1865 / 121 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

wurde von einem Theile der deutschen Regierun 4 dem Abgeordnetenhause empfohlen : s gen, VATgeZOgen)

«) e,

von | selbst hatte die Anleihe niht in der Absicht ablehnen können, dj | 1 ‘die

| Königliche Regierung in der Vertretung deutschen Rechtes zu [äh

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Vereinbarungen von 1851/52, Anfecbtung der eingetretenen Erbfolge bewaffnete Durchführung der Ansprücbe des Erbprinzen von Aulustén burg. Wenn die Königliche Regierung diesen Weg einschlug , #0 | fonnte sie wahrscheinli auf eine Majorität in der Suntbeäperigmm-:

|

lung rechnen, aber nicht auf die Zustimmung Oesterreichs.

unterzeichner des lehteren wäre durch den schroffen Rücktritt ßen8 von demselben die Thür geöffnet werden | Eventualität gegenüber erschien der Königlichen nah Prüfung der militairischen Gesichtspunkte und Abwägung der begleitenden und folgenden Wirkungen Krieges auf die Verhältnisse innerhalb des Bundes, auf die der Herzogthümer, auf das Interesse Preußens, ein vom Bunde

(Vis 00 wee *

war, als unannehmbar.

tischen Gesammtlage erreichbar schien, obne einen Bruch unte!

Wahrung der deutschen Juteressen zunächst einzuschlagenden Der Versuch; den Bund an der gemeinsamen Action |

I

dennoch, unter dem Dissense dieser Macht, der * | V H E (acht, der Bundéskrieg beschlossen, tro e Mög ichkeit einer Gruppirung aller auswärtigen Mächte um hen damaligen Standpunkt Oesterreichs auf der Basis des Lon- doner Vertrages in nahe Aussicht , und der Jnterveution der Pétt- Preu- | den! ale dur Regierung, nach | cines | chen tächte nicht annehmen. Zukunft | [leitender, aber h [äcbli i Bij j 2 r, aber auptsäcblich mit preußischen Kräften zu führender Bundeskrieg für einen Prä | U /

g für einen Prätendenten, dessen Recht nicht nachgewiesen

Geleitet von dem Entschlusse uns! as unant eitel , zu Gunsten der deutschen Sache das Aeußerste zu erlangen, was nach der políi- hen ammtl D. | er un- günstiger Gruppirung der andern Mächte herbeizuführen, erstrebte | und erreichte die Königliche Regierung ein freies und vertrauens- volles Einverständniß mit der Kaiserlich österreichischen Über den zur

Regierung diese Vertretung nicht übernebmen und durchführen w | sobald sie den dazu geeigneten Augenblick nach Maßgabe d 0 tischen Lage für eingetreten hielt. E Der Verlauf des Kiieges ist befannt. | s: O durch die Konferenz von Vertretern dey A H e den Londoner Vertrag unterzeichnet hatten, und d | eutschen Bundes, welche am 25. April in London zusamme des | um Mittel zur Herstellung des Friedens aufzusuchen. Die dä1 ischer! | jeits erhobene ¿Forderung, vorweg die Vereinbarungen von (51 59 Up priaU als Basis anzunehmen, batten Preußen und R I E aats des Krieges rechtlich bescitigt, abgelehnt. Auch en Ante g ais Vorausschung für die Verbandlungen, die Jutegri tät der dänischen Monarchie zu Grunde zu legen, konnten die ban P Sie brachten ihrerseits fein Programm zu der Konferen | einen Zwet: durch Herstellung eines gerechten und Gali Ps | Hans in Schleswig-Holstein, durch Bürgschaften gegen cine “h | fehr dänischer Bedrückung der Herzogthümer den Frieden in Wahr. | heit zu sichern. Sie hofîten und bemübten sih, diesen Zweck bie | a Ad Bruch des europäischen {Friedens zu erreichen Va | N waren genöthigt, in ibren Vorbereitu! gen auch den Fall ins Me E O ihnen dies nicht gelingen sollte. is E die Tru ag ihres D sich in anderen &Sormen glich erwiesen hatte, schien beiden deutschen Mächten der

Weg. | Moment gekommen, die völlige Lostr 2 O zu betheiligen, g , die völlige Lostrennung der Herzogtbümer aus-

| Sr f ol C G ) 7 h E h: | drücklich zu fordern. Als Modus dieser Trennung empfahl Oester-

scheiterte an dem ablehnenden Beichlusse i : vom 14. Januar 1*64, | reich, durch | Z | Januar 1=64, | reich, durch das Recht der Eroberung zu ergänzen, was den An-

worauf beide Mächte das weitere Verfahren gegen Dänemark selbst- |

ständig in die Hand nahmen.

Geseß vom 18.

stellen.

ne Mitwirkung Oesterreichs verringerte allerdings die Wahr- | scheinlichkeit der möglichen, verminderte die Gefahr einer eintreten- den Jutervention j nichts destoweniger war für eine gesteigerte Span- nung der Verhältnisse, für ein Umsichgreifen des Konfliftes Fürsorge Die Regierung hatte daher von dem Landtage die Zu- stimmung zu einer Anleibe von zwölf Millionen gefordert und in den die Vorlage begleitenden Motiven und durch die in der Kom- | mission abgegebene Erklärung ihres Vertreters als Zwe der Rüstungen bezeichnet: die Erfüllung der ihr unmittelbar obliegenden Bundes- pflichten und die Vorkehrung gegen weitere Verwickelungen, welche aus der Execution oder aus der Nichterfüllung der dänischen Qu-

zu treffen.

sagen von 1851/52 hervorgehen fönnten,

erschien nach Lage der Dinge nicht rathsam.

Das Haus der Abgeordneten versagte am 22. Januar 1864 die

Genehmigung zu der Anleihe und erklärte auf den Antrag der Ab-

geordneten Schule und von Carlowiß: in Erwägung, daß die

preußisch-österreichische Politik kein anderes Ergebniß haben könne, als

die Herzogthümer abermals Dänemark zu überliefern und daß die |

angedrohte Vergewaltigung den wohlberechtigten Widerstand der übrigen deutschen Staaten und damit den E land herausfordern mit allen ihm zu Gebote stehenden gesehlichen E M entgegentreten zu wollen. / ___In der ternative, vor welche die Staats - Regi / diesen Beschluß gestellt war, entneder es bei der a bewenden zu lassen oder die Mittel des Staatsschayes zur Befreiung der Meme zu benußen, durfte die Entscheidung nicht schwanken 4 em Bewußtsein der Pflicht, für die nationalen Jnteressen Deutsch- 8 8 einzustehen, zu dem Gefüble, daß Preußen die Ehrenpflicht der O einer in früheren Jahren erfolglos unternommenen ufgabe obliege, gesellten sih für die Regierung politische Erwä- gungen der ernstesten Art. Mit dem Aus|sterben der Königlichen A im Mannesstamme war ein Moment eingetreten, der auf ange binaus über die Stellung der Herzogthümer nicht in dynasti- scher Hinsicht allein entschied. Die Execution reichte nur bis an die Eider, konnte überhaupt und insbesondere in Betreff Schleswigs nur eine indirekte, langsam und deshalb unberechenbaren Sivischen- L Wirkung üben. E s mußte der Königlichen Regierung unmögli i i Zukunft dieser deutschen bande de Scbitsale O Meta, N ihnen unter vorwiegendem Einflusse der außérdeuts{en “er dd bereitet war, und gegen welches der deutsche Bund ihnen cinen zulänglihen Schuß zu gewähren vermochte. Die Königliche Regierung entnahm daher aus den gebieterishen Jnteressen Deutsch- lands und Preußens die Nothwendigkeit, ihre dur die Execution vorbereitete Aufgabe durhzufübren und die von dem Saule der Abgeordneten verweigerten Kosten ihrer Action aus den bereiten Mitteln des Staates zu bestreiten. Das Haus der Abgeordneten

: n i i Umständlichere Mit- | burgischen Haus A ; ( tbeilungen über die Absichten der Regierung öffentlich 7 machen, 0 pa Hauses, nicht für rechtlih begründet gehalten.

| prü d S, : sprüchen des Erbprinzen von Augustenburg fehle, und als eine

| Sié erließen am 16. Januar 1864 | politishe Tr i i

î ey » G , L G F000 | l che pa} / & . È J L

an die Kopenhagener Regierung die Aufforderung, das Verfa)sungs- N raneaction, nicht als eine Entscheidung der Rechtsfrage E November binnen 48 Stunden wieder aufzuheben und dadurch wenigsiens den vorherigen status quo als die noth-

wendige Vorbedingung jeder weiteren Verhandlung wieder herzu-

[tus Preußen mit Oesterreih in der Sißung vom 28. Mai diese | Lösung vor. Jn den damit zusammenhängenden Verhandlun | über die Grenze des zu bildenden Staates vertrat Preußen di Be fragung der Bevölkerung gegen die verschiedenen von den Nentrales e Qua R N Dieses Prinzip fand die Untèrüküna nderer N e indessen nur in der beschrä Anw die Theile der Herzogthümer, welche A O l A Grenzlinie Deutschland zugewiesen werden sollten ¿M L. dde, Ablauf des nicht verlängerten Waffenstill standes nahm | E o GONSang Es verstand sih von selbs, daß die unter Lat E N Konferenz ausgetauschten Erklärungen Dritten n hte gegeben und mit dem resultatlosen Ende der Verhand- | ungen nach allen Seiten ihre Bedeutung verloren hatten Nament | A O ia: bas Ret, Ms von Hause aus dic Bebäubiünag, | daß das Recht der Herzogt ümer auf untre ‘e Verbi | auf Unabhängigkeit zusammenfalle M dat U bs 1 ) be | Der An- G ied der “Herzog Christian Karl Friedrich iu S 2 gu t urg verzichtet hat, war bereits in der Anlage | S Depesche vom 30, Dezember 1851 auf Grund d | s Cid E N bezeichnet j seit er in der Person E inz i Friedrich Christian August wieder aufgetreten ist, hat- E diese Zweifel unter fortgeschter Prüfung sich nicht ‘erstreut, son- dern zu E Ueberzeugung erhärtet, daß, abgesehen von Theilen Hol» _steins, in Betreff Schleswigs, gerade des Landes, welches dem Ko 1 L schärfsten seinen internationalen Charakter aufprägte, i Ä R der Augustenburgishen Familie nicht nachgewie- Am 30, Oktober wurde der wiener Friede erzei dem die beiden deutschen Mächte laut dieses A E Zis zurückgaben, verblieben ihnen eo ips0 die Herzogthümer Gri Mag tes der Eroberung j denn-wo die Wiederherstellung des durch d i Krieg veränderten Besihstandes nicht ausgesprochen ist, verbleibt es bei dem neuen. Außerdem cedirte im Art. Ul. der Köni voi Dänemark alle seine Rechte auf die drei Herzogthümer Jhren M je- an, dem Könige von Preußen und dem Kaiser von Desterreich.. Si e dem Bemühen beider Mächte, eine definitive Ordnung der inge zerbeizuführen, hatte die Staats-Regierung zunächst die Zwecke fest im Auge zu behalten, die sie mit den Waffen und in den Lon- doner Verhandlungen verfolgt hatte: Befestigung des Friedens durch einen gerechten und haltbaren Zustand, dauernden Schuß bee Herzogthümer gegen eine Wiederkehr fremder Bedrückung und Siche- rung Deutschlands in seinen Nordmarken. Die Regierung e aber zweitens die Pflicht, das preußische Jnteresse zu wahren in seinem ganzen Umfange, soweit es mit dem Deutschen zusammen- ie e sofern es durch die individuellen Verhältnisse des Preußi- iti Auleb Lte Bereit S a kriegführender Theil ird, gkeit gegen alle Prä n U gegen Preußen, welches Blut nd Schähe U Ba CUN e gründlihe Prüfung der Augustenburgischen, der Oldenbur isch und der Brandenburgischen Erbrechte. M

Die Aufgabe is noch ungelöst. Das Provisorinm dauert fort,

| von

mit ihm die Occupalion, dadurch entsteht ein weiterer Kostenauf-

3 wand für das Land, und für die Regierung die Verpflichtung dem Landtage die Gründe darzulegen welche eine desinittve Regelung | bisher verhindert haben. | | A :

Eine rein legistische Entscheidung ift unmöglich jede denkbare Qó6sung muß darin besteben, die Rechtefrage und das politishe Be- | dürsniß auszugleichen. Denn jeder der in dem älteren Recht beruhen- | den Ansprüche erstreckt sich nach der Recbtsansicht, weiche die Königliche Regierung sich bizher hat bilden können, nur auf Stücke, die Cession | Christians X. geht auf das Ganze /j aber bercchtigt Oesterrei und |

reußen zu gleichen Antheilen und doch stünde eine Zer- | stüdelung oder Trennung der Lande so sehr im Widerspruch mi! ihren eigenen und den deutschen JFnteressen, und mit den Wünschen | und Bedürfnissen der Bevölkerung, daß sie als unmöglich bezeichnet |

d arf. | en E | beiden Mächte ein- |

| |

Voraussczungen, Über welche die l Schluß;

Aus diesen gen rw : verstanden, zog die Kaijerlich österreicht|cche Regierung ‘den i daß feine andere, als eine politische Lösung möglich Jet, und | in diesem Sinne unterm 12, November D vor, die aus Art. Dl des Wiener Friedens erworbenen Rechte weicer an den Erbprinzen

von Augustenburg zu cediren, vorbehaltlich einer Austrägal-Jnstanz für den Großherzog von Oldenburg. i O ist dieserì Vorschlage prinzipiell in

1

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Regierung als sie in ibrer Antwort vom 13. De- zember erklärte; daß sie weder die Augustenburger noch die Olden- hurger Kandidatur aussließe aber sie muse darauf balten, daß die | Entscheidung für den einen Bewerber ‘nicht dem anderen und seinen Freunden in und außer Deutschland den Eindruck der Wilikürlichkeit mache. Sie würde sich , sobald sie eine Schädigung der preußischen Interessen zu besürchten hätte y der Verpflichtung nicht ent- | ächen können, auch die Prüfung der brante. burgischen u verlangen, denn, währ. nd Oesterreich auf dieten Besihy der geo- graphischen Verhältnisse wegen feinen Werth lege, seten die gesamm- ten staatlichen und wirthschaftlichen Jnteressen Preußens an der künftigen Gestaltung der Herzogthümer wesentlich betbeiligt schulde die preußische Regierung es dem eigenen Lande, Bür«schasten dafür | zu gewinnen, daß die Besriedigung und Achtung dieser Juterejjen | nicht von dem zweifelhaften guten Willen des Landesherrn, von | der Suümmung der Stände, von dem Spiel der Parteten abhângig | bleibe. Solche Bürgschaften würden darin zu finden en, daß die | |

Die Königliche soweit nicht entgegengetreten

| | | | | | I

Militair- Organisation der Herzogthümer in ein festes Verhältniß zu Mehrkräfte fUr die preußische

maritimen : E beider Theile |

der preußischen ges\cht, die im natürliche, dem

arine nußbar gemacht die - Thi ibe Sie von Schifffahrt und: Handel gegen künstliche | Hemmungen geschüßt werde. Die Regierung babe die ei forderlichen | Schritte gethan, um eine gründlichere wissenschaftliche Prüfung der | Rechtsfrage und über die anderen bezeichneten Punkie ein besumm-

es Programm Vor; uberciten. | | s A Déciniter erfolgte eine Rückäußerung von Wien. Da® Kaiserliche Kabinet erflärte sich bercit, die Frage durch Verständigung | mit Preußen abzuschließen, allein der Gesammtheit i erd De stehe | es zu, darüber zu wachen, daß der politische Zustand eines Bundes- landes den Grundgeschen des Bundes entspreche, und daß nicht in den Vereinen der Souveraine Deutschlands ein unselbüständiges Mitglied eingeführt werde. Was die vorgeschlagene Cession betrese, so sei dieselbe nur als eine Versügung über die aus Art. Il. er- worbenen Rechte, nicht als eine Entscheidung der Rechtsfrage ge- meint, wobei allerdings zu erwägen jein werde, ob das Verfügungb- recht Christians 1X. sich nur auf solche Landestheile beziehe, dîe dem

Könige, abgesehen von dem Thronfolgege|eßt; angesallen- sein wUkr-

den, oder nicht vielmehr auf das Ganze erstrecke. | Die diesseitige Erwiederung vom 20. Januar d. J. empfieblt die angeregte Frage nach der Dispositions-Befugniß Christians IX ciner sorgfältigen Untersuchung. Die Staatsregierung erwarte auch darüber das Gutachten ihrer Kronjuristen und würde es danfbar er- kennen, wenn die österreichische Regierung auf analoge in ihren Institutionen gegebene Weise die sachverständige Prüfung aufnebmen wollte. Die brandenburger Ansprüche zu erwähnen, habe Preußen sich nur da berufen gefunden, wo es sich um die rechtliche Seite der Frage gehandelt, mcht in London, w0 es darauf angekommen sei, die Lostrennung der Herzogthümer ohne Vergrößerung der Kriegs- gefahr durch eine politische Transaction zu erreichen. Die Königliche Regierung wünsche zunächst flar gestellt zu sehen, wie weit das Recht des Erbprinzen von Augustenburg reiche, vie groß darüber hinaus also das Gescheuk sein würde, welches sle gemeinschafilih mit Oesterreich ihm zu machen hätte, wenn sie seiner Einsegung zU- A 22. Februar war die Königliche Regierung in der Lage, dem Wiener Ka. inet die Grundsähe mittheilen u fönnen, von welchen sie bei den Verbandlungen mit Oesterreich über die selbst- ständige Konstituirung S chleswig-Holsteins auszugeben beabsichtigte: und bei deren Annabme sie leytere mit den preußischen Intere)jen für vereinbar halten würde.

Die betreffende Depe'che ist dieser Denkschrift beigefügt. : h erfolgte in einer Depesche des Grafen

Die Erklärung darüber 1 r \ | von Mensdorff vom 5, März. Die Kaiserliche Regterung hielt

4 ®

Vortheile

ten.

in Oesterreich Pvaje der Verhandlungen, in der haupt nit möglich.

Die Königliche Regierung genommen Landes parallel laufen. Preußen wird allscitig leibung le zeugung

chluz | sie

dafür, daß ein unter so als gleichberechtigtes und

Bedingungen gingen während Oester. eich die Herzogthümer an Webrkr I ie Kaijerlice Regierung sei bc burg zur Bundesfestung erhoben 1vel Hafen Meeren und vercin verlange. S chivebe

|

|

| Souveraine des 1

|

oer

für seine Marine,

deutschen Bunde nur auf de

5

eine den Eintritt des nei

bleibe, sür

schen Bedingu siimmfäbiges

Indessen sei, so lange die Detail - Verhandl

n individuellen

und der Bund Anspruch auf ast zu Lande und zu reit zu bewilligen , de, daß Preußen

ngen eingeschter Fürst nicht Mitglied in den s eingeführt werden fönne.

Kreis der Die Gewinn Preußens, das' hätten, was See leisten könn- daß Rends- den Kieler

Kanal - Verbindung zwischen beiden

(en Staates

lehne das mitgetheilte Programm a

und die (Fin c gefordert

bbaft gewünscht. Die

daß die lchtere Lösung an

nicht nur für Preußen, sondern tbümer selbst; aber sie verkennt

finanzicllen Opfern in verbunden sein würde,

das Staatsinteresse sür aeboten,

Umständen werden

erstrebt

|

Ansprüche | stellung Preußen Herzogthümer wie hen Webrkraft zur See, die auf diesein Gebiete zweifellos sichergestc Occupation fortdaue Landes gewiß, wenn sie ibren aufrccht erbält. frage ab, sie is zu dei politischen Bedürfniß versöhnend, Herzogtbümer und Deutschlands und Ueberzeugungen ibr gelungen sein wird, Ausdru zu bringen, eli \chließung finden.

Die Staats-Regierung glaubt nich Landtage schon jeyt über die Ausgaben, ten Maßnabmen für und die na virägliche forderlich gewesenen Bezug bierauf ist zunächst zu und Lauenburg

Jn

seither \cben leisten. von Preußen gem Da die Kosten der | und Lauenburg dem Bunde ten, daß Preußen für diesen Zweck no zu leisten baben wird. Ebenso bleibt hier zu e

digung von

vorüberg Die außero" aus Anlaß desselben entst Betracht zu 1, die Militair-

denselben ebender Vorschuß anzu] dentlichen, dur den Krieg andenen Kosten ; ziehen sind, vertheilen sih auf Verwaltung,

und mülse.

Sie wartet

Preußen v

Mittel zu

Bundes - Execution în Holstein da die Prüfung der Bundestage bis Jeßt nicht beendet ist. Zu den Matrifular-Umlagen, welche auageschrieben sind j Lande, einen Beitrag von Dieje Summe ist indeß achien Auslagen in

Bundesexec

Richtun

obne Rückiichu Dagegen glaubt gungen umer allen Umständen festbalten zu sollen, zu aus der Pflicht des eigenen Landes und zuk die Berechtigung schöpît.

für Preußen notlhuvendigen (lt sind, muß das Provisorium und mit ibm die rn und die Regierung ist Besi in den Herzogthümern bis dabin die Prüfung und Klärung der Rechts- Rerständigungen bercit, welche, dem Juteresse Preußen®) der Bevölkerung dieselben durch eine

Genebmigung zur

hatte Preußen

definitive

glaubt zu wissen, g der öfsentlichen Anschluß der Herzogthümer an

nger und erivariety Königliche sich auch für nicht, daß

c

Betreff der Kuiegekoîten u1 und sie bält dieje

baß ihre auf die

zum

genügen, und

-

eraulaßt sind,

erbitten.

Liquidation der bethei

zur

1,303,929 nicht baar

ution von

zu erstatten sind, ch Zahlungen an

rwähnen, daß die

militairishen Schuße

Verwendung der

Anrechnung den Herzogthümern Holstein

in den preußischen Zoll- (Frage der Souverainetät

ungen fein Boden. v, und schließe eine

Vereinbarungen über-

daß der Gang, den Meinung des

die wirkliche Einver-

Prers ist der Ueber- i

zweckmäßigste wäre,

Deutschland und die Herzog- sie für Preußen mit gropen

1d der Staatsschulden

lbe nicht in dem Maße durch Durchführung unter allen Erhaltung des Friedens sie an denjenigen Bedin-

deren Auf- Der Entwicklung der deut- So lange, bis

Einrichtungen

der Zustimmung des diese Frage mit

der wird in den Wünschen

der Herzogthümer, sobald es geeignete Vertretung zum 1 wesentliches Moment für ihre eigene Ent-

t unterlassen zu dürfen, dem welche durch die vorgedach- Mittheilung zu machen

bierzu er-

bemerken, daß die Kosten der

noch nicht feststehen,

ligten Staaten beim

Deckung dieser Kosten

incl der Hohenzollern- Tblr. 9 Sgr. 5 Pf. zu gezablt, sondern auf die

gebracht worden.

so ist nicht zu erwar- den Bund

Kosten der seit Been-

des Krieges statifindenden Occupation der Elbberzogthümer

wieder

eingezogen werden U

eben sind.

11. die Marine-Verwaltung, 111. die Post-Verwaltung,

1 V, die Telegraphen-

wie folgt:

Nach Ausw laufen sich die

in den haben,

Verwaltung

welche

nd daher nur als ein

gegen Dänemark und für jeyt allein in

4d 1. Militair - Verwaltung-

Kosten

eis der unter Lit. À im Bereiche diejer Verw

Mitteln der gewöbnlichen Verwaltung

aus überhaupt 18522

¡459 Rthlr. 25

i. A. beigefügten

Nachweisung be- altung, soweit sie nicht ihre Deckung gefunden Sgr. 10 Pf. und zwar