1865 / 185 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2532

Unterstüßungen für das Jahr 1865 können bis zu der Zeit, wo das sub 3 gedachte Prüfungs-Verfahren beendet sein wird, Seitens der Landwehr-Bataillone auf dem Anstanzenwege an das Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Invalidenwesen, gelangen. Hiernach ändern sich in Ansehung der Anträge für Invaliden von jeyt ab die bezüglichen Festsegzungen in den diesseitigen Erlassen vom 14. Mai 1864 und 18. Januar d. J. (Militair - Wochenblatt Nr. 4 vom 28. Januar 1865) insofern, als nunmehr in solchen Fällen den Abschriften der Invalidenlisten, des ärztlichen Attestes und der Anerkennungs- Verfügung sogleih die von dem Landwehr-Bataillons-Com- mandeur und Landrath vollzogenen Anträge nah dem For- mular A. nebs den etwa sonst vorhandenen, zur ausführlicheren Motivirung des Antrags dienenden Schriftstücke beizufügen sind. n den künftigen Jahren findet zwar eine erneute Prüfung der Verhältnisse sämmtlicher mit Renten aus der Kronprinz- Stiftung bedachten Personen statt; mit Rücksicht auf den §. 5 des Statuts der Stistung sind jedoch alsdann nur Ab - und Zugangs - Nachweisungen von den Kreis - Kommissionen nach dem Schema der Liste a. und b. aufzustellen und auf dem sub 3 bezeichneten Wege zum 20. November jeden Jahres event. unter Beifügung der erforderlichen Anträge 2c. (conf. ad 4) an das Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Juva- lidenwesen, zu befördern. | : : Die Ansprüche, welche seit dem Bestehen der Kronprinz-Stif- tung an dieselbe gemacht worden find, baben einen erheblichen Umfang angenommen. Jn den fünftigen Jahren wird der Jahresbetrag der Zinsen und des statutenmäßigen Amortisation®- betrages nicht überschritten werden dürfen ; die Berücksichti- gung der gestellten Anträge wird daber nur innerhalb dieser Grenze stattfinden können. Dagegen wird mit Rücksicht auf die geseßlih eintretende Erhöhung der Jnvaliden-Pensions- säße es nicht erforderlich sein, an den im Y. des Statuts vorläusig normirten Säßen der Rentenbeträge festzuhalten, der erforderliche Rentenbetrag wird vielmehr nah dem wirk- lichen Bedürfniß festgestellt werden. der dazu bestimmten Kolonne der Formulare A. und B. die Höbe der beantragten Rente einzutragen. Dex Maximalbetrag von 5 Thlrn. monatli darf nur in einzelnen, ganz besonders dringenden Fällen überschritten werden. n : Die Berüesichtigung aus den Mitteln der Stiftung wird sich au ferner nur auf diejenigen Invaliden erstrecken können, welche nach ärztlichem Urtheil gän zlich oder größtentheils erwerbsunfäbig find. Alle Anträge, welche diese Bedingung nicht in sich \{ließen, werden, der begrenzten Mittel der Stif- tung wegen, unberüsichtigt bleiben müssen. Hierdurch sollen jedoch solche Jnvaliden, welche zur Zeit ihrer Entlassung nur theilweise erwerbsunfäbig waren, bei denen später jedoch nach ärztlihem Urtheile und nah glaubhafter Bescheinigung der Ortsbebörde ein böberer Grad der Erwerbsunfähigkeit einge- treten ist, von den Woblthaten der Stiftung nicht ausgeschlos- sen werden. Y

Von den binterbliebenen Eltern und Geschwistern Gefallener werden na §. 6. b. bb. des Statuts der Kronprinz-Stiftung nur diejenigen mit Rentenantheilen der Stiftung bedacht wer- den können, welche in dem Gefallenen erweislih ihren Ernährer im eigentlichen Sinne dieses Wortes verloren baben. Hinsichtlich der Höhe der Renten- beträge gilt auch in Ansehung dieser Personen das vorher hon Gesagte.

Anerbietungen zur Privat-Anstellung von Invaliden des d nischen Krieges werden nah wie vor vom Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Invalidenwesen, angenommen und dur das Militair-Wochenblatt, den Staats-Anzeiger und die Amts- blätter bekannt gemacht werden. Die Bewerbungen der ein- zelnen Jnvaliden um dergleichen Anstellungen sind nicht, wie dies mehrfach irrthümlich geschehen , von den Landwehr - Ba- taillonen an das Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Jn- validenwesen , sondern direkt an die resp. Stellenverleiher zu befördern.

Die Anträge, welche Jnvalide oder die Hinterbliebenen Ge- fallener wegen Gewährung von Unterstügungen aus der Kron- prinzstiftung einzubringen beabsichtigen, sind von jeßt ab nur an die sub 2 gedachten Kommissionen, und zwar unter der Adresse des Civil-Mitgliedes derselben, zu richten, Die resp. Kommissionen haben dieserhalb die erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen in ihrem Bereich zu erlassen, Das Kriegsministerium wird sich mit der Prü- fung von Gesuchen, welche die hier vorgeschrie- bene Jnstanz umgehen, ferner nicht befassen fönnen.

Im Allgemeinen noch muß allen Behörden, welche die Unter- stüßungs-Anträge für Jnvalide oder Hinterbliebene einbringen, oder denen nach Vorstehendem die Prüfung solcher Anträge obliegt, zur Pflicht gemacht werden, es sih stets zu vergegen- wärtigen, daß eine gerechte und dem wirklichen Bedürfniß

Zu diesem Zweck is in |

entsprechende Verwendung der Wohlthaten der Stiftung nur dann möglich is, wenn in der Beurtheilung der Anträge überall na denselben Grundsäßen und mit derselben Gewissen- haftigfkeit verfahren wird / und ferner, daß die wohblmeinenden Absichten der Stiftung gänzlich verfehlt werden, wenn statt der Unterstühung wirklih verdienter und hülf8bedürftiger Personen, Leuten eine ungerechtfertigte Berücksichtigung zu Theil wird, die vollkommen geeignet sind, sich aus eigenen Mitteln und aus eigenen Kräften zu erhalten.

Berlin , den 2. August 1865.

Kriegs - Ministerium.

In Vertretung : von Glis8czins8fi.

A.

(Hier ist in römischer Ziffer die Reihenfolge zu bezeichnen, in welcher die Berüsichtigung

der Vorgeschlagenen gewünscht wird.)

Wun t £L.4,.46

auf

Gewährung einer Rente aus der Kronprinz-Stiftung für den N. N., Invaliden aus dem Feldzuge von 1864.

n tes Bataillon (N. N). nten

N. N. Landwehr-Regiments Nr.

Kreis N. N.

a | c) Datum A2

9. 4 d : G. 6.

Ob der Jnva- lide verheira- thet is und Kinder hat, event, in welchem “Alter Frau und Kinder stehen.

Charge und

L Höhe der Aufecnibaltêë-

Ort.

Einnahmen Truppen-

theil,

bei welchem

an Penfion,

Kreis. Zulagen,

Unter-

E . LNegierunaë- G N der FJnvalide G stüßungen zuleßt Be

45 e -

estanden

Motivirung des Antrages durch genaue Angabe der Verhältnisse.

Die Unterstüßung wird

S : erachtet als:

Hier if zu vermerken, in welchem Grade der Jnva-|- lide resp. die Ebefrau er- werbsfähbig sind, Vermögen, Schulden, Lasten, ob unter- stüßungêpflihtige und ver- mögende oder von dem Jn- validen zu untersiügende Angehörige vorhanden sind,

Urtheil Über Würdigkeit.

vorge- {lagen in Höhe

von

monatlich

Thlr.

Bemerkungen.

2533

l B. (Hier ist in römischer Ziffer die Reihenfolge zu bezeichnen, in welcher die Berüsichtigung der Vorgeschlagenen gewünscht wird.)

A R L auf

Cewährung einer n tes Bataillon (N. N.) nten N.

Kreis N

Rente aus der Kronprinz-Stiftung für N. N., Hinterbliebene eines im Kriege gegen Dänemark 1864 gefallenen (gestorbenen) Soldaten.

N. Landwehr-Regiments Nr

4.

6. 4 5 9.

Stand und Gewerbe, Alter, Gesundheits- zustand und Grad der Er- werbsfähigfeit der zur Unter- stüßung vorge-

Kinder resp. Geschwister des Geblie- benen oder Verstorbenen

a) Vor- und Qu- namender zur Unterstügung vorgeschlage- nen hinter-

bliebenen Person. Alter u. Be- b) Wohnung schäftigung d) Ursache / & derselben. derselben.

4) Vor- und Zu- namen, Charge und Truppen- theil des Ge- bliebenen oder Verstorbenen.

b) Ort .

Zur Ali- mentirung der Hinter- bliebenen verpflichtete

Verwandte

bliebenen Person.

\chlagenen hinter-

a) Ob der Geblie- bene oder Ver- storbene der ein- zigeErnährer der zurUnterstügung vorgeschlagenen Person gewesen, ob lehtere beiLeb- zeiten von dem- selben bereits

pflege- E Or

en, vder

Gelder c) anderweite Un- I terstüßzung zu er-

warten hat.

Die Unterstühung Ver- wird ¡ mögen, Schulden, Lasten, Gehalt, Pension, Kinder-

Urtheil über : Würdigkeit, | A. | B." Angabe son- stiger Mo- tive des Antrags.

erachtet als:

C2

monatlich Thlr.

nothwendig.

wünschenswerth. vorgeschlagen in Höhe von

dringend nothwendig.

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath

| und Ministerial-Direktor, Freiherr von der Reck, aus Schlesien.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und 2. Ge-

neral-Jnspekteur der Festungen von Wasserschleben nah Sachsen.

Der Wirkliche Geheime Ober - Finanz - Rath Guenther nah

| Frankfurt a. M.

Berlin, 8. August. Se. Majestät der König haben Aller-

| gnädigst geruht, dem Geheimen Regierungs-Rath E ck zu Berlin die | Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Dänemark Ma- | jestät ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes zweiter Klasse des Da- | nebrog-Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Schmiedeberg, 4. August (Prov. Sachsen). Gestern wurde berselbst die 50jährige Jubelfeier der Huldigung im Kurkreis Sachsen unter Betheiligung einer zahlreichen Volksmenge festlih begangen. Vor einem halben Jahrhundert hatte die berühmte Wittenberger Akademie während der lehten Jahre ihres 300 jährigen selbstständigen

Bestehens hier ihr Domizil. Unter dem Vortritt des Rector magnificus Professor Dr. Klien betheiligten sich damals die Lehrer der Hochschule | bei der zum Geburtstage Friedrich Wilhelms 111. angeseßten Huldigungs- | feier. Eingedenk dieser Festlichkeit beschloß die Stadtgemeinde einmüthig,

zum Gedächtniß des 50jährigen Anschlusses an Preußen, denselben Jahrestag jeßt wiederum durch Gottesdienst und ein allgemeines Volksfest auszuzeichnen. Vom Wetter begünstigt, nahm die Festfeier nah dem Programm ihren Gang in der Weise, daß am Vormittag die kirhlihe und am Nachmittag die öffentliche Feier stattfand. Die Festmahlgenossen, unter denen sich auch mehrere Gäste von außer- halb befanden, sendete während der Tafel Sr. Majestät dem Könige nah Gastein durch Telegraphen den Jubelfestruf: »Heil unserem Königshause worauf folgende an den Bürgermeister Schmidt gerichtete telegraphische Antwort eingegangen ist ) 4 Se. Majestät der König haben den Jubelruf, welchen der Magistrat er treuen Stadt Schmiedeberg im Namen der zur Jubelfeier der Huldi- g im Kurkreise Sachsen versammelten Festgenossen hierher gesandt hat, ei dessen Ankunft gestern Abend 84 Uhr freudig entgegengenommeu und 2 beauftragt, dem Magistrat den Allerhöchsten Dank für die an den 2ag gelegte ächt preußische Gesinnung auszusprechen. In Vertretung des Geheimen Kabinets-Rathes T von Mühler.

Nach der Aufstellung des Festzuges auf dem Marktplaze hielt der Bürgermeister Schmidt an die versammelten Festgenossen eine An- sprache, worin er die Bedeutung des Tages hervorhob und im Besonderen nachwies , welche segensreiche Folgen der Anschluß an Preußen für den Kurkreis Sachsen herbeigeführt hat er {loß dem- nächst mit einem Hoch auf Se. Majestät und das ganze Königliche Haus. An dem Festzuge betheiligten sich die Vertreter der Stadt, die Schulen, die Schüßen, die berittene Kaufmannschaft, die Gewerke mit der berittenen Fleisher-Fnnung an der Spiye und die Turner. Nachdem auf dem Festplaye bis gegen Abend die ungezwungenste und lauterste Festsreude gewaltet hatte, erfolgte der Einzug mit Fackeln. Als dieselben auf dem Markte niedergelegt waren ; {loß die Feier nah einer würdigen Ansprache des Ober-Pfarrers Bo den- stein mit dem Schlußverse des Liedes : »Nun danket Alle Gott. «

Hannover, 6. August. Der Antrag unserer Regierung am Bunde auf Wied ererstattung der Aufwendungen für den Küstenshuy im vorigen Jahre entspricht, wie der »H. B. Ztg.« geschrieben wird, ganz den Jntentionen der Ständeversammlung. Als diese nämlich zu Zwecken der Küstenvertheidigung damals monatlich 20,000 Thlr. bewilligte, sprach sie zugleih ihre Ansicht dahin aus, daß in Fällen kriegerisher Zerwürfnisse der Schuß der deutschen Küsten, in ähnliher Weise wie der sonstigen deutschen Landesgrenzen, als eine Angelegenheit des gesammten Deutschen Bundes sich darstelle. Es wurde deshalb die Regierung ersucht; nichts unversucht zu lassen, um den Ersaß der Kosten von dem Deutschen Bunde zu erlangen. Der Gesammt-Aufwand mag sich, je nachdem man die Fortificationen einrechnet oder nicht, auf 100,000 oder 200,000 Thlr. belaufen. Wie den Magistraten der Städte, so ist auch den Verwaltungs8ämtern vom Ministerium geboten, neue Konzessionen an Lotterie-Collecteure nicht mehr zu ertheilen, ein Zei- en, daß die Regierung die Aufhebung beider Landes-Lotterieen ernst- lih beabsichtigt. Die Direction des Gewerbevereins erbält seit Kurzem vom Finanzministerium sämmtliche Konsulatsberihte und sammelt daraus Notizen über Ein- und Ausfubr, AusS- und Ein- wanderung, Handel, Rbederei 2c. und theilt diese den Verein®smitglie- dern in besondern Flugschriften mit.

Sachsen. Coburg, 6. August. Se. Hoheit der Herzog ist gestern aus Reinhardts8brunn wieder hier eingetroffen. Auch is der Prinz Alfred von Großbritannien hier angekommen.

Meiningen, 5. August. Der bisherige Staatsrath Friedrich von Uttenboven is zum Wirklichen Geheimen Rath und Staats®- minister ernannt und demselben sowobl dîe Leitung der Geschäfte des Staatsministeriums überhaupt; wie insbesondere die Leitung der Geschäfte bei den Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses und des Auswärtigen übertragen. Gleichzeitig ist verfügt daß die Geschäfte des Vorstands der Justizabtheilung vorerst durch den Staat®- minister von Uttenhoven und die der Abtbeilung für Kirchen + und Schulsachen provisorisch dur den Vorstand der Abiheilung des Ju» nern des Herzoglicben Staatêministeriumè, Staatsrath Gifeke, ver» sehen werden.