1865 / 117 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In Folge der zwishen Stralsund und Malmoe ecin- gerichteten Post - Dampfschifffahrten, welche in jeder Richtung g- [ich stattfinden, bieten sich im Zusammenhange mit den Eisen- bahnzügen die Verbindungen auf jenem Wege in nachstehender Weise dar: ;

Richtung aus Deutschland nach Schweden: Aus Berlin per Eisenbahn 5 35 Uhr Nachmittags; » Stettin » v 743 » Abends, in Stralsund Ankunft 11 57 Uhr Abends. (Die Reisenden können vom Bahnhof gleih nah An-

kunft des Zuges" cinen Post - Omnibus unentgeltlich |

zur Fahrt nah dem Dampfschiffsplaße benußen und an Bord des Schiffes die Abfahrt abwroarten). Abfahrt des Dampfschiffes aus Stralsund 37 Uhr früh, Ankunft in Malmoe Mittags. Abgang des Eisenbahnzuges aus Malmoe 2 Uhr Nachmittags, Ankunft in Gothenburg am andern Mittage um 12 48 Uhr, » in Stockholm am anderen Nachmittag 5 45 Uhr. (Fahrtdauer von Berlin 48 Stunden.) Richtung aus Schweden nah Deutschland: Aus Stockholm per Eisenbahn 6 6 Uhr früh, » Gothenburg » » 11 142 Uhr Vormittags, in Malmoe Ankunft 1 29 Uhr Nachts. (Die Reisenden können an Bord des Postdampfschiffes die Abfahrt abwarten ). Abfahrt des Dampfschiffes von Malmoe 3 Uhr früh,

Ankunft in Stralsund durchschnittilic 11 30 Vormittags. (Post-Omnibus nach dem Bahnhof unentgeltlich). Weiterfahrt per Eisenbahn aus Stralsund 1245 Uhr Mittags, Ankunst in Stettin 435 Uhr Nachmittags,

(Anschluß nah Coeslin, Kreuz). Ankunft in Berlin 630 Uhr Nachmittags. (Fahrtdauer von Stockholm 36 Stunden.) Anschlüsse in Berlin. 745 Uhr Abends Courierzug nah Cöln (Paris, London 2c.) in Côln 815 Uhr früh, Fahrtdauer von Stockholm 50 Stunden, in Amsterdam 25 Uhr Nm., Fahrtdauer von Stockholm 96 Stunden, in Brüssel 422 Uhr Nm., Fahrtdauer . von Stockholm 95 Stunden, in Paris 9 Uhr Abends, Fahrtdauer von Stockholm 63 Stunden, in London 430 Uhr früh, Fahrtdauer von Stockbolm 70 Stunden, 745 Uhr Abends Schnellzug nach Frankfurt a. M. (München, Karlsruhe 2c.) in Frankfurt a M. 940 Uhr Vm., Fahrtdauer von Sto- holm 51 Stunden, in München 9 55 Uhr Abends, Fahrtdauer von Stockholm 64 Stunden, ; in Karlsruhe 2 3 Ubr Nachm., Fahrtdauer von Stockholm 956 Stunden, in Basel 7 Ubr Abends, Fahrtdauer von Stockholm 61 Stunden, L 1045 oe D ends Courierzug nah. Eydtkuhnen (Warschau 2c.) in Eydtkuhnen 59 Uhr Nachm, Fahrtdauer von Stockholm 99 Stunden,

562 Predigers de Veer ist am gestrigen Tage ein Thierschußverei hier in's Leben getreten. Jn Folge Arbeitseinstellung der Bois fürzer« haben die hiesigen Holzhändler von auswärts Öolzarbeit- engagirt, welche bereits aus Elbing und Dirschau eingetroffen sind und die Arbeiten aufgenommen haben. dine Pelplin, 16. Mai. Aus sicherer Quelle wird uns mitgetheilt daß die in Nr. 114 dieser Zeitung enthaltene, dem »Graud. Ge selligen« entnommene Notiz, als habe der Landschasts-Rath von Jakowski in Jablau seine Güter“ dem Jesuiten - Orden geschenkt | auf Unwahrheit beruht. s i : Breslau, 17. Mai. Der HerzogvonBraun schweig ist beute | früh mit dem Berliner Schnellzuge mit zablreichem Gefolge hier ein- | getroffen und hat alsbald die Weiterreise nah Sibyllenort an- | getreten. E Nach einem Telegramm der »Prov.-Ztg.« aus Neisse sind bei der gesirigen Nachwabl zum Abgeordnetenhause im 9. Wahlkreise des | Regierungsbezirês Oppeln die früheren Abgeordneten GrafS i ersto rp ff | (mit 196 gegen 136 Stimmen) und Pfarrer Mader ‘mit 186 gegen 151 Stimmen) wiedergewählt werden. i E | Mae, 17. Mai. Die Direction der Aachen-Münchener | Feuer-Versicherungs-Gesellschaft hat, nach Mittheilung der » Aach. Ztg.« | aus der Grundsteinlegung des Polytechnikums Anlaß genommen eine Sktipendienstiftung sür dasselbe zu errichten, welche Zög. | lingen nicht allein aus Preußen, sondern auch aus anderen deutschen | Ländern zugängli.y sein wird. Der Kapitalfonds beträgt vorerst 20,000 l. Die Stiftung soll unter dem Protektorat Sr. Königl. | Hoheit des Kronprinzen stehen und dessen Namen tragen, Die D Sr. Majestät des Königs und des Kronprinzen is| bereits ausgesprochen. | | | Elberfeld „17,1 Mal: Der, Minister F. Handel. und | Gewerbe Graf von Jyenpliy, meldet die »Elbf. Sia: traf heute | Morgen in Begleitung des Geheimraths Herzog von Köln kommend hter ein. Er wird unsere Stadt beute Abend wieder verlassen. Das Reglement TUT: Den U Unterstügung der emeritirten evange- lischen Geistlichen der Rheinpr ovinz zu bildenden Fonds hat die Genehmigung Sr. Majestät des Königs erhalten und wicd mit dem 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Der Betrag des von die- sem Unterstügungsfonds zu dem geschlichen Ruhegehalt zu gewähren- den Zuschusses ist auf 120 Thlr. jährlich festgestellt , wird aber erst dann solchen Geistlichen gewährt werden, welche im Laufe des sechs- ten Jahres nach Errichtung des Fonds und später emeritirt werden. | Nach Dollendung ihres erten Beitrittsjahres erbalten sie 24 Thlr., a E nach dem, Dritten 72 Thlr., nach dem Bierten 96 Thlr. Vie laufender. jährlichen Beiträge bestehen in 4 pCt. des Diensteinkommens. Sechbleswig - Holstein. Kiel, 16. Mai. Die Königlich preußische Korvette »N. mphe« , Kommandant Capitain - Lieutenant | Kinderling, meldet die »Kieler Ztg.«, ist gestern Nachmittags 2 Uhr | In unsern Hafen eingelaufen und hat sih der Bade - Anstalt gegen- über vor Anker gelegt. Nachdem die Anker gefallen waren, statteten Offiziere der Kaiserlich Königlich österreichischen Korvette » Erzherzog Griedrich« und der Kaiserlih Königlich russischen Dampf-Yacht »Stan- dart« sofort an Bord der »Nymphe« einen dienstlichen Besuch ab. Achtzehn Seckadetten der Königlich preußischen Marine , welche be- stimmt sind, auf der Segelfregatte »Niobe« Dienst zu thun, sind von Berlin fommend, hier eingetroffen und bis zur Ankunft der » Niobe« auf der Korvette untergebracht. Die Kaiserlich Königlich österreichische

| Korvette »Erzherzog Friedrih« , Kommandant Fregatten - Capitain

in Warschau 4 Uhr Nachm., Fahrtdauer von Stockholm 58 Stunden, 11 Uhr Abends Courierzug nah Hamburg. in Hamburg 5 16. Uhr früh, Fahrtdauer von Stockholm | 47 Stunden, 115 Uhr Abends Schnellzug nah Breslau (Wien, Triest 2c.): : in Breslau 636 Uhr früh, Fahrtdauer von Stockholm 48 Stunden, in Wien 7 37 Uhr Abends, Fahrtdauer von Stockholm 62 Stunden, in Triest 845 Uhr Abends , Fahrtdauer von Stockholm 56 Stunden.

Die zwischen Stralsund und Malmoe coursirenden Postdampf- schiffe sind auch in sehr zweckmäßiger Weise zu Reisen nah und von Kopenhagen verwendbar, indem zwishen Malmoe und Kopenhagen 5mal täglich Lokal-Dampfschiffe fahren, mittelst deren die Ueberfahrt in pptr. 2 Stunden erfolgt.

In dem ganzen Umfange des preußischen Postbe- zirks wurden im Monat April d. J. 418,674 Stück Post-An- weisungen zur Post gegeben, mittelst welher durch Ein- und Aus- uus der Gesammtbetrag von 5,831,146 Thalern vermittelt wor- en ist.

Danzig, 17. Mai. Heute Vormittag, berichtet das »Dampf- boot« , lief Sr. Majestät Dampf-Kanonenboot » Meteor « auf der } Königlichen Werft glücklich vom Stapel. Auf Anregung des !

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J! 1! H G D Wipplinger , hat heute Vormittag gegen 9 Uhr unseren Hafen ver-

| lassen und sich dem Vernehmen nach zunächst nach Bergen in Nor-

wegen begebenz E Mai, Die preußische Korvette » Victoria« ird sich, wie die »H. B. H.« in einem Telegramm meldet, dem Leichen- Kondulkt des russischen Großfürsten in Nyborg anschließen. =¿eccklenburg. Schwerin, 17. Mai. Dem Vernehmen nach, meldet die »Medl. Ztg.«, wird Se. Königliche Hoheit der Großherzog sich am 20. d. M. mit den Hochfürstlichen Kindern nah Steinfeld begeben, und dort bis Anfang August verweilen. Am Montag, Mittwoch und Freitag jeder Woche gedenkt Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Steinfeld nach Schwerin zu fommen, um dort zu arbeiten und Audienzen zu ertheilen. Lübec®, 15. Mai. Der beantragten Ratification der am 4. Máârz d. Y. zwischen den Hansestädten und Frankreich abgeschlosse- nen Verträge Handels- und Schifffahrts-Vertrag, sog. literarische Convention, und zu beiden Verträgen gehöriges Schlußprotokoll erklärte sich, der »Lüb. Ztg.« zufolge; die Bürgerschaft heute ohne Diskussion zustimmig. i _ Hamburg, 16. Mai. Die gemischte Prisen - Untersuhungs- Kommission hierselbst hat heute den Betheiligten das Urtheil des K. K. Prisengerichts in Triest vom 24. April d. J. nebst Entscheidungsgründen zugestellt, Das Urtheil geht im Wesent- lihen dahin: Es wird als gute Prise erklärt: 1) Die Brigg »Herzog von Cam- bridge«. 2) Die Ladung derselben, und ias S Bub, Sul aus den vorgefundenen Steinkohlen per 1805 Fl. 65 Kr. 6. W,, so wie der

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vom Kommando des Kanoncnbootes »Bliß« bereits erlegte Betrag von

103 Thlr. 20 Sgr. preuß. und das vom Kommando des Kanonenbootes | »Wall« noch zu erlegende Entgelt per 31 Thlr. Z Sgr. preuß. für ver- |

brauchte Kohlen des »Cambridge«. 3) Der Raddampfer »Limfiorden«. 4) Der Ever »Anna«. 5) Der Ever » Therese«, »Einigkeit« und »Lewine«.

und dadurch die Vereinigten Staaten in ven Besiy von Rechten Krieg- führender segte, Als der Präsident der Vereinigten Staaten dies that, ließ er der Regierung Jhrer Majestät nur zwei Wege offen, nämlich die Blokade,

um somit einen Kriegszustand anzuerkennen, oder zu beschließen, daß die

6) Der Dampfer » Auguste«. 7) Der Ever »Marie«. 8) Die Yacht »Jo-

hanna Cecilia« und resp. deren Erlös mit 166 Thlr. preuß. 9) Das Leucht- und Lootsenschiff yEider« und resp. dessen erlegtes Aequivalent von

werth per 362 Thlr. preuß.), »Friedrich V1l.« (event. dessen Sch.-W. per 480 Thlr.), Nr. 3 (event. der Sch.-W,. per 110 Thlr.), Nr. 4 (resp. der

Sch.-W. von 124 Thlr), Nr. 9 (

V

Thlrx.), Nr. 10 (resp. der depositirte Sch.-W. von 600 Thlr.), Nr. 12 (resp.

Sch -W. von 800 Thlr.), Nr. 15 (event. der Sch.-W. per 256 Thlr.)

Blofade nicht anzuerkennen sei, und daß Jhrer Majestät Regierung den Vereinigten Staaten nicht die Rechte von Kriegführenden zuerkenne, was

| natürlih zum Kriege zwischen England und den Vereinigten Staaten geführt L : ga da ' 1 | haben würde, Wir wäblten den ersten Weg; indem wir dies aber thaten, 16,240 Thlr. preuß. 10) Die 13 Jollkutter, »Marie« (event. der Schäßungs- |

fonnten wir unmöglich sagen, es gebe feine Macht, mit welcher die Ver-

einigten Staaten Krieg führten; zum Kriegführen gehören Zwei. Faktisch SYtLi/f obl, E ( i | bestand, wie wir wissen, ein Krieg zwischen einer Gemeinschaft von Per- depositirte Sch.-W. per 800 Thlr.), Nr. 5 (event. der Sh.-W. von 400

Thlr.), Nr. 6 (event. der Sch.-W. von 250 Thlr.), Nr. 8 (event. der |

resp. der depositirte Sch.-W. von 184 |

sonen, die si die fonföderirnten Staaten Amerikas nannten , einerseits, und dem Präsidenten der Vereinigten Staaten andererseits. Von dem Augen- blick aljo an, wo wir die durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten

M ] l (resp. | verfügte Blokade der südlichen Häfen anerkannten, waren nicht wir es, der depositirte Sch.-W. von 1212 Thlr.), Nr. 13 (resp. der depositirte |

Nr. 16 (event. der Sch.-W. von 730 Thlr.). 11) Dem Hohen Acrar der |

Prisenmächte wird der Ersaß der von diesem Prisengerichte zu liquidirenden Untersuchungskosten aus dem Erlöse der Prisen zugesprochen. Hessen. Kassel, 16. Mai. Wie die »Kass. Z.« vernimmt,

dels-Gesey buches betreffend, nebst der das lehtere verkündenden Verordnung die allerhöchste Sanction zu Theil geworden, und wer- den dieselben in Kürze im Gesehblatte zur Publication gelangen.

Jugenheim, 16. Mai. Es is nunmehr bestimmt, theilt die |

Fr. P. Z.« mit, daß die russischen Herrschaften nur noch bis fommen-

herzog scinen Gästen bis Friedberg Geleite geben. ; Baden. Karlsruhe, 16. Mai. Gestern Abend is, nah Meldung der »Karlsr. ZJ.-, Ibre Hoheit die Fürstin von Leinin- gen, geborene Prinzessin Marie von Baden, zum Besuch der Groß- herzoglichen Familie dahier eingetroffen. Ihre Kaiserliche Hoheit

Se. Kaiserlihe Hoheit der Großfürst Michael erst morgen nach folgen wird. i D i O Bayern. München, 16, Mai. Diesen Nachmittag is Se.

tis

Majestät der König Ludwig I, von der Reise nah Rom zurücck-

hof von den Königlichen Prinzen, im Wittelsbacher Palast sodann

von Sr. Majestät dem König und Jhrer Majestät der Königin . e , " (\ X

Mutter in herzlichster Weise begrüßt worden. (N. C.)

Großbritannien und Jrland. London, 16. Mai.

In der gestrigen Oberhaus-Sihung bemerkte Lord Houghton, es sei i Se D j 1 a gestri | gleicher Zeit einräumen, daß fein Kriegszustand bestehe. Wir haben die Re-

jeßt gerade vier Jahre her, daß die Regierung die sogenannten konföderirten

Staaten Amecrika's als Kriegführende anerkannt habe, und ex frage jeßt den | r dear d La | Dinge sei. Vor einiger Zeit bat sie, wir möchten Kriegsschiffen der Union | das ungehinderte Einlaufen in britische Häfen gestatten. Wir antworteten, ( Jen ( "was die Bestimmung betreffe, daß Kriegsschiffe britische Häfen in 24 Stun- rikanischen Krieges sein müßte; allein, wie er hinzuzufügen nicht umhin tônne, den zu verlassen hätten, es nicht nöthig sei, diese Beschränkung beizubehal- werde“ man, fürchte er, formell wohl nicht sagen können, daß der Krieg zU ten; ehe wir aber etwas Weiteres in Bezug auf Kriegsschiffe der Konföde- Ende sei. Wenn der Krieg nun zu Lande fortgeführt würde, so würde es |

für England sicherer sein, seine Anerkennung der südlichen Staaten als Krieg | Staaten ihre Rechte als Kriegführende beizubehalten gedächten. So lange

Staatssecretair des Auswärtigen, ob sie angesichts der leßten Ereignisse die Absicht habe, diese Anerkennung zurücfzunehmen. Man sollte denken, daß eine solhe Zurücknahme die nothwendige Folge der Beendigung des unseligen ame-

i r zurüczunehmen; aber er betrachte jegt die Sache nur in jo seru- fie England als Seamacht berühre. Nur als Seemacht habe England Anlaß, überhaupt etwas in der Sache zu thun. Wie er annehme, gehe man von der Ansicht aus, Daß das englischerfeits dem Süden geme p geständniß der Rechte einer fricgführenden Macht mit Nothwendigkeit aud? der Blokade des Südens durch den Norden folge; weil, wenn eine Regierung

sei, doch, da jene Häfen durch die oberste Behörde der Vereinigten Staaten

1 i ‘fe Behörde ihre volle Macht daselbst wieder geltend ge- | C e : | Kriegführungsrechte der sogenannten konfederirten Staaten von Amerika zu- " rücfzunehmen. Lord Palmerston erwidert: Die Sache verhält sich fol- | gendermaßen: Der Präsident der Vereinigten Staaten erließ bekanntlich eine | Proclamation, worin er eine strenge Blokade gegen alle Küsten und gewisse t Häfen der südlichen Confederation, dem Völkerrecht gemäß, wie er sagte,

¡t habe. ie Frage in Betreff der Häfen und der See habe England L GUA ie Ban Wer die Rechte von Kriegführenden in Erwägung zu ziehen, und er werde sich freuen, wenn der Staats-Seecretair des Nusmär- tigen im Stande wäre, zu erklären, daß der Aufhebung des Beschlusses, durch welchen die sogenannten konföderirten Staaten als Kriegführende e worden seien, jeyt durchaus fein Hinderniß mehr im Wege stehe. Ear Russell: Bei der Anerkennung handelte es sich durchaus nicht um ein Zu- geständniß, sondern einzig und allein um eine Thatsache. Wenn im garen Gebiete der Vereinigten Staaten Amerikas Friede herrscht, so wird die Re- gierung der Vereinigten Staaten vertragsmäßig und dem Völkerrechke M unseren Handelsschiffen gestatten, in die amerikanischen Häfen einzu Gin und daselbst Handel zu treiben. Bestebt hingegen der Kriegézustand, so me E sie die Häfen blokiren und die Rechte von Kriegführenden ausführen. Wa nun waren in dem vorliegenden Falle die Thatsachen ? Wenn ein Krieg zwischen zwei verschiedenen Nationen geführt wird, wie vor einigen I zwischen Oesterreich einerseits und Frankreich und Italien E / so machen beide Theile die Rechte von Kriegführenden geltend, un i: De Majestät erläßt in gebührender Weise eine Neutralitäts-Proclamation. an statt eines Krieges kann es sih auch um eine Jnsurrection handeln. y c Insurrection mag cine unbedeutende sein und ausschließlich im Zons e Landes spielen, oder sie mag eine so ungeheure Ausdehnung rgl sie wirklih einem Kriege gleich fommt. Nun würde! es uns vielleich aen gefallen sein, diese Frage zu entscheiden die Regierung der ne L Staaten aber hat sie faktisch entschieden, als der Präsident der pEYO fu Staaten am 19. April 1861 eine Proclamation erließ, in welcher eet fügte, daß alle Häfen von sieben Staaten der Union blokirt werden sollten,

die Rechte von Kriegführenden einräumten , sondern der Präsident der Bereinigten Staaten, Wäre es anders gewesen, so hätte er nicht englische Schiffe auf hoher See durch amerikanische anhalten lassen können. Keine Macht hat mit größerer Entschiedenheit als die Vereinigten Staaten behauptet, daß sich in Friedenszeiten kein Durchsuchungs- recht auf Sthifse auf der hohen See erstrecke. Jene Gewalt - gber

ist dem Gesegentwurf, die Einführung des allgemeinen Han- haben die Vereinigten Staaten ausgeübt, und das ist das Recht,

welches Jhre Majestät anerkannt hat. Jhre Majestät räumte keine Rechte von Kriegführenden ein , sondern erkannte nur den Stand der

" Dinge an, welchen der Präsident der Vereinigten Staaten selbst verkündigt

hatte, und ließ darauf eine Neutralitäts - Proclamation folgen. Der Yeit- punft, in welchem mein ed!er Freund seine Frage gestellt hat , ist sehr un-

o | glülich gewählt, weil es sehr schwer ist, genau zu sagen, welches gegenwärtig den Sonntag hier verweilen und dann thre Rückreise direct nach St. | Petersburg antreten werden, Dem Vernchmen nah wird der Groß- | n! f die H blofiren, hab |

| Staaten dieselben geschlossen. Unsere Kronjuristen sind der Ansicht, daß die | Regierung der Vereinigten Staaten das Recht hat, die Häfen, welche im

der Stand der Dinge is. Mein edler Freund weiß dies offenbar selbst nicht, da er sagt, statt die Häfen zu blokiren, habe der Präsident der Vereinigten

Besiße der Behörden der Vereinigten Staaten sind, zu schließen, und daß sie

in den Gewässern der Vereinigten Staaten innerhalb des Bereichs von drei | Meilen vom Ufer jedem neutralen Handelsschiffe das Einlaufen verbieten 2E : | fann, Aber die Autorität der Vereinigten Staaten erstreckt ih nicht auf die Großfürstin Olga von Rußland, geborene Prinzessin von Baden, ist heute Nachmittag von Jugenheim hieher zurücégekehrt, während |

den Hafen von Galveston. Den leyten Nachrichten zufolge befindet sich die- ser Hafen noch vollständig im Besize der Konföderirten Mit Bezug auf Galveston also ist die von den Vereinigten Staaten ausgeübte Macht noth-

| wendig die der Blokade, nicht die der Schließung. Jch komme nun auf die " andere Frage, die nämlich, ob die Vereinigten Staaten auch in Zukunst | das Untersuchungsrecht auf der hohen See anwenden N Ars: B A : j i E \ | der leßten vier Jahre haben sie in dieser Hinsicht die Rechte von Krieg üh- fehrend, im besten Wohlsein wieder hier eingetroffen und im Bahn- enden ini (bie? acbger Stone alige. A (weis -flica Ga; ie das | Recht der Durchsuchung oder Wegnahme von Schiffen von irgend einer

| friegführenden Macht mit größerer Strenge oder vielleicht auch nur

| mit eben so großer Strenge ausgeübt worden wäre, wie von den | Vereinigten Staaten. Jhre Majestät wird unmöglich darein willigen | fönnen, daß Schiffe, die britischen Unterthanen gehören und die britische

Flagge tragen, auf der hohen See durchsucht werden und daß wir zu

gierung der Vereinigten Staaten gefragt, :vas der gegenwärtige Stand der

rirten beschließen könnten, wünschten wir zu wissen, ob die Vereinigten

diese Frage nicht beantwortet is, fühle ich mich nicht befugt, meinem edlen

| Freunde eine Antwort zu ertheilen. Lord Houghton: Wird, wenn durch " irgend einen Aft der Vereinigten Staaten der Krieg für beendigt erklärt if, das den sogenannten Konföderirten gemachte Zugeständniß der Rechte von | Kriegführenden ohne einen förmlichen Akt der Regierung Jhrer Majestät l 4 | erlöschen? Earl Russell: Jch kann nichts weiter sagen, als daß, wenn die Schiffe einer neutralen Macht verhindern wolle, sich ihren Häfen, zu | der Fall eintritt, die Regierung das Gutachten der Kron- Juristen einholen nähern, sie dieselben, statt eine Blokade eintreten zu lassen, einfach A | Es scheine ihm, daß, obgleich die Blokade nicht formell aufgehoben worden 0 l i 1 i ' | seit seinem Unwohlsein wieder. Er trägt den rechten Arm in der Binde. -—

ird, Im Unterhause erschien gestern Lord Palmerston zum ersten Mal

White fragt, ob die Regierung beschlossen habe, die Anerkennung der

verkündete. Nun is das Blokiren, nah dem Völkerrecht, ein Kriegführungs- recht, und fann nur einem Staate zukommen, der sich im Kriege befindet. Das Faktum, daß der Präsident mit Berufung auf das Völkerrecht eine Blokade erklärte, gab ihm alle dieser Stellung entsprechenden Rechte,

| und in Bezug auf neutrale Fahrzeuge, das Recht zum Wegnehmen, Con-

demniren und Durchsuchen. Die britische Regierung konnte nur eines von zwei Dingen thun, entweder sich weigern, britische Schiffe dem dg suchungsrecht unterwerfen zu lassen und dafür als Grund ige e Ap fein förmlich kriegführender Theil auf der andern Seite stehe ein B fahren, das nicht als zweckdienlich erachtet wurde oder das Kriegiihqang x recht der Vereinigten Staaten anerkennen und sih ihm unterwerfen. le

brachte aber nothwendig die Anerkennung mit sich, daß Ae der andere Theil ein Kriegführender und 1m Besiy von uge führungsrehten war. Sobald die Regierung der eia Mh Staaten erklären wird, daß sie aufhört, den Neutralen pa ie einem Kriegführenden zukommenden Rechte der Durchsuchung, e he E und Kondemnirung zu üben, dann hat der Krieg, so weit er die Neu E en angeht, aufgehört, und es wird weder auf der einen, noch auf s an wn Seite ein Kriegführender anerkannt werden. Darby Griffith 29

den edlen Lord an der Spitze, ob er andeuten könne, aus welcher Quelle

E L H Ct G R F R E R A G : 2 Rie 2) h

E S E E T E A

L E ie ing aure É Mt aar G Ä E A ke aa C S H R