Öffentlicher Anzeiger.
1 Untersuchungs- und Strafsachen,
2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
4 Oeffentliche Zustellungen, L Verlust- und Fundsachen, A
Aktiengesellschaften,
Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. Kommanditgesellschaften auf Ÿ : agen atl
2. Jwangs- versteigerungen.
17689]
l om Wege der wangsvollstreckung soll am 16. Juli 1930, 104 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 12, ver- steigert werden, das im Grundbuch von Burgdorf Band Il Blatt 46 (einge- tragener Eigentümer am 27. Februar 1930, dem Tage der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks: Fräulein Olga Werth 1n Burgdorf), éingetragene Grundstückx Gemarkung Burgdorf, be- bauter Hofraum mit Hausgarten, An- baustelle Hann.-Neustadt 29 in Burg- dorf, 13 a 95 qm groß, 465 RM Ge- bäudesteuernußungaswert, Kartenblatt 19, Parzellen 78 und 270/79, Grund- steuermutterrolle 84, Gebäudesteuer- rolle 629.
Amtsgericht Burgdorf, 13. Mai 1930.
3. Aufgebote.
[17690] Aufgebot. — Der Bankier Ferdinand von Jtallie in Brüssel, 20 Rue Montoyer, vertreten durch die Nehtéanwälte Prof. Dr. Lehmann, Dr. Boesebeck, Brink, Frankfurt a. M., Neue Mainzer Straße 84, hat das Auf- gebot zum Zwecke der Kraftloserklärung von 2000 .4 Aktien der J. G.-Farben- industrie, Aktiengefellshaft (10 Stück à 200 Æ Nr. 914127/136) beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 6. Fe- bruar 1931, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Starkestr. 3, Zimmer 10, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung der Urfunden erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 9. Mai 1930. Amtsgericht, Abt. 16.
[17691] Aufgebot.
Die Firma Fertig & Co., Berlin 0. 34, Romintener Str. 36, hat das Auf- gebot zweier am 15. Dezémber 1928 bziv. 15. Fanuar 1930 fälligen, von der Fa. Erdmann & Co. zu Berlin, Adal- bertstr. 30, ausgestellten und von Frau H. Engel, Berlin-Weißensee, Langhans- straße 136, akzeptierten Wechsel über je 35,20 RM beantragt. Der Fnhaber der Uxkünden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Dezember 1930, mitiags 12 Uhr, vorx dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Aufge- botstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wrd.
Berlin-Weißensce, 12, Mai 1930.
Amtsgericht.
[17700] Durch Ausshlußurteil vom 6. 5. 1930 sind auf Antrag der Bank für Fnnen- & Außenhandel A. G., Berlin W. 56, Jägerstr. 55, für kraftlos erklärt wor- den: 1. der am 2. Januar ‘1928 von dem Fabrikanten Hermann Deutscher in Görliß, Schübenstr. 9, auf den Spar- und Vorschußverein e. G. m. b. H. in Ostriy für die Firma J. C. Zishe & Söhne G. m. b. H. in Schonbah oder Ueberbringer ausgestellte Scheck Nr. 014943 über 521,60 RM, giriert von der Fa. J. C. Zishe & Söhne G. m. b. H. und der Antragstellerin, und 2. der am 4. Fanuar 1928 von dem Fabrikbesiver Hermann Deutscher in Höorlißb, Schübenstr. 9, auf den Spar- und Vorschußverein e. G. m. b, H. in Ostriy für die Firma F. C. Zishe & Sohne G. m. b. H. in Schönbach odex Ueberbringer ausgestellte Scheck Nr. 14944 über 1645 RM, giriert von der Firma F. C. Zishe & Sohne G. m. b. H. und der Antragstellerin. Amtsgeriht Görliß, 10. Mai 1930.
[17692] Aufgebot.
Frau Marie Menzel in Erfurt, Nichard- Breslau-Str. 12, hat das Aufgebot fol- ender Hypothekenbriefe der Schwarz- vurgischen Hypothekenbank în Sonders- hausen beantragt: Serie VIIL Lit. D Nr. 2565 über 1000 PM, Serie VIII Lit. E Nr. 1547 über 500 PM, Serie VIIT Lit. E Nr. 1548 über 500 PM. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18, Februar 1931, vorm. 9 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Ziinmer 42, anberaumten Aufgebotstermin seine Nechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird.
Gotha, den 13. Mai 1930.
Thüringisches Amtsgericht. L
[17693] Aufgebot.
Die Ehefrau Minna Marie Thede geb. Brogmus in Heifendorf b. Kiel, vertreten durch Rechtsanwalt Roth in Kiel, Holstenbrücke 4, hat beantragt, den verschollenen Peter Nicolai Wenzel, geboren am 13. April 1841 zu Brede- gatt, Landkreis Flensburg, zuleßt wohn- haft in Bredegatt, für tot zu erklären. Der bezeihnete Verschollene wird auf- gefordert, sih spätestens in dem auf den 17, Dezember 1930, vormittags 104 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer 32a, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge- richt Anzeige zu machen.
Flensbura, den 8. Mai 1930.
Das Amtsgericht. Abt. 8.
[17694] Aufgebot.
Der Kaufmann Julius Seyffarth in Stuttgart, Senefelder Straße 79II, hat die Todeserklärung seines Onkels, des «Fngenieurs und Dolmetschers Georg Paul Seyffarth, geb. am 28. 7. 1848 in Frankenthal i. Thür., beantragt. Georg Paul Seyffarth ist 1868 mit dem Afrikaforsher Nachtigall nach Afrika gereist und seitdem verschollen. Auf- gebotstermin wivd auf Moutag, den 16, Februar 1931, vorm. 11 Uhr, vox dem unterzeichneten Gericht, Zim- mer Nr. 46, anberaumt. Es ergeht an den Verschollenen die Aufforderung, sih spätestens im Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todes- erklärung erfolgt. Be werden alle, die Auskunft über Leben odex Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, auf- gefordert, spätestens im Aufgebots- termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Gera, den 12. Mat 1930.
Das Thür. Amtsgericht.
[17695]
Der Orisrichter Julius Mannheim hat beantragt, die ver- shollene ledige Franziska Katharina Kenz, geboren am 30. 5. 1836 in Mann- heim, zuleßt in Mannheim wohnhaft, für tot zu erklären. Die bezeichnete Ver- schollene wird aufgefordert, sich spä- testens in dem auf Mittwoch, den 26, November 1930, vormittags 814 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- riht, 2. Stock, Zimmer Nr. 264, Saal XIIL, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dies spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht anzuzeigen. Mannheim, den 13. Mai 1930. Geschäftsstelle des Amts- gerichts. B.-G. 10.
[17696] Aufgebot.
Die Ehefrau des Fabrikarbeiters Ferdinando Giuseppe Geromel, Lina eb. Sauerland, Händlerin, in Schwelm, Lat beantragt, ihren vershollenen Ehe- mann, geboren am 28. 4. 1878 ‘in Melma, Kreis Treviso, Ftalien, zuleßt wohnhaft in Schwelm, für tot zu er- flären. Der bezeihnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 10. Dezember 1930, vormittags 10 Uhr, vor den unter- zeihneten Geriht, Zimmer 3, an- beraumten Aufgebotstermin zu melden, ividrigenfalls die Todeserklärung er- folgen wird. An alle, welhe Auskunft Über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf- forderung, spätestens im Aufgebots- termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Schwelm, den 9, Mai 1930.
Das Amtsgericht.
Knapp in
[17698] Aufgebot.
_ Der Rechtsanwalt Dr. Adolf Katen- stein, hier, Kaiserstraße 13, hat als Nachlaßverwalter über den Nachlaß des am 12. November 1929, hier, ver- storbenen, zuleßt hiex wohnhaft ge- wesenen Bauunternehmers Anton Hilf, das Aufgebotsverfahren Zwecke der Ausschließung von Nahhlaß- gläubigern beantragt. Die Nachlaß- gläubiger werden daher aufgefordert, thre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Bauunternehmers Anton Hilf spätestens in dem auf deñ 20. November 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- rit, Zeil 42 11, Simmer: 60, äñ- beraumten Ausgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung
hat die Angábe des Gegenstandes und?
des Grundes derx“ Forderung zu ent- halten. in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sih nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes,
vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht- teilsrechten, Vermächtnissen und Auf-
zum |;
Urkundliche Beweisstücke sind
lagen berücksihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver- langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeshlossenen Gläubiger noh ein Uebershuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Evbe nah der Teilung de Nachlasses nur für den seinem Erbtei entsprehenden Teil der Verbindlichkeit Für die Gläubiger aus Pflichtteils rechten, Vermächtnissen und Auflage! sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich niht melden, nur der Rechts- nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil er‘sprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Frankfurt a. Main, 13. Mai 1930.
Amtsgericht. Abt. 39.
[17699]
Das Amtsgeriht Gemünden hat mit Beschluß vom 6. Mai 1930 das Ver- fahren, betr. das Aufgebot der Gläu- biger des Nachlasses des am 4. 10. 1913 verstorbenen Apothekers Otto Christin in Gemünden und seiner am 24. 2. 1929 verstorbenen Ehefrau o ty Christin und den Termin vom 1. Fuli 1930 auf- gehoben, da über den Nachlaß der ge- nannten Personen am 5. Mai 1930 das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet wurde.
Gemünden, den 15. Mai 1930.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[17697] Oeffentliche Aufforderung. Die Antragsteller: 1. Frau Emil Leim- bach, Berta- geb. Lohmann, ohne Beruf, in Wuppertal - Barmen, Carnaper Straße 31, wohnend, 2. Albert von der Heidt, ohne Beruf, daselbst, Lenneper Sérans N 3. August von der Heldt, Händler, daselbst, Oberheidter Str. 31, wohnend, 4. Frau Wilhelm Bongardt, Anna Maria geb. Gaertner, in Wupper- tal-Elberfeld, Plaß der Republik 40 a, wohnend, haben die Erteilung eines Erbscheins nach der am 9. Oktober 1928 verstorbenen, zu Barmen, Rödiger- straße 144, wohnhaft gewesenen Fo- hanne von der. Heidt, geb. am 15. Fa- nuar 1865 zu Barmen, für nachstehende eseßlihe Evben beantragt: 1. Frau itwe Emma Schmiß geborene Mü- dicken in Barmen zu 1/18, 2. Frau Emil Welland geb. Küster in Langen- berg zu 1/18, 3. Vrau Laura Weber geb. Müdicken in Elberfeld zu 1/18, 4. Frau Emma Bennet geb. Lohmann in New York zu 1/84, 5. Frau Adele Bennet eb. Lohmann, daselbst, zu 1/84, 6. Frau Anna geb. Lohmann, daselbst, zu 1/84, 7. Frau Emilie geb. Lohmann, daselbst, zu 1/84, 8. Eduard Lohmann, Band- wirker, daselbst, zu 1/84, 9, Harold Lohmann, daselbst, zu 1/84, 10, Edna Gustava Lohmann, daselbst, zu 1/252, 11. Dorothey Antonia Lohmann, da- selbst, zu 1/252, 12. Gustav Lohmann, daselbst, zu 1/252, 13. Frau Berta Leimbach geb. Lohmann in Barmen, zu 1/12, 14. Albert von der Heidt, daselbst, 1/30, 15, August von der Heidt, da- selbst, zu 1/30, 16. Friß von der Heidt, daselbst, zu 1/30, 17, Paul Balzer, da- selbst, zu 1/150, 18. Reinhard Balter, «Fngenieur in Kiel, zu 1/300, 19. Wer- ner Balver in Barmen zu 1/300, 20. Rudolf Balzer in Gevelsberg zu 1/150, 21. Frau Lisbeth geb. Balzer in Ohligs zu 1/150, 22. Anna Müller geb. Balter - in Barmen zu 1/150, 23. Frau Paul Müller, Emma geb. Dickmann, daselbst, zu 1/30, 24. Fulius Sostmann in Elberfeld zu 1/18, 25. Frau Wilhelm Bongard geb. Gaertner in Elberfeld zu 1/18, 26. Johanne Tomas geb. Gaertner in Köln zu 1/54, 27. Karl Gaertner, Ee zu 1/54, 28. August Gaertner, daselbst, zu 1/54, 29, Heinri Krug zu Calden i. Hessen zu 1/12, 30. Wilhelm Krug, daselbst, zu 1/12, 31. Frau Auguste Shwager geb. Muß- mann in Niedershönhausen zu 1/18, 32.- Hugo Mußmann, Direktor 1n Ham- burg, zu 1/18, 33. Karl Mußmann in Köln zu 1/18. Andere Personen wer-
“Die Witwe Marie Okkens in Wyk auf Föhr, Prozeßbevollmächtigter; Rechts= anwalt Dr. Preisler in Wyk auf Föhr, hat die von ihr am 12. September 1924 dem Kaufmann Ernst Hübsh in Flens- burg erteilte Generalvollmacht wider- rufen und erklärt sie hiermit gemäß 176 B. G.-B. für-kraftlos. Die öffent- iche Zustellung dieser Erklärung ist
urch Beschluß des Amtsgerichts Wyk
uf Föhr vom 1. Mai 1930 bewilligt.
Wyk auf Föhr, den 1. Mai 1930,
er Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts,
U Ft p D As 48
7701] Oeffentliche Bekanutmachung. Dem Maurer- und Zimmermeister ustav Günther zu Arnswalde sowie der ues Klara Bretag geb. Günther ilfau ist am 15. Mai 1923 zu änden des Rechtsanwalts Schulz 1n Schwiebus ein Erbshein vom unter- ihneten Nachlaßgericht erteilt worden, betreffend die Erbfolge in dem Nachlaß dêr am 23. Februar 1917 in Wilkau verstorbenen Witwe Fohanna Günther eb. Kubish. Dieser Erbschein ist un- gültig und wird daher, weil er nicht sofort zu erlangen ist, durch Beschluß es unterzeihneten Gerihts vom », April 1930 für kraftlos erklärt. i Schwiebus, den 26. April 1930. : Das Amtsgericht.
4. Veffentliche Zustellungen.
[17271] Oeffentliche Zustellung. Es flagen: 1. Frau Charlotte Sieg- fried eb, Sucker in Viey, Mühlenstr. 8, Prozesbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Richter, Wannsee, Hohenzollern- straße 9, gen Ehemann en Max Siegfr ed, früher Groß Beeren Dei Derlin 7 R 00/29 2, Frau «Fohanna Schwichtenberg geb. Röhl, Berlin, Treskowstr. 33, S mächtigter: Rechtsanwalt Mathias, Berlin, Potsdamer Str. 103, gegen Ehemann, Waldemar Schwichten- berg, früher Neukölln, Flughafen- Prange 11 7 R. 202/005. 190. Ie tiebi geb. Maler in Berlin, Lübecker Str. 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Salomon, Berlin, Kochstr. 30, gegen etn Walter Liebich, fruher erlin-Friedenau, Rheingaustr. 18, 20. R. 152/29, 4. Kauf- mann Donald Michael Flynn, Berlin- Schöneberg, Bamberger Str. 88, AG bevollmächtigter: Rechtsanwalt Î erthauer, Berlin, Unter den Linden 66, gegen Ehefrau Wilhelmine Magdalene Flynn geb. Leitner, früher Berlin, Lichtensteinallee 2a, 26. R. 243/30, 5. Frau Else Mertens geb. Will, Bollensdorf, Hauptstraße, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Selig- sohn, Berlin, Knesebeckstr. 45, gegen Ehemann, Arbeiter Willi Mertens, früher in Groß Besten, 38. R. 272/30, u 1. bis 5 zu Ehescheidung, 6. der astwiri Julius Zimmermann, Mariendorf, Großbeerenstr. 116, Progeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Eller- holz, Berlin W, Unter den Linden 17, gegen den Maler Karl Dorn, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 672,30 RM nebst 8 % Binsen seit dem 1. 1, 1929 zu zahlen vis die Kosten dieses Rechtsstreits und 68 EICveitbeiebis Sl. O. 11 29 al tragen, 31. O. 171/29, 7. der Architekt Alois Döring, Eschwege a. d. Werra, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lips, Berlin, Halleshes Ufer 28, egen den Franz Moritz, früher erlin - Shöneberg, Bozener Str. 20, wegen Wechselforderung, mit dem An- trage auf Zahlung von 1500 RM nebst 2% über Reichsbankdiskont Zinsen seit 9, 11. 1929 . sowie : von: 38380 RM Wechselunkosten nebst 5% Zinsen seit E R Ee “pes 8. Frau Martha. Gräfin Rei enba geb. Griebenow, Berlin, Viktoria-Luise- Play 9, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Wedell, Berlin, Mohren- straße 19, gegen enne Alexander Singer, zuleßt Charlottenburg, Kant- ene 165, auf Zahlung von 25 038,05 eihsmark emelTorderung, 19, P. 199/30, 9. Firma Hansmann & Co,, De On in Salzwedel, Burgstr. 47, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Adolf von Nassau, Berlin, Potsdamer Straße 123, grgen Landwirt Karl Iten, zuleßt Neukölln, Rargerite. 32, auf Zahlung von 750 RM Wesel- s, 19, P, 107/30. Die Kläger aden die Beklagten zur mündlichen rhandlung des Rechtsstreits vor das exit T1, Berlin, Halleshes Ufer E h zwar zu L vor die 7. Zivil- ¿, Zimmer 207, auf den 11, 7. 1980 zu © vor die 7. Zivilkammer, Zinsner§207, auf den 11. 7, 1930, die 10, Zivilkammer, auf den 12. 7, 1930, die 16. Zivilkammer, auf den 7, 7, 1930, die 25. Zivilkammer, auf den 19, 9, 1930, die 19. Zivilkammer, auf den 11. 7, 1930, die 24, - Zivilkammer, Zimmer 116, auf den 10. 7, 1930, u S vor die 2. Kammer für Handels- aben Zimmer 204, auf den 9. "7. 1930, zu D vor die 2, Kammer für Handelssachen, Zimmer 204, ' auf den
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Zimmer zu. 5 Zimmer zu. G6 Zimmer zu vor
109, vor 109, vor 213,
2. 7. 1930, 10 Uhr forderung, sich dur tine de Gericht qugelassenen Reltzany dis Prozeßbevollmächtigten vertrete lassen. N
rlin, 15. Mai 1930. Geschäftsstelle des Landgerihtz 1
[17707] Oeffentliche Zustel( Die Chefrau Grete Ern“ Currie geb. Käßmann, z. Zt Sans vertreten durch den Rethtéz George Grube, Hamburg, lagt y den Harry Herbert Wodehouse F, &: Zt. unbekannten Aufenthalts 5 hesheidung, mit dem Antrgy Ehe der Parteien zu scheiden, j klagten für den allein schuldizy # zu erklären und ihm auÿ die gs des Rechtsstreits aufzuerlegen 4 Klägerin ladet den Beklagty mündlihen Verhandlung des 4,0 streits vor das Landgericht in Hay, ivilkammer 2 (Ziviljustizgekig Sievekingplaß), auf den 9. Juli 19 vormittags 94 Uhr, mit der Y forderung, sich dur einen bei zj Gericht zugelassenen Rehtsanwgl: Prozeßbevollmächtigten vertrete lassen. Hamburg, den 15. Mai 190, Die Geschäftsstelle des Landgeri [17708] Oeffentliche- Zustellung, Die Ehefrau des Fabrikarb Engelbert Schäfer, Emilie geb, i von Bad Orb, Nr. 754, Klägerin, f zeßbevollmächtigte: Rechtsaniwält: Nußbaum und Dr. Nelkenstot Daa, klagt gegen ihren Eheman, abrikarbeiter Engelbert S früher in Bad Orb Nr. 754, je bekannten Aufenthalts, mit den trage: Die am 29. September 18 dem Standesbeamten zu Bad Ih lfiotene Ehe der Streitteile wid schieden. Der Beklagte wird für} allein huldigen Teil erklärt mi die Kosten des Rechtsstreits jl ina Die Klägerin ladet den Beklagien mündlihen Verhandlung des streits vor den Einzelrichter II1. Zivilfammer des Landzei in Hanau auf den 14. Juli 19 vormittags 914 Uhr, mit derl forderung, sich durch einen bei di Gericht zugelassenen Rechtsantal! Prozeßbevollmächtigten vertreten lassen. j Geschäftsstelle 2 des Landgerid
[17709] Oeffentliche Zustellung, Die O Hedwig on Riddagshaujen, Prozeßbevollmädi Rechtsanwalt Barttlingck in heim, klagt gegen ihren Ehemant, Arbeiter Paul Nöther, früher in Y dorf b. Hannover, jeyt unbelut Aufenthalts aus § 1568 V. 60.8, dem Antrage auf Ehescheidung, Klägerin ladet den Beklagten zur nä lihen Verhandlung des Ret vor die 4. Zivilkammer des Landgtti in Hildesheim auf den 14. Juli 8! vormittags 10 Uhr, mit de, forderung, sich durch einen bei Gericht zugelassenen Rechtsanial! Prozeßbevollmächtigten vertre lassen. i Hildesheim, den 15. Mai 190. Geschäfts\telle, Abt. 1, des Land! [17710] Oeffentliche Zustelluns Die Ou Peter Rosenkranz nore Helene geb. Pempelfort, feld, Marktstraße 187, Proz mächtigter: Rechtsanwalt Dr. L in Krefeld, klagt gegen ihren Chen den Färbertieistér Peter Rosen z. Zt. unbekannten Aufenthon Grund 88 1565, 1568 B. 0.2 dem Antrage au Ehescheidus Klägerin ladet den Belag mündlihen Verhandlung d i streits vox die 3. Zivil i Landgerichts in Krefeld 7 a. Rh., Steinstraße 200, it den 14, Juli 1930, 10% net der Aufforderung, sich dur f diesem Gericht zugelassenen, vi anwalt E Ar A treten zu lassen. al Der Utfundsbeamte der Gesa des Landgerichts.
Verantwortlicher Schriftle Direktor Dr. Tyrol in Verantwortlich Rechnungsdirektor Lerlag der Geschäftsstelle (M in Berlin. ge Druck der Preußischen i Be und Verlags-Aktiengesell{ha!® Wilhelmstraße 22-
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Berlin, Moní
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4, Veffentliche Zustellungen.
: Oeffentliche Zustellung. 7711) aen Amalie Wölms geb. E n Weddersleben, Bosstr. 15, 7 pollmächtigte: Rechtsantvälte 03s n qustaedt und Studtmann in ara flagt gegen den Arbeiter n Wólms, wohnhaft in Winnipeg, as nähere Adresse unbekanni, s, in Munster-Lager, Kolonie Ie Wiederherstellung der mit dem An-
wegen d
7 zemeinshaft, ; s ‘n e stenpflichtige Verurteilung t eflagten zur Biederherstellung helihen Gemeinschaft. Die Klägerin l den Beklagten zur mündlichen ‘handlung des Rechtsstreits vor die ‘vivillammer des Landgerichts in “burg auf den 16. September 30 du Uhr, mit der - Aufforde-
‘ih durch einen bei diesem Ge- n gelassenen Rechtsanwalt als rozehbevollmächtigten vertreten zu N. A
urg, den 10. Mai 180. Pn eb astsstelle des Landgerichts. -/921 Bekanntmachung. j P hen Brauch, Fuditha, Weberin ‘Beilenberg, Klägerin, vertreten durch ¿zanwalt Dr. Meichelböck in Traun- in gegen Brauch, Karl, Schreiner, flagten, Zur Zeit unbekannten hfenthalts, wegen Ehescheidung, wurde öifentlihe Zustellung der Klage be- isiot, und ist zur Verhandlung des chtéstreits die offentlihe Sipung der givilklammer des Landgerichis Traun- n vom Montag, den 7. Juli 930, vormittags 9 Uhr, bestimmt, u Beklagter durch den Anwalt der igerin mit der Aufforderung ge- on wird, rechtzeitig einen beim ndgeriht Traunstein - zugelassenen ehtéanwalt zu seiner Vertretung zu llen, Der Anwalt der Klägerin ird beantragen, zu erkennen: I. Die hezder Streitsteile wird aus Ver- ulden des Beklagten ee, Der Beklagte trägt die Kosten des htsstreits. L Traunstein, 15. Mai 1930. Geschäftsstelle des Landgerichts Traunstein.
7715] Oeffentliche. Zustellung. Dex minderjährige... Heinrich Könen- rg, geseblih vertreten dur die Ehe- qu Peter Wdowiak, Erna geb. Könen- rq, beide in Neandertal Nr. 55 a, ot Hohdahl, klagt gegen den abrifarbeiter Kurt Merscher, gen. dirs, früher in Hilden, Schulstr. 38, it ohne bekannten Wohn- und Aufent- iltéort, wegen Zahlung von Unterhalt, it dem Antrage, an den Kläger eine nterhaltsrente von - vierbeljährlih 45 M zahlbar in monatlichen Raten n 1. eines jeden Monats im voraus, þ Zustellung der Klage zu zahlen, und var in Abänderung des Urteils des mtsgerihts Düsseldorf - Gerresheim bn 13, Dezember 1923 — 4 C 846/23 —, wie das Urteil für vorläufig vollstreck- ir zu exflären. Zur mündlichen Ver- indlung des Rechtsstreits wird der Be- gie vor das Amtsgericht in Düssel- ij-Gerresheim auf den 8. Juli 930, vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 183, aden. — 4C 440/30. Düsseldorf-Gerresheim, ; den 14. Mai 1930. 5 e Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts.
17703] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmaun Paul Günther Um- Kt in Berlin W. 9, Bellevuestr. 12a, rozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte + Nav und M. Zimmermann, Berlin ". 9, Bellevuestr. 12 a, klagt gegen die jitma Max Sengebus : Ges m. 7%, bertr, durch ihren Geschäftsführer ar Sengebusch, dieser früher in ‘tlin-Charlottenburg, Sybelstr. 17, i unbekannten Aufenthalts, „wegen 0 RM Wehselforderung, mit dem nrag auf kostenpflichtige Verurtei- g der Beklagten zur Zahlung von 050 RM nebst 2 vom Hundert Binsen er Reichsbankdiskont seit dem : April 1930 und von 27,66 RM elelunkosten. Der Kläger ladet die n ge zur mündlihen Verhandlung etéstreits vor die 13. Kammer t Handelssachen des Landgerichts T t Verlin, Gerichtsgebäude Gruner- ade, T. Stockwerk, Zimmer 14b, 1g t LL, Juli 1930, vormittags M“ r, mit dex Aufforderung, ih ur tinen beî diesem Gericht zuge- geen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- tigten vertreten zu lassen. 2 Ge E ai 1 . : shäftsstelle des Landgerichts k. Oeffentliche Zustellung. Kaufmann Adolf Kauffmann in n Düsseldorfer 6 Proze evollmähtigter: r,
E erbert Fudhs, Leipziger Strafe 119/120, klagt
r Fräulein Elise Vecker, früher
„R 8 in Pom E j Aufenthalt imexrn, jeßt unbekannten
ivegen einex im Oktober
Srste Anzeigenbeilage
1919 fällig gewesenen Fordernng, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Ver- urteilung der Beklagten zur Zahlung von 650 RM nebst 2% Jahreszinsen Über Reichsbankdiskont seit dem Tage der Flageerhebung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verband- lung des Rechtsstreits vor die 42. B kammer des Landgerichts [l in- Berlin, Gerichtsgebäude Grunerstr., T1. Stock- werk, Zimmer Nr. 86/88, auf den 10. Juli 1930, 10 Uhr vor- mittags, mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigte vertreten zu lassen. Verlin, den 15. Mai 1930. Die Geschäftsstelle des Landgerichts [.
[17714] Oeffentliche Zustellung. Direktor Gustav W. H. Kühn in Berlin SW, 68, Kochstraße 5, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sachs, Berlin W. 8, Leipziger Str. 121, klagt gegen Alexander Frey, früher in Berlin-Wilmersdorf, Mansfelder Str. 12, wegen Wechselforderung, mit dem An- trage auf Verurteilung als Gesamt- s{huldner zu 150 RM nebst 2% Binsen Uber Reichsbankdiskont seit 15. 2. 1930 und 9 RM Unkosten. Zur mündlihen Verhandlung des Rewhts- streits wird der Beklagte vor. das Amtsgericht, hier, Grunewaldstr. 66/67, Zimmer 43, auf den 5. Juli 1930, vormittags 9 Uhr, geladen. Berlin-Schöneberg, 12. Mai 1930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [17705] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Lewin, Kaufmann U. Co. in Cunersdorf bei Buchholz i. Sa., Klägerin, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Galliner, Berlin W. 62, Lutherstraße 21, klagt gegen: 1. Anton Brunner in Berlin- Wilmersdorf, ¡Kaiserallee 219/220, D oi Kopp in Berlin, Tauenßzien- straße 12, 3. den Kaufmann Johannes Schmidt, früher in Berlin-Südende, Lichterfelder Str. 13b, wegen Waren- lieferungen an Schuhsalon Mistiaguett, mit dem E die Beklagten als Ge- samtshuldner kostenpflihtig und vor- läufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 1400 RM nebst 2% Zinsen über Reichsbankdiskont seit dem 4. 11. 1929 zu zahlen, im Klageabweisungsfalle der Klägerin O zu gé- währen. Die Klägerin ladet den Be- flagien zu 3 zur mündlichen Verhand- sung doë NMochéostzeckis VUll VIf 1, Mum=- mer für Handelssathen ' des | Land- gerihts IIl1 in Berlin-Charlottenburg, Tegeler Weg 17—20, auf den 7. Juli 19390, vormittags L®0 Uhr, Saal 104, mit der Aufforderung, fs durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rethts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. — 1a 0. 954. 30. Charlottenburg, den 12. Mai 1930. Die Geschäftsstelle 4 des Landgerichts II1l in Berlin.
[17706] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Doris Ringelband verw. E Maschmann geb. Weißpflog in hemniß, Henriettenstr. 141, Prozeß- bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Gareis und Dr. Thiele in Chemniß, klagt gegen den Kaufmann Ernst
6. Auslosung usw.
deutschen Kolonialgesellschaften, schaften werden in den für abteilungen 7—11 veröffeutlicht;
[17720],
1— 5
5 001— 6 500 6 501— 9 900 9 901—18 300 18 301—19 100 19 101—19 600
Reihe 27 Nr.
"” y
Die Preußisthe Zeutralstadtscch Ee aR am Fe Januar 1922 5. September 1928) errichtet worden; sie Neehts und hat ihren Sit in Verlin.
der Provinz Sachsen, Halle, und
Auslosungen der Aktiengesellschaften, Ns Gejellschaft diese Gesellschaften bestimmten Unter-
n ny lob E der V vinz Brandenburg,
den Stadtschasten (Einzelstadtschaften): Stadtschast der Provinz Branden n ee Stadthafi, E be Eu Stadtschafst, Königsberg i. Pr., Stadtschaft der Provinz Hannover, Hannover, - , Schneidemühl, Oberschlesische Stadtschaft, t ang toria o t dev ’ Stadtschaft der Provinz Niederschlesien, Breslau.
Ringelband, früher in Chemniz, fett unbekannten Éuiccialis E E den Behauptungen: Die Parteien hätten am 2. 10. 1919 die Ehe vor dem Stan- desbeamten in Chemniß geschlossen. Der Beklagte sei preußisher Staats- angehöriger und seit dem 6. L 1930 unbekannten Aufenthalts, Der Be- klagte habe eine Reihe von Straftaten ausgefuhrt, die nah seiner Flut erst bekannt geworden seien und von denen die Klögerin vdrher keine Ahnung ge- habt habe. Der Beklagte werde des- halb steckbrieflih verfolgt. Unter solchen Umständen könne der Klägerin nicht mehr zugemutet werden, die eheliche Ge- meinschaft mit dem Beklagten aufrecht- zuerhalten. Sie hat deshalb beantragt, die Ehe aus Schuld des Beklagten zu scheiden. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits von die 10, Zivil- kammer des Landgerichts auf den 8. Juli 1930, vormittags 914 Uhr, mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Progeßbevollmächtigten vertreten zu assen. Ebémuts, den 15. Mai 1930, Der Urkundsbeamte
[17712] Oeffentliche _ ustellung. Käthe Sieben, Düsseldorf, Leopold- saße 50, Klägerin, vertreten dur echtsanwalt Dr. Eugen Schmidt in München, klagt gegen den Kapellmeister Piet Sypesteyn, früher in Eten, jur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be- lagter, niht vertreten, wegen Dar- lehensforderung, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Beklagter ist s{uldig, an Klageteil den Betrag von 625 RM — sehshunderifünfundzwanzig Reichs- mark — nebst 2% Zinsen über Reichs- bankdiskont seit Rectshängigkeit U be- zahlen, II. Beklagter hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu er- statten. TII. Das Urteil is event. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck- bar, Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerihts München 1 auf Mitt- woch, den 9. Juli 1930, vor: mittags 9 Uhr, Sißungssaal 85/1, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Au8zug der Klage bekannt-
“München, den 15. Mai 1930,
Der Urkundsbeamte des Landgerichts I.
5. Verlust- und as Fundsachen.
Abhanden gekommen: 1 Stüd à 300 Goldmark Akt. Nheinishe Braun- fohle und Brikettfabrik Nr. 22 169, 2000 Goldmark Rheinische Hypotheken- bank Mannheim 20 Stück à 100 Gold- mark Nr. 12 002 —12 021.
Berlin, den 17. 5. 30, (Wp. 39/30.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. C.-D. J. 4.
von Wertpapieren.
Kommanditgesellschaften auf Aktien, en m. b. H. und nossen:
Auslosungen des Reichs und der
Länder im redaktionellen Teile.
Prospekt der
Preußischen Zentralstadtschaft
Körperschaft des Me Rechts, Verlin,
809/; ige Goldpfandbriefe Reihe im Gesamtbetrage von 15 000 000,—
1 Goldmark = 2/2790 Kilogramm Feingold 000 à 100,— = GM 500 000,—
27 Goldmark
300 000,— 1 700 000,— 8 400 000, —
Ä M » d 00—= à 1000, —= y à 2000,—= „» 1 600 000,— à 5000, —= „y 2 500 000,—
Sa. GM 15 000 000,—
aft ist auf Grund der von dem Preußischen genehmigten Saßung (neue Fassung vom
ist eine nd Taka
Stadtschaft der O Grenzmark
atibor, Stadtschaft
ußischen Staatsanzeiger
ag, den 19. Mai
_ 1930
Die Direktion der Zentralstadtschast besteht aus je einem Mitglied der Vor- stände der Einzelstadtschaften, die von den Stadtschaftsvorständen aus ihrer Mitte gewählt werden; sie hat die Stellung eines geseßlichen Vertreters und gibt sich ihre Geschäft8ordnung sekbst. Sie ‘hat sih dur einen hauptamtlich tätigen Vorsißenden mit der Amtsbezeichnung „Generaldirektor“ ergänzt. Der erste und zweite Stell- vertreter des Vorsizenden gehören dem Vorstande der Stadtschaft der Provinz Branden- burg an, der dritte Stellvertreter dem Vorstande der Ostpreußischen Stadtschaft. Der Vorsißende der Direktion (Generaldirektor) erledigt die laufenden Geschäfte, er vertritt die Direktion nah außen und vor Gericht und zeichnet unter der Firma der Anstalt alle Schriftstücke. Die Zentralstadtschaft bedient sich eines Siegels mit dem Wappen des Preußischen Staates. Urkunden, durch welche Verpflichtungen für die Zentral- stadtschaft übernommen werden, sowie Vollmachten müssen die Unterschriften des Vor- sißenden der Direktion (Generaldirektors) und eines Stellvertreters oder die Unter- schriften von zwei Stellvertretern tragen; das gleiche gilt für Verfügungen in Geld- und Vermögensangelegenhéiten, so jedoch, daß der Vorsißzende der Direktion (General- direktor)-oder seine Stellvertreter dur jedes andere Mitglied der Direktion und die leßteren durch bevollmächtigte Beamte oder Angestellte vertreten werden können, Für Kassenerklärungen, ‘Abrechnungen und dergleichen genügen die Unterschriften von zwei Bevollmäthtigken. |
Die Prüfung der Vilanz“ nebs der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt durch den Ausschuß; dieser besteht aus je einem Mitglied jedes Verwaltungsrats der Einzelstadtschaften, das von den Verwaltungsräten aus ihrer Mitte gewählt wird, Der Ausschuß erteilt der Direktion Entlastung.
__ Die Zentralstadtschaft steht unter der Aufsicht des Staates, die dur den zuständigen Minister (Wohlfahrtsminister) ausgeübt wird. Für die unmittelbare Aufsicht über die laufende Geschäftsführung sind ein Staatsfkommissar und ein Stellvertreter bestellt.
Z Vorsibßender der Direktion der Preußischen Zentralstadtschaft ist Herr General- direktor Dr. Pabst. Zum Staatskommissar is Herr Geheimer Regierungsrat Gerhardt, zu dessen Stellvertreter Herr Regierungs- und Bankrat Stämmler bestellt.
Die Preußische Zentralstadtschaft hat die Aufgabe, zur Förderung des Kredits des Hausbesißes für die Einzelstadtschaften auf Grund der von diesen für sie erworbenen Hypotheken unter Auss{hluß des Erwerb3zweckes einen gemeinsamen Pfandbrief au3zugeben und ihn einheitlich zu vertreiben.
Als Deckung für die von der Zentralstadtshaft ausgegebenen Gold pfand=- briefe dienen erststellige Goldhypotheken auf Hausgrundstüccke oder Erbbaurechte. Die Beleihung der Grundstücke richtet sich nach den Bestimmungen der Saßzungen der Einzelstadtschaften. Die Wertermittlung des zu beleihenden Grundstücks erse auf Grund einer von der zuständigen Staatsbehörde, dem Preußischen Wohlfahrts- ministerium, genehmigten Abschäßungs8ordnung. Die Beleihung geschieht in der Regel innerhalb 25%, des Vorkriegsbeleihungswertes des Grundstücks, bei Neubauten innerhalb 40%, des Bau- und Bodenwertes unter Berüsichtigung des Ertragswertes, Der Darlehnsnehmer hat für die Forderung an Kapital, Tuitea und Kosten nah Maßgabe der T Hypothek zu bestellen und die Eintragung auf dem Grund- buchblatt des zu beleihenden Grundstücks oder Erbbaurechts herbeizuführen. Die Dar- lehns8nehmer haben sich jeweils der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen,
i Die Darlehnsnehmer erhalten saßungs8gemäß zwar ein Pfandbriefdarlehn, sie bekommen jedoch die Pfandbriefe nicht ausgehändigt, sondern haben sie der Preu- gischen Zentralstadtschaft zum Verkauf zu überlassen.
Die Ausgabe der Goldpfandbriefe erfolgt, nachdem die Einzelstadtschaft der Zentralstadtschaft angezeigt hat, daß die näher zu bezeihnenden Goldhypotheken an vorschristsmäßiger Stelle_im Grundbuch eingetragen und die Hypothekenbriefe unter Mitverschluß des Landeshauptmanns oder eines von ihm Beauftragten oder des Provinzialkommissars in Verwahrung genommen sind. Für die sichere Verwahrung haften die Einzelstadtschaften.
…_ Der Staatstommissar hat darauf zu achten, daß die vorschriftss- mäßige Deckung für die Goldpfandbriesfe der Zentralstadtshaft jeder=] zeit vorhanden ist und die zur Deckung bestimmten Goldhypotheken
bzw. Wertpapiere) in Das Goldhypothekenregister riß n HoyE ots
er Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen GoldpjänO eicher Höhe und min- destens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Goldpfandbriefe der Zentralstadtschaft sind Pfandbriefe im Sinne dés Gesetzes über die Pfandbriefe und verwvaudteun
Schuldverschreibungen öffentlich-rechtliher Kreditanstalten vom 21, De- zember 1927 (RGBl. T S. 492). Die Goldpfandbriefe der Zentralstadtschaft sind reichs8mündelsicher durch Beschluß des Reichsrats gemäß § 1807 Absabß 1 Nr. 4 B. G.-B. (Bekanntmachung des Reichsjustizministers vom 15, Februar 1926 RGBl. L S. 102.) e Für die im Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe haftet die gene Lait mit den im Goldhypothektenregister eingetragenen
eckungsmitteln und ihrem soustigen Vermögen. Nach § 12 Ziffer 1 der Sazung haften der Zentralstadtschaf}ft Die Einzelstadtshaften und deren Garantieverbände (das sind die Provinzialverbände der aht Einzelstadtschasten) bis zur Höhe des Betrags der für sie ausgegebenen und noch im Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe. Die Einzelstadtschaften haften innerhalb der vorstehend bezeichneten Grenzen als Gesamtschuldner. Jm Verhältnis zueinander sind sie nach dem Verhältnis ihrer noch E D für welche Goldpfandbriefe der Zentralstadtschast in Umlauf geseßt sind, verpflichtet. - e
Die Veo frndbricie fugen die faksimilierten Unterschriften des Vorsißenden der Direktion (Generaldirektors) und seines ersten Stellvertreters. Die Eintragung in das Goldpfandbriefregister wird auf den Pfandbriefen durch die Unterschrift des Kontrollbeamten handschriftlich vermerkt. Die Gültigkeit der Goldpfandbriefe hängt von dieser handschriftlichen Unterzeichnung ab. Das Vorhandensein der hang Na vorgeschriebenen Deckung und der Eintragung in das Goldhypothekenregister wi von dem Staatskommissar durch Hinzuseßen seiner Unterschrift mittels Faksimile-
empels bescheinigt. A Aa a É is Die V dpfandbriefe lauten auf den Jnhaber; sie sind mit Zinsscheinen für zehn Jahre (erster Zinsschein fällig am 2. Januar 1931) und einem Erneuerungsschein versehen; sie können von dem Jnhaber nicht gekündigt werden. Die Einziehung der Goldpfandbriefe von seiten der Anstalt erfolgt nach Maßgabe der sazung3mäßigen Tilgung der als Deckung dienenden Goldhypotheken. Es werden jährlich mindestens 1,% zuzügli der ersparten Zinsen getilgt. Die eingehenden Tilgungsbarbeträge werden nicht zum Rückkauf am freien Markt, sondern nur zur Kündigung auf Grund von Auslosungen verwendet. Die Auslosung findet jährli einmal statt. Die Tilgung der Reihe 27 muß bis E DERE zum 1. Juli 1965 beendet sein. Eine Gesamtkündigung ist vis zum 2, Fanuar 1936 ausgeschlo}sen.
Die ausgelosten und gekündigten Nummern werden mindestens einen Monat vor der Verfallzeit bekanntgemacht. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens 14 Tage nach erfolgter Auslosung und Kündigung durch einmalige Bekanntmachung, wobei auch die Restanten bekanntgegeben werden. A
Die Zinsscheine sind halbjährlih am 2. Januar und am 1. Zuli A Sie sind zahlbar bei der Kasse der Anstalt, bei den Kassen der angeschlossenen Stadtschafsten, bei jämtlichen Landesbanken, Provinzialbanken, Sparkassen, Girozentralen und bei den nachstehenden Stellen: Preußische Staatsbank (Seehandlung), Berliner e bank, Commerz- und Privat-Bank, Darmstädter und Nationalbank, Deutsche Ban und Disconto-Gesellschaft, Dresdner Bank, Gebr. Arnhold, Dresden/Berlin, L. Behrens und Söhne, Hamburg, Eichborn & Co., Breslau, M. M. Warburg & Co., Han ur Lazard Speyer-Ellissen, Frankfurt a. Main/Berlin. Bei den gleichen Stellen En gen auch die Einlösung der ausgelosten und gekündigten Goldpfand N die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen, die Vornahme von Konvertierungen und alle sonstigen die Goldpfandbriefe betreffenden Maßnahmen kostenfrei. an
Kapital und Zinsen A A Pans dem cs festgestellten Preise für
eingold und werden in deutscher Reichswährung gezahll. i: is Als amtlich tastgesteliter Preis für Feingold gilt nur derjenige Londoner G
reis, den der Reichswirtschaftsminister oder die von ihm bestimmte Stelle e ß Worecbieng vom 29. Juni 1923 zur Durchführung des Geseßes über wertbeständige Hypotheken (R.-G.-Bl. T S.
s TanE Drr: f E E O: TaaT A T.
482) im Reichsauzeiger bekanntgibt. L Maßgebend is die Bekanntmachung, die für den 15. des der Fälligkeit voran- ehenden Monats gilt. : E Dieser Goldpreis wirb umgerechnet zum Mittelkurse der Berliner Börse für Ca Rng London, der am 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats oder mene seiner Notierung an diesem Tage an dem leßten dem 15. vorhergehenden Tage am notiert wird. i : Ergibt sich aus dieser Umrehnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als §520 R d nicht weniger als 2760 RM, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in geseßlihen Zahlungsmitteln zu zahlen.
(Fortsetzung auf der folgenden Seite.)