1865 / 122 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Königlich Preußischer

Itte Post- Ansta!teci des In - und

Auslandes nch¡uen Sestellung ai,

für Seclin die Expédition des Königl

Preußischen Staais-Anzcigers:

Wilhelms-Straße No. 54. (nahe dex Leipzigersfir.)

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Berlin, Donnerstag den 25. Mai

1865.

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Se. Majestät der König habeu Allerguädigst geruht :

Dem Staats - und Minister des Junern, Grafen zu Eulen- burg, den Rothen Adler - Orden erster Klasse mit Eichenlaub und dem Regierungs - Präsidenten von Moeller zu Köln den Stern zum Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu ver- [leihen j

Den ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin und Historiographen des Preußischen Staates Dr. Franz Leopold Ranke in -den VNdelstand zu erheben j und

Dem Feder- und Blumen-Fabrikanten Franz Eduard Louis hierselb| das Prädikat eines Königlichen Hof - Lieferanten zu pver- [eihen.

Allerhöchster Erlaß vom 24. April 1865 betref- fend die Ausdehnung der Bestimmungen im §. 11 des Regulativs über die Befähigung zu den höhe- ren Acmtercn der Verwaltung vom 14. Februar 1846 hinsihtlich der bei der Regierung zu Sigma- ringen angenommenen Referendarien auf das Fach der direkten Steuern, so wie auf ständische und Kommunalsachen.

Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 15. d. M. ge- nehmige Ich, daß die Bestimmungen im §. 11 des Regulativs Über die Befähigung zu den höheren Aemtern der Verwaltung vom 14, Februar 1846 binsichtlih der bei der Regierung zu Sigmarin- gen angenommenen Referendarien auf das Fach der direkten Steuern, jo wie auf ständishe und Kommunalsachen, städtische und ländliche, ausgedehnt werden, und ermächtige das Staats-Ministerium, wegen Ausführung dieses Meines Erlasses, welcher durch die Geseßz-Samm- lung bekannt zu machen is; das Erforderliche anzuordnen.

Berlin, den 24. April 1865.

IFilhelm.

Bismarck-Schönhausen. von Bodelschwingh. Graf von Jyenpliß. von Mühler. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

von von Roon. Graf zur Lippe.

| An das Staats-Ministerium.

Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai 1865 betreffend die Genehmigung zu der von den Besitzern des Walzwerkes Thiery ainé & Michel Thiery, sowie von der Kohblengewerkschaft Meiderich beabsichtig- ten Anlage einer für Pferdebetrieb einzurihtenden Verbindungsbahn von den Werken derselben na ch der Haltestelle Meiderich der Ruhrorter Zweigbahn.

Jch will nach JZhrem Antrage vom 30. April d. J. zu der von den Besigern des Walzwerkes Thiery ainé & Michel Thiery, sowie [von der Kohlengewerkschaft Meiderich beabsichtigten Anlage einer für Pferdebetrieb einzurichtenden Verbindungsbahn von den Werken der- lben nah der Haltestelle Meiderich der Ruhrorter Zweigbahn hier- durh Meine Genehmigung unter der Bedingung ertheilen ; daß anderen Unternehmern sowohl der Anschluß an die neue Anlage

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mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung der ersteren gegen zu vereinbarende, eventuell von Jhnen festzuseßgende Fracht - oder Bahngeldsäße vorbehalten bleibt. Zugleich bestimme Jch, bei Rü- gabe des Situationsplanes, daß die in dem Gesehe über die Eisen- bahn-Unternehmungen vom 3. November 1838 ergangenen Vor- schriften Über die Expropriation auf das Unternehmen Anwendung finden sollen. Dieser Erlaß is durch die Gesehsammlung zu publiziren. Berlin, den 8, Mai 1865.

Wilhelm, Graf von Jhenpliß.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Kriegs - Ministerium.

Der Baumeister Pflaume ist in dem Verhältniß als Gar- nison - Baumeister in Cöln bestätigt und zugleih zum Land - Bau- meister ernannt worden.

Marine -Ministerium.

Sr. Majestät Brigg »Rover« is gestern Vormittag auf der

" Rhede von Danzig eingetroffen.

Berlin, den 23. Mai 1865.

Von Seiten des Ober-Kommando's der Marine. Der Chef des Stabes.

H eldt / Capitain zur See.

Preußische Bauk.

B e Ta n n .t:m.a G'Umn:

Da neuerdings Nachbildungen der auf der Rückseite mit einem Ueberdruck versehenen Banknoten à 10 Thlr. wieder häufiger zum Vorschein gekommen sind, machen wir das Publikum wiederholt auf die dringende Nothwendigkeit aufmerksam, in seinem eigenen Jnteresse die gedahten Banknoten vor der Annahme genau zu prüfen oder sich doch den Einzahler jedesmal zu notiren.

Berlin, den 23. Mai 1865.

Königlich preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

Berlin, 24. Mai. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Capitain-Lieutenant ä la suite des See-Offizier- Corps Prinzen Hugo zu Schwarzburg-Sondershausen , sowie dem Capitain-Lieutenant à la suite des See-Offizier-Corps 2c. von Saint - Paul, die Erlaubniß zur Anlegung des dem ersteren von des Königs von Bayern Majestät verliehenen St. Hubertus-Ordens und des dem lehteren von des Großherzogs von Mecklenburg - Schwerin Königlicher Hoheit verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Wen- dischen Krone zu ertbeilen.