1865 / 92 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 1. April: 1865 betreffend die von den Offizieren des Westfälischen Kürassier-Regiments Nr. 4 anzulegende Reiter- bekleidung.

Nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre:

ITch will im Verfolg Meiner Ordre vom 17. Januar d. J. hierdürch genehmigen, daß auch die Offiziere des Westfälischen Kürassier - Regiments Nr. 4 die Reiterbekleidung, wie sie von den Offizieren Meines Regiments der Garde du Corps getragen wird, nämlich weiße Beinkleider und lange Stiefeln, anlegen dürfen. Hierbei bestimme Jch jedoch erneut, daß von den Offizieren die Stie- feln in der Form zu tragen sind, welche für die Mannschaften durch die gegebene Probe festgestelli ist. Das Kriegs-Ministerium hat hier- nach das Weitere bekannt zu machen.

Berlin, den 1. April 1865.

(gez.) Wilhelm.

(gegengez.) von Roon. An das Kriegs-Ministerium.

wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 12. April 1865.

Kriegs - Ministerium. von Roon.

Dislocations-Angelegenheiten.

Mittelst Allerhöchster Kabinets - Ordre vom 30. März d. J. sind die künftigen Garnisonen der Festungs - Artillerie - Abtheilungen be- stimmt worden, wie folgt:

Garde-Festungs-Artillerie-Regiment. T Men aao é veeess Ls

2. Abtheilung

Spandau, Stab und 2 Compagnieen .… . Torgau, 1 Compagnie Wittenberg. 1 Compagnie .…... Cüstrin. Ostpreußisches L Nx: 1, ; (Stab und 3 Compagnieen .…. Danzig, 1. Abtheilung | 1 Compagnie .... Pillau, .2 Abtheilung ; a4 Pommersches L Artillerie - Regiment Nx. 2. : ( Stab und 3 Compagnieen .. Stettin, 1. Abtheilung } 1 Compagnie .… Swinemünde, : Stab und 2 Compagnieen .. Colberg, 2Abtheilung | 2 Compagnieen . Stralsund. Brandenburgisches Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 3 (General- Feldzeugmeister). 1. Abtheilung sa ian eno) se LNLENIVUTU! E rot hoon)es t E Mainz. Magdeburgisches Festungs - Artillerie - Regiment Nr. 4. L VIDTIETLUNYA = » +5044 Magdeburg,

2. Abtheilung Erfurt. Niederschlesishes Festungs - Artillerie - Regiment U S j Stab und 3 Compagnieen .… Posen,

1. Abtheilung | 1 Compagnie .. Graudenz, 2. Abtheilung / Stab und 2 Compagnieen Glogau,

: 2 Compagnieen. Thorn. Schlesishes Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 6. 1. Abtheilung .. é... é Neisse,

: ; Stab und 2 Compagnieen... Glaß 9 2. And 2 Compagnieen... Cofel. e E L R Mr, 1. : ab und 3 Compagnieen... Wesel, l. Abtheilung 49 a z Compagnie .…... Minden, i ab und 3 Compagnieen. .… Cöln, 4 E 1 Compagnie .…... Minden. Rheinisches Festungs8-Artillerie-Regiment Nr. 8, 1. Abtheilung i I oe Coblenz, : Stab und 2 Compagnieen... Cöln, 2. Abtheilung 1 Compagnie Coblenz, : : dd 1 Compagnie .…... Saarlouis. Dies wird ‘hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin, den 12, April 1865.

Kriegs Ministerium. Allgemeines Kriegs Departement. von Glisczinsfi. von Hoffmann.

| (gez.) von Bismarck.

Königsberg i. Pr. |

Verfügung - vom-12. April 1865 betreffend

die Berechnung des Gehalts-Verbesserungs-Ab-

zuges bei der Anstellung von Militairs im Civil- dien st,

Nachstebender Beschluß der «Königlichen Staats-Ministerii :

B O [f ad St. M. Nr. 82,

Da der dem Abschnitt 1. des Staats-Ministerial-Beschlusses vom 29. Dezember 1853 beigefügte Tarif über das Einkommen der Militair-Personen bei Berechnung des Gehalts-Verbesserungs-Abzuges in Fällen der Civil-Anstellung niht mehr zutreffend ist, weil die Löhnungen der Unteroffiziere nah der Allerhöchsten Ordre vom 30sten Juni 1859 erhöht worden und auch sonstige Verhältnisse vorhanden sind, deren Berücksichtigung im Tarife wünschenswerth erscheint, \o beschließt das Staats - Ministerium, daß statt des gedachten Tarifs

| von jeht ab der von dem Kriegs- und Marine-Minister anderweit | mitgetheilte, hier wieder beigefügte Tarif bei Berechnung des Gehalts- | Verbesserungs-Abzuges zum Grunde gelegt werde. Dagegen behält | es bei der in dem vorerwähnten Staats-Ministerial-Beschlusse aus=

gesprochenen Bestimmung sein Bewenden, daß dieser Tarif, und das in jedem Einzelnfalle nahzuweisende Diensteinkommen der Offiziere

| nur bei der ersten Anstellung ehemaliger Militairs im Civildienste | Behufs Berechnung des Zwölftel - Abzuges zum Pensionsfonds in | Anwendung zu bringen sei, dergestalt, daß- bei späteren Gehalts-

Verbesserungen niht nochmals darauf zurückgegangen werden darf,

| der Zwölftel-Abzug in solchen Fällen vielmehr von- dem Betrage der | Gehalts-Erhöhung zu entrichten bleibt. x

Abschrift dieses Beschlusses und des Tarifs i#|ff sämmtlichen

Königlichen Ministerien und der Königlichen Ober-Rechnungs-Kam- | mer zur weiteren Veranlassung mitzutheilen.

Berlin ; den 3. April 1865. Königliches Staatsministerium.

von Bodelschwingh. von Roon. von Mühler. Graf zur Lippe. Graf zu Eulenburg.

Graf von Fhenplig. von Selchow.

Tarif des jährlihen Einkommens der verschiedenen Grade im Militair Behufs Berechnung des Gehalts- Verbesserungs- Abzuges bei Anstellung im Civildienst. |

Q. V ara C N; Bemerkungen.

Miilitair- Einkommen.

Se erm e=Ì

Offiziere.

Jeder im Civildienst zur Anstel- lung gelangende Offizier hat durch ein Attest des Truppen- theils, welchem er. zulegt ange- hörte, darzuthun, welches Ein- fommen (Gehalt und Scrvis, bei dem 1. Garde-Regiment z. F. und dem Regiment der Gardes du Corps auch Tafel- und Kleider- geld) er bei seinem Ausscheiden aus dem Militairdienst bezogen hat. Ebenso hat jeder im Civil- dienst zur Anstellung gelangende Wallmeister, Zeugfeldwebel und Zeugsergeant durch ein Zeugniß der Behörde, bei welcher er zu- leßt gestanden hat, das bei der- selben bezogene Einkommen (Ge- halt, Servis, Brodgeld) nachzu- weisen, desgleichen die Deck-Offi- ziere der Marine (1. Klasse : Ober- Steuerleute, Ober-Feuerwerker, Ober-Bootsleute, Ober-Maschi- nisten und Ober-Zimmerleute ; 2. Klasse: Steuerleute, Feuer- werker, Bootsleute, Maschinisten und Zimmerleute). ‘|Oberfeuerwerker, Wacht- meister, Feldwebel und Obermeister, (mit Auëênahme der unter 111, bezeihneten Feld-

Den bei den Gene- ral - Kommandos, bei der General- Inspection der Jn-

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.|[Etatsmäßige und überzähs-

Chargen.

webel bei den Jnvaliden-Com- pagnieen 2c.), ferner die erste Klasse der Matrosen-Unter- offiziere, Maschinisten- maaten, Meistersmaaten, Lazarethgehülfen-Unter-) offiziere der Flotten-| Stamm- und Werft-Di- vision, sowie Stabswacht- meister der Marine. a) Wachtmeister vom Regi- ment der Garde du Corps b) Feldwebel vom 1. Garde- Regiment z. F. und Stabs- Wachtmeister der Marine ») Die vorbezeichneten Char- gen bei den übrigen Trup- pentheilen

liñe- Feldwebel - der J validen-Compagnien und Invalidenhäuser, Porke- pece-Fähnrihe, Feuerwer- ker, Sergeanten (einschl. Vice-Feldwebel und Vice-Wacht- meister), so wie die 2. Klasse der unter 11. bezeichneten Char- gen der Flotten-Stamms- und Werft-Division.

a) Sergeanten 1. Gehalts-| Klasse vom Regiment der Garde du Corps, so wie die aufgeführten Chargen 2 ie de Fot Stamm- und Werft-Divi- sion und die Portepee- Fähnriche des See - Ba- taillons und Stabs - Ser- geanten der Marine Sergeanten 1. Gehalts- Klasse beim 1. Garde-Regk. z. F., dem Garde - Jäger- und Garde- Schügen - Ba- taillon, der Garde- und Linien-Kavallerie, der Ar-

Militair-

tillerie, den Pionieren, dem Train und dem See -Ba- taillon, so wie sämmtliche Feuerwerker 1. Klasse... ) Die unter 111. bezeichneten Chargen bei den übrigen Truppentheilen und bezügl. bei dem See-Bataillon

".[Unteroffiziere, Oberjäger,

Trompeter (Regiments- und Bataillons - Tambourc, Stabs- Hornisten und Stabs8-Trompeter der Artillerie, Pioniere und Jäger, etatsmäßige Hautboisten), Bombardiere der See- Artillerie - Compagnien, Matrosen, Heizer, Han d- werker und Lazareth-Ge- hülfen der Müárine L. Ancaund 8: Klasse) Qrie Oekonomie - Handwerker der Marine 1. Gehalts-

[Ober-Gefreite,

Gemeine (Oekonomie - Hand- werker der Land - Armee und der 2. Gehalts - Klasse bei der Marine) aller Waffen, Matro- sen, Heizer, Handwerker und Lazareth - Gehülfen der Marine 4. Klasse ......+-

ck Einkorkmen.

t e mgs

200

Bemerkungen.

genieur-Corps u: | der Festungen, bei | dém 20 Gkne- ral-Jnspecteur der | Festungea und der | General - Jnspec- | tion der Artillerie, | als Registratoren |

sungirenden Mili-

beziehen.

| wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebrach mit dem Bemer? | fen, daß vom 3. d. M. ab hiernach zu verfahren ist:

Berlin, den 12, April 1865. Kriegs-Ministerium. von Roon.

Tages: Ordnung.

AchtunddreißigsteSihungdes Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 20. April, Mittags 1 Uhr.

Zweiter Bericht der Kommission für Petitionen. Abänderungs- Vorschlag zu dem Antrage der XV. Kommission zur Berathung des Antrages

| M) ; MNrüf tairpersonen, wird | des Abgeordneten von Rönne wegen der Prüfung der Rechts E Mt | die Genehmigung eines Prisen-Reglements, so wie der Bestimmun- litair-Charge noch | die Zulage ange- | rechnet, welche sie als Registratoren |

gültigfeit des Allerhöchsten Erlasses vom 20. Juni 1864, betreffend

gen über das Verfahren in Prisensachen. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

1) Das dur Allerhöchsten Erlaß Sr. Majestät des Königs vom 20. Juni 1864 promulgirte Prisen-Reglement nebst den Be- stimmungen über das Verfahren in Prisensachen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der verfassung8mäßigen Genehmigung beider Häuser des Landtagé),

2) diese Genehmigung hierdurch zu ertheilen.

Berlin, den 8. April 1865. Freiherr von der Heydt.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Shwar-

| zenber g, Kaiserlich Königlich österreichischer General der Kavallerie, | von Wien.

Berlin, 18. April. Se. Majestät der König haben Aller-

| gnädigst geruht: Dem Historienmaler Professor Pfannschmidt in " Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Bel- | gier Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Leopold-Ordens zu | ertheilen.

F ichtamtlich es,

%Sreußen. Berlin, 17. April. Se. Majestät der König

wohnten am Oster - Sonntage mit Jhrer Majestät der Königin , so

wie Jhrer Majestät der Königin-Wittwwe und den Königlichen Prin-

| zen und Prinzessinnen dem Gottesdienst im Dome bei und fuhren | um 12 Uhr Mittags mit Jhrer Majestät der Königin nah Schloß | Babelsberg. re | Schloß und Park, besuchten den erkrankten Hofgärtner Kindermann

Allerhöchstdieselben verweilten dort längere Zeit im

und kehrten um 2 Uhr nah Berlin zurü. Nach einer Spazier- fahrt nahmen des Königs Majestät den Vortrag des Minister-Prä- fidenten von Bismarck - Schönhausen entgegen und empsingen den

" K. K. österreichischen General der Kavallerie Fürsten Edmund Schwar-

zenberg , den des Kaisers von Oesterreich Majestät zur Feier der

Grundsteinlegung hierher. zu senden geruht haben.

Das Diner der Königlichen Familie fand bei Ihren Majestäten

“im Königlichen Palais statt.

Se. Majestät der König empfingen im Laufe des gestrigen

| Vormittags den Hof-Baurath Strack, welcher die Ehre hatte, Zeich- | nungen vorzulegen.

Der Kaiserlich französishe Botschafter, Herr Benedetti, überreichte im Auftrage seines Souverains am vorigen Sonnabend Sr. Majestät dem Könige das Werk seines Kaiserlichen Herrn über Julius Câjar. Se. Majestät der König wohnten heute dem Gottes»

| dienste im Dome bei , nahmen die Vorträge des Ministers Grafen " von Eulenburg und des Wirklichen Geheimen Raths von Olfers ent- | gegen und empfingen den Großberzoglih mecklenburgischen Ober- | Stallmeister von Brandenstein , welcher die

Todesnachricht Jhrer Föniglichen Hoheit der Frau Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin

überreichte.

18, April. Jhre Majestät die Königin wohnte am Charfreitage der Passions-Musik in der Sing-Akademie bei. Am Sonnabend Abend wohnte Jhre Majestät die Königin der liturgischen

| Andacht bei.

Heute wo“ nte, Jhre Majestät die Königin der Grundsteinlegung

| in Begleitung Jhrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin und

deren beiden ältesten Kinder bei. e

15. April. Am verflossenen Sonnabend begab sich Se. Kô- niglihe Hoheit der Kronprinz 10 Uhr Morgens zu Sr. Ma- jestät dem Könige, und nahm später die Meldungen des Haupt- manns v. Luck vom 5. Pommerschen Infanterie-Regiment Nr. 42, des Seconde - Lieutenants Kehl 1. vom 5, Westfälischen Infanterie-