1887 / 149 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jun 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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in den Probate, Divorce, and Admiralty Division behandelt, im vierten die verwaltende und freiwillige Gerichtsbarkeit der Chancery Division, hauptsächlih das Konkursverfahren. Den prak- tishen Gebrau erleichtert ein alphabetishes Register und ein Verzeichniß englisher technischer Ausdrücke. Man kann dem mit großer Sachkenntniß und musterbaftem Fleiß gear- beiteten Werke feine bessere Empfehlung mit auf den Weg geben, als es Dr. Rudolf Gneist in scinem Vorwort thut, der dem Verfasser das Verdienst zuspricht, daß er diesen sehr s{chwierigen Theil des öffentlichen Rechts in einer für deutsche Lescr wohl verständlichen, und ebenso für wissenschaftlihe wie für praktische Zwecke ausreichenden Gestalt und dabei auch unserer Rechtsanwaltschaft in ihrem Verkehr mit den englishen Gerichtshöfen einen zuverlässigen Berather ge- geben habe. 5 E E

Spamcr’s Illustrirtes Konversations8-Lexikon. Nabsc(ilagebuch {ür den tägliden Gebrauh. Ein Hausschat für das Volk. Orbis pictus für die studirende Jugend. Zweite gänzlich um- gearl eitete Auflage. Leipzig und Berlin. Ve-lag und Druck von Otto Spamer. Dritter Band (Buchstabe G, D und E, 1887). Mit 954 Textabbildurgen, 8 politishen und physishen Karten und 11 Tonbildern. 944 Bogen 4%, Preis 15 A Sehr eleganter Halb- franzband. Wir haben uns bereits früher (Iahrgang 1886 Nr. 209) bei Besprehung der beiden ersien Bände des Werkes über dessen Tendenz und Werth geäußert, Der vollendet vorliegende dritte Band rechtfertigt nach allen Richtungen hin die dort ausgesprochene Aner- kennung. Wir begegnen derselben wohldurchdachten Kürze im Tert, welde dem Bestreben dient, die Stichwörter auf die möglich höchste Zahl zu bringen : die beiden ersten Bände enthalten gegen 20 000 Rubriken und Artikel, der gegenwärtige allein über 18 000. Dem Deutschen Reich ift cine Reihe bemerkenswerther Abhandlungen gewidmet: „Deutsches Heerwesen“, mit auéführlicher Darlegung der Armweeorganisation, in den statistishen Daten bis auf die Gegenwart fortgeführt; „Deutsche Kolonien“, „Kunst“, „Literatur“, „Marine“, „Mythologie“, „Philo- sophie“*, „Deutsches Recht“, „Deutsche Sprache“, „Deutsche franzö- fischer Krieg“. Der Artikel „Deutschland und Deutsches Reich“ bietet eine in acht Zeiträume abgetheilte historishe Skizze von größerer Ausdehnung. Achnlich ist England behandelt. Im Uebrigen lenken wir die Aufmerlsamfkeit auf die Rubriken „Darwin“, „Eisen und Eisenindustrie“, „Eisenbahnen“ (mit werthvollen ftalistischen An- gaben), „Elektrizität“ nebst Annexen, „Entdeckungen“ (mit chronolo- gisher Tafel der wichtigsten Entdeckungsreisen und Eutdeckungen seit dem Alterthum bis 1885), deszgleihen „Erfindungen“ (mit ent- sprechender chronologisher Uebersicht), „Erde“ (mit Karten), au auf den Artikel „Europa“. —- Ganz besonders is wieder die Illustration gepflegt worden , ausgesprochener Maßen die Spezialität dieses Konversotions-Lerikons. Neben der künstleri- {en Ausführung der Abbildungen macht sich der Reichthum und das Schritthalten mit der Zeit geltend. Die Vorträts erreichen die stattliche Zahl 185 (im erften Bande 115, im zweiten 179). Die umfänglihe Berücksichtigung der Naturwissenschaften, der Technik, des Gewerbes und der Wirthschaft durch bildlihe Darstellung fällt in die Augen, auch ift anerkennenswerther Fleiß auf Kulturgeschichte und Kunst gewendet. Von den einscdlägigen besonderen artistischen Beigaben werden die Tonbilder „Elsaß-Lothringen“ von Albert Richter, „China“ (1 und 11) und die Vildertafeln über den Kulturzustand in Deutsch- land vom 8. bis 19, Jahrhundert (1 bis VIIL.) viele Freunde finden. Die Architekturen stellen auch für diesen Band einen beträchtlichen Antheil. Ein interessantes Beispiel für die instruklive Wirkung der Sllustration bieten die Rubriken „Diamant“ und „Cdelsteine“ mit dn entsprehenden Abbildungen der größten bekannten Diamanten in natürlicher Größe, fowie der gebräuchlihsten Formen des Cdelstein- \chnittes in Größe der Brillanten von 1 bis 100 Karat, mnd der Kcystallformen der Edelsteine. Der fkartographischen Beilagen (politishen und geologishen) find zahlreihe. Ver- dienstlih bleibt die fortgesezte Bemühung der Redaktion, dur auéführlihe statistische Tafeln (in der Weise der Hübner'schen), welche der Nükseite der Landkarten aufgedruckt sind (vgl. z. B. Dänemark, Deutsches Meich, Europa), neben der geographischen zugleich die politishe Bedeutung der Staaten anschaulich) zu vergegenwärtigen. Im Allgemeinen ist auch diesmal das ges{chmackvolle Arrangement beim Abdruck der Illustrationen zu loben. Die Bände 1 bis 3 zusammen enthalten 3082 Text-Illustrationen, 38 Tonbilder in Quarto und 26 geographische Karten. Das Werk kann, außer in 8 Bänden, noch in 200 Lieferungen zu 90 S oder in 34 Abtheilungen zu 3 M bezogen werden,

Gewerbe und Handel.

Die sfoeben erschienene 7. Lieferung der „Gewerbechalle“ (Organ für den Fortschritt in allen Zweigen der Kunstindustrie, unter Mitwirkung bewährter Fachmänner redigirt von Luowig Eisenlodr und Carl Weigle, Architekten in Stuttgart; Verlag von J. Gngelhorn daselbst) bringt auf Tafel 43 ein Zimmer im Stil vlämischer Renaissance; entworfen von Professor F. Ewerbeck in Aachen. Tafel 44: 1.—-5, Entwürfe zu silbernen Gefäßen von_Karl Raab in Gablonz. 6. Aufnahme eines Gefäßes im K. K. Oesterreichischen Museum für Kunst und Gewerbe in Wien; von demselben. Tafel 45: Bibeldeke im Bayerischen Gewerbe-Museum in Nürnberg (deutsche Arbeit, 1751); aufgenouumen von Friedrih Gaab daselbst. Dieselbe besteht in der Hauptsache aus Kalbleder, welches verschieden- farbig cingelegt ist, der weitere ornamentale Schmuck bildet ein Meisterwerk der Handvergoldung. Die Decke wurde im Jahre 1751 zu Altorf in Mittelfranken hergestellt. Tafel 46: Spiegelrabmen von Aubert in Paris. Tafel 47: Scmieveeisernes Parkthor (1730—1740) in Billwärder bei Hamburg ; aufgenommen von Architekt M. Scheiwe in Höxter, Tafel 48: Geschnißte Füllungen an einem Lesevult in S. Agostino in Perugia; aufgenommen von Professor L Gmelin in Mün en Tafel 49: Norwegische Leinwandstickeret der Renaissance im Schlesischen Alterthums-Mufeum zu Breslau, aufgenommen von H. v. Amstetter daselbst. :

Ueber die Laje des rheinisch-westfälischen Metall- marfkts berichtet die „Nhein.-Wesilf. Ztg.“ : Die Lage des rhcinish- westfälishen Cisenmarktes hat sich zwar im Laufe der leßten Woche faktisch kaum wesentli geändert, dow hat dic abwärts gehende Ten- denz, wie es scheint, ein Ende genommen und zudem die Walzeiscn- branhe durch das nunmehr fest beschlossene Verkaufssyndikat einen festeren Halt gewonnen. Die Berichte aus Schlesien lauten ebenfalls befriedigend, wenn auch mehr für Walzeisen als für Roheisen. Doch erwar!'et man für leßteres in nähster Zeit eine Produktions- einshränkung. In England war der Markt still, aber fonst in festec Haltung, welch letzteres auch von Schotiland gilt, wo dieselbe sich sogar durch eine Steigerung der Warcantpreise um ca. 9 d. aus- gesprochen hat. Der belgische Eisenmarkt ist andauernd fes und man spricht von einer Hausse auf Träger; anhaltend gedrückt ist dagegen der französische Eisenmarkt, Jr Amerika war das Geschäft ill, die Haltung dagegen eine feste. Was speziell die Geschäftélage des rheinisch-westsälischen Marktes anbelangt, so ift dieselbe in Cisen- exzen im Ganzen noch gedrückt; nur in Rostspath ist in den letzten Tagen die Nachscage ctwas lebhafter gewesen und es sind auch ver- schiedene größere Abs{lüsse in dieser Erzsorte gethätigt worten. Noheisen is in Rheinland- Westfalen nahezu unverändert; die Nachfrage ift im Ganzen \{chwach, wenn dieselbe in letzter Zeit auch N etwas lebhafter gewesen ist. Die Preise sind ziemlich

est behauptet worden. Die Nachfrage nah Spiegel - eisen vom Auslande und Inlande s\tockt fal gänzli, dieselbe ist nur in Sorten mit 20% Mangangehalt etwas lehhafter eworden und es sind in diefer Marke in der leyten Zeit eirige edeutende Abschlüsse erfolgt. In der Walzeisenbranche ist das wichtigste Ereigniß jedenfalls die am Sonnabend in Düsseldorf ein- stimmig beschlossene Bildung eines Syndikats der rheinis{ch-westfälischen Stabeisenfabrikanten, womit unsere frühere im Gegensaß zu den pessimistishen Berichten anderer Blätter ausgesprochene (Fv- wartung sich vollständig erfüllt hat. Die Nachfrage war in Stabeisen bislang noch immer befriedigend und nach der leßten vortnonatlichen Statistik haben die Lagervorräthe ab- genommen. Es ist deshalb die oben angegebene Erhöhung des

Grundpreises, der noch keineswegs in rihtigem Verhältniß zu den Rohmaterialien stand, volländig gerechtfertigt. In Kesselblechen ist wesentlich Neues nicht zu berichten; die unverändert gebliebenen Preise bebaupten sich In Walzdraht hat die Marktlage im All- gemeinen keine merkli@e Verschlehterung erfahren, namentlich hat sih Scweißeisen-Walzdraht in letzter Zeit im Preise fes: behauptet. Die Lage der Maschinenfabriken und Eisengießereien ist noch nahezu unverändert. Die Beschäftigung scheint , wenigstens stellenweise, in der letzten Zeit eine bessere geworden zu etn, nur über das Geschäft in Rohren wird noch Klage geführt. Die Beschäftigung ist eine mäßige und die Preise sind noch immer gedrückt.

Die „New-Yorker Hdls.-Ztg.“ schreibt in ihrem vom 17. Juni datirten Wochenberiht: Das Geschäft am Waaren- und Produktenmarkt hat vielfa einen sehr erregten Verlauf aenommen. Von Brodstoffen bewegte sich Weizen in Folge des in Chicago eingetretenen Zusammenbruhs des berüchtigten _eCorner“, in stark weichender Richtung ; der Schluß gestaltete sich beruhigter. Die 1mfâte, besonders in Terminen, waren geradezu kolossal, auch der Erport gestaltete si, zu den gewichenen Notirungen, sehr animirt. Mais, im Vergleih mit Weizen, entschieden fest, ebenso Hafer. Am Frachtenmarkt ist die Situation eine eher wieder etwas bessere geworden. Bei recht bedeutenden Umsäßen in Loco- Waare sowohl als in Termiren, waren Baumwoll- Notirungen anfänglih und im weiteren Wocenverlauf rückgängig, um befestigt zu \chließen. In den ersten Tagen der Woche vollzog si der seit lange erwartete Krach in Brasil- Kaffee s, wobei das Geschäft ganz enorme Dimensionen annahm. Schluß sowohl für Brasil-Kaffees als auch milde Sortez, welch leßtere ebenfalls, wenn auch in beschränktem Maße, in Mitleidenschaft gezogen worden, beruhigt. Der Thee- und Zuckermarki bot nichts Neues von Interesse. Zu Provisionen ubergehend, so war Schmalz, das ja hauptsäcblih von Chicago aus manipulirt wird, in Sympathie mit Weizen weiter rüdck- aänagig; Schweinefleisch war till, aber relativ fest Am Metallmarkt war Eisen fes, aber sehr till, Zinn zu ermößigten Notirungen, animirt, Kupfer und Zink stetig. Uéber Schiffébedürfnisse ist nichts Neues zu melden; Preise von Terpentinöl und Harz baben \ch ziemlich stetig behauptet. Raff. Petroleum fonnte die Anfanas der Woche etablirte Besserung von % C. nicht behaupten und beharrt in matter Tendenz. In Pipe line certificates herrs{cht tro mäßiger Preis\hwankuncen beinahe gar keine Spekulation, Schlußpreis 622 C. Gd. Die seit längerer Zeit am Wollmarkt dokumentirte Festigkeit hat sich auch in dieser Woche behauptet. In fremden und einheimishen Manufakturwaaren war Stille vorherrschend. Der Import fremder Webstoffe beträgt für die heute beenvete Woche 1733547 gegen 1410315 Doll. in der Parallelwxhe des Vorjahres.

Stralsund, 26. Iuni. Zu dem am 10. und 11. d. M. hier abgehaltenen Wollmarkt sind 5290 Ctr. Wolle angefahren, voelche sämmtli bis auf einige Posten verkauft wurden. Der Preis für ordinäre Wolle betrug 112—118 4, für mittlere 120—126 s und für feine 130 Æ für den Centner. Das Schucgewichi hat im AU- gemeinen wenig befriedigt und bleibt hinter dem des Vorjahres zurück. Die Wäsche war vereinzelt gut, zum größeren Theil aber mangelhaft.

Zürich, 28. Juni (W. T. B.) Die Generalverfammlung der Schweizer No rdostbahn genehmigte nachfolgende Anträge des Verwaltungsraths: rom MReincrtrage 660 999 Fr. als Dividende für die Priorität8aktien zu verwenden, 500 000 Fr. dem Pensionsfonds zu überweisen und 189 704 Fr auf die neue Nechnung vorzutragen. Der Verwaltungsrath wurde aufgefordert, gegen den Beschluß des Bundes- raths gerihtlih vorzugehen, weil derselbe seine Befugnisse als Schieds- cichter überschritten habe; am auffälligsten sci dies bei dem Verbot ürer die Verfügung des Reinertrages. j

Amsterdam, 28. Juni. (W. T. B) Die heute von der Niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltene Kaffee- Auktion eröffnete für Nr. 1 zu 534 à 54, Nr. 2 532 à 94, C L

bd+ à 642, Nr, 21 b4l à b4t, Nr. 24 00 A061, i London, 28. Juni. (W. T. B) Wollauktion. Stim-

mung fest, Preise unverändert. New-York, 27. Juni. (W. T. B.) Weizen - Ver-

\chiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver- einigten Staaten nah Großbritannien 108 000, do. nah Frank- rei 84 000, do. nah anderen Häfen des Kontinents 96 006, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 36 000, do. na anderen Häfen des Kontinents Orts. :

98, Juni. (W. T. B) Der Werth der in der ver- gangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 5 485 153 Doll.

Verkehrs -Nnstalten.

Witten, 26. Juni. (NRhein- u. Ruhr-Ztg.) Obschor die gestrige Generaloersammlung des Vereins ¿zur Kanalisicung der Ruhr weniger besucht war, als bei der grundiegenden Be- deutung der Tagesordnung erwartet werden durfte, zeigt doch der Verlauf derselben, daß sowohl dem gewählten Ausschuß als dem auf desscn Antrag von dem Minister Maybah zum Zwecke der Vor- arbeiten beurlaubten Regiecungë-Baumeister Greve das große Ziel in seiner ganzen erstrebenswer:hen Fülle und Bedeutung stets vor Augen \{chwebt und von ihnen mit einer anerkennenswerthen Energie un) Konsequenz, und unbeirrt durch alle jene kervortretenden Zweifel, Deuteleien und Nörgeleien verfolgt wird, welche {hon oft- mals cinen großen Gedanken im Keime erstickt haben. Wenn dem Projekt der Ruhr-Kanalisirung bisher vielfah „der Glaube fehlte“. so möchten wir nah dem Verlauf der gestrigen Versammlung diesen Standpunki als einen für die Anwesender. wenigstens über- wundenen bezeichnen, und daran die Hoffnung knüpfen, daß die in etwa 8—-14 Tagen im Dru erscheinende Broschüre Über das Projekt, wclches Regi:rungë-Bauneister Greve in gedi-?gener Weise aus- gearbeic:t hat, Alle zu der Ueberzeugung führen wird, daß die Ruhr- fanalifirung niht allein eine leiht und zweckdienlich auszuführendc qute Idee ist, sondern avch, zur That geworden, den Staat und die Ruhrgegend, sowie seine weitverbreitete, weltbewährte Montan- Industrie durch ibre große Rentabilität zu neuem Reichthum führen, den in der Jadustrie Betheiligten einen neuen Stüßpunkt für die Hebung der Wohlfahrt des Volkes bieten wird. E

Aus den geschäftlihen Mittheilungen verdient angeführt zu werden, daß das Ausschußmitguied Hr. Schmidt wegen Verlegung seines Wohn- fißes nab Charlottenburg seinen Austritt angezeigt hatte und duré) das Loos die Herren Ernst Lohmann: Herbede und Dr. jur. Heyden- Essen ausgeschieven wurden, Auf den Antr1g des Landraths Dr. Neu- hauê- Hattingen wurde statt des Ersteren Dr, Schulz-Bochum neu un» die beiden andern Herren einstimmig wiedergewählt. Das Rechnungs- verhältuiß wurde vorgetragen und die geschehene Vorprüfung von einer sofort in Thätigkeit tretenden Prüfungskommission (Vürger- meister Heider und H, Berninghaus) gutgeheißen, worauf die Ent- lastung erfolgte. : L

Regierungs-Baunmeister Greve entwickelte sodann in cinstündigem Vortrage seine gründliche Arbeit, betreffend die Ruhr-Kanalisirung von Ruhrort aufwärts bis Wetter, woselbst in cinem bis Herdecke sich erstreckenden Sammelhafen die dortige kleine und große Industrie \ih entfalten bezw. sich anschließen kann, ferner den Kanal dur das Herz der Montanindustrie von Steele über Kray (Zeche Dahlbufch“, Zehe „Hannover*) nah Eikel und voa da über Herne (Zeche „Friedrich der Große“) zum Anschluß «n den Emskanal. Wir würden unserer heutigen Aufgabe niwt entsprehen und den Lesern der demnächst eri heinenden ausfüh:lichen Denkschrift vorgreifen, uns auch zu dürftig vorkommen, wollten wir auch nur kurz ausführen, wie der Vortragende aus dem geschäftlichen Verlauf der Ruhrschiffahrt, aus den Vergleichen mit den Main-, Seine-, Mosel- und anderen Kanali- sirungen, aus den sehr sorgfältigen Sammlungen über die Wasser- mengen und -Mängel seit einem balben Jahrhundert, aus den Beobach- tungen über die Vernachläfsigung, der Wasserstraßen, aus ter Gewin- nung von etwo 1000 ha Rieselwiesen und der Verfrachtung der Kohlen-, Eisïen- und Stahlindustrie die Zweckmäßigkeit und Rentabilität des Unternehmens entwickelte. Es fei nur eben gestreift, daß die Kosten

der Ruhr-Kanalisirung auf 104 Millionen Mark, die des Kanals Steele-Herne auf die Hälfte höher geshäßt werden kann und daß die Fracht per Tonnen-Kilometer Kohlen von Witten bis Ruhrort von 1,70 per Bahn, auf 20 per Wasser sinken wird. /

Nach dem gegen 1 Uhr beendeten Vortrage, für welchen die Ver- sammlung auf Antrag des Vorsiyenden durch Crheben von den Pläßen ihren Dank abstattete, machte Dr. Möller-Brackwede auf die im Ruhrstrome unbenußt liegenden Wasserkräfte aufmerksam und auf die Zweckmäßigkeit der Ausnußung derselben, wobei aber die projektirten Nadelwehre in Wegfall kommen müßten. Dr. Heyden wünschte, daß die Versammlung von den sehr dankenswerthen Aus- führungen des Vorredners sich nicht vorzeitig auf Seiten- wege ziehen lasse, da es in heutiger Versammlung doch hauptsählich darauf ankomme, das Resultat des Herrn Waßserbaumeisters kennen zu lernen und si an dem ansprehenden Fleiße und der aründlichen Arbeit desselben zu erbauen und die Mittel zu berathen, welche zur Durchführung des Projektes am zweckmäßigsten seien. Er hob aus dem Vortrage des Hrn. Greve namentlich hervor, daß Stichkanäle nah größeren Werken hin angelegt werden sollen, und da mache er darauf aufmerksam, daß sowohl für die Beschaffung der einstweiligen vorbereitenden Mittel des Vereins als später bei der Durchführung des Projektes, auch wenn nah der Ansicht des Hrn. Greve die Staatéregierung die Kosten der Ruhr-Kanalisirung über- nehme und von Erhebung von Schiffsgebühren Abstand nehmen solle, die großindustriellen Werke sowie die Städte und Gemeinden das meiste Interesse an der Ausführung haben und auf deren Beihülfe deshalb am meisten zu renen sein dürfe. Er empfahl namentlich die Stichkanäle na dem Bochumer Verein“ und der Krupp'schen Fabrik bei Essen, woselbst nahe am chemaligen Köln-Mindener Bahn- hofe, am Segeroth, genügendes Terrain ohne bedeutende Schwierig- keit zu erlangen sein werde Ein Antrag, diesen Stiätanal als Theil des Gesammtprojektes auszuarbeiten, fand einstimmig Annahme. Der Vorsißende machte noch einige interessante Mittheilungen über die Schleusendimension, welche gestatte, daß ein Schlepper mit zwet eisernen Kasten zugleich geschleust werden könne, und {loß alsdann die Sißung. : :

Ueber die Konkurrenz des nördlichen sog. Emscherkanals und die Vorzüge der neuen Linie vor demselben, über die minder großen Ge- \ahren für bezw. durch den Bergbau, die geringeren Kosten, die bereits dur ein großes Neß von Eisenbahnen von Südwesten nach Nord- osten vorhandenen Zubringer, welche fast alle direkt oder indirekt unseren Kanal berüßren und an den Berührungspunkten einen bereits nahezu fertiggestellten Anschluß hätten, während die Anschlüsse an den Emscherkanal, sei es zu Lande oder zu Wasser, erst mit großen Kosten anzulegen seien, über die auf der Linie Steele- -Herne vorhandenen größeren Wass ermengen wurden privatim manche Meinungen aus- getausht, welche das Vertrauen in die Ausführbarkeit und große Zweckmäßigkeit der neuen Linie zu befestigen geeignet waren.

So kônen wir denn den Bestrebungen des wackeren Vereins und dem rührigen Vorsitenden desselben mit einem hoffnungsvollen Glück- auf und dem Wunsche vertrauensvoll weiter folgen, daß seine fernere Früchte den Ersftlingen ebenmäßig folgen mögen

Berlin, 29. Juni 1887.

Dem Königlichen Kunstg ewerbe-Museum ist durch Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden eine Ü h r zur Ausstellung übergeben, welche dieselbe als ein persönliches Geschenk Sr. Majestät dem Kaiser zu Seinem 90. Geburtstage dargebracht hatte. Dieselbe, in Form ciner zierlichen Standuhr ist vollständig in schr künstlerischer Vollendung bemalt nach Erfin- dung des Professors Göß in Karlsruhe und enthält in ovalen Me- vaillons die Porträts dec Urenkel des Kaisers, die Söhne tes Prinzen Wilhelm, die schwedishen Prinzen und die Prin- zessin Fedora von Sachsen-Meiningen. Das sehr anmuthige Kunst- nerk ist in dem oberen Kup»elraum des Museums aufgestellt, wo zur Zzit auch wieder Neuerwerbungen ausgelegt werden.

Auf dem Tempelhofer Felde wchte heute das_ rothe Kreuz im we'ßen Felde. Vor dem General von Kaltenborn-Stachau, General- ta58-Chef des Garde-Corps, fand Heute Vormittag daselbst die Vorstellung dec 3 Sanitäts -Detachements des Garde-Corps statt, mit welcher die 10 tägige prakti] he Vebung der Detachements ihren Abschluß erreichte. Jedes Detachement besteht aus 110 Soldaten, 4 Lazarethwagen, einem Leiterwagen und cinem Gepäckwagen. Im leßteren ist das trans- pcrtable Zelt untergebracht, unter dem die Aerzte ihres {weren Be- rufs zu walten haben.

Paris, 28. Juni, (W. T. B.) Wie aus Algier gemeldet wird, entstand am 26. Juni in Biskra zwischen Spahis und Marok- fanern, welche bei den Eisenbahnarbeiten beschäftigt sind, ein Streit. Gegen 100 Marokkaner griffen eine Patrouille an und machten von der Feuerwasfe Gebrauch; die gegen sie entsandten Truppen tödteten alédann 10 Marokkaner, verwundeten mehrere und verhafteten gegen 30; von den Spahis wurden mehrere verwundet und einer ge- tödtet. Die Ruhe ift wiederhergestellt.

Im Deutshen Theater trat gestern Hr. Paul Arendt vom Großherzoglihen Hof-Theater zu Schwerin in einer Luftspielrolle, in dzm belicbten Lustspiel „Goldfishe“ als Erich von Felsen auf. Der Gast harte mit den Erinnerungen an seinen Vorgänger in diefer Partie \{chwer zu kämpfen; man vermißte dessen Schneidigkeit, Humor und Lebenêwürdigkeit, die manches weniger Zusagende der Rolle milderten. Aber wenn man von diesen Vergleichen absieht, fo muß man Hen. Arendt das Zeugniß ausstellen, daß er ein talent- voller und denkender Schauspieler ist, dem bisher hier wohl nur die geeignete Nelle gefehlt hat, um seine Begabung zur vollen Geltung zu bringen. Wo er in seiner Sprache und seinem Spiel die Tiefe des Gefühls zum Ausdruck bringen konnte, fehlte es ihm nicht an reihem, aufrihtigem Beifall, der fsich nach dem dritten Akt in zwei- maligem Hervorruf kundgab. Jm Uebrigen wurde das heitere Lustspiel wieder vorzüglih aufgeführt. Hr. Georg Engels war wieder der humoristishe, Allen sympathishe Lieute- nant a. D.,, Hr. Pategg, Hr. Franz Schön\eld und Hr. Paul Nollet griffen trefflich in das Ensemble ein. Von den Damen ift vor Allen Frl. Agnes Sorma hervorzuheben, die die Partie der Josephine von Pöchlaar mit herzgewinnendem Humor gab und die in ihrer früheren Rolle als „Emmy“ in Frl. Hausner einen recht guten Crfa erhalten hat. Auch Fr. Carlsen gebührt von dem reihen Beifall, den die gestrige Aufführung fand, cin erheblicher Antheil.

Hr. Heinrich B ö tel beginnt sein bereits angekündigtes Gastspiel auf der Kro ll’ hen Bühne am Freitag mit dem „Postillon von Lonjumeau“. Es ist dics das vierte Gastspiel, welches der berühmte, junge Hamburger Heldentenor, der Nachfolger Wachtel's, auf dieser Bühne absolvirt. Frl. Toni S chläger verabschiedet sih morgen, Donnerstag, als „Lucrezia Borgia“. Am Sonnabend tritt Fr. Therese Arkel zum ersten Male als Valentine in den „Hugenotten“ auf.

Redacteur: Riedel.

B e E Verlag der Expedition (Scholl).

Druck dec Norddeutshen Buchdruckerei uad Verlags-Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32,

Vier Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage),

sowie die Ziehungsliste der A s der Münsterbau-Lotterie zu Ulm.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M2 149.

Berlin, Mittwoch, den 29. Juni

1887.

Königreich Preußen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Anweisung ur Ausführung des Reichsgeseßzes, betreffend die nfall- und Krankenversiherung der 1n land- und forstwirthshaftlihen Betrieben beshäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (R.-G.-Bl. S. 132) und des preußischen Landesgeseßes, betreffend die Abgrenzung undOrganisation der Berufsgenossen- schaften auf Grund des 8. 110 vorstehenden Reichs- geseßes, vom 20. Mai 1887 (Geseß-Samml. S. 189). Zur Ausführung des Reichsgeseßzes vom 5. Mai 1886 und des preußischen Landesgeseßes vont 20. Mai 1887 wird unter Hinweis auf die bereits erlassene Ausführungsanweisung vom 26. Juli 1886 (Minist.-Bl. f. d. i. Verw. S. 187) und vorbehaltlich besonderer Ausführungsvorschriften für die den Berufsgenossenschaften nicht angeschlo\ssenen Betriebe der Staats- verwaltung Folgendes bestimmt :

I, Bezeichnung der Behörden und Verbönde.

(8. 129 des Reichsgeseßzes, Artikel ITT des Landesgeseßes).

1) Die den „höheren Verwaltungsbehörden“ im Reichs- geseß zugewiesenen Verrichtungen werden von den Regierungs- Präsidenten, für den Stadtkreis Berlin von dem Polizei- Präsidenten wahrgenommen.

n den Provinzen Posen, Schleswig-Holstein und der Rheinprovinz treten bis zur Einführung der Geseßze vom 30. Juni 1883 über die allgemeine Landesverwaltung und vom 1. August 1883 über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und der Verwaltungsgerichts-Behörden, an die Stelle der Regierungs - Präsidenten die Regierungsabtheilungen des Innern. S

_2) Als „untere Verwaltungsbehörde“ im Sinne des Reichsgeseßes gelten die Landräthe (Ober-Amtmänner), in Städten von mehr als 10000 Einwohuern die Orts-Polizei- behörden; in der Provinz Hannover in Städten, auf welche die hannoversche revidirte Städte Ordnung vom 24. Juni 1858 Anwendung findet, mit Ausnahme der im §. 27 Abs. 2 der Kreisordnung vom 6. Mai 1884 bezeichneten Städte, die Magistrate.

__3) Die im Reichsgeseß den „Orts-Polizeibehörden“ über- wiesenzn Funktionen werden innerhalb der ihnen zugewiesenen Bezirke von denjenigen Beamten oder Behörden wahr- genommen, welche die örtliche Polizeiverwaltung auszu- Üben haben.

4) Als „Gemeindebehörde“ gilt der nach den verschiedenen Städte- und Landgemeinde-Ordnungen gebildete Vorstand der Gemeinde (Einzelbeamter, Kollegium).

Fn selbständigen Gutsbezirken und Gemarkungen gilt als „Gemeindebehörde“ der Gutsherr, oder Gutsvorsteher, oder Gemarkungsheretigte.

5) Unter der Bezeihnung „Gemeindevertretung“ ist die nach den verschiedenen Städte- und Landgemeinde-Ordnungen

ebildete und verschieden (Stadtverordneten-Versammlung,

ürgervorsteher-Kollegium, Bürgeraus\chuß, Gemeindeaus\{chuß, Gemeindevertretung, Gemeinderath 2c.) benannte Vertretung der (Stadt- oder Landgemeinde im Gegensaß zur Gesammt- heit dec stimmberechtigten Gemeindemitglieder zu verstehen.

6) Als „weitere Kommunalverbände“ sind anzusehen :

sämmtliche Provinzial-, Landarmen- und Kreisverbände, der - Lauenburgische Landes-Kommunalverband in der Provinz Sch!eswig-Holstein, die Aemter in der Provinz Westfalen, die kfommunalständishen Verbände (Bezirksverbände) in der Pro- vinz Hessen-:Nassau, die Land-Bürgermeistereien in der Rhein- provinz, der Landes-Kommunalverband und die Ober-:Amts- bezirke in den Hohenzollernschen Landen.

IT, Bildung und Berufung der konstituirenden uad der späteren Genossenshaftsversammlungen. (88. 21, 23 des Reichsgesches, Artikel IIT des Landes- gesetzes.)

7) Die für jede Gemeinde (selbständigen Gutsbezirk) auf Grund des Artikels ITIT des Landesgeseßes bezeichneten Wahl- E sind dem Landrath (Ober-Amtmann) namhaft zu machen.

Füx die konstituirende Genossenschaftsversammlung hat die Bezeichnung bis zum 1. September 1887 zu erfolgen.

Dex Landrath (Ober-Amtmann) leitet die Wahl der Ver- treter zu den Genossenschaftsversammlungen.

Das Wahlverfahren wird durch die in Anlage A beige- fügte Wahlordnung geregelt.

Die Wahl der Vertreter zur konstituirenden Genossen- \chaftsversammlung muß bis zum 1. November 1887 statt- gefunden haben. /

8) Die zur konstituirenden Genossenschastsversammlung gewählten Vertreter sind Seitens des Landraths (Dher- Amtmanns) gleih nah stattgehabter Wahl, unter M Angabe von Vor- und Zuname, Stand, Beruf, Wohnort (inkl. Poststation) dem Ober-Präsidenten namhaft zu machen.

Jn gleicher Weise ist Seitens der Gemeindevertretung derjenigen Gemeinden, welche einen Kreis für sich bilden, der Vertreter zur konstituirenden Genossenschaftsversammlung direkt zu bezeihnen und Seitens des Gemeindevorstandes bis zum 1. Novembex 1887 dem Ober-Präsidenten namhaft zu machen.

Der Ober-Präsident beruft die ihm namhaft a Vertreter zur konstituirenden Genossenschaftsversammlung mit- telst schriftlicher, 14 Tage vor Anberaumung der Versamm- lung zu erlassender Einladungen an den Siy des Ober- Präsidiums. E

Der Ober-Präsident oder dessen Stellvertreter hat die Versammlung zu eröffnen und bis 0 Wahl des provisorischen Vorstandes die Verhandlungen zu leiten.

Insofern Beaustragte der Landes-Centralbehörde oder des Reichs-Versicherungsamts der Versammlung beiwohnen, ist diesen auf Verlangen jeder Zeit das Wort zu gestatten.

Die konstituirende Genossenschaftsversammlung resp. die Beschlußfassung über das Genossenschaftsstatut muß bis zum 1. Januar 1888 stattgefunden haben.

9) Die Vorschriften über die Narthaftmahung und Be- rufung der gewählten resp. bezeichneten Vertreter zu den späteren Genossenschaftsversammlungen sind aus dem Ge- s (8. 22 Nr. 4 des Reichsgeseßzes) zu ent- nehmen.

10) Sollte durch das Genossenschaftsstatut gemäß Artikel IIT Abs. 3 des Landesgeseßes vorgeschrieben werden, daß Kreise zu gemeinsamen Wahlbezirker. vereinigt werden sollen, so hat der zuständige Ober-Präsident die hierfür er- forderlichen Ausführungsvorschriften seinerseits zu entwerfen, und vor Erlaß derselben zur Kenntniß des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zu bringen.

11) Die Vertreter zur konstituirenden Genossenschafts- versammlung sind befugt, vor Abschluß der Verhandlungen für Wahrnehmung der Versammlung Reisekosten und Diäten bis zur Höhe der für die Provinzial-Landtags-Abgeordneten der betreffenden Provinz geltenden Säße zu beanspruchen.

Sofern ein solcher Anspruch erhoben mird, hat der provi- sorishe Genossensha\tsvorstand die rechtzeitige Erhebung des Anspruchs und die Zahl der in Betracht kommenden Ver- handlungstage zu bescheinizen.

Die Zahlung erfolgt 2uf Anweisung des Landraths (Ober- Amtmanns) resp. Bürgermeisters vorshußweise aus der Kom- munalkasse desjenigen Kreises (Ober-Amtsbezirks), für welchen die Vertreter gewählt resp. bezeichnet worden sind.

Die vorschußweise gezahlten Diäten und Reisekosten sind demnächst von den unter §8. 1 des Reichsgeseßes fallenden Betriebsunternehmern des o*etreffenden Kreises bei der ersten Umlage der Genossenschastélasten und nah dem für diese fest- geseßten Maßstabe wieder einzuziehen und der Kommunalkasse zurückzuerstatten.

Sächliche Kosien, welche durch die Wahl der Vertreter zur konstituirenden Genossenschestsversammlung oder durch die konstituirende Genossenschaftsversammlung selbst entstehen sollten, sind als Verwaltungskosten gemäß §8. 15 des Reichs- geseßes von der Berufsgenossenschaft zu erstatten.

ITI, Bildung der Schiedsgerichte. (S. 50 bis 53 des Reichsgesetßes.)

12) Fn solchen Sektionen, deren Bezirk über die Grenzen Preußens nicht hinausgeht, ist der Siß des für dieselbe er- O Schiedsgerichts (8. 50 des Reichsgesetßzes) die Kreis- tadt.

13) Die erste Wahl der nach §. 51 Abs. 3 des Reichs- geseßes von der Sektion zu wählenden Beisißer und deren Stellvertreter (Abs. 6) erfolgt durh die gemäß II, 7 dieser Ausführungsanweisung berufen2 Versammlung der Wahl- männer und nach der für diese Bersammlung geltenden Wahl- ordnung (Anlage A), jedoh mit der Maßgabe, daß die beiden Beisißer, die beiden ersten und die beiden zweiten Stell- vertreter in je einem besonderen Wahlgange zu wählen sind.

In Stadtkreisen, welche nur cus einer Gemeinde bestehen, erfolgt die erste Wahl dieser beiven Beisißer und deren vier Stellvertreter durch die Stadtverordneten-Versammlung (Biürger- vorsteher-Kollegium 2c. ).

Etwa erforderli) werdende Nachwahlen und die nah È 91 Abs. 7 des Reichsgeseßes demnächst vorzunehmenden Srgänzungswahlen für diese beiden Beisißer und ihre Stell- vertreter werden durch den Sektionsoorstand vollzogen.

14) Bezüglih der na §8. 51 Abs. 4 des Reichsgeseßzes aus dem Arbeiterstande zu wählenden Beisißer und deren Stellvertreter (Abs. 6) gili für diejenigen Sektionen, deren Bezirke über die Grenzen Preußens nicht hinausgehen, Folgendes : :

a, Falls in dem Bezirk der Sektion eine nah §8. 51 Abs. 4 des Reich2geseßes wahlberehtigte Orts- oder Betriebs- krankenkasse oder mehrere solcher Kassen vorhanden sind, so erfolgt die Wohl nah Maßgabe des in Anlage B beigefügten Wahlregulativs.

__b, Befinden sih dagegen in dem Bezirk der Sektion keine nah F 51 Abs. 4 des Reichsgeseßes wahlberechtigte Orts- oder Betriebskrankenkassen, so erfolgt die Wahl in den Landkreisen (Ober-Amtsbezirken) durch die Kreisversammlung (Amisversammlung); in den Stadtkreisen durch die Stadtver- ordneten-Versammlung (Bürgervorsteher- Kollegium 2c.) nah den innerhalb dieser Versammlungen für die sonstigen Wahlen geltenden Vorschriften.

15) Die nach III, 13 und 14 dieser Ausführungsanweisung gewählten Beisißer und Stellvertreter werden von der auf sie efallenen Wahl durch den Leiter der Wahl mittelst einge- chriebener Briefe in Kenntniß gesett.

Jnnerhalb 14 Tagen nah erfolgter Benachrichtigung haben die Gewählten dem Leiter der Wahl eine etwaige Ah- chnung unter Angcbe der Gründe s{hriftlich anzuzeigen.

Erfolgt eine solche Anzeige nicht, so gilt die Wahl als angenommen.

__ Die Anzeige der Ablehnung hat der Leiter der Wahl an die höhere Verwaltungsbehörde abzugeben.

Erkennt diese die Gründe der Ablehnung als geseglich (8. 29 Abs. 2 des Reichsgeseßes) an, so hat sie eine Nahwahl zu veranlassen.

Andernfalls hat sie den Ablehnenden über die Unzulässig- keit der Ablehnung aufzuklären und wenn derselbe troßdem bei seiner Ablehnung verbleibt, die Angelegenheit an den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zur weiteren Veranlassung gemäß §8. 53 Abs. 3 und 4 des Reichs- geseßes abzugeben.

16) Der Leiter der Wahl hat die nah II1, 13 und 14 dieser Ausführungsanweisung gewählten Beisißer und Stell- vertreter unter genauer Angabe von Vor- und Zuname, Stand, Beruf, Wohnort der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen, welche ihrerseits in gleicher Weise nah Erledigung der gemäß IIT, 15 dieser Ausführungsanweisung etwa erforderlih ge- wordenen Maßnahmen, die Gewählten dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten namhaft macht.

17) Die Wahlen nah 111, 13 und 14 dieser Ausführungs: anweisung müssen bis zum 1. Januar - 1888- stattgesunden

Fr

haben, die Anzeige nah 111, 16 muß dem Minister für Land- wirthschaft, Domänen und Forsten bis zum 1. März 1888 er- stattet sein.

Die vierjährigen Wahlperioden (§8. 51 Abs. 7 des Reichs- gesezes) laufen am 1. April 1888 ab. :

Die nah Ablauf der ersten zwei Fahre ers.malig aus- scheidenden Beisißer und Stellvertreter werden bei dem ersten Zusammentreten des Schiedsgerichts durh den Vorsißenden desselben, und sofern vor dem Ablauf dieser Periode das Schiedsgericht niht zusammentreten sollte, durch den Vor- sizenden unter Zuziehung eines vereideten Protokollführers ausgeloost.

IV. Allgemeine Bestimmungen.

18) Füc die Entscheidung von Streitigkeiten über Unter- stüßungs- und Ersaßansprüche (8. 12 des Reichsgesebßes) sind die Vorschriften unter 1 und 11 der zur Ausführung des Abschnitts B des Reichsgeseßes erlassenen Anweisung vom 26, Juli 1886 (Minist.-Bl. f. d. i. Verw. S. 187) maßgebend.

19) Hinsichtlih des Seitens der Orts-Polizeibehörden gemäß 8. 56 des Reichsgeseßes zu führenden Unfall- verzeichnisses finden die in der Circular-Verfügung der Minister für Handel und Gewerbe und der öffentlichen Arbeiten vom 7. November 1885 (Minist.-Bl. f. d. i. Verw. S. 246) zur Ausführung der gleihen Bestimmung in §. 52 des Unfallversicherungsgeseßes vom 6. Juni 1884 gegebenen Vorschriften entsprehende Anwendung.

20) Die gemäß §. 81 Abs. 2 des RNeichsgeseßes den Ge- meindebehörden zu gewährende Vergütung wird auf vier vom Hundert der für die Berufsgenossenschaft eingezogenen Beträge festgeseßt.

21) Die in den §8. 34 Abs, 2, 90 Abs. 2, 98 Ab], 2 des Reich8geseßes vorgesehenen Strafen fließen in die Kasse der-

jenigen Berufsgenossenschaft, innerhalb deren Bezirk fie fesi- geseßt sind. D

22) Die Vorstände der Berufsgenossenschasten haben von dem dur das Reichs - Versicherungsamt genehmigten Statut und jedem späteren Nachtrage je ein Exemplar an den Minister für Handel und Gewerbe, des Fnnern und für Landwirthschaft, Domänen und Forsten einzureichen.

Berlin, den 4. Juni. 1887.

Der Minister für andwirthschaft, Domä- nen und Forsten. Lucius.

Für den Minister für Handel und Gewerbe. von Boetticher.

Der Minister des Fnnern. F

von Puttkamer.

Mae A A O D U O betreffend die Wahlen der Vertreter zur konstituirenden und zu den späteren Genossenschafstsversammlungen. (Artikel TIT des Landesgeseßzes, IL,7 der Ausführungsanweisung vom 4. Juni 1887.) S

Fn jedem Kreise (Ober-Amtsbezirk) hat der Landrath (Ober-Amtmann) in der für amilie Publikationen üblichen Weise ven Termin bekannt zu machen, bis zu welchem ihm Seitens der Gemeindevertretung resp. der Gemeindebehörde auf Grund des Artikels 111 des Landesgeseßes und gemäß 11,7 der Ausführungsanweisung vom 4. Juni 1887 die Wahlmänner zu bezeichnen sind.

Die Bezeichnung der Wahlmänner hat durch schriftliche Anzeige unter genauer Angabe von Vor- und Zuname, Stand, Beruf, Wohnort zu erfolgen.

Gemeinden (Gutsbezirke), welche die Frist oder eine etwa bewilligte Nachfrist versäumen, bleiben bei der Wahlhandlung unvertreten.

Q 2

Werden Wahlmänner bezeichnet, welche den Anforderungen des Artikels II1 des Landesgesezes nicht R A so hat der Landrath (Ober-Amtmann) die betreffende Gemeinde- vertretung resp. Gemeindebehörde unter Angabe der Gründe, aus welchen die Bezeichnung der Wahlmänner zu beanstanden war, mit einer Frist von einer Woche zur Bezeichnung anderer Wahl- männer aufzufordern. Erfolgt eine anderweite Bezeichnung nicht, oder entsprechen die anderweit bezeihneten Wahlmänner wi?derum nicht den Anforderungen des Artikels IIT des Landes- geseßes, so bleibt die betreffende Gemeinde (Gutsbezirk) vor- behaltlich der Beschwerde nad §8. 10 dieser Wahlordnung bei der Wahlhandlung unvertreten.

Der Landrath (Ober-Amtmann) beruft die bezeichneten Wahlmänner, soweit sie dem Artikel TII1 des Landesgeseßes entsprechen, mittelst \{riftliher, 14 Tage vor Anberaumung der Wahl zu erlassender, Tag, Stunde und Wahllokal genau es nender Einladung in die Kreisstadt und leitet die Wahl- andlung.

A maten für die Erschienenen gilt das an sie ergangene Einladungsschreiben. 5

Die Wahl wird ohne Rücksicht auf die Zahl ver Er- schienenen durch Stiminzettel in der Weise vorgenommen, daß jeder Stimmberechtigte soviel Namen auf einen Stimmzettel schreibt, als Bertreter zu N sind.

Stimmen, welhe auf niht Wählbare (Artikel T1! des Landesgeseßes) entfallen, oder die Gewählten nicht deutlich bezeihnen, werden nicht mitgezählt.

Befinden sich auf einem Stimmzettel die Namen von mehr Personen eingetragen, als zu wählen sind, so sind nur die Stimmen gültig, welche auf die zuerst und bis zur Er- füllung der Zahl der zu Wählenden eingetragenen Namen entfallen. Ueber die Gültigkeit von Stimmzetiteln und Stimmen entscheidet, vorbehaltlich der Beschwecde nah §. 10 dieser Wahlordnung, der Rd a Wahl.

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Gewählt sind bei jedem Wahlgange Diejenigen, welche die einfache (relative) Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten habe.

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