1930 / 101 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 May 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscheë | Preußischer Staatsanzeiger.

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FTL. 1 O01L 0 Neichsbankgirokonto.

Berlin, Freitag, den 2. Mai, abends.

Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung, betreffend die Umsaßsteuerumrehnungs\säßze auf Reichsmark für die Umsäße im 2. Kalendervierteljahr 1930.

Sechste Verordnung über die Erhöhung der Säge für die Ver- mahlung von JFnland sweizen.

Zweite Verordnung über den Zusammenshluß von Kohlen- bergwerksbesißern des niederrheinisch-westfälishen Kohlen- bergbaubezirks zu einem Kohlensyndifat.

Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. :

Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs- kosten im April 1930.

Bekanntmachung, betreffend ein privates Versicherungsunter- nehmen.

Filmverhot. : i

Anzeige, betressend die Ausgabe der Nummer 14 des Reichs- geseßblatts, Teil T.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. L

Bekanntmachung, betreffend Verleihung der Städteordnung an die Kreisstädte Arolsen, Wildungen und Corbach.

Amtliches.

Deutsches Neich.

Dex Kaufmann Walther Schmidt ist zum Konsul des Reichs in Cap Haitien (Haiti) ernanni worden. :

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Bekanntmachung.

Die Umsaßsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im April, Mai und Juni (2. Kalender- vierteljahr) 1930 werden auf Grund von § 8 Abs. 8 des Umsaßsteuergesezes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1926 (RGBl. I S. 218) in Verbindung mit § 45 der Durchführungsbestimmungen zum Umsaßsteuergeseß vom 25. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt festgeseßt:

Einheit

RM

Ld.Nr.| Staat

1 Pfund 100 Goldpesos- 100 Papierpesos 100 Belga 100 Milreis 100 Dollar 100 Rupien 100 Dollar

100 Lewa

1 Dollar Chile 100 Pesos China-Shanghai 100 Tael (Silber) Dänemark 100 Kronen Danzig 100 Gulden Estland 100 Kronen Finnland 100 Mark Mg reis 100 Francs

rieenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling Holland 100 Gulden Ssland 100 Kronen Jtalien 100 Lire Japan 109 Ben JIugoslawien 100 Dinar Lettland 100 Lat Litauen 100 Litas Luxemburg 500 Francs Mexiko 100 Pefos Norwegen 100 Kronen Oesterreich 100 Schilling Peru 1 Pfund Polen 100 Zloty Portugal 100 Esfkudos NRümänien 100 Lei (Noten) Schweden 100 Kronen Schweiz 100 Franken Spanien 100 Peseten Tschecho-Slowakei 100 Kronen Türkei 1 Pfund Ungarn

100 Pengö Union der Sozialisti-

10 neue Nubel \hen Sowjetrepubliken (= 1 Tfcherwonehz) Uruguay

1. Pefo Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerika ; Berlin, den 1. Mai 1930. Der Reichsminister der Finanzen.

Je A! Pier

Aegypten Argentinien

Belgien

Brafilien

British Hongkong

Britisch Ostindien

British Straits- Settlements

Bulgarien

Canada

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“fortgesezt; bei der Gruppe

Sechsté Verordnung über die Erhöhung der Sätze für die Vermahlung von Jnlandsweizen. Vom 30. April 1930. Auf Grund des Artikel T § 3 des Geseßes über die Vermahlung von Junlandsweizen vom 4. Juli 1 (RGBVl. L S. 129) wird hiermit verordnet:

Jede im deutshen Zollgebiet liegende Mühle, die ausländischen Weizen vermahlt, hat im Mai 1930 von der Wei enmenge, die fie in i Monat vermahlt, mindestens 50 vH Inlandsweizen zu vermahlen.

Berlin, den 30. April 1930. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Shiel e. Bee Ea

über den Zusammenschluß von Kohlenbergwerks- besißern des niederrheinish-westfälishen Stein- kohlenbergbaubezirks zu eincm Kohlensyndikat.

Vom 30. April 1930.

Auf Grund des § 5 der Ausführungsbestimmungen zum Geseß über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449) bestimme ic:

S L.

Der in 3 1 der Teronung vom 31. März 1930 (Neichs- anzeiger Nr. 77 vom 1. April 1930) verfügte Zufammens{hluß von Bergwerksbesißern des niederrheinish-westfälischen Steinkohlenberg- baubezirks zu einem Kohlensyndikat bleibt für den Monat Mai 1930 wirksam. 89

Diese Verordnung txitt mit dem Ablauf des 30. April 1930 in Kraft.

Berlin, den+30. April 1930. Der Reichswirtschaftsminister. Dietri h.

BDBéetanüismacqung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 1. Mai 1930.

Der dur das Geseß vom 18. März 1904 (RGBl. S. 141) vorgesehene A von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen triit ein für die vom 4. Mai bis Eñde Juni 1930 in Mannheim stattfindende Bauhaus-Wanderausstellung des Bau- haus Dessau.

Berlin, den 1. Mai 1930. Der Reichsminister der Justiz. J. V: Dr. Josl.

Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im April 1930. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Son- stiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats April auf 147,4

gegenüber 1487 im Vormonat. Sie ist somit um 0,9 v zurückgegangen. Dieser Rückgang ist im wesentlichen d e

weitere Senkung der Ernährungsausgaben bedingt-“Daneben aben auch die Preise für Bekleidung ihre rückläufige Bewegung

Heizung und Beleuchtung haben ie Preise Lir Briketts nachgegeben. Die Ausgaben für die Wohnung find durch die Erhöhung der Umlagen und dergl. in mehreren Städten um 0,6 vH gestiegen.

Die Inderziffern d die einzelnen Gruppen betragen 1913/14 = 100): für Ernährung 142,8, für Wohnung 127,5, ür Heizung und Beleuchtung 1522, für Bekleidung 167,6, für en „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 193,4.

Berlin, den 30. April 1930.

Statistisches Reichsamt.

J. A.: Dr. Eppenstein.

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Die Lebensversicherungsbank Kosmos in Zeist, die ihren deutschen Versicherungsbestand bereits im Jahre 1921 auf die Frankfurter Lebensversicherungs-Aktien-Gefellschaft übertragen hat, hat die Vollmacht ihres deutschen Hauptbevollmächtigten Dietrih Friedrih Albert Werda in Berlin widerrufen (vgl. Bekanntmachung vom*3. Juni 1902 im Reichsanzeiger Nr. 1832 vom 7. Juni 1902).

Berlin, den 28. April 1930.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung.

J. V.: Beer.

1930

Posftscheckkonto: Berlin 41821.

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Die öffentlihe Vorführung des Bildstreifens: „Erpor! in Blond“, 9 Akte = 2990 m, Antragsteller: Länder-Film G. m. b. H., Berlin; Ursprungsfirma : Starfilm-Gesellschaft, Warschau, ist am 28. April 1930 unter Prüfnummer 25724 verboten worden.

Berlin, den 30. April 1930.

Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Zimmermann.

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, Die am 1. Mai 1930 ausgegebene Nummer 14 des Reichs geseßblatts, Teil I, enthält:

das Geseh zur Vorbereitung der Finanzreform, vom 28. April 1930,

das Gaststättengesez, vom 28. April 1930,

die Achte Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Ver- einigten Staaten von Amerika, vom 1s. April 1930,

die Bekanntmachung über die Ausprägung von Reichssilber- münzen im Nennbetrage von 3 und 5 Reichsmark, vom 24. April 1930, und

Druckfehlerberihtigung.

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 0,15 NM.

Postversendungsgebühren: 0,05 RM für ein Stü bei Voreinsendung.

Berlin NW. 40, den 1. Mai 1930.

Reich8sverlagsamt. J. V.: Alleckna.

Vreufen. Ministerium des Jnnern.

Durch Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vcm 19, April 1930 ist den Kreisstädten Arolsen im Kreise der -Twiste, Bad Wildungen im Kreise der Eder und Corbach im e des Eisenbergs die Städteordnung verliehen worden.

Berlin, den 29. April 1930. Der Minister des Innern. J. A.: von Leyden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Nentershausen im Regierungs- bezirke Kassel ist zum 1. Juli 1930 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 22. Mai 1930 eingehen.

GRRESI E t S E M 2e P E d R C S M5 E BAEE S R A R E E EPCAESR L p ait Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich schwedische Gesandte af Wirssn ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der sozialpolitische Ausschuß des Vorläufigen Reichs- wirtschaftsrats genehmigte am 30. April die Anwendung des § 7 der Arbeitszeitverordnung auf einige weitere Arbeitergruppen. Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger mitteilt, handelt es sih um Arbeitergruppen in den Lumpen)ortieranfstalten, Abdeckereibetrieben, Müllverwertungsbetrieben und Betrieben der Steingewinnung und Steinbearbeitung.

Die am 25. d. M. ausgegebene Nummer 12 des Reichs- arbeitsblatts hat folgenden Fnhalt: Teil 1. Amtlicher Teil: I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Ge- seße, Verordnungen, Erlasse: Bekanntmachung, betref end das E Uebereinkommen über die Stor einer Entschädi- gung sür Arbeitslosigkeit infolge von Schif bru. Vom 27. März 1930. Arbeitslosigkeit und Mehrarbeit. Arbeitszeitregelung für gewerbliche Arbeitnehmer. Richtlinien für die Entshädigung an Gemeinden für die Heranziehung zu Aufgaben der Arbeitslosen- versicherung. Bescheide, Urteile: 36. Unterstüßung für arbeits- lose Angestellte und Arbeiter des Tabakgewerbes und Krisen- unterstüßung. IT. Arbeitsverfassung, Arbeitsvertrag, Tarif- vertrag, Arbeitsgerichtsbarkeit, Shlihtungswesen. Bescheide, Ur- . teile: 37. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses verleßt den § 9 BRG. nur dann, wenn sie die Behinderung des Arbeit- nehnmers' in der Ausübung seiner Rechie als Zweck verfolgt. 38. Die Mitwirkung bei der Straffestsebung nach § 80 Abs. 2 BRG. kann nicht zum Nachteile des Arbeitnehmers dadur er-