1865 / 182 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Beschlüsse vom 11, Mai und 29. Dezember 1864 wegen Auf- nähme einer Schuld von 25,000 Thalern bekennt fich die stän- dishe Kommission für den Chausseebau des Sensburger Kreises Namens des Kreises. durch diese, für jeden Jnhaber gültige, Seitens des Gläu- bigers- unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsshuld von Thalern Preußisch Courant, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlih zu verzinsen ist.

Die Rücfßzahlung der“ ganzen Schuld von 26,00F-Thalern geschieht vom Jahre: 1866. ab allmälig. innerhalb eines- Zeitkätms von 37 Jahren aus cinem zu dVi@stm Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens einem Prozent des ganzen Küpitals jährlih unter Zuwachs der Zinsen von deñ getilgten S cldersSteibubihe,

Die Folgeotbnung der Einlösung der Schuldverschreibungen roixrd durch das Loos bestimmk. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866 ab in dem Monate jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor , den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken , so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen.

Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen foll, öffentlich bekannt ge- macht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, fowie in der Königsberger Hart ungschen Zeitung.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, tvird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährli“ in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszablung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons / beziehungsweise dieser Schuldver- schreibung, bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Sensburg und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- bung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeits- termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapital-Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückßzablungstermine nicht erboben werden , fowie die innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Jahres der Fälligkeit nicht erhobenen KZinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. |

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- vershreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts - Ord- nung Theil 1. Tit. 51. §§. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Sensburg.

Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vier- jährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statt- gehabten Besiy der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen KZins- Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung find .. . halbiährige Hins-Coupons bis zum Schlusse dos Jahros -.. . ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen. Zinscoupons-Serie erfolgt bei der Kreis-

Kommunal-Kasse zu Sensburg gegen Ablieferung des der älteren Zins- Coupons - Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt

die Aushändigung der neuen Zinscoupons - Serie an den Jnhaber der |

Schuldverschreibung , sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Jur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- \crift ertheilt.

Sensburg, den ten

Die ständische Chausseebau-Kommission des Sensburger Kreises.

Provinz Preußen. Regierungs-Bezirk Gumbinnen. Zins-Coupon zu der Kreis-Obligation des Sensburger Kreises. über Thaler zu fünf Prozent Zinsen Silbergroschen.

Der Inbaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in ver Zeit vom ten A L a s D. Vom „ten bis und späterbin die Zinsen der vorbenannten Kreis - Obligation für das Halbjahr vom bis …... mit {in Buchstaben) .... Thalern Silbergroschen bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Sensburg. - Sensburg, den ten 44e Oa

Die ständische Chausseebau-Kommission des Sensburger Kreises.

Dieser QZins-Coupon ift ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah- 2en, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird

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Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen.

Talons zur Kreis -Obligation des Sensburger Kreises.

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-

gation des Sensburger Kreises E. A O ean über te Serie Zins-Coupons füx Kreis-Kommunal-Kasse zu Sensburg.

den ten

Thaler à fünf Prozent Kinsen, die 5 Jahre 18... bis 18... bei der

Die ständische Chausseebau-Kommission des Sensburger Kreises.

c A ck F ck40 _ pf (R 4% p 26 L e. c 2 Ln e o incsterium für Fandel, Gewerbe und offentliche

Arbeiten.

Brtanntma hn

In Folge des neuen preußish-dänischen Poftvertrages kön- nen vom 1. August d. I. ab zwischen sämmtilichen Orten des preußischen und des dänischen Postgediets Zahlungen bis zum Betrage von 50 Thalern preußisch incl. oder 75 Thalern dänisch incl, im Wege der Post-A nweisun g vermittelt werden.

Bei der Absendung aus Preußen erfolgt die Einzahlung auf ein gewöhnliches Post-Anweisungs-Formular in derselben Weise, wie im internen preußischen Verkehr. Die zu entrichtende Gesammt-Gebühr beträgt:

a) für Summen bis 25 Thaler preußisch incl. 2 Sgr. b) für Summen über 25 Thaler bis 50 Thaler preußisch incl,

4 Sgr.

Die Gebühr muß stets vom Absender im Voraus bezahlt 1wer- den; die Entrichtung derselben hat möglihs durch Verwendung von Postfreimarken zu erfolgen.

Bei der Absendung aus Dänemark erfolgt die Einzahlung auf einen gewöhnlichen Brief, welchem preußischer Seits beim Ein- gange eine Post-Anweisung beigefügt wird.

Die betreffenden Briefe nebst den Post-Anweisungen gelangen gleichzeitig zur Ausgabe resp. Bestellung. Das Porto für den Brief, so wie die Einzahlungs-Gebühr, wird von dem Absender in Dänemark im Voraus entrichtet.

Bei der durch die Post-Anstalten zu bewirkenden Reduction der eingezahlten Beträge aus der preußischen Währung in die dänische Währung oder umgekehrt aus der dänischen Wäbrung in die preußische Währung werden 14 Thaler preußisch gleich 185 Thaler dänisch gerechnet. |

Berlin, den 26. Juli 1865.

General - Post - Amt.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts: und VMiedizinal- Angelegenheiten.

Nkademie der Wissenschaften.

Die Königliche ‘Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Plenar- sißung vom 3. August 1865 Herrn Thomas Huxley ‘in London zum forrespondirenden Mitgliede ihrer physikalisch- mathematischen Klasse ernannt. :

Königliche Bibliothek.

In der nächsten Woche vom 7. bis 12. August c. findet na F. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek - Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent- lichenen Bücher statt.

Es werden alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solhe während dieser Zeit, in Vormittagsstunden zwischen 9—12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zu- rücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Na- men der Entleiber, und zwar von A—H am Montag und Dienstag; von T—R am Mittwoh und Donnerstag und von S—Z am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 31. Juli 1565.

Königliche Bibliothek.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden,

Bekanntmachung.

Von den eingezogenen Kassenanweisungen vom Jahre 1851 sind zufolge der Bestimmung im §. 4 des Geseßes vom 7. Mai 1856 (Gesez-Sammlung Seite 334) beute ferner1weit

1404 Stück über 4379 Thlr. nah Vorschrift des §. 17 des Geseyes vom 24. Februar 1850 (Ge- sez-Sammlung Seite 57) im Beisein von Kommissarien der Staats- hulden-Kommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden.

Berlin, den 2. August 1565.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Löwe.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und General-Direk- tor der Steuern, von Pommer-Esche, ist aus der Provinz Westfalen angekommen und demnächst nah Misdroy wieder abgereist.

Berlín, 4. August. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst gerubt: Dem ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin, Dr. Peters, zur Anlegung des von des Königs von Por- tugal Majestät ihm verliehenen Offizierkreuzes des Ordens von San Jago und dem Superintendenten Dr. theol. Holzapfel zu Bens- hausen im Regierungs-Bezirk Erfurt, zur Anlegung des von des Herzogs zu Sachsen-Meiningen Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens die Erlaubniß zu ertheilen.

U ever G t der Studirenden des Königlichen medizinisch - chirurgischen Friedrich- Wilhelms-Jnstituts séit dessen Stiftung am 2. August 1795 bis zum 2. August 1865. SURZAGSAN Bit "ASISBE Ti CEIAAAT E S M EOE O AANC aide. M I Be R E e s C VER I D E P E s M A I A N A Hiervon sind abge- gangen und zwar:

-

Das Oberpersos- nale besteht aus cinem Direktor, einem Sub-Direktor und (einschließlich der im Königlichen Charité - Kranfen- hause fungirenden) aus 15 Stabsärzten und Z Ober- Aerzten.

Gesammtzahl

Studienzeit

der Studirenden seit dem

Studirenden

2. August 1795.

gestorben Gegenwärtiger Bestand der

lichen Dien ein-,

tair-ärzi resp. zurückgetreten

theils vor, theils nach be-

o X] endeter Ausbildung an-

in den Königlichen mili d dertveitig ausgeschieden

=l im Laufe der

1516 ' 140

_——

Eleven :

Volontairs :

attachirte

Chirurgen : 1604 11571 13 | 20 }

überhaupt: | 3260. 12778.°)| 319. | 73. | 90.

°) Hiervon find später als Aerzte und resp. Chirurgen größtentheils ins Civile des Znlandes, zu einem kleinern Theile ins Civile oder Militair des Auslandes oder in anderweitige Verhältnisse getreten: 495 Eleven, 34 Volontairs und 717 attachinte Unter-Aerzte; überhaupt (vor ihrem Abgange durch Penfionirung oder Tod) aus dem militairärztlichen Dienst wieder ausgeschieden: 1239.

i C. O N G

C gs Ce

rab e [4M der Studirenden der Königlichen medizinisch - chirurgishen Akademie für das Militair seit deren Stiftung am 2. August 1811 bis zum 2. August 1865.

Hiervon find abgegangen und zwar:

Gesammt- zahl der Studirenden

L Go N - als ZÖg- Gegen

linge in das méedizinisch- chirurgische Friedrich- Wilhelms- Jnstitut aufgenom- men

1199, 676. 128, 262, 18. Tò. In obiger Uebersickt sind die bei der Garnison zu Berlin angestellteñ

Unterärzte, welche ihr Studium bei der medizinisch-chirurgischen Akademie fortsezen, nicht einbegriffen.

im Laufe wärtiger

Bestand

in den Königlichen militair- ärztlichen Dienst ein- getreten

vor been-

deter Aus- bildung entlassen

Der seit dem 2. August 1811

Studien- der

Studirenden

zeit gestorben

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Nichtamtliches.

Berlin, 4. August. Am 2. d., Mittags

Preußen. 12 Uhr , feierte das Königliche medizinisch - chirurgishe Friedri ch-

Wilhelms-Jnstitut den Tag seines T0jährigen und die König- | lihe medizinisch-chirurgische Akademie für das Militair den | ihres 54jährigen Bestehens. | von Malisczewski und Glisczinsfi, so wie der General - Major von | Freyhold, der Wirkliche Geheime Kriegs - Rath Messerschmidt , die

Jhre Excellenzen, die General-Lieutenants

Geheimen Ober-Medizinal-Räthe und vortragenden Räthe im Kultus- Ministerium DDr, Horn und Housselle, der Leibarzt Sr. Majestät des

| Königs von Portugal, Baron Dr. von Keßler, der Kaiserlich französ- sische Medizinal-Major Dr. Pauly, der Königlich italienische Ober-

Stabsarzt Þy. Saggini, der. General-Arzt Dr. Schiele, viele Pro- fessoren der Universität, Militair- und Civil - Aerzte, so wie andere Gönner und Freunde der Anstalten, beehrten das Fest mit ihrer

" Gegenwart.

In Vertretung des in Gastein zur Herstellung seiner Gesundheit

weilenden Direktors der Anstalten, des General - Stabsarztes Dr.

Grimm, eröffnete der General-Arzt Dr. Elsholz die Feierlichkeit mit

einer Anrede, in welcher er im kurzen Abriß die seit dem 2. August | vorigen Jahres stattgehabten Veränderungen sowohl unter dem Ober-

personal als den Studirenden darlegte.

i Danach treten die Stabsärzte DDr. Besser, Burchard, Böttcher, Löwer und Eilert in die Armee zurück und der zur Wahrnehmung der oberärztlichen Geschäfte bei dem Jnvalidenhause unter der Ver- pflichtung der gleichzeitigen Mitwahrnehmung der Function als Lehrer und Arzt bei der Central-Turnanstalt kommandirt gewesene Stabs- arzt Dr. Roth. wurde definitiv mit dieser Stellung betraut. Endlich schied aus der Anstalt der Stabsarzt Dr. Heinemann, um in Kaiser- lich mexikanische Dienste zu treten.

In Stelle der vorgenannten ausgeschiedenen Stabsärzte wurden dann die bisherigen Assistenzärzte D)y. Sommer, Schwabe, Gaehde, Düsterberg, Horn, Richter und Fraentzel zu Oberärzten beim Friedrich- Wilhelms-Jnstitut ernannt.

Die Oberärzte DDr. Sommer und Schwabe, während des

Feldzuges zu den Kriegslazarethen in Schleswig kommandirt und

zu Stabsärzten befördert, kehrten, wie der Stabsarzt Dr. Becker und der Marine - Stabsarzt Dr. Friedel nah Beendigung des Feldzuges in ihre Stellung beim Jnstitut zurück.

Außerdem is Allerhöchsten Orts dem Stabsarzt Dr. Münnich zu einer wissenschaftlichen Reise nah den nordamerikanischen Frei-

| staaten Urlaub und Unterstüßung bewilligt worden, und hat derselbe

die Reise im vergangenen Monat angetreten.

Neu aufgenommen wurden in die hiesigen militairärztlichen Bildungsanstalten 40, das Tentamen phys1icum bestanden im Laufe des Jahres 32, das Examen rigorosum 27, zu Doftoren der Medizin und Chirurgie wurden promovirt 27. Die medi- zinishen Staats-Prüfungen absolvirten 17 Eleven und tra- ten nach beendigtem Studium in den militairärztlihen Diem-st ein 32 und 1 attachirter Unter-Arzt zurü. Vor beendetem Studium wurden 11, theils auf eigenen Wunsch, theils wegen mangelhafter Leistungen entlassen. :

Von dem Lehrerpersonal wurden durch Allerhöchste Kabinets-

Ordre vom 2. November v. J. die Geheimen Medizinal-Räthe Pro- | fessoren DDr. von Langenbeck, von Graefe und Traube zu ordent-

lichen Professoren bei der Akademie, so wie durch Allerhöchste Ka- binets-Ordre vom 17. Juli der bisherige außerordentliche Professor,

| Geheime Medizinal-Rath Dr. Böhm, zum Professor 0rdinarius

ernannt,

An diese Uebersicht {loß sich ein Vortrag des Eleven Groß- heim über Schußverlezungen und Einheilung von Kugeln in Knochen. Diesem folgte die Vertheilung von Prämien, bestehend in werthvollen chirurgishen Jnstrumenten an 4, jet im Charité - Krankenhause

| als Unterärzte fungirende Zöglinge der Anstalt, die sich durch wissen- | \chaftliches Streben und Eifer im Krankendienste ausgezeichnet haben,

die DDr. Neumann, Lentz, Vahl und Schroeder.

Den Schluß der Feierlichkeit bildete die Fesirede des Geheimen Medizinal-Raths Prof. Dr. von Graefe, in welcher derselbe auf den gewaltigen Fortschritt hinwies, den in den lehten Jahrzehnten die Ophthalmiatrik gemacht, darauf zeigte, wie gerade die anatomische

| Beschaffenheit des Auges eine innige Verschmelzung fklinischer und

physiologischer Beobachtungen ermögliche und damit {lof, daß er,

| an die Wichtigkeit der akademischen Rolle erinnernd, die die Ophthal-

mologie einst berufen, auszufüllen, den militairärztlichen Bildungs8- Anstalten das Zeugniß gab, ganz besonders diesen Zweig der Wissen» haft kultivirt zu haben und sie dem Wohlwollen Sr. Majestät des Königs und des hohen Kuratoriums au fernerhin empfahl.

Danzig, 3. August. (D. D.) Heute Vormittag 10 Uhr lief Sr. Majestät Dampf - Kanonenboot »Drache« auf der Königlichen Werft glücklih vom Stapel, wobei dasselbe wegen des flachen Ufers noch ciniger Nachhülfe bedurfte, um flott zu werden. Die nächjt- vorliegende Arbeit im Schiffsbau der Königlichen Werft is die gründliche Reparatur der Fregatte »Thetis«,

Coblenz, 2, August. (Köln. Ztg.) Die Aukunft Jhrer