1865 / 102 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vilegium wegen Ausgabe von. 6,000,000 Tha- durch die öffentli ä it sechs icher Fri «A; F. 11. | Die Beförd Post i inersei Mz A IRIE S iliga eEeN 7, i: e P T: T, | dur res Pi Dr erits einzulösen. Frist zu kündigen Die in Besen P Pie le Bis, A ge Ae und Schweden erung: he: Poüsendungen awits r e E et N : | Wi ation ¿0 L ungen er en Blätter, welche nah §. 72 des | unter folgend i Ä Halberstädter Eisen bahn-Gesell schaf. E Laie atis tio N oie Halieig M E der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft (Gesey- | Taxen E en Bedingungen und. gegen nachstehende Fe CNagEE Vom 12. April 1865. P: zureichen, Sammlung 1842) Seite 59) zu Veröffentlihungen in den An- | für franfirte Briefe nah Schweden 6 Sgr. | Die Inhaber der Obligationen sind auf Höhe der darin y gelegenheiten dieset Gese io benußt werden sollen. | A für frankirte Briefe nah Norwegen 85 Sgr. " schriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu abi, Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche | für unfranfixte Briefe aus Schweden 7 Sgr.

Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Zinsen Gläubiger der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesell\ daft Privilegium Allerhöchsteigenhändig_ vollzogen und unter Unserem | für unfranfirte Briefe aus Norwegen 95 Sgr.

Nachdem von Seiten ‘der unterm 14. Januar 1842 landes- | und daher befugt, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen si an daz Königlichen Jusiegel ausfertigen lassen; obne jedoch dadurch den Ae Das Gewicht des einfachen Briefes beträgt 1 Loth excl. Für herrlich bestätigten Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Gesellschast gesammte Vermögen der Gesellschaft und dessen Erträge mit “M abern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge- | jedes Loth Mehrgewicht tritt ein cinfaher Portosaz hinzu.

(Gesch - Sammlung für 1842 Seite 58) darauf angetragen ist, ihr | dingter Priorität vor den Jnhabern der Stamm - Actien und f währleistung seitens des Staats zu geben oder Rechten Oritter zu _Rekomman dirte Briefe nach Schweden und Norwegen Un- in Gemäßheit des §. 14 des von Uns unterm 13. April 1864 | zu leyteren gehörigen Dividendenscheine zu halten; doch steht A cite 12. April 1865 terliegen dem Franfirungszwange und müssen in ein mit mindestens (Gesezsammlung Seite 173) genehmigten fünften Nachtrages zu | in Folge der Privilegien vom 10. März 1851 und 15. April 8 Gegeben Berlin, den 12. April 15865. | zwei Läcksiegeln verschlossenes Kreuzcouverk verpat sein. Außer dem ibrem Statute zur Bestreitung der Kosten der Erweiterung, besseren ausgeschriebenen Prioritäts-Obligationen im Betrage von 700,000 Thlr E | POE i Geo Re frankirte Briese wird eine Recommandation®- Ausrüstung und Vervollständigung ihres Unternehmens die Aus- | r ESP- 2,500,000 Thlr. das Vorzugsrecht zu. Eine Veräußerung der u (1, S0 Wilhelm. | A el f Mvar Ent nts H eines xekommandirien stellung auf den Inbaber lautender und mit Zins-Coupons ver- Bahnkörper gehörigen Grundstücke is unstatthaft, so lange die l, | Be nah Schweden fann verlangen, daß ihm das vom Empfän- sehener Obligationen, nämlich 1000 Stück zu 1000 Thlr., 2000 Stück | gationen nicht eingelöst sind. Diese Veräußerungs-Beschränkung he: von Bodelshwingh. Graf von Jyhenplig. evt on Recepisse zugestellt werde. Für solche Beschassung des zu 500 Thlr. und 40,000 Stück zu 100 Thlr., im Gesammtbetrage | zieht sich jedoch nit auf die außerhalb der Bahn und der Bahn E Rec pie iso vom Absender, Bu weiterer Betrag von 2 Sgr. zu von 6,000,000 Thlr. zu gestatten , ertheilen Wir in Gemäßheit des höfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhal) F Sema 2: R x ic at avtt248.Obligati | per : l

6. 29 des Statuts der Gesellschaft und des Gesezes vom 17. Juni 1833 " der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden ü öffent | Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Prioritäts-Obligation L Sendungen mit Waarenpr oen und Mustern unterliegen wegen Ausstellung von Papieren, welche cine Zahlungsverpflichtung an | lichen Zwecken abgetreten werden möchten. i Thaler Preußisch Courant dem Frankirungszwange. Dieselben mes den gleichen Bedin- jeden Jnhaber enthalten, durch gegenwärtige Urkunde Unsere landes- | G t cid | fh | G entspxeHey welche für solche Sendungen 1m internen herrlihe Genehmigung zur Erböhung des Anlagekapitals der Magde- | Die Jnhaber der Obligationen sind uicht befugt, die Zahlun S Jnhaber Sieser DILIgAUER Nt... ey auf Os Don A Thalern | Pren en Berkehr Vorge sind. Namentlich darf den burg - Halberstädter Eisenbahn - Gesellschaft um die Summe von " der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Dtaßgahe j Preußisch a, eta M dey in Gemäßheit des aure R Waarenproben und Mustern kein Brief beigefügt sein.

6,000,000 Thlr. und zur Emission von 1000 Stück Obligationen | der im §. 5 angeordneten Amortisation zu fordern, ausgenommen m eien aci CIISISIENE ANAE À / Die VALe d eg d 7 U zu 1000 Thlr., buchstäblich : Eintausend Thalern, 2000 Stück Obli- | a) wenn ein Zahlungstermin länger als 8 Monate unberichtigt E Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent für das Jahr sind | E E. und Muster nah Schweden für je 25 Loth

gationen zu 500 Thlr., buchstäblich: Fünfhundert Thalern, und | bleibt, | egen die ausgegebenen, am 2. Januar und 1, Juli jeden Jahres zahl- | für Waar 1 N : 40,000 Stüd Obligationen zu 100 Thlr., buchstäblich: Einhundert | b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn durch Schuld F alen halbjährlichen Zinêcoupons zu erheben. j | D B A E H e E incl. 1 Sgr Thalern, unter nachstehenden Bedingungen : der Gesellschaft länger als 6 Monate ganz aufhört, | Magdeburg, den 186. P E tio jes Por E A E R 91 lef G Le c) wenn gegen die Eisenbahn - Gesellschaft Schulden halber Er F Das Direktorium A Norwegisches Porto für e 4 Lo en eet C Die zu emittirenden Obligationen werden unter fortlaufenden | cution durch Pfändung oder Subhastation vollstreckt wird, F Me Magdeburg-HalberstäÄd er D : c ; s Summa 9s Sgr. Numwtern, und zwar in Apoints à 1000 Thlr. unter Nr. 1 bis | d) wenn die im §. 5 festgesezte Amortisation nicht innegehalta F Drei terte n S ift Zeitungen, Preis - Courant, Cirkulare, Kataloge, Anzeigen und 1000, zum Betrage von { Million Thalern, in Apoints à 500 Thlr. | wird. 0 S H E aen | sonstige gedruckte, lithographirte oder metallographirte Gegen - unter Nr. 1001 bis 3000, zum Betrage von { Million Thalern, in | In den Fällen von a. bis inkl. c. bedarf es einer Kündigung a E : E S | | stände unter Band müssen vom Absender bis zum Bestimmungs- Apoints à 100 Tblr. unter Nr. 2001 bis 43,000 zum Betrage von | nit sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchen I oar Pete ix S As coupons orte A E ¿v Gúitáat 4 Millionen Thalern , nach dem sub A. beigesügten Schema aus- | einer dieser Fälle eintritt urügefordert werden, und zwar O N e E aa eel L esammt-Porto vetragt. gers 2 L m, gel Medea | beigefügt. | für Kreuzbandsendungen nah Schweden für je 225 Loth incl.

gefertigt und. mit der Unterschrift von drei ordentlichen Directions- zu a, bis zur Zahlung der betreffenden Zinscoupons, | l Sar Mitgliedern in facsimile und mit der eines Gesellschastsbeamten | zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport F Schema B. für oveildähbsthtungen nah Norwegen: 7 ( z L Preußish-Schwedisches Porto für je 25 Loth incl. 1 Sgr. 1

versehen. g | betriebes) ; T'd lon | zu c. bis zur Aufhebung der Execution. Y zu der Prioritäts-Obligation | 2 4 : S 7 der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn-Gesellschast | Norwegisches Porto pro Loth excl. Sgk. Nr in Summa 15 Sgr.

Die Obligationen tragen vier und ein halb Prozent Zinsen. | In dem sub d. vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonat}

Qu deren Erhebung - werden den Obligationen zunächst für zehn | liche Kündigungsfrist zu beobachten, auch fann der ánhaber eint ] 2 E L ¿TH 2

Jahre zwanzig halbjährige, am 2, Januar und 1. Juli der betref- | Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerbalb dreier Mo j Inhaber empfängt gegen diesen Talon zu der Prioritäts - Obligation | Expreßbriefe find zulässig nach solchen Orten in Schwe-

fenden Jahre ‘zahlbare Zins - Coupons Nr. 1 bis 20 nebst Talons | nate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung di der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft Nr. die te Serie | den, an denen sich eine Post-Anstalt befindet. Derartige Briefe

nach dem sub B. beigefügten Schema beigegeben. " Amortisations-Quantums hätte stattfinden sollen. Ÿ Sins - Coupons auf die Jabre 18. bis 18.-/ sofern dagegen Seitens des | müssen vom Absender mit dem Rermerk »durch Expressen zu be- Beim Ablauf dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode | L 8. } als solchen legitimirten Inhabers der Obligation bei dem Gesellschafts-Direkto- | stellen« versehen scin. Sowohl das Porto, als auch die Expreß-

2 n oc , c . ps T) Z , i f j V î * î j 1 ior j i Á íáF \ ( | e Í , E 4 V, s 4 H c ¿t J

werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung ür anderweite Die Ausloofung der alljährlich zu amortisirenden Obligation Mid Lade O E N bedin N Tit O SeA | gebühr, welche 3 Sgr. beträgt, sind vom Absender im Voraus zu

4 s C: A 25 , , n. L , L d ¿ T : A E 3 J 0 NSG 4 C O N 1 V M H j b E | as

zehn Jahre neue Zins-Coupons ausgereicht. | geschieht in Gegenwart zweter Mitglieder des Direktoriums un} Des O M A A E % da frcitelid " ctectevessentén | entrichten.

L A at i e 2 Î «H ; A 0 und Kreisgerichts zu Magdeburg gebracht und die streitenden Jnteres)jenten | - Beförder it der Fahrposst werd Brief D

¡»Die Ausreichung erfolgt an den Präsentanten des Talons | eines protokollirenden Notars in einem 14 Tage vorher zur öf über den unter ihnen streitigen Anspruch auf den Rechtsweg verwiesen. 27 4E eförderung mit vek V Q 9TP 08 Ee riefe mil de»

mit dessen Rückgabe zugleih über den Empfang der neuen Serie | lichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhaber} Magdeburg, den f A io H : | klarirtem Werthe, so wie Packet- und Geldsendungen

Zins - Coupons nebsst Talon quittirt wird , sofern * nicht vor | der Obligationen der Zutritt gestattet ist. 4 | : : Das Direktorium |_nach Schweden und Norwegen angenommen. Postvorschüse sind A t . R 7 ú 7 E U i f Je A Ä ih E gET ar _— 4 1" 4 Á - , E H

dessen Fälligkeits-Termin dagegen von dem JTnhaber der Obligation e O / der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Gesellschaft. nicht zulässig. Vie Sendungen können ganz unfrankirt , oder franco

chrift in faesìmile. Stralsund, oder franco bis zum Bestimmungsorte abgesandt werden.

bei dem Direktorium schriftlich Widerspruch erhoben ist. Jm ; 2 ; (Trockener Stempel.) Unter] 2 O / / L ai | T) S 4 S , (N , voV ! L p E - .- od 5 a It , f , Falle solchen Miderspruchs werden die Coupons zum Depositorium | Die Nummern der ausgeloosten Obligationen werden binut Controle Fol. .…. Unterschrift. Vorsigender. Für die Sendungen nach und aus Schweden wird berechnet:

des Königlichen Stadt - und Kreisgerichts zu Magdeburg gebracht, | e D ie U A L im Ar 9 gedachten Termins bea i E Nr. j 4) das: préußis@e Parts Men L Stralsund nach dem in- und die streitenden Juteressenten zux Entscheidung über den unter | A api L N As e Liegt A Mage x YZins-Coupon | ternen preußischen Fahrposttari], L j ihnen streitigen Anspruch auf den Rechtsweg verwiesen. es E I N Obligationen gegen Auslieferung i zur Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Prioritäts-Obligation | )) das schwedische Porto von, "lésp. bis Malmoe nach dem in- Diese Bestimmung wird auf dem jedesmaligen Talon ab- | a R E ges nicht fälligen Zins-Coupon® (F. % Nr. «..-- | ternen schwedischen Fahrpostitarif debrudt U A O Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft Silbergroschen Pfennige hat Jnhaber 3) das Seeporto. Dasselbe beträgt: 3 Verzinsung einer jeden Obligation mit dem 31. Dezember desjeni(! dieses vom ab in Magdeburg aus unserer Gesellschafts- a) für Sendungen ohne deflarirten Werth 4 Sgr. pro Pfund, Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies geschehen, öf} fasse zu erheben. Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn als Minimum jedoch 5 Sgk. | lich Eu gemast ist. i L H E Y er nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsen- b) für Sendungen mit deklarirtem Werthe, außer dem Porto 4 Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen v} tirt wird. | ad 3a., für je 100 Thaler des deflarirten Werthes z Sgr. den in Gegenwart. zweier Mitglieder des Direktoriums und (i i Magdeburg, den - Für Fahrpostsendungen „nach und aus Norwegen wird außer protofollirenden Notars verbrannt und, daß dies geschehen, dur F |

G 9,

Die Ansprüche auf Zinsvergütung erlöshen und die Zins- Coupons werden ungültig und werthlos, wenn diese nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden.

4

/Trockener Stempel.)

._Æ&, ; N „G alberstà Fis (Gefellschaft. L 6 s L Dié Vériirisuiige der Obligationen hört an dem Tage auf, an | fentlichen Blätter bekannt emacht l ale Moa r s a Gabe It E Ea 10 | den vorstehenden Säßen 1 Me, E norwegische De nas ee welchem lehtere zur Zurüzahlung fällig sind. Wird diese in Em- Die i l h R A, N L a O Vorsitzender. | internen norwegischen Fahrposttarif in Ansay gebracht. S pfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zinscoupons, | (g, 7 Ih y N My E von Seiten des Juha" Ï Jn Betress des schwedischen und norwegischen Fahrposttarifs, ]0 welche später, als an jenem Tage verfallen, mit der fälligen Obli- O en E M N adona E [Wie d L n Bestimmungen, E wegen der E ation eingereiht werden j geschieht dies nicht, fo vird der Betrag | j C P: hingegen ist die E Ï 2 ; ren Beschaffenheit der Sendungen , wegen er Beifügung von De- dét febléndén Zinscoupons A vidi Lied und aur Sti | sellschaft wieder auszugeben befugt. L Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche | (larationen 2c. zu beachten sind, ertheilen die Post - Anstalten auf lösung dieser Coupons verwendet. 6. 10. ï Arbeiten. Verlangen nlhere Ka a j L . 9. Diejenigen Obligationen, wel fündiagt Wi Berlin, den 20. April 1209.

r Obligationen unterliegen der Amortisation , die mit dem und, L C Driiniata durch u Si L L Deb an nb mf M G Gu O Jahre 1872, aus den Einkünften des Jahres 1871 beginnt nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen; werden während der n Unterm 24. Auli v. J. if mit der Königlih Schwedischen Philipsborn. und dur alljährliche Verwendung von 20,000 Thalern und | sten 10 Jahre von dem Direktorium der Magdeburg - Halberstä® 31. i La E der auf dic eingelösten Obligationen fallenden* Zinsen ause- | Eisenbahn-Gesellschaft alljährlich öffentlich cinmal aufgerufen Gd Regierung ein Postvertrag abgeschlossen worden, welcher mit dem : j B ¿Tann L ma ch u n g. “tit iss geführt wird. Die Nummern der in einem jeden Jahre | sie dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nah 1. Mai d. J. in Kraft tritt. | : Aus Anlap der zum 1. Mai ©. stattfindenden. Se Yuars es zu amortisirenden Obligationen werden alljährlih durch das Loos | lehten öffentlichen Aufrufe zur Realisation ein , so erlischt ein j Jn Folge dessen wird von dem genannten Termine ab zwischen Preußisch - Schwedischen Postd ampf}\chif! - D Er A ng bestimmt, und die Auszahlung des Nominalbetrages der hiernach | Anspruch aus denselben an das Gesellschafts - Vermö; en, was u! Stralsund und Malmoe in beiden Richtungen eine bis auf Wei- | zwischen Stralsund und Mao e wird zur Kenntniß Be zur Amortifation gelangenden Obligationen erfolgt im Januar des Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Obli ationen! teres tägliche Post-Oampfschiff, Fahrt eingerichtet. ; senden gebracht, daß die mne Den Postdampfschissen von Straljun? nächstfolgenden Jahre®,/ zuerst also im Jahre 1872. | dem Direktorium öffentlich bekannt zu machen ist s Bei den Vortheilen, welche die Sceepost - Route Stralsund- | in Malmoe ankommenden Passagiere für die Weiterfahrt nach

Der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft bleibt jedoch | Die Gesellschaft hat aus dergleichen Obligationen keinerlei M Malmoe darbietet, empsiehlt es ich, daß Seitens des Ab- | Schweden oder nas D ä nemartk keines Passes bedürfen. das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staates sowohl den | pflihtungen mehr; doch steht der General-Versammlun frei | senders auf den Adressen der Postséndungen na ch Berlin, den 28. April 1009. et N Amortisations - Fonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der | gänzliche oder theilweise Realisirung derselben aus Billi feitörüd| Schweden und Norwegen der Speditionsweg » via Gentra!- Post « Ami. Obligationen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Obligationen | ten zu beschließen. 8 Stralsund « ausdrücklich angegeben werde. Philips8born.

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