1865 / 173 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Jahres nach Aufhebung der Execution, zu d. bis zum Ablaufe eines Jahres; nachdem jene Umstände aufgehört haben.

In dem sub e. vorgesehenen Fall ist jedoh eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Jnhaber einer Prio- ritäts-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations-Quantums hätte erfolgen sollen.

Bei Geltendmachung des vorstehenden Rückforderungsrechts ist den Obligationen-Inbhabern das gesammte bewegliche und unbeweg- liche Vermögen der Gesellschaft nah Maßgabe des folgenden Para- graphen verpfändet. g

F. 6.

So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts-Obligationen eingelö| sind, oder der Einlösungs - Geldbetrag gerichtlih deponirt ist, darf die Gesellschaft von den zur Bahulinie, zu den Bahnhöfen und zum Bahnbetriebe verwendeten und eingerichteten Grundsiücken nichts veräußern , auch ueue Anleihen nur mit der Maßgabe auf- nebmen, daß den Prioritäts-Obligationen der jeßigen Emission für Kapital und Zinsen das. Vorrecht vor den ferner auszugebenden Obligationen reservirt und gesichert bleibt. Jn der Veräußerung solcher Grundstücke hingegen , welcher weder zur Bahnlinie , noch zu den Bahnhöfen , noch zum Bahnbetriebe benußt werden , wird die Gesellschaft unter Genehmigung des Staats (Geseg vom Z. Novem- ber 1838 §. 7) bierdurch nit beschränft.

Die Nummern der nah der Bestimmung des Y. 4 zu amorti- firenden Obligationen werden jäbrlih durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahblungèetage öffentlich bekannt gemacht. Es soll jedesmal ein möglichs gleicher Kapitalbetrag in Obligationen à 500 Thlr. und in Obligationen à 100 Thlr. ge- zogen werden.

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Die Verloosung geschieht dur die Gesellschafts-Direction in Ge- genwart zweier Notare in einem vierzebn Tage vorber zur öffent- lien Kenntniß zu bringenden Terwine, zu welchem den Jnhabern der Prioritäts-Obligationen der Qutritt gestattet ist.

Nach Y. 19 des Gesellschafts-

Statuts wird dieser Zins-Coupon

nach dem 2, Juli 18... nicht mehr eingelöst.

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ÿ. 9.

Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfol zt an d dazu bestimmten Tage in Berlin von der Gesellschaftskasse naß E Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligationen gegen Ausliefe rung derselben. Mit diesem Tage bört die Verzinsung der a “4 loosten Obligationen auf. Mit legzteren sind zugleich die E reichten , noch nicht fälligen Zins-Coupons und Talons due Geschieht dies nit, so wird der Betrag der fehlenden Zins-Cou d von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung der Coupons a det. Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen olle in Gegenwart zweier Notare verbrannt und es soll, daß dies L schehen , durch die öffentlihen Blätter bekannt gemacht val Die Obligationen aber, welche in Folge der Rükforderung bu Kündigung der Junhaber außerhalb der Amortisation einge löst w 7 den (§. 4) kann die Gesellschaft wieder verauêgaben. i N

L §. 10.

Rücfsichtlih der Obligationen, welche ausgelooset sind und, de Bekanntmachung durch die öffentlihen Blätter ungeachtet, nit bin, nen sechs Monaten nach dem Zahblungstermine zur Einlösung präse tirt worden, tritt gerichtliche Deposition ein. s

E A L. L5H.

Die in den §§. 4, 7, 8, 9 vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt: machungen erfolgen durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, den Preußischen Staats - Anzeiger, mindestens zwei Berliner Zeitungen und eine Leipziger Zeitung. l - Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Alerböchsteigenbändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jnsiegel ausfertigen lassen, obne jedo dadurch den In- habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge währleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Drit. ter zu präjudiziren. 1 j

Das gegenwärtige Privilegium i| durch bekannt zu machen.

Gegeben Carlsbad, den 1. Juli 1865.

gez. Wilhelm. Graf von Jhenplißt.

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Ministerium der geistlichen , Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem Seminar- und Musiklehrer Carl Joseph Nachbar zu Paradies ist das Prädikat »Musifdirektor« verliehen worden.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und General- pecteur der Artillerie, von Hindersin, nah Stettin.

Se. Excellenz der Wirklihe Geheime Rath und General» der Steuern, von Pommer- Esche, nach der Provinz

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Direktor Westfalen.

Berlin, 25. Juli. Se. Majestät der König haben Aller- guädigst geruht, dem General-Major von Rohr, Commandeur der 9 Kavallerie -«.Brigade, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Stanislaus- Ordens erster Klasse zu ertheilen.

JFichtamtlitiches.

Preußen. Berlin, 25. Juli. Se. Majestät der König sind, wie aus Salzburg, den 24. d. Vormittazs telegraphisch gemeldet wird, mit seinem Gefolge denselben Vormittag 9 Uhr vcn dort nah Gastein weiter gercist.

Ihre Majestät die Königin wohnte vorgestern dem Gottesdienste in der Kirche des großen Waisenhauses zu Rummels- burg bei, woselbst Allerhöchstdieselbe von den Vorstands-Mitgliedern und Stadtverordneten empfangen wurde. Jhre Majestät begab sich mittelst Extrazugs vom Potsdamer Bahn hofe nach Rummelsburg hin und zurü, In der vergangenen Woche war der Botschafter Ihrer Majestät der Königin von England, Lord Napier, zum Diner nad Schloß Babelsberg geladen.

Die von mebreren Zeitungen gebrachte Nachricht , daß brer Majestät der Königin vom Kaiser Napoleon eine Einladung zu cinem Besuch nach Biarriÿ zugegangen \ci, ist erfunden.

: - Die Nachricht mehrerer Blätter über die morgige Abreise Jhrer Majestät der Königin is verfrüßt. |

Schleawig-Holstein. Schleswig, 22. Juli. Das gestern ausgegebene 40. StÜck des »Verordnungsèlattes« enthält u. A. dic folgende, in der Kürze {hon erwähnte Bekanntmachung der Landes- Regierung vom 14. Juli, betreffend die Zusammen ziehung der Königlih preußischen Besaßungstruppen in einem YZelt- lager auf der Lostedter Haide : t 0

»Die Königlich preußischen Besagungstruppen werden für die Zeit vom 1. August bis 2 September c. in der Stärke von ungefähr 9000 Mann unter Befehl des General - Lieutcnants Frhrn. von Canstein zu Uebungs- zwecken zusammengezogen werden und auf der Loctstedter Haide bei Keling- husen ein Qeltlager beziehen. Für die Lagertruppen und während des Hin- marsches und des Rückmarsches derselben in die Garnisonen tritt die Verordnung

vom 9. Mai 1806, betreffend das Verhalten bei außerordentlichen Truppensamm-

lungen, in Kraft. Die Bercchnung der Vergütungsbeträge für Quartierleistungen x, bleibt indeß die bisherige. Ì der L st d l

von Harbou zu Rendsburg zum Kommissarius der Landesregierung bestelit und der fungirende Bürcauchef Fischer demselben beigegeben worden.

Das Büreau des dicsseitigen Kommissarius befindet sich in Kellinghusen und werden Gesuche oder Beschwerden, welche die außer- ordentliche QZusammenziehung oder das Lager |. w. d. a. betreffen, dasclbst vorzubringen sein. Auf dein Hin- und Rückmar}sche der Truppcn, ins- besondere am 30. und 31. Juli und am 4. und 9. September findet die Verpflegung durch die Quartier - Wirthe statt. Die Truppen- theile sind angewiesen, hierfür vor dem Abmarsch den reglementsmaäßigen Vetrag von 5 Sgr. = 65 Sch. Courant pro Kopf und Tag sofort baar zu entrichten. Die Verfügung für gelieferte Fourage (Hafer und Heu) ist

Folge zu geben.

unter Einreichung der Militairquittungen bei der Besaßungs-Jntendantur in Kiel zu bringen. ) Das in der Bekanntmachung vom 2. Mai er. (424 : nungsblattes) normirte Quartier - und Stallgeld wird aus der Landeskasse gewährt , dasselbe gilt von Vorspann und Fuhrenleistungen , wofür die Geldvergütung unter Vorlegung der bezüglichen Quittungen bei der Landes - Regierung zu beantragen ist, Während der ganzen Lagerzeit findet die Verpflegung der Truppen eben so die Fourage- und Stroblieferung aus den zu diesem Behufe etablirten Militairmagazinen statt. Desgleichen ist die Beschaffung des Brennholzes an Lieferanten über- tragen und eben so die Gestellung der dauernd erforderlicen Fuhren an einen Unternehmer verdungen worden. Dagegen werden die insbesondere während der lehten Lagerwoche in Folge Bivouakirens der Truppen extra- ordinair erforderlichen Fuhrenleistungen durch Auëschreibung beschafft werden , in welcher Bezichung der diesseitige Kommissarius die erforder- lichen Anordnungen zu tressen hat. Die Vergütung für diese Fuhren- leistung geschieht aus der Landebkasse. Wegen Taxation der bei den Truppen- übungen etwa vorfallenden Flurbeschädigungen wird der Civilkommissarius im Beisein der dazu kommandirten Militairbeamten an Ort und Stelle das Erforderliche veranlassen, Die Corpsintendantur empfiehlt es, besonders

Während der Lagerperiode ist der Amtinann |

Die | Lokalbchörden werden ersucht, bezüglichen Reguisitionen derselben schleunige

Die erforderlichen Formulare gehen den Ortsbehörden U | (24stes Stück des Verord- |

werthvolle Felder durch Ausstecken von Strohwischen den Truppen {hon von Weitem erkennbar zu machen. Uebrigens beschränken sich die übenden Truppen bis zum 29. August inkl. voraussichtlih auf die Umgebung des zwischen Sringhoe un® Neumühlen aufzuschlagenden Lagers, also auf die eigentliche Lokstedter Haide und nur am 31. August, 1. und 2. September werden sich die Manöver auf das zwischen Kellinghusen, Hohenwestedt und Rendsburg liegende Terrain ausdehnen. Ueber die einzelnen Marschquartiere ergeht spezielle Verfügung an beikommende Behörden. «

Sachsen. ODresden, 24. Juli, Nachmittags 3 Uhr. Der große Festzug der Sänger is so eben in die Festhalle eingezogen. In dem Quge, welcher von vielen Tausenden begleitet wurde, zählte man mehr als 600 Fahnen; 30 Musikchörc, darunter sämmtliche Militairmusikchöre in Gala - Uniform, nahmen an demselben Theil. König Johann, welcher gestern, begleitet von den Prinzen und Prinzessinnen, den Festplay besuchte und dem ersten Hauptconcerte beiwohnte, wurde mit jubelnden Hochs empfangen. Am Abend er- schien der Staatsminister Freiberr von Beust in der Festbhalle ; auch dieser wurde durch zahlreiche Hochs gefeiert.

Eisenach, 23. Juli. (L. Z.) Gestern Abend ist der Groß- herzogliche Hof von Weimar bier angekommen und hat sich alsbald nah der Sommer-Residenz Wilhelmsthal begeben.

Desterreich. Wien, 24. Juli. (Wolff's Tel. Bur.) Jn der heutigen Sihung des Abgeordnetenhauses verlas der Prä- sident nah Erledigung der Tagesordnung eine Zuschrift des Minister- Präsidiums, des Juhalts , daß die feierlihe Schließung der Session am Donnerstag ; den 27. d., Vormittags 11 Ubr, unter denselben Modalitäten, wie das vorige Jahr, erfolgen werde. Hierauf be- hloß das Haus, keine Sitzung mehr zu balten, Der Abgeordnete Pratobevera dankte dem Präsidenten im Namen des Hauscs, worauf der Präsident. Hafner dem Hause für das ihm bewiesene Entgegenkommen scinen Dank aussprach und nach einem summa- rischen Rückblicke auf die Thätigkeit des Abgeordnetenhauses in dieser Session mit dem Wunsche {chloß, daß die Verfassung unter dem Schutze des Himmels und des Kaisers gedeihen und sich entwwickeln möge. Nach dreimaligem Hoch auf den Kaiser s{hloß die Siyung.

(Bohemia.) Die Einladungen zum feierlichen Schluß der Reichs- ratbssession am 27. d. sind bereits ergangen. Das Herrenyaus wird znorgen und übermorgen Sitzungen balten zur Erledigung der Cisenbahngeseße, welche von den Kommissionen, mit Ausnahme der Kaschau-Oderberger Bahn, durhwegs konform mit dem Abgeordne- tenhause angenommen wurden.

Schweiz. Bern, 22. Juli. (Köln. Z.) Heute Nachmittag sind die eidgenössishen Räthe, der Ständerath nach 3, der National- rath nah 5 Uhr, in ihre Heimath wieder entlassen worden. Die Schluß-Sißzungen im Nationalrathe waren äußerst belebt, Es han- delte sh um einen Kampf zwischen den Partisanen des St. Gott- hardt- und denen des Lucmanier Alpenbahn - Projektes, wel- cher durch eine von dem Ständerath Jost + Weber von Luzern gestellte Motion, die, falls eine über die Bauarbeiten für die Eisenbahn Chiasso - Biascçca - Locarno anzustèllende Expertise nit befriedigend ausfallen sollte, Entziebung der Konzession ver- langte, angeregt worden war. Der Ständerath hatte dieser Motion anfänglich seine Genehmigung ertbeilt, während der Nationalrath einen von Stämpfli amendirten Verschiebungsantrag mit großer Mehrheit, mit 77 gegen 44 Stimmen, annahm. Der Wortlaut dieses durch den nachträglich erfolgten Beitritt des Ständerathes zum Bundesbeschluß erhobenen Antrages ist folgender: »Der Bundesrath wird eingeladen, den gegenwärtigen Stand der Eisenbahnarbeiten im Kanton Tessin untersuchen zu lassen, die Ansichten der Regierung dieses Kantons darüber einzuholen und der Bundesversammlung in der nächsten Oktobersizung Bericht zu erstatten, welch lehtere sich vor- behält, nöthigenfalls die Zurückziehung der Konzessions-Genehmigung

| auszusprehen. Jnzwischen wird der Bundesrath ciner allfälligen

Uebertragung der Konzession seine Zustimmung nicht ertbeilen, «

Großbritannien und Jrland. Aus London, 22. Juli, \{reibt die »H. B. H.«: Bis jeyt ist das Resultat von 637 Wahlen befannt geworden, wonach 363 Parlaments-Abgeordnete der libera- len und 274 der konservativen Partei angehören werden. Da nur noch 21 Wahlen zu erledigen sind, von welchen die lehte auf über- morgen fällt, und welche voraussichtlih meistens zu Gunsten fon- servativer Vertreter ausshlagen werden, läßt sih annehmen , daß die liberale Majorität im künftigen Parlamente circa 50 Stimmen betragen wird. |

Der chemalige konföderirte Kriegs-Secretair General Jobn C. Breckenridge wird Ende d. M. hier eintreffen. Jn Paris sind während der lezten Tage zahlreiche Konföderirte, unter ihneu General Meyers, angelangt. A

Es is ein Prospekt der Anglo-Greek Steam Navigation and Trading Company ausgegeben worden, mit einem Kapital von 750,000 Pfd. St.,, wovon zunächst die Hälfte in Antheilscheinen à 25 Pfd. St. gezeichnet werden soll. Zweck der Gesellschaft is die Herstellung einer Dampferlinie von London nach Gibraltar, Sicilien; Malta, den Jonischen Jnuseln und den Haupthäfen Griechenlands, der Türkei, des Schwarzen Meeres, der Juseln des Archipelagos),