1865 / 171 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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27,TT0. 42,466. 42,467. 45,360, jede zu 100 Thlr. Nennwerth, mit den Dividendenscheinen des laufenden Jahres 1865 entwendet worden. Der X. Blumenthal hat uns diesen Verlust angezeigt und auf Amortisation der Actien angetragen.

Es werden daher alle diejenigen, welche auf die oben bezeichneten Actien nebst Dividendenscheinen Ansprüche haben, in Gewäßheit des §. 385 des Anhanges zur Allgemeinen Gerichts-Ordnung aufgefordert, ihre etwaigen Rechte bei uns binnen Z Monaten und spätestens in dem auf

den 19. November d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem hiesigen ‘Geschäftslokale, Lindenstraße Nr. 54, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath von Piper anstehenden Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie solcher für verlustig erklärt und die genannten Actien nébst Dividendenscheinen amortisirt werden sollen.

Potsdam, den 12. Juli 1865.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

[1605] Oeffentliche Vorladung.

Die Kaufleute Gebrüder Neumann haben aus einem von dem H. Zawadsky unterm 20. Oftober 1864 über 800" Thlr. gezogenen, am 4. Mrz. 1865 fälligen, von dem Lieutenant a. D. George Pracetorius acceptirten Wechsel, welcher am Fälligkeitstage Mangels Zahlung protestirt worden, gegen den Leßteren Wechselklage auf Zahlung von 800 Thlx: nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 4. März 1865, 4- Thir. 11 Sgr. Protestkosten und Porto und 5 pCt. Provision erhoben.

Die Klage is} eingeleitet, und da der jeßige Aufenthalt des Lieutenants a. D. George Praetorius unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Ver- bandiung der Sache auf

den 11. September 1865, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden- straße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die: Klage zu“ beantworten; ‘etwaige Yeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original: einzureichen, indem guf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur“ bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä- geré in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach‘daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen dén Beklagten aus- gesprochen werden.

Berlin, den: 19. Mai 1865.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation 11.

[2234] Proclama

Der Karl Wilhelm August Daniel Kuntze, geboren zu Lissa am 16. Januar 1826, ein Sohn des Apothekers Karl Wilhelm Kungye und seiner Ehegattin Wilhelmine , gebornen Andersch , hat sich im Jahre 1849 von hier entfernt und bisher von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach- richt gegebep.

Da seine Todeserklärung beantragt, so ergeht an ihn, sowie seine un- bekannten Erben und Etbnehmer- hierdurh die Aufsorderung, sich vor oder in dem auf

den 4. Mai 1866, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle; Zimmer Nr. 17, vor dem Kreisgerichtsrath Gerber anberaumten Termin schriftlich oder persönlich zu melden und weitere An- weisung zu erwärtén, widrigenfalls der Karl Wilhelm August Daniel Kunze für todt erklärt. werden wird.

Lissa, den 15. Juli 1865.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Verkäufe, Berpachtungen, Submisfionen 2e.

[1800] Verkauf eines Eisenhütten- und Ziukwalzwerkes.

Das dem Königlichen Fiskus gehörende, im Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Oppeln, unmittelbar ‘an dem Malapane-Fluß und 2 Stunde von dem Hüttenamt und der Eisenbahnstation Malapane liegende Eisen- hütten- und Zinkwalzwerk Jedlitze soll verkauft werden.

Dasselbe besteht in 4 Frishfeuern resp. Frischheerden, 4 Aufwerfhammer- gerüsten, 1“ Zinkwalzwerk nebst zugeböriger Scheere und Wärmofen. Es wird durch eine Wasserkraft von ca. 60 Pferden betrieben und umfaßt ca. 267 preußische Morgen Aer, Wiesen, Hof- und Baustellen nebst Teichen, mit 1 Beamtenwöhngébäude, 4 Arbeiterhäufern, 1 Kretscham;, Kohlenschuppen und Magazingebäuden.

Der ‘Bauustand ift fast durchweg ein guter.

Zur Annahme von Geboten haben wir einen Termin auf Frei- tag, den 18. August 1865, Vormittags 9 Uhr, in unserem biesigen Amtslokale, Neue Taschenstraße 31, vor dem Königlichen Gerichts- Assessor. Kletke, anbéraumt. “Wir laden“ zu demselben Kauflustige mit dem Bemerken: ein; ‘daß ‘Taxen ‘und Verkaufsbedingungen sowohl “in ‘unserer Registratur, als auch in der des Königlicher Hüttenamtes zu Malapane eingesehen, als auch gegen Zahlung der Copialien von uns abschriftlich mit- getheilt werden können.

Aus den Verkaufsbedingungen wird hier Folgendes angeführt:

1} Jeder Bieter hat im Termine eine Caution in baarem Gelde oder in inländischen Staatspapieren in Höhe von 3000 Thlr. zu leisten ; 2} die Ertheilung -des Zuschlages bleibt höberer Genehmigung vorbehalten ;

3) die drei Bestbietenden bleiben drei Monate an ihr Gebot gebunden ;

4) dem Ersteher bleibt überlassen, die zur Zeit der Uebergabe des Werk, vorhandenen beweglichen Inventarienstücke und etwaigen Materiali 6 und Produktenbestände gegen Zablung eines besonders zu veréitibarer, den Preises zu übernehmen ; Ms

9) das Kaufgeld is noch vor dem innerhalb 4 Wochen na) ertheiltem Zuschlage zu erfolgenden Abschluß des Kaufvertrages an unsere Raf, zu zablen, doch können zwei Drittheile desselben auf Wunsch des Er, stchers zu 5 pCt. verzinslich gegen hypothekarische Eintraguna auf die verkauften Realitäten gestundet werden. 2 Breslau, den 26. Mai 1865.

Königliches Ober-Bergamt.

[2235] Bekanntma chung. Die dem Rektor und Organisten! in Gr. Ottersleben soll am Montag, den 31, Juli d. J., Abends 7 Uhr an Ort und Stelle öffentlich meistbietend auf Abbruch verkauft werden. Die Bedingungen fönnen vorher beim Hülfsprediger und Rektor Gödife eingesehen werden, Groß Ottersleben, den 21. Juli 1865. - Der Kirchenvorstand.

gehörige Scheune

[1957]

Die im Mansfelder Seekreise an der Halle - Nordhäuser Chaussee und der im Bau begriffenen Halle - Kasseler Eisenbahn belegene , £ Meile von Eisleben und 4 Meilen von Halle entfernte Königliche Domaine Helfta, nebst Vorwerk Bischoffrode soll von Johannis 1866 bis Johannis 1884 im Wege des öffentlichen Ausgebots anderweit verpachtet werden.

Zu dieser Pachtung gehören:

a) zur Domaine Helfta: 2231 Morgen 5/55 [JRuthen Aer, 0115: 8 46,00 » Wiesen, 3 103,56 » bepflanzter Anger, 119 27,00 » raumer Anger, 98 69,00 » Gärten, Ÿ 113,00 » Hof und Baustellen, 1() 28,00 » Unland,

2919 Morgen 32,11 (Ruthen in Summa. b) zum Voriverke Bischoffrode : 923 Morgen 22 [JRuthen Aer, 14 » 122 » bepflanzter Anger, 44 » 1 raumer Anger, 18 » 142 Holzungen, T » (S Gärten, 3 S Hof- und Baustellen, U 69 » Wege und Triften, 1046 Morgen 20 [Ruthen in Summa.

Das Pachtgelder-Minimum beträgt 16,500 Thlr. und is zur Ueber- nahme der Pachtung überhaupt ein disponibles Vermögen von 65,000 Thlr. erforderlich. Z

Den Licitations-Termin haben wir auf

den 23. August d. J., Vormittags 10 Ubr, vor dem Herrn Regierungs-Rath Len in dem Sessionszimmer der unter- zeichneten Regierungs-Abtheilung anberaumt, zu welchem wir Pachtbewerber mit dem Bemerken einladen, daß dieselben vor der Licitation den Nachweis ihrer Qualification als Landwirth, und des zur Uebernahme der Pachtung erforderlichen disponibelen Vermögens zu führen haben.

Die Verpachtungs - Bedingungen, Regeln der Licitation, Karten und

Vermessungs-Register können, mit Ausnahme der Sonntage, täglich sowobl

in unserer Domainen - Registratur als auch auf der Domaine Helfta ein- gesehen werden und sind wir bereit, Abschrift der speziellen Pacht - Bedin- gungen, so wie Exemplare der gedrucktcn allgemeinen Bedingungen auf des- fallsigen besonderen Antrag gegen Erstattung der Kopialien und Druckosten zu ertheilen, j

Pachtlustige, welche die Domaine nebst Vorwerk und die dazu gehörigen Ländereien in Augenschein nehmen wollen, haben sich an den Domainen- Pächter, Herrn Oberamtmann von Dötinchem in Helfta zu wenden.

Merseburg, den 16. Juni 1865.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

[2236] "Bekanntmachung.

Die Postfuhr- Entreprise in Stettin , welche gegenwärtig für Königliche Rechnung verwaltet wird, foll an einen Privat-Unternehmer vergeben wer- den. Die näheren Bedingungen sind im Büreau der Ober- Post- Direction einzusehen.

Geeignete Bewerber können ihre Gorderungen, in Zahlen ausgedrückt, in vershlossenen Briefen mit der Aufschrift

»Submissions-Offerte für die Stettiner Posthalterei« bis zum 31, August 1865, Abends 7 Uhr, an die Ober - Post - Di- rection einsenden.

Der Postverwaltung bleibt die Auswabl unter den auftretenden Be- werbern ohne entscheidende Rücksicht auf die Mindestforderung hiermit aus- drücklich vorbehalten.

Stettin , den 18. Juli 1865.

Königliche Ober - Poft - Direction,

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Die durch den Abbruch des Hauses Bellevuestraße Nr. 15 erübrigten

alten Thüren, Fenstern, Oefen, Fußböden, Balkenhölzer, Pflastersteine 2c. |

n es am Donnerstag, den 27. d. M, Vormittags 9 Uhr, an Ort und Stelle ‘unter der Bedingung sofortiger Wegschaffung gegen gleich baare Zahlung öffentklih meistbietend verkauft werden. Berlin, den 22. Juli 1865. Der Königliche Hof-Baurath Lohse.

Montag, den 24. Juli e, Vormittags um 10 Uhr, sollen auf dem Königlichen Depot, Hinter der Garnison-Kirche Nr. 3, die bei den Reparaturen der Rinnstcinbrücen übrig gebliebenen alten kiehnen Bohlen 2c. unter Beding der sofortigen Wegschaffung und gegen baare Zahlung öffent- lich versteigert werden.

i August Lanz, Königlicher Straßen-Jnspektor.

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Rostocker Bank beschlossen,

Binsenzablung geschlossen und können die nicht crhobenen Qinsen erft im Weihnachts-Termin 1865 gezahlt werden. : / Zins f Berlin, den 22. Juli 1865. &. Mart. Magnus, Behrenstraße Nr. 46.

[2039] Rostocker Bank.

Es is mit Zustimmung der General-Versammlung der Actionaire der eine neue Serie von 2500 Stück Actien auszu-

| geben, wobei den gegenwärtigen Inhabern der bereits emittirten 7500 Stück

Actien das Vorrecht gegeben werden soll, die neu auszugebenden Actien zum

| Pari-Course zu erwerben.

Dienstag, den 25. Juli, Vormittags 11 Uhr, soll an der | früheren Aufschwemme bei der Waisenbrücke eine Partie alter Schälungs- | pfähle und Halbhölzer unter der Bedingung der sofortiger Wegschaffung |

und gegen baare Zahlung versteigert werden. Berlin, den 21. Juli 1865. In Vertretung des Bau-Înspektors der Baumeister v. Ludwiger.

[2222] Be la fm ch un g.

Gür die Königliche preußische Ostbahn soll die Anfertigung und Liefe- rung von ; a) aht Stück Schnellzugs-Lokomotiven, b) fünfzehn Stück vierrädrigen Personenwagen [. IL. Klasse,

und |

c) fünf und dreißig Stük Gußstahl-Achsen mit Gußstahl-Scheibenrädern, |

d) fes und sechzig Stük Gußstahl-Tragfedern von 52! Länge, e) fünfzig Stück vierrädrigen offenen Güterwagen mit eisernem Untergestell und hölzernen Kasten, f) zwanzig Stück Gußstabl-Achsen mit Speichenrädern und Puddelstahl- Bandagen, } : | &) zveihundert zwanzig Stück Gußstahl-Tragfedern von 3{/ Länge, ium Wege der öffentlichen Submission verdungen werden, ¡ 1184 Unternebmungslustige wollen ibre Offerten portofrei , versiegelt und mit der Aufschrift :

»Submission auf Lieferung von Lokomotiven , Personen- und |

Güterwagen 2c. « versehen, bib zu dem auf i Í Montag, den 7. August d. J., Vormittags 10 Uhr,

anstehenden. Termine..an.die unterzeichnete Direction einsenden. Dié Oeffnung |

der eingehenden Offerten erfolgt am Terminstage zur bezeichneten Stunde

in unserem Central-Büreau auf dem Bahnhofe hierselbst in Gegenwart der

etwa persönlich erscheinenden Submittenten.

Die Submissions - Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserem |

Central - Büreau zur Einsicht ofen, und werden auf portofreie, an unseren

Ober - Maschinenmeister Rohrbeck hierselbst zu richtende Gesuche unentgeltlich

mitgetheilt. qu, Lieferung Auskunft ertheilen. - Bromberg , den 16. Juli 1865. Königliche Direction der Ostbahn.

d 470 H S 419 16 2s 47 ' A U L RER EOLUL 24 6a 36 Abr LE S d. U

Verloosung, Anwortifatiwu; FZttié von vffeutiicen Papieren. [2237] Bekanntma u-n g:

wesenen“ Zins - Coupons Wesipreußischer Pfandbriefe findet im Comtoir des

Unierzeichneten vom 2 1.—1á. August c.

(mit Ausnahme der Sonntage ),*in den Vormittagsstunden von 9 bis |

12 Uhr statt. S al | Die Präsentanten haben behufs der Zinserhebung ein genaues, nach den, durch die verschiedenen Farben dèr Coupons bezeichneten , Provinzial- Landschafts - Kassen geordnetes (Nummer, Gut und KZinsbetrag enthaltendes) Verzeichniß einzureichen. : 6 Nach dem 14. August wird die Zinszahlung ges{lossen , und fönnen die nicht erhobenen Coupons erst im Weihnachté-Termin 1865 bezahlt werden. Be:lin, den 21. Juli 1865. : A Jacob Saling, Kleine Präsidentensir. 7.

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[2238] D eva nirt m. à ch u: g. 90 |

Die “im Johannis-Termin 1865 fällig gewordenen Zinsen, sowohl der als auch der 34 prozentigen Großherzoglih Posenschen Pfandbriefe, wer- den gegen Einlieferung ‘der betreffenden Coupons und deren Specificationen vom 4. bis 16. August d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Berlin durh den unterzeichneten, Agenten: in seiner Wohnung (wo auch die Schemata zu den Coupons - Specificationen unentgeltlih zu haben sind) und in Breslau durch den Scblesischen Bankverein ausgezahlt.

Die Einlösung der im Johannis - Termin 1865 und früher fällig ge- |

Léehterer wird auf etwaige sonstige Anfragen in Bezug auf die

Nach dem 16. August wird die |

Die nacfolgenden Bestimmungen sind hierbei maßgebend:

1) Jeder Actionair kann nur auf 3 dex älteren Actien éine neue be-

_tonimen. i

2) Actionaire, welche von diesem Rechte Gebrauch machen wollen, häben binnen 4 Wochen a dato ihre desfallsige Erklärung shriftlich mit An- gabe der Nummer ihrer älteren Actien, wofür neue Actien im Bei- halte der Vorschrift sub 1 verlangt werden, bei der Bank zu Rostock einzureichen , und sind daselbst auch binnen derselben &rist die âlkeren Actien zum Zwecké der Abstempelung zu produziren, fo wie denn auch diejenigen Actionaire , welche nicht als- solche im Actienbuche siehen, die Umschreibung ihrer Actien binnen 4 Wochen 2 dato zu erwirken haben. Actionaire, welche sich binnen der vorbezeichneten &rist nicht melden, oder welche ihre Actien nicht rechtzeitig umschreiben, resp. abstempeln lassen, gehen ihres Rechtes auf Erwerbung neuer Actien verlustig.

Bis zum 31, August d. J. incl, müssen 25 þCt. des Nominalwerths der Actien bei der Rostocker Bank eingezahlt werden. | Die weiteren Einzahlungen, welche so festgeseßt werden sollen, - daß die Einzahlung bis uliimo Februar 1866 vouständig beschafft wird, und die nur in Zwischenräumen von 8 Wochen, so wie in Raten von 25 pCt. des

Nominalwerths eingefordert werden können, sollen 8 Wochen vor dem jedesmaligen Fälligkeits-Termine von: dem Verwaltungsrathe publicirt werden. Denjenigen Actionairen, welche eine Einzahlung nicht zur rechten Zeit leisten , soll es gestattet sein, noch üiruerhalb 4 Wochen nach dem Einzahlungs - Termine den schuldigen Betrag mit Hinzu- rechnung einer Conventional-Poen von 10 pCt. des Rücfstandés nach- zuzahlen, zu welchein Zwecke die Röstocker Bank die säumigen Actio- naire, in Grundlage der Vorschriften des §. 7 des Statuts, zur Nachzahlung auffordern wird. Wer auch die zur Nachzahlung ge- stattete Frist von 4 Wochen ungenugt vorübergehen läßt, also nicht binnen derselben den- Rückstand mit der Conventional - Strafe von 10 pCt. entuicht:t , verliert sein Anre&t auf die. Actie und auf die geleisteten Einzahlüngen:

) Ueber ‘die jedesmalige Zahlung werden auf den Namen des Actionärs

lautende Interimsscheine ausgegegen, “die jedoch in Grundlage « der Vorschriften des F. b der Statuten der Rostocker Bank übertragbar sind. Bei jeder folgenden Natenzahlung is die ertheilte Jnterims- Quittung mit zu überreichen, und wird auf derselben die weitere Ein- zahlung vermerkt, in. der Art, - daß bei der ‘lehten Ratenzahlütg die Actie gegen Rückgabe der Jnterims-Quittung ertheilt wird. Verloren gegangene Jnterims-Quittungen sind gerichtlih zu mortifiziren, und tönnen die bezüglichen neuen Actien erst, nahdem solches geschehen und gehörig docirt ist, ertheilt werden. Auf die Theilzaßlungen werden die Zinsen mit 4 pCt. pro anno ver- gütet, und ist es gestaltet , diese bei den resp. Einzahlungen bis zum i. Juli 1866 abzurechnen, so daß am 31. August d. J. für jede Actie 48 Thlr. 16 Sch. einzuzahlen \ind.

)) Wenn Actionaire! schon am 31. August d. J. die weiteren Einzählun- gen ganz oder theilweise: leisten wollèn, so steht ihnen dieses, unter Abzug der Zinsen zu 4 pCt. pro anno bis zum 1. Juli 1866, frei. Die Actien selbst können aber, auch wenn die ganze Einzahlung früher geschehen ist, niht vor ultimo Februar 1866 ertheilt werden.

7) An die Superdividende für das Geschäftsjahr vom 1. März 1865 bis ultimo Februar 1866 haben die Jnhaber der neuen Actien keinen An- spruch, im Uebrigen haben dieselben aber vom 1. März 1866 an ganz und gar die Rechte der älteren Actionaire.

) Alle Einzahlungen geschehen in Rostock im Lokale der Rostocker Bank, und zwar in Silber.

) Diejenigen Actien, welche, von: den "bisherigen Actionairen nicht ge- nommen, oder welche: durch: Verzug bei den ‘resp. Einzahlungen in Grundlage der Vorschriften dieses Publicandi frei werden, sind für Rechnung des Jnstituts bestmöglichst zu verkaufen.

Rosto, den 1. Juli 1865.

Der Verwaltungsrath der Nostocker Bank.

J. F. Schalburg sen. : Exust Paetow. Jul Eberstein,

E. Passow. Carl Joösephi. G. Meyenn.

Verschiedene Bekanntmachungen. M Ui : Kameraden und Waffenbrüder der 3. Jäger-Abtheilung resp. 3. Jäger-Bataillons!

Düppel und Alsen bilden durch die jungen Helden unseres Ba- taillons Glanzpunkte in der Geschichte desselben. , :

Obgleich nun der Rubm der dort siegend gebliebenen Kameraden ein unvergänglicher ist, sind wir doch gewillt, ihnen unsere Dankbarkeit zu der

| Errichtung ihres Denkmals für die «Gefallenen „und Verwundeten, zu wel-

chem am heutigen Tage dér Ger ln gelegt, durch Beiträge, deren wohl-

wollende Annahme bereits gesichert ist, zu bezeugen Noch lebt der Corpsgeist in uns zu mächtig, als daß nicht Jeder nah

seinen Kräften eine so heilige Pflicht unterstüßen wollte. : in der Ueberzeugung, daß kein Kamerad, der unserem Corps früher