1887 / 105 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

se erhöht werden. Landwirthe einen men Leute erhalt gegenwärtigen, was es heiße,

Durch eine solche Maßregel würden {uß zu ihrem Betriebe aus dem . Man möge sich nur ver- daß ein Reichstag, herv emeinen Wahlreht, auf die Dauer das Brot und könne nur gest Nothstand z proklamirt. Er sei no h müsse aus eigenstem aber davon abstr bstrahiren, daß das en man verfolge. es nihts Shlimm rishen Agitation, wel

thshaft spreche.

den Großen ausspielen dieselben beherrschen.

ment und de diesem Eckfstein früher unter

und nach der Die Landwirt

Beutel der ar n Estein aller staat

orgegangen er damit ein- Fleish vertheuert attet werden, wenn u beseitigen. Des-

aus dem allg verstanden se: werden. Eine solche Maßregel es sich darum handele, einen halb habe man den Nothstand reihändler und meine, nteresse ein Freihändler könne er aber nit a er sei als der Zweck, d sei ein gefährlihes Mittel, so d als das böse Treiben der agra von dem Ruin der Landwir niht daran denken, einmal beseitigen und an ihre Stelle and eshlagenen Ma

in solle, da talismus befunden.

steuerfreien a solle, dann müsse ma rade das Einkommen Genaueste einges mobilen Kapital habe den Zeitungsst wendig sein,

steuerfrei machen. hshaft werde auf das Einkommen aus dem den Augen des Fiskus entziehe. Man sollte es nit noth- zu Gemüthe zu (lgren, daß au sein müßten? Au

rankrei 110 000 000 ei sollte man in den

eder Landwirt ndwirt

äßt, während das

Denn es eres gebe, he immer Könnte man s{huldeten Landwirthe zu ere zu seßen ? Seien denn die vor- net, gerade den Nothleidenden zu e zur Abhülfe eines Nothstandes e gegeben werde, bekämen auh und die Maj l Subhastationen werde ch mehr statt- er dwirthschaft jet er vollständig

empel abgeschafft, den Zeitungen Staate tributär hölzhensteuer, die in angebraht sein. Da sein und den aufbürden. Er vertraue rolle im Rei deshalb bitte Schorlemer-Alst.

Die vom Abg. Windt lirte Tagesordnun fonservativen und Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer- diejes Antrages seinen g. Hobrecht erklärte, als, in einer Reich ndtages einen Druck en, daß die Erklärung d ervorgeru

ßregeln geeig n? Die Wohlthat, wel aus der Tasche anderer Leut die reichen Latifundienbesizer gar niht in Noth seien. Die hervorgehoben :

fänden, wenn m

he nah dieser nnahme der Resol

horst beantra g wurde von dem den Nationallibe

er wundere si, an immer vom Bank In Bezug auf den Noth i Ministers.

er sagen:

f Staatshülfe Der Staat ha wesens geholfen. dahin gehen,

ungsverhältnisse enn er wenig hab chstens die Bauern. Standesbewußtsein zu e, namentlih der kl mer diesem Standpunkte. willige in einem Kavallerie- udenten werden. großen Herrn, ohne etwas von L Er habe das Bedür Freund der Landwirth der agrarischen Agitat und ruhige Arbeit in der Entw sei dur diese wüste Agitation Doppelwährung, zerstört.

der Minister hier selbsi nahme der Doppelwähru

daß niht no erott der Lan

ntrag zurüdck die Landwirth gz

verlassen, durch Organisation Erziehung des daß er sih den höheren s. w. füge. e, au wenig ausgeben; Bei dem Großgrund- r Geltung. Die Er- eineren Grundbesiger, Die Söhne sollten erie-Regiment dienen Später spielten sie dann den dwirthschaft zu verstehen. s Landwirth und als ß über die Wirkung Die Langsamkeit r Landwirthschaft durch die für die uern würden mit

niht blos au sich selbst helfen.

des Genossenschafts Landmannes müsse Schickungen, Witter Landwirth müsse, w aber das thäten besißer komme das ziehung der Söhn entspreche nicht im als Einjährig- Frei und Corps-St

hielten es eines Einzel-La niht davon ü

dur diesen Antrag fen sei;

der maßgebende F Präsident, der wohl nicht z muntert zu wer eshlusse des

sei der Reichsk ur Fürsorge für d den brauche. Der Reichska preußischen Landta wenn er ohnehin derselben A1 also der Antrag? A der Reichsta Einzel- Landtage über Zollfragen zu)ammen und werde bei denen es sich in w ejjen handele.

über noch weite deshalb feinen

n den N g sih dur einen sol s beeinflussen lassen, allein dem

a U ast seine Betr Reiche zustehe 2 ion kund altes

idelung de , namentlich Die armen Ba Doppelwährung übe erflärt habe, ng eines L Agitation unterscheide aten, welche auch rei er Staat nicht helfe,

seien solhe Agitatione se, die Landwirthe „Wer si selbst Yilft, dem möge von solhen Agitatio Landwirthschaft. Iprah seine Be

Grund er Abgeordneten chskompete ünder des ser Einfluß hren. Deshalb müsse Grenzen d auch Diejenigen , es bedauert, ihn ablehnen

er würde dur die An- hs sih schuldig wenig von der

werden wollten ohne dann tauge er nichts. n niht, sondern dema- rden sih nach dem Satze wird Gott helfen.“ nen ablassen, sie dienten

andesverrat griff in die Rei

Einfluß der Gr aber wenn die Konsflikten

der Sozialdemokr

Staatserhaltend Hte welche den

daß er eingebrach “al aus den von i politishen Gründen. In d er die von ihm ang Haus der Annahme er für den Antrag W Hierauf wurde ei Der Abg. Rickert beantra von Minnigerode zur Für die einfache habe den Antrag konstatiren, daß in

der Debatte be

niht zum Segen der Der Abg. Wessel klärung des Ministers der Getreide- damit habe au könne aber je den Zoll trage. Zwischenhandel. gezogen werde, um das aus Steuern mehr Nothstand rier und Bimeta hastationen bewiese ehesten aushalten könne. leistungsfähigen Gr niht nur berechtigt greife ja durch seine in die wirthschaftlichen Verhäl wirthe auf Staats nicht vernachlässigen. staatsfeindliche ; Staat mit Gut wirthschaft würd Abg. Dr. W beschäftige, sei daß dies auch in ommen müssen. dem Antra

friedigung über die Er- eine Erhöhung bstverständlich :

ebenen Gründe,

es Antrages Mint indthorst stimmen. g auf Schluß gestellt. gte, über den Antra ung überzugehen.

ung bemerkt der Abg. Riert: um den unerhörten Vorgang 3 ensfrage der Nation der Schlu e, welche die

und Viehpreise bezwecke, ch Niemand hinter d hr verschiedener Ans Der Produzent k Selbst wenn der kleine werde das

zugleichen,

em Berge g g darüber sein, wer m tragen, auch der nn dazu heran-

niht ausrei- der Grundbesiß an

Vorredner Agitation

Tagesordn Tagesordn immer noch

einer Leb beschlossen werde. heimtrügen, die Erklär ¡ründlihe Zollreform

u der Agra- [listen zurü. n, daß nicht der Baue . Es komme d undbesiver zu erhalten ,„ Jondern auch ver

Steuer- und

r den Nothstand am arauf an, die noch ,„_ dazu sei der Staat Der Staat ung immer n die Land- elbsthülfe

Minnigerode vorgebraht? Habe eine Anzahl von

tsache; den

sonstige Gesetgeb tnisse ein. Au wen

hülfe hoffte finde, sei Tha

inister offiziell dem Unte welche so hoh verschuldet # könnten, müßten von ihrer müsse den Antragstellern Hessen sein; Prof. Sette Minister die K habe, so sei die ordnung in Be gejagt worden, Sache sei so Interessen der währende Er

würden sie die S ische Agitation hätten bisher dem ntergang der Land-

eien, daß sie sh nicht Scholle weichen. der Abschluß

die Vertreter dersel und Blut gedient. Der U e den Staat v indthorst meinte: sehr ernster

es passe gast ausgeführt h ompetenz des Abgeordnete davon der Ueb jen Antrag. E

Der Gegenstand, der Natur; er haltung des Haujes mme mit den Aus- Schorlemer-Alst voll- Ablehnung dem An- da er niht wisse, wie

des Antragstellers be- Wortlaut des An-

das Haus

Konsequenz

zug auf die welche Zölle \hnell gema „anderen Volkskla höhen der Zölle sei r habe eigentlich di zu kritisiren. man ihn dazu zwinge.

Frankreich habe nicht die die Petitionen Alfieri d Schweden hätte frage der Nati geführt worden. preußische Abgeordneten Man möge ehmen und

um Ausdruck k ührungen und ständig überein ; trage Minni weit dieser gehe. zögen sih hauptsä

Produktion deutschen Jn Landwirth

e des Abg. von könne aber nach de cht zustimmen, Die Ausführungen ch auf Getreide, auf die Wolle

Ueber die ur Mensch zweife in dem Bud es nothwend _ Regierung ha stlihe Produkte n auseinanderg nn_man die P chutzölle in ei -Ministerium sen unparteiisch Anträgen komme die Jnitiative de könne er in de sei für je rungen des Ministers inge weiter zu treiben abe denn derselbe na Es müßten no auf einer Ab- g Schorlemer anzunehmen : rs der land- ntrag des Abg. g überzugehen. die Erhöhung der die armen an wolle nur den Kleinen gegen

gerode ni rh

e Absicht Das könne er au

eingehend Man habe sih auf

niht groß ge dustrie zu decken aft könne fein gerade deswegen sollte man sein und genau prüfen, ob

aben dauernd zu machen.

öhung der Zölle auf landwirt über deren Wirkung die A1 dürfe nicht ver große Volkskre

edarf der 1günstige Lage der lhaft sein. get etwas sparsamer ewisse Aus- e eine Er- herbeigeführt,

em Reichs n die Agra

gessen, daß, we f ije durch die S ver)eßt würden. Das Staats stehenden Jnte ung dann mi rheit finden. Ohne rantwortlichkeit zuwe r Antrag Schorlemer Wenn man die Erklä keine Ursache, die D ren Antrag. noch für einen Zweck? n, welche es veranlaßten Wolle man den Antra tte er, folgenden Antra Erklärungen des Mini genheiten über den A erode zur Tagesordnun bestritt, daß, selbst wenn FReeAn herbeiführe,

roduzenten s{üge, ne {lehtere Lage zwischen den entscheiden ; , werde sie

ordnung ann zufrieden sein. Der Minister für Landwi r, Lucius, erwiderte: möchte nur in eine rt ertheilen. landwirths\chaftliche Hause ein so vielseit kann die Herren, gt nicht in me

ih gegenüber wenn die Reg auch eine Meh der er die Ve nichts thun. punkt annehmbar. höre, so habe man ur einen besonde diesen Erklärungen andere Rücksichten \ stimmung zu bestehen. nicht annehmen, dann bi Mit Rücksiht auf die ftlihen Angele herrn von Minnig Der Abg. Mooren Getreidezölle eine Prei dadurch belastet würden.

aus beruhigen : Berichte an Se. Maje frühere Bericht umfaßt d ürde, wenn er wied

über das Jahr

da die Berichte mmissionen,

einen, Generalko Gestütsdirektionen E grit mi und bin s t em großen Umfange,

Berichte materiell bekommen s f gere Berichtsperio statistischen Materialien, ang haben,

iger ift, eine län Berichte die rein einen großen Umf

zu machen u

g,

hin

ralen unterstügt.

seine politischen Freunde ssache dur einen auszuüben.

zumal die Ge

dieser

ob es nicht zweck-

Ich habe das bereits

eilung der Parteien af bilde das Funda- ihen Jnstitutionen: an man nit rütteln. Der Bauer der Herrschaft des Feudalismus

d t d Wenn die ‘eute L

nswärtigen Landwirths

es Kapi- Landwirthschaft chaft konkurriren Aber ge-

eine Zünd- r. einbringe, würde usgaben möglichst Gemeinden nit immer neue asten daß sie ihrer Führer- treu bleiben werde; ution des Abg. von

gte anderweitig formu- Centrum, den Frei- O Der zog hierauf zu Grt:nsten

eshluß Er könne si es Ministers eine solhe Wirkung rwartet. Fm Bundes r nur einmüthig ab; anzler und Minister- ¡ie Landwirths, aft auf- nzler würde alfo einem ges sich nur dann an cht sei. An welche Adresse eihstag höchstens! hen Beschluß eines jeßgebung D : Der Reichstag sei sich demnächst mit Vorlagen beschäftigen, eitem Maße um landwirt Es würde nit einmal Élug sein, dem gegen- r gehende Forderungen onzumelden. Er sehe jolhen Antrag. Bi bestrebt gewesen, jed nz zu vermeiden. Reichs das Haus

[hließen,

hschaftliche Jnter-

8her sei en Ein- Bisher habe der darin upyterstügt; dann müsse es zu ernsten n auf das Peinlichste er Kompetenz achten. Deshalb hätten Antrag inhaltlich billigten, t worden sei.

Man müsse hm (Redner) ent

widelten national: ge Windthorst vermisse aber er überhebe das nigerode, deshalb werde

g des Abg.

Resultate der ung des Ministers nämli, in Aussicht stelle, 1 können. Er habe so e ch dem, was der Minist habe der Abg. Frei er irgend einen B Landwirthen si in Noth be- en Theil derselben habe der gegeben. Diejenigen, mehr halten Sehr unbequem | der Enquete in niht, was ein Mann Wenn neulich der nhauses bestritten ergang zur Tages- 1 s jei niht einmal enn erhöht werden sollten. Die ß man gar niht an die t habe. Dieses fort- das beste Mittel, ein Volk zu gehabt, den Antrag

tten doch twas für er neulih herr von eweis ge-

Abg. Dr. Windt

oder einen 4- oder

würde.

shâften, die ja an dehnung der preußis

völlig beruhigen:

beirren fönnen.

des Schußtzolles, wachsen. Die

gestrebt werden; die Doppelbesteue werde nit die Wucher die Land Wucdchergeseß geb

Pachtschillinge 2c.

Damals seien

Schooß fallen

alten Sparsamkeit. Wenn man die

Brotes eintreten.

as aber sei

Conrad in Halle landwirthschaftlichen des Getreides

mire eben so vi Manfte aller landwirt

nachtheiligten gehöre

Debatte geschlossen.

ch jeßt noch, wenn Frankreich berufen ; Zollerhöhung angenommen, von welcher ) ema der Petition des tage eingereiht seien. Auch in rier nicht gesiegt. niht einmal ein mache sih die haus habe mit jeßt wenigstens die mit der Erklärung

Jn der Lebens- e jahgemäße Debatte Sache sehr leiht. Das Sache gar nichts einfahe Tages- des Ministers

rthschaft, Domänen und Forsten,

m Punkte dem Herrn Vorr r sehr \{chmeicelhaft, da 8beriht von 1881—1883 in diesem es Interesse gefunden hat die sih dafür inte iner Absicht, d , Der neue B ie Jahre vo erum nur eine Per

edner kurz § der allgemeine

, er wird sehr interessiren, dur{ch- ie Erstattung dieser eriht ist noch nit n 1881 bis 1883; tode von 3 Jahren

nd aus diesem welche \{chnell veralten und

auszuscheiden, sa

Literarische Neuigkeiten und periodishe Schriften,

Dke Oeffentlihkeit ihre Vorzüge und Schäden. Rechtsanwalt beim Verlag. 1887.

Der Pionier.

Nr. 89. Inhalt : Die Verbands-RNachrihten. Praris.

berihte. Anzeigen.

angebahnt in den leßten J

ahren und habe darüb chlicßung gefaßt, ob i M rüber n

den 3 jährigen Cyfkl ren, der er landwirthschaftlichen

__ Ein weiterer Gesichts lih der, daß die A enorm in den leßten J ob ih die so große E diesem Jahre noch zumuthen fann. sih au ae l grargesetgebu [he Daa: sowie die groß und Krankenv

Zweite Beilage i zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi

oh fein , us fefthalte!

5 jährigen einfüh allgemeineren Seiten E

schen Staats-Anzeiger.

1887.

t mir diese Erwägun n

ahren gewachsen ift, rtraarbeit mir

Berlin, Freitag, den 6. Mai

rbeitslast im Ÿ zweifelßgit

¿10

dation der Verbrauhsabgabe verübt worden ift, erwirbt oder in Umsay bringt.

81 8 fcin der Defraudation L O . 16 rat O gugegeten selbst bezeihneten Thatsachen begründet. v S in diesen Fällen festge eine Defraudation der Verbrauchsabgabe ni oder daß eine solche nicht DeRMINgT Seme Ordnungsstrafe nah Maßgabe des F. 23 1ta C, b. Strafe der Verbrauchsabgaben-Defcaudation. auchsabgabe begeht, hat eine

orenthaltenen Die Abgabe

legung ein Zugang zu dem Al- v bselben herbeigeführt oder die des Meßapparats beeinflußt wird, so ist gleich-

s Gleiche gilt bei jeder anderen in Es A es s eintretenden Störung.

Falls in Folge einer solchen kohol geschaffen oder regelmäßige Thätigkeit zeitig der Betrieb einzu der regelmäßig

Die Steuerbeh

neu hinzugeko ng auf die west werden dur

Reichstags - Angelegenheiten. n Ausstrómen des

i ist folgender Entwurf eines Geseges, ri 1 Pt des Branntweins, zugegangen: e Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König ir

des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des G hs und des Reichstages, was folgt: Erster Abschnitt. Verbrauchsabgabe. 1) Gegenstand und Höbe der Verbrauch8abgabe.

8, l rbrauhsabgabe wird in e A lediglih durch die

stellt, daß der Beschuldigte e habe verüben können, en sei, so findet nur eine

diejenigen Arbeiten, we i des Ansiedelungsgesetzes T batigkeit des M ry den durch die d órde nimmt nah Befinden eine Untersuhung vor

und ordnet die zur Sicherheit des Steuerinteresses erforderlichen L aß- nahmen an.

führung der Gesetze über und landwirthschaftlihen Arbeit an Arbeit is ein so großer , ob ih in diesem Jahre in der Lage allgemeinen Verwaltu

dieser 2 l niht übers bin, an diese Be gehen. Also ih eit nit auf, die A wenn ich noch die Eh statten, ledigli d den früheren Berich mich weder die abfällige eriht erfahren bat

von Preußen 2c.

altungsberichts zu ih gebe die Arbeit geseßt werden. Ih werde, solhen großen Bericht mich befleißigen, die ih in zu haben, und darin wi Kritik, die der frühere B

Weitere Kontrolirung des Branntweins.

in ist i Brennerei teuer-

s n ist in der Brennerei von der S Menge und Stärke festzustellen und verbleibt unter ; bis er zur Ausfuhr oder behufs Verwendung zu en abgefertigt oder bis die Verbrauchsabgabe ge-

Der erzeug behörde nah M steuerlicher Kontrole, gewerblichen 2c. Zwecke1 zahlt gder, ese. A Bleibt in den Fallen, f di ge zu ziehenden reinen ) ili _ S in die nah Absay 1 festgestellte ‘hinter dem auf Grund der Anzeige , des eh Festseßung S S R

er Steuerbehörde einen genüger ale , fo hat F e e Herb Betrag der Verbrauhsabgabe zu er- Nerbältnissen durch Verdunitung Verhältnisse s

Wer eine Defraudation der Bea A Geldstrafe verwirkt, Va L Es E d deträgt ¿r Strafe zu entrichten. i : L iun Zur Dre ne ees Zerbrauchsabgabe und die Strafe nas berechnet, welhe damit innerha be gewonnen werden fonnte, egenden Zeitpunkte amtlih onit eine andere Zeit- werden kann. von alkoholhaltigen

glaube beob

Abgabe glei{kommt, zum ist außerdem unabhängig von d Ist ein Destillirgerüth un! ußt worden, ]o wird die Bert A Menge reinen Alkobols E drei Monaten bei unausge]eßtem S sofern nicht das Geräth zu einem erli “ent noch unter Verschluß gefunden worden ift, coA dauer für die E E e Salaabins Hai eine unbefugte Ableitung oder Sntn E S S aa Do wit Lie Merbraueabgnhe und die daß für die dem Zeitpunkte der Ent- ununterbrochene Bestand genommen wird, sofern Fe e Abgabe nicht festgestellt [ send Mark ein.

nntweinsteuercemeinschaft hergestellte

April 1888 ab einer Verbrauchzabgabe ck der steuerlihen Kontrole. R

ä er Gefammt-Jahresmenge,

Nerbrauchéabgabe beträgt r E E M jebesmaligen

ittelten Bevölkerung des Gebietes der Vrannt-

Ra leibbowmt, 0,50 M für das Liter gn der darüber binaus hergestellten Menge 0,

er der niedrigere Abgabe- d Abgabesaßzes

end einer V

sahen Uebergang eichensperger : ndes, daß der 9 f, Zum Worte ß er Schußzöllner t auf dem Yp grarpolitif eigenthums solle nn keine Anträge

gen ? Aan

schädige? Das jez Möglichkeit ‘in

Der im Gebiete der B

: in welchen ein Meßapparat benußt wird, geanntwein unterli

f der steg Alfkohols amtlih fest-

Gegen den Antrag Rickert au Tagesordnung erklärt Antrag sei wohl nur die Rickert keine Aussi kommen. Er (Re aber der gegenwärtige Antrag sei

oder die Den eseßt worden ist ch Menge reinen Alkohols hint apparats oder der am ohae daß der Brennerei Grund hierfür glaubha menge den ihr ar D r gewöhnliche nissen 1 : S an Alkohol ist von dem Sollbestand in

zu bringen. . Sofern E wei F trole stehenden Branntweins erf R die Aufnahme S bestimmte oder mit Bewilligung de diesen Zweck eingerichtete offentliche o stehende Privatnie stimmt der Bundesrath. Di gungen und O 1 K le stehender Branntw ( halb Mie can Zwecke der Ausfuhr weitererzBe

e der Abg. Dr. R des Umsta

5 1 reinen Alkohols auf den ehabt “hab

o d [egten Volkszäl dietols, von ft nachweisen kann ter reinen Alfkohols. y ie Gesammt-Jahresmenge, von we 12 N fritien t, fowie der Betrag des niedrigeren lle drei Jahre einer Revision unterliegen. G Nerbrauchsabgabe befreit und bei Feststellung E gebenden Zlhrebmenge außer Ansatz bleibt: lher ausgeführt wird, As z "erblichen Zwecken, einschließlih der R zu Heizungs- oder

Entlastung des Grund warum stelle man de rung des Grundbesigzes Wudhergeseßgebung ve wirthschaft am meisten e den Richtern k Zunächst bedauere it worden sei, der Getre glih gematt,

E L Strafe i Urt berechneèt, Strafe in der Urt verechnel, dag Iur deZung vorbergebenden drei Monate der 1 l Entnahme oder Störung an

¡lbst sollen a tere Aufbewahrung des unter sia arvA erforderli wird, hat der Inhaber des in eine für unverzollte Waaren Steuerbehörde aus\ch{licßlich für der unter amtlihem Mitverschluß Das I L b Ders hat insbesondere au die Bedin Ä ellen, unter welchen unter Os | ein außerhalb der Lagerräume geretntgt arbeitung unterworfen wer» j

der Ableitung, nicht cine andere Kann der B

»em Vorstehenden maß d j Branntwei

9) Branntwein, welche Fisigbereitung, zu Heil-, Beleuchtungszwecken verw Bundesraths.

Dauer derselben Lo E * o en etrag der vorenthaltenen ave

; r fo x n S 3 4 u! werden, so tritt eine Geldstrafe von fünf bis zu fünfta i Straferhöhung bei Berbranzsabgaben-Desraubaion unter rigwerenden Umständen oder im Rückfall.

zu wissenschaftlihen oder

uerer zu bestrafen. endet wird, nah näherer Bestimmung des

derlage zu b Behauptung aufgestellt w derlag

idebau in Deuti Produktionsko gedeckt wür nungen zu bemweis nsfosten verdiene, 9 Hypothekenzinsen, | __Da eben liege | )schaft sei die Thatsas e des Grundei jeien dur d j ch einen vielleit schwung der Jndustri Grundeigenthums

ril 1887 bereits vorbanden gewesenen ge Branntwein, welche sie zu dem 8 Uter reinen Alkohols herstellen urchschnitt der von M e d S hie E R Ren Hälfte, die der sonstigen Vierteln in Ansaß kommen. a 1887 zwar vorhanden warei, 1885/86 einen regelmäßigen oder welche am 1. April 1887 erst in E wird die Jahresmenge Branntwein, welche ritellen dürfen, nach dem Um-

L V ¡héabgabe Für die ein:elnen am E Apr e Brennereien wird die Fahreêmen

Abgabesaße von 0,

Defraudation der V abgabe dur der Entnahme von alfoholhaltigen S urch absihtlihe Störung des Lley- 5 Thâters und der Theilnehmer \tets ir unter einer Woche geshärft.

daß die Landwirthschaf diesen Rehnungen aber habe man auch die mit aufgenommen. «Frrthum. Das Unglück der Landwirtl daß vor einigen Dezennien di in toller Weise in die Höhe g Erleichterung der Kommunikationen u bier und da shwindelhaften Auf

50 M für da S | i | d, Vorschriften für leine Brennereien.

die Steuerbeträge der Hefenkbren Getreidebrennereien nur zu drei h Brennereien, welche am 1. Apr en Etatsjahren 1881/82 bis Betricb n gehabt haten, herstellung begriffen waren, 101 5 fe iu dem Abgabesate von 0,50 M her je ihrer Betrieb8anlagen entsprechend i Nach Ablauf von je drei Jahren w betheiligten Brennereien und ihaftlihen (S. 38 Ia) oder die Sahredmenge l P erstellen türfen, nad | S hergestellten Branntweinmengen n welhe dann noch nit drei der leßten drei Jahre einen sind bierbei nach dem Umf zu berüdsitigen. andwirth\s{ in gewerbliche (S wein zu dem niedri

ür diejeni Brennereien, welche in einem Betrie ( ür en LO Sotlibeiti bemaisen, oder welche M { eu den oder lediglich nidtmehlige

Rüben oder Nübentaft v gi ter Nachlaß der în den SS. 4 bi 7, ebseinrichtungen und Kontrolen S 2 der hierüber zu erlaffenden Berwaltungë- | Alkoholmenge, welche |

g der Defraudation der Verbrauchs- Zestrafung wird die im S. 1 er f wt: Rückfall zieht G e . Doch kann, unbeschadet der ; rióterlihem Ermessen mit iw iei wwiderbandlung und der porauSgegangenen lac: va Gelditrafe im doppelten Betrage der für den ersten

[s S Us 7 î5 o n : 4 en. Rüffall angedrohten Gelditrake erf nnt werder

81 A Biererzeugung verwen mit Ausnahme von Melasse, fann von der Landesregterun 9 und 10 angeordneten Betri werden, daß bei Einhalt A die ährend der er L O Eta na ihrer im Voraus dur | Vorschriften des S. dung, L pa n s Gs ichten un 3 ( l A Monate na Herstellung des t e. Besitwelsel.

Vorschrift des §. 20, 7 exorbitanter Weise Zuf Haft oder Grundbesitzer e sich dies natürlich assen.

jolle nun die Gesamm keinen Vortheil von de gehabt habe. Es liege die Landwirthe hätten e nicht hinreichend angewa Der Gutsbesi werfen, dann j Hülfe nun in eine Vertheuerung des Getreide Wem aber fo Gute? Doch nur denjenigen L produzirten, als sie selber in ihrer H

8abgabe von derjenigen U enge, i flärten E mit der zum Geaue men Leistungsfähigkeit gewonnen wee j ehörde bindend festgeseßt wird. Vie finden alsdann feine Anwen- Brennereibesizer zu

ird für die S e für die inzwis F 1dwirth- für die inzwischen entstandenen landwir! Materialsteuer entrihtenden Green welche sie zu dem niedrigeren Abgabe- Verhältniß der von ihnen in den [eßten ) eu bemessen. Brennereien, sind, E ard ai i i aben, regelmäßigen Betrieb nicht gehab E e Betriebsanlagen entsprechend

( 1. April 1887 E S Brannt-

N

Rüdfalls tritt ein, ohne Rücfsicht

Bu C wegen S 2 L A fung in demselben oder einem anderen

Die Straferhò darauf, ob die frühere Bundesstaate erfolgt ist. / Sie ist verwirkt, auch w verbüßt oder ganz od geschlossen, wen Strafe bis zur flossen sind.

Branntwein, 3 Absay 1 und 2 Norb 8abgabe von dem E E ove nicht Stundung gewährt

A} trthorck S fo of eile Branntweins bewirkt werden. enn die frühere Strafe nur theilweis

S : ) 1E assea ist, bleibt dagegen aus Verbüßung oder dem Erlaß der na Begehung der neuen Strafthat drei Iahre ve

in Mittel der Selbsthülfe, das n Jahre im Betriebe das des alten Fleißes, ber müsse den eingerissen: werde ihm geholfen se Zöllen suche, dann müß S und damit auh d: Preiserhöhung z die mehr Getreid hschaft verbrauhten

er theilweise erl

Luxus von sich ab einer Brennerei ist der Steuerbehörde

uen und in den Fällen freiwilliger s bisherigen Besißers \chriftlih an-

fili rennereien, welche Ee Abe, 1) umgewandelt werden, ) geren Abgabesaßze niht mehr herstellen.

9) Eintritt der Abgabepfliht und Person des Pflichtigen.

Feder Wechsel im Besiß binnen einer Woche Seitens di Besitzübertragung au Seitens

f. Haussuchungen.

n Fällen des VerdaŸts, einer chsabgabe betreffenden Bestim- Vorschriften des §. 45 des G 3 Branntweins in verschiedenen E Staaten und Gebietstheilen vom 8. Juli sprehende Anwendung.

d. Ordnungsstrafen. ie Verbrauchsabgabe betreffenden S iy die in Gemäßheit derselben sofern nicht die Strafe der ft ist, mit einer Ordnungs-

Veran ang gegen T Bestimmungen dieses Geseyes, 1ow erlassenen Gal naa riften werden, Defraudation der Berbrauch f

strafe bis zu fünfhundert “Nark geahndet.

S : i Die Verbrauchsabgabe ist zu entrichten, sobald der Branntwein el Kontrole in den freten De ng der Abgabe ist derjeni

Abgabe gegen Sicherheit ge-

î 3 e verwir Verkehr tritt. ch8abgabe ve

suhungen 1 ge verpflihtet, welcher such

z f Haus pu Zes o pas die Ver

Zuwiderhandlung gegen mungen die}es G t betreffend die Besteuerung de S deutshen Bunde gehörenden St 1868 (Bundes-Gesetbl. S. 384) ent

4) Verjährung.

n Norddeutschland aus der steuerlichen ö 9 Zur Entrichtung d [bgal den Branntwein zur sreten E

Dem Steuerpflihtigen kann die

stundet werden.

bekannten Profes N 23 wird auch belegt:

‘Verbraucsabgabe verpflichteten en wegen einer auf dieselbe bezüglichen Unterlassung einer solchen Geschenke chr oder gewährt, sofern nicht

Mit Ordnungéstrafe gemäß S. 1) wer einem zum Schus Beamten oder dessen Ms l

ihen Handlung oder der la R Vortheile anbietct, verspri E ADEUTE, d 333 des Strafgeseßbuchs vorliegt ;

Vertheuerung

el als es produzire; en Betriebe

Viehzucht, auf We

dagegen würden dr einen Schaden habe / inbau, den Bau vo elten, würden mit zu den Y Thatsachen solle man ernstlid dem bitteren Gefühl des Nothi 1 zu lassen.

hierauf in namentlicher Abs immen abgelehnt und di

_Schlußwort der Abg. Fri er Jeinen Antra Ministers und die g den beabsichtigten n, erreiht hätten.

Eine Abstimmung fand dana horst nit mehr S@luß 4 Uhr. Nächste Sizung Freitag 11 Uhr.

3) Schutbestimmungen. E Ableitung oder Entnahme von

(is U imliche ; a. Sicherung gegen heimlich Lutter oder- Branntwein.

alfoholhaltigen Dämpfen,

T S behörde äherer Anordnung der Steuerbehörd

E Veeltiouná stehende Sammelgefäße ein geleitet

e Betriebe, die au Taback, Hopfen 2c. ar

oder andere b der Thatbestand des F. 2) wer sich Han

durch E e 1 11 2 F 12 er übung der zum Schuße der Bi lden Thätigkeit verhindert „wird, 8 113 oder 114 des Strafgesetzb i e e. Strafen für Brennereibesißer und Brennereileiter.

en an Verbrauchsabgabe, zu viel oder zur Ungebühr hreéfrist von dem Tage des beziehungsweise der Zahlung n ge zahlung defraudirter Gefälle verjähr

fungen zu Schulden kommen dlungen oder Unterla)jungen zu Schulden

in B er ‘e äßigen L ba amt Verbrauchsabgabe den amt 0h sofern nicht der Thatbestand der uchs vorliegt.

Alle Forderungen und Nachforderung desgleichen die Ansprüche a entrichteter Abgabe verjährer tritts der Zahlungsverpflihtung_ Der Anspruch auf Na verbältniß des Staates gegen die Steuerbeamten finden diese Verjährungsfristen keine Anwendung.

5) Strafbestimmungen. i

a. Begriff der Verbrauchsabgaben-Defraudation.

, 16, | A cbiauddaliibe vom Braunntwein zu efraudation \chuldig. S, 16

: uf Erfaß wegen In den Brennereien sind n f Grsap n mit dem L in fester aufzustellen, in welche der gela bies sowie alle sonstigen Einrichtung s t Sicherung gegen heimliche ei en Lutter oder Brann

erwägen, ohne sih einseitig von standes der Landwirthschaft leiter _ Der Antrag Rickert wurde stimmung mit 233 gegen 62 Sf

| ¿ne Branntw sammte gewonnene Bran n geleitet nel en zu treffen, welche die Steuer tung oder Entnahme von

en F : in drei Jahren. twein für erforderlih | în d

behörde zur Auf das Regreß

L anan er ciner Brennerei, in welcher eine unbefugte Abs n h von alfoholhaltigen Dämpfen, Lutter oder R tôrung des Meßapparates ermittelt er Verfolgung der eigentlichen Mart zu bestrafen.

Als Antragsteller er herr von Minnigerode, we die Erklärungen des Mini vollständi Situatio

ie S laefäße und die dieselben ver- n, c dergestalt unter amt- Ableitung oder Ent- der Branntwein aus hinterlassenden Gewalt schen die Sammelgefäße A der Steuerbehörde entsprehen un Mitverschluß zu seten.

Der Destillirapparat, die Sa bindenden Röhrenleitungen sind in n e lichen Verschluß zu nehmen, daß eine heim nahme von alfoholhaltigen Vampsen, denselben nur mittelst einer auye ) Die Räume, in we finden, müssen den Anforderungen sind erforderlienfalls von derselben unter

O : . i ichtung geeigneter Räume zur Au] ae at unverbältnißmäßig rde an R der zuverlässigen, in fester Verbindung

6: S R amtlichen Verschluß die Menge und Stärke des weins fortlaufend anzeigt urch Zurückbehaltung

zurüczog, da bte Diskussion nämlich die Klärung de

it oder G _von alf e oder eine absictliche S l wird, ist als solcher, unabhängig von Thäter, mit Geldstrafe Werden a eimlihe Vorrichtungen zu! L E balScia Dämpfen Störung des Meßapp als solcher in eîne (

0 bis zu 500 :

A aus besonderen Anlagen Q zum Zweck der Ableitung oder Snin 1

Lutter oder Branntwein oder zur

) erfällt der Brennereibesißer

Wer es unternimmt, die binterziehen, macht sich einer V Eine Defraudation der Verbraucsabgabe wird insbesondere dann als vollbracht angenommen:

1) wenn ohne den vc nehmigten Betriebsplan od oder unter Benußung von an genehmigten Betrie

ch über den Antrag de erfolgen kann.

arates ermittelt, fo v 1 der Z A da Versfluß oder einer R M s er V i

Yrenneret emn d E “sf N “Brennereigeräthe (S. 17 Ziffer 2), aus fi (u von alfoholhaltigen Dämpsfen, Lu trifft den Brennereibesißer fe von 25 bis E S besißer in den Fällen der - uwiderhandlung ohne sein Wissen oder wider seinen so bleibt er straflos.

von der Steuerbehörde ge- in anderen S e stillirgeräthen, als den in dem ae B ailein gebrannt wird; 8. 11) durch Verwaltungs- cht oder unrichtig abgegeben Brennereiregister nicht oder

ves vorgeschriebenen, In Fällen, in welchen die Ei x vorg d ebenen, von d j von Sammelgefà L aoften möglich ist, 1 Sammelgefäße die Benußung el mit dem Destillirapparat und unter stehenden Meßapparats g aus dem Destillirappara oder die \pâtere amtliche von Proben ermöglicht.

Ö i behalten, Der Steuerbehörde bleibt vorbe! Aufstellung eines Meßapparats L anzuordnen, oder die Mindestmenge des s im Voraus bindend festzuseßen, oder amtlihe Ueberwachung zu \tellen.

f n der St örde in Anforderungen der Steuerbehör 4 bis 6 bezeihneten Einrichtu leistet worden, kann die Steuerbehörde den

untersagen. L je Kosten für die erstmalige

der t Ba Aae der Aas und der Branntweinsteuergemeinschaft. / : b. Betriebsunterbrehung, Verschluß- und Gerätheverletzung.

lgefäßen ni t s S urig derjenigen Theile der i S eine Ableitung oder Entnahme E oder Branntwein möglich ist, verleßk, 109. als solchen eine Geldstra

Weist der Brennercîi

bsplan angemeldeten, fleine Brennereien (S. Betriebserklärungen nl se wenn vorgesdriebene

ç i es Lutter oder Branntwein unb

Gerictsverhandlungen,

: vorschrift angeordnete n I. Berlin,

werden, beziechungswet unrichtig geführ 3) wenn a fugterweise abge 4) wenn ü

estatten, Me : Absäâße 1—3 nah, daeri ; t fließenden Drannt Landgeriht Berli Grmitt elung der Stärke d Die Kontingentirun g des Brenne eschäftsführenden Aus\chuß des

nkerefsenten ) Posen, Hofbu druckerei Röstel). ea

lfoholhaltige Dämpfe, leitet oder entnommen ! ber den unter ns i befugterweife verfügt wird ; E Tun von der Verbrauchs El Abs. 4 Ziffer 2) zu anderen als den gestatte

be wird gleihgeachtet : A egung eines amtlichen Anordnungen der Steuer- d, unbefugterweise wieder

; verübt worden ist, reigewerbes. (Vom y

W. Decker & Co. (Emil

onats\chrift für Roller's@e ârtige Verbreitung der us der Roller’schen Schule.

Milch- Zeitung. Organ für die das Molkereiwesen. (Heinsius, Bremen.) N Genoffenshaftswesen. Kunstbutter und ein ne butter betreffend. Vo land. Swhafschau in Wien 1887, Geräthen 2c. kow. Allgemeine Berichte. ene X. in Deutschland und Ausfuhr von magerem Käse. Gesezentwurf, betr. den Verkehr der „Aylesbury Dairy C Das Wasser als Heilmittel ungen über die Ensilage der ashinen- und Baukunde. Ensilage. Verschiedene Mittheil al. Unterrichtswesen.

rieb nit selbst leiten, können 95 obliegenden strafrechtlichen Namen und Auftrage handeln- Antrag bringen. Falls che Verantwortlichkeit, des Brennerei- Die Genehmi-

er Kontrole stehenden Brannt- Sao Tan Sas L Vi

i ertragung der ihnen gemaß F. Br vaniwoocitikeit auf einen in ihrem den Brennereileiter der Antrag genehmig unbeschadet der sub besizers gemäß gung ift jederzet

ibesi gen Defrauda

Werden Brennereibesißer wegen f ‘urs uta Su [koholhaltigen Dämpfsen, er 1 bis Ves durch absichtliche i st ihnen zu untersagen, das oder durch Andere n behörde ist jedo ermächhtig

in besonderen Fällen die der Sammelge zu ziehenden reinen Alfo ne Brennerei unter dauernde

abgabe befreiter Branntwein (S. 1

l t wird. Stenograpbie. Zwecken verwende

Kurzschrift. Aus der

bei der Steuerbehörde in t wird, geht die strafrehtlihe Be! idiarischen Vertretungsverbindlichkeit 29, auf den Brennercileiter über.

t widerruflich.

/ : n Der Defraudation der Verbrauchs 1) wenn Destillirgeräthe, welche a er in anderer Weise dur g entzogen worden fin

ie Verbrauchsabgabe betreffenden S V in Gemäßheit derselben erlasse- legter amtlicher

Bezug auf en niht Genüge ge- etrieb der Brennerei

gesammte Viehhaltung und 18. Inhalt: Dat Das Färben der ung der Kunst- Ausstellungen. Deutsch Die Pferdeausstellung in von milhwirth\chaftlichen Ausstellung in Char Fütterung und Fütte Mischbutter. eseß in Kanada. r. Viehherde Erfahrungen in der Praris. . (Scchluß.) Neue For ; eilte, E he rrihtung. Presse

ungen. Literatur. Spre n: und Verkäufe von Vieh.

So lange d

die in den 8. Verschlufses od

ehörde der Benußzun 3 M Betrieb genommen werden; 2) wenn Gi L Miri ¿ estimmungen dieses Ge]

p Verwaltungsvorschriften ange einer derjenigen Theile der B ! weinsammelgefäße und des leitung oder aue ae ein mögli ; 1

V in einer Brennerei, gestellt ist, Handlungen v Thätigkeit desselben welcher unrichtig zeîg 4) wenn Jemand ständen nah annehmen muß,

tion der Verbrauchs- Ableitung L & 16 Lutter oder Branntwein (F. ‘Störung des Meßapparates Brennereien A ihrem Vortheile - S , zu Gunsten

Von Plehn-Lichtenthal. 1. uer Vorschlag, n Dr. Franz S

rankrei. ußland. Land

die Kennzeichn

der Sammelgefäße,

Anschauung rlöfser trägt die

Verschluß oder eräthe, einshließlich der Dat aus welchen

Dämpfen, Lutter oder

Ziffer 1 bis 3) verurtheilt, so ist thi jemals wieder auszuüben, lassen. Die Steuer Ausnahmen zu gestatten.

f. Exckutivishe Maßregeln.

fann die Steuer- Vie Verbrauchsabgabe

wirthsaftl Plaudereien über Amerika. (Sch eKunstbutter*-

mit Kunstbutte

Meßapparats, lfoholhaltigen ¿ befugterweise verleßt wird ; in welher ein Meßap welche die regelmäßige der ein Meßapparat,

oder den Um- hinsichtlich desselben eine Defrau-

r Schuldigen rochen oder ein amtliher Ver- f

eigeräthe einschließlich as elben eine heimliche fen, Lutter oder Beachtung der ogleih der Steuer-

8. 9, der Brennereibetrieb | unterb an einer derjenigen Theile der Bre s vg De a baltigen Dämp oho : tnahme von a en fes

orgenommen werden, ftóren geeignet sind, o t, wissentlich fortben Branntweîin,

Ordnungss\traf

der Sammelgefäße Grund der

Ableitung oder l | in möglich ist, verlegt wi E qu Zraferder näheren Auordnungen }

behörde anzuzeigen.

Unbeschadet der verwirkten : behörde die Beobachtung der auf

dem er weiß