1865 / 106 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Tren Ee

Nr.

Benennung der Gegenstände.

Maaßstab der Ver- zollung.

Abgabensätze

nach dem

30-Thaler- Guß

Thlr. [ Sgr.

nach dem 52z-Gul- den-Fuß. esl, | Kr.

I ——————

&ür Tara wird vergütet vom Centner Brutto-Gewicht.

Pfund.

10.

11.

frische ; Obst, frisches; lebende Gewächse, auch in Töpfen oder Kübeln; Heu; Stroh; Schilf

Glas und Glaswaaren :

a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr)

Anmerk. zu a. Bei loser Verpackung werden zu 1 Ctr. veranschlagt : 5% Preußische 62 Altbayerische Kubikfuß. 45 Rheinbayerische

b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster - und Tafelglas in seiner natür- lichen Farbe (grün, halb und ganz weiß)

c) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes, massives weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von Glas; Glasfknöpfe, Glas- perlen, Glasschmelz

d) Spiegelglas:

1) O E epa cob por eoo. or esabenbairet appen : 2) geschliffenes, belegt oder unbelegt

e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch niht unter Nr. 20 fallen

Anmerk. zu c. und e. Glasmasse, so wie Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unterschied der Farbe, zur Perlenbereitung und Kunstglasbläserei, auch Glasurmasse Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter Nr. 41 genannten, so wie Waaren aus solchen Thierhaaren; Menschenhaare; Federn und Borsten:

a) Haare, einschließli der Menschenhaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt; Schreibfedern (Federspulen), rohe und gezogene

b) Haare, gesponnen, auch in Verbindung mit den unter Nr. 22 begriffenen Spinnstoffen; Federn, auch gefärbte, so weit sie nicht vorstehend unter a. oder unter Nr. 18 begriffen sind; Borsten

c} Oeltücher, ingleichen ganz grobe Fußdecken, auch in Verbindung mit Werg; ganz grobe Filze

d) Gewebe, andere, auch mit anderen Gespinnsten gemischt, sofern mindestens die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Haaren besteht; Filze, andere

Anmerk. zu d. Gewebe aus Haaren und anderen Gespinnsten, deren Kette oder Einschlag nicht ‘ganz aus Haaren besteht, werden, wenn sie Seide enthalten, nah Nr. 30d., in allen anderen Fällen so verzollt, als wenn sie Haare nicht enthielten. Häute und Felle:

a) Häute und Felle, rohe (grüne , gesalzene, trockene) zur Lederbereitung ; rohe behaarte Schaaf-, Lamm- und Yiegenfelle; rohe Hasen- und Kaninchenfelle ; rohe frische und getrocknete Seechund- und Robbenfelle

b) Felle zur Pelzwerk- (Rauchwaaren-) Bereitung

Holz und andere vegetabili;che und animalische Schnaitßstoffe, so wie Waaren daraus, mit Ausnahme der Waaren von Schildpatt :

a) Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerberlohe; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial)

b) Bau- und Nußzholz aller Art, auch gesägt oder auf andere Weise vorgear- beitet, ingleichen andere vegetabilische und animalische Schnigstoffe, nicht be- sonders genannt

e) Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher -, Drechsler- , Tischler- und blos gehobelte Holzwaaren und Wagnerarbeiten ; grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen, gebrauchte; Besen von Reisig; grobe Korbflechterwaaren; Hornplatten und rohe, blos geschnittene Knochenplatten |

d) Holz in geschnittenen Fournieren; Korkplatten , Korkscheiben, Korksohlen, Korkstöpsel ; Stuhlrohr, gebeiztes oder gespaltenes

e) Hölzerne Hausgeräthe (Möbel, und andere Tischler-, Drechsler- und BVött- cherwaaren und Wagnerarbeiten, welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, oder auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen , lohgarem Leder oder Fensterglas in seiner natürlichen ¿Farbe verarbeitet sind; auch ge- rissenes Fischbein Geine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnißarbeit), feine Korbflechter- waaren, sowie überhaupt alle unier c., d. und e. nicht begriffenen Waaren aus vegetabilishen oder animalischen Schnißstoffen, mit Ausnahme von Schildpatt; auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie da- ae unter Nr. 20 fallen; Holzbronze, Bleistifte, Rothstifte und G eei ae e riU/ s E

g) Gepolsterte, auch überzogene Möbel aller Art.................... A O S

Hopfen Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge: a) A de ohne Rüsicht auf die Materialien, aus welchen sie gefer- l ind : 1) musikalische 2) astronomische, chirurgische, optische, mathematische, chemische (für Labo- ratorien), physikalische b) Maschinen: 1) Lokomotiven, Tender und Dampfkessel 2) andere, und zwar, je nachdem der, nah dem Gewichte überwiegende Bestandtheil besteht: O E O ie T u Vie ia C r U L /) aus Gußeisen 2) aus Schmiedeeisen oder Stahl

ó) aus anderen unedlen Metallen

1 Centner

1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner 1 Centner 1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner 1 Centner 1 Centner

1 Centner| 1

frei |

frei

in Fässern und Kisten in Körben.

in Kisten.

in Fässern und Kisten, in Körben.

20 in Kisten. l 7 in Ballen.

13’ in Körben. 9 in Ballen. 18 in Fässern und Kisten,

3 in Fässern und Kisten.

13 in Körben. 6 in Ballen.

¡9 in Fässern und Kisten. 9 in Ballen,

13 in Fässern und Ki sten. 6 in Körben,

4 in Ballen,

G I

Benennung der Gegenstände.

Abgabensäße

nach dem 30-Thaler- Fuß Thlr. |Sagr.

nach dem 52z-Gul- den-Fuß. Fl. | Kr.

Für Tara wird vergütet

vom Centner Brutto-Gewicht.

Pfund.

3) Walzen aus unedlen Metallen zum Druck und zur Appretur von Geweben : œ) gravirt

8) nicht gravirt

á) Kragen und Kragzenbeschläge c) Wagen und Schlitten: 1) Eisenbahnfahrzeuge.…...........+.--..- e C. 2A 2) andere Wagen und Schlitten mit Leder oder Polsterarbeit. 5... - G d) See- und Flußschiffe: 1) Doe... 0+. E 2) eiserne : : : Anmerk. zu d. 1. und 2, Die Anker, Anker - und sonstigen Ketten , ingleichen alle, nicht zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien ge- hörige bewegliche Jnventarienstüce, so wie bei den Dampfschiffen die Dampfmaschinen, unterliegen den für diese Gegenstände festgeseßten ZolUsäzen. Kalender werden nach den, behandelt. ; | Kautschuck und Guttapercha, so wie Waaren daraus: a) Kautschu in der ursprünglichen Form von Schuhen, Flaschen 2c.; Gutta- percha , roh , ungereinigt oder gereinigt e ' h) Kautschuckfäden außer Verbindung mit anderen Materialien, oder mit baum- wollenem, leinenem oder wollenem rohem (nicht gebleichtem oder gefärbtem) daß sie ohne auf-

der Stempelabgabe halber gegebenen besonderen Vorschriften

Garn nur dergestalt umsponnen, umflochten oder umwickelt, Ausdehnung noch deutlich erkannt werden können; Kautschuckplatten ; gelöstes Kautschuk _ i Grobe Schuhmacher-, Sattler-, Riemer- und Täschnerwaaren, sowie andere Waaren aus unlackirtem, ungefärbtem, unbedrucktem Kautschuck, alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Materialien , soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen N ETTERTTIE o.

d) Waaren aus lackirtem, gefärbtem oder bedrucktem Kautschuck, auch in Ver- bindung mit anderen Materialien / soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen; feine Schuhe; übersponnene Kautschuckfäden .….........-- E

e) Gewebe aller Art mit Kautschuk überzogen oder getränkt V Anmerk. zu e. Kautschuk - Druktücher für Fabriken und Krayenleder fünst- liches, für Krazenfabriken, beide auf Erlaubnißscheine unter Rontrollé (i E

f) Gewebe aus Kautschuckfäden in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien Anmerk; zu b. bis k. Waaren aus Guttapercha werden wie Waaren aus Kautschuk behandelt. Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Pußwaareunz /

a) Von Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metallfäden . e b) Andere, soweit sie nicht nachstehend unter ec. und e. genannt sind; Herren- hüte von Seide, unstaffirt, staffirt oder garnirt ; künstliche Blumen; zuge-

richtete Schmuckfedern : j c) Von Geweben mit Kautschuck oder Guttapercha überzogen oder getränkt, sowie aus Gummifäden in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien

d) Herrenhüte von Filz, aus Molle oder anderen Thierhaaren, unstafsirt, staf- fri oder ganiri (dot fac eb Zofe fter bete anetted rere IEITTAO

e) Leinene Leibwäsche Anmerk. Kleider und L

M R : Kupfer d. andere nicht besonders genanute unedle Metalle

und Legirungen aus unedlen Metallen, sowie Waaren

daraus: i a) Jn rohem Zustande oder als Scheidemünzen, insofern sie 1n dürfen : | A b) Geschmiedet oder gewalzt in Stangen oder Blechen, auch Drah c) Jn Blechen und Draht, plattirt d) Waaren, und zwar:

1) Drahtgewebe 4 eron - 9) Kupferschmiede- und Gelbgießerwaaren, als: Blasen, Bügeleisen, Eimer,

Hei Gewinde, Haken, Hähne, Kellen, Lampen, Leuchter, Licht- T, Riegel, Röhren, Schlösser, Schraubenbolzen und Ats tern, Schüsseln, Thür-, Fenster-, Truhen- und Wagenbeschläge, gge \haalen und ähnliche gra M auch in Verbindung mit Holz x Eisen, ohne Politur und Lal... --- O : 3) Ub E 1 Mereiibuna mit anderen Materialien, soweit sie da- durch nit unter Nr. 20 fallen Kurze Waaren, Quincaillerien 2c: a) Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, N rallen oder Edelsteinen gefertigt) Taschenuhren; ehtes Blattgold 5 2 b) e. oder theilweise aus Schildpatt, aus unedlen, echt S oder versilberten, oder mit Gold oder Silber belegten Metallen gefertigt) Stuy- und Wanduhren, leßtere mit Ausnahme der hölzernen Hänge-Uhren ;

alter Bruch; auch Kupfer- und andere einzelnen Vereinsstaaten eingeführt werden

echten Perlen , Ko- und

1 Centner 1 Centner 1 Centner

v. Werth Stück

v, Werth v, Werth

1 Centner

1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner 1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner 1 Centner

1 Centner

1 Centner

l Centner

1 Centner

30 52% 30

30

e Algiimi@E:

E t O E A E g A tamen

A E E g A

Gd \

6 in Körben. 4 in Ballen.

L in Fässern und Kisten..

6 in Körben.

13 in Fässern und Kisten. | á in Ballen.

in Fässern und Kisten. in Körben.

in Ballen.

in Fässern und Kisten. in Körben.

in Ballen.

in Kisten.

in Körben.

in Ballen.

in Fässern und Kisten. in Körben.

in Ballen.

in Kisten.

in Körben.

in Ballen.

bis Ds

e. e

bus pi IOMOOUWRuUDRuEN

era Gu

in Kisten. in Körben. in Ballen. in Kisten. in Körben. in Ballen. in Kisten. in Körben. in Ballen. in Kisten. in Körben. in Ballen.

S m p Ddo S Cou Om

S Gow

13 in Fässern.

»_ 6 in Körben.

4 in Ballen.

t

[20 in Fässern und Kisten. 13 in Körben. 9 in Ballen.