se erhöht werden. Landwirthe einen men Leute erhalt gegenwärtigen, was es heiße,
Durch eine solche Maßregel würden {uß zu ihrem Betriebe aus dem . Man möge sich nur ver- daß ein Reichstag, herv emeinen Wahlreht, auf die Dauer das Brot und könne nur gest Nothstand z proklamirt. Er sei no h müsse aus eigenstem aber davon abstr bstrahiren, daß das en man verfolge. aß es nihts Shlimm rishen Agitation, wel
thshaft spreche.
den Großen ausspielen dieselben beherrschen.
ment und de diesem Eckfstein früher unter
und nach der Die Landwirt
Beutel der ar n Estein aller staat
orgegangen er damit ein- Fleish vertheuert attet werden, wenn u beseitigen. Des-
aus dem allg verstanden se: werden. Eine solche Maßregel es sich darum handele, einen halb habe man den Nothstand reihändler und meine, nteresse ein Freihändler könne er aber nit a er sei als der Zweck, d sei ein gefährlihes Mittel, so d als das böse Treiben der agra von dem Ruin der Landwir niht daran denken, einmal beseitigen und an ihre Stelle and eshlagenen Ma
in solle, da talismus befunden.
steuerfreien a solle, dann müsse ma rade das Einkommen Genaueste einges mobilen Kapital habe den Zeitungsst wendig sein,
steuerfrei machen. hshaft werde auf das Einkommen aus dem den Augen des Fiskus entziehe. Man sollte es nit noth- zu Gemüthe zu (lgren, daß au sein müßten? Au
rankrei 110 000 000 ei sollte man in den
eder Landwirt ndwirt
äßt, während das
Denn es eres gebe, he immer Könnte man s{huldeten Landwirthe zu ere zu seßen ? Seien denn die vor- net, gerade den Nothleidenden zu e zur Abhülfe eines Nothstandes e gegeben werde, bekämen auh und die Maj l Subhastationen werde ch mehr statt- er dwirthschaft jet er vollständig
empel abgeschafft, den Zeitungen Staate tributär hölzhensteuer, die in angebraht sein. Da sein und den aufbürden. Er vertraue rolle im Rei deshalb bitte Schorlemer-Alst.
Die vom Abg. Windt lirte Tagesordnun fonservativen und Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer- diejes Antrages seinen g. Hobrecht erklärte, als, in einer Reich ndtages einen Druck en, daß die Erklärung d ervorgeru
ßregeln geeig n? Die Wohlthat, wel aus der Tasche anderer Leut die reichen Latifundienbesizer gar niht in Noth seien. Die hervorgehoben :
fänden, wenn m
he nah dieser nnahme der Resol
horst beantra g wurde von dem den Nationallibe
er wundere si, an immer vom Bank In Bezug auf den Noth i Ministers.
er sagen:
f Staatshülfe Der Staat ha wesens geholfen. dahin gehen,
ungsverhältnisse enn er wenig hab chstens die Bauern. Standesbewußtsein zu e, namentlih der kl mer diesem Standpunkte. willige in einem Kavallerie- udenten werden. großen Herrn, ohne etwas von L Er habe das Bedür Freund der Landwirth der agrarischen Agitat und ruhige Arbeit in der Entw sei dur diese wüste Agitation Doppelwährung, zerstört.
der Minister hier selbsi nahme der Doppelwähru
daß niht no erott der Lan
ntrag zurüdck die Landwirth gz
verlassen, durch Organisation Erziehung des daß er sih den höheren s. w. füge. e, au wenig ausgeben; Bei dem Großgrund- r Geltung. Die Er- eineren Grundbesiger, Die Söhne sollten erie-Regiment dienen Später spielten sie dann den dwirthschaft zu verstehen. s Landwirth und als ß über die Wirkung Die Langsamkeit r Landwirthschaft durch die für die uern würden mit
niht blos au sich selbst helfen.
des Genossenschafts Landmannes müsse Schickungen, Witter Landwirth müsse, w aber das thäten hö besißer komme das ziehung der Söhn entspreche nicht im als Einjährig- Frei und Corps-St
hielten es fü eines Einzel-La niht davon ü
dur diesen Antrag fen sei;
der maßgebende F Präsident, der wohl nicht z muntert zu wer eshlusse des
sei der Reichsk ur Fürsorge für d den brauche. Der Reichska preußischen Landta wenn er ohnehin derselben A1 also der Antrag? A der Reichsta Einzel- Landtage über Zollfragen zu)ammen und werde bei denen es sich in w ejjen handele.
über noch weite deshalb feinen
n den N g sih dur einen sol s beeinflussen lassen, allein dem
a U ast seine Betr Reiche zustehe 2 ion kund altes
idelung de , namentlich Die armen Ba Doppelwährung übe erflärt habe, ng eines L Agitation unterscheide aten, welche auch rei er Staat nicht helfe,
seien solhe Agitatione se, die Landwirthe wü „Wer si selbst Yilft, dem möge von solhen Agitatio Landwirthschaft. Iprah seine Be
Grund fü er Abgeordneten chskompete ünder des ser Einfluß hren. Deshalb müsse Grenzen d auch Diejenigen , es bedauert, ihn ablehnen
er würde dur die An- hs sih schuldig wenig von der
werden wollten ohne dann tauge er nichts. n niht, sondern dema- rden sih nach dem Satze wird Gott helfen.“ nen ablassen, sie dienten
andesverrat griff in die Rei
Einfluß der Gr aber wenn die Konsflikten fü
der Sozialdemokr
Staatserhaltend Hte welche den
daß er eingebrach “al aus den von i politishen Gründen. In d er die von ihm ang Haus der Annahme er für den Antrag W Hierauf wurde ei Der Abg. Rickert beantra von Minnigerode zur Für die einfache habe den Antrag konstatiren, daß in
der Debatte be
niht zum Segen der Der Abg. Wessel klärung des Ministers der Getreide- damit habe au könne aber je den Zoll trage. Zwischenhandel. gezogen werde, um das aus Steuern mehr Nothstand rier und Bimeta hastationen bewiese ehesten aushalten könne. leistungsfähigen Gr niht nur berechtigt greife ja durch seine in die wirthschaftlichen Verhäl wirthe auf Staats nicht vernachlässigen. staatsfeindliche ; Staat mit Gut wirthschaft würd Abg. Dr. W beschäftige, sei daß dies auch in ommen müssen. dem Antra
friedigung über die Er- eine Erhöhung bstverständlich :
ebenen Gründe,
es Antrages Mint indthorst stimmen. g auf Schluß gestellt. gte, über den Antra ung überzugehen.
ung bemerkt der Abg. Riert: um den unerhörten Vorgang 3 ensfrage der Nation der Schlu e, welche die
und Viehpreise bezwecke, ch Niemand hinter d hr verschiedener Ans Der Produzent k Selbst wenn der kleine werde das
zugleichen,
em Berge g g darüber sein, wer m tragen, auch der nn dazu heran-
niht ausrei- der Grundbesiß an
Vorredner Agitation
Tagesordn Tagesordn immer noch
einer Leb beschlossen werde. heimtrügen, die Erklär ¡ründlihe Zollreform
u der Agra- [listen zurü. n, daß nicht der Baue . Es komme d undbesiver zu erhalten ,„ Jondern auch ver
Steuer- und
r den Nothstand am arauf an, die noch ,„_ dazu sei der Staat Der Staat ung immer n die Land- elbsthülfe
Minnigerode vorgebraht? Habe eine Anzahl von
tsache; den
sonstige Gesetgeb tnisse ein. Au wen
hülfe hoffte finde, sei Tha
inister offiziell dem Unte welche so hoh verschuldet # könnten, müßten von ihrer müsse den Antragstellern Hessen sein; Prof. Sette Minister die K habe, so sei die ordnung in Be gejagt worden, Sache sei so Interessen der währende Er
würden sie die S ische Agitation hätten bisher dem ntergang der Land-
eien, daß sie sh nicht Scholle weichen. der Abschluß
die Vertreter dersel und Blut gedient. Der U e den Staat v indthorst meinte: sehr ernster
es passe gast ausgeführt h ompetenz des Abgeordnete davon der Ueb jen Antrag. E
Der Gegenstand, der Natur; er haltung des Haujes mme mit den Aus- Schorlemer-Alst voll- Ablehnung dem An- da er niht wisse, wie
des Antragstellers be- Wortlaut des An-
das Haus
Konsequenz
zug auf die welche Zölle \hnell gema „anderen Volkskla höhen der Zölle sei r habe eigentlich di zu kritisiren. man ihn dazu zwinge.
Frankreich habe nicht die die Petitionen Alfieri d Schweden hätte frage der Nati geführt worden. preußische Abgeordneten Man möge ehmen und
um Ausdruck k ührungen und ständig überein ; trage Minni weit dieser gehe. zögen sih hauptsä
Produktion deutschen Jn Landwirth
e des Abg. von könne aber nach de cht zustimmen, Die Ausführungen ch auf Getreide, auf die Wolle
Ueber die ur Mensch zweife in dem Bud es nothwend _ Regierung ha stlihe Produkte n auseinanderg nn_man die P chutzölle in ei -Ministerium sen unparteiisch Anträgen komme die Jnitiative de könne er in de sei für je rungen des Ministers inge weiter zu treiben abe denn derselbe na Es müßten no auf einer Ab- g Schorlemer anzunehmen : rs der land- ntrag des Abg. g überzugehen. die Erhöhung der die armen an wolle nur den Kleinen gegen
gerode ni rh
e Absicht Das könne er au
eingehend Man habe sih auf
niht groß ge dustrie zu decken aft könne fein gerade deswegen sollte man sein und genau prüfen, ob
aben dauernd zu machen.
öhung der Zölle auf landwirt über deren Wirkung die A1 dürfe nicht ver große Volkskre
edarf der 1günstige Lage der lhaft sein. get etwas sparsamer ewisse Aus- e eine Er- herbeigeführt,
em Reichs n die Agra
gessen, daß, we f ije durch die S ver)eßt würden. Das Staats stehenden Jnte ung dann mi rheit finden. Ohne rantwortlichkeit zuwe r Antrag Schorlemer Wenn man die Erklä keine Ursache, die D ren Antrag. noch für einen Zweck? n, welche es veranlaßten Wolle man den Antra tte er, folgenden Antra Erklärungen des Mini genheiten über den A erode zur Tagesordnun bestritt, daß, selbst wenn FReeAn herbeiführe,
roduzenten s{üge, ne {lehtere Lage zwischen den entscheiden ; , werde sie
ordnung ann zufrieden sein. Der Minister für Landwi r, Lucius, erwiderte: möchte nur in eine rt ertheilen. landwirths\chaftliche Hause ein so vielseit kann die Herren, gt nicht in me
ih gegenüber wenn die Reg auch eine Meh der er die Ve nichts thun. punkt annehmbar. höre, so habe man ur einen besonde diesen Erklärungen andere Rücksichten \ stimmung zu bestehen. nicht annehmen, dann bi Mit Rücksiht auf die ftlihen Angele herrn von Minnig Der Abg. Mooren Getreidezölle eine Prei dadurch belastet würden.
aus beruhigen : Berichte an Se. Maje frühere Bericht umfaßt d ürde, wenn er wied
über das Jahr
da die Berichte mmissionen,
einen, Generalko Gestütsdirektionen E grit mi und bin s t em großen Umfange,
Berichte materiell bekommen s ‘ f gere Berichtsperio statistischen Materialien, ang haben,
iger ift, eine län Berichte die rein einen großen Umf
zu machen u
g,
hin
ralen unterstügt.
seine politischen Freunde ssache dur einen auszuüben.
zumal die Ge
dieser
ob es nicht zweck-
Ich habe das bereits
eilung der Parteien af bilde das Funda- ihen Jnstitutionen: an man nit rütteln. Der Bauer der Herrschaft des Feudalismus
d t d Wenn die ‘eute L
nswärtigen Landwirths
es Kapi- Landwirthschaft chaft konkurriren Aber ge-
eine Zünd- r. einbringe, würde usgaben möglichst Gemeinden nit immer neue asten daß sie ihrer Führer- treu bleiben werde; ution des Abg. von
gte anderweitig formu- Centrum, den Frei- O Der zog hierauf zu Grt:nsten
eshluß Er könne si es Ministers eine solhe Wirkung rwartet. Fm Bundes r nur einmüthig ab; anzler und Minister- ¡ie Landwirths, aft auf- nzler würde alfo einem ges sich nur dann an cht sei. An welche Adresse eihstag höchstens! hen Beschluß eines jeßgebung D : Der Reichstag sei sich demnächst mit Vorlagen beschäftigen, eitem Maße um landwirt Es würde nit einmal Élug sein, dem gegen- r gehende Forderungen onzumelden. Er sehe jolhen Antrag. Bi bestrebt gewesen, jed nz zu vermeiden. Reichs das Haus
[hließen,
hschaftliche Jnter-
8her sei en Ein- Bisher habe der darin upyterstügt; dann müsse es zu ernsten n auf das Peinlichste er Kompetenz achten. Deshalb hätten Antrag inhaltlich billigten, t worden sei.
Man müsse hm (Redner) ent
widelten national: ge Windthorst vermisse aber er überhebe das nigerode, deshalb werde
g des Abg.
Resultate der ung des Ministers nämli, in Aussicht stelle, hä 1 können. Er habe so e ch dem, was der Minist habe der Abg. Frei er irgend einen B Landwirthen si in Noth be- en Theil derselben habe der gegeben. Diejenigen, mehr halten Sehr unbequem | der Enquete in niht, was ein Mann Wenn neulich der nhauses bestritten ergang zur Tages- 1 s jei niht einmal enn erhöht werden sollten. Die ß man gar niht an die t habe. Dieses fort- das beste Mittel, ein Volk zu gehabt, den Antrag
tten doch twas für er neulih herr von eweis ge-
Abg. Dr. Windt
oder einen 4- oder
würde.
shâften, die ja an dehnung der preußis
völlig beruhigen:
beirren fönnen.
des Schußtzolles, wachsen. Die
gestrebt werden; die Doppelbesteue werde nit die Wucher die Land Wucdchergeseß geb
Pachtschillinge 2c.
Damals seien
Schooß fallen
alten Sparsamkeit. Wenn man die
Brotes eintreten.
as aber sei
Conrad in Halle landwirthschaftlichen des Getreides
mire eben so vi Manfte aller landwirt
nachtheiligten gehöre
Debatte geschlossen.
ch jeßt noch, wenn Frankreich berufen ; Zollerhöhung angenommen, von welcher ) ema der Petition des tage eingereiht seien. Auch in rier nicht gesiegt. niht einmal ein mache sih die haus habe mit jeßt wenigstens die mit der Erklärung
Jn der Lebens- e jahgemäße Debatte Sache sehr leiht. Das Sache gar nichts einfahe Tages- des Ministers
rthschaft, Domänen und Forsten,
m Punkte dem Herrn Vorr r sehr \{chmeicelhaft, da 8beriht von 1881—1883 in diesem es Interesse gefunden hat die sih dafür inte iner Absicht, d , Der neue B ie Jahre vo erum nur eine Per
edner kurz § der allgemeine
, er wird sehr interessiren, dur{ch- ie Erstattung dieser eriht ist noch nit n 1881 bis 1883; tode von 3 Jahren
nd aus diesem welche \{chnell veralten und
auszuscheiden, sa
Literarische Neuigkeiten und periodishe Schriften,
Dke Oeffentlihkeit ihre Vorzüge und Schäden. Rechtsanwalt beim Verlag. 1887.
Der Pionier.
Nr. 89. — Inhalt : Die Verbands-RNachrihten. — Praris.
berihte. — Anzeigen.
angebahnt in den leßten J
ahren und habe darüb chlicßung gefaßt, ob i M rüber n
den 3 jährigen Cyfkl ren, der \ì er landwirthschaftlichen
__ Ein weiterer Gesichts lih der, daß die A enorm in den leßten J ob ih die so große E diesem Jahre noch zumuthen fann. sih au ae l grargesetgebu [he Daa: sowie die groß und Krankenv
Zweite Beilage i zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi
oh fein , us fefthalte!
5 jährigen einfüh allgemeineren Seiten E
schen Staats-Anzeiger.
1887.
t mir diese Erwägun n
ahren gewachsen ift, rtraarbeit mir
Berlin, Freitag, den 6. Mai
rbeitslast im Ÿ zweifelßgit
¿10
dation der Verbrauhsabgabe verübt worden ift, erwirbt oder in Umsay bringt.
81 8 fcin der Defraudation L O . 16 rat O gugegeten selbst bezeihneten Thatsachen begründet. v S in diesen Fällen festge eine Defraudation der Verbrauchsabgabe ni oder daß eine solche nicht DeRMINgT Seme Ordnungsstrafe nah Maßgabe des F. 23 1ta C, b. Strafe der Verbrauchsabgaben-Defcaudation. auchsabgabe begeht, hat eine
orenthaltenen Die Abgabe
legung ein Zugang zu dem Al- v bselben herbeigeführt oder die des Meßapparats beeinflußt wird, so ist gleich-
s Gleiche gilt bei jeder anderen in Es A es s eintretenden Störung.
Falls in Folge einer solchen kohol geschaffen oder eî regelmäßige Thätigkeit zeitig der Betrieb einzu der regelmäßig
Die Steuerbeh
neu hinzugeko ng auf die west werden dur
Reichstags - Angelegenheiten. n Ausstrómen des
i ist folgender Entwurf eines Geseges, ri 1 Pt des Branntweins, zugegangen: e Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König ir
des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des G hs und des Reichstages, was folgt: Erster Abschnitt. Verbrauchsabgabe. 1) Gegenstand und Höbe der Verbrauch8abgabe.
8, l rbrauhsabgabe wird in e A lediglih durch die
stellt, daß der Beschuldigte e habe verüben können, en sei, so findet nur eine
diejenigen Arbeiten, we i des Ansiedelungsgesetzes T batigkeit des M ry den durch die S§ d órde nimmt nah Befinden eine Untersuhung vor
und ordnet die zur Sicherheit des Steuerinteresses erforderlichen L aß- nahmen an.
führung der Gesetze über und landwirthschaftlihen Arbeit an Arbeit is ein so großer , ob ih in diesem Jahre in der Lage allgemeinen Verwaltu
— dieser 2 l niht übers bin, an diese Be gehen. Also ih eit nit auf, die A wenn ich noch die Eh statten, ledigli d den früheren Berich mich weder die abfällige eriht erfahren bat
von Preußen 2c.
altungsberichts zu ih gebe die Arbeit geseßt werden. Ih werde, solhen großen Bericht mich befleißigen, die ih in zu haben, und darin wi Kritik, die der frühere B
Weitere Kontrolirung des Branntweins.
in ist i Brennerei teuer-
s n ist in der Brennerei von der S Menge und Stärke festzustellen und verbleibt unter ; bis er zur Ausfuhr oder behufs Verwendung zu en abgefertigt oder bis die Verbrauchsabgabe ge-
Der erzeug behörde nah M steuerlicher Kontrole, gewerblichen 2c. Zwecke1 zahlt gder, ese. A Bleibt in den Fallen, f di ge zu ziehenden reinen ) ili _ S in die nah Absay 1 festgestellte ‘hinter dem auf Grund der Anzeige , des eh Festseßung S S R
er Steuerbehörde einen genüger ale , fo hat F e e Herb Betrag der Verbrauhsabgabe zu er- Nerbältnissen durch Verdunitung Verhältnisse s
Wer eine Defraudation der Bea A Geldstrafe verwirkt, Va L Es E d deträgt ¿r Strafe zu entrichten. i : L iun Zur Dre ne ees Zerbrauchsabgabe und die Strafe nas berechnet, welhe damit innerha be gewonnen werden fonnte, egenden Zeitpunkte amtlih onit eine andere Zeit- werden kann. von alkoholhaltigen
glaube beob
Abgabe glei{kommt, zum ist außerdem unabhängig von d Ist ein Destillirgerüth un! ußt worden, ]o wird die Bert A Menge reinen Alkobols E drei Monaten bei unausge]eßtem S sofern nicht das Geräth zu einem nä erli “ent noch unter Verschluß gefunden worden ift, coA dauer für die E E e Salaabins Hai eine unbefugte Ableitung oder Sntn E S S aa Do wit Lie Merbraueabgnhe und die daß für die dem Zeitpunkte der Ent- ununterbrochene Bestand genommen wird, sofern Fe e Abgabe nicht festgestellt [ send Mark ein.
nntweinsteuercemeinschaft hergestellte
April 1888 ab einer Verbrauchzabgabe ck der steuerlihen Kontrole. R
ä er Gefammt-Jahresmenge,
Nerbrauchéabgabe beträgt r E E M jebesmaligen
ittelten Bevölkerung des Gebietes der Vrannt-
Ra leibbowmt, 0,50 M für das Liter gn der darüber binaus hergestellten Menge 0,
er der niedrigere Abgabe- d Abgabesaßzes
end einer V
sahen Uebergang eichensperger : ndes, daß der 9 f, Zum Worte ß er Schußzöllner t auf dem Yp grarpolitif eigenthums solle nn keine Anträge
gen ? Aan
schädige? Das jez Möglichkeit ‘in
Der im Gebiete der B
: in welchen ein Meßapparat benußt wird, geanntwein unterli
f der steg Alfkohols amtlih fest-
Gegen den Antrag Rickert au Tagesordnung erklärt Antrag sei wohl nur die Rickert keine Aussi kommen. Er (Re aber der gegenwärtige Antrag sei
oder die Den eseßt worden ist ch Menge reinen Alkohols hint apparats oder der am ohae daß der Brennerei Grund hierfür glaubha menge den ihr ar D r gewöhnliche nissen 1 : S an Alkohol ist von dem Sollbestand in
zu bringen. . Sofern E wei F trole stehenden Branntweins erf R die Aufnahme S bestimmte oder mit Bewilligung de diesen Zweck eingerichtete offentliche o stehende Privatnie stimmt der Bundesrath. Di gungen und O 1 K le stehender Branntw ( halb Mie can Zwecke der Ausfuhr weitererzBe
e der Abg. Dr. R des Umsta
5 1 reinen Alkohols auf den ehabt “hab
o d [egten Volkszäl dietols, von ft nachweisen kann ter reinen Alfkohols. y ie Gesammt-Jahresmenge, von we 12 N fritien t, fowie der Betrag des niedrigeren lle drei Jahre einer Revision unterliegen. G Nerbrauchsabgabe befreit und bei Feststellung E gebenden Zlhrebmenge außer Ansatz bleibt: lher ausgeführt wird, As z "erblichen Zwecken, einschließlih der R zu Heizungs- oder
Entlastung des Grund warum stelle man de rung des Grundbesigzes Wudhergeseßgebung ve wirthschaft am meisten e den Richtern k Zunächst bedauere it worden sei, der Getre glih gematt,
E L Strafe i Urt berechneèt, Strafe in der Urt verechnel, dag Iur deZung vorbergebenden drei Monate der 1 l Entnahme oder Störung an
¡lbst sollen a tere Aufbewahrung des unter sia arvA erforderli wird, hat der Inhaber des in eine für unverzollte Waaren Steuerbehörde aus\ch{licßlich für der unter amtlihem Mitverschluß Das I L b Ders hat insbesondere au die Bedin Ä ellen, unter welchen unter Os | ein außerhalb der Lagerräume geretntgt arbeitung unterworfen wer» j
der Ableitung, nicht cine andere Kann der B
»em Vorstehenden maß d j Branntwei
9) Branntwein, welche Fisigbereitung, zu Heil-, Beleuchtungszwecken verw Bundesraths.
Dauer derselben Lo E * o en etrag der vorenthaltenen ave
; r fo x n S 3 4 u! werden, so tritt eine Geldstrafe von fünf bis zu fünfta i Straferhöhung bei Berbranzsabgaben-Desraubaion unter — rigwerenden Umständen oder im Rückfall.
zu wissenschaftlihen oder
uerer zu bestrafen. endet wird, nah näherer Bestimmung des
derlage zu b Behauptung aufgestellt w derlag
idebau in Deuti Produktionsko gedeckt wür nungen zu bemweis nsfosten verdiene, 9 Hypothekenzinsen, | __Da eben liege | )schaft sei die Thatsas e des Grundei jeien dur d j ch einen vielleit schwung der Jndustri Grundeigenthums
ril 1887 bereits vorbanden gewesenen ge Branntwein, welche sie zu dem 8 Uter reinen Alkohols herstellen urchschnitt der von M e d S hie E R Ren Hälfte, die der sonstigen Vierteln in Ansaß kommen. a 1887 zwar vorhanden warei, 1885/86 einen regelmäßigen oder welche am 1. April 1887 erst in E wird die Jahresmenge Branntwein, welche ritellen dürfen, nach dem Um-
L V ¡héabgabe Für die ein:elnen am E Apr e Brennereien wird die Fahreêmen
Abgabesaße von 0,
Defraudation der V abgabe dur der Entnahme von alfoholhaltigen S urch absihtlihe Störung des Lley- 5 Thâters und der Theilnehmer \tets ir unter einer Woche geshärft.
daß die Landwirthschaf diesen Rehnungen aber habe man auch die mit aufgenommen. «Frrthum. Das Unglück der Landwirtl daß vor einigen Dezennien di in toller Weise in die Höhe g Erleichterung der Kommunikationen u bier und da shwindelhaften Auf
50 M für da S | i | d, Vorschriften für leine Brennereien.
die Steuerbeträge der Hefenkbren Getreidebrennereien nur zu drei h Brennereien, welche am 1. Apr en Etatsjahren 1881/82 bis Betricb n gehabt haten, herstellung begriffen waren, 101 5 fe iu dem Abgabesate von 0,50 M her je ihrer Betrieb8anlagen entsprechend i Nach Ablauf von je drei Jahren w betheiligten Brennereien und ihaftlihen (S. 38 Ia) oder die Sahredmenge l P erstellen türfen, nad | S hergestellten Branntweinmengen n welhe dann noch nit drei der leßten drei Jahre einen sind bierbei nach dem Umf zu berüdsitigen. andwirth\s{ in gewerbliche (S wein zu dem niedri
ür diejeni Brennereien, welche in einem Betrie ( ür en LO Sotlibeiti bemaisen, oder welche M { eu den oder lediglich nidtmehlige
Rüben oder Nübentaft v gi ter Nachlaß der în den SS. 4 bi 7, ebseinrichtungen und Kontrolen S 2 der hierüber zu erlaffenden Berwaltungë- | Alkoholmenge, welche |
g der Defraudation der Verbrauchs- Zestrafung wird die im S. 1 er f wt: Rückfall zieht G e . Doch kann, unbeschadet der ; rióterlihem Ermessen mit iw iei wwiderbandlung und der porauSgegangenen lac: va Gelditrafe im doppelten Betrage der für den ersten
[s S Us 7 î5 o n : 4 en. Rüffall angedrohten Gelditrake erf nnt werder
81 A Biererzeugung verwen mit Ausnahme von Melasse, fann von der Landesregterun 9 und 10 angeordneten Betri werden, daß bei Einhalt A die ährend der er L O Eta na ihrer im Voraus dur | Vorschriften des S. dung, L pa n s Gs ichten un 3 ( l A Monate na Herstellung des t e. Besitwelsel.
Vorschrift des §. 20, 7 exorbitanter Weise Zuf Haft oder Grundbesitzer e sich dies natürlich assen.
jolle nun die Gesamm keinen Vortheil von de gehabt habe. Es liege die Landwirthe hätten e nicht hinreichend angewa Der Gutsbesi werfen, dann j Hülfe nun in eine Vertheuerung des Getreide Wem aber fo Gute? Doch nur denjenigen L produzirten, als sie selber in ihrer H
8abgabe von derjenigen U enge, i flärten E mit der zum Geaue men Leistungsfähigkeit gewonnen wee j ehörde bindend festgeseßt wird. Vie finden alsdann feine Anwen- Brennereibesizer zu
ird für die S e für die inzwis F 1dwirth- für die inzwischen entstandenen landwir! Materialsteuer entrihtenden Green welche sie zu dem niedrigeren Abgabe- Verhältniß der von ihnen in den [eßten ) eu bemessen. Brennereien, sind, E ard ai i i aben, regelmäßigen Betrieb nicht gehab E e Betriebsanlagen entsprechend
( 1. April 1887 E S Brannt-
N
Rüdfalls tritt ein, ohne Rücfsicht
Bu C wegen S 2 L A fung in demselben oder einem anderen
Die Straferhò darauf, ob die frühere Bundesstaate erfolgt ist. / Sie ist verwirkt, auch w verbüßt oder ganz od geschlossen, wen Strafe bis zur flossen sind.
Branntwein, 3 Absay 1 und 2 Norb 8abgabe von dem E E ove nicht Stundung gewährt
A} trthorck S fo of eile Branntweins bewirkt werden. enn die frühere Strafe nur theilweis
S : ) 1E assea ist, bleibt dagegen aus Verbüßung oder dem Erlaß der na Begehung der neuen Strafthat drei Iahre ve
in Mittel der Selbsthülfe, das n Jahre im Betriebe das des alten Fleißes, ber müsse den eingerissen: werde ihm geholfen se Zöllen suche, dann müß S und damit auh d: Preiserhöhung z die mehr Getreid hschaft verbrauhten
er theilweise erl
Luxus von sich ab einer Brennerei ist der Steuerbehörde
uen und in den Fällen freiwilliger s bisherigen Besißers \chriftlih an-
fili rennereien, welche Ee Abe, 1) umgewandelt werden, ) geren Abgabesaßze niht mehr herstellen.
9) Eintritt der Abgabepfliht und Person des Pflichtigen.
Feder Wechsel im Besiß binnen einer Woche Seitens di Besitzübertragung au Seitens
f. Haussuchungen.
n Fällen des VerdaŸts, einer chsabgabe betreffenden Bestim- Vorschriften des §. 45 des G 3 Branntweins in verschiedenen E Staaten und Gebietstheilen vom 8. Juli sprehende Anwendung.
d. Ordnungsstrafen. ie Verbrauchsabgabe betreffenden S iy die in Gemäßheit derselben sofern nicht die Strafe der ft ist, mit einer Ordnungs-
Veran ang gegen T Bestimmungen dieses Geseyes, 1ow erlassenen Gal naa riften werden, Defraudation der Berbrauch f
strafe bis zu fünfhundert “Nark geahndet.
S : i Die Verbrauchsabgabe ist zu entrichten, sobald der Branntwein el Kontrole in den freten De ng der Abgabe ist derjeni
Abgabe gegen Sicherheit ge-
î 3 e verwir Verkehr tritt. ch8abgabe ve
suhungen 1 ge verpflihtet, welcher such
z f Haus pu Zes o pas die Ver
Zuwiderhandlung gegen mungen die}es G t betreffend die Besteuerung de S deutshen Bunde gehörenden St 1868 (Bundes-Gesetbl. S. 384) ent
4) Verjährung.
n Norddeutschland aus der steuerlichen ö 9 Zur Entrichtung d [bgal den Branntwein zur sreten E
Dem Steuerpflihtigen kann die
stundet werden.
bekannten Profes N 23 wird auch belegt: —
‘Verbraucsabgabe verpflichteten en wegen einer auf dieselbe bezüglichen Unterlassung einer solchen Geschenke chr oder gewährt, sofern nicht
Mit Ordnungéstrafe gemäß S. 1) wer einem zum Schus Beamten oder dessen Ms l
ihen Handlung oder der la R Vortheile anbietct, verspri E ADEUTE, d 333 des Strafgeseßbuchs vorliegt ;
Vertheuerung
el als es produzire; en Betriebe
Viehzucht, auf We
dagegen würden dr einen Schaden habe / inbau, den Bau vo elten, würden mit zu den Y Thatsachen solle man ernstlid dem bitteren Gefühl des Nothi 1 zu lassen.
hierauf in namentlicher Abs immen abgelehnt und di
_Schlußwort der Abg. Fri er Jeinen Antra Ministers und die g den beabsichtigten n, erreiht hätten.
Eine Abstimmung fand dana horst nit mehr S@luß 4 Uhr. Nächste Sizung Freitag 11 Uhr.
3) Schutbestimmungen. E Ableitung oder Entnahme von
(is U imliche ; a. Sicherung gegen heimlich Lutter oder- Branntwein.
alfoholhaltigen Dämpfen,
T S behörde äherer Anordnung der Steuerbehörd
E Veeltiouná stehende Sammelgefäße ein geleitet
e Betriebe, die au Taback, Hopfen 2c. ar
oder andere b der Thatbestand des F. 2) wer sich Han
durch E e 1 11 2 F 12 er übung der zum Schuße der Bi lden Thätigkeit verhindert „wird, 8 113 oder 114 des Strafgesetzb i e — e. Strafen für Brennereibesißer und Brennereileiter.
en an Verbrauchsabgabe, zu viel oder zur Ungebühr hreéfrist von dem Tage des beziehungsweise der Zahlung n ge zahlung defraudirter Gefälle verjähr
fungen zu Schulden kommen dlungen oder Unterla)jungen zu Schulden
in B er ‘e äßigen L ba amt Verbrauchsabgabe den amt 0h sofern nicht der Thatbestand der uchs vorliegt.
Alle Forderungen und Nachforderung desgleichen die Ansprüche a entrichteter Abgabe verjährer tritts der Zahlungsverpflihtung_ Der Anspruch auf Na verbältniß des Staates gegen die Steuerbeamten finden diese Verjährungsfristen keine Anwendung.
5) Strafbestimmungen. i
a. Begriff der Verbrauchsabgaben-Defraudation.
, 16, | A cbiauddaliibe vom Braunntwein zu efraudation \chuldig. S, 16
: uf Erfaß wegen In den Brennereien sind n f Grsap n mit dem L in fester aufzustellen, in welche der gela bies sowie alle sonstigen Einrichtung s t Sicherung gegen heimliche ei en Lutter oder Brann
erwägen, ohne sih einseitig von standes der Landwirthschaft leiter _ Der Antrag Rickert wurde stimmung mit 233 gegen 62 Sf
| ¿ne Branntw sammte gewonnene Bran n geleitet nel en zu treffen, welche die Steuer tung oder Entnahme von
en F : in drei Jahren. twein für erforderlih | în d
behörde zur Auf das Regreß
L anan er ciner Brennerei, in welcher eine unbefugte Abs n h von alfoholhaltigen Dämpfen, Lutter oder R tôrung des Meßapparates ermittelt er Verfolgung der eigentlichen Mart zu bestrafen.
Als Antragsteller er herr von Minnigerode, we die Erklärungen des Mini vollständi Situatio
ie S laefäße und die dieselben ver- n, c dergestalt unter amt- Ableitung oder Ent- der Branntwein aus hinterlassenden Gewalt schen die Sammelgefäße A der Steuerbehörde entsprehen un Mitverschluß zu seten.
Der Destillirapparat, die Sa bindenden Röhrenleitungen sind in n e lichen Verschluß zu nehmen, daß eine heim nahme von alfoholhaltigen Vampsen, denselben nur mittelst einer auye ) Die Räume, in we finden, müssen den Anforderungen sind erforderlienfalls von derselben unter
O : . i ichtung geeigneter Räume zur Au] ae at unverbältnißmäßig rde an R der zuverlässigen, in fester Verbindung
6: S R amtlichen Verschluß die Menge und Stärke des weins fortlaufend anzeigt urch Zurückbehaltung
zurüczog, da bte Diskussion nämlich die Klärung de
it oder G _von alf e oder eine absictliche S l wird, ist als solcher, unabhängig von Thäter, mit Geldstrafe Werden a eimlihe Vorrichtungen zu! L E balScia Dämpfen Störung des Meßapp als solcher in eîne (
0 bis zu 500 :
A aus besonderen Anlagen Q zum Zweck der Ableitung oder Snin 1
Lutter oder Branntwein oder zur
) erfällt der Brennereibesißer
Wer es unternimmt, die binterziehen, macht sich einer V Eine Defraudation der Verbraucsabgabe wird insbesondere dann als vollbracht angenommen:
1) wenn ohne den vc nehmigten Betriebsplan od oder unter Benußung von an genehmigten Betrie
ch über den Antrag de erfolgen kann.
arates ermittelt, fo v 1 der Z A da Versfluß oder einer R M s er V i
Yrenneret emn d E “sf N “Brennereigeräthe (S. 17 Ziffer 2), aus fi (u von alfoholhaltigen Dämpsfen, Lu trifft den Brennereibesißer fe von 25 bis E S besißer in den Fällen der - uwiderhandlung ohne sein Wissen oder wider seinen so bleibt er straflos.
von der Steuerbehörde ge- in anderen S e stillirgeräthen, als den in dem ae B ailein gebrannt wird; 8. 11) durch Verwaltungs- cht oder unrichtig abgegeben Brennereiregister nicht oder
ves vorgeschriebenen, In Fällen, in welchen die Ei x vorg d ebenen, von d j von Sammelgefà L aoften möglich ist, 1 Sammelgefäße die Benußung el mit dem Destillirapparat und unter stehenden Meßapparats g aus dem Destillirappara oder die \pâtere amtliche von Proben ermöglicht.
Ö i behalten, Der Steuerbehörde bleibt vorbe! Aufstellung eines Meßapparats L anzuordnen, oder die Mindestmenge des s im Voraus bindend festzuseßen, oder amtlihe Ueberwachung zu \tellen.
f n der St örde in Anforderungen der Steuerbehör 4 bis 6 bezeihneten Einrichtu leistet worden, kann die Steuerbehörde den
untersagen. L je Kosten für die erstmalige
der t Ba Aae der Aas und der Branntweinsteuergemeinschaft. / : b. Betriebsunterbrehung, Verschluß- und Gerätheverletzung.
lgefäßen ni t s S urig derjenigen Theile der i S eine Ableitung oder Entnahme E oder Branntwein möglich ist, verleßk, 109. als solchen eine Geldstra
Weist der Brennercîi
bsplan angemeldeten, fleine Brennereien (S. Betriebserklärungen nl se wenn vorgesdriebene
ç i es Lutter oder Branntwein unb
Gerictsverhandlungen,
: vorschrift angeordnete n I. Berlin,
werden, beziechungswet unrichtig geführ 3) wenn a fugterweise abge 4) wenn ü
estatten, Me : Absäâße 1—3 nah, daeri ; t fließenden Drannt Landgeriht Berli Grmitt elung der Stärke d Die Kontingentirun g des Brenne eschäftsführenden Aus\chuß des
nkerefsenten ) Posen, Hofbu druckerei Röstel). ea
lfoholhaltige Dämpfe, leitet oder entnommen ! ber den unter ns i befugterweife verfügt wird ; E Tun von der Verbrauchs El Abs. 4 Ziffer 2) zu anderen als den gestatte
be wird gleihgeachtet : A egung eines amtlichen Anordnungen der Steuer- d, unbefugterweise wieder
; verübt worden ist, reigewerbes. (Vom y
W. Decker & Co. (Emil
onats\chrift für Roller's@e ârtige Verbreitung der us der Roller’schen Schule.
Milch- Zeitung. Organ für die das Molkereiwesen. (Heinsius, Bremen.) N Genoffenshaftswesen. Kunstbutter und ein ne butter betreffend. Vo land. Swhafschau in Wien 1887, — Geräthen 2c. — kow. — Allgemeine Berichte. ene X. in Deutschland und — Ausfuhr von magerem Käse. — Gesezentwurf, betr. den Verkehr der „Aylesbury Dairy C Das Wasser als Heilmittel ungen über die Ensilage der ashinen- und Baukunde. Ensilage. — Verschiedene Mittheil al. — Unterrichtswesen. —
rieb nit selbst leiten, können 95 obliegenden strafrechtlichen Namen und Auftrage handeln- Antrag bringen. Falls che Verantwortlichkeit, des Brennerei- Die Genehmi-
er Kontrole stehenden Brannt- Sao Tan Sas L Vi
i ertragung der ihnen gemaß F. Br vaniwoocitikeit auf einen in ihrem den Brennereileiter der Antrag genehmig unbeschadet der sub besizers gemäß gung ift jederzet
ibesi gen Defrauda
Werden Brennereibesißer wegen f ‘urs uta Su [koholhaltigen Dämpfsen, er 1 bis Ves durch absichtliche i st ihnen zu untersagen, das oder durch Andere n behörde ist jedo ermächhtig
in besonderen Fällen die der Sammelge zu ziehenden reinen Alfo ne Brennerei unter dauernde
abgabe befreiter Branntwein (S. 1
l t wird. Stenograpbie. Zwecken verwende
Kurzschrift. — — Aus der
bei der Steuerbehörde in t wird, geht die strafrehtlihe Be! idiarischen Vertretungsverbindlichkeit 29, auf den Brennercileiter über.
t widerruflich.
/ : n Der Defraudation der Verbrauchs 1) wenn Destillirgeräthe, welche a er in anderer Weise dur g entzogen worden fin
ie Verbrauchsabgabe betreffenden S V in Gemäßheit derselben erlasse- legter amtlicher
Bezug auf en niht Genüge ge- etrieb der Brennerei
gesammte Viehhaltung und 18. — Inhalt: Dat Das Färben der ung der Kunst- Ausstellungen. Deutsch Die Pferdeausstellung in von milhwirth\chaftlichen Ausstellung in Char Fütterung und Fütte Mischbutter. eseß in Kanada. r. — Viehherde Erfahrungen in der Praris. . (Scchluß.) — Neue For ; eilte, E he rrihtung. — Presse
ungen. — Literatur. — Spre n: und Verkäufe von Vieh. —
So lange d
die in den 8. Verschlufses od
ehörde der Benußzun 3 M Betrieb genommen werden; 2) wenn Gi L Miri ¿ estimmungen dieses Ge]
p Verwaltungsvorschriften ange einer derjenigen Theile der B ! weinsammelgefäße und des leitung oder aue ae ein mögli ; 1
V in einer Brennerei, gestellt ist, Handlungen v Thätigkeit desselben welcher unrichtig zeîg 4) wenn Jemand ständen nah annehmen muß,
tion der Verbrauchs- Ableitung L & 16 Lutter oder Branntwein (F. ‘Störung des Meßapparates Brennereien A ihrem Vortheile - S , zu Gunsten
Von Plehn-Lichtenthal. 1. — uer Vorschlag, n Dr. Franz S
rankrei. ußland. Land
die Kennzeichn
der Sammelgefäße,
Anschauung rlöfser trägt die
Verschluß oder eräthe, einshließlich der Dat aus welchen
Dämpfen, Lutter oder
Ziffer 1 bis 3) verurtheilt, so ist thi jemals wieder auszuüben, lassen. Die Steuer Ausnahmen zu gestatten.
f. Exckutivishe Maßregeln.
fann die Steuer- Vie Verbrauchsabgabe
wirthsaftl Plaudereien über Amerika. (Sch eKunstbutter*-
mit Kunstbutte
Meßapparats, lfoholhaltigen ¿ befugterweise verleßt wird ; in welher ein Meßap welche die regelmäßige der ein Meßapparat,
oder den Um- hinsichtlich desselben eine Defrau-
r Schuldigen rochen oder ein amtliher Ver- f
eigeräthe einschließlich as elben eine heimliche fen, Lutter oder Beachtung der ogleih der Steuer-
8. 9, der Brennereibetrieb | unterb an einer derjenigen Theile der Bre s vg De a baltigen Dämp oho : tnahme von a en fes
orgenommen werden, ftóren geeignet sind, o t, wissentlich fortben Branntweîin,
Ordnungss\traf
der Sammelgefäße Grund der
Ableitung oder l | in möglich ist, verlegt wi E qu Zraferder näheren Auordnungen }
behörde anzuzeigen.
Unbeschadet der verwirkten : behörde die Beobachtung der auf
dem er weiß