1865 / 118 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Namen der Städte.

T) Magdeburg. . -«--- 2) Stendal Z) Halberstadt .…...-- 4) Nordhausen

5) Mühlhausen

6) Erfurt

7) Halle...

8) Torgau ….….- --- G,

Münster .…..- Dorsten. -- Haltern Minden Paderborn Dortmund--

9) Witten 10) Menden 11) Bochum ove 12) Hattingen .….-..-- 13) Schwerte... -- 14) Reelinghausen 1) Côln 2 Elberfeld 3) Düsseldorf... 4) Neuß... ...+++-- é 5) Crefeld ) Wesel... 7) Kleve 8) Aachen ., 9) Malmedy . 10). Trier 11) Saarbrü 12) Kreuznach 13) Simmern 14) Koblenz .….-- S

S Posenschen Städte 5 brandenb. Städte 5 pommer. Städte 13 {lesischen Städte s sächsischen Städte 14 westfälish.Städte

16 rheinischen Städte

Angekommen:

80% 73% 78 694 72% 70% 73% 70% 69% D A2 63% 61% 98% 61 68% 73%

Se. Excellenz

Roggen. Gerste Hafer. | fd. |

| reichte dem | einsverträge. " und Zölle Überwiesen. entwourfes Über | dauerte dieselbe bei Schluß unseres Blattes noch fort.

45

41% AT%2 45% 46% 4842 A5 2 44%

48% |

51% 47% 47% 49% 52% 492 A482 9342 52% 53% 54% 50742 49% 452 56 4a 50% T A 90% Î i 42 49% 60 54% 55 492 53% 50% 48s 45s 39042 43% 494

/h 1 10- #4 -12

45% 5024 3122

Minister von Bodelschwingh, so wie

Se. Excellenz der Staats- und Minister für Handel , Gewerbe |

35 2 39% 37%

©) H 4 39%

38%

37/2 382% 46% 45 4A 442 45 42% 43 46% 43% 50 50 A4

472

«r 7, 3 A2

17% 43% 41 44% A7 8 42 Ai 45% 44 i 12 Alo

40% 42

34% 37% 39% 34S 35%2 45% 442%

der Staats -

O /12

| 30s

Gars

29% | 20 302 419 30% ! 13% 29% | 17% 3044 t 2 3124 30% | 16 31% | 20A 39 23% 38 29 31% | 29 30 22% 33 | 31% 30%. 49312 3254 4 ‘99 3636-994 2836 | 36 L

9 02 DD

37% | 39% S Le

‘3) 4/ 99 6/ 00/42

30% 32 29% | 260% 30% | 29 28% 32/74 20 394128 39 259 I | 21 % 36 232 33% | 23% 30% | 23% 3125 |2942 23A (22M 30 25%

2/2 31% 29% 26% 30% 33% 31%

15% 15% 19% 15% 1725 30% 26%

und Finanz-

und öffentliche Arbeiten, Graf von Jhenplih, und

Se. Excellenz der Staats - und Minister des Jnnern, Graf |

zu Eulenburg, aus der Rheinprovinz.

157

| Vorschrif | welche nicht

| |

l 1 | |

| |

|

Abgereist: Se. Erla1 A L | : * i 1cht der Graf Heinri A | burg-Glauchau, uach Glauchau. "(Dei rar p (1

Berlin, 19. Mai.

N ichtamttiiches.

Preußen.

Berlin, 19, Mai.

Der heutigen (53.) Si des Abgeordnetenhauses wohnten der A LA iiniiee, dias

10 : _Se. Majestät der König hab ' | Pie uu M des Staats L DtiGifeciumd anb |

i igen Ange egenheiten, von Bismarck-Schön- | hausen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Se

Franzosen Majestät i erli Le | 5 m0 jestät ihm verliehenen Großkreuzes der Ehren - Legion |

| missionsóberichts" ift der | Auffassung entgegengetreten und gegeben :

S

Lippe, der Handels - Minister Graf v. Jyenpliy und meh-

rere Regierungs - Kommissare bei, Der Handels - Minister Über- Hause den Schlußvertrag über die Zoll - Ver-

Derselbe wurde der Kommission für Finanzen

Das Haus segzte die Berathung des Gesey-

die Gerichtsbarkeit der Konsuln fort, und

Au der Budget - Kommissiön des Abgeordnetenhauses ist bei Gelegenheit der Prüfung der Position »Exäminalions-Gebüh- ren« die Königl. Ordre vom 6. November 1864 (Justiz-Ministerial- blatt S. 379) über die » erste juristische Prüfung « zur Sprache ge- bracht und in Betreff derselben die Behauptung aufgestellt worden, daß dur sie wesentliche Abänderungen der einschlägigen, in F. 1 2c. Tit. 4 Thl. 111. der Allg. Gerichts-Ordnung enthaltenen, geschlichen ten Über die erste juristische Prüfung vorgenommen wären, im Verordnung8Lwege j sondern lediglich durch Geseh Nach Inhalt des betrefsenden Kom- der Königl. Staatsregierung dieser hat dic nachstehende Erklärung ab-

hätten bewirkt werden können. Vertreter

Wenn behauptet wird, daß die im Justiz-Ministerialblatt von 18b4 S. 379 publizirten, durch die Allerhöchste Ordre vom 26. November v. J. genehmigten Bestimmungen über die erste juristische Prüfung nur unter Mitwirkung der Landesvertretung hátten erlassen werden dürfen, weil in denselben Abänderungen Thl, Ill. Tit. 4 der Allgemeinen Gerichts- Ordnung, also gesehlicher Normen, enthalten seien, so muß hierauf bemerkt werden, daß nt Alles, was in der Gerichts-Ordnung steht, darum auch {on in dem Sinne Geseg ist, daß eine Abänderung jeßt nach Emanation der Verfassungs - Urkunde nur unter Mitwirkung der Landesvertretung erfolgen fönnte. Eine Mitwirkung der Lan- desvertretung zu olchen Abänderungen wird insbesondere in allen den Fällen nicht erforderlich sein, wo nach anderweiten Ge- segen der Erlaß solcher Bestimmungen jeßt als in das Gebiet der Exeku- tive fallend angenommen werden muß. Dahin gehören beispielsweise aus dem Gebiéte der Gerichts-Ordnung die Bestimmungen über Cinrich- tung der Registraturen und den Geschäftsgang bei den Gerichten, an welchen Bestimmungen die Gerichts-Ordnung überreich is. Aehnlich ver- hält es sich mit den Anordnungen über die jurististhen Prüfungen um deswillen, weil aus anderweiten gefehlichen Vorschriften sich deutlich er- giebt, daß Aenderungen daran von der Mitwirkung dex Landesvertrè- tung - niht abhängig find, in diesem Sinne also in das Gebiet der Ge- sehgebung nicht fallen. Es verordnet nämlich Art. 47 der Verfassungs-Urkunde:

Der König beseht alle Stellen im Heere, sowie in den übrigen Quweigen des Staatsdienstes, sofern nicht das Geseh ein Anderes jryerebpejht...

Des

t

9 i p dl -ARE L E E M ai e D Li tai ide R AATAE L Fall. Es isl gèsehlih"-(§. 37 der Berorbiiling om E as O R a die Qurülegung Der istisc{ Prüfung erforderlih is. Wi ies nad r L cinzurichten, das if in Uusfluß her Ea r. i 47 a. a. O. bei dem Könige «allein, ohne der Vest n er Ens beruhenden Aemterhoheit, kein Aft E hget e Dies is die rechtlihe Lage der Angelegenheit. Die- S S A der Praxis vor wie nah der Verfassungs-Urkunde Ee B a worden. “Es sind vor dem Jahre 1848 zahlreiche ine Gs e IIL Tit, 4 der Allgeineinen Gerichts - Ordnung H N je die Form eines geseßgeberischen Akts da- Aut eren Lin erlich gehalten wäre, Es wird in dieser Beziehung unter Sade gena die Instruction vom 8. Februar 1843 (Ka mp h, Ati cken “i b Q. 141), durch welche mehrfache Bestimmungen der Ie tant uten uf e Ute O um M Korte: ber 1839 (Justiz-Ministerialblatt 1840, S 54 U! well { Piibeichend | I U l . 24), nach welcher abweichend von der Gericbts-Ordnung die Doktor i 7 ibimische A SO ng die en der Rechte, welche den akfademi Me Or E Preußischen Universität erlangt haben, oh L Aus, Sue 19 i part, werden können ; auf die allgemeine Verfügung des A G Et om 6, Mai 1840 (Justizministerialblatt S. 218.) welche mit Sinne A A die Art der Abstimmung bei den Prüfungen anders L 4 N der Präsidenten der Obergerichte bei denselben, S Aa pa der Gerichtsordnung, anordnete, und noch mehrfache andere A E ba von denen Leßtere nichts enthielt; auf die Allerhöchste T aut Hd gon L S. 183.), welche mit Rü- a a, n S Ube M en Ren Verfahrens in Civil- wähnen, daß ‘die sämmtlichen Vorschriften l j i “ed M die VRyNe d über die Prüfungen für di E unzweifelhaft lediglich auf S s U mbrungen S mama e Regulativ vom 16. Februar 1832 (Rhein. Borsibrititn 1 S, 443) und einer Reihe späterer abändernder ari S ist abèr Folgendes: _ Die Verordnung vom 2. Januar 1849 übér die L ; 3 a | 7 T E und des eximirten Gericksstandes, GAL Wre e veitige rgan anon der Gerichte besagte im §. 37 ausdrücklich: oua0 ate Vin La Ui Ben D _der Richterstellen nothwendigen vater bestehenden Vorsthriten e bleibt eine Revision der R evision erfolgte sodann sowohl für“ die altländif (8 di Ç 7 i; l « O Prüfungen nicht im Wege der Gesehgebung, nbètn Du di erhöchste Ordre vom 10: Dezember 1849 (Justiz-Ministerialblätt S. 492),

1579

welche ein Regulativ genehmigt, das di E E

Gerichte und die Einführung des Laden Mate Rie Organiiogon der wendig gewordenen Aenderungen enthielt, und unter Ander vas A Uo der Allgemeinen Gerichts-Ordnung, in den altländischen V weichend von | schriftliche Prüfung auch für die Ausfultatur als neue 1 E Gegen den Erlaß dieses Regulativs ist nun aber Seitens der fretc gr eib

und bei Be- |

tung bei Revision der Verordnung vom 2. Januar 1849

Mindeste crinnert worden.

nomme Die Section8fi S 2 I nen. Die C ecttonSißungei werden in den Hörsälen des Prie-

U e stattfinden. Das Comité für die Abhaltung des Kon- Es ist A E Zuziehung mehrerer Persönlichkeiten erweitert worden eine Ausstellu ot entschieden, ob gleichzeitig mit dem Kongresse auch anstaltet G: u von firhlihen und religiösen Gegenständen ver-

| wird, ähnlich wie dies jegt fast bei allen großen Wander-

rathung des Zusay - Gesehes zu derselben e O I O ILES S z | vom 26. April 1851 nicht das | Gesellschaften stattfindet und von den betreffenden G osfünsil : ° evervSsTtUunitiern

kenntniß aller geseßgeberischer Faktor

Die F galregterung darf hierin das Aner- | : Galloren erkennen, daß durch das R iv. | met

vom 10. Dezember 1849 nicht in das Gebiet R G A | mehrere Anmeldunger griffen worden sei und die Einrichtung der Prüfungen dies Gebiet über E i Yur ‘die Allerhöchste Ordre vom 26. November 1864 M n SLCMiN als E sih gar nit an die Allgemeine P R L H. S AM) ließt, deren Vrüfungs-Vorschriften |

4 ( 1

und Fabri 1 ins i nd Fabrikanten gewünscht wird. Bereits liegen aus der Ferne

Line solche SNR Ausstellung vor. »G 1 15, Mai. Jn beiden Kammern wurd j | gdie V Se Bio mitgetheilt wird, heute beschlossen vit bedürftiger Raos 200 u S f E Eer Ms hülfs- 8 l 424,000 Thlr. zur Verfügun - Di

| erste Kammer hat diese Bewilligung dem N S iieae Zem

| Sannover, [ OCT

Regulativ vom 10. Dezember 1849 bereits frü Sali i : d © üher rechtsgültic ändert |! dahi 8 c und aufgehoben sind, sondern lediglich zu diesem C, MEE T | dahin ausgesprochen, daß 12,000 Thlr. als Festspende an hülfs

Ì M L 9 7 h \ | Un rstü J n olcher Beter D

e T H Z Etat der Justiz-Berwaltung durch die gedachte Aenderung des früheren |

Verfahrens nicht im Mindesten berührt wird

Es werden keine höheren |

Examinations-Gebühren als früher erh i [chei ) als früher erhoben. Dieselben erscheinen also nach

Maßgabe der Zahl der Kandidat-n in gleicher Höhe als durchlaufende Es isst nur die Art der bisher nur die beiden | 18. Mai.

Post in Einnahme und Ausgabe wie bisher

Vertheilung insofern eine andere geworden ‘als Räthe des Appellationsgerichts, jeßt aber auch Di Professoren an denselben Theil nehmen | wie bemerkt, ohne jede Bedeutung. j

Königsberg, 18. Mai. Die »Osipr. Ztg.« meldet:

Voen, in der HAye dar Landesgrenze erloschen ist, sind die im De- | 3 . J. für die Landrathskreise Ortelsburg und Neidenburg ver-

fügten Sicherheitsverordnungen nunmehr außer

: u Danzig, 18. Mai. C L, und Umgegend ist; wie die »Westpr. Ztg.« berichtet, eine Anerken- nung seitens der englischen Regierung zu Theil geworden. An dem genannten Küstenorte wurde nämlich vor einiger Yeit die Mann-

schast eines Havarie erleidenden englischen Schiffes gerettet , wobei |

“f : 7 | Ger2y 2 : , : sich die dortigen Bewohner, namentlich auch die Gutsbesizer der | Herzogthum im Gange befindlichen Torfgrubenbauten , jeht ein

Gegend betheiligten, und der dabei mitwirkende S j | nde Schuhmacher Krause | fommissari h El 2 mmissarish dem Königlich preußischen Berg-? g-Referendar Wohlfahrt

sogar sein Leben opferte. Der engli Ê i ini H glishe Konsul in Stettin is beauf- tragt worden, den betheiligten Personen zu danken, der L eda

verstorbenen Krause aber eine d sttâ ¿ : en Umständen entsprechend (s stüßung zu übersenden. S EtE

Stettin, 18. Mai. Heute Mittag, bald nach 12 Uhr, be-

richtet die »Ofts. Ztg.«, fand auf dem Paradepl i

erridaten Tb : Par playe von einer dazu erriGteten Tribüne aus, elen 0E G R E A Tr de e durch Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen stait, welcher 115 Uhr mit dem Courierzuge von Berlin hier eingetroffen war. Der Andrang des Publikums war so groß, daß es bald unmöglich wurde , die Ordnung vollständig aufrecht zu erhalten, namentlich mußten viele Aussteller darauf verzichten y

Den Bewohnern von Koppalin bei Leba |

die Auszeichnungen un- |

mittelbar aus den Händen Sr. Königlichen Hoheit in Empfang zu |

Bald nach den übrigen Prämiirten mitgetheilt wurde, daß im Büreau in Empfang zu nehmen - bâtten. die Aussteller [landwirthschastliher Maschinen gesäumt nach dem Exerzierplay zu begeben Hoheit eine Rundfahrt durch das Maschinenfeld Sämmtliche Maschinen waren hierzu Straßenlocomotiven fuhren mit angehängtem Omnibus 2c. Reichenbach i. Shl., 16. Mai. Kreisblatt« - enthält nachfolgende Bekanntmachung des Landraths

Olearius: Meine Bekanntmachung vom D D,

nehmen.

machen wolle.

Das » Reichenbacher | k Y | Freude erkenne Ich

1 Uhr verließ der Kronprinz die Tribüne , worauf |

sie die Ehrenpreise | Gleichzeitig wurden | 1 U y E T4 Los aufgefordert sich un- | Berathung zum Abschluß gebracht, und mit Bereitwilligkeit haben Sie die indem Se. Königliche | C. | Landtagsperiode, während Ihre Thätigkeit eine Zeit lang ruhte, diese bedeut- in Thätigkeit geseßt und die: | | gung aus)

| bedürftige Waterloomänner dienen sollen, 12,000 Thlr. als Jahres

| Pensionen erhalten, di ite K E , die zweite Kainmer dagegen ch N r "n E -- - at le : 2 | beh R QION ausgeworfen, zunächst a Mga n Jahr, nter der Geneigtheit, bei j 5 i illi T gtheit, bei jedem Budget die Bewilligung

| Eine Uebereinstimmung beider Kammern hinsicht-

e beiden mitprüfenden | lih der Verfa n a8 2 E, | ung®Srevi! l ce ar Für den Etat is dies aber, | zielt A ssung8revision, meldet »Wolffs Bureaus, ist nicht er-

dem nach zuverlässigen Nachrichten die Rinderpest in tan

zielt Ein Ksönigliches Schrei i i T bis A Abe N E | Bremen, 17. Mai. Die österreichishe Panze dai | i rsregatte » | A E TIAAE éa a A von Beemiegübth R ege Und die Flagge è r österrei phischen Marine, welche Über ein © der S L ist es augenblicklich nicht mehr “lten v sen. Altenburg, 16. Mai. Die wieder ei Landschaft hielt heute ihre erste Si i Gee Kdt Ui and\ch ißung, in wel j die A ands p Registrande int Nbttrag dn t Einem Antrag der Landschaft entsprechend is, hau tsächli polizeilichen Ueberwachung und zur Uiiterfüduülg 66 bin dler i

eigener bergmännischer Beamter angestellt und diese Function zunächst

übertragen worden.

Hessen. Darmstadt, 18. Mai. Se. Majestät der König

"von Preußen trafen gestern Nachmittag um halb 4 Uhr mit

F "t ° »

E, von Cöln dahier ein und fuhren nach kurzem Anhalte E U D Bien Se: MURA in Jugenheim A ¿ Uhr kehrten Se. jesà p |

Waden. KarlSTUYr ; en De. Ma von Le zurü und Großherzog vollzog heute Mittag, wie die » Karlsr. Ztg.« be- richtet, den Schluß der Ständeversammlung. Die Schlußrede, welche der Großherzog verlas, lautet:

»Edle Herren und liebe Freunde! »Tch sage Jhnen Meinen aufrichtigen Dank, daß Sie während dieses Landtages Meine Regierung mit weiser Einsicht und unermüdeter Thätigkeit in dem Bestreben unterstützt haben, die hochwichtigen Reformen unserer Gesezgebung weiter zu entwickeln.

»Eine Reihe wichtiger und umfassender Gesehe zur Durchführung der Gerichts- und Verwaltung8organisation haben Sie nach sorgfältiger

für die verbesserten Einrichtungen erforderlichen Mittel Meiner Regierung zur Verfügung gestellt. So ist es möglich geworden, noch im Laufe diesér

und Jh kann heute mit Befriedi- prechen, daß die neue Gesehgebung in der furzen Zeit ihres Be- stehens die von ihr gehegten Hoffnungen gerechtfertigt hat. Mit befonderer es an, daß diese Gesehe vei Meinem Volke die Auf-

same Umgestaltung ins Leben zu rufen,

| nahme und Mitwirkung gefunden haben, welche ihrer Bedeutung entsprechen

lung von Unterstüßungen an solche Weber, welche ihre Söhne Gewerbe er- lernen lassen wollen, cheint nicht gehörig bekannt geworden zu sein es |

"”

haben sich verbältnißmäßig sehr wenige darum beworben. so auffallender, als gerade nach

Petition worden ist, worin um Beseitigung der Nothstände bei den Webern gebeten wird.

Während die Königliche Staatsregierung in der liberalsten Weise Gelder zurDisp0- sition stellt, um so die Söhne der Weber anderen Gewerben zuzuführen, die Weber selbst in dringenden Fällen unterstüyt, um sie für die entzogene Arbeitskraft der Söhne zu entschädigen , sind es eben nur sehr wenige, die die dargebotene Hülfe nachsuchen. T veranlasse deshalb die Ortsbehörden, die obenerwähnte Bekanntmachung nochmals zur allgemeinsten Kenntniß zu bringen, nament- lih in den Versammlungen der sogenannten Arbeitervereine, welche sich mit der Noth der Weber vielfach beschäftigen, zur Meldung anzuregen. In den gewöhnlichen Sprechstunden von 10—12 Uhr Vormittags bin ich gern be- reit, mit den sich Meldenden das Nähere zu verabreden , wenn sie ‘die er- forderlichen Zeugnisse mitbringen. Auch kaun ich noch mehrere auswärtige Lehrmeister nachweisen ; die gern bereit sind Webersöhne als Lehrlinge an- zunehmen. « / :

Trier, 16. Mai. Es steht nunmehr definitiv fest, {reibt die »Trier. Ztg.«, daß der katholische Kongreß in dem neuen Theater- gebäude abgehalten wird. Um den ganzen Raum für das Audito- rium benugen zu können, wird die Fläche der Bühne über das Par- terre fortgesezt. Die Kosten dieses Podiums hat die Stadt über-

Es ist dies um | dem Erlasse jener Bekanntmachung eine | an die Königliche Staatsregierung von den Betheiligten" abgesendet |

M. Nr. 102, betreffend die Zah- | und ihre segensreichen Erfolge bedingen.

»Auch das Geseh über die Aufsichtsbehörden für die konfes- sfionellen Volksschulen ist in Vollzug getreten. Jn opferbereiter Theil- nahme und treuer PBflichterfüllung haben die Orts-Sthulräthe unter theil- weise s{hwierigen Verhältnissen sich des werthvollen Rechtes würdig gezeigt, welches das Gesey den Vätern und Bürgern verliehen hat.

»Wo noch Besorgnisse obwalten , wird es Meiner Regierung hoffentlich gelingen, dieselben zu zerstreuen und beängstigte Gemüther zu beruhigen.

»Die mit deutschen Nachbarregierungen abgeschlossenen Staatsver- träge über zahlreiche Eisenbahn-A n\chl üsse haben Ihre Genehmigung erhalten. Dieselben werden in Verbindung mit dem Ausbau inländischer Linirn durch erleichterten Verkehr dem Wohlstand des Landes neuen Auf» {{hwung bringen. :

»Durch Erneuerung des Zollvereins ist die Gefahr glücklich beseitigt, welche dieser wichtigsten nationalen Schöpfung drohte , und die Handelsverträge, denen Sie Jhre Zustimmung ertheilten, lassen für Handel und Jndustrie bei gesteigerter Thätigkeit eine ausgedehnte Entfaltung er-

warten. »Seit Eröffnung des Landtags bildeten die Geschicke der Herzogthümer Schleswig - Holstein den Gegenstand unserer erhöhten Theilnahme. Durch die ruhmvollen Waffenthaten der beiden deutschen Großmächte und dieselben für Deutschland gewonnen. Ich halte die Hoffnung fest daß deren Qu- funft eine dem Rechte des Landes wie den Interessen Deutschlands ent- sprechende Gestaltung finden werde. i: Ol »Edle Herren und liebe Freunde! Nach langer mühevoller Thätigkeit

kehren Sie in Ihre Heimath zurück, Wirken Sie dort dazu mit, das Ver-