1887 / 111 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Zollsäte der T.-N1n. 165b (Seide [abgehaspelt oder filirt], auch gezwirni, weiß gemacht u. \. mw. mit unverän- dertem Wortlaute wie bisher) und 166 b (Floretseide [Seiden- abfâlle gesponnen], auch gezwirnt, gefärbt u. \. w. mit un- verändertem Wortlaute wie bisher) werben erhöht von E

Die Anmerkung im Tarife hinter Nr. 167 erbält fol- gende Faffung:

Anmerkung. Weiches Kammgarn, roh, von einem Yaheit unfilirter Seide durchzogen, ist als aicht besonders

enanntes Wollengarn na Nr. 154 zu behandeln.

Die T.-Nrn. 168, 169 und 170 erhalten nathstehende Fassung:

Seidenwaaren:

168. Seidenwaaren, gestickt oder mit Metc llfäden ; Tülle, Gaze; Blonden, Spißen (Spitentücer); Becsatartikel aus seidenen oder halbseidenen Schnüren, Bie!en, Chenillen

u. dergl.¿Posamenten konfektionirt . E

169, Ganzfeideaivaaren, d. i. aus Seid? oder Floret- seide allein:

a. Knopf- und Posamentierwaaren S b. andere Ganzjeidennaurn L,

170, Ma aguen, d. i. alle niht unter Nr. 168 genannten Waaren, welche außer Seide oder Floretseide noch

andere Spinnmaterialien enthalten, und zwar: a, Sammete und Sammetbänder . b. andere Halbseidenwaaren.

19) Die Klasse XXVTI (Kleid ungen 2c.) erfährt folgende Abänderungen : 4

Der Zollsay der T.-Nr. 171 (Künstliche Blumen u. f. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von O,

Der Zollsatz der T.-Nr. 172 (Bestandtheile künstlicher Blumen) wird erhöht von 70 Fl. auf a,

Die T.-Nr. 176 erhält folgende Fassung :

176, Kleidungen, Wäsche, Putwaaren, nicht besonders benannte, sind nah ihrem Hauptbestandtheile, als welcher

bei Damenkonfektionen und Putwaaren der höchst belegte Bes standtheil gilt, mit einem Aufschlage von 40 ‘%/%, zu verzollen.

20) In der Klasse XXVII (Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren) sind am Schlusse der sont im Wortlaute unverändert bleibenden T.-Nr. 177 die Worte anzufügen: „und zwar:“ und die Position sohin zu unter- theilen, wie folgt: L

a. Besen aus Reis\troh, Ptassava oder anderen vege- tabilishen Stoffen N De

In T.-Nr. 178 sind die Worte „der Nr 261 a" zu streichen, und der Zollsaß zu erhöhen von E

Der Zollsay der T.-Nr. 179 (nit besonders benannte Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren u. \. w. mit unver- ändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von 15 Fl. auf

21) In Klasse XXIX (Papier und Papier- waaren) treten folgende Modifikationen ein: :

Dcr Zollsaß der T -Nr. 186 (Graues Löschpapier, rauhes Packpapier, ungefärbt ; ordinäre Pappendeckel ; Theer- uno Steinpappe) wird erhöht von 1 Fl. Q

Die T.-Nr. 192 wird untertheilt :

a. blcibt wie bisher Nr. 192 mit unverändertem Zollsaß (15 Fl.), jedoch mit Streichung des Wortes „Tapeten“.

D

Der Zollsaß der T.-Nr. 193 & (Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt und ähnlichen Stoffen: weder ange- strichen u. \. w. mit unverändertem Wor“laute wie bisher) wird erhöht von 2 Fl. auf . C

22) Klasse XXX (Kautschuk 2c.) erfährt folgende Aenderungen: e E

Der Zollsay der T.-Nr. 200 (Shläuße ünd Treth- riemen u. \. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) O O n a

Der Zollsaß der T.-Nr. 203 (Waaren aus weichem Kautschuk u. #. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von 20 Fl. auf . A E

Dagegen ist nah Nr. 203 aufzunehmen:

Anmerkung. Platten und Streifen aus weichem, O e U

In der Anmerkung hinter T.-Nr. 204 werden die Worte eund Kautshukdrucktücher für Zeugdruckereien“ gestrichen.

Die Anmerkung hinter T.-Nr. 206 wird geltrichen,

Der Zollsat der T -Nr. 207 (Hartgummiwaaren) wird erbobt von O

23) In Klasse XXXI1 (Wachstuch und Wachs - taffet) erfolgen nachstehende Modifikationen:

Der Zollsaß der T.-Nr. 208 (Wachstuch, grobes u. \. w. 4: E Wortlaute wie bisher) wird erhöht von 2

Die T.-Nr. 209 erhält folgeade Fassung:

209. Wagendecken aus groben Zeugstoffen mit Oel, Theer oder Fettkompositionen überzogen oder getränkt . ,

Der Zollsaß der T.-Nr. 210 (Dite Sußbodenbeläge Uu. \. w. mit unverändertem Wortlaute proie bisher) wirb Croon von Oa

Die T.-Nr. 211 hat zu lauten:

211. Wachstuch, nicht besonders benanntes, auch Wachs- musselin; dann sogenannte Buchbinderleinwand .

E A der T -Nr. 212 (Wachstaffet) wird erhöht O

24) In Klas se XXXIl (Leder und Lederwaaren) wird am Schlusse der T.-Nr. 219 - angefügt: „(hirurgische Bandagen u. dgl. “.

29) In Klasse XXXIIT (Kürschnerwaaren) wird der Zollsaß der T.-Nr. 221 a (Pelzwerk, konfektionirt aus gemeinen ellen) eror von 40a

26) In Klasse XXXIV (Holz- und Beinwaaren) werden erhöht:

Die Zollsäte der T.-Nr. 222 (gemeinste Holzwaaren 2c.):

a, (weder gefärbt u. #. w.) von 1 Fl. auf...“

c. (gefärbt, gebeizt u. #. w.) von 3 Fl. auf ,

N werden in T.-Nr, 222 die Worte: „grobe Korbflehterwaaren (z. B. Pack», Trag-, Wugen- und Wasch- Fôrbe, Fishreusen u. dgl.)*“ gestrichen.

Berner werden erhöht die Zollsäße der T.-Nr. 223 (hölzerne Möbel u. \. w.):

a, (feine, roh) von 3 F. uw,

b. (gefärbt, gebeizt u. s. w.) von 3 Sa,

d. (gepolsterte Möbel mit Üeberzug) von 20 Fl, auf

Die T.-Nr. 225 wird abgeändert, wie folgt :

229. Holzwaaren mit fein eingelegter Arbeit (Boule, Intarsien); Gliedermaßstäbhe . C

229 (bis). Rorbflechterwaaren :

a. gemeine (z. B. grobe Pak-, Trag-, Wagen- und Waschkörbe, Gtshreusen u,

b. feine, fofern sie nicht unter Kurzwaaren fallen .

Der Zollsaßz der T.-Nr. 229 a (hölzernes Spielzeug, grobes u. î. w.) wird erhöht von 1 O E

Der Zollsaß der T.-Nr. 230 b (Beinwaaren, nicht be- sonders benannte) wird erhöht von 0 F.

Hinter dieser T.-Nr. 239 b wird folgende Anmerkung aufgenommen:

Anmerkung. Zur weiterer. Verarbeitung vorgerihtete Stücke von Bein, Horn u. dgl., sowie von den in T.-Nr, 210 genannten Materialien . S

per 100 k

27) In Klasse XXXV (Glas und Glaswaaren) wird der Zollsaß der T.-Nr. 239 (Gläser für Taschenuhren 2c. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) erhöht von 50 Fl. e E

! 28) In Klasse XXXVI (Steinwaaren) erhalten die T.-Nrn. 244, 245 und 246 folgende Fassung:

244. Geschnittene, niht geschlifene Steinplatten, mit Ausnahme der Schieferplatten und der Lithographiesteine .

244 (bis). Nicht besonders benannte Arbeiten aus Ala- baster, Marmor, Porphyr, Granit, Syenit und ähnlichen harten Steinen: : S

a. grobe Steinmetarbeiten (d. i. Thür- und Fenster \tôckte, Säulen und Säulenbestandtheile, Rinnen, Röhren, Tröge u. dgl.) {lihte, ungeshlifene .

b. andere niht ges{liffene Waaren...

c. geshliffen, au derlei Platen

244 (ter). Nicht besonders benannte Arbeiten aus anderen als den vorgenannten Steinen : :

a. grobe Steinmetarbeiten, {lichte, unge\chliffene .

b. andere nicht geschliffene Waaren. ....,

c. geschlifen, auch derlei Platen...

Die unter b und e der Nr. 244 bis und ter genannten Arbeiten auch in Verbindung mit Holz und Eisen ohne Lack und Politur.

245. Schiefer:

a. in Platten, bloß geschnitten ..

b. Dachschiefer und anderer Tafelsiefr . .

c. weiter bearbeitet, d. i. geshliffen, ges{wärzt, liniirt, auch in Rahmen von rohem Holz . :

245 (bis) a. Cement . S

b. Cementwaaren, nicht unter e genannte . . s

c. Cementwaaren, ge\s{liffen, angestrichen oder lackirt

Die unter b und c der Nr. 245 bis genannten Ar- beiten auch in Verbindung mit Holz und Eisen ohne Lak und Politur. :

245 (ter). Asbestwaaren :

a, Asbestpapier und Asbestpappen, ungeformt

b. dergleichen geformt, au durchlocht . E

c. Asbestgespinnste, auch in Verbindung mit anderen ain oder Drähten aus unedlen Me- U

. Asbestgewebe, au in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien . A . antere Asbestwaaren, auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter die Saa e

246, Probir-, Shleif- und Wetsteine, ohne Verbin- dung; Mühlsteine au mit eisernen Neifen oder Metall- hülsen; Lithographiestine. L

246 (bis). Künstlih gefärbte Erden und Steine, auch geschönte Farberden; natürliche Puß-, Schleif- und Polir- mittel u. dergl. für den Detailverkauf adjustirt e

n In Klasse XXXVII (Thonwaaren) erhalten die T.-Nrn. 249 bis 253 folgende Fassung: 249. Gewöhnli§e Ziegel (Dach- und Mauerziegel) und Shonrobren ua 249 (bis). Glasirte Ziegel und Dachfalzziegel 250, Chamottewaaren. nit besonders benannte: a, Ziegel von gewöhnlicher Form und zugleich im Einzelgewicht bis zu 5 kg einshließlich A ae

251. Pflasterungsmaterial und Röhren aus gemeinen Steinzeug, au Röhren aus glasirtem Thon . l

291 (bie). Netorten, Shmelztiegel, Gefäße für Fabriks- zwecke (aus Graphit, feuerfestem Thon oder gemeinem Sr A

292. Gewöhnlihes Töpfergeschirr:

a. aus gemeinem Steinzeug, \{chwarzes Graphit- geschirr A b. aus gemeiner over gesinterter Thonerde

Anmerkung. Waaren der Nrn. 249 bis 252 in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne Lak und Politur .

299. Bauornamente (auch aus Terracotta) glasirt und unglajirt; ordinäre Oefen und Ofenbestandtheile; Wand- und Bodeunbelagplatien . S

30) In Klasse XRXXV1I1 (Eisen und Eisen- waaren ) treten folgende Aenderungen cin: -

Die Anmerkung 1 hinter T.-Nr. 257 wird gestrichen.

Die T.-Nr. 261 wird zerlegt in 261 und 261 (bis) und erbält folgende Fassung :

261. Blech und PNlatien:

„in der Stärke von 1 mm und mr . in der Stärke von weniger als 1 mm bis 0,4 mw Unte O4, N . Blech und Platten, dressirt :

1) in der Stärke von 0,4 mm und mehr .

Due A gefirnißt, verkupfert, verzinnt, verzinkt, verhleit,

vernidckelt; Blech und Platten polirt :

1) in der Stärke von 0,4 mm urd mehr .

2M Unte 0E f. deisinirt, moirirt, latirt .

261 (bis) Draht:

a, in ver Stärke von 1,5 mm und mehr. . b, in der Stärke von weniger als 1,5 mm bis 0,5 mm c. in der Stärke von weniger als 0,5 mw. - L. geficnißt, verkupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit,

e a

Die Bestimmung unter b, der T.-Nr. 262 (gemeiner Eisenrguß) erhält folgende Fassung;

262. b. gescheuert oder grob angestrihen; zebohrt oder an einzelnen wenigen Stellen abgeschlifen, abge- dreht oder gehobelt; auch ornamentirter NRohguß, nicht unter T -Nr. 270 gehöriger . N

Die T.-Nr. 264 wird lauten: i

264. Schmiedeeiserne Nöhren, au Verbindungs tücke; Sensen, Sicheln, auch in Verbindung mi: Holz; Nägel (mit Ausnahme der Hufnägel und der Zwecken); Drahtstifte

Die T.-Nr. 265 wird lauten: :

265. Gelohte oder vertiefte Schwoarzblcche und P:atten;z nicht besonders benannte Waaren aus Shwarzblech . ..

265 (bis). Geschmiedete Kessel (auch Dampfkessel) .

209 (ter). Blehmwaaren, nit besonders benannte, ver- kupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit, fein angestrichen .

Die T.-Nr. 267 hat zu lauten, wie folgt:

267, Bänder (Charniere, Riegel u. dergl.); Federn für Straf:enfahrzeuge; Heu- und Dunggabeln im Gewichte von mindestens 2 kg per Stück; Hauen, Schaufeln; alle diese rauh, gescheuert oder an einzelnen wenigen Stellen abge- \{liffen, auch in Verbindung mit O

Die T.-Nr. 268 erbält folgende Fassung :

268. Drahtseile, Drahtbürsten, Sicbböden ; grobe Drahtwaaren; alle diese aus Draht der Nr. 261 (bis) a. .

Die T.-Nrn. 269 bis 272 haken zu lauten, wie folgt:

269. Schwarze Sägen; Feilen und Raspeln von 25 ecm oder mehr Hieblänge; Bohrer, Hämmer, Nexte, Beißzangen u. dergl. ; Schneideëxluppen; Heu- und Dunggabeln, nicht unter T.-Nr. 267 begriffene; Waagen und Waagenbestand- theile; Schlösser, Schlüssel und andere Schloßbestandtheile ; Hufnägel, Zwecke; Schrauben von mindestens b mm Die ; alle diese, soweit sie niht unter eine höher belegte T.-Nr. fallen, auch in Verbindung mit O. L,

Fl. Kr

g

per 100 kg Fl. Kr.

269 (bis). Blanke Sägen; Feilen und Raspeln unter 25 ecm Hieblänge; Hobel- und Stemmeisen, Meißel, Ahlen; grobe Messer und Scheeren für den gewerblichen (auch Maschinen-) und landwirthschaftlihen Gebrauch; fertige Werkzeuge aller Art im Einzelgewichte unter 500 g; Schrauben unter 5 mm Die; alle diese auch in Verbin- dung mit anderen Materialien, sofern sie niht unter Nr. 271 oder unter höher belegte Kautshuk-, Leder-, Metall- Der Kurzwaaren falle

Seine Eisen- und Stahlwaaren:

270. Kunstguß und leihter Ornamentguß; rohe, unbe- arbeitete (nur gegossene, gepreßite, geschmiedete) Bestandtheile für Messers{miedwaaren; Dra twaaren, nicht besonders benannte, auch Stahlsaiten; Waaren in Verbindung mit anderen Materialien; alle diese, soweit sie niht unter Nr. 271 oder 272 oder unter höher belegte Kautschuk-, Leder-, Metall- oder Kurzwaaren fal...

271. Polirte, ladirte, vernickelte, emaillirte (mit Aus- nahme des unter Nr. 262 e genannten emaillirten gemeinen Cisengusses); Waffen (mit Ausnahme der Handfeuerwaffen) und Waffenbestandtheile; mit Gespinnstfäden übersponnener Draht; Weberkämme und Weberzähne ; Kraten aller Art; Kinderspielwaaren ; Sclittshuhe; Möbel, gepolstert, über- ¿Oen oer sel oman

272. Messershmiedwaaren ; Handfeuerwaffen; Schreib- federn; andere Federn (mit Ausnahme der Uhr-, Wagen- und Möbelfedern); Steck-, Häkel- und Stricknadeln, Schnür- stifte, Hafteln, Schnallen, Knöpfe, Fischangeln, Finger- hüte u. dergl. kleine Gebrauchsgegenstände ; Nähnadeln in der Länge von 5 em und darüber . A

272 (bis). Nähnadeln unter 5 cm Länge . A

Die unter Nr. 271 und 272 genannten Waaren, \#0- fern sie niht unter höher belegte Kautschuk-, Leder-, Metall- oder Kurzwaaren fallen.

31) In Klasse XXXIX (Unedle Metalle und

aaren daraus) greifen folgende Abänderungen platz:

In T.-Nr. 273 (Blei und Bleilegirungen) wird der Zollsaß der Bestimmung unter a (roh, au alt u. \. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) von 1 Fl. auf jener unter b (gegossenes u. \#. w. mit unverändertem Wort- laute wie bisher) von 4 F. 50 Kr. auf S erhöht.

In T.-Nr. 274 (Zink) wird für die Bestimmung unter a (roh, auc alt, gebrochen und in Abfällen) die bisherige Zoll- freiheit aufgehoben und dafür ein Zollsatß von . . N festgeseßt; für die Bestimmung unter b (in Säangen, Platten und Blechen) wird der Zollfaß von 1 Fl. 50 Kr. auf

für jene unter ec (in Drähten u. \. w. mit unverändertem L wie bisher) der Zollsaß von 3 Fl. au* erhöht.

Die T.-Nr. 276 e wird lauten: e. plattirte (versilberte) Drähte, Bleche, Tafeln, Platten aus Kupfer und Messing; unechter leonischer (cementirter) Draht, auch geplättet, jedo Ne Ter Vet A

Die T.-Nr. 277 (Zinnwaren, grobe u. #. w.) wird ge- strichen.

Ina der T.-Nr. 278 (Metallwaaren, gemeine) werden sub a die Worte „Koch- und Destillirapparate, unladckirt, unpolirt“ gestrichen. y

Der Zollsaß der T.-Nr. 279 (Metallwaaren, feine 2c.) IDITOCDD D O I U

Der Zollsaß dec T.-Nr. 280 (Metallwaaren , feinste) Wtr eOUE O O S

und wird zuglei der Text dieser Nummer erweitert bdurch Aufnahme der Wortc : „Waaren aus Aluminium oder Nickel; Kinderspielwaaren; Nadeln, Schnallen, Hafteln, AFnöpfe, Fingerhüte u. derg! kleine Gebrau{hsgegenstände“ binter dem Worte „Legirungen“ und des Wortes „VBronze- pulver“ am Schlusse der ganzen Nummer. Der Zollsatz dir T.-Nr. 281 (Metalltücher, feine u. #. w.) wird ebenfalls

erhöht von 30 Fl. auf . E :

32) Die Klasse XL erhält die Ueberschrift :

„Maschinen, Apparate und Bestandtheile der-

selben aus Holz, Eisen oder unedlen Metallen“ und werden die T.-Nrn. 282 bis 287 abgeändert, wie folgt : 282. Lokomotiven, Lokotnobilen, Tender ;

283. Nähinaschinen und Strickmaschinen :

a. Gestelle, au zerlegt . E

b. Köpfe; fertig gearbeitete Bestandtheile von solchen

(mit Auss{luß der Nadeln) i

c. Bestandtheile zu Köpfen, unfertig gearbeitet,

auch aus rohem Guß; Näk- und Strickmaschinen

m

284. Maschinen für die Vorbereitung und Ver-

| arbeitung von Spinnstoffen; Spinnmaschinen; Zwirn-

maschinen : a. für Abfall- oder Streichgarnspinnerei aus Baum- I S D b. für alle andere Spin N

284 (bis), Webstüble (au für Spitzen), dann Hülfs- maschinen für die Weberei; Wirkstühle; Zeugdruck-Rouleaur- maschinen; Stickmaschinen ; Kraßtensezmaschinen; Dampf- H Alle diese (Nr. 284 und 284 bis) im kompletea (wenn auch zerlegten) Zustande. |

284 (ter). Destillir- und Kühlapparate für Brennereien, Brauereien Ua

284 (quater), Dreshmaschinn L,

285. Nicht besonders benannte Maschinen und Apparate aus Holz (d. i. miï 75 Percent oder mehr Holz). .

286. Nicht besonders benannte Maschinen und Apparate aus unedlen Metallen (d. i. mit mehr als 50 Percent E

287. Nicht besonders benannte Maschinen und Apparate, andere E. Die Anmerkung 2 hat zu lauten:

2, Maschinen und Apparate oder deren Theile, auch in Verbindung u. \. w. mit im Uebrigen unverändertem Texte.

Die Anmerkung 3 wird lauten, wie folgt:

3. Als Theile von Maschinen und Apparaten sind solhe niht namentli tarificte Gegenstände zu verzollen, welche keinen anderen Gebrauch als zur Zusammensetzung von Maschinen, beziehungsweise Apparaten zulassen. :

Nicht besonders benannte einzelne Theile von Maschinen oder Apparaten, welche ihrer Beschaffenheit nah unter die T.-Nrn. 262 a oder b, beziehungsweise 263 a oder b ge- hören, sind nah diesen Nummern zu verzollen, soferne sie ganz unbearbeitet sind oder behufs der Verwendung zum Bau von Maschinen oder Apparaten noch einer weiteren Bearbeitung durch Abdrehen, Hobeln, Feilen u. f. w. be- dürfen. Zerlegt zur Einfuhr gelangende fertige Maschinen oder Apparate sind von dieser Begünstigung ausgeschlossen.

Kratzenbeschläge sind stets nah T.-Nr. 271 separat in Verzollung zu nehmen.

Die Anmerkung 4 ift zu streichen.

33) In Klasse X[] (Fahrzeuge) treten folgende Veränderungen ein: | : :

Die Zollsäbe der T.-Nrn. 291 und 292 werden erhöht, wie folgt:

291. (Güterwagen) von 5 H. auf,

292. (Ungepolstecte Personenwagen) von 6 Fl. 50 Kr. auf

Die T.-Nr. 295 hat zu lauten:

295, Eiserne; auch aus anderen unedlen Metallen; Dampshiffe : per Tonne Deaglbiaseit Fl. Kr.

a. für die See . E 5 b, andere . per 100 kg Metallgewiht 6 34) In Klasse XLIII (Instrumente, Uhren, Kurzwaaren) treten folgende Veränderungen ein: per 100 kg

: Fl. Kr.

In T.-Nr. 299 (Instrumente für den allgemeinen Ge- brauch) wird der Zollsaß der Bestimmung unter a (optische: Dpernguer u. \. w. mit unverändertem Wortlaute wie Die er 200

Die T.-Nr. 300 (Musikalische Instrumente) wird unter- theilt, wie folgt:

a. Klaviere, Pianinos, Harmoniums und dergleichen Tasten-Instrumente (mit Ausnahme der Kircen- A

Dae

Die T.-Nr. 304 wird lauten :

304. Uhrfournituren C

__ Der Zollsaß der T.-Nr. 305 (Uhren und Uhrwerke 2c. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von O

_ Dem Texte der T.-Nr. 307 (Gold- und Silberarbeiten 2) wird am Schlusse noh angefügt: „Arbeiten aus eht ver- goldeten oder versilberten leonischen Gespinnsten ode: Drähten“, und werden in T.-Nr. 308 dieselben Worte, ferner die Worte „und Blattsilber“ gestrihen, so daß T.-Nr. 308 fernerhin lauten soll :

308, EChtes Blattgold; Draht und Blech aus edlen Me

Die T.-Nr. 309 hat zu lauten:

309, Waaren niht besonders benannte, aus unedlen Metallen, echt vergoldet oder versilbert oder mit Gold oder Silber belegt ; au eht vergoldete oder versilberte leonische

rähte oder Gespinnste; Waaren aus Halbedelsteinen, au gefaßt; unechte Perlen, künstliche Zähne, Perrückenmacher- arbeiten; Arbeiten zus unechten leonischen Gespinnsten oder aus unechten leonishen Drähten ; Fassungen für Operngucer, Perspektive und Augengläsr e

In T.-Nr. 313 sind die Worte „Fassungen für Opern- gucker, Perspektive und Augengläser“ zu streichen.

Die T.-Nr. 314 erhält folgenden Wortlaut :

314. Unechte leonishe Gespinnste; echtes Viattsilber ; unechtes Blattgold und Blattsilber l

Die T.-Nr. 316 wird lauten:

916. Regen- und Scnnenschicme :

50

per Stück : - Fl. Kr. au Dee E O Dau 2. aufgepußt (mit Schleifen, Sticfereien, Volants e 35) In Klasse XLV (Chemische Hülfs stoffe) haben folgende Abänderungen plaßtzuagreifen : In T.-Nr, 318 wird am S@hlusse beigefügt: „Phos- phor und Phosphorsäure“ ; In T.-Nr. 319 a wird am Schlusse beigefügt : „CGhlor- Talium (falzsaures Kali)“ und werden dieselben Worte, dann das Wort „Eisenvitriol“ in T.-Nr. 319 þ. gestcichen. Die Anmerkung hinter T -Nr. 319 b ist hinter T.-Nr. 319 a zu verseßen und hat deren Eingang zu lauten : Anmerkung. Dungsalze dürfen u. \, w, mit unvermin- dertem Wortlaute wie bisher. In T.-Nr. 320 ist das Wort „Schwefelsäure“ zu strei- hen; dagegen wird am Schlusse dieser T.-Nr. beigefügt : „Eisenvitriol “. per 100 kg

Fl. Kre. T5

CE

Alé neue T.-Nr. wird aufgenommen:

320 N Sea;

In T Nr. 321 a ist hinter den Worten: „Pottasche (einfach kohlensaures Kali)“ beizufügen: „mit Ausnahme der unter c genannten." :

Als neue Unterabtheilung der T.-Nr. 321 ist aufzunehmen:

c. Pottasche mit einem Gehalte von mehr als §50

E

In T.-Nr. 322 werden die Worte „Bleiglätte (Silber- und Goldglätte); Borax raffinirt*, dann „Holzessigsaurer Kalk; holzessigsaure Thonerde ; Salpeter (Kali- und Natron- falpeter) raffinirt" gestrichen.

Als neue T -Nr. wird sohin aufgenommen :

322 (bis). Bleiglätte (Silber- und Goldalätte); Sal- peter (Kali- und Natronsalpeter) raffinirt N

In T.-Nr. 323 werden die Worte , Bleiweiß, Zinkweiß (weißes Zinkoxyd), Zinkasche (graues ZDinkoxyd)“, dann die Worte S Vlei; Bleizucker; Blutlaugensalz, gelbes und rothes“, ferner die Worte „Massicot, Menning“ und „Weinsteinjäure; Zinnaschez Zinnsalz (Zinnhlorüe) und andere Zinnpräparate“ gestrihen; dagegen ist am Schlusse neu aufzunehmen „raffinirter Borar.“

Die T.-Nr. 324 erhält folgende Fassung:

324. Achkali (kaustishes Kali, Kalihydrat); Äceytnatron (kauftishe Soda, Natronhydrat) ; {hwefligsaurer und unter- \chwefligsaurer Kalk; rohes mangansaures und übermangan- saures Kali und Naîiron; \chwefligsaures und unters{chwe|lig- faures Natron; Oralsäure (Zuckersäure, Kleesäure); oral- saures Kali (Kleefalz); s{chwefelsaure Magnesia; Bleiweiß, Zinkweiß (weißes Zinkoryd), Zinkasche (graues Zinkoryd); Mennig und Massicot; künstliche Thonerde (Thonerdehydrat)

324 (bis). Holzessigsaures Blei; Bleizucker; holzes\sig- saurer Kalk ; holzessigsaure Thonerde; chromsaures Kali und Natron (gelbes and rothes); Blutlaugensalz, gelbes und S Ote Zinnsalz (Zinnlorür) und andere Zinn- A

36) In Klasse XLVI (Chemische Produkte 2c.) treten nahstehende Veränderungen ein.

Die T.-Nr. 325 erhält folgende Fassung:

329, Ruß, Kohlenpulver und Kohlen\hwarz (mit Aus- nahme der gekörnten O

325 (bis). Zubereitete Schwärzzu; Schuhwichse.

Der Zollsaß der T.-Nr. 326 (Leim u. #. w.) wird er- höht von 1 Fl. 50 K. uf E und jener de: T.Nr. 327 (Stärkegunumi u. #. w.) von E A

Die derzeit besteheiude Anmerkung ¿u T.-Nr. 328 wird gestrichen.

Die T.-Nr. 329 hat zu lauten, wie folgt:

329, Carbolsäure, reine, feste und flüssige; Queksilber- präparate (auch Zinnober); Hefe aller Art, mit Ausnahme der Weinhefe und der Preßhefe; Milhzucker N

329 N M

Anmerkung. Dieser Zollsaß begreift den Brannt: weinsteuerzushlag von der mit der Branntweinerzeugung verbundenen Preßhefeerzeugung in si.

Die T.-Nr. 333 erhält folgende Fassung:

333. Yusche; Neißkohlen, Zeichenkreide ; Blei-, Roth- und Farbstifte, gefaßt oder ungefaßt; alle Farben in Bläs- hen, Kapseln, Muscheln, Pasten und Kästchen; Aether, Collodium, Chloroform; Essigsäure konzentrire ..

„; Der Zollsa der T.-Nr. 334 a (Oelfirnisse u. #. w. in Fässern) wird erhöht von 3 Fl. uf... E

per 100 k

_ Der Zollsaß der T.-Nr. 337 (Parfumeriewaaren u. \. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von L C Ga Sa ata 37) In Klasse XVLIII (Kerzen und Seifen) wird der Zollsaß der T.-Nr. 340 (Wachskerzen u. \. w.) erhöht o 38) In Klasse XVLIIII (Zündwaaren) wird der Zollfat der T.-Nr. 343 (Zündwaaren, gemeine u. \. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) erhöht von 1 Fl. L Su und der Zollsaßz der T.-Nr. 344 (Feuerwerkskörper, Lunten [Zünd- und Sprengshnüre]) von E O E _ Die Kaiserl. Königl. Regierung ist ermächtigt, im Einvernehmen mit der Königlich ungarishen Regierung den Zollsaß für Korinthen im Verordnung8wege bis auf A per 100 kg zu erhöhen. E Dieses Gesetz tritt mit 1. Juni 1887 in Wirksamkeit. 5

Q Mit dem Vollzuge vieses Gesetzes find der Finanz-Minister und der Handels-Minister beauftragt.

Verkehrs - Auftaliten.

_Zusammenstel?ung der wesentlichsten Aenderungen 2c. des im Eisenbahn- Direktions-Bezirk Erfurt am 1. Juni in Kraft tretenden Sommer-Fahrplans für 1887 gegen den Winter-Fahrplan 1886/87. (Zeitangaben nah Ortszeit.)

L'Shvede Beblin— (E Fovbetha— Bebra Leipzig Kassel.

1) Neue Züge. Es erfolgt mit dem 1. Iuni:

a. Besondere Beförderung der Nachtshnellzüge zwischen Berlin und Leipzig auf der Strecke Bitterfeld— Berlin, Zug Nr. 31 cb Leipzig 4,22 Vmin., Ank. Berlin 7,91 Vm., und Zug Nr. 32 ab Berlin 8,10 Nachm., Ank. Leipzig 11,10 Nahm.

b. Besondere Beförderung der Tagesschnellzüge zwischen Berlin und Leipzig, Zug Nr. 33 ab Leipzig 9,10 Nahm., Ank. Berlin 8,25 Nahm. und Zug Nr. 34 ab Berlin 8,10 Vmin., Ank. Leipzig 11,290 Vim.

c. Cinlegung eineé besonderen, mit dem erwähnten Zug Nr. 34 von Berlin bis Bitterfeld vereinigten Vor-Scchnellzugs für den Berlin-Frankfurter Tagesschnellzug Nr. 4 2 R unter Nr. 4a auf der Strecke Berlin bis Neu- dietendorf, wo fodann Vereinigung und Weiterbeförderung mit dem nachfolgenden Hauptzug Nr. 4 erfolgt: Abf. Berlin 8,10 Vu., ab Halle 11,12, ab Weißenfels 12,02 Nchm., ab Erfurt 1,51. Der nachfolgende Hauptzug Nr. 4, mit Abfahrt Beclin 8,50 V m., welcher bis Neudietendorf nur auf den wichtigeren Betriebs- stationen Wittenberg, Halle, Großheringen, Weimar, Erfurt anhält, dient sodann nur dem Durchgangsverkehr über Eisenach hinaus und es haben deshalb alle nur bis einschließlich Eisenach reisenden, sowie auf die bis dahin abzweigen- den Bahnen (auch nah Kissingen) übergehenden Passagiere chon den mit Abf. Berlin 810 Vmm. voraus- fahrenden Zug 4a zu benutzen, welcher auch in Stadtsulza anhalten wird. e

d. Getrennte Beförderung des Frankfurt-Leipzig- bezw. Verliner Aben dschnellzugs Nr. 5 dergestalt, daß der Berlincr Theil desselben, unter Nr. 75 \chon von Bebra aus be- sonders voraus8gehen wird: Abf. Bebra 4,20 Nchm., Eisenach 5,35, Erfurt 6,91, Weißenfels 8,90, Halle 9,15, Ank. Berlin 12,30.

e, Besondere Durchführung des München— Prob ft- ella-Weißenfelser Scnellzugs Nr. 175 von Weißen- els bis Berlin, wo sodann Ankunft bereits 11,45 Nchm. (gegen

jeßt 12,35) erfolgt.

f. Wiedereinlegzung der Schnellzüge von und nah

etpzig (Leipzig-Korbctha) zum Anschluß an die Berlin-Frankfurter Zagesschnellzüge Nr. 74, Abf. Leipzig 11,00 BVBm., Ank. Korbetha

1,35 und Nr. 73, Abf Korbetha 5,09 Nchm., Ank. Leipzig 5,48.

_ 8. Wiedereinlegung je eines Lokalzuges 2,—4, K[, zwishen Weißenfels und Halle in beiden Richtungen. Nr. 29 Abf. Weißenfels 1,45 Nchm., Ark. Halle 2,48, und Nr. 30 AbF, Halle 3,15, Ank. Weißenfels 4,19 chm.

h, Wiedereinlegung der Sonntags-Ertrazüge (bié E O von Leipzig und Halle nh Kösen und um- gekehrt :

_Abf. Leipzig 7,10. Abf. Halle 7,20 Vmn., Ank. Kösen 9,22 und Abf. Kösen 8,355 Nchwm., Ank. Halle 10,12, Änk. Leipzig 10,30.

i. Durhführanç der zwischen Erfurt und Eisenach bestehenden N und Abendzüge Nr. 20 und 19 des Sonntags (bis

nde August) von und bis Weimar, Zug 20 Abf. Weimar 9,20 Vin., Zuo 19 Ank. Weimar 10,56 Nchm.

k. Wied ereinlegung der Sonntags-Ertrazüge (bis Ende August) von Erfurt nah Suhl und zurück, Zug 204a Abf. Erfurt 6,15 Vm., Ank. Suhl 8,47 und Nr. 20a Abf. Suhl 7,09 Nchm., Ank. Erfurt 9,30. :

1 Personenbeförderung (2.—3, Kl.) mit Güterzug 317 von Großheringen bis Weißenfels, Abf. Großheringen 10,50 Nchu. zuni Anschluß an einen 10,31 daselbst eintreffenden Saalbahnzug, Ank. LBeißtenfcls 12,14,

m. Personenbeförderung (2.—3. Kl.) Len h#\{G— Leipzig mit Güterzug 353 an den Wochentagen: Abf. Leußsh 8,25 Abds,

| Ank. Leipzig 8,42 (Sovntags besteht der Extrazug Nr. 91a, Abf.

Korbetha 7,30 Nch{chm., Markranstedt 8,25, Leußsh 8,43, Leipzig Ank.

8,909. Die sonatägliche Perfonen-Beförderung mit Zug 351, Leußsch

Abf. 6,36 Nchm. wird wegfällig).

2) Wichtigere Veränderungen und Verlegung von ügen.

a. Die Nachtschnellzüge Nr. 1 und 2 halten wieder in Kösen, die Tagesschnellzüge 3, 4 und 6 wieder in irött- städt (Anschluß von und nah Friedrich8roda).

b. Der Tages\chnellzug 3 Frankfurt—Berlin verkehrt von Bebra bis Eisenach ca. 10 Min. früher und erhält Mittags- pause in Eisenach von 20 Minuten.

_e, Der Frühzug Nr. 11 Erfurt—Halle und Leipzig, ab Erfurt 4,00, wird etwas beschleunigt, so daß Ank. Leipzig bereits 7,20 (statt 7,32) erfolgt. :

d. Der Frühzug Nr. 13, Erfurt—Halle und Leipzig, ab Erfurt 7,05, wird um 5—10 Min. früher verkehren, Abf. Erfurt 7,00, Ank. Halle 10,28, Leipzig 10,95 Vmi.

e. Der Nachmittags-P ersonenzug Nr. 15 Halle— Berlin wird um durhschuirtlich §4 Stunde früher verkehren : Abf. Halle 1,40, Wittenberg 3,56, Berlin Ank. bereits 6,25 (gegen 7,10).

f. Der Abendzug Nr. 19 Eisenach— Erfurt verkehrt ca. 10 Min. früher: Abf. Eisenach 7,55, Abf. Gotha 9,06, Ank. Erfurt 10,06. rab: ° ug Nr. 22, ab Berlin 5,50 Vm., fährt bereits 5,45 ha- elbst ab,

h, Der Zug Nr. 91 Korbeth a—Leipzig {ließt in Korbetha wieder direkt an Zug 21 an und verkehrt ca. 20 Minuten früher. a ou Nr. 94, ab Leipzig (nah Thüringen) 5,25, künftig

,20 Vun,,

k. Der Abends\chnellzug Nr. 35 Leipzi —Berlin, ab Leipzi 9,05, Tünftig 9,00 Nchm., Ank. Berlin 12,30. s E

1 Der Abendzug Halle—Bit terf eld Nr. 421, jeßt ab S verkehrt erheblih \päter: ab Halle 10,20, Ank. Bitter- e 19,

11. Lokalzüge Berlin—Großlicterfelde.

Die Zahl derselben wird um je einen in beiden Richtungen vermehrt.

Abf. Großlichterfelde 7 Nchm. und Abf. Berlin 7,30 Nchm.

Der erste Zug Nr. 252 fährt bereits 5,30 aus Berlin,

Einige der übrigen Züge erfahren eine geringe Späterlegung.

III. Strecke Côthen—Dessau—Wittenberg (— Berlin).

1) Neue Züge. Es n vom 1. Juni ab:

a, Durchführung des Abendzugs Nr. 104 (Ank. Dessau 8,10) bis Cöthen: Abf. Dessau 8,25, Ank. Côthen 9,10 (Anschluß nach Bernburg, Aschersleben, Halberstadt 2c.).

b. Einlegung eines neuen Abendzuges Nr. 101 mit S Kl. Cöthen—Dessau: Abf. Cöthen 10,15, Ank. Dessau

2) Wichtigere Veränderungen 2.

a. Zug Nr. 54 (Berlin—)Wittenberg—&I öthen verkehrt, zum Anschluß in Wittenberg an den neuen Schnellzug 4a von Ber- lin um ca. } Stunde früher, Abf. Wittenberg 9,55 Vm., Abf. Dessau 10,55, Ank. Cöthen 11,24,

__ b, Zug Nr. 55 Cöthen—Dessau—Wittenberg, ab Cöthen 12,99, verkehrt von Dessau bis Wittenberg um 5—15 Min. früher.

IV. Strecke Zerbst—Bitterfeld—Leipzig.

a, Bug 65 Leipzig—Zerbfst (jeßt ab Leipzig 2,00 Nchm.) verkehrt bis Dessau etwas früher: Abf. Leipzig 1,40, Bitterfeld 2,52, E Ncchm.

.Zug68 agdeburg—)Zerbst— Leipzig (jeßt ab Magdeburg 7,20, ab Zerbst 8,46 Nchm.), künstig aus Magdeburg 7,10, ab Zerbst 8,36.

V. Strecke Halle und Leipzig—Eilenburg—Guben.

|) Neue Züge:

a. Der versuchsweise \eit 1, Dezember v. I. bestehende Früh - zug Torgau—Falkenberg, ab Torgau 4,56, wird au bis auf v noch beibehalten: Abf. Torgau demnächst 4,52, Weiter erfolg

b. Einlegung eines neu enZuges mit 2—4. Kl. Halle— Eilenburg—Falkenberg: : E

Abf. Halle 11,15 Vm, Eilenburg, 12,45, Ank. Falkenberg 1,54 Nchm,.,

e. Einlegung eines desgleichen Falkenberg— Eilen - burg Halle:

Abf. Falkenberg 7,48 Nchm., Eilenburg 9,02, Ank. Halle 10,18.

d, Wiedereinlegung der Sonntags-Ert razüge (bis E Depibr.) Leivzig— Eilenburg und zurü:

Abf. Leipzig 1,15 Nchm., Eilenburg Ank. 156 und Abf. Eilen- burg 9,45 Nchm., Leipzig Ank. 10,24.

2) Wichtigere Veränderungen 2.

a, Die Züge 133/123 (Abf. Leipzig 8,30 Vm., Abf. Halle 7,45 Bm.) werden bis Falkenberg etwas beschleunigt, so daß daselbst noch Anschluß erreiht wird an den Expreßzug Nr. 41 nach Berlin: Zug 123 künftig ab Halle 7,40 Vm., Ank. Falkenberg 10,12 (Zug Nr. 41 ab Falkenberg 10,20 Vm. nah Berlin).

b, Zug 135/125 kügftig Abf, Leipzig 7,30, Abf. Halle 7,20 Nchm.

e. Der Abendzug Nr. 128 Kottbus—Falkenberg wird S ab beschleunigt, so daß Ankunft Falkenberg bereits 11/56 erfolgt.

V1. Strecke Merseburg Mücheln.

__Der Vormittagszug 243 ab Mücheln 9,10, Éünftig 5 Min. früher, der Abendzug 247, ab Mücheln 5,30, 10 Min. früher, der Abendzug 248, ab Merseburg 6,45, künftig 10 Min. später.

VIJ. Strecke Leipzig Gera und Weißenfels-— Zeit.

1) Neue Züge. Es erfolgt

Wiedereinlegung des Sonntags-Ertrazugs (bis Ende August) Gera—Leipzig: Abf. Gera 8,20 Nachm., Zeiß 9,20, Ank. Leipzig 10,55.

2) Wichtigere Veränderungen 2.

a, Zug Nr. 156. Leipzig—Gera, Abf. Leipzig 4,20 Nchm., verkehrt etwas früher: Abf. Leipzig 4,10 Nchm.

„_, d. Gs verkehren die Züge Nr. 164 und 166 Weißen fels— Det, ab Weißenfels 12,30 und 4,40 Nchm., um 5 Minuten früher. Ersterer h ält auch in Theißen.

c. Die Züge Nr. 163 und 167 Zeiß—Weißenfels, ab Zeiß 9,45 Vim. und 8,15 NGm,, verkehren etwas später, Zug 163 ab Zeiß 10,00 Vin, Zug 167 ab Zeitz erst 3,40 Nchm.

VIII. Strede Neudietendors—Ritschenhausen, Plaue— Ilmenau.

1) Neue ge. Es erfolgt

a. Wiedereinlegung je eines Nacht-Personenzugs R beiden Nichtungen zwischen Neudietendorf und Nitschenhausen, in Neudietendorf anschließend an die Berlin- Frankfurter Nachtschnellzüge, in Ritschenhausen Ans{luß nah und

ezw. von Schweinfurt und Kissingen : ab Neudietendorf 2,15 Vu., Ankunft Ritschenhausen 5,16, und ab Ritschenhausen 11,42 Nchm,, Ank, Neudietendorf 1,25 Vm.

D Wiedereinlegung cines besonderen Zuges Neu- dietendorf—Ilmenau und zurück zum direkten Anschluß in

Neudietendorf an die Hauptbahnzüge 24,15 und bezw. 21,22:

ab Neudietendorf 9,50 Vm., Arnstadt 10,08, Ilmenau Ank. 11,18, und ab Ilmenau 11,43 Vm,, Arnstadt 12,52, Neudietendo:f Ank. 1,03 Nahm.

c. (Weitere Sonntags-Extrazüge siehe unter I. 1k.)

2) Wichtigere Veränderungen 2.

a. Der Schnellzug Nr, 208 verkehrt ab Neudietendorf und Arnstadt bis zu 8 Minuten früher.

f M Zug 392 (bisher 202), ab Suhl 7,45 Vm., um 15 Minuten ruyer.

c. Die Schnellzüge 207 und 208 halte: niht mehr in Haarha usen

IX. Strecke Gotha— Leinefelde.

1) Neue Züge. Es werden wieder eingelegt:

_a, ein Frühzug Müklhausen—Gotha, Abf. Mühlhausen N Vmin., Ank, Gotha 5,43 (Anschl. nach Erfurt, Cisenah, Ohr-

rur),

__b, cin Abendzug Gorha—Mühlhausen (zum Anschl. von Erfurt, Eisenach, Ohrdruf), Abf. Gotha 9,20, Ank. Mühlhausen 10,27. __ 2) Die bestehenden Züge Nr. 221, 223, 225—228 erfahren streckenweise eine geringe Verschicbung, theils etwas früher, theile etwas später.

X. Strecke Gotha —Ohrdruf.

_ Es werden wieder, wie im vorigen Sommer, 6 Züge in beiden Richtungen verkehren und gleiht au der Fahrplan derselben im All- gemeinen dem vorjährigen.

Wegen der sonstigen kleineren Zugverschiebungen und Abänderun- gen muß auf den Fahrplan selbst verwiesen werden.

__ London, 11. Mai. (A. C) Dcr jeßt veröffentlihte amt- lihe Bericht der britishen Direktoren des Suezkanals an den Marquis von Salisbury zeigt eine beträhtlihe Abnahme ber Zahl der Schiffe, welche den Kanal passirten, ihrer Tonnen- zahl und somit auh der Einnahmen. Die Zahl der Schiffe war im Jahre 1886 um 524 geringer als 1885, Die Tonnenzahl nahm um 568 097 ab, und die Einnahme verminderte sich um 227 200 Pfd. Sterl, obwobl die gleiche Abgabe in beiden Jahren erhoben wurde, Großbritannien steht noch immer unter allen Nationen, deren Schiffe den Kanal befahren, obenan, 77 % der gesammten Netto- Tonnenzahl kommen auf dieses Land, Der Tonnengehalt fran- zösisher Schiffe ift von 9% des Gesammtberrages auf 34 9/0 heruntergegangen, während die der deutshen Schiffe von 3,14 % im Jahre 1885 auf 3,69 9% in 1886 ge tiegen ist, Die nieder- [ländische Tonnenzahl beträgt 4 9/0, wie im Iahre 1885, während die T E etwas gestiegen, und die Italiens, troß der Exve- dition nah Abyssinien, eine geringe Abnahme zeigt. Der achtverkehr

| in einem Theil des Kanals wurde im vorigen Jahre eröffnet, und

seit dem leßten März kann der ganze Kanal au zur Nachtzeit be- fahren werden. Auf diese Weise können die Schiffe jetzt in f Stun- den durch den Suez-Kanal fahren, während sie früher 36 Stunden dazu brauchten.