1887 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jun 1887 18:00:01 GMT) scan diff

à 10 zu berechnenden Betrag des Waisengeldes find diese ürzungen des Wittwengeldes Ls Einfluß.

Bei Berehnung des Wittwen- und Band 9 bis 13) bleiben die in den 8. 13 und 72 des Militärpenhsons- geseßes erwähnten en 12,82 u en (Verstümmelungs-

ulagen) stets, die in den 8. 12, 52 und 71 ebenda erwähnten

ensionserhöhungen (Pensionszulagen) in denjenigen Fällen unberüdsihtigt, in welchen die Hinterbliebenen die in den S&W. 41, 42, 95 und 96 ebenda erwähnten Beihülfen (Bewilli- gungen) zu beanspruchen Dn, K

Keinen Anspru auf Wittwengeld hat die Wittwe, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Beitragspflihtigen inner alb dreier Monate vor seinem Ableben geschlossen und die Ehe- \hließung zu dem Zweck erfolgt ist, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschasfen. :

Keinen Anspruch auf Wittwen- und Waisengeld haben die Wittwe und die hinterbliebenen Kinder eines pensionirten Beitragspflichtigen aus solcher Ehe, welche erst nah der Ver- sezung des Beitragspflichtigen in den Ruhestand geschlossen ist.

8. 16. |

Stirbt ein zur Entrihtung von Wittwen- und Waisen- geldbeiträgen Verpflichteter, welhem, wenn er am Todestage in den Ruhestand verseßt wäre, auf Grund des §. 5 des Militärpensionsgeseßes vom 27. Juni 1871 beziehungsweise des Kons des Reichs-Beamtengeseßes vom 31. März 1873 eine Pension hätte bewilligt werden können, so kann der WVittwe und den Waisen desselben Wittwen- und Waisengeld durch den Reichskanzler bewilligt werden. :

Stirbt ein zur Entrichtung von Wittwen- und Waisen- A Verpflichteter, welhem nah §. 20 Absayg 3, K 24 und 25 des Militärpensionsgeseßes vom 27. n 1871 eziehungzweise §8. 50 und 52 des Reichsbeamtenge)eßes vom 31. März 1873 im Falle seiner Versezung in den Ruhestand die Anrehnung gewisser Zeiten auf die in Betracht kommende Dienstzeit hätte bewilligt werden können, so ist der Reichs- kanzler befugt, eine solche Anrehnung auh bei Festsezung des Wittwen- und Waisengeldes zuzulassen.

8. 17.

Die Zahlung des Wittwen- und Waisengeldes beginnt mit dem Ablauf des Q oder des Gnadenquartals.

Das Wittwen- und Waisengeld wird monatlih im Voraus gezahlt. An wen die ahlung gültig zu leisten ist, bestimmt die oberste Militärverwaltungsbehörde des Kontingents beziehungsweise der Chef der Kaiserlichen Admiralität, welche die Befugniß zu solcher Bestimmung auf andere Behörden übertragen Tönnen.

Nicht abgehobene Theilbeträge des Wittwen- und Waisen- eldes verjähren binnen vier Jahren, vom Tage ihrer Fällig- eit an gerechnet, zum L Reichskasse.

Das Wittwen- und Waisengeld kann mit rechtlicher Wir- kung weder abgetreten, noch verpfändet oder sonst übertragen werden. Ñ

Das Recht auf den Bezug des. Wittwen- und Waisen- geldes erlischt :

1) für jeden Berechtigten mit dem Ablauf des Monats, in welchem er sih verheirathet oder stirbt ;

2) für jede Waise außerdem mit dem Ablauf des Monats, in welchem sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet.

8. 21. Das Recht auf den Bezug des Wittwen- und Waisen- eldes ruht, wenn der Berechtigte das deutsche Jndigenat ver- iert, bis zur etwaigen gung desselben.

Mit den aus §. 16 sih ergebenden Maßgaben erfolgt die N darüber, ob und welhes Wittwen- und Waisen- geld der Wittwe und den Waisen eines Beitragspflichtigen zusteht, dur die oberste Militärverwaltungsbehörde des Kon- tingents be N den Chef der Kaiserlichen Admiralität, welche die Befugniß zu solcher Bestimmung auf die höhere Reichsbehörde übertragen Men

Das den Hinterbliebenen eines Beitragspflichtigen zu be- willigende. Wittwen- und Waisengeld darf nicht hinter dem- jenigen Betrage zurückbleiben, welcher denselben nah den bis zum Jnkrafttreten dieses Geseves für sie geltenden Bestimmun- gen aus der Reichskasse hätte gewährt werden müssen, wenn der Beitragspflichtige vor diesem Zeitpunkt gestorben wäre.

8. 24.

Die 88. 8 bis 23 finden auf die Angehörigen eines in Folge eines Feldzuges oder in Folge des Unterganges oder Ver chollenseins eines Ole der Kaiserlihen Marine ver- mißten Beitragspflichtigen Anwendung, wenn nach dem Er- messen der obersten Militärverwaltungsbehörde des Kontingents beziehungsweise des Chefs der Kaiserlihen Admiralität das Ableben des Vermißten mit hoher Wahrscheinlichkeit anzu- nehmen ist. ak

Offiziere, Aerzte und Beamte, welche nah den Bestim- mungen dieses Geseges Wittwen- und Waisengeldbeiträge zu entrichten haben, jind nicht verpflichtet, einer Militär- oder Landesbeamten-Wittwenkasse oder der sonstigen Veranstaltung eines Bundesstaats zur Versorgung der Hinterbliebenen von Beamten beizutreten. 8. 26

Diejenigen nah den Bestimmungen dieses Geseßes zur Entrichtung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen Verpflich- teten, welche Mitglieder einer der im È 25 bezeichneten Landes- anstalten und derselben nicht erst nah der Verkündung dieses Gesetzes beigetreten sind, bleiben, wenn sie binnen drei Monaten nah dem Jnkrafttreten dieses Geseßes dur eine \hriftlihe Erklärung für ihre etwaigen künftigen Hinter- bliebenen auf das in den 8. 8 ffff. bestimmte Wittwen: und Waisengeld verzichten, von Entrichtung der im §. 4 bestimmten Wittwen- und Waisengeldbeiträge befreit. Anderenfalls sind sie berechtigt, aus der Landesanstalt auszuscheiden.

20

Diejenigen nach den Bestimmungen dieses Geltves zur Entrichtung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen Verpflich- teten, welche vor der Verkündung diejes Geseßes auf ihren Todesfall ihren Ehefrauen oder Kindern eine Leibrente oder ein Kapital, oder ihren 1 Erben ein Kapital bei giner Tae fe e Ar chaft oder bei der Lebens- versicherungsanstalt sür die Armêe und Marine versichert haben, können, falls diese Versiherung zur Zeit ves Jn-

a

krafttretens dieses Geseßzes noch besteht und wenn sie binnen E nah diesem Zeitpunkte durch eine scrift- lihe Erklärung für ‘ihre etwaigen künftigen Hinterbliebenen auf das in den 8. 8 ff. - bestimmte Wittwen- und Waisengeld verzihten, durch die oberste Militärverwaltungsbehörde des Kontingents beziehungsweise den Chef der Kaiserlichen Admiralität von Entrichtung der Wittwen- und Waisengeld- beiträge befreit werden. Ó

Die näheren Vorausseßungen, unter denen eine solche Befreiung zulässig, sowie die Bedingungen, von welchen dieselbe abhängig zu machen ist, bestimmt der Reichskanzler.

, 28,

Die in den 88. 26 und E bestimmte dreimonatliche Frist kann für einzelne Offiziere, Aerzte und Beamte der Kaiser- 0e Marine dur den Reichskanzler angemessen verlängert werden.

Neue Mitglieder vürfer in die Militär - Wittwenkassen niht mehr aufgenommen werden. ;

Eine Erhöhung der bei diesen a von solchen Mit- gliedern versiherten Pensionen, welhe Wittwen- und Waisen- R RiieE auf Grund dieses Geseßes zu entrichten haben, ist unzulässig.

J} nah den für eine Landesanstalt geltenden Normen die Höhe der Beitragspflicht, sowie der Wittwen- und Waisen- pensionen von Dienstzeit, Dienstrang oder Diensteinkommen abhängig, so werden, wenn niht nah Maßgabe des §. 26 der Verpflichtete auf das Wittwen- und Waisengeld verzichtet hat, für die fernere Beitragspfliht zur Landesanstalt und Berech- nung der von dieser zu leistenden Wittwen- und Waisen- pensionen Dienstzeit, Dienstrang und Diensteinkommen nur insoweit in Ansay gebracht, als fie bei dem Jnkrafttreten des gegenwärtigen Geseßes erreiht waren.

. 30.

Ueber Vermba aninithe der Militär- Wittwenkassen, welche sich nach Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflich- tungen ergeben, wird durch den Reichhaushalts-Etat Be- stimmung getroffen, sofern und soweit niht Ansprüche einzelner Bundesstaaten oder wohlerworbene Rechte Dritter dem ent- gegenstehen. Dasselbe findet statt hinsihtlich der Ueberschüsse solher Kassen, welche sich vor Aufhebung derselben ergeben.

8. 31.

1) Unter den in den Ruhestand verseßten Offizieren und Aerzten find im Sinne dieses Geseges nicht nur die mit Pension verabschiedeten, sondern auch die mit Pension zur Disposition gestellten Offiziere und Aerzte zu verstehen.

__2) Auf die mit Pension verabschiedeten oder zur Dispo- sition gestellten Offiziere und Aerzte, sowie auf die pensionirten Beamten finden im Falle ihrer Wiederanstellung im aktiven Dienst, wenn dieselbe niht nur auf bestimmte Zeit oder für die Dauer des mobilen Verhältnisses erfolgt is, die für aktive Offiziere, Aerzte und Beamte gegebenen Bestimmungen Anwendung. S. 32 Bag

Die Bestimmungen dieses A finden auf die Jnge- nieure des Soldatenstandes der Kaiserlihen Marine gleichfalls Anwendung. r A E

Sie finden ferner hinsichtlich des Reichsheeres auf die

petia Bed ZeugétSergeanten, Wallmeister und Registratoren

ei den General - Kommandos, hinsichtlich der Kaiserlichen

Marine auf die Deckoffiziere, Zeug-Feldwebel und Zeug-Ober- maate Anwendung. 8. 33 3D!

Die Wittwen und die hinterbliebenen ehelichen oder durch nachgefolgte Ehe legitimirten Kinder eines in der Zeit vom 1. April 1882 bis zum Jnkrafttreten dieses N Ver- storbenen Angehörigen des Reichsheeres oder der Kaiserlichen Marine, welcher, wenn solches bereits mit dem 1. April 1882 verbindliche Kraft erlangt hätte, zur Zeit seines Todes zur Entrichtung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen verpflichtet nkrafttretens dieses

gewesen wäre, erhalten vom Tage des aisengeld aus der

Geseßes ab gleihfalls Wittwen- und Reichskasse nah Maßgabe der 88. 9 ff.

_Bei der Festseßung wird, wenn der Ehegatte beziehungs- weise Vater vor dem Jnkrafttreten der Geseße vom 21. April 1886, betreffend die Abänderung des Militärpensionsgeseges vom 27. Juni 1871 (Reichs-Gesegbl. S. 78) und betreffend die Abänderung des Reichsbeamtengeseßes 2c. (Reichs-Geseßbl. S. 80), verstorben ist, unter Berücksichtigung des §8. 14 die Pensionsgebühr nah den Bestimmungen dieser Geseze zu Grunde gelegt, sofern der S beziehungsweise Vater von den Wohlthaten der leßteren betroffen worden wäre, falls er deren Jnkrafttreten erlebt hätte.

Von dem nach diesen Bestimmungen den Wittwen zu- stehenden Wittwengelde wird vorweg der Betrag derjenigen n in Abzug gebracht, welchen der verstorbene Ehegatte verpflichtet gewesen wäre zu tragen, wenn dieses Gese bereits mit dem 1. April 1882 in Krast getreten sein würde.

8. 34.

Ueber die auf Grund dieses Geseßes erhobenen Rechts- ansprüche auf Wittwen- und Waisengeld findet der Rechts- weg, und zwar, soweit nit die Bestimmungen der 88. 149 ff. des Reichsbeamtengeseßes vom 31. März 1873 Plag greifen, mit denselben Maßgaben statt, welhe für die gerichtliche Geltendmachung von Pensionsansprüchen des beitragspflichtigen Ehemannes oder Vaters vorgeschrieben sind.

8. 35.

Vorstehende Bestimmungen kommen in Bayern nah Maßgabe des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 (Bundes-Geseßbl. 1871 S. 9) zur Anwendung.

Jnsoweit in Bayern für einzelne Beamtenkategorien be- sondere von den reihsgeseßlihen Bestimmungen abweichende Pensionsnormen bestehen, bleibt landesrechtliher Bestimmung vorbehalten, auch a diese Kategorien eine Bemessung des Wittwen- und Waisengeldes nah Maßgabe des den Grund- säßen des Reichsbeamtengesetzes entsprehenden Pensionsbetrages anzuordnen. in

Dieses Geseyt tritt mit s L Juli 1887 in Krast. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unkers{chrif und beigedrucktem Kaiserlichen Dn Trat MO ns Gegeben Berlin, den 17. Juni 1887. (L. S.) Wilhelm. von Bismarck.

Die Nummer 19 des Reichs-Gesetblatts lt ube ets elde von hey,

M N T0 d gla n treffend d L as Gesey, betreffend die : Wittwen und Waisen von Angehörigen des Regte für die der Kaiserlihen Marine. Vom 17. Juni 1887. und Berlin, dén 21. uni 1887, r

Kaiserlihes Post-Zeitungs-A i Did E

Königreich Preufßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs-Assessor Fromme in Di Landrath des Dillkreises zu ernennen. ilenburg jun

Nichtamllicßes. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Juni. Se. Majestä Kaiser und König hörten gestern Na mittag A 0 des Staatssekretärs Grafen Herbert von Bismart. 1g

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing in Baden-Baden den Besu Zhrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Michael von Rußland und Jhrer Königlidhen Hoheit der Großherzogin-Mutter von Mecklenburg:S{hwerin.

Dink a Ant wohnte heute mit Gefolge dem Dank. gottesdienst aus Anlaß des Jubiläums Jhrer Majestät der Königin von Großbritannien und Jrland în der Englischen Kirche bei.

Umgeben von Fhren Kindern und Enkeln, den Vertretern fast aller regierender Häuser Europas und den Abgesandten aller Theile des britischen Weltreihs, . ist es ZJhrer Majestät der Königin Victoria von Groß: britannien und Frland, Kaiserin von FJndien heute beschieden, die in den Annalen der Weltgeschidte nur selten verzeihnete Feier des fünfzigjährigen C zu N Eine ernst, nah innen und nah außen hin bewegte Zeit ist ver: laufen, seit die damals achtzehnjährige Prinzessin Victoria von Kent nah dem am 20. Juni 1837 erfolgten Tode JZhrez Oheims, König Wilhelm's IV., den britishen Thron bestieg, Jhrem stets vom Geiste der Mäßigung und dem Wunste die Wohlfahrt Jhres Volkes zu fördern, beseelten Einfluß au die verschiedenen Rathgeber der Krone ist es zu danken, wenn troy mannigfacher äußerer Verwickelungen und innerer Kämpfe das britishe Staatswesen sih in einem so blühenden Zustande befindet. Die Erfolge, auf welche die Königin Victoria heute mit innerer Genugthuung zurück zu bliden vermag, haben in den Herzen der gejammten Bevölkerung des weiten britischen Reichs lauten Widerhall gefunden, und jeder Enz: länder blickt heute mit Stolz und Befriedigung auf die Geschihte und Entwickelung der lezten fünfzig Jahre zurüd.

Aber nicht auf das Vereinigte Königreich und dessen Kolonien beschränkt \sih die Theilnahme an der heutigen Jubelfeier. Von allen civilisirten Nationen, in erster Linie von Deutschland, wird den Sympathien für Jhre Grof: britannishe Majestät lauter Ausdruck gegeben. Einen wi hohen Werth Se. Majestät der Kaiser und König darauf legen, in würdigster Weise bei der Feier vertreten zu sein, zeigt die Entsendung Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm als Repräsentanten Sr. Majestät. Auch das deutshe Volk, eingedenk der Stammesverwandtschaft wi der gemeinsam vollbrachhten ruhmreichen T und im Bewußtsein der bei beiden Völkern gleichen Veste bungen auf dem Gebiet der Kultur und Civilisation, bringt dem Jubiläum der Königin Victoria die lebhafteste Theil: nahme entgegen und {ließt sich aus vollem Herzen dem Wunsch des britischen Volkes an, daß es Jhrer Majestät der Königin noch lange vergönnt sein möge, die Regierung zum Segen Jhrer Unterthanen fortzuführen.

Derjenige, welcher den Auftrag zu einem U erlaubten Rechtsgeshäft annimmt und ausführt, i, nah einem Urtheil des Reihsgerichts, II. Strafsenals, vom 19. April d. JF., troßdem Bevollmächtigter im Sinne des §. 266 Z. 2 des Str.-G.-B. und wegen Untreut zu bestrafen, wenn er über Vermögensstücke des Austrag: gebers absichtlih zum Nachtheile desselben verfügt; eine über eine simulirte Forderung errihtete Hypothekenurkunde kann als Hi Vermögensstück des Grundstücks-Eigenthümers eraÿtt werden.

Der Chef der Admiralität, General-Lieutenant von Caprivi, hat sich nach Wilhelmshaven und Kiel begeben.

Der Dampfer „Hohenstaufen“ mit dem Ablösung? Kommando für S. M. Kreuzer „Adler“ ist am 19. Juni in Southampton eingetroffen und hat an demselben Tagé die Weiterreise fortgesetzt.

Württemberg. Stuttgart, 20. Juni. (St.-A. f. B) Der König hat dem Staats-Minister Dr. von Renntr, welcher heut das fünfzigjährige Dienstjubiläum feiert, 16 Bild mit nachstehendem 8 andschreiben 08 lassen:

Stuttgart, den 18. Juni 1887.

Mein lieber Staats-Minister der Finanzen Dr. von Be Die Feier Ihres fünfzigjährigen Dienstjubiläums, welhe Dle fr 20. d. M. begehen, giebt Mir einen willkommenen Anlaß, Jhnen | die ausgezeihneten Dienste, welhe Sie während eines so langen raums zum Theil unter den \{wierigsten Verhältnissen 2 infiet Königlichen Hause und dem Lande geleistet haben, Meinen gnad!g Dank und Meine volle Anerkennung auszusprechen. O

Als ein besonderes Zeichen dieser Meiner Gesinnungen übers) JFch Ihnen beifolgend Mein Bild. Erkennen Sie darin den Aue der Hoschägung und des dankbaren Gefühls, in welchem Id i minder die Mir von Ihnen stets bewiesene persönliche Anhänglith und Ergebenheit chren möchte. de

Mit Meinen theilnehmenden Glückwünschen zu der bevorstehen Feier verbinde Ich den aufrihtigen Wunsch, daß Sie noh viele Ficite ungestörter Kraft und Gesundheit sich erfreuen mögen, und ves fle im Uebrigen unter der lerne Meines fortdauernden i wollens und Vertrauens, Mein lieber Staats-Minister Dr. von Ren Ihr gnädiger König i / Karl. n

Die Königin sandte dem Jubilar von Villa Berg f Glücfwunsch-Telegramm. Seitens der Stadt Stut 18° wurde dem Minister Dr. von Renner das Ehrenbürger!! verliehen,

4, Bern, 20. Juni. (W. T. B.) Der Bun des-

M Deutshland, elgien, Frankreih, Groß- rath "nien, Haiti, Jtalien, Liberia, Spanien und hrita, welche der Uebereinkunft, betreffend die internationale quni ‘m Schuße von literarischen und künstlerischen Werken, in E waren, ersucht, ihre Bevollmächtigten zu der hege September in Bern stattfindenden Konferenz behufs n auses der Ratifikationen abzuordnen.

0 qu : ritannien und Jrland. London, 20. Juni. Gro Die Königin ist heute von Windsor in E don eingetroffen und auf dem ganzen Wege ai Bahnhof nach dem Bucingham Palaste von der dicht Wn igten Volksmenge enthusiastisch begrüßt worden. gur Stadt bietet schon heute einen festlihen Anblick dar. E große Menschenmenge durchwogt bei dem prächtigen f die Straßen, um die Dekorationen und die Vor- ‘itungen zur Zllumination zu besichtigen, welche in den uptstraßen aller Stadtviertel in großartiger Weise ees d, Die Häuser sind mit Fahnen, Bannern und allegorischen quren geshmückt, welche loyale Znschriften tragen. Die 9 verspriht eine in England in dieser Großartigkeit noch e dagewesene zu werden. Aus allen Städten Englands lufen hier Berichte ein über ähnliche Veranstaltungen. Der Großherz0 und der Erbgroßherzog von essen, sowie die Prinzessinnen Jrene und Alix, ¿rner die Prinzessin von Leiningen und der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Battenberg sind heute früh hier eingetroffen. : i Die „London Gazette“ veröffentlicht cine große Anzahl drdensverleihungen und Beförderungen in der Armee und Marine anläßlich des Regierungs-Jubiläums da Königin; Kronprinz Rudolf von Oesterreih wurde un Ritter des Hosenband-Ordens, Großfürst Sergius, sowie der Erbgroßherzog von Hessen, der Erbprinz jon Sahsen-M einingen und der Khed ive wurden zu Großkreuzen des Bath-Ordens ernannt. (A. C.) Monsignor Ruffo Scilla, der Vertreter des Papstes, ist am 18., der Herzog von Aosta, der

M herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, Fürst Hermann

jon Hohenlohe-Langenberg, Prinz Ludwig von aden, Prinz Hermann von Sahhsen- Weimar gestern hier eingetroffen. Die Vertreter des Sultans ind des Khedive werden heute erwartet.

Vei einer konservativen Kundgebung in Bellefield Park,

trowbridge, hielt vorgestern Lord Randolph Churchill ine Rede, worin er u. A. bemerkte, daß die jüngst von Chamberlain in Aussicht gestellte Gründung einer natio- nalen Partei den einzigen hellen Punkt in der sonst so düstern politishen Konstellation bilde. Diese bemerkens- perthe Entwickelung in der Politik der liberalen llnionisten würde die Fusion der unionistishen Kräfte im ganzen Lande zur Folge haben. Die Wirkung davon würde der Homerule-Politik Gladstone's ein Ende machen, sie würde sein Waterloo, sein Sedan sein. Fie Unionisten, fuhr Lord Randolph fort, blickten nicht länger hnsüchtig auf die Gladstonianer in der A auf Wieder- yereinigung; sie seien von denselben weggesegelt und hätten Inker geworfen in den ruhigen und sicheren Gewässern ihrer Lundesgenossen, der Konservativen. Dieses O und Truÿ- bündniß zwischen den Konservativen und den liberalen Unio- tisten würde eine höchst nüßlihe Geseßgebung für alle Klassen zum praktischen Ergebniß haben. Einem amtlichen Ausweise über die Agrarverbrechen in JFrland während der leßtverflossenen zwei Monate zufolge nurden im April 86 und im Mai 62 zur Kenntniß der Polizeibehörden gebracht. Die Agrarverbrehen im April um- sien einen Mord, einen Todtshlag und einen Mordversuch, wöhrend im Mai keines dieser Verbrehen vorkam. Da- M Den in jedem der zwei Monate neun Brandstiftungen gemeldet.

21, Juni. (W. T. B.) Jn der gestrigen Sißung des Interhauses erklärte der Sekretär der Kolonien, Holland, ¡ischen den Franzosen und ihren eingeborenen Bundes- (enossen sei ein Konflikt mit dem Häuptling von Baddiboo (im Gambiafluß ausgebrohen und sei in Folge dessen in Baddiboo die französishe Flagge gehißt worden. YAddiboo stehe niht unter britishem Schuße, liege aber innerhalb der britishen Juntere ee am Gambia- usse und die Häuptlinge von Baddiboo hätten seit vielen hren vertragsmäßige Verpflichtungen gegen England. Die egierung sei völlig von der Nothwendigkeit über- jeugt, die britishen Rechte und JFnteressen am vambiaflusse zu \{chüßen; dieselbe habe der Ange- legenheit ihre ernste Aufmerksamkeit zugewendet ind verhandle darüber mit der französischen Regierung.

Frankreih. Paris, 19. Juni. (Köln. Ztg) Jn dm gestern abgehaltenen Ministerrath wurde das Budget vÍmals einer Erörterung unterworsen. Außer dem Minister Krieges gaben die Minister der Marine und des Aeußeren von den Ersparnissen Kenntniß, welche sie für ausführbar halten. Die des Marine-Ministers sind ziemli beträchtlich. Derselbe wird seine Ersparnisse beim Umbau der Flotte fielen, d. h die dazu nöthigen Ausgaben nicht mit einem Sdlage machen, wie es sein Vorgänger wollte, sondern sie u! eine größere Anzahl von Jahren vertheilen. Der Minister # Aeußern hat die Ausgaben für Tongking von 29 auf

illionen verringert, und hofft durch seinen Plan be- fs der „indish-chinesishen Vereinigung“ 0s weitere

h parnisse zu erzielen. Was die indirekten Einnahmen an- ‘langt, so werden dieselben olge der von Rouvier ge- troffenen Maßregeln jedenfalls viel bedeutendere Summen ab- Wtfen, als es bisher der Fall war. Das Budget soll in üdster Woche der Kammer vorgelegt werden. Dann will duvier mit einem Plan über die großen öffentlichen Bauten tvortreten, zu welhen au der Kanal gehört, welcher das ittelmeer mit dem Atlantischen Ozean in Verbindung seven ouvier will diese Arbeiten aber von der Privatindustrie ggoren lassen, um die Staatsfinanzen nit weiter zu e

n. (W. T. B.) Jn der heutigen Sivung

der 20. Juni. 1 Deputirtenkammer brachte der Kriegs-Minister Gneral Ferron die am Sonnabend dem Ministerrath vor-

legten vier mili tärishen Geseyentwürfe ein.

talien. Rom, 20. Juni. (W, T. B.) Der König È ng - Nachmittags den deutschen Botschafter Grafen ms in Antrittsaudienz,. L 6 Die Deputirtenkammer genehmiaie mit 262 gegen j Stimmen die Vorlage der Regierung, betreffend die Er- hung des Cerealienzolls auf 3 Fr.

Die Regierung hat das französishe Kabinet davon verständigt, daß sie A9 aus finanziellen Rücsichten an der Barijer Weltausstellung offiziell niht betheiligen werde.

Serbien. Belgrad, 20. Juni. (W. T. B.) Stoilow stattete auf der Rückreise nah Sofia Ristic einen Besuch ab, und Ristic fie wie verlautet, bei demselben erklärt, daß die wiederhergestellten freundschaftlichen Beziehungen zu Bulgarien strikte erhalten und gepflegt werden würden ; wäre die Wieder- herstellung nicht erfolgt, so würde er selbst dazu die Jnitiative ergriffen haben.

Zeitungsftimmen.

Zu dem Schlusse der Reichstagssession bemerkt der „Hannoversche Courier“:

Der 21. Februar is ein Tag wichtigster Ens für das Deutsche Reih geworden. Hätte die Mehrheit unseres Volkes an diesem Tage in seiner Treue zu Kaiser und Reih geshwankt, eine unabsehbare Reihe verhängnißvoller Ereignisse wäre die Folge ge- wesen. Aber zum Heile des Vaterlandes entschied die Wahl zu Gunsten der nationalgesinnten Parteien. Ging auc das Centrum ziemlich ungeshwächt aus dem Wahlkampf hervor, so hatten seine Bundes- h en, die Deutschfreisinnigen und Sozialdemokraten, um so größere

iederlagen erlitten. Die verderblihe Mehrheit Richter-Windthorst- Grillenberger hatte zu bestehen aufgehört. Damit war für die natio- nale Sache ein großer Sieg. erfohten. . . . Der Ausfall der Wahlen war kein „Angstprodukt“, wie Hr. Eugen Richter höhnend verkündete, sondern das Ergebniß der festen Ueberzeugung der Wähler, daß die Sicherheit und der Friede des Deutschen Reichs ernstlich gefährdet sei, wenn abermals eine aus Regierungs- und Reichsfeinden zusammen- geseßte Mehrheit in den Reichstag einzöge. Das deutshe Volk will keine Parlamentsherrshaft, es will ein starkes Königthum, das im Einvernehmen mit einer nationalgesinnten einsichtsvollen Volksver- tretung seine Geschicke lenkt: / ,

Der 21. Februar hat uns eine Mehrheit gebracht, welche, un- geachtet vieler grundsäßlih entgegenstehender E A ih do in dem einen Gedanken begegnet und fest zusammen hält: das Reich nah innen und außen zu sichern und zu festigen, damit es allen Stürmen, welche die Zukunft neo mag, getrost entgegensehen könne. Getragen von diesem Gedanken, bewilligten die nationalen Parteien die Vermehrung des Heeres auf weitere sieben Jahre, nahmen sie die neue Branntwein- und Zuckersteuervorlage an, troß sehr chwerer Be- denken, welche einzelne Bestimmungen dieser neuen Geseße wachrufen mußten. Aber es galt niht nur die Summen aufzubringen, welche die Steigerung unserer Wehrkraft fordern, sondern au die Mittel bereitzustellen, deren das Reich bedarf, um die ihm obliegenden umfassenden wirths{chaftlichen und sozialpolitischen Auf- gaben erfüllen zu können. Diese Steuergeseße bedeuten aber nicht nur eine Vermehrung der Einnahmen des Reichs, sie sind auch zu- glei hervorragend wegen der Reformen, welche sie auf den Gebieten der Besteuerung des Branntweins und des Zuckers einführen. Wäre der nationale Gesichtspunkt bei der Mehrheit nicht in erster Reihe aus\chlaggebend gewesen, so würden diese Geseße nimmermehr zu Stande gekommen sein; denn der Widerstreit der Interessen hätte unter anderen Verhältnissen jede Verständigung unmöglich gemacht so aber überwog bei allem Hader um die Steuersäße doch ließlich die Rücksicht auf die Finanzlage des Reichs.

Aber auch auf anderen Gebieten hat der Reichstag eine ‘ersprieß- lihe Thätigkeit entfaltet. Nach vielen vergeblicen Versuchen, die aae für die Hinterbliebenen der Angehörigen des Heeres von

eihswegen zu regeln, ist ed diesmal gelungen, ein darauf bezügliches Geseß zu Stande zu bringen. Die sozialpolitishe Geseßgebung hat eine weitere Förderung erfahren dur die. Geseße. über die Unfall- versiherung der Bauarbeiter und der Seeleute, Mit der Kolonial- politik beschäftigte sich der Reichstag bei den Verhandlungen über die Regelung des Immobiliarrechts in den deutshen Schußgebieten und über das Dampfersubventionsgeseß, welhes eine durch die praktischen Erfahrungen wünschenswerth gewordene Abänderung erfahren hat. Das Ergebniß der Wahlen in den Reichslanden hat der Regierung die Nothwendigkeit nahe gelegt, \chärfere Maßregeln zu ergreifen, um der reichsfeindlihen, landesverrätherishen Agitation in den wieder- gewonnenen Provinzen mit größerem Nachdruck entgegentreten zu fönnen, Der Reichstag hat dieser veränderten Anschauung über die Behandlung der Elsaß-Lothringer ein volles Verständniß entgegen- ebraht und die zwei im Interesse einer ersprießlihen deutschen Verwaltung eingebrahten Geseße über die Anstellung der Bürger- meister und die Erweiterung des Kaiserlichen Verordnungsrechts an- genommen

Seit Begründung des Reichs ist kaum eine Session gewesen, welche härtere Ansprüche an die Hingabe, Arbeitsfreudigkeit und politishe Einsicht der Volksvertreter gemaht hätte, als die eben abgeschlossene. Die nationalen Parteien haben den in sie geseßten Hoffnungen in vollem Umfange entsprohen. Das Einvernehmen, welches zwishen den gemäßigt Liberalen und den Konservativen zum Zweck der Wahlen getroffen wurde, hat bei den parlamentarischen Kämpfen sich im 1004 und Ganzen als yeilsam für die Interessen des Vaterlandes bewährt. Die Nationalliberalen und Konservativen gaben diesmal den Ton an, und wie wohlthuend unterschied si derselbe von dem, welcher unter der Herrschaft Richter-Windthorst Eingang gefunden hatte. Die Herren vom Deutschfreisinn haben wohl oder übel lernen müssen, bescheiden zu sein, und die Lehre, welhe noch vor wenigen Tagen ihr Führer von Hrn. von Bennigsen empfing, sollten sie ch alle zu Herzen nehmen. Ihre Bundesbrüder vom Centrum sind eben- falls reht fkleinlaut geworden, Der kirchenpolitishe Frieden hat sie etwas auer Tae ebracht und die eindringlihe Mahnung des Papstes zur Mäßigung hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Sozial- demokraten, welhe in sehr verminderter Zahl aus der Wahlurne. hervorgegangen sind, haben der allgemeinen nung tragen müssen und eine ebr viel weniger herausfordernde Sprache geführt als ehedem. i E

Die Verhandlungen des Reichstages sind diesmal mit einer Ruhe und mit einem sittlihen Ernst geführt worden, welhe alle Volks- vertretungen sich zum Vorbilde nehmen könnten. Noch nie hat es eine so hohwichtige Session gegeben, in welcher so wenig Reden ge- halten worden sind, aber auch keine, in der so pflichteifrig gearbeitet worden ist, wie in dieser. Sie wird auch in dieser Hinsicht ewig denkwürdig in den Annalen der deutschen Parlamentsgeschichte bleiben. Mit einem Wort: das deutsche Volk hat alle Ursache mit dem gegen- wärtigen Reichstage zufrieden zu sein, und darf von ihm noch eine reiche A tingende gesetzgeberische Thätigkeit in den nächsten Sessio- nen erwarten.

Ueber denselben Gegenstand wird dem „Schwäbi-

schen Merkur“ geschrieben :

Der Vorgang im Reichstage, 108 heute nah Verlesung der Kaiserlihen Schlußbotshaft der Staatssekretär Boetticher „auf be- sonderen Befehl“ des Kaisers der Bersammiang Vank und Anerken nung des greisen Herrschers für die Beschlüsse des Reichstages zur Festigung der vaterländishen Wehrkraft und der Reichöfinanzen, diese „Vorbedingungen für unseren Frieden und die Entwickelung seiner Werke“ in warmen Worten aussprach, steht in der Geschichte des deutschen Parlaments einzig da, Um so größer war die Ueberraschung und die Freude bei allen den Abgeordneten, welche zur Durchseßung dieser BOGNe in langer, mühevoller Arbeit mitgewirkt haben. Das Hoch auf den allverehrten Fürsten, welhes der Präsident von Wedell hierauf ausbrachte und bei dem er auf die eben gehörten Kaiserlihen Dankesworte Bezug nahm, ist wohl niemals begeisterter von der Versammlung ausgerufen worden als heute, wenn auch die Denoton die gehörten Worte der Anerkennung auf sich zu btedan niht in der Lage war, In der auf Kaiserlichen Befehl gehaltenen

timmung ebenfalls Rech-*

Faspeode des Staatssekretärs sind die Hauptwerke der langen parlamen- ta fen Arbeit bervorgehoben, welhe der Session ihren Werth und ihr denkwürdiges Gepräge gegenüber so vielen früheren mehr oder weniger unfruhtbar verlaufenen Tagungen des Reichstages verleihen: das Militärgeseß nebst der Oas der erhöhten Ausgaben zur Ver- theidigung des Reichs und der deutshen Einheit, dazu als nothwendige Ergänzung und zugleich zur Ermöglihung fernerer segensreicher geseßzgeberisher Einrichtungen die Stärkung der Reichsfinanzen dur die von Branntwein- und Zukersteuer zu erwartenden Mehreinnahmen. Es sind in der That friedenerhaltende Thaten, deren \ich die Nation erfreuen kann und auf welche der Reichstag mit dem glücklichen Gefühl der Befriedigung nah den Anstrenguagen siebenmonatliher harter Arbeit denn au die Wahlen waren ein harter politischer Dienst für das allgemeine Wohl zurückzuschauen berechtigt ist. Nicht minder gilt das Lob und der Dank des Kaisers allen denen im Lande, welche durch ihre Stimmabgabe und politishe Arbeit den jeßigen Reichstag ermögliht haben. Wir stehen am Schluß einer überaus langen und theilweise sehr erregten parlamentarischen Arbeitszeit, die aber so erfolgreich gewesen is wie keine seit den ersten Jahren der Begründung des Reichs. Man muß hierbei die Tagung des aan Landtages wegen der Wichtigkeit seiner Leistungen und der Bedeutung des preußishen Staatswesens für ganz Deutscbland mit einshließen. Die Beilegung des Kulturkampfs, das friedlihe Verhältniß zu Rom, das dadurch befestigt wurde, wirkte mächtig auf die Wahlen zum Reichstage und auf die Haltung des Centrums mit ein, d. h. auf die Entwickelung der gesammten inneren deutschen Politik. Das Centrum, der „feste Thurm“ der Opposition, ift nit mehr das, was es früher war, so viel steht fest mag man auch über die weitere, wahrsheinlich langsame Entwicklung der Verhältnisse

. dieser Kampfpartei \sich vorsihtiger Weise allzu weitgehender Prophe-

zeihungen enthalten. Sehen wir ab von den Hauvtarbeiten des Reichs- tages, so liegen seit der Wiedererstarkung der Nationalliberalen, der gemäßigten Politiker überhaupt, auch auf andern Gebieten fat durch- weg erfreulihe, zum Theil recht bedeutsame Ergebnisse der Geseßgebung vor. In erster Linie ist hier das Militär-Hinterbliebenen-Geseß zu nennen, das zur Beruhigung der Familien endlich diesmal zur Ver- abschiedung gelangt ist, ferner der Abs{luß der Unfallversicherung, welcher die Vorlegung der Altersversorgungsvorlage für die nächste Session ermöglicht, die Fortschritte der auf die Schutzgebiete bezüg- lihen Geseßgebung und diejenigen der Gesundheitseinrihtungen. Nur G Gebiete sind einige Mißgriffe nicht verhütet worden. . ..

Die „Danziger Allgemeine Zeitung“ macht auf die Wandlungen aufmerksam, die ih in der Frage des Arbeiterschußes vollzogen hätten, und sagt:

Bei Berathung des Sozialistengeseßes im Jahre 1878 bemerkte Fürst Bismarck, daß er eine jede Bestrebung fördern werde, welche positiv auf Verbesserung der Lage der Arbeiter gerichtet sei, und daß er, wenn nur ein erster Antrag vorliege, ein freundlihes Entgegen- fommen zeigen werde. Während die verbündeten Regierungen als erste That zur Wiederbelebung des öffentlihen Vertrauens und zur Verbesserung des Looses der arbeitenden und namentlich an Arbeit Mangel leidenden Klassen es unternahmen, das wirthschaftlihe Leben im nationalen Boden festwurzeln zu lassen, machte der Reichstag keinen Versu, stellte keine Partei einen Antrag, durch welchen unmittelbar die \staatlihe Fürsorge zur Heilung der sozialen Schäden angerufen worden wäre. Leßteres geschah in der Thronrede vom Februar 1881 und mit Vorlegung des ersten Unfallversiberungsgeseßes, bei deffen Berathung der Kanzler eine noch viel umfangreichere Fürforge für eine bessere und würdigere Behandlung der Erwerblosen in Ausficht stellte. Noch weiter „in Fluß gebracht“ wurde die Frage des Arbeiter- \chutes durch die ewig denkwürdige Kaiserliche Botschaft vom 17. No- vember 1881.

Es kam das Krankenversiherungsgeseß, der zweite und der dritte Entwurf für die Unfallversiherung. Was maten die fozialpolitischen Gesete für Schwierigkeiten! Die Unfallverficherung war nach Herrn Bamberger nichts als eine sozialistishe Schrulle . . . „Keine ge- wissenhafte Geseßgebung* nannten die Sezefsionisten die neue fozial- politishe Aera und das war noch milde ausgedrückt. Man fprach auch von „chimärischen Unternehmungen“ und malte die Schreck- gespenster einer Assignatenwirthshaft als Folge der „Arbeiter- beglückungs8pläne" des Kanzlers an die Wand. Ganz verwerflih war besonders die große „Eile des Kanzlers“ und die Fortschrittlichen rourden immer mißtrauis{her und verbifsener, als fih der Wille des Kanzlers an dem Taback-Monopol wider Wunsch und Erwarten nicht „gebrochen“ hatte. ; |

Genug davon. Die Klagen über die Langsamkeit der Regierung baben vielleiht eine gewisse agitatorishe Bedeutung für Leute, die ein kurzes Gedächtniß haben. Bewiesen wird damit nur, daß das chemals von links her so mißtrauisch und feindselig betrahtete Reformwerk populâr geworden ist. Es wäre ja ganz gut und erfreulih, wenn der jeßt sogar bei den Freisinnigen erwachte Gifer für das Wohl der Armen und Bedrückten echt wäre. Leider ist er das niht. Denn fonst würde man den verbündeten Regierungen mehr Gerechtigkeit wider- fahren lassen und vor allem bekennen, daß die liberalen Anschauungen einen tiefgehenden Wandel durchgemacht haben oder noch durchmachen müssen, statt diejenige Stelle der Abkehr von früheren Zielen zu zeihen, von welcher überhaupt die ganze Arbeitershuy-Gefetzgebung ausge- gangen und ins Werk geseßt worden ift.

Landtags - Augelegenheiten.

(W. T. B.) Bei der Neuwaßk magdeburgishen Wahl- Wernigerode, wurde Landwirth 377 von 378 Stimmen

Halberstadt, 20. Juni. eines Landtagsabagaeordneten im d. bezirk, Oschersleben - Halberstadt - Beseler-Anderbeck (nat.-lib.) mit gewählt.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesund- heitsamts sind in der Zeit vom d. bis 11. Juni cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurhschnitt berehnet, als gestorben gemeldet : in Berlin 19,7, in Breslau 27,3, in Königsberg 28,6, in Köln 27,8, in Frankfurt a. M. 19,2, in Wiesbaden 10,0, in Hannover 20,4, in Kassel 18,1, in Magdeburg 24,0, in Stettin 18,4, in Altona 29,3, in Straßburg 25,9, in Meß 9,6, in München 40,5, in Nürnberg 22,1, in Augsburg 34,8, in Dresden 22,9, in Leipzig 13,1, in Stuttgart 15,6, in Karlsruhe ls 5, in Braunschweig 15,9, in Hamburg 22,2, in Wien 29,9, in Pest 33,4, in Prag 32,2, in Triest 23,0, in Krakau 28,5, in Basel —, in Brüssel 26,9, in Amsterdam 21,1, in Paris 21,5, in London 17,5, in Glasgow 22,6, in Liverpool 22,3, in Dublin IUN in Edinburg 21,0, in Kopenhagen 19,9, in Stockholm 27,3, in Christiania 19,0, in St. Petersburg 29,2, in Warschau 26,6, tin Odea 30,4, in Rom 27,9, in Turin —, in Venedig 27,2, in Alexandria 32,0. Ferner in der Zeit vom 1. bis 21. Mai cr.: in New-York 25,5, in Philadelphia 22,0, in Baltimore 16,0, in Kalkutta 29,6, in Bombay 21,5, in Madras 37,9. e :

Die Sterblichkeit hat in der Berichtswoche in den meisten Groß-

städten Europas abgenommen und wurden von einer größeren Zahk derselbeù, besonders von deutschen Städten erheblih kleinere Sterb-

lichkeitsziffern mitgetheilt, als aus der Vorwoche. So war die Sterblichkeit in Met (9,6), in Wiesbaden (10,0), in Leipzig, Stutt» gart, Braunschweig, Karlsruhe , Düsseldorf , Darmstadt, Kassel, Stettin, Frankfurt a. M., Bremen, Berlin, Glberfeld, Kopenhagen, London, Christiania eine geringe (nit 20 pro Mille und Sabr). Günstig war die Sterblichkeit auh in Hannover, Mannheim, Aachen, Barmen, Amsterdam, Paris, Edinburg u. A. Eine außer- gewöhulih hohe Sterblichkeit (über 30 pro Mille und. Jahr) wird von den deutschen Städten aus München, Augsdurg,

Chemniy, Essen, M.-Gladbah gemeldet. Unter deg