1865 / 117 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In Folge der zwishen Stralsund und Malmoe ein- gerichteten Post - Dampfschifffahrten, welche in jeder Richtung täg- li stattfinden, bieten fich im Zusammenhange mit den Eisen- bahnzügen die Verbindungen auf jenem Wege in nachstehender Weise dar: :

Richtung aus Deutschland nah Schweden: Aus Berlin per Eisenbahn 5 35 Uhr Nachmittags, » Stettin » » 743 » Abends, in Stralsund Ankunft 11 57 Uhr Abends. (Die Reisenden können vom Bahnhof gleih nach An- kunft des Zuges' cinen Post - Omnibus unentgeltlich zur Fahrt nach dem Dampfschiffsplaße benutzen und an Bord des Schiffes die Abfahrt abwarten). Abfahrt des Dampfschiffes aus Stralsund 37 Uhr früh, Ankunft in Malmoe Mittags. Abgang des Eisenbahnzuges aus Malmoe 2 Uhr Nachmittags, Ankunft in Gothenburg am andern Mittage um 1248 Uhr, » in Stockholm am anderen Nachmittag 5 45 Uhr. (Fahrtdauer von Berlin 48 Stunden.) Richtung aus Schweden nah Deutschland: Aus Stockholm per Eisenbahn 6 6 Uhr früh, » Gothenburg » v 11 12 Uhr Vormittags), in Malmoe Ankunft 129 Uhr Nachts. (Die Reisenden können an Bord des Postdampfschisses die Abfahrt abwarten ). Abfahrt des Dampsschiffes von Malmoe 3 Uhr früh,

Ankunft in Stralsund durchschnittlich 1130 Vormittags. (Post-Omnibus nah dem Bahnhof unentgeltlich). Weiterfahrt per Eisenbahn aus Stralsund 1245 Uhr Mittags, Ankunst in Stettin 435 Uhr Nachmittags, | E

(Anschluß nah Coeslin, Kreuz). Ankunft in Berlin 630 Uhr Nachmittags. (Fahrtdauer von Stockholm 36 Stunden.) An\MlUs\{e:in Berlin. 7 45 Uhr Abends Courierzug nah Côln (Paris, London 2c.) in Côln 815 Uhr früh, Fahrtdauer von Stockholm 50 Stunden, in Amsterdam 25 Uhr Nm., Fahrtdauer von Stockholm 56 Stunden, : in Brüssel 422 Uhr Nm.,, Fahrtdauer von Stockholm 53 Stunden, in Paris 9 Uhr Abends, Fahrtdauer von Stockholm 63 Stunden, in London 430 Uhr früh, Fahrtdauer von Stockholm 70 Stunden, 74s Ubr Abends Schwnellzug nah. Frankfurt. a. M. (München, Karlsruhe 2c.) in Franffurt a M. 940 Uhr Vm., Fahrtdauer von Stock- holm 51 Stunden, S in München 9 55 Uhr Abends, Fahrtidauer von Stockholm 64 Stunden; in Karlsruhe 23 Ubr Nachm., Fahrtdauer von Stockholm 56 Stunden, : in Basel 7 Ubr Abends, Fahrtdauer von Stockholm | 61 Stunden, j : 1045 Uhr. Abends Courierzug nah. Eydtkuhnen (Warschau 2c.) in Eydtkuhnen 5 9 Uhr Nachm, ¡zahrtdauer von Stockholm 59 Stunden, in Warschau 4 Uhr Nachm., Fahrtdauer von Stockholm 58 Stunden, 11 Uhr Abends Courierzug nach Hamburg. in Hamburg 5 16. Uhr früh, Fahrtdauer von Stockholm 47 Stunden, x 11s Uhr Abends Schnellzug nah Breslau (Wien, Triest 2c.): in Breslau 636 Ubr früh, Fahrtdauer von Stockholm S Stunden, : in Wien 7 37 Uhr Abends, Fahrtdauer von Stockholm 62 Stunden, Ga | in Triest §45 Uhr Abends , Fahrtdauer von Stockholm 6 Stunden. :

Die zwischen Stralsund und Malmoe coursirenden Postdampf- schiffe find auch in sehr zweckmäßiger Weise zu Reisen nah und von Kopenhagen verwendbar, indem zwishen Malmoe und Kopenhagen ¿mal täglich Lokal-Dampfschifse fahren, mittelst deren die Ueberfahrt in pptr. 2 Stunden erfolgt.

Jn dem ganzen Umfange des preußischen Postbe- zirfs wurden im Monat April d. J. 418/674 Stück Post-An- weisungen zur Post gegeben, mittelst welcher durch Ein- und Aus- zovinns der Gesammtbetrag von 5,231,146 Thalern vermittelt wor- en ist.

Danzig, 17, Mai. Heute Vormittag, berihtet das »Dampf-

boot- ; lief Sr. Majesiät Dampf-Kanonenboot » Meteor « auf der |

Königlichen Werft glücklich vom Stapel. Auf Anregung des

Predigers de Veer ist am gestrigen Tage ein Thierschußverein hier in's Leben getreten. Jn Folge Arbeitseinstellung der -Holz- fürzer« haben die hiesigen Holzhändker von auswärts S ttzbcitee engagirt, welche bereits aus Elbing und Dirschau eingetroffen sind und die Arbeiten aufgenommen haben. A Pelplin, 16. Mai. Aus sicherer Quelle wird uns mitgetheilt, daß die in Nr. 114 dieser Zeitung enthaltene, dem -Graud. Ge- selligen« entnommene Notiz, als habe der Landschasts-Rath von F akowsfi in Jablau feine Güter“ dem Jesuiten - Orden geschenkt, auf Unwahrheit beruht. i ( Breslau, 17. Mai. Der HerzogvonBraunschweig ist beute früh mit dem Berliner Schnellzuge mit zablreichem Gefolge ‘bier ein- getroffen und hat alsbald die Weiterreise nach Sibyllenort an- getreten. : Nach einem Telegramm der »Prov.-Ztg.« aus Neisse sind bei der gestrigen Nachwahl zum Abgeordnetenhause im 9. Wahlkreise des Regierungsbezirks Oppeln die früheren Abgeordneten GrafSierstorp ff (mit 196 gegen 136 Stimmen) und Pfarrer Mader ‘mit 1&6 gegen 151 Stimmen) wiedergewählt worden. | E E Aachen, 17, Mai. Die Direction der Aachen-Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft hat, nach Mittheilung der » Aach. Ztg. « aus Der Grundsteinlegung des Polytechnikums Anlaß genommen, eine Stipendienstiftung sür dasselbe zu errichten, welche Q âts lingen nicht allein aus Preußen, sondern auch aus anderen deutschen Ländern zugängli.y sein wird. Der Kapitalfonds beträgt vorerst 20,000 Thlr. Die Stiftung soll unter dem Protektorat Sr. Königl Hoheit des Kronprinzen stehen und dessen Namen tragen. Die Zustimmung Sr. Majestät des Königs und des Kronprinzen ist bereits ausgesprochen. i j __ Elberfeld j: 17. Mai, - Der. Minister fük. Handel. und Gewerbe Graf von Jyenpliy, meldet die »Elbf. Ztg. «j, traf heute Morgen in Begleitung des Geheimraths Herzog von Köln kommend hler ein. Er wird unsere Stadt heute Abend wieder verlassen. Das enem für den zur Unterstügung der emeritirten evange- N a V A e Qa Ba zu bildenden Fonds hat die iehnigung Sr. Majestät des Königs erhalten und wird mit dem 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Der Betrag des von die- sem Unlterstügungsfonds zu dem gesetzlichen Ruhegehalt zu gewähren- den Zuschusses ist auf 120 Thlr. jährlich festgestellt , wird aber erst dann solchen Geistlichen gewährt werden, welche im Laufe des sehs- ten Jahres nah Errichtung des Fonds und später emeritirt werden. Nach Bollendung ihres ersten Beitrittsjahres erbalten sie 24 Tblr as dem Ziveiten 48 Thlr., nah dem Dritten 72 Thblr.,, nach dem Vierten 96 Thlr. Die laufender. jährlicen Beiträge bestehen in 1 pCt. des Diensteinkommens. : ___ Sobleswig - Holstein, Kiel, 16. Mai. Die Königlich preußische Korvette »N. mphe« , Kommandant Capitain - Lieutenant Kinderling, meldet die »Kieler Ztg.«, ist gestern Nachmittags 2 Uhr in unsern Hafen eingelaufen und hat sich der Bade - Anstalt gegen - über vor Anker gelegt. Nachdem die Anker gefallen waren, statteten Offiziere der Kaiserlich Königlich österreichischen Korvette N E : (ih Königlich österreichischen Korvette »Erzherzog R gh und der Kaiserlich Königlich russischen Dampf-Yacht »Stan- E en E »Nymphe« einen diensilichen Besuch ab. Ma clt etten dere Kanale preußischen Marine , welche be- stimmt sind, auf der Segelfregatte »Niobe« Dienst zu thun, sind von Berlin kommend, hier eingetroffen und bis zur Ankunft der » Niobe« auf der Korvette untergebracht. Die Kaiserlich Königlich österreichische Sooe »Erzherzog Griedrich« | tommandant Fregatten 2 Capitain E / hat heute Vornu:ittag gegen 9 Uhr unseren Hafen ver- a S Vernehmen nah zunächst nach Bergen in Nor- _— 17. Mai, Die preußische Korvette »Victoria« wird si wie. die » H, B. H.« in einem Telegramm meldet, dem Leichen- Kondulkt des russischen Großfürsten in Nyborg anschließen. z„¿ecklenburg. Schwerin, 17. Mai. Dem Vernehmen nach, meldet die »Meckl. Ztg.«, wird Se. Königliche Hoheit der Großherzog sich am 20. d. M. mit den Hochfürstlichen Kindern nah Steinfeld begeben, und dort bis Anfang August verweilen Am Montag, Mittwoh und Freitag jeder Woche gedenkt Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Steinfeld nah Schwerin zu fommen;, um dort zu arbeiten und Audienzen zu ertheilen. | : a ld. Mai. Der beantragten Ratification der am 4. Marz d. J. zwischen den Hansestädten und Frankreich abgeschlosse- nen Verträge Handels- und Schifffahrts-Vertrag, sog. literarische Convention, und zu beiden Verträgen gehöriges Schlußprotokoll erklärte sich, der »Lüb, Ztg.« zufolge, die Bürgerschaft heute ohne Diskussion zustimmig. : Samburg, 16. Mai. Die gemischte Prisen -Untersuchungs- Kommission hierselbst hat heute den Betheiligten das Urtheil des K. K. Prisengerichts in Triest vom 24. April d. J. nebst Entscheidungsgründen zugestellt, Das Urtheil geht im Wesent- lihen dahin: Es wird als gute Prise erklärt: 1) Die Brigg »Her Sams- bridge«. 2) Die R und S M I den vorgefundenen Steinkohlen per 1805 Fl. 65 Kr. s. W, so wie der

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vom Kommando des ‘Kanonenbootes »Bliz« bereits erlegte Betrag von 403 Thlr. 20 Sgr. preuß. und das vom Kommando des Kanonenbootes »Wall« noch zu erlegende Entgelt per 31 Thlr. Z Sgr. preuß. für ver- brauchte Kohlen des yCambridge«. 3) Der Raddampfer »Limfiorden«. 4) Der Ever »Anna«. 9) Der Ever » Therese«, » Einigkeit a und »Lewine«. 6) Der Dampfer » Auguste«. 7) Der Ever »Marie«. 8) Die Yacht »Jo- hanna Cecilia« und resp. deren Erlôs mit 166 Thlr. preuß. 9) Das Leucht- und Lootsenschiff yEider« und resp. dessen erlegtes Aequivalent von 16,240 Thlr. preuß. 10) Die 13 Zollkutter, »Marie« (event. der Schähungs- werth per 362 Thlr. preuß.), »Friedrich VII. « ‘event. dessen Sch.-W. per 480 Thlr.), Nr. 3 (event. der Sch.-W. per 110 Thlr.), Nr. 4 (resp. der depositirte Scch.-W. per 800 Thlr.), Nr. 5 (event. der Sch.-W. von 400 Thlr. ), Nr. 6 (event. der Sch.-W. von 250 Thlr.), Nr. 8 (event. der Sch.-W. von 124 Thlr.), Nr. 9 (resp. der depositirte Sch.-W. von 184 Thlr.), Nr. 10 (resp. der depositirte Sch.-W. von 600 Thle.), Nr. 12 (resp. der depositirte Sch.-W. von 1212 Thlr.), Nr. 13 (resp. der depositirte Sch -W. von 800 Thlr.), Nr. 15 (event. der Sch.-W. per 256 Thlr. }, Nr. 16 (event. der Sch.-W. von 730 Thlr.). 11) Dem Hohen Aerar der Prisenmächte wird der Ersay der von diesem Prisengerichte zu liquidirenden Untersuchungskosten aus dem Erlöse der Prisen zugesprochen.

Hessen. Kassel, 16. Mai. Wie die »Kass. Z.« vernimmt, ist dem Gesehentwurf, die Einführung des allgemeinen Han- dels-Gesey buches betreffend, nebst der das lehtere verkündenden Verordnung die allerhöchste Sanction zu Theil geworden, und Wer- den dieselben in Kürze im Gesehblatte zur Publication gelangen.

Jugenheim, 16. Mai. Es is nunmehr bestimmt, theilt die v Fr. P. Z.« mit, daß die russischen Herrschaften nur noch bis kommen- den Sonntag hier verweilen und dann ihre Rückreise direct nach St. Petersburg antreten werden. Dem Vernchmen nach wird der Gro ß- herzog scinen Gästen bis Friedberg Geleite geben.

Baden. Karlsruhe, 16. Mai. Gestern Abend ist, nach Meldung der »Karlsr. Z.-, Jhre Hoheit die Fürstin von Leinin- gen, geborene Prinzessin Marie von Baden, zum Besuch der Groß- herzoglichen Familie dahier eingetroffen. Jhre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin Olga von Rußland, geborene Prinzessin von Baden, ist heute Nachmittag von Jugenheim hieher zurückgekehrt, während Se. Kaiserlihe Hoheit der Großfürst Michael erst morgen nach- folgen wird. i : |

Bayern. München, 16. Mai. Diesen Nachmittag ist Se. Majestät der König Ludwig 1, Ven vet Melle U Von zurück- fehrend, im besten Wohlsein wieder hier eingetroffen und im Bahn- hof von den Königlichen Prinzen, im Wittelsbacher Palast sodann von Sr. Majestät dem König und Jhrer Majestät der Königin Mutter in herzlichster Weise begrüßt worden. (N. C.)

Großbritannien und Frland. London, 16. Mai. In der gestrigen Oberhaus-Sizung bemerkte Lord Hou ghton, es sei jeßt gerade vier Jahre her, daß die Regierung die sogenannten konföderirten Staaten Amerika’'s als Kriegführende anerkannt habe, und er frage jeßt den Staatssecretair des Auswärtigen, ob- sie angesichts der lehten Ereignisse die Absicht habe, diese Anerkennung zurückzunehmen. Man jollte denken, daß eine solche Zurücknahme die nothwendige Folge der Beendigung des unseligen ame- rifanischen Krieges sein müßte; allein, wie er hinzuzufügen nichl umhin könne, werde man, fürchte er, formell woh! nicht sagen können, daß der Krieg zu

Ende sei Wenn der Krieg nun zu Lande fortgeführt würde, so würde es für England sicherer sein, seine Anerkennung der südlichen Staaten als Krieg- führender zurückzunehmen; aber er betrachte jet die Sache nur in }o ln als sie England als Seemacht berühre. Nur als Seemacht habe England Anlaß, überhaupt etwas in der Sache zu thun. Wie er annehme, gede

man von der Ansicht aus, daß das englischerseits dem Süden gemachte Zu- geständniß der Rechte einer friegführenden Macht mit Nothwendigkeit aus der Blokade des Südens durch den Norden folge; weil, wenn eine Regierung die Schiffe einer neutralen Macht verhindern wolle, sih ihren Häfen, zu nähern, sie dieselben, statt eine Blokade eintreten zu lassen, einfach schließe. Es scheine ihm, daß, obgleich die Blokade nicht formell aufgehoben „worden sei, doch, da jene Häfen durch die oberste Behörde der Vereinigten Siagien geschlossen seien, diese Behörde ihre volle Macht daselbst wieder geltend ge- macht habe. Die Frage in Betreff der Häfen und der See habe England

veranlaßt, die Frage Über die Rechte von Kriegführenden in Erwägung zu air des Auswaär-

iehen, und er werde sich freuen, wenn der Staats-Secretair des A ‘im Stande A a daß der Aufhebung des Beschlusses, durch welchen die sogenannten konföderirten Staaten als Kriegführende anertanni worden seien, jeyt durchaus fein Hinderniß mehr im Wege stehe. Earl Russell: Bei der Anerkennung handelte es sich durchaus nicht um ein Zu- geständniß, sondern einzig und allein um eine Thatsache. Wenn im Zen Gebiete der Vereinigten Staaten Amerikas Friede herrscht, so wird die Re- gierung der Vereinigten Staaten vertragsmäßig und dem Völkerrechte gemäß, unseren Handelsschisfen gestatten, in die amerikanischen Häfen einzulaufen und daselbst Handel zu treiben. Bestebt hingegen der Kriegszustand, jo Wen sie die Häfen blokiren und die Rechte von Kriegführenden ausführen. Was nun waren in dem vorliegenden Falle die Thatsachen ? Wenn ein Krieg zwischen zwei verschiedenen Nationen geführt wird, wie _ vor einigen Jahren zwischen Oesterreich einerseits und Frankreich und Jtalien and ererseits, so machen beide Theile die Rechte von Kriegführenden geltend, und Jhre Majestät erläßt in gebührender Weise eine Neutralitäts-Proclamation. Uln statt eines Krieges kann es sich auch um eine Jnsurrection handeln. i D iese Insurrection mag eine unbedeutende sein und ausscließlich im Janara ves Landes spielen, oder sie mag eine so ungeheure Ausdehnung haben, daß sie wirklich einem Kriege gleich fommt. Nun würde es uns vielleicht 1Qwer gefallen sein, diese ¡Frage zu entscheiden j die Regierung der Vereinigten Staaten aber hat sie faktisch entschieden, als der Präsident der Vereinigten

Staaten am 19. April 1861 eine Proclamation erließ, in welcher er ver- |

fügte, daß alle Häfen von sieben Staaten der Union blokirt werden sollten,

und dadurch die Vereinigten Staaten in den Besiy von Rechten Krieg- führender segte. Als der Präsident der Vereinigten Staaten dies that, ließ er der Regierung Jhrer Majestät nur zwei Wege offen, nämlich die Blokade, pa somit einen Kriegszustand. anzuerkennen, oder zu beschließen, daß die Blokade nicht anzuerkennen sei, und daß Jhrer Majestät Regierung den Bereinigten Staaten nicht die Rechte von Kriegführenden zuerkenne, was natürlich zum Kriege zwischen England und den Vereinigten Staaten geführt haben würde, Wir wählten den ersten Weg; indem wir dies aber thaten, fonnten wir unmöglich sagen, es gebe feine Macht, mit welcher die Ver- einigten Staaten Krieg führten; zum Kriegführen gehören Zwei. Faktisch bestand, ivie wir wissen, ein Krieg zwischen einer Gemeinschaft von Per- jonen, die si die konföderirten Staaten Amerikas nannten , einerseits, und dem Präsidenten der Vereinigten Staaten andererseits. Von dem Augen- blick aljo an, wo wir die durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten verfügte Blokade der südlichen Häfen anerkannten, waren niht wir es, die Rechte von Kriegführenden einräumten, sondern der Präsident der Vereinigten Staaten, Wäre es anders gewesen, so hätte er nicht englische Schisse auf hoher See durch amerikanische anhalten lassen fönnen. Keine Macht hat mit größerer Entschiedenheit als die Vereinigten Staaten _vehauptet , daß sich in Friedenszeiten kein Durchsuchungs- recht auf Shisse auf der hohen See erstrecke. Jene Gewalt aber haben die Vereinigten Staaten ausgeübt, und das is das Recht, welches Jhre Majestät anerkannt hat. Jhre Majestät räumte keine Rechte von Kriegführenden ein , jondern erkannte nur den Stand der Dinge an, welchen der Präsident der Vereinigten Staaten selbst verkündigt hatte, und ließ darauf eine Neutralitäts - Proclamation folgen. Der QJeit- punkt, in welchem mein ed!er Freund seine Frage gestellt hat , ist sehr un- glücklich gewählt, weil es sehr schwer ist, genau zu sagen, welches gegenwärtig der Stand der Dinge is. Mein edler Freund weiß dies offenbar selbst nicht, da er sagt, statt die Häfen zu blokiren, habe der Präsident der Vereinigten Staaten dieselben geschlossen. Unsere Kronjuristen sind der Ansicht, daß die Regierung der Vereinigten Staaten das Recht hat, die Häfen, welche im Besige der Behörden der Vereinigten Staaten sind, zu s{hließen, und daß sie in den Gewässern der Vereinigten Staaten innerhalb des Bereichs von drei Meilen vom Ufer jedem neutralen Handelsschiffe das Einlaufen verbieten kann, Aber die Autorität der Vereinigten Staaten erstreckt sih nicht auf den Hafen von Galveston. Den lehten Nachrichten zufolge befindet sich die-

| ser Hafen noch vollständig im Besige der Konföderirten Mit Bezug auf

Galveston also is die von den Vereinigten Staaten ausgeübte Macht notb- wendig die der Blokade, nicht die der Schließung. Ich fomme nun auf die andere Frage, die nämlich, ob die Vereinigten Staaten auch in Zukunft das Untersuchungsrecht auf der hohen See anwenden werden. Während der leßten vier Jahre haben sie in dieser Hinsicht die Rechte von Kriegfüh- renden mit sehr großer Strenge ausgeübt. Jh weiß keinen Fall, wo das Recht der Durchsuchung oder Wegnahme von Schiffen von irgend einer friegführenden Macht mit größerer Strenge oder vielleicht auch nur mit eben so großer Strenge ausgeübt worden wäre, wie von den Vereinigten Staaten. Jhre Majestät wird unmöglich darein willigen

" können, daß Schiffe, die britischen Unterthanen gehören und die britische

Flagge tragen, auf der hohen See durhsuht werden und daß wir zu gleicher Zeit einräumen, daß fein Kriegszustand bestehe. Wir haben die Re- gierung der Vereinigten Staaten gefragt, :vas der gegenwärtige Stand der Dinge sei. Vor einiger Zeit bat sie, wir möchten Kriegsschiffen der Union das ungehinderte Einlaufen in britische Häfen gestatten. Wir antworteten, was die Bestimmung betreffe, daß Kriegsschiffe britische Häfen in 24 Stun- den zu verlassen hätten, es nicht nöthig sei, diese Beschränkung beizubehal- ten; ehe wir aber etwas Weiteres in Bezug auf Krieg8schiffe der Konföde- rirten beschließen könnten, wünschten wir zu wissen, ob die Vereinigten Staaten ihre Rechte als Kriegführende beizubehalten gedächten. So lange diese Frage nicht beantwortet ist, fühle ih mich nicht befugt, meinem edlen Freunde eine Antwort zu ertheilen. Lord Houghton: Wird, wenn durch irgend einen Aft der Vereinigten Staaten der Krieg für beendigt erklärt ift, das den sogenannten Konföderirten gemachte Zugeständniß der Rechte von Kriegführenden ohne einen förmlichen Aft der Regierung Jbrer Majestät erlöschen? Earl Russell: Jch kann nichts weiter sagen, als daß, wenn der Fall eintritt, die Regierung das Gutachten der Kron- Juristen einholen wird,

Im Unterhause erschien gestern Lord Palmerston zum ersten Mal

| seit seinem Unwohlsein wieder. Er trägt den rechten Arm in der Binde. -—

White fragt, ob die Regierung beschlossen habe, die Anerkennung der Kriegführungsrechte der sogenannten fonfederirten Staaten von Amerika zu- rückzunehmen. Lord Palmerston erwidert: Die Sache verbält fich fol- gendermaßen: Der Präfident der Vereinigten Staaten erließ bekanntiich eine Proclamation, worin er eine strenge Blokade gegen alle Küsien und gewthe Häfen der südlichen Confederation, dem Völkerrecht gemaß, wie er 1agte/ verkündete. Nun is das Blokiren, nach dem Völkerrecht, ein Kriegführungs- recht, und fann nur einem Staate zukommen, der sich im Kriege befindet. Das Faktum, daß der Präsident mit Berufung auf das Völkerrecht eine Blokade erklärte, gab ihm alle dieser Stellung entsprechenden Recbte;, und in Bezug auf neutrale Fahrzeuge, das Recht zum Wegnehmen, Con- demniren und Durchsuchen. Die britische Regierung konnte nur eines von zwei Dingen thun, entweder sich weigern, briti}the Schiffe dem Durch- suchungsrecht unterwerfen zu lassen unsd dafür als Grund anzugeben, daß fein förmlich kriegführender Theil auf der andern Seile stehe ein Ver- fahren, das nicht als zweckdienlich erachtet wurde oder das Kriegführung®- recht der Vereinigten Staaten anerkennen und sich ihm unterwerfen. Dies brachte aber nothwendig die Anerkennung uu! sich » daß _au der andere Theil ein Kriegführender und un Besi von Kritg- führungsrechten war. Sobald die Regierung der Vereinigten Staaten erklären wird, daß sie aufhört, den Neutralen gegenüber , die einem Kriegführenden zukommenden Rechte der Durchsuchung, Wegnadme und Kondemnirung zu üben, dann hat der Krieg, so weit er die Neutralen angeht, aufgehört, und es wird weder auf der e¿nen, no@ auf der anderen Seite ein Kriegführender anerkannt werden. Darby Griffith fragt den edlen Lord an der Spiye, od er andeuten könne, aus welcher Queie