1887 / 121 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

i i ämi i in der bis- iesen sei, daß die deutschen Prämien, sei es in tigen, fi s i bet, jet von der Regierung vorges immer noch niedriger seien, als 1 l ewährten, dann mbe er E daß kein Grund noreae 00 A ortprämien anzukämpsen. Troßdem könne er E Cvibe C E E auf ibt A N einer Bewegung zu treten, h e Sortjall der Prämien berbehguführen G8 winde leit nao PYuveion job, Baß die He, ls unter der von der ar niht anders bestehen könnten, als A i ewährten Prämie. Redner ging auf eine Z nab Bandagen de 1 m na ß eine Fabrik, welche jährlich e pp Ma L ns Prämie von etwa 14 000 # beziehen wür G. E Strontianitverfahren gesprochen, es kämen dabei 1 l ifen i laube, diese würden ihren Be- Fabriken in Betracht, und er g , E mili der i eln müssen. Es s{hwebe thm dabei namen! G Ha ttobecidt E aber Fabrik vor. Er glaube a es mögli sein werde, daß eine solhe Fabrik A etri L noch fortsezen könne. Man könne ja auch nicht alle Doe schritte, die noch erst gemaht werden könnten, in Betrach ziehen "man würde sonst nie zu einer Verständigung über eine Vorlage kommen. Mahten aber veränderte Verhältnisse eine anderweite Regelung der Frage nöthig, so werde seine Partei sih freuen, mit der Regierung zusammen gehen zu können. Der Abg. Dr. Barth äußerte: Bis vor Kurzem habe Niemand zugegeben, daß in der Export-Bonifikation eine wirkliche Prämie bezahlt werde; heute sei dies endli ri allen Seiten anerkannt worden. Wie man aber das Material- steuersystem bestehen lassen könne, wo man doch die A A bezw. Fabrikatsteuer einführe, begreife er niht. Jenes System möge allerdings die Jndujtrie erheblih vervollkommnet haben, aber heute, nahdem dieë erfolgt sei, könne nit mehr davon die Rede sein, es beizubehalten. Die Export- prämie sei nihts weiter, als ein Zuschuß aus allge- meinen Mitteln zu den Produktionskosten der Zuckerindustrie. Wie man diese Prämie, nahdem man die Fabrikatsteuer acceptirt habe, noh beibehalten könne, sei unverständlich, denn erade diejenigen, welche die wenigste Ausbeute machten, er- hielten auch die geringste Prämie; von einem Ausgleich könne man da nicht reden! Die Situation liege so, daß die kfon- kurrenzfähigen Fabriken in die Höhe getrieben würden, während die wirthschaftlich ungünstiger gestellten s{hlehter wegkämen. Der Abg. Witte sei kein Freund von Prämien, er wolle aber einen Uebergang herstellen von den früheren zu den heutigen Verhältnissen; er habe sich nur dazu bereit erflärt, die Prämien beizubehalten, - H lange die Nachbarstaaten sie hätten. Die einzige Mögli keit, die leßteren davon abzubringen, sei, ihnen mit gutem Beispiele voran- zugehen; dies sei um so nöthiger, als man sonst die deutsche «Fndustrie gänzlih vernichten würde. Sollte es sich um eine definitive Regelung der Steuer handeln, was ja allerseits an- genommen werde, so müsse das Prinzip der Exportprämien aufgegeben werden, sonst könne man dem Gesezentwurfe nicht zustimmen. i Die Diskussion wurde geschlossen und nah einer kurzen

persönlichen Bemerkung des Abg. Nobbe wurde die Vorlage -

eine Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen. E Der Abg. Kalle beantragte die Vertagung. Der Antrag urde abgelehnt. A e, S E Der Mt Dr. Bamberger bezweifelte die Beschlußfähigkeit des Hauses. | : R A Der Präsident bemerkte, daß eine diesbezügliche Fest- stellung nur stattfinden könne, wenn das Haus vor einer Ab- immung stehe. : E Dr, Meyer-Halle beantragte nohmals die Ver- tagung. S i : Der Präsident hielt es niht für statthaft, diesen Antrag nochmals zu stellen, nahdem derselbe soeben abgelehnt orden war. S : E Das Haus begann darauf die erste und eventuell zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesezes, betreffend Postdampfschiffs-Verbin- dungen mit überseeishen Ländern,vom 6. April 1885. Der Abg. Bormann bat, in Erwägung zu ziehen, ob es sih nicht empfehle, einen anderen westlichen Anlaufshafen an Stelle Antwerpens in Aussicht zu nehmen ; es wäre wünschens- werth, zu wissen, ob die Regierung beabsichtige, Antwerpen dauernd als westlihen Anlaufshafen b. izubehalten.

Der Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister von Boetticher bemerkte:

Ich würde es, obwohl ih ja sehe, daß ein großer Theil der Mit- lid des Hauses sich na dem Schlusse sehnt, für unböflich halten, wenn ih nicht auf die Anfrage, die an mi gestellt ist, sofort ant-

ete. | M die Herren wissen, ist im vergangenen Jahr als westlicher Anlaufshafen, welcher nach der Anlage zu dem Gescß vom 6. April 1886 festgestellt werden muß, Antwerpen gewählt worden. aber nur vorübergehend auf die Dauer cines Jahres. Dieses Jahr läuft mit dem 30, Juni dieses Jahres ab. Es wird sich dann darum han- deln, zu untersuchen, ob es im allgemeinen áInteresse des deutschen Handels liegt, bei Antwerpen stehen zu bleiben oder einen anderen Hafen zu wählen. Welches Ergebniß diese Untersuhung liefern wird, darüber einen Aufschluß zu geben, bin ih heute außer Stande. Ih will aber bemerken, daß aus den handel- treibenden Kreisen bisher keinerlei Klagen laut geworden wenigstens nicht an uns gelangt sind darüber, daß Antwerpen zum westlihen Anlaufshafen bestimmt worden ist. Mit der Aende- rung, welche die gegenwärtige Vorlage anstrebt und die dahin geht, daß dem Reichskarzler die Befugniß beigelegt werden soll, den Kurs der Mittelmeerzweiglinie je nah dem Bedürfniß zu bestimmen, glaube ih, hat die Frage des westlihen Anlaufshafens keinen inneren

usammenhang. Diese Vorschrift, die wir jeßt dem Reichstage zur Ca vorlegen, hat ihre Entstehung wesentlich dem Umstande zu verdanken, daß sih schon in der kurzen Zeit, in welcher die Post- dampf\chiffsiinien in Betrieb sind, das Bedürfniß herausgestellt hat, die in §, 2 des Gefeßes vom 6. April 1886 vorgeschriebene Kurs- richtung zu äpr“ern. Es beruht das wesentlich auf der Thatsacbe, paß wir bald nach Eröffnung der Linien es mit der Cholera an den Ufern des MittelländisWen Meeres zu thun hatten, die dazu fübrte, daß einerseits Egypten und anderer- seits Italien der Quarantäne unterworfen wurden. Es ist als noth- wendig erkannt, diesen Hindernissen gegenüber sofort die Möglichkeit einer Korrektur zu hafen, wenn man nicht die Gefahr laufen will, daß die Linien überhaupt niht den Zweck erfüllen, den sie haben ollen. L : M Ich will mich für jeßt auf diese Bemerkung beschränken, will aber noch hinzufügen, daß ih allerdings um deswillen eine baldige Bera!hung der Vorlage gewünscht hâtte, weil gerade jeyt die Reisen und der Verkehr nah Australien und Ost - Asien lebhafter werden, und es deshalb für den Lloyd sowohl wie für die sonstigen Interessenten wünsck{enswerth ist, zu wissen, ob der Reichétag geneigt ist, wie es hier von ihm „erbeten wird, dem Reichskanzler die Bestimmung der Stationen zu überlassen. Auch selbst *

weifel steht, es unmöglich ist, vor der Pfingstpause

tse Sade befnifib zu Wedigen, so minde s fie bie Megierung,

den Lloyd und für die Interessen lbe Stellang im All-

sein, aus der ersten Lesung zu entnehmen, welch t Ag Gmf

8s zu dieser Vorlage einnimmt.

E E O D eitukebebotürfnifsen feinen Eintrag gethan

N: j [s Vertagung; dieser

bg. Richter beantragte nohmals gung; t

E V e enügend jbluBfa arg E E Æ

weifelte nunmehr die Beschlußfähig L d i ifel theilt, so erfolgte Namensaufruf, dur

Deliber Leh t Aal 173 Abgeordneten festgestellt

wurde. Das Haus war mithin nicht beschlußfähig. E Der Präsident von Wedell-Piesdorf berief zur s ig

Wahl der Kommission zum Zuckersteuergesez die Abthei ungen

zusammen und bat die Kommission, ihre Berathungen mög-

i leunigen. : - i n 1 Driasie sih das Haus auf Dienstag, 7. Juni, 2 Uhr.

Die Erklärung, welche der Staats-Minister des Jnnern, von Boetticher, gelegentlih der dritten Berathung des Geseßentwurfs, betreffend Abänderung, bezw. Ergänzung des Gesetzes, betreffend die E leistung für die bewaffnete Maht währen 6 Friedenszustandes vom 25. Juni 1868, sowie E Gefes über die Naturalleistungen für die be- waffnete Macht im Frieden, abgab, hatte folgenden N Herren! Ich muß mi wiederholt dagegen erklären, daß bei diesem Pa1agraphen irgend etwas Anderes angenommen wird, als was Ihnen die verbündeten Regierungen vorgeschlagen haben. Ich sehe in der That, und zwar auf Grund der Einsiht der mir vor- liegenden Akten und der Erkenntnisse, die in denselben alien sind, gar kein Bedürfniß dafür, daß man die Frage der Zutässigkei des Nehtsweges genauer präzisire, als dies bereits durch das Gesetz geschehen ift. i E A

; liegt mir Hier ein Erkenntniß des preußisGen Kompetenz eriditabotee vor, welchem ein Flurbeschädigungéfall behandelt wird. Aus diesem Erkenntniß ergiebt si, daß der Kompetenzgerih{s- hof erkannt hat, daß in derartigen Fällen früher nah preußischem Recht zwar der Streit der Zuständigkeit der ordentlihen Gerichte niht entzogen gewesen, daß aber in diefem Rechtézustand dur das Reichsgeseß vom 13. Februar 1875 eine Aenderung eingetreten sei. Es wird nun deduzirt auf Grund dieses Gescßes vom Jahre 1875, daß der Rechtsweg in dieser Sache für ausges{lossen erahtet werden müsse. Es ergiebt sih aus diesem Erkenntniß zweifellos, daß der Kompetenz-

eriht8bof der Meinung ist, daß allein bet der Entscheidung über die ulässigkeit des Rehtsweges das Geseß vom Jahre 1875 zu Grunde zu legen ist ; und wenn jeßt durch die Aenderung, wie Sie Jhnen hier vorgeschlagen ist, konstatirt wird, daß der Rechtsweg ausgeschlossen sei in denjenigen Fällen, in welchen es sich um die Feststellung der Entschädigung handelt, nicht aber in denjenigen Fällen, in welchen andere Rechtsfragen in medio sind, so ist gar kein Zweifel, daß der Kompetenzgerihtshof in Preußen und mit dem Kompetenzgerichtsbof haben sämmtliche übrigen Appellationsgerihtshöfe in Preußen sich ganz auf denfelben Standpunkt gestellt, daß also künftig die preußischen Geribte niht darauf kommen werden, den Rechtéweg in dieser Frage für abfolut ausgeschlossen zu erklären, sondern eben nur in denjenigen &âllen für ausgeschloffen zu halten, in welhen es sich um die Fest- stellung der Höhe der Entschädigung handelt. / /

Also, meine Herren, in dieser Beziehung sehe ih gar kein Be- dürfniß, was darauf hinweisen könnte, einen Antrag, wie ihn der Hr. Abg. Rintelen gestellt hat, anzunehmen. Daß der Antrag seine Schwächen hat, daß er seine Bedenken ‘hat, das sehen Sie son dar- aus, daß, obwohl’ ‘der“Antrag erst vorgestern gestellt ist, {on heute wieder an demselben eine Korrektur vorgenommen wird. Also, meine Herren, ih denke, wir lassen uns auf diefen zweifelhaften Weg nicht ein, sondern nehmen einfach das an, was die Kommi'sion in Ueber- einstimmung mit den verbündeten Regierungen bes{chlc}en hat.

Die Rede des Staatssekretärs des Reihs-Schazgamts, Dr, Jacobi, welche derselbe bei der ersten Berathung des Gesevßentwurfs, betreffend die Besteuerung des Zuckers, hielt, hatte folgenden Wortlaut : i

Meine Herren! Bei der Branntweinsteuervorlage kam es wesent- lich darauf an, die Reich8einnahmen zu vermehren und dadurch die Deckung unabweisliher Bedürfnisse herbeizuführen. Die Zuersteuec- vorlage hat die besheidene, aber nicht weniger dringlihe Aufgabe, den Einnahme -Autfall auszuglei(en, welcher sih gerade bei dieser Steuer in den leßten Jahren ergeben hat. Es bestehen auch sonst wefentlihe Unterschiede zwishen den beiden in Frage stehenden Steuerobjekten; ih gestatte mir in dieser Beziehung nur wenige Punkte hcrvorzuheben. Bei dem einen Objekt besteht der Wunsch na vermindertem Konsum aus moralischen Gründen, bei dem anderen der Wunsch der Vermebrung des Konsums aus wirthf{aftlichen Gründen. Die bei der Branntweinsteuergeseßgebung gebotene Unter- sheidung zwischen gewerblihen und landwirthschaftlichen Anlagen kehrt bei der Par n evortane niht wieder. Dagegen „tritt bei leßterer * sehr scharf in den Vordergrund die Frage der Exportverhältnisse und der damit verbundenen Steuer- vergütung. Die \chwerwiegenden und s{chwierigen Fragen, welche bei beiden Steuerobjekten zu entscheiden sind und jetzt ihrer Ent- scheidung harren, beziffern sich bei der Zuckersteuervorlage wesentli geringer, als bei der Branntweinsteuervorlage. Hierin ift aub da- dur keine Aenderung bedingt, daß die Zuersteuer vorlage äußerlich als die umfangreichere ersheint Dieser Umfang ist durch den Um- stand bedingt worden, daß die gegenwärtig bestehende Gesetzgebung eine wenig übersichtliche ist. Die betreffenden Bestimmungen finden sih zerstreut in einer ganzen Zahl älterer und neuerer Landeé- und Reich8geseßze; es erschien angezeigt, und wegen der Hinzufügung der Verbrauchs\teuer, die bisher nicht existirte, geboten, bei dieser Gelegen- beit eine einbeitliche Gestaltung herbeizuführen. - :

Die Erträge der Zuersteuer haben sih in früheren Jahren auf nahezu 50 Millionen, in einigen Jahren auf etwas mehr belaufen. Die Summe von ctwa 50 Millionen ist diejenige, welhe auch bei den leßten Reformen ins Auge gefaßt worden ist. Jn den letten Jabren haben sih nun aber in überraschender und \chnell zunehmender Weise die Erträge verringert. Das Aufkommen betrug 1883/84 37 700 000 Æ, im Jahre 1884/85 32 400 000 MÆ, im Jahre 1885/86 ist es bereits berabgesunken auf 18 Millionen, und für das Jahr 1886/87 wird sich das Erträgniß nicht auf mehr als eiwa 15 Millionen stellen. Eine genaue Feststellung dieses Betrages hat noch nicht statt- finden können. Ich babe die Ziffern bewußter Weise nah den Etats- lsabren und nicht nah den Betriebsjahren angegeben. Es handelt sich deute zunächst um die Feststellung der jährlichen finanziellen Er- gebnisse, und bei der Zusammenfassung mehrerer Jahre muß ja auch cin Ausgleich zwischen den Erfolgen der Betriebsjahre und der Etats- jahre von selbst sich ergeben. Denken wir, „daß ‘das Geseg vom 1. Juni v. J. bereits voll in Kraft getreten wäre, so würde si die gesunkene Cinnahme unzweifelhaft wieder einigermaßen steigern, aber, wie fi gleihfalls hon jeßt sehen läßt, feinesfalls in genügendem Maße. L e L S glaube, hon dur diese wenigen Zahlen ist das Bedürfniß der Reform festgestellt. Die Bedürfnißfrage ist au in diesem Hause und in dieser Session bereits ausführlich erörtert, und nah dem Re- sultat diefer Erörterungen werden die verbündeten Regierungen eine wesentlihe Uebereinstimmung wenigstens in dieser Beziehung voraus- seßen dürfen. Die Ursachen des Verfalls der Rübenzuckersteuer liegen, wie \{chon mehrfach bervorgehoben worden ist, in der unerwarteten, oder, wie der Hr. Abg. Dr. Witte nah der neulich eingenommenen

ion lieber sagen würde, in der zu \pät erkannten erheb

feigerung der eute und in der damit verbundenen Steiger rvergütung.

der An Ziel g v Reform muß sein, das vor Allem der Fittw wieder zu seinem alten Rehte gelangt. Es darf dieses Ziel aber niht mit einem Ruin der Zuerfabrikation und der dabei betheiligten

landwirthschaftlichen Interessen erreiht werden. Die Interess können erwarten, daß das Steuersystem, welches Ursache oder Hülfe zu der großen Ausdehnung de E gewesen ist, nicht plöblih und unerwartet einen Weg einshlägt, welcher für die Produftion ver: nichtend wirken könnte: Die Interessenten dürfen aber, auch in ibrem eigenen Interesse, nicht erwarten oder verlangen, daß ej Steuersysten beibehalten werde, bei welchem neuerdings zy große Vergünstigungen stattfinden, und welches, wenn “nidt eine vermittelnde Reform eintritt, zu einem Ende gelangen könnte, an dem cine plöôglihe und radikale Umkehr nicht mehr zu vermeiden wäre. Die Reform hat ferner ins Auge zu fassen, daß das g:gen- wärtige Verhältniß, wonach für die Zuersteuerausfälle diejenigen Steuerzahler aufkommen müssen, welche überhaupt nicht oder nit direkt Konfumenten sind, möglichst beseitigt werde; wogegen eine etwas stärkere Heranziehung der Konsumenten, welche zum geringsten Theile in den unteren Klassen der Bevölkerung zu suchen sind, nit

i r\cheint, : i i M E der Wege, welche behufs Erzielung einer Reform einzuschlagen sind, wird man nicht daran denken dürfen, abermals eine Erhöhung der Rübenzuckersteuer eintreten zu lassen. Es würde damit von Neuem eine Erhöhung der Vergütung beim Export verbunden sein, oder es müßte diese Vergütung in einem zu weit gehenden Maße eingeshränkt werden. Wollte man zu der reinen Verbrauchs- oder Fabrifationsfteuer übergehen, so würden allerdings auf diesem Wege die finanziellen Interessen am einfahsten und sichersten befriedigt wer- denz; indessen, meine Herren, würde bei dieser Form jede Steuerrere gütung mit einem Male fafsirt werden. und es würde dies jene Radikalkur in si s{ließen, von deren bedenklichen Folgen {on vor- her gesprochen ist. Wollte man ferner zu ciner inneren Konsumsteuer ähnlicher Art übergehen, wie in Frankteih, oder wollte man direkte Exportprämien gewähren, so würde man, abgesehen von entgegenstehen- den internationalen Verträgen, zur Einführung eines neuen Steue: systems gelangen, dessen Folgen im Voraus nicht zu übersehen sind, und das in gleiher Weise anfehtbar sein würde, wie der heutige Zustand. Es würde sich dann ein neuer Kampf entspinnen über die Höhe der zu gewährenden Erportprämien, und ih glaube, sie würden sicher nit niedriger feftgestellt werden können, als unter Umständen und zeitweise in der heutigen Exportvergütung eine solche A enthalten fein könnte. Während Sie das heutige Prinzip befestigen wollen , würde eine neue Befestigung desfelben eintreten und ein Modus gewählt werden, der dam scchwer wieder „zu beseitigen sein würde. Unter diesen Umständen haben die verbündeten Regierungen eglaubt, in dem bisherigen Fahrwasser bleiben und nur an dieses die befternde Hand anlegen zu jollen. Wir {lagen Ihnen vor: eine Schwächung des bisherigen Steuersystems, die Herabseßung der Rüben- steuer, in Folge dessen eine wesentliche Herabseßung der Ausfubr- vergütung und daneben die Einführung einer Verbrauchs\teuer. Es ist gemeint worden, daß die Vorlage schon den Uebergang zu der reincn Verbrauchsfteuer in sih \chließe. Nun, meine Herren, wenn das richtig ist, dann sollten gerade diejenigen, welche für dieses Steuer- system eingenommen sind, den Regierungen zunächst auf dem von ihnen eingeschlagenen Wege folgen Es ist uns auch bereits entgegen ge- halten worden, daß eine Verbindung der beiden Steuern zugleich eine Vereinigung der Nachtheile beider Steuersysteme in sich {ließe. Jn dieser Beziehung läßt sih leiht erwidern, daß, wenn eine Theilung der Steuer herbeigeführt wird, durch diese Theilung auch die Nactheile des einzelnen Steuersystems_ sich ermäßigen und gewissermaßen gegenseitig neutralisiren. Indessen den verbünde- ten Regierungen ist es im Wesentlichen darauf angekommer, praktische, nidt theoretische Gesichtspunkte zu verfolgen und nit mit den zukünftigen, sondern mit-den heutigen Möglichkeiten zu rechnen. Das künftige Aufkommen auf Grundlage des neuen Gesezes ift berechnet auf 46 bis 52 Millionen. Wenn wir auch nur bei der niederen Zahl von 46 Millionen stehen bleiben, so können wir diese Summe \{on als eine vorläufig befriedigende und als eine den ge-

steckten Zielen entsprehende bezeihnen. Die Ertragsberechnung, welhe

Motiven beigefügt ist, ist mit möglichster Vorsicht aufgestellt, Wir sind von der Antiabinte ausgegangen, daß dauernd und regelmäßig die Ausbeute eines Centners Zucker aus 85 oder auch aus 8 Centnern Rüben erreiht werden könnte. Ich bitte, dabei zu berüdsihtigen, daß es si um eine Durcschnittszahl handelt, welche also zur A seßung hat, daß zwar in einigen Landestheilen und einigen Fa 4 t günstigere Verhältnisse bestehen, folgerecht aber auch in anderen Lan c theilen und anderen Fabriken ungünstigere. Der wirkliche Ertrag wir natürlich auch von diesen oder jenen anderen Umständen, namentli au n der Höhe der jährlihen Ernte abhängen. Tritt eine Vermehrung E Konsums ein, wie es wünschenswerth ist, so wird sich auc) der E ertrag um Einiges erhöhen ; andererseits, wenn unter günstigen e beuteverhältnissen ein Viehrexport stattfindet, kann allerdings aud m der gegenwärtigen Geseßesvorlage wiederum eine Verminderung f Steuerertrages herbeigeführt werden. Indessen, meine Dur Ausfall in dem Maße und in der Weise, wie er in den lebten B stattgefunden hat, ift für die Zukunft unbedingt ausgeschlo}sen. 1 sprechend vermindert si dann auch die Mitleidenheit, in welche N Steuerzahler, die nicht Konsumenten sind, gezogen werden. M

eranziehung der Konfumenten erfolgt, wie eine in den Motiven @ P Berechnung ergiebt, in verhältnißmäßig geringem Maße. é hat auch diese Berehnung bereits Anfechtung erfahren, man hat uns entgegengcehalten: wenn die MRübensteuer von 1,70 M E 1,00 F, herabgeseßt wird und wenn man von einem Ausbeute verhältniß von 8: 1 ausgeht, so würde die Rübensteuer Me um 5 Æ 60 S ermäßigt werden, während die an die Stelle tretende Verkbrauchésteuer 1 Æ beträgt. Indessen, abgesehen von der Frag ob auf ein hierbei vorausgeseztes Ausbeuteverbältniß von 8:1 cs i mäßig gerechnet werden kann, ist bei dieser Gegenrechnung e sihtigt geblieben, daß sich der Inlandépreis nicht einfach nah e Steuer berechnet, sondern nah der gesammten Erportvergütung E läßt si in dieser Beziehung der Hinweis der betheiligten GARTRg niht abweisen, daß durch die bisherige Art der Steuervergütung ein Druck auf den Weltmarkipreis eingetreten ist und also eine Ermáßl- gung au des Inlandspreises, wie das sonst niht zu erwarten ge wesen wäre. : —— / : E

Die Art und Weise, wie die Fabrikanten durch die Bor age troffen werden, hat nach zwei Seiten hin in entgegengeseßter E Anfechtung erfahren. Die Fabrikanten, oder wenigstens ein T G derselben, behaupten, taß schon bei einer Herabseßung ven Samen, Be sie geplant ist, von 1 470 4 auf 1 A ihre Existenz gefährdet sei. Nun n 2 ja rihtig, daß diese Herabseßung eine wesentlihe Verringerung é Erportvergütung in sih {ließt ; aber, meine Herren, dies ist au

gewollt worden und mußte gewollt werden, wenn wir überhaupt zu F

einer Reform kommen wolltea, und wenn wir nicht durch eine Ver

\ciebung dieser Reform die Zustände weit bedrohliher machen wollten. |

Die Fabrifanten dürfen nit vergessen, daß wir bei diefer Steuer C noch etwas hinter den Vorschlägen zurüdckgeblieben sind, wie fie ursprünglich gemacht wurden. Die Herabseßung der Steuer vergütung bedingt auch eine Minderung der Steuerauslagen, wele von den Fabrikanten zu machen sind. Wir haben zurühaltender Weise das Ausbeuteverhältniß nur in g-ringem Maße gegenüber dem gegenwärtigen Verhältniß geändert. Endlich liegt auch în ter Ver chiebung des Jnkrafttretens des Gesetzes eine Rücksicht u T Si der Fabrikanten. Jn leßterer Beziehung 1 allerding noch ein anderer Punkt dur{schlagend. - „Der Beginn der Wirksamkeit des Geseßes muß mit dem S des Betriebsjahreë zusammenfallen; und es ist nicht mehr mögli, bis zum 1. Augusi d. I. alle Vorbereitungen zu treffen, welche durch die Einführung det Gesetes, namentlich dur den Hinzutritt der neuen Met arau oes nothwendig werden. Die. verbündeten Regierungen hoffen, daß i unsere Industrie auch auf der neuen Grundlage wird einrichten fönner. Sowohl hinsichtlich der Rübenkultur, als hinsihtlih der Fabrikationé“

ethode steht De meien E Nee um zu demselben Zi elangt ift,

chland an der S

arstaaten wetteife gesammten Zuder-

der Nachfol, Deuts Gla

ahrung und eini

erungen in doppeltem deren Bedürfniß ser Beziehung

auch auf dem ehegten Befürch- st. Befürchtet

Fabriken genöthigt h niht an An- ler und da diese

getreten sein, und dies hätte nah Ansicht der verbündeten Regierungen allerdings für die Industrie verhängnißvoll werden können. Sh bitte auch bei diesem Punkte, niht außer Rücksiht zu lassen,

rn zwar in zu welhem

nde Stellung, die deutschen Reform anzuba dadurch auch in zu erleihtern. Es \hlands nicht

dominiren einnimmt , verpflichtet

ihrerseits eine überall gefühlt worden ift den Nachbarstaaten die Nachfolge denken, daß ein derartiges Vorgehen Weltmarkte einen Einfluß gewinnen sollte tungen zum großen Theile man, wie es auch Seitens einem Inkrafttreten des sein würden, ihren B zeihen, daß schon unter den h eintreten könnte.

also für eine ganze Zahl von Fabriken ni ahl von ab ll Igr Aug E Phgesegen, enten bet Î i ncht annehmen, daß die Fortdauer der besonders günstigen Ergebnisse er leßten Jahre für alle Zeit und unbedingt gesichert ist. A verschiedene Umstände, Witterungs- und sonstige welche in der That die Zuckerausbeute erhebli zurücks{chrauben, rend in solchen Fällen von den Fabrikanten die Materialsteue vollem Maße weiter gezahlt werden muß, olge haben kann, daß die Rückvergütung eine teuer entsprechende ist. Zur Unterstützung der Stellung der Bundes- reglerungen muß ich au darauf hinweisen, daß gen tn den Nachbarstaaten zum Theil si uns, und daß dadur eine gewisse Gefahr bedingt ist. Meine Herren, Sie können die Mißverhältnifse, welche ja bestehen bleiben, beflagen ; dem widerstrebe ich niht, aber ich be- streite, daß es mögli „gewesen wäre, mit einem Male ganz und voll die bestehenden Uebelstände zu beseitigen.

zu beseitigen im der Interessenten geplanten Gefeßes man

zustellen, so fehlt es a ch erbältnissen h

der heutigen Verhältni Weltmarkte viel f Keinenfalls

es auf Rechnung gestellt werde

Preisrüdgang auf dem eine Preissteigerung. Betriebseinstellun diese Thatsache ohne

nach Annahme desselben

eher eintreten würde,

nöthig werden des vorliegenden G

Steuervergütung sprehung an dieser Stelle darauf hingewiesen worden, daß eine

verbündeten Regierungen Erwägungen statt- chnung der Vorlage ernden besseren Aus- chwerwiegende Gründe Annahme festzustellen, r oder umgekehrt zu ensteuer bedingt eine ng. Hâtte man nun als das soeben bezeichnete,

e mit einem Mal ein-

einfahsten und sichersten zum Ziele führen würde. Das ist auch sicher ganz richtig; aber ob, und ob in Bâlde ein derarti

internationaler Art zu erzielen Die Versuche derart, die bis in die sehziger Jahr einen besonderen Erfolg bisher niht gehabt.

gefunden, und sie können auf die E selbst hinweisen, welhe die Möglichkeit beuteverhältnisses zugiebt.

dazu geführt, das Ausbeuteve daß 10 Centner Rüben rechnen sind. wesentlihe Herabseßung a ein anderes Rendement ar so würde diese Minderung

Dennoch haben # chältniß unter der gleih 1 Centner Zue Herabsetzung der Nüb uch der Steuervergütu inehmen wollen,

in doppeltem M

Schon die

1. Steckbriefe und UntersuGungs-Saten. ckungen, Aufgebote, Vorla Verdingungen fentlichen Pavieren. Aktien u. Aktien-Gesells{,

2. Zwangs8vollstr-

t dungen u. dergl. 3. Berkäufe,

fe, Verpachtungen, 4. Verloofung, Zinszahlung 2 9. Kommandit-Gesellschaften auf

es sich nur um einen urGnittosas handelt, der

Î en niht zutrifft, es ist eine ganze riken, die unter ungünstigeren Bedingungen ret

te verbündeten Regierungen

Unistände, eintreten, wäh- r in und dies auch die niht der gezahlten

daß die Steuervergütun- weit höber belaufen als bei für unsere Zuckerindustrie

Nun ist von mehreren Seiten au bei unserer neulihen Be-

Exportprämie aus\{ließende internationale Vereinbarung am

Vâld derartiges Uebereinkommen sein würde, ift immerhin sehr fraglih. e zurüdckgreifen, baben

: Einer neuerdings ge- Anregung gegenüber hat sih die deutsche Regierung bereit

uckersteuer-Prämien ge-

sählich au

age zum Vorwurfe gereichen könnte. ondern es liegt an den si entwickelad

etheiligung der Übrigen

Deffentlicher Anzeiger. |

interessirten Mächte bei derartigen S würde, um wirk, weitgehende Bindung für die Ei

gesagt und kann sagen, daß ein Vebereinkommen nur “inlindile

.

würde, wenn vertragsmäßig die Steuerhebung auf den inländischen Konsum beschränkt, wenn das Fabrikat, soweit es in den inländischen Konsum gelangt, leihmäßig besteuert, und dagegen für das Erport- quantum jede i : N \chlossen würde. Heute haben wir es nur mit den heimischen Ver- bâltnifsen zu thun, i 1 l eine Aufshiebung um der möglihen internationalen Vereinbarung willen niht eintreten lassen können. : Die übrigen Fragen und die ü

ge sih bezieht, werden sih wohl i er der Kommission, als an dieser Stelle eignen. Die Bestimmungen über die Zölle sind wenig verändert; die Aenderungen zielen haupts- f eine Vereinfachung hin, und jen Import

erscheint diese Frage überhaupt _niht als eine für die Geseßgebung besonders wichtige. Die Kontrolvorschriften haben unserer Auffassung, A

l wir durften dabei nit vergessen, daß in dieser eziehung ein Quantum Ernst niht zu vermeiden ift, das Geseß, wenn es auf Grund d

en zu Stande kommt, eine sehr lange Dauer haben wird, wage

ih nicht zu sagen. Wir haben gethan, was wir gekonnt haben, und ih bestreite, da

heutigen Vorl dem Willen, \ wohin Sie in de dort gleihmäßig fortdauernd die Zuckersteuergesezgebung im Flusse ist. gieru e ie verbündeten Regierungen sind auch bei dieser Gelegenheit bemüht 1 l ch Mittheilung über | gewesen, die verschiedenen Interessen möglichst auszugle

É ingen der Frage der Betheiligung | würde ihnen \ Deutschlands näher zu __Wir sind lortgeseßt bereit zur Mit- Bestreben Er wirkung bei allen auf Abschaffung der F ck

rihteten Bestrebungen, die gleihmäßige

Besteuerung, also au jede Steuervergütung ausge-

und wir haben bei der Dringlichkeit der Reform

brigen Punkte, auf welche die mehr für eine Berathung in

bei dem geringen Import- in möglihst mäßigen Grenzen er Vorschläge der Bundes-

ß, wenn die Dauer eine kürzere sein sollte, sie der

Es liegt nit an E en Verhältnissen ; den Nachbarstaaten blicken, werden Sie finden, daß

ichen, und es

zur Genugthuu 1g gereihen, wenn sie in diefem ihrem folg und Anerkennung finden könnten.

Berufs-Genoffenfchaften. Woten-Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

Theater-Anzeigen. : Familien-Nachrichten. | In der Börsen-Beilage.

2) Zwan

gsvollfstreckungen, Aufgebote,

Vorladungen u. dgl,

Nach heute erlassenem, nach durh Anschlag an di gemahtem Proklam finden zu der dem Erbpäbter D, Westp pachtstelle Nr. IV. behör Termine

1) zum Verkaufe nah

lirung der Verkaufs Sonnabend, den 13. Vormittags 1 2) zum Ueberbot am

Sonnabend, den 3. September

Vormittags 11 Uhr, eldung dingliher Rechte an das zur Immobiliarmasse genstände am 3. August 1887, s 11 Uhr,

seinem ganzen Inhalte e Gerichtstafel bekannt Zwangsversteigerung tphal gehörigen Erb- zu Wendish-Rambow mit Zus

acceptirten Wechsel beantragt : a. des Wechsels 4g. über 606,20 M, an die Ordre des À Gerken zu Bremen,

b. des Wechsels 4. .| über 1326,55 M, fällig an die Ordre der Aussftell

„2. des Wechsels Auf Antrag des D j an die Ort 6, fâllig am 10, Mai 1887, zahlbar | berg à, p tag, des Dr. med. L. U T

Nr. 11347 der Hannoverschen Bank zu Hannover

zuvoriger endliher Regu- bedingungen am

August 1887,

3) zur “Aa an die Ordre der Reichsbanknebenstelle zu Iserlohn, desselben gehörenden Ge

Sounabend, den 1 Vormittag 8 des hiesigen Amtsgerihtsgebäudes

Auslage der Verkaufsbedin d. J. an auf der Geri Sequester bestellten He tens zu Wismar. Zubehör ist nah dem Herrn Erbpächter Lie

ie in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Personen haben das Au dungsansprüche beantragt. i

ingetragenen Abfindungen An

und resp. Abfin im Zimmer Nr. welche auf die statt

gungen vom 30, Juli ts\chreiberei und bei dem zum rrn Rechtsanwalt J, A. Mar- Besichtigung des Grundstücks Anmeldung bei

seberg zu Wendish-Rambow

Aufgebot. eal von der Firma Ravensberger Dampf- Der Rechtsanwalt

Namens der na irmen das Au

mu

; c walt bandmann Ln Jierlon hat A O & Comp. zu Bielefeld. eyen als Aussteller bezeihneten | ford testens f 6 x Aufgebot folgender, sämmtli auf die 1888, “ee 1 E A e Gunfkel und Sohn zu Jserlohn gezogenen Zimmer Nr. 15, anberaumten 1 Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die „d. d. Bremen, 8. März 1887, Urk T ; s, fällig ‘am 8. Juni 1887, zablbac | ! Era O 1 widrigenfalls die Kraftlos

usstellers, der Firma Johs.

zeineten Gerichte,

erfolgen wird. Iserlohn, 30. April 1887.

i N S ; d, Bremen, 8. März 1887, Königliches Amtsgericht.

am 8. Juni 1887, zahlbar Quincke. erin, Firma Joh, A. Müller

[10841] v d. d, Bielefeld, 10. März 1887, Aufgebot.

er der be;eihneten Urkunden wird auf-

Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.

Die unbekannten Inhaber der Urkunden und alle, welch spruch machèñ, werden aufgefordert, spätestens in dem auf

i : Freitag, den 7. Oktober 1887, Vormitt vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte

Urkunden für fraftlos erklärt, die Hypotheke

anzumelden und die n Sarzburg, den 19. März 1887.

aber gelös{cht werden, resp. daß die Löschung der A

(250 Thlr.) gehörigen Scheine Nr. 1—10 einschließ- lih über die am 1. April der Jahre 1887 bis ein- shließlich 1896 fälligen Dividenden aufgefordert, Ee in dem bezügli der Dividendenscheine ir. 1 bis 5 einschließlih auf Freitag, 9. Oktober 1891, A 12 Uhr, und bezüglih der Dividendenscheine Nr.%6 bis 10 einshließlich auf Freitag, 9. Oktober 1896, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem erihte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird. Hannover, den 21, Mai 1887. Königliches Amtsgericht. IV b, (gez.) Jordan. (L. S.) Ausgefertigt : Thiele, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

fgebot hinsichtlich der darin bezeihneten Sculd- und Pfandurkunden f die Hypotheken Anspruch machen, resp. alle Diejenigen, [64592]

ags 9 Uhr,

Urkunden vorzulegen unter dem Nechksnahhtheile, daß die fragl. bfindungseintragvngen erfolgen werde.

den 21. Mai 1887. rg-Scchwerinsches Amtsgericht. P. Schutte, Act.-Geh.

S | Antragsteller Großherzogl. Mecklenbu

Zur Beglaubigung :

009) Oeffentli

In dem Verfahren, rlôfes der am 31. Ja Eigenthümers Jakob L egen den Pächter Hei aroline Bieber, früh unbekannten Wobhnor Zwangsverstei uf hiesiger Geri zur Erklärung

1 [Gemeinde

che Zustellung. etreffend die Vertheilung des nuar 1887 auf Anstehen des aris als Gläubiger nd dessen Ehefrau , jeßt in Amerika Schulduer vor-

ts\hreiberei ofen über denselben auf 1887

2 [Bormaan, August anß zu P S |Schwenzel, Conrad nrich Graff

er in Lirheim 4 Willgerodt, Heinrich

veilungsplan a gelegt und Termi

Mittwoch, Vormittags elf Uhr,

ch werden die genannten m Theilungsplan Ei

Föthers Heinrich

Stuldner auf- | © |Diedrichs, Wilhelm

dert, nsicht zu nehmen, demnächst in dem zu ersheinen und spätestens in diesem Termine bei V i etwaige Widersprüche geg

rulingeu, den 21.

Der Gerichts\chreiber Kaiserlichen Amtsgerichts. Ehlers.

7 \Lüttge, August 7a Koh, Wilhelm

8 |Sievers, Andreas | 9 Wolf, Gustav

10 |Dege, Wilhelm 11 [Wellner, Carl

12 | Robrade, Franz

j 13 Sievers, Heinri

Die Sparkassenbücher _der Kreis rene neue Folge Nr. 9226 und 9

Stephan Ma

sparkasse zu Dt.- 121, lautend übe: k auf die Namen des w. der Leocadia Marie Die Inhaber der aufgefordert

bezw. 50,58 nthey und bez find verloren geg nbücher werden hiermit in dem auf den 11. Nov ags 10 Uhr, beraumten Auf d die Bücher vorzuleg klärung derselben Krone, den 19. April 1887. Königliches Amtsgericht.

7, Vormitt

vor dem unterzeich- neten Gerichte an

gebotstermine anzu- en, widrigenfalls die erfolgen wird

14 Bothe, Heinrich

15 /Homann, Catharine, geb | Schaaf, Wittwe

Aufgebot. | 16 |Bothe, Heinri

Johann Beuer in Unterbach hat sse zu Düsseldorf ausgestellten Spar- 184739 M be-

Der Bahnbeamte Aufgebot des v Johann Beuer zu Unterba 22884 über Inhaber der Urkunde wird stens in dem auf den 21, September 1887, dem unterzeihneten Geri otêtermine seine runde vorzulegen, kung der: Urkunde erf Gerresheim, den 21. Mai 1887. Königliches Amtsgericht.

on der Sparka

buches Nr.

antragt. Der 17 Fiedler, Christian

aufgefordert,

Vormittags 10 Uhr, chte anberaumten Auf- anzumelden und die

widrigenfalls die Kraftloserklä- olgen wird.

18 Seiler, Heinrich 19 \Breustedt, Heinrich |

| 20 \Breustedt, Heinrich

7 ] E

Belastetes Grundstück Bezeichnung der Urkunde | Art und Höhe der Belastung Eingetragener Hypothek- resp, |

: Gemeinde Bettingerode. (Gemeindebakhaus und

Gemeindearmenhaus No. ass. 12 und 30

Karrenführerhof No. 48s ¡Dlgation vom 17, September'100 ,

|Brinksizerwesen No. ass.|Schuld- und Pfandverschreibung| 20 E 6 |_ vom 14. Juni 1820 |

| do. [Obligation vom 5./17. Mai 1827| 15 j [Großkothhof No. ass, 24 Obligation vom 2. Juli 1805 200 ;

| do. Obligation vom 16. März 1806| 90

geb. Lüttge, Karrenführerhof No. ass. Obligation vom 19. Januar 1801| 50 Klein-/ 38 und Großkothhof| |

| No. ass. 10

| [Kleinkothhof No. ass, 27/ScMuld- und Pfandverschreibung| 60 | vom 16. Februar 1810

| | | |

|

Gemeinde Bündheim.

[Kleinkothhof No. ass. Obligation vom 13. December|300 M zu 34 % Zinsen 'Kleinkothhof No. ass. 23 Sculd- und Hypothekverschrei-/| 50 A4: Conv.

bung vom 16. Mai 1821 |

" | E | 10 w 17/Schuld- und Pfandverschreibung|100 , vom 21. April 1821 97 Sculd- und Pfandverschreibung/100 , 19. Januar 1813 |

| vom i 27 Hofübergabekontrakt v. 16. April| Abfindung zu 100 A4: nebst 34% Zinsen Zi

: : 42 Hofabtretungsvertrag vom 18, März 1864 |

s u 49 Hofabtretungsvertrag vom 9, De- | zember 1857

Anbauerhaus , , 81 Hofabtretungsvertrag vom 15. ftober 1857 |

Kleinkothhof , , 18 Hofabtretungsvertrag v, 0, Mai

J E 14 Hofabtretungsvertrag vom q

| April 1850 | Mind resp. ü s # 60 Hofabtretungsvertrag vom 17. Abfindung zu 15 Da:

' August 1852

S | Hosnbtretungsvertrag vom 16.\niht näher zu bestimmen

| Mai 185

Karrenführerhof No. ass. /Dbligation vom 17. März 1840 100 , Courant zu

« Conv.-Münze zu 'Kleinkothbof No. ass, 5[Contract vom 4. December 1850(ca. 120 Da: Abfindung

P | do. [Desgleichen u. 12.December 1850 (ca. je 171 Aa: Abfindung zu 49% Zinsen |

» je 6 Dur:

„je 18 Dao:

Abfindungsberechtigter

| 90 Ar Conv.-Münzezu 5% Zinsen ¡Karrenführer Christovh Breusft

Wittwe in Bettingerode.

'Gestütkneht Chr. Fricke in Bündheim. Kirche zu Westerode.

Bettingeröder Kirchenka}e.

Holzhändler Christoph Breust in Bettingerode.

Kaufmann Wilh. Lndsberg in Bettingerode.

Karrenführer Conrad Bormann

| in Bettingerode.

[Ebefrau des Hirten Walter in

Lohtum, Johanne, geb. Steckhan.

Armenkasse in Bettingerode.

¡Waldatbeiter Conrad Koch in Bettingerode.

August und Friedrich Bolm zu

| Goslar.

Sattler Christoph Waldmann |_ zu Bündheim.

-Münze zu 3% Zinsen ‘LohgerbermeisterHeinrihTrumpf

|__in Goslar. 2 ¡Kirchen-Aerarium zu Neustadt. ¡Wilhelm Lücke in Bündheim.

s [Cantor August Philipp Kramer in Harlingerode.

m1nermann Johann Friedri Christian Sievers in Bünd- heim.

| » 90 Dar: e Bothe in Bündheim.

|

Ehefrau des Handarbeiters | Christovh Wesche, Johanne, geb. Homann, in Neustadt. [Delschlägergesell August Bothe, | die unverehelihten Nosine und |. ChristianeBothe inBündheim. [Chefrau des Fuhrmanns Heinrich | Krüger, Catharine, geb Fiedler, in Harlingerode und Johanne Schmidt in Bündheim.

t 1 Vas und ein 2 jähriges Marie Seiler in Bündheim.

Auguste Breust, nachherige Ehe- frau des Tischlers Christoph Vreustedt in Abbenrode.

[A Heinrich Dette.

(S(hluß umstehend,)

h \{ließen. Man hat