1907 / 248 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Oct 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Die eisenbahnfahwissenshaftlihen Vorlesungen finden im ena T 1907/08 in k gender Weise statt:

In Berlin werden in der Universität Vorlesungen über Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesonderé das Tarif- wesen, sowie über die Verwaltung der preußischen Staats- eisenbahnen und im tenologischen Jnstitut der Universität über Technologie gehalten. Das Nähere, namentlich auch über die A zu zen “ibt ist aus dem Anschlage in der Universität ersihtlich. : ; In Breslau erstrecken sih die Vorlesungen auf Eisen- bahnreht, Eisenbahnbetried und Elektrotechnik, in Cöln auf Eisenbahnbetricbslehre und Elektrotechnik, in tirten auf Technologie, in Halle a. d. Saale auf Elektroted ik, in Hannover auf Eisenbahnbetriebslehrc und Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesondere Tarifwesen.

Der Kaiserlihe Bot|hafter in Paris, Wirkliche Geheime Rat Fürst von Radolin ist von dem ihm Allerhöchst be- willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen, i

Der Präsident des Reichsversiherungsamts Dr. Kau f- mann ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Freya“ vorgestern in Venedig eingetroffen und geht am 23. Oktober

von dort nah Corfu in See. j U S S. M. S. „Stein“ ist vorgestern in Valencia ein- getroffen und geht am 24. Oktober von dort nah Barcelona in See. ( S M S „Panther“ U (Kamerun) eingetroffen.

vorgestern in Duala

Bayern.

Jn der Kammer der Abgeordneten wies der Minister- präsident Freiherr von Podewils in der gestern fortgeseßten Generaldebatte über das Budget nahdrüdlich den Vorwurf zurü, daß die Regierung Shwäche und Nachgiebigkeit gegen das Zentrum zeige, und wandte sih ferner gegen den Vor- wurf, daß die Thronrede keinen Hinweis auf die Sozialpolitik enthalte.

"Auf sozialpolitishem Gebiet, so erklärte der Ministerpräsident, nach dem Bericht des ,W. T. B.*, hat das Deutsche Reich in der Erkenntnis der hohen sittlichen Pflicht, für die wirtshaftli}h Shwächeren zu sorgen, Bahnen eingeschlagen, die für die übrige Welt mustergültig geworden sind. Auf diesen Bahnen wird weitergegangen; wir haben dafür die bündigsten Versicherungen, und die bayerishe Regierung be- teiligt sih daran stets mit Freude. Bayern genießt im Deutschen Reich eine geahtete Stellung. Die Besorgnis, daß unser Einfluß zurück- gehen könnte, bestcht nit. Bayern hat seinen Ginfluß durch aktive Mitarbeit an den Arbeiten des Reichs, reihlihe Erfüllung seiner Pflichten, gegenseitiges Vertrauen und dur gegenseitige Nücksicht- nahme. An diesem System wird nihts geändert. Jn der Frage der Mainkanalisfierung hängt alles ab von der Lösung der Frage der Schiffahrtsabgaben. Zum Schlusse betonte Freiherr von Podewils, das Ziel der ayfihen Regierung set die Wohlfahrt, die nationale Macht und das Gedeihen Bayerns unter Wahrüng seiner vollen staat- lien Bedeutung.

Der Finanzminister von Pfaff kam im Laufe einer längeren Rede auf die Frage der ungedeckten Matrikular- beiträge zurück und führte aus:

Daß die Finanzlage des Reichs nicht so ist, wie sie sein sollte, [läßt sh nicht bestreiten; der Grund hierfür fiad aber nicht Überflüssige Ausgaben, denn fsolhe hat das Reih nicht gemacht, sondern die Nichtbewilligung ausreihender Steuer- vermehrungen. Die Negierung muß daher aus den Ueber- \hüssen Neseryen bereitstellen zur Begleihung von ungedeckten Matrikularbeiträgen. Wir müssen dafür sorgen, daß dem Reiche neue Einnahmequellen eröffnet werden, aber gegen eine Neichs- einkommensteuer und eine Reihsvermögensfleuer hat die bayerische Regierung #|ch von jeher ausgesprochen, weil sie unvereinbar ist nit dem fôderativen Charakter des Neihs und weil sie den Einzelstaaten die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben unmöglih machen würde. Der Minister besprah dann die Hauptzüge der bayerischen Steuerreform.

Der Verkehrsminister von Frauendorfer gab eine Uebersicht über die bekannten Versuche, zu einem Abkommen über eine Betriebsmittelgemeinshaft beziehungs- weise Wagengemeinschaft mit den übrigen Eisen- bahnve&ëwaltungen zu gelangen, und legte dar, weshalb die bayerishe Verwaltung shließlich zu dem Vorschlag einer Güterwagengemeinschaft gekommen wäre.

Der Minister sprach die Hoffnung aus, daß die ganze An- gelegenheit, wenn au vtelleiht in anderer Form, noch zu einem ge- deihlihen Ziele führen werde. Ein Verhältnis zwishen Bayern und

reußen gleih dem zwishen Preußen und Hessen würde die Selbst- tändigkeit der bayerishen Bahnen fast vollständig aufheben. Bet dem bisherigen System seien die Interessen der bayerishen Bevslke- rung stets gewahrt, so beispielsweise in den Tariffragen bet der dritten Wagenklasse. Die Ergebnisse der bayerishen Bahnen seien besser, als oft behauptet werde. Das bayerishe Verkehrswesen zeige keinen Nück- gang, sondern vielmehr Fortschritt.

Sachsen. i

Gestern ist die erste Präliminarsißung der Ersten Kammer eröffnet worden. Jn seiner Eröffnungsansprache sagte der Präsident Graf Vißthum von Ecstädt, 29 V. AUTIDIUE, U, d,

Unter den bereits eingegangenen Vorlagen nehme der Wahlgesehz- entwurf das größte Interesse in Anspruh. Die Geduld des Volkes müßte auf eiae harte Probe gestellt werden, wenn es wiederum nicht gelänge, ein volkstümlihes Wahlrecht zu schaffen, das die Bevölkerung in ihrem überwiegenden Teile befriedige.

Die Zweite Kammer nahm in ihrer gestrigen Präliminarsißung die Wahl des Präsidiums vor. Nach der oben angegebenen Quelle wurde der bisherige Präsident Dr. Mehnert mit 80 von 82 abgegebenen Stimmen wieder- gewählt, Mit Zuruf wurde zum Ersten Vizepräsidenten Dr. S chill- Leipzig und zum Zweiten Vizepräsidenten n Treuen (Vogtland) wiedergewählt. Das Präsidium is} also wie im vorigen Landtag beseßt.

Oesterreich-Ungarn.

Das „K. K. Telegraphen-Korrespondenz-Bureau“ meldet über das Befinden des Kaisers Franz Joseph: Y Der Kaiser war gestern abend fieberfrei. Eine örtliche Aus- dehnung des Katarrhs ist nicht eingetreten, die Jntensität des Katarrhs

Die offizióse „Korrespondenz Wilhelm“ teilt mit, daß der Kräftezustand des Kaisers gestern ununterbrochen günstig blieb und der Appetit ziemlich gut war. A

Gestern sind, wie bereits gemeldet, im öjterreichishen und ungarischen Parlament die auf die Ordnung des wirt- schaftlihen Verhältnisses zwishen den beiden Staatsgebieten bezüglihen Vorlagen eingebraht worden. Die Vereinbarungen der beiden Regierungen erstrecken sich, nah dem Bericht des „W. T. B.“, nicht nur auf die Regelung der wechselseitigen Handels- und Verkehrsbezichungen, sondern haben außerdem die Lösung bedeutsamer Fragen staats- finanzieller Natur zum Gegenstande. So ist es insbesondere elungen, in der Angelegenheit des ungarishen Staats- chuldenblocks, deren Lösung im Jahre 1903 vertagt werden mußte, zu einer Einigung zu gelangen. Da überdies zwischen den beiden Regierungen eine Verständigung in der Angelegen- heit der Notenbank und ein Einverständnis in der Quoten- rage sowie über einige wichtige Eisenbahnfragen erzielt worden ist, so liegt ein Komplexausgleih vor, der in voller Ueberein- stimmung mit der Gesehgebung vom Jahre 1867 die vertrags- mäßige Bindung des an sich selbständigen Verfügungsrehts klar zum Ausdru bringt.

Vie eigentlihe Gesetzesvorlage umfaßt: 1) den Entwurf des Ge- seßes, womit der Vertrag, betreffend bte Regelung der wechselseitigen Handelt- und Verkehrsbeziehungen zwischen beiden Staaten, ferner das Uebereinkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen solher Untecnehmunzen, die ihren Geschäftsbetrieb auf betde Staaten ausdehnen, fowie über einige andere Angelegenheiten der direkten Besteuerung und das Additionalübereinkommen in betreff der Beitragsleistung der Länder der ungarischen Krone zu den Lasten der allgemeinen Staatss{uld genehmigt und in Kraft geseßt werden. 2) Den Entwurf des Gesetzes, betreffend die Ausdehnung der Wirk- samkcit der in einem Lndergebiet errichteten Akliengesellshaften (Kommanditgesellshaften auf Aktien), Versicherungsgesellschaften und Crwerbs- und Wirtschaftsgesellshaften auf das andere Staatsgebiet.

Was die Zoll- und Handelspolitik anbetrifft, so beruht gleich dem bisher abgeshlossenen Zoll- und Handelsbündnis auch der neue, auf Grund der Gesehgebung vom Jahre 1867 vereinbarte Vertrag auf der Basis der ungeshmälerten Freißeit des wirt- shaftlihen Verkehrs für den Bereich der inneren und der vollen wirtschaftlichßen Gemeinsamkeit für den Bereich der äußeren Wirtschaft3- und Handelspolitik. Das Bestehen der zoll- und handelspolitischen Gemeinsamkeit, die sich derzeit nur auf die \{chwankende Basis der Reziprozität gründet, wird nunmehr unter den siheren Scchuyh fester vertragsmäßiger Vereinbarung und gegenseitiger Bindung gestellt, und die Aufrechterhaltung der einheitlihen Zollrehte und des zwishenzollfreien Verkehrs dur vertragêmäßige Verpflichtung gewährleistet. Eine eigene Anlage des Vertrages entbält den einheitlichen Text der tnnerhalb des Zollgebietes geltenden Tarifbestimmungen, der auch die Grundlagen für die Verhandlungen wegen Abschlusses neuer Handelsverträge bilden wird. Dieser Tarif ist in seinem ganzen Inhalt ein\shließlich jeder einzelnen Tarifposition im Verhältnis der beiden Staaten zueinander gebunden, sodaß Abänderungen nur in gemeinsamem Einverständnis durchführbar find. Ebenso sind alle Vorsorgen getroffen, daß die Anwendung und Auslegung dieses Tarifes völlig einheitlich erfolgt. Die baldige Etnbringung eines einheitlihen Gesetzentwurfs über das Zollverfahrea ist vorgesehen. Der sogenannte Tiroler Getreideaufshlag wird für die Dauer bis 1917 aufrechterhalten. Die in das Gebtet der äußeren Handelspolitik gehörenden Fragen werden*threm Wesen nah in der bisherigen Weise geregelt, da insbesondere au die Unterhandlungen über den Abshluß und die Kündigung der wirtschaftlihen Verträge, wie die Handels- und Schiffahrtsverträge, Konsularkonventionen 2c. für beide Staatsgebiete lei bindende Kraft haben. Bezüzlih der bis 1. Märi; 1916 in Geltung stehenden neuen Handelsverträge wurde vereinbart, daß die in diesen Verträgen vorgesehene Eventualkündigung bis 31. De- zember 1915 von seiten DesterreiG-Ungarns einseitig nicht erfolgen wird. Desgleichen wurde festgestellt, daß die Kündigung“ von Ver- trägen ohne festen Ablauftermin während der Dauer des Vertrags, betreffend die Negelung der wechselseitigen Handels- und Ver- lehrsbeziehungen, weder von DesterreiÞh noch von Ungarn einseitig gefordert werden kann. Jn dzn Vorschriften über das Konsulats- wesen, über die Fachberichterstatter und die Zoll- und Handels- konferenz ift eine Aenderung niht eingetreten.

Für den Bereich der Gewerbe- und Industrie#Folitik gewährleistet der neue Vertrag na wie vor bei Aufrechterhaltung der vollen Selbständigkeit der gewerberechtlichGen Ordnung die Gleich- stellung mit den einem Staate Angehörenden auf Grundlage der formellen Reziprozität; die gewerblihe Freizügigkeit, das Recht der Niederlassung sowie die Freiheit des persönlihen und Waren- yerkehr3s, der Geshäftsbetriebe, der Handlungsreisenden werden nah Analogie der einschlägigen Vereinbarungen und Verträge neu geregelt. Für den Gewerbebetrieb im Umkherziehen einschließlich des Hausier- handels, dann für das Apotheker- und Sensalengeschäft wurden gleih- falls den internationalen WBertragsrehten sowie dem eigenen Nechtszustand entsprechend Ausnahmebestimmungen getroffen. Durh ein besonderes Uebereinkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen wird der freie Warenverkehr vor Belastungen unter dem Tiiel der Besteuerung geschüßt. Des- gleihen wird durch die vereinbarte Aufhebung der ungarischen

ransportsteuer auf der Donau, dur welche die Benußzbarkeit dieses Stromes für den nah Often gerihteten Warenverkeßhr erschwert und die bestehende wirtshaftlihe Freizügigkeit unterbunden war, die öster- reihische Industrie von einer empfindlihen Belästigung befreit.

Eine eingehende Neuregelung erheishte das Patent-, Viarken- und Mustershuyzwesen. Die Vereinbarungen über den Patent- {huy entsprechen den Grundsätzen, die bereits durh die Geseße vom Jahre 1893 aufgestellt wurden. Das zwischen Oesterreih und Ungarn bestehende Urheberrehtübereinkommen vom Jahre 1887, das sich auch auf die Urheber von Werken der Photographie und deren MNechtsnachfolger einshließlich der Verleger er- streckt, bleibt während der Dauer des Vertrages insolange aufs recht, als niht Bestimmungen der Berner Konvention für das Ver- hältnis der belden Staaten zueinander Wirksamkeit erlangen. Für Aktiengesellschaften, Gesellshaften mit E Haftung, Ver- siherung8gesellshaften, Erwerb?- und wirtshaftliße Genossenschaften sind, unter Beschränkung auf die in jedem Staatsgebiet geseßlich zu- lässigen Geschäfte, die Vorausseßungen für die Ausdehnung threr Wirksamkeit auf das andere Staatsgebiet, für die Gründung von Zweigntederlassungen sowie für deren Geschäftsbetrieb festgelegt worden.

ine viel umstrittene Sg amer des Ausgleih3 bildeten die Fragen der Eisenbahntarife. Während die allgemeinen Normen für die Abwickelung des Dienstes, deren Einheitlichkeit aus den ge- meinsamen Verkehrsinteressen geboten i so insbesondere Verkehrs- vorschriften für Hauptbahnen, Eisenbahnbetriebsreglement usw. im Wesen unverändert bleiben, haben der Tarif sowie die politischen Vereinbarungen einshneidende Aenderungen erfahren. Von diesen Vereinbarungen sind in den neuen Vertrag bloß die Bestim- mungen über den Auzss{luß geheimer Tarifbegünstigungen und über die paritätishe Behandlung der beiderseitigen Provenienzen im Sinne des Artikels XV des deutshen Handelsvertrages aufgenommen worden; die in diesem Artikel dem Deutlsen Reih gemachten Zu- geständnisse werden auch dem ungarischen Verkehr zugute kommen, wogegen fich Ungarn verpflihtet hat, gewissen in den interessierten Kreisen wiederholt besprohenen Beschwerden wegen niht ganz einwandsfreier Handhabung dieser Vereinbarungen Rechnung zu tragen, hiagegen find alle übrigen Oesterreih empfindlich [Migenden Bestimmungen im neuen Vertrage gän¡lich be- eitigt. Dies gilt von der Bindung der Tarifsätze der österreichischen Staatsbahnen für den ungarishen CTransitverkehr nah dem westlichen

des Ausgleihs als Maximalanteile festgelegt werden sollen, und wh, von der Verpflichtung der österreichishen Staatsbahnen, die weitgehen für den Verkehr mit den Orientstaaten gewährten Tarifnachlässe wahl, bunden zur Verfügung zu stellen. Durch die Beseitigung aller dj

im Transitverkehr nach dem Auslande weggefallen ; die beiden Stay bahnverrwaltungen haben daher wegen der künftigen Bildung wu Verteilung der Transitfrachtsäße ein neues Uebereinkommen abu \{lossen. Wo die Donaukonkurrenz nicht in Betracht omni tritt an die Stelle der bisher gebundenen Säße durhweg reguli Tarifbildung. Das neue Uebereinkommen enthält au die gegen

Es handelt sich hierbei aber nicht um Tarifermäßigung sondern auss{ließlich um Ermöglichung der direkten Abfertigung; sonders im Verkehr mit dem Deutschen Reiche ist diese Verpfli) u für die ôsterreihishen Staatsbahnen als Transitlinien {on dur u Artikel XVI des deutschen Handelévertrages gegeben. Ste steht h auch mit dem Grundgedanken, von dem sich beide Teile bei den Y, handlungen leiten ließen, im Einklange, daß es nicht Aufgabe y Staatsbahnverwaltungen sein könne, den Exportverkehr eines andau Staatsgebietes zu ershweren.

auch in einigen anderen, nicht in den Rahmen der etgentlihen Au

Einigung gelangt sind. In betreff der beiden Handelsmarine der Seeverwaltung, Ausübung der Seeschiffahrt, derSuy fisherei und Führung der Seehandelsflagge find die bisher geltend Bestimmungen aufrecht erhalten worden.

Neu ist zum Teil die Ordnung der Verzehrungs\teun gegenwärtig sind die mit der industriellen Produktion in enger Y bindung \|tehenden direkten Abgaben, wie Bier, Branntw

gleihartigen Geseßen und Vorschriften zu verwalten. Die ftr Einhaltung dieses Grundsatz:8 stieß jedoch wegen der großen Y \ciedenheit der landwirtshaftlihen und industriellen Verhältnisse | eiden Ländern s{chon während der abgelaufenen Dezent wiederholt auf Schwierigkeiten. Die neuen Vertrags3bestimmun {lagen einen Mittelweg ein, indem sie niht mehr die ganze Geg gebung und Verwaltung unter gegenseitige Bindung stellen, wohl ab ein übereinstimmendes Vorgehen bezüglih jener grundsäßlichen Y steuerungsbestimmungea festseßen, wo dies zur Sicherung der gl artigen Konkurrenzverhältnisse notwendig ist. Es werden daher u Bindung gestellt: Steuersysteme, Gewährung gewisser Ste begünstigungen, abgabenfreie Verwendung von Steuergeg ständen zu industriellen und anderen Zwecken und Siy rückvergütungen sowie Vergütungen bei der Ausfuhr über | Zollgrenze. Was ven Verkehr mit Zucker anbelangt, so wu

kommen getroffea, demzufolge die vielumstrittene Frage der Zut zushlags\teuer im Wesen ihre praktishe Bedeutung verliert. Dii Uebereinkommen besteht darin, daß vom 1. Januar 1908 ab auf! Dauer der Brüsseler Zuckerkonvention bei Versendung von Zuder| Zwischenverkehr nit, wie in dem 1903 eingebrachten Gés entwurfe vorgesehen war, allgemein, sondern nur insoweit, dieser Verkehr den bestimmten, tatsählichen Verhältnissen | leßten Jahre annähernd gleichkommenden Uinfang überstt eine Gebühr von |

3,2 Kronen für 100 kg Rohzucker erhoben werden soll. Die Men die von der Entrichtung einer Gebühr frei bleiben, find beim Verl nach Ungarn mit 225 000 Meterzentnern und beim Verkehr 1 Oesterreih mit 50 000 Meterzentnern festgeseßt worden. Hierdü wird" die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Verhältnisse im ge seitigen Zuckerverkehr ermöglicht und eine plößlihe Unterbindung li jähriger Geshäftsbeziehungen verhindert. :

u den wichligsten Vereinbarungen g*höri die Regelung Viehverkehrs, denn die österreihisHe Landwirtschaft iit auf d lebhafteste daran interessiert, daß ihre wertvollen Viehbestände nil durch Tierseuhen, die aus den Ländern der ungarischen Krone d ges{leppt werden könnten, gefährdet wird. Das neue Veteril überetnkommen kennzeihnet H hauptsählich dadur, daß nun au die Vorkehrungen vorbeugender Natur für die österreidisd Interessen eine bedeutungsvolle Ausgestaltung finden sollen, wäh bisher im großen und ganzen mit Nepressivmaßnahmen ein kommen gefunden werden mußte. Die Vorlagen \{childern einge! die diesbezüglihen Abmachungen, inébesondere die zur Verhindel der Einschleppung der Schweinepest durch Nuß- und Zuchttiere getr sind. Um jedec Gefahr einer Einshleppung von Tierseuchea Auslandsstaaten, aus denen die Ein- und Durchfuhr von Tit Fleisch und tterishen Rohstoffen in veterinärpolizeiliher Beziell bedenklich erscheint, vorzubeugen, is die Vereinbarung getro! daß hinsiHtlich der Ein- und Durchfuhr folcher Artikel ganz gl artig vorzucehen sei. Jn betreff des Verkehrs mit Wein und Börsenverkehrs übernimmt die ungarishe Regierung die Verpflich! fich der strengeren, öôfterretchischen E anzupassen, insbe|on auch den Geschäftsverkehr der Budapester Börse zu reformieren, durch alle jene Geschäfte hintangehalten werden sollen, die eine reellen Charakter, vor allem den von Spielgeshäften haben.

Eine Neuerung von praktishem Belange besteht in der 2! barung, daß künftighin Meinungsverschiedenheiten, die über Ju des wirtschaftlihen und finanziellen AusgleiŸ8 niht durch unmitt& Verhandlungen zwischen beiden Regierungen endgültig autget werden könnten, durß Schievss\pruch erledigt werden follen. den von der schied8gerichtlichen Austragung außsgenommenen * gelegenheiten gehören insbesondere die Fragen, betten den Abschluß und die Kündigung wirtshaftlicher Ÿ träge mit dem Auslande, sowie alle Fragen, betreffend Viehverkehr und die Veterinärpolizei. Hingegen sollen Streitizkeiten, die sih über die Auslegung oder Anwendung d Betreff der Blockrente abzushließenden Uebereinkommens und auß! über die Auslegung und Anwendung des ursprünglichen, 1867 0) \chlofsenen Uebereinkommens über die Beitragsleistung Länder der ungarishen Krone zu den Lasten der all meinen Staats\chuld ergeben könnten, tn Zukunft dur E geriht erledigt werden. Í /

Von den das finanzielle Gebiet betreffenden Regierungsvo! kommt die hervorragendste Bedeutung dem Uebereinkommen Angelegenheit des ungarishen Staats\ch{uldenblodcks zu : Vereinbarung, die nun im Vergleichswege zustande kam, besteht d daß im Falle, daß die Kapitalserstattung seitens Ungarns binnen Jahrea nach Konvertierung des ungarishen Blocks erfolgk, Kapitalisierungszinsfuß 4,325 0/6 beträgt; im Falle späterer Ka! abstattung hat aber der Zinsfuß ¡jährlich allmáhlió, sinken, bis er \ch{ließlich nah weiteren zwölf Jahren v erreicht. Der wesentlihste Punkt des neuen Uebereinkommens Ó aber darin, daß sich Ungarn nunmehr verpflichtet, innerhalb eint stimmten Frist, und zwar längstens binnea 22 Jahren nah fion des ungarishen Blocks, seinen Zinsenbeitrag dur K abstattung abzulösen, während bisher nur das Necht Ungarns zl Kapitalsabstattung bestand. In der Bestimmung, daß T Ablauf der zehnjährigen Frist das von Ungarn zu Ablösungskapital von Jahr zu Jahr erhöhr, sowie f Umstande, daß am Ende der - eingeräumten Rüdchza frist der Ablôöfung der 4,2 prozentige Zinsfuß zw zu legen ist, kommt der österreihishe Rechtsftandpunkt 5 säßlich zur Anerkennung. Mit der Einigung über die z Kapitalsabstattung entfällt auch der Einspruh Ungarns at selbständige Konversion des ungarishen Block3, weshalb das m kommen auch die weitere Bestimmung enthält, daß es 19 reih jederzeit freisteht, die Konversion der restlichen L ¿entigen Rente durhzuführen, und, da eine Aenderung d ungarischen Zinsenbeitrag aus diesem Anlaß nit eins, die Zinsersparnis vielmehr aus\chließlich Oesterreich

nimmt ab.

Auslande, ferner von der Saa, wonach die bis zum Jahre 1899 freiwillig zugestandenen ermäßigten Frachtanteile auf die ganze Dauer

kommen hat. Eine wesentliche Ergänzung des freien wi lihen Verkehrs stellt das Uebereinkommen über die Verm

auch dem G Transitvexkehr nah dem westlihen Auslande p Bindungen ist aber auch die bisherige Grundlage für die arifbildy, i

Verpflichtung zur Herstellung direkter Tarife im Auslandsöverk;}

Von besonderer Bedeutung is es, daß die beiden Regierun} gleihsangelegenheiten gebörigen, wihtigen Bahnfragen zu eh

Mineralöl und Zuckersteuer in Oesterrei und Ungarn nah prinziy

im Zusammenhang mit der Brüsseler Zuckerkonvention ein Ueber

3,5 Kronen für 100 kg Konsumzucker und

von Doppelbesteuerungen von Unternehmungen, die thren Ge- schäftsbetrieb auf beide Staatsgebiete ausdehnen, und über die Regelung einiger anderer direkter Steuerfragen dar. die Nentensteuer bildet nicht den Gegenstand einer besonderen Geseßesvorlage, sondern soll von der Regierung auf Grund einer allgemeinen Ermächtigung des § 285 des Personalsteuergeseßes im eigenen Wirkungskreise abgeschlossen werden.

Was die Bankfrage anbetrifft, so haben sich beide Regierungen auf die Anschauung geeinigt, daß es im Interesse der beiden Staaten

elegen sei, über ein eventuelles Ansuchen der ö\terreihis{ch-ungarischen

ank um Verlängerung ihres mit Ende des Jahres 1910 ab- laufenden Privilegiums mit ihr in Verhandlung zu treten. Dur diese Erklärung, die zunächst nur die Bedeutung einer Aufklärung der Oeffentlichkeit über die Anschauungen der Regierungen in dieser Frage besißt, ist noch keine Entscheidung im Sinne einer Fortdauer der Bankgemeinsamkeit getroffen, da über diese erst nach Dur(führung der Verhandlungen mit der Bank auf Grund der dann zu erstattenden Vorschläge der Regierungen von den geseß- ebenden Körperschaften zu entscheiden sein wird. Wohl aber A beide Negierurgen im Hinblick auf die Fortdauer der Zollgemein- {aft bis 1917 bereits jeßt Vorsorge für den« Fall Ubi daß das Bankprivilegium mit Ende des Jahres 1910 erlös{en sollte. In diesem Falle werden nämlih die wechselseitigen staatéfinanztellen Leistungen, also vor allem die Beiträge zu den gemeinsamen Aus- aben und der ungarishe Staats\{huldbeitrag, ferner die von eiden Staaten vertragsmäßig geregelten Abgaben hier kommen vor allem die mit der tadustriellen Produktion zusammenhängenden indirekten Steuern in Betraht in der durch das Geseg vom Jahre 1892 festgeseßten Goldkrone abzurehnen und abzustatten sein. eber diese Bestimmung werden die Parlamente bereits jeßt zu ent- scheiden haben, da sie einen Bestandteil des Schlußprotokolls zum Zollhandel8vertrage bildet. Die Frage der Aufnahme der Bar- zahlungen ist auf den Zeitpunkt vertagt worden, in dem die Bank- frage gelöst sein wird und in dem auf dem internationalen Geldmarkte normale Verbältnifse herrschen werden. Im Falle der Verlängerung des Bankprivilegiums bis Ende 1917 wird den ungarishen Staats- papieren mit Ausnahme künftiger Prämienanleihen auf die Vertrags- dauer, also bis Ende 1917, die Eignung zur Veranlagung von Geldern, die Sparkassen und Versicherungsarstalten aller Art unter gewissen Bedingungen und Vorausseßungen zukommt, zugestanden werden können.

Für die Behandlung der Quotenfrage wird nah den Er- klärungen des Ministerpräsidenten ein streng verfassungsmäßiger Weg gewählt. Die Regierungen werden zunächst im Wege des thnen ver- fassung8mäßig gewährten Einflusses dahin wirken, daß die sofort zu wählenden Quotendeputationen eine Neuregelung des Beitragsverbält- nisses vereinbaren; sollte dies binnen vier Wochen, vom 16. Oktober an gerechnet, nihcht gelingen, so haben \sich beide Regierungen ver- pflihtet, dem Parlamente Geseßentwürfe über die Beitragsleistung zum gemeinsamen Aufwande zu unterbreiten, in denen die Erhöhung der ungarishen Quote um zwei Prozent vorgesehen sein würde. Das künftige Beitragsverhältnis wird ih also mit 63,6 : 36,4 beziffern.

Jm öósterreihishen Abgeordnetenhause erklärte der Ministerpräsident Freiherr von Beck bei Einbringung der Ausgleichsvorlagen, die Regierung habe einen normalfristigen Komplexausgleih vorgelegt, da ein langfristiger Ausgleich, dex übrigens dem Wesen nah die zoll- und handelspolitische Gemeinsamkeit niht unversehrt erhalten könne, E e fordert hätte, die im FJnteresse der Sache nicht hätten gebracht werden können. Die Regierung glaube, die Frage, ob die Bilanz des vorgelegten Ausgleichs günstiger oder ungünstiger als der Ausgleich von Szell und Körber si gestalte, mit voller Beruhigung beantworten zu können. Ein derartiger Vergleich sei jedoch immer mißlih, da die Ver- hältnisse seit 1903 sich wesentlih verändert hätten. ‘Die Re- gierung habe die wertvollen Bausteine der Szell-Körberschen Vereinbarungen nicht unbenußt gelassen und hoffe, sie zu einem dauerhaften Werke zusammengefügt zu haben. Der Ministerpräsident besprah hierauf die dithtigiten Einzelheiten des Ausgleichs.

_ Nah dem Bericht des .W. T. B." betonte er, daß der an Stelle eines Zoll- und Handelsbündnisses tretende Vertrag die volle Freiheit des wirtshaftlihen Verkehrs sowie das System tes engen zoll- und handelspolitishen Zusammenschlusscs, wie bisher, wengleih unter teilweise veränderten rechtlichen Formen, aufrecht halte. Der Fortbestand einheitliher, die beiden Staatsgebiete umschließender Zoll- linien bleibe gesichert, die Errichtung einer Zwischenzollinie dagegen erscheine ausgeschlossen. Der für jedes Staatengebilde besonders auf- gestellte, aber analoge Vertragszolltarif bilde die Grundlage für die gemeinsame Handhabung und die gemetnsame Führung der Handels- vertragsverhandlungen mit dem Auslande. Zu den {wierigsten Ver- handlungs8gegenständen gehöre die Frage der Eisenbahnpolitik. Durch die Vereinbarungen tarifpolitischer Natur habe fich Oesterreich die vollständige Aktionsfreiheit sowohl im internen wie im Wechsel- verkehr mit Ungarn gewahrt. Von der Löfung des dalmatinischen Bahnanschlusses hoffe er, daß die Jsolierung Dalmatiens beendet und au der Vorteil eines direkten Bahnverkehrs nunmehr auch Dalmatien voll zugewendet werden würde. Eine weit wichtigece Frage betreffe die Regelung der Betriebsverhältnisse der Kaschau - Oder- berger Bahn. Den von Ungarn geforderten direkten An- {luß bei Annaberg könne die Negierung nicht zugestehen. Wohl aber sei es gelungen, da dem ösösterreihischen Standpunkt Rechnung getragen worden sei, die Herstellung geordneter Verkehrs- verhältnisse auf der österreihishen Strecke der Kashau-Oderberger Bahn in Aussicht zu stellen, wobei der staatlihe Einfluß Oesterreihs auf der öôsterreihishen Strecke wesentlich verstärkt würde. Von der Institution des Schiedsgerichts hoffe er, daß sie nah einer zehnjährigen Periode der Unsicherheit und Ver- bitterung zu einer wirklich gedeihlihen Entwicklung der ökonomischen und politischen Beziehungen zwishen den beiden Staaten verhelfen werde, von der er glaube, daß fie sih über die jeßige Vertrags- periode hinaus fegensreih erweisen werde. Bezüglih der Zucker- surtaxe hob der Ministerpräsident hervor, daß sie erst vom 1. Januar 1908 und zwar im Ueberweisungsverkehr zur Durchführung gelange. Als insbesondere erfreulih bezeichnete es der Redner, daß es der Regierung gelungen sei, in der Frage des sfogenannten ungarischen Staats\chuldenblocks ein völliges Einverständnis zu erzielen in der Weise, daß beide Teile jene Interessen befriedigt sehen, die ihnen vor allem am Herzen liegen müssen. Die Lösung dieser Frage bedeute etne grundsäßliche Anerkennung des österreichischen Nechts\standpunktes.

Den s{chwierigsten und politisch heikelsten Punkt des Ausgleihs bildeten die Bankfrage, das Problem der Barzahlungen sowie die Quotenfrage. Die öôsterreihishe Regierung halte es für naturgemäß, daß für die Dauer des neuen Vertrags au die Gemetinfamkeit der Notenbank aufreht erhalten bleibe. Ste könne aber in der Bet« behaltung der Oesterreichisch-Ungarischen Bank kein Veedag öster- reihishes Interesse erblicken und müsse vielmehr betonen, daß die Gemeinsamkeit der Notenbank in erster Linte ein ungarisches Pulerelle sei, Das österreichische Interesse sei hier insofern vorhanden, als die Erhal- tung der gemeinsamen Notenbank vom Standpunkt der Monarchie eine große Bedeutung besiße. Der Ministeryräsident glaubt aber, daß man zum Schutze des dsterre chischen Juteresses in der Gemeinsamkeit der Notenbank kein wie immer geartetes Opfer bringen könne. Man Fônne auf diesem Gebiete niemandem nachlaufen, Der Minister- präsident betonte dann, de bei der gegebenen Sachlage und bei den eseßlichGen Bestimmungen die Bankfrage niht endgültig gelöst werden onnte. Doch set Klarheit über dite Zukunft derart ns worden, daß beide Regierungen darin einig seien, daß es mit Nücktsicht auf die

Das Uebereinkommea über

um Pexlingerung ihres Privilegiums mit ihr in Verhandlungen zu treten. Erfolge eine derartige Verlängerung, so werde für die Dauer der Gemeinsamkeit der Notenbank auch der Münz- und Währungs- vertrag aufrechtzuerhalten sein. Freiherr von Beck gab dann die Ver- einbarungen bekannt für den Fall, daß die Verlängerung des Bank- privilegiums nicht erfolgen sollte. Was die Barzahlun gen betreffe, so habe dite Regierung aus dér Ungeklärtheit der Frage, ob etne Privis legiumsverlängerung eintreten werde oder nit, die ih ergebende Folgerung gezogen, wofür überdies die gegenwärtige inter- nationale Marktlage ein \{werwiegendes Argument bilde. Bezüglich der Quotenfrage teilte der Ministerpräsident mit, daß die Re- gierung die Parlamente zur Wahl der Quotendeputation auffordere, deren Beratungen möglihst zu beschleunigen seien. Sollten diese niht zu einem übereinstimmenden Beschluß gelangen, so würden die beiden Regierungen im Wege des Gesetzes die Neuregelung der Quote derart anstreben, daß eine zweiprozentige Erhöhung der ungarishen Quote vorgeshlagen werde. Ohne die Errungenschaft dieser Eventualyereinbarung übershäßen zu wollen, glaube er, daß es mit Genugtuung erfüllen dürfe, daß sich eine Aussicht auf etne Neuregelung des Quotenver- hältnisses öffne, die einer richtigen Abmessung der \taat3- und volks- wirtschaftlihen Kräfte beider Kompaziszenten wenigstens annähernd entsprehe und die endliche Ausgleihung jener großen staatsfinanziellen Vorteile bringe, welche Ungarn in den früheren Ausgleihsverhand- aen ament auf dem Gebiete der Verzehrungssteuer er- angt habe.

Der Ministerpräsident betonte sodann die dringlihe Notwendigkeit, daß endlih dur die parlamentarishe Erledigung des Ausgleihs nach Jahrzehnten der Unruhe ein Jahrzehnt der friedlihen Arbeit und ge- sicherten wirtschaftlihen Entwicklung gewonnen werde. Der vor- liegende Ausgleih sei niht der Ausgleich der österreihischen Wünsche, die weiter zielten, sondern der Ausgleich der gegebenen und wirtshaftlihen Kräfteverhältnisse, der Ausgleih des besten Könnens und niht zum w:nigsten des Umstandes, daß man auh in Oesterreih in den Kämpfen der leßten Jahre den vollen Sinn für die Selbständigkeit gewonnen und fi auf ih selbst besonnen habe. Der Ministerpräsident hob weiter hervoc, daß der Ausgleich hinsihilih der Opfer und Vorteile für beide Staaten gleih sei, denn der Ausgleich sei gerechnet und gewogen. Niemand werde beweifen können, daß in diesem Ausgleih irgendein Interesse ODesterreihs preisgegeben oder niht genügend vertreten worden set. Er sehe der Prüfung des Werks in vollster Nuhe entgegen. Die politishe und wirt\shaftlihe Geschihte der Jahre, in welchen um den Ausgleih gerungen worden set, habe die widerstrebenden Kräfte ausgelöst, die das beide Staaten umschließende Band zu sprengen drohten. Es habe nunmehr gegolten, Bewegungéfretheit zu schaffen, die Reibungsflähen und die Widerstände zu beseitigen und manche neue Form zu finden, um tin ihr das Allbewährte zu erhalten. Dies überaus \chwierige Problem sei nah bestem Wissen und Können gelöst worden. Der Ministerpräsident legte dar, daß es eine wirt- schaftliche Notwendigkeit allerersten Ranges sei, hinter der alles andere weit in den Hintergrund trete, daß wieder zwischen Oesterreich und Ungarn ein geseßlich geregelter Ausgleihszustand bestehe. Der Ausgleih sei die Vorausseßung für die weitere Entwicklung in dem Rahmen der durch die Monarchie gegebenen Gestaltung, und deshalb trage er seine werbende Kraft in \ich selbst. Alles werde erleitert darüber aufatmen, daß die fünfjährige Ausgleihsodyssee vorbei sei, und daß nach Erledigung des Ausgleihs die Möglichkeit geshaffen werde, an die brennenden Fragen der inneren Politik sowie an die Lösung der großen sozialpolitishen Aufgaben heranzutreten. Dec Ministerpräsident betonte, daß voa der historischen und wirtshaftlihen Bedeutung der Einigung beider Staaten auch die politishe Macht abhänge und fuhr bann fort: „Als geeinigte Staaten sind wir Mitgaranten des europäischen Friedens, ein Glied des Systems des europäishen Gleihgewihts und sitzen als Gleiche mit am Tische, wo über die Geshike Europas entschieden wird. Als ungeeinte und zerfahrene Teile werden wir jedo der Gegenstand der Sorge anderer. Die vierhundertjährige Fnterefsen- gemeinschaft, die Solidarität der Völker, bilden den letzten entsheidenden Grund für die Entstehung des Ausgleihs. Fch glaube, daß die ôöffentlihe Meinung hüben und drüben begriffen hat, daß alles Menschenmögliche geschehen ist, und nihts erübrigt, als Schluß zu machen. Helfen Sie uns, den Abschluß zu finden, und die Befrie- digung wird allgemein sein. Fällen Sie über das vorliegende Werk Ihre Entscheidung und fällen Sie sie ras!“

Jm ungarischen Abgeordnetenhause begründete der Ministerpräsident Dr. Wekerle gestern in längerer Rede den Standpunkt der Regierung bezüglich der Ausgleihhs-

die Verhandlungen mit Oesterreich eingeleitet worden find. Die Regierung sei durch die bis 1917 gültigen auswärtigen

Handelsverträge, die mit Oesterreih gemeinsam seien, gebunden. Fn-

folgedessen hätte bis zu jenem Termine der freie

Desterreih aufr-cht erhalten werden müssen. Die bloße Gegens«

reich verwidelt werden fköanen. Die Aufgabe der

Desterreih einen Handelsvertrag abzuschließen.

vereinbart werden müssen, um künftighin gegensäßlihe Auslegungen zu vermeiden. Es sei behufs Shlichtung von verschiedenheiten ein Schtedsgeriht zwischen Oesterrei Ungarn vereinbart worden; ferner habe es gegolten, für Ungarn die Möglichkeit zu wahren, seine

habe die Freiheit selbständiger Verfügungen zur Förderung der In dustrie wahren müssen. Formen eines Vertrages entsprehend der staatsreh!lihen Stellung

Ungarns geschlossen werden müssen. Der Winisterpräsident

erörterte darauf die einzelnen Bestimmungen des Ausglei(hs. | In der Bankfrage hob er die Befreiung der ungarishen Wert- | papiere von der österreichischen NRentensteuer bervor Rückzahlung des ungarishen Anteils an der gemein-

samen Staatsschuld, des sogenannten ungarishen Blocks sagte der | Ministerpräfident, daß nach der jeßigen Vercinbarung an Kapital um | 49,9 Millionen weniger zurückgezablt werde, als von seiten Oesterceichs ursprünglih gefordert worden sei, falls die Rückzahlung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren geschehe. Sollte infolge ciner Aenderung in der Lage des Geldmarkts eine Konversion mögli | sein, so würde die Verminderung der Zinsenlast auf jährlich 24 Millionen veranschlagt werden können. Die infolge dieser Operation auszugebenden ungarishen Staatsrenten seten hbe- zuglich der Steuer und Gebühren den österreihisGen Renten gleihgestelt und können als mündelsi@ßere Anlagen Verwendung finden. Der Redner kündigte alsdann cine Erböbung der Quote an und {loß seine Rede mit den Worten, daß dieser Ausgleich niht einen Sieg für Oesterrei oder Ungarn bedeute, sondern den wirtshaftlien Verhältnissen beider Staaten gere(ht werde. Die Negterung sehe mit rubigem Gewissen dem Urteile des Abgeordnetenhauses und der Natton entgegen. Der Ministerpräsident beantragte alsdann, die Mitglieder der Quotendeputation zu wählen.

Der Minister des Junern Graf Andrassy legte dem Hause zwei Gesehßentwürfe vor, die als Verfassungsgarantien bezeichnet werden,

In dem Gesfegentwurf über den Verwaltungsgerihtshof wird der Komitatsversammlung oder deren Mitgliedern das Recht eingeräumt, gegen Anordnungen der Regierung bei dem Verwaltungs gerichtshof Beschwerde zu führen. Maßregeln der Regierung erhalten erst Gültigkeit, wenn der Gerihtshof das Urteil gesprochen hat, Au toird das Net des vom Ministerium ernannten Obergespans aufgehoben, die Beamten abzuseßen, die h weigern, an- gefohtene Regterungsmaßregeln zu voUstrecken. Der zweite Gesetz-

allgemeine finanzielle Situation angezeigt und im Interesse der beiden Staaten gelegen sei, über das Ansuchen der Oef terreichis{ch-Ungarishen Bank

entwurf ordnet die Einseg ung eines unabhängigen Gerichts.

hofs an, auf den die SEiGGnag über Kompetenzkonflikte zwischen den einzelnen Behörden übergeht, in denen bisher das Ministerium in legter Instanz das Urteil sprach.

Nr. 44 des „Etsenbahnverordnungsblatts*, gera gegeben im Minifterium der öffentlichen Arbeiten, vom 10. Oktober hat folgenden Inhalt : Erlásse des Ministers der Aren Arbeiten : vom 5. Oktober 1997, betr. Beförderung von Zelluloidwaren und Zelluloidspänen; vom 5. Oktober 1907, betr. Beseitigung von An- steckungsf\toffen bei der Viehbeförderung; vom 7. Oktober 1907, betr. Unterweisung von Baugewerks{ullehrern. Nachrihten. Gesamt- verzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche gemaß 8 90 der Wehr- ordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die L efähigung für den einjährig-fretwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Die Bevölkerung in der Kolonie Hongkong nah der Volkszählung am 20. November 1906. 9

Nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 20. November 1906 in der Kolonie Hongkong betrug deren Gesamtbevölkerung 328 638 Köpfe, darunter 319 803 Zivil- und 8835 Militärpersonen. Da die Zivilbevölkerung im Jahre 1901 ih auf 283 905 Seelen belief, betrug die Zunahme im legten Jahrfünft 35 898 Personen oder 12,6 v. H. der ortsanwesenden Zivilbevölkerung.

Nach ihrer Herkunft waren unter der Zivilbevölkerung vorhanden

im Jahre

1901 1906 Personen Personen

6431 8 395 274 543 307 388 234 443 264 644 40 100 42 744 a 2931 4 020 ¿usammen 283905 319 803.

Danach hat in den Jahren 1901/1906 der Anteil der Chinesen

an der Gesamtbevölferung um 0,6 v. H. abgenommen, während bei den Europäern und Amerikanern sowie bei den anderen Rassen eine Zunahme von je 0,3 v. H. zu verzeichnen ist. Geht man auf die Staatsaxngehörigkeit der Bevölkerung näher ein, so ergibt \ch, daß unter den bet der leßten Volkszählung er- mittelten 8395 Europäern und Amerikanern die Briten (4097) am zatlreihsten vertreten waren; dann folgen Portugiesen (2310), Deutsche (738), Amerikaner (337), Franzofen (150), Oefterreicher (124), Spanier (112), Holläader (76), Norweger (65) und Italiener (60): ferner werden 156 Israeliten aufgeführt. Von den übrigen 170 Per- sonen verteilen sich 138 auf 10 sonstige europäische und 32 auf 3 füd- amerikanis{che Staaten.

Bon den aus anderen Rassen stammenden 4020 Personen treten an die erste Stelle die Indier (2160); ihnen folgen die Japaner (1118), die Philippinos (212), die Malayen (184) und Afghanen (45), Unter den übrigen 301 Personen befinden sch noch 228 Mischlinge (Eurasier). 6 i

Die Wasserbevölkerung Hongkongs zeigt bei der Vergleichung mit der vorhergehenden Zählunck (1901) eine Zunahme von 2644 Köpfen, troß der 5000 Opfer, die der Taifun vom 18. September 1906 forderte. (Stat. Korr.)

Europäer und Amerikaner Chinesen L Darunter Landbebölkerung . _ Wasserbevölkerung andere Rassen . N

Arbeiterbewegun a.

In der gestrigen Versammlung des ArbeitgebersGutzverbandes für das Berliner Töpfergewerbe berihtete, wie die „Voß. 3tg.° mitteilt, der Obermeister Thiele über die in Meißen gepflogenen Einigungsverbandlungen. Als Ergebnis dieser Verhandlungen ift ein neuer Vertragsentwurf entftanden, in dem Parteien Entgegenkommen gezeigt haben. Der Odbermetster empfahl, diesem Vorschlage die Zustimmung zu geben und f Ausstand ein Ende zu Einstimmig s die Versammlung, auf Gru: ; lungen nochmals mit den Arb Sollten diese abermals \{citern, geshobenen, gemeinsam mit dem # nommenen Maßnahmen in Kraft t

beide

vorlage und wies auf die Schwierigkeiten der Lage hin, in der |

| beute die Arbeit nit wi Berkehr mit |

seitigkeit des Verhältnisses mit Oestecrreih habe keine Sicherheit | geboten, man habe jeden Augenblick in einen Zollkrieg mit Oester- | Regierung

set es nun gewesen, statt eines bloßen Gegenseitigkeitsvertrages mit | Gewisse Fragen, die | bloß grundsäßlich geordnet worden feten, hätten in den Einzelstaaten | C H 1 Aus|\tand. Meinungs- | a; und |! E R i | die Arbeit wiede

Staatseinnabtnen | dingungen. dur selbständige Gebarung der Verzehrungssteuern zu sichern. Man | E

l I ( | DsXarbeiter in einer Gndlih habe ein Uebereinkommen in den |

Bezüglich der |

AA Did. Ki N. ck34J-

“d netrot nd geireten.

; do Cr 4 ; E Um eine andere Steinetragart ufolae die Atointr#5s Gon zu?olge, L SIeintraaer GIMHHNL L Giis Wokeidaiks Kt S A Die Arbeitgeber beschlossen, die Bauten eher mins B dh 4m ll ps M Lee Unter der zablreihen Arbeiter (Cx 1G F L F, ¿T wai Schubfabriken ist, wie bewegung in q L 44A 7 e 4 der Arbeitszeit geforde oval «teA erzielt wird. Eine Mahn tg S AVVILTI 4 A meldet,

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9 Cy Die Arbeite L L 574 haden, dem ,„

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In Antwerpen beshlofsen, wie „W. T. B.* beriStet, die gestern vom Arbeiterbund „Wollen t Können“ einberufenen, von etwa 5000 Personen besfuhten Versamm lung, |ch mit den Beshlüfsen der Vereinigung zum S@chutze der Hafenarbeiter zufrieden zu geben, sodaß nunmehr die Gefahr j Wiederausbruches des Streiks beseitigt ift.

(4 “d 5 ; I pan Ú Holz- und Getreidemesscr

eines Die den n bewilligte Lohnerhöhung von 0,50 Kr rat gestern in Kraft, während der von der neu ernannten Lohnkommisßon ausgearbeitete Lohntarif für die in allgemeinen Warenzweigen be- shäftigten Dockarbeiter vom 1. Dezember an Geltung baben foll In Rotterdam bes@loß, dem „W. T. B.“ zufolge, eine Generalversammlung des Verbandes der Aus8lader, den Ausstand fortzusetzen. Der Ausstand der Metallarbeiter in Verviers ist, wie der tf. Ztg." telegraphiert wird, zu Gunsten der Arbeiter entsWieden. Ausnahme der böHfstbezablten Arbeiter erhalten alle eine Lohn» bung. Heute follte die Arbeit wieder aufgenommen werden

Kunst und Wissenschaft.

Nat einer Mitteilung des Leîters der deutsch{eèn Ervpedition zur Erforshung der Sthlafkrankheit, Geheimen Medizknal- rats, Profeffors r. Ko beabsihtigte die Expedition, Anfang Oktober 1907 ihre Arbeiten abzus@ließen und am 14. Ob tober von Mombassa aus die Heimreise na Berlin anzutretèn.

Die îim Jahre 188 gegründete Vereinigung der Kunste M 1 Y

freunde gibt für ihre Mitglieder bekanntli ausgezeithnete Kunst» blätter heraus, die în der dur rin Vierteljahrhundert in der Re- produktionstenik bewährten Kunstanstalt von Troißs{ hergestellt werden. Die Sammlung an vbielfarbig-n Kunstblättern, die für die Vereinigung im Laufe der Jahre hergestellt wurden, Kt über- aus groß und enthält NaWbildungen dec wertvollsten

unferer Galerien in einer unübertrefli@en Wiedergabe. Vereinigung bat soeben einen Katalog heraubgegeden, în dem die im Jahre 1906/07 hergestellten Nahbildunget aufgeführt ind. Die für die Nachbildung ausgewählten Bilder zeigen bon hétetn, daß die Leitung des Kunftinstituts darauf bedaht acwesen ist, die Gemälde so