1865 / 139 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1890

gegenwärtigen Vertrages: an! gérechnetj in Bezug auf Eisenbahn-Un- ternehmungen oder wegen etwaiger Besteuerung derselben von der | Größherzoglihen Regierung erlassen werden, sollen jedoh auf die Bahn ohne vorherige Verständigung mit der Königlih preußischen Regierung keine Anwendung finden.

Artikel 24.

Unterthanen der Königlich preußischen Regierung, welche beim Betriebe dex Bahn im Großherzoglich mecklenburgischen Gebiete an- gestellt werden, scheiden dadurch aus dem Unterthanenverbande ibres Heimathlandes nicht aus. Die auf der Strecke der Bahn im Groß- herzoglich mecklenburg - shwerinschen Gebiete angestellten Beamten sind rücksichtlich der Disziplin lediglich ivren Vorgeseßten , im Mebri- gen aber den Geseyen des Ortes unterworfen.

Artikel 25.

mecklenburg - shwerinsche Regierung behält sich das Recht vor die innerhalb Jhres Gebietes von der Königlich preußischen Regierung bergestellte Bahnstrecke der Babn von Rosto na Stralsund nebst allem zu derselben zu rechnenden Zubehör nach RVerlauf von dreißig Jahren, von dem Tage der Betriebseröffnung an gerechnet, in Folge ciner mindestens drei Jahre vorber zu machen- den Ankündigung gegen Erstattung des Antagekapitals, einschließli der während der Bauzeit aufgelaufenen vierprozentigen Zinsen so wie der Kosien für \pâtere Vervollständigungen und Erweiterungen zu erwerben.

Insofern jedoch zur Zeit der Erwerbung der Zustand der Babn gegen dic ursprüngliche Anlage sich wesentlich verschlechtert haben möchte, soll von dem ursprünglichen Anlagekapital nach einem durch Sachverständige zu bestimmenden Prozentsaßze ein dem dermaligen Qustande entsprecender Abzug gemacht werden. |

Beide Hohe fontrahirende Regierungen find übrigens einverstan- | den, daß, Falls die Großherzoglich mecklenburg - s werinsche Regie- rung von dem hier vorbehaltenen Rückkaufsrechte künftig Gebrauch machen sollte y ungeachtet der Aenderung in den Eigenthums - Ver- | hältnissen der betreffenden Bahnstrecken nie cine Unterbrechung in | dem Betriebe auf denselben eintreten soll, vielmehr wegen Erbaltung | eines ungestörten j einheitlichen Betriebes unter Anwendung gleicher | Tarifsäge und Tarifbestimmungen für die ganze betreffende Bahn- linie zuvor eine den Verhältnissen anpassende geeignete Verständigung | Play greifen soll. :

E EEEEE E E

Die Großherzoglich

L T ami i Ci Éa App R E E R A

|

Artikel 26. | Die in den Artikeln 7, &, 9, 10, 11 nnd 12 getroffenen Vere |

einbarungen für die Bahn von Pasewalk nach Neu - Brandenburg |

sollen auch auf die Bahn von Stralsund nach Rosto Anwendung

finden.

Artikel 27.

Etwaige aus gegenwärtigem Vertrage oder über die Ausfüh- rung desselben entstehende Streitfragen zwischen den beiden kontra- hirenden Regierungen sollen \chiedsrichterlich erledigt werden.

ZQU diesem Behufe ernennt im vorkommenden Falle binnen | sechs Wochen nach beantragter \chiedsrichterlicher Entscheidung | jeder Theil zwei, feinem der beiden Staaten angebörige unpakr- teiische Schiedêmänner welche einen fünften sich beiordnen , unler denen dann die Stimmenmebrbeit über den Streitpunkt endgültig | entscheidet.

Können die vier gewählten S chiedsmänner \ich über die Person | des fünften nicht einigen, so hat jede der beiden Regierungen einen | unpartciischen gleibfalls keinem der beiden Staaten angebörigen Mann zu dem Zwecke zu bezeichnen, damit nah Bestimmung des | Looses einer dieser beiden Männer von den vier Schiedêmännern | als Fünfter zugezogen werde.

Artikel 28.

Gegenwärtiger Vertrag soll zur landesberrlichen Genebmigung | vorgelegt und die Ausfertigung der Ratifications-Urkunden spätestens binnen vier Wochen in Berlin bewirkt werden. |

Dessen zu Urkund ift der Vertrag von den beiderseitigen vollmächtigten unterzeichnet und untersiegelt worden.

So geschehen Berlin, den 20. Mai 1865. (L. S.) Carl Milhelm Ever- (L. Ss) Adolph Freiherr von

hard Wolf. Sell. (L. S.) Gustav Hasselbach. (L, S.) Eduard Meyer. (L. S.) Paul Ludwig Wilhelm Jordan.

NBorstehender Vertrag ift ratifizirt worden und die Auswechselung |

der Ratifications-Urkunden hat stattgefunden.

Be-

izrijcerium für Handel, Gewerbe und vófseuntiicie Arbeiten.

Bekanntmachung.

Gedruckte Anzeigen aller Art, z. B. Geschäfts-Avise, Preis- Courante u. \. w. fônnen außer unter Streif- oder Kreuzband

fortan im Umfange des preußischen Postgebicets auch mittelst offener |

Karten expedirt werden,

Absender zu entrichten durch Verwendung marke,- welche oben rechts auf die Vorderseite der Karte zu kleben | Die Größe der Karte A Anweisung hinausgehen j | ner, als etwa sein.

der Adresse des Empfängers ders, so wie Ort und \chäfts-Anzeigen von Handlungshäusern lichen Unterzeichnung der Handlung versehen sein.

dann unzulässig, wenn dieselben Druck außer den obigen handschriftlichen Vermerken noh Zusi oder Aenderungen erhalten haben, gleichviel, ob diese geschrid oder auf andere e B

rung gegen moderirtes Porto nit geeignet sind, werden dem A sender, wenn gleich unbestellbaren Gegenständen behandelt.

Das: Porto. beträgt vier Pfennige pro Stück dasselbe ist v

der entsprechenden Fz

darf nicht wesentli über das Maß einer Pi andererseits darf die Karte nicht viel il die Hälfte einer Post-Anweisung ausmact bemes Oas Papier muß aus einem ähnlich festen Stoffe besicha An handschriftlichen Vermerken darf auf der Karte v der Name oder die Firma des Ab

Datum der Absendung bezeichnet sein, 6 dürfen mit der hand\cti Firma von mebreren Theilnehmern h

gegen moderirtes Porto

Die Versendung gedruckter Karten jah ibrer Fertigung dy

Karten, welche zur Beför

Weise bewirkt find.

er am Orte zu ermitteln ist zurückgegeben, sons ab

Die Verwendung der offenen Karken im Versendungs-Vek

gewährt den Vortheil :

1) daß die Kosten und Mühen, welche mit der Umlegung v( Streif- und Kreuzbänden verbunden sind, vermieden werdet daß, da die Adresse auf die Karte selbst geschrieben ih Trennung derselben , wie bei Sendungen unter Band | n vorkommen fann,

daß, da die Post - Anstalt am Ausgabe - Orte feststellt , obi Karte zur Versendung geeignet is, und nur solche Karten d sendet, am Bestimmungs-Orte niemals eine Nachzahlung v6

fommen darf, und daß

4) der Absender sich bei etwaigem Versehen dem Versal wegen Post-Contravention nicht ausgeseßt. Vorstehendes wird mit Bezug auf den Y. 50 des Geseyes ül

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9)

das Postwesen vom 5. Juni 1552 zur allgemeinen Kenntniß | bracht.

Versendung gedruckter Anzeigen nah ande und nach außerdeutschen Postgebid

allein anwendbaren Form des Strl der vertragsmäßigen Vei

Hinsichts der deutschen Postvereins-Bezirken verbleibt es bei der bisherigen, oder Kreuzbandes bis zur Aenderung redungen.

Berlin, den 30.

Der Minister für

Mai 1865. Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von Jhyenpliÿ.

Tages: Orduung-

des Herrenhausc® Rormittags 10 Uhr.

- Angelegenheiten;

Achtzehnte Sihung am Freitag, den 16. Juni , {) Bericht der Kommission für Eisenbahn treffend 1} den mit der Herzoglich gothaischen Staats - Regierung | term 11. Septemöver (863 über die Ausführung Cisenkabn von Gotha nach Leinefelde abgeschlo]! Staats-Vertrag j den Entwurf eines Gesehes über garantie von vier Prozent für das Anlagekapital ciner El babn von Leinefelde Über Mühlhausen nach Langensalz0 zur Landesgrenze in der Richtung auf Gotba nach M44 des mit der Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesel unterm 21. April d. J. abgeschlossenen Yertrage®. Zweiter Bericht der Petitions-Kommission. Bericht der Finanz-Kommission y betreffend die Errichtung Erbaltung von Marksteinen behufs der zur Legung cines gonometrischen Netzes über die sechs östlichen Provinz? Monarchie zu bestimmenden trigonometrischen Punkte. Bericht der Budget-Kommission, betreffend die Feststellung Staatshaushalts-Etats für das Jahr 1865. Zweiter Bericht der Matrikel-Kommission.

Abgeordneten

Hauses der Vormittags 9 Uhr.

70. Sihung des Juni 1865

am Freitag, den 16.

Mündlicher Bericht der Kommission für die Geschäfts-Or? über den Antrag des Abgeordneten Freiherrn v. d. Y und Genossen. Berichterstatter: Abgeordneter Antrag der Kommission: neten wolle beschließen : den Antrag des Abgeordneten Freiherrn v. d. He Genossen abzulehnen. Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und für Handel und Gewerbe über den Vertrag

Aßmann.

Das Haus der A

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. s . Ai die Gewährung einet

und 9

1891

- x a » 1 Preußen Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden,

Kurhessen y {weig

16. Mai 1865, nébsstt Shlußprotokoll.

Schlußberathung Über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend | die Beförderung 1m Umbherziehen aufgekaufter Gegenstände undi | die Aufhebung des Verbotes, Gewerbescheine zum Suchen von |

Bestellungen auf Edelsteine 2c. zu ertheilen. Referent : Abgeordneter Krieger (Berlin). Abgeordneter Freiherr von der Heydt.

Antrag der Referenten: Das Haus der Abgeordneten |

wolle beschließen: dem Geseh - Entwurfe die verfassungsmäßige mung zu ertheilen. L ) Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und uwd für Handel und Gewerbe,

1) über den Handelsvertrag zwischen den schen Zoll- und Handelsvereins und Belgien vom Mai 1869 j über den Handelsvertrag zwischen Großbritannien vom 30. Mai 18565. Bericht der Kommission Zur Etats Über die Allgemeine Fortseyung der Berathung sion für Petitionen. Zweiter Bericht der Kommission über Petitionen. : Oritter Bericht der Kommission für über Petitionen.

Oritter Bericht der Kommission für Petitionen.

Mai l

2)

Rechnung des Jahres 1562.

y e

Mündlicher Bericht der Budget-Kommission über die Petition |

des Büreau-Assistenten Fromm zu besserung seines Diensteinkommens. Referent: Abgeordneter von Antrag der Kommission. neten wolle beschließen: die Petition der Königlichen rüsichtigung zu überweisen.

Braunsberg, wegen Ver-

Forckenb e ck.

Perlin, 15. Juni. ádigsstt geruht: dem Regierungs- hwedler zu Berlin, die Erlaubniß oßherzogs von Sachsen Königlicher Hoheit ihm verliehenen Ritter-

uzes erster Klasse des Hausordens vom weißen Falken zu ertheilen.

und Bau-Rath

Preußen. Bexline; 15, Juni. 1 seiner gestrigen Sihung, nach dem

in Antrag auf Declaration des Art. S4 der

Das Herrenhaus naßm

Verfassungs - Urkunde,

inn zu dem Antrage der Kommission gestellten Verbesserungs-Antrag

thin gehend an: e E Staatsregierung zu ersuchen: erhalb der Grenzen der be tehenden Gesehe Vorsorge re TInjurien , Verleumdungen mie andere G eise R A dann den allgemeinen Strafgesezen unterworfen bleiben , wenn sie von inem Mitgliede der Häuser des Landtages bei einer Berathung in den- \lben ausgehen. j Seitens der Kommission für Eisenbahn - Angelegenheiten is zu W Vertrage mit der Herzoglich gothaischen Staatsregierung über lt Ausführung einer Eisenbahn von Gotha nach Leinefelde 2c. und idem mit diesem Vertrage in Verbindung [stehenden Geseh - Ent- ufe, sowie Seitens der Finanz-Kommission zu-dem Gesetz-Entwourfe, {esend die Errichtung und Erhaltung von Marksteinen, die Zu- immung zu den vom Abgeordnetenhause beschlossenen Abänderungen F iniragt worden. | A A Neues Palais, 15. Juni. Ihre König- Via Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprin- N empfingen gestern Mittag im Neuen Palais den neu er- tian s{wedischen Gesandten Baron von Hochschild, begaben Sich ' auf zum Diner nah Schloß Babelsberg und statteten Jhrer ajestät der Königin-Wittwe einen Besuch ab. h Mute Nachmittag tritt Se. Königliche Hoheit der Kronprinz L L zur Inspizirung des 2. Armee - Corps an, die sih his 7 Juli erstrecken wird. Se, Königliche Hoheit begiebt sich zu- fer ur Nacht nach Pasewalk, inspizirt dort morgen früh das Kü- es egiment Königin, reist über Züssow nach Demmin,-inspizirt das 4 anen-Regiment und nimmt das zweite Nachtquartier in Stral- v, Am 17. finden Besichtigungen in Stralsund und Greifswald, l9ten und 20sten in Swinemünde, Stettin und Garz statt. Danzig, 14. Juni. (D. O.) Sr. Majestät, Korvette » Vin.eta «

dem Großherzogthum Hessen , ‘den zum Thüringi- | hen Zoll - und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braun- | Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt | Fortdauer des Zoll- und Handel8vereins Y L die F Z 1d Handels8vereins betreffend, vom |

Korreferent : |

Zustim- Zölle |

Staaten des Deut- |

M2. | dem Zollverein und Prüfung des Staatshaushalts- | des Vierten Berichts der Kommi|- für Handel und Gewerbe | die Agrar - Verhältnisse |

das Unterrichtswesen über |

Das Haus der Abgeord-

Staats - Regierung zur Ve- |

Se. Majestät der König haben Aller- |

Hustav Emil | zur Anlegung des von des |

Schlusse der Debatte über |

| wohnten demselben auf

i heuie auf unserer Rhede vor Anker gegangen. Der Erbauer des Ao Ae LIAINES »Cheops«,5 Mons. Armand und der Propréteur Vicomte Consteaux aus Paris waren hier, um die Schadhaftigkeit des Schiffes zu besichtigen. Zur weiteren Anlernung des Taucher- diensies im Juteresse der Königlichen Marine werden jeßt nach den Erfahrungen, welche bei Benußung der englischen und französischen Apparate gemacht sind; Taucheranzüge und Apparate im Tnlande in Bestellung gegeben, und sind zunächst Schlauchfabrikant Trosiner hier s P a 200 au in Elbing damit betraut orden E en, 14. Juni. Unter den deutsch spr den fatholischen Eimpohnern unserer Stadt, meldet die 1 Be E Unterzeihnung eine Petition an die Jeisilihe Oberhörde wegen Errichtung einer besonderen deutsch-katholischen Parochie in der Stadt Posen. Die Zahl der hier und in der Umgegend an- jässigen Katholifen deutscher Zunge beträgt mindestens 4000. Lys Erfurt, 11. Juni. (Erf. Ztg.) Von Seiten der hiesigen Königlichen Gewehrfabrik wurde der heutige Tag zur E M Vor funfzig Jahren in On bei Düsseldorf erfolgte Grün dung des genannten im Jabre 1562 hierher ver \lisseme E L Jah 2 hierher verlegten Etablissements Schleswig-Holstein.

as Flensburg, 12. Juni. (K. Z Der Prinz von 9 Juni. (K. Z.)

Hohenlohe ist von hier nach de ¿rdli

O 0B: V m nördlichen Schsaswig gereisi, um dort an Ort und Stelle die dänischerseits in Betreff angeblicher Beeinträchtigung der Nationalität der“ Bewohner von Seiten neuangestellter Beamten erhobenen Klagen und Be-

ie zu prüfen. Bie» N M R « f f é di Le F Z 27 cine M dem E T al V L Dei N A And, . ionalen Partei bei- Kiel, 12. Juni. (Kiel. Ztg.) -Die Geschäfte des Stations-

Kommandos werden in Abwesenheit des Contre - Admirals Jach- mann von dem Korvetten - Capitain Hassenstein versehen. Die Kö- niglih preußische Segelsregatte »Niobe«, Kommandant Korvetten- Capitain Köhler, ist Abends 75 Uhr in unsern Hafen eingelaufen und hat sich der Bade-Anstalt gegenüber vor Anker gelegt :

| Sachjeun. KobUTrg/ 19. Juni: (D!) In gleicher Weise vie voriges Jahr in Bamberg, so wird auch in diesem Jahre eine Versammlung der Verwaltungsbeamten aus den thürin- gischen Staaten, aus Hessen und aus dem bayerschen Franken und zwar in einigen Wochen hier stattfinden. Die erste derartige Ber- jammlung wurde vor einigen Jahren in Hildburghausen abgehalten Der gemeinschaftliche Landtag der Herzogthümer Koburg und Gotha is wieder vertagt worden, nachdem die an obilien gelangten Vorlagen thre Erledigung gefunden hatten. : Et _ Badenu, Karlsruhe, 13. Juni, Jn einem Extrablatt des hiesigen Tagblattes brachte der Herr Oberbürgermeister Malsch gestern Vormittag eine Zuschrift Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs zur öffentlichen Kenntniß, welche ihm die Mittheilung von der lü. lichen Niedertunst Ihrer Königlichen Hoheit der Main. wes einem gesunden Prinzen machte. Alsbvald ertönten auch 101 Kas- nonenschüs]e und die Stadt legte sofort ihren Fahnenshmuck an Abends brachte die Militairmusik Jhrer Königlichen Hoheit der Groß» herzogin Sophie eine Serenade und durchzog dann mit flingendem Spiel die Strapen der Stadt. Die gesammte Einwohnerschaft nabm den herzlichsten Antheil an dem frohen Ereigniß und is erfüllt von v wärmsten Glückwwünschen für das Wohl der hohen Wöchnerin e Gen An L M so wie für das ganze Großherzogliche

Baden. 13. Juni. Gestern Nachmittag 5 Uhr, meldet die » Karlsr.

| Ztg.«, erfolgte auf dem Großherzogl. Schlosse dahier in Gegenwart Sr.

Königl. Hoheit des Großherzogs die Aufnahme des förmlichen Beur» kundungsaftes über die Geburt des neugebornen Prinzen du d den Präsidenten des Ministeriums des Großberzoglithen Hauses. Es hnt Befehl Sr. Königlic en Hoheit außer der Mitgliedern des Staatsministeriums Se. E P E iet- herr Freiherr v. Reischach, die Großherzoglichen Leibärzte Geh. Rath r, Schriel und Geh. Hofrath Dr. Buchegger, und Geh, Hofrath Professor Dr. Lange bei. e 2 i Dasselbe Blatt schreibt : Jhre Königliche Hoheit die Frau Groß» herzogin erfreute Sich bis zum Abend vor der Niederkunst des desten Wohlseins und fonnte deshalb auf täglichen längeren Spaziergängen der freien Luft genießen. Die Entbindung ; welche durch die unge» wöhnliche Größe des Kindes allerding® erschwert wurde, erfolgte ohne Amwvendung von Kunsthülfe. Die Großherzoglichen Leidärzte Ges heime Rath Schrickel und Geheime Hofrath Buchegger; so wie der aus Heidelberg berufene Geheime Hofrath Professor Dr. Lange standen der hohen Wöchnerin bei. Se. Königliche Hoheit der Groß- herzog, so wie Jhre Majestät die Königin Augusta von Preußen wohnten der Entbindung an. » JVWürttemberg. Stuttgart, 12. Mai. In der heutigen Sißung der Kammer der Abgeordneten war der erste Gegenstand der Tagesordnung der Bericht der Finauz-Kouunission über die Exi» genz von 97,8 Fl. aus den Restmitteln für Bewaffuung und Unterbringung des neu zu errichtenden Jägerhdataillons, Die Ne= gierung - exigirt für „Bawvassnung 67,800 Jl, für Unterbringung,