1865 / 189 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

‘10 ‘Thlr. (Feldwebeln 2c.), 8 Thlr. (Sergeanten); 7 Thlr.

(Unteroffizieren) und 6 Thlr. (Geinéinén)- zu.

Den betrefsenden Jnvaliden wird diese Pension ohne ihr Zuthun ‘angewiesen werden, Nur wenn der Eine--oder Andere von ihnen hierbei irrthümlih übergangen sein sollte, so daß-er am 1. Oktober d. J. die erforderliche Berücksichtigung noch nicht gefunden hätte, würde derselbe sich an das Landwehr-Bataillons- e voagins in dessen Bezirk sein Wohnort liegt; zu wenden

aben.

Eingaben dieserhalb, welche an andere Behbör- den, als die oben genannten, gelangen, können nicht berücksichtigt werden.

Den aus den friegerischen Ereignissen der Jahre 1848 und

1849 herstammenden Junvaliden steht vom 1. August d. J. ab,

statt der nah den älteren geseßlichen Bestimmungen bezogenen

geringeren Pension, die durch das Geseh vom 6. Juli 1865

normirte höhere Pension, je nah ihrer Charge und nach der

Pensions-Klasse zu, für welche sie bisher anerkannt aren.

Die Jnvaliden dieser Kategorie haben sich un-

gesäumt \ch{riftlich oder mündlich unter Vorlegung der in ihren Händen befindlihen Militairpapiere und ihres Quittungsbuches bei dem Landwehr- Bataillons-Commandeur, in dessen Bezirk ihr Wohnort liegt, zu melden, damit das Erforderliche wegen Anweisung der ihnen zustehenden Gebührnisse veranlaßt wer- den fann. Meldungen an einer anderen Stelle, als der hier vorgeschriebenen, können nicht berücksi- tigt werden. Den Invaliden des dänischen Krieges von 1864 stehen eben- falls statt der bisher nach dem Gesehe vom 4. Juni 1851 ibnen gewährten Pensionen vom 1. August d. J. ab, die durch das Gesey vom 6. Juli 1865 normirten Pensionen zu ; dieselben werden - ihnen ohne ihr Zuthun angewiesen werden. Invalide, welche sich hierbei übergangen glauben und am 1. Oktober d. J. noch nicht die ihnen nah dem neuen Gesche zustehende höhere Pension sollten erhalten haben , haben sich an den Landwehr - Bataillons - Commandeur, in dessen Bezirk ibr Wohnort liegt, zu wenden. “Meldungen an einer anderen; als. der hier vorgeschriebenen Stelle, können nicht berücksichtigt werden.

4) Mit Ausnahme der vorstehend zu 1 bis 3 angegebenen Ver- hältnisse, hat das Gesey vom 6. Juli 1865 keine rückwirkende Kraft. Ale Invalide, welche, ohne einen Krieg mit- gemacht zu haben, nach den älteren geseßlichen Bestim- mungen zu einer Pension anerkannt worden sind, haben daher jeßt und fünftig keinen Anspru auf die Erhöhung ihrer Pen- sionen und können hierauf. gerichtete Anträge dieser Kate- gorie von Invaliden keine Berücksichtigung finden. Nur Diejenigen unter ihnen, welche während des aktiven Militair- dienstes an der fontagiösen Augenkrankheit gelitten baben, und welche durch eine Verschlimmerung dieses Leidens in höherem Grade erwerbsunfähig sind, als sie es bei ihrer früheren An- erkennung als Invalide waren, können, wenn sie nicht etwa bereits die Blindenzulage beziehen, nach Abschnitt 11. des Ge- sehes vom 6. Juli 1265 zu den ihren Verhältnissen entsprechen- den- Pensionen und Zulagen anerkannt werden.

5) Das Geseß vom 10. März 1563 (Gesez-Sammlung pro 1863 Nr. 7, Seite 103) is vielfa dahin mißverstanden worden, daß in demselben allen Veteranen, welche an den Feldzügen von 1806 bis 1815 Theil genommen haben, eine Penfion zugesichert sei. Dies is nicht der Fall. Auf Jnvaliden- Pension haben nur diejenigen ehemaligen Soldaten Anspruch, welche nach den geseßlihen Bestimmungen als versorgungébe- rechtigte Jnvalide anerkannt worden sind. Das Gesch vom 6. Juli 1865 hat hierin nichts geändert. Es können daher nach wie vor ehemalige Soldaten aus heimathlihen Verhbält- nissen her nur dann als Jnvalide anerkannt werden und zu einer Pension gelangen :

a) wenn sie sich im Besiße cines im Kriege erworbenen preu- ßischen Militair-Ehrenzeichens befinden. (Unter diesen Ehren- zeichen sind hier nur das eiserne Kreuz 1. und 11. Klasse, das Militair-Verdienstkreuz und das Militair-Ehbrenzeichen, I. und II. Klasse zu verstehen),

b) wenn fie vor dem Feinde verwundet sind,

c) wenn sie während des aktiven Dienstes an der kontagiösen Augenkrankheit gelitten haben,

d): wenn sie bei Ausübung des Dienstes beschädigt worden sind. Eine solhe Beschädigung fann jedoch nachträglich zur Begründung des Anspruches auf Anerkennung als Invalide nur geltend gemacht werden, wenn sie im Kriege erlitten worden ist.

Im Frieden erhaltene Dienstbeshädigungen müssen, wenn

fie einen Anspruch auf Versorgung als Jnvalide begründen

sollen, vor dér Entlassung aus dem aftiven Dienste festgestellt und innerhalb der Frist von sechs Monaten nach der Ent-

lassung aus demselben geltend gemacht werden. Bezugnahmen auf ‘angeblich vor längerér Zeit im aktiven Dienste während des Friedens erlittene Beschädigungen, können. daher nit be, rüdsihtigt werden. :

Gr diejenigen Veteranen der Feldzüge 1806 bis 1815, welche nach den gesehlihen, vorstehend in der Kürze angegebenen Be, stimmungen zu einer Junvaliden-Pension nicht anerkannt wer. den können, besieht nach: der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 11. August 1552 und dem Geseze vom 10. März 1863 der Veteranen - Unterstühungs - Fonds. Dieser Fonds wird nicht vom Kriegsministerium, sondern vom Königlichen Ministerium des Junern verwaltet. Eingaben, welche sich auf die Gewäh. rung von Unterstüßungen aus demselben oder auf Beschwerden wegen Zurückweisung bereits eingereihter Unterstügungs- Gesuche dieser Art beziehen, sind nicht an die Militair-Behör- den, sondern an die zuständigen Civilbehörden, d. h. an die Königlichen Landraths-Aemter, resp. an die Königlichen Regie- rungen und das Königliche Ministerium des Innern zu richten, Durch die Nichtbeachtung der über das Invaliden-Versorgunggs. wesen bestehenden geseßlichen Besiimmungen is im Laufe der lezten Jahre den Militairbehörden eine Ueberlast meisiens nuhÿ- loser Schreibereien aufgebürdet worden. Dem in dieser Be- ziehung bestandenen Mißbrauche kann fernerhin nicht stattge- geben werden. Die in der Heimath lebenden ehemaligen Sol. daten, so wie diejenigen Personen , welche es Übernehmen, für dergleichen Soldaten , Behufs Erlangung von JTnvaliden- Benefizien, Eingaben anzufertigen, haben daher die Be- stimmungen des Gesehes vom 6. Juli 1865, so wie den gegenwärtigen Erlaß genau zu beachten. Hierbei wird

Eingaben dieser Art zunächst an das Landwehr- Bataillon, in dessen Bezirk der betreffende Jn- valide wohnt, zu richten sind. Erst wenn hier der ge- wünschte Erfolg nicht erreicht worden ist, und der Antragsteller glaubt, aus sachlichen oder gesezlichen Gründen bei dem ihm er- theilten Bescheide sich nicht beruhigen zu können, steht es ibm frei, fich der Reihe nach an das demLandwehr-Bataillon vorgeseßte Brigade- Kommando , ferner an das General - Kommando und zulegt an das Kriegs - Ministerium zu wenden. Jeder Eingabe an eine höhere Instanz sind die von den Vorinstanzen erhaltenen Bescheide in Urschrift beizufügen. Antragsteller, welche den bier bezeichneten Jnstanzenweg nicht innehalten, werden es sich selbst beizumessen haben , wenn ihnen entweder ein Bescheid gar nicht ertheilt wird, oder ihre Eingaben ihnen lediglich unier Verweisung auf den gegenwärtigen Erlaß zurückgegeben werden.

Die Eingaben der Antragsteller, so wie die Bescheide der Mi- litair-Behörden in Jnvaliden - Sachen sind portofrei. Die Eingaben müssen jedo zu diesem Zweck mit der Bezeichnung

» Fnvaliden-Versorgungs-Sache« und mit dem Namen des Absenders auf dem Couvert versehen sein.

Die Portofreibeit kann denjenigen Jnvaliden nicht gestattet werden, welche, nachdem sie von allen Behörden ordnungêmäßig be- schieden worden sind, sich zu eîner unbegründeten Gortsezung ihrer Gesuche veranlaßt finden. |

Berlin, den 3. August 1865.

Kriegs-Ministerium.

Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober - Regierungs - Rath Costenoble nah der Schweiz.

Personal - Veränderungen in der Armee.

Dffiziere, Portepee: Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 1. August. v. Loebell, Oberst und Commdr. des Ostpreuß. Feld-Art. Regts. Nr. 1, zur Dienfil. bei der Gen.-Jnsp. der technischen Jnstitute der Art.

kommandirt.

Den 2. August. v. Lu, Hauptm. und Comp. Chef vom 5. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 42, zum Major befördert.

Den 3. Augusi. _ Engel, Feldw. a. D, früher in der 3. Art. Brig., jeßt Wachtmeister bei der Militair-Roßarzt-Schule, der Char. als Sek. Lt. verliehen. Bron- sart v. Schellendorff [., Pr. Lt. vom Kaiser Franz Garde-Gren. Regt. Nr. 2 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Generalstabe des VII. Armee - Corps, unter Beförderung zum Hauptm. und Belassung bei dem Generalstabe des VII. Armee-Corps, in den Generalstab verseßt.

B. Abschiedsbewilligungen 2. : Den 429. Tut,

Arnoldi, Sec. Lt. vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, Schlön- bach, Sec. Lt. von demselben Regt., unter dem geseßlichen Vorbehalt ent-

laffen. Den 2. August.

Baron v. Cramer, Oberst vom 5, Pomm. Jnf. Regt. Nr. 42, mi

insbesondere noch darauf aufmerksam gemacht, daß alle

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‘on und; der Regts; Unif, zur. Dispos, gestellt und, gleichzeitig mit der Ga n d L Commdrs. des. 1, Bats, (Stettin) P Pomm.

Landw. Regts. Nr,: 2 beauftragt. Bei der Landwehr.

| Den 29. Juli. f : Schadt, Pr. Lt. v. 2. Aufg. des 2, Bats. (Jülich) 1. Rhein. Regts. der Abschied ertheilt. E » pen g Ra, it der Vertretung des

__Sack, Oberst z. D. und beauftragt mit der Bertretung 0 E uiiidré, des 1. Bats. (Stettin) 1. Pomm. Regts. Nr. 2, der Abschied mit seiner bish. Pens. und der Unif. des Z. Oberschles. Jnf. Regts. Nr. 62 bewilligt. i :

Militair-Aerzte.

r. Fischer, Stabs- und Bats. Arzt des Füs. Bats. 7. Pomm. Inf. idié, e zu als Ober-Stabsarzt mit Pens Rabetge, Stabs- u. Bats. Arzt des Füs. Bats. 4. Oberschles. Jnfant. Regmts. Nr. 63, mit Pens, Dr. Neithardt, Assist. Arzt vom 1. Bat. (Spandau) 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, allen dreien der Abschied bewilligt. Dr. Josephjon, Assist. Arzt vom Pomm. Husaren - Regmt. (Blüchersche Hus.) Nr. 5, zum Stabs- und Bats. Arzt des Füsil. Bats. 7. Pomm. Jnfant. Regmts. Nr. 54, Dr. Herzfeld, Assist. Arzt vom Niederschles. Pion. Bat. Nr. 5, zum Stabs- u. Bats. Arzt des 2. Bats. 4. Westf. Jnf. Regts. Nr. 17, Dr. Wollf, Assist. Arzt vom 2. Schle). Gren. Regt. Nr. 11, zum Stabs- u. Bats. Arzt des 2. Bats. 2. Westfäl. Jnf Negts. Nr. 15 (Prinz Friedrih der Niederlande), Dr. Beyer, Assist. Arzt vom Rheini- hen Pionier - Bataillon Nr. 8, zum Stabs- und Bataillonsarzt des Füsilier - Bataillons 4. Oberschles. Infanterie - Regiments Nr. 63 befördert. Dr. Ulrich, Unterarzt vom 3. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 29, Dr. Winkler, Unterarzt vom Hohenz. Füs. Regt. Nr. 40, Dr. Castillon, Unterarzt vom Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, diese drei mit der Anciennetät vom 28. April 1864 und zwar hinter dem Assist. Arzt Dr. Baum vom 4. Pos. Inf. Regt. Nr. 59, Dr. Reiche, Unterarzt vom Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, Dr. Sorauer/, Unterarzt vom 2. Schle). Jäger- Bat. Nr. 6, Dr. Reger, Unterarzt vom 2. Garde-Drag. Regt., fomman- dirt zur Marine. Dr. Gründler, Unterarzt vom Pommerschen eFeld- Art. Regt. Nr. 2, Dr. Busse, Unterarzt vom Magdeburg. Feld-Art. Regt. Nr. 4, Dr. Pelzer, Unterarzt vom 4. Brandenburgischen Inf.-Regiment Nr. 24, Dr. Schneider, Unterarzt vom 6. Westf. Inf. Regt. Nr. 99, Dr. Beier, Unterarzt vom Magdeb. Feld-Art. Regt. Nr. 4, Dr. Gott- wald, Unterarzt vom 3. Oberschl. Inf. Regt. Nr. 62, Dr. ee, Unterarzt vom Á. Pomm. Juf. Regt. Nr. 21, Dr. Graemer, Unterarz vom 2. Garde - Ulan. Regt. , Dr. Dreyer, Unterarzt vom Rhein. Feld- Art. Regmt. Nr. 8 Dr. Klefeker, Unterarzt vom Garde-Feld-Art. Regt, kommandirt zur Marine, Dr. Müller, Unterarzt vom Osipreuß. Jäger: Bat. Nr. 1, Dr. Lu ck, Unterarzt vom 4. Westfäl. Juf. Regmt. Nr. 1,

Dr. Mahlke, Unterarzt vom 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 (Prinz |

arl von Preußen), Dr. Kayßler, Unterarzt vom Brandenb. Feld -. Art. at A E S lcuaialfe) De. Diesterweg, Aierätgt vom Garde-Füs.-Regt., De. Caspari, Unterarzt vom Garde-Feld-Art. Regt., Assist. Aerzten befördert. ; i: i

P Da bkeibei Wi Reserve-Verhältniß befindlichen Unterärzten : Dr. Rieß vom 3. Brandenb. Landw. Regt. Nr. 20, Dr. Petersen von demÿ). Maat, Dr. Rra use von -dems. Regt, Dr. Lahs vom 4. Brandenb. Landw. Regt. Nr. U, Dr. Cuno vom 2. Magdeb. Landw. Regt. Nr. 27, Dr. Ade [t v. 2ten

Niederschl. Landw. Regt. Nr. 7, Dr. LisSner v. 4, Wesif. Landw. Regt. Nr. 17,

ndw. Bat. Gräfrath Nr. 40, Dr. Cbhorus vom 4. West- t Dee s Nr. 13, Dr. Geissel vom Landw. Bat. Essen Nr. 36, Dr. Rottmann vom 2. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 15, Dr. Roens berg vom 4. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 17, Dr. Bollinger von dems. Regt./ Dr. Mo fes vom Landw. Bat. Essen Nr. 36, De. Obernier vom 2. Rhein. Landw. Regt. Nr. 28, Dr. Goblet von dems. Regt., Dr. Albers von dems. Regt , Dr. Hecking vom 1. Rhein. Landw. Regt. Nr. 25, Dr. Levy vom 2. Rhein. Landw. Regt. Nr. 28, der Char. als Assist. Arzt verliehen.

Nachweisung i militairärztlihen Personal im Suli 1865 eingetretenen Veränderungen

2 L Ae d Rerfüguna Sr. Excellenz des Herrn Kriegs- un ns R A R T,

der beim

Den 419. Ul), i : , 4. Ost- ( Stabs- und Bats. Aerzte: Wern ecke vom Füs. Bat. des «eut QGreadier-Regis, Nr. 5, zum 2. Bat. des 3. Ostpreuß Gren. Regts. Nr. 4, Dr. Förft er vom leßtgenannten, zum Füs. Bat. 4, Ostpreuß. Gren.

Regts. Nr. 5 verseht. R Ae ili dEi ; nauna des Chefs des Militair-Medizinazt- Il, Durch Verfügung E A. Stehendes Heer und Marine. Tats Ri R auf Regt. Nr. 65, nach erfolg (i i Unterarzt im 5. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 99, 1 folg- ter L als Ganz-Invalide mit der Juvalidenpension seiner Charge

verabschiedet. Den 13. Juli.

i | . Regt. Nr. 59, . Rudolphi, Assistenz-Arzi vom 4, Posenschen Inf. ) '

Dr Dia Assist. Arzt vom 4. Niederschles. Inf. Regt, Nr. D1/ äus

geschieden und zu den Assist.-Aerzten A übergetreten. Den 171. Juli. / Rai j -Gren. Regt.

: [!on, Unterarzt vom Kaiser Alexander Garde-C Nr f L D E Brandenb. Inf. Regt. Nr. d "e L ag i 9 Garde-Ulan. Regt, zum Litth. rag. : i

A É aspa ch, Unterarzt vom Garde- Feld - Art. - Regt, zum 8, Brandenb. Inf. Regt. Nr. 64, Dr. Kaddaÿ;/ Assist. Arzt vom 8. Dramen Inf Regt. Nr. 64, zum Kaiser Franz Garde - Gren. Regt. Nr. 2 vexsegt. Vr,

Bären sprung, Charité-Unterarzt, beim 1. Garde-Drag. Regt. als Unter- t etatsmäßig angestellt. , arzt, elat9mäßig 9ngefth Den 18. Juli.

Dr. Meinert, Assist. Arzt vom 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, zum 1. Rhein. Infant. Regt. Nr. 25, Dr. Reiche, Unterarzt vom Kaiser Alexander Garde-Gren. Régt. Nr. 1, zum 1. Wesipreußischén Gren. Regt.

Nr.- 6 verseht. . Den 22. Juli.

Dr. Haußmann, Assist. Arzt vom 1. Bat. (Spandau) 3. Branden- burg. Landw. Regts Nr. 20, beim 4. Oberschles. Znf. Regt. Nr. 63 etats-

mäßig wieder angestellt. Bs Y Den 27. Juli.

Dr. Hibs\ch, Unterarzt des Garde-Feld-Art. Regts., zum 2. Brandenb. Ulanen-Regt. Nr. 11 verseht.

B... Landw e hr.

Den 15... TWl1, Dr. Stern, Assist. Arzt des 2. Aufg. vom Bat. Wohlau Nr. 38 der

Abschied bewilligt. iu f Dén 25. Juki.

Den Assist. Aerzten des 2. Aufg : Dr. Jacoby, Dr. Ladewig vom 1. Bat. (Ruppin) 4. Brandenb. Regts. Nr. 24, Dr. Glaser vom 1. Bat. (Danzig) 4. Ostpreuß. Regts. Nr. 5, der Abschied bewilligt.

I So Car:

Den 30. Juli. Dr. Wache, Stabs - und Bats. Arzt des Füs. Bats. 1. Rhein. Juf. Regts. Nr. 25, kommandirt zum 2. Bat. 4. Pos. Jnf. Regts. Nr. 59, gestorben.

Beamte der Militair- Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den.23. Juni. Doering, Zablmstr. 1. Kl. vom 2. Bat. 1. Osipreuß. Gren. Regts. Nr. 1 Kronprinz, zur Feuerwerks-Abtheilung, Otterso hn, Zablmstr. 1. Kl. vom 8. Landw. Ulan. Regt., zum 2. Bat. 1. Ostpreuß. Gren. Regts. Rr. 1

Kronprinz verseßt. E Den 29 (ui,

Blume, Sekretariats-Assistent von der Jntendantur des 11. Armee-Corps_ zum 1. Oktober d. J. zu der des VI. Armee- Corps, Boß, Sekretariats Assistent von der Intendantur des VIIl. Armee - Corps, zu demselben Zeit” punkt zu der des T1. Armee-Corps verseßt. Herrmann, Fahr, Zahl- meister - Aspiranten, zu Sefkretariats - Assistenten bei der Intendantur des IV. Armee-Corps ernannt. Jüttner, Willer, invalide Feldwebel, zu Kanzlei-Diätarien ernannt.

Den 1. August. |

Schirmer, Zahlmstr.-Aspir., zum Zahlmstr. 2. Klasse beim 83. Land- wehr-Ulan. Regt. ernannt.

Bekanntmachung. : Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß ; daß zur Prü- fung derjenigen Handarbeitslehrerinnen, welche in öffentlichen Schulen Unterricht zu ertheilen beabsichtigen , ein Termin auf Montag; den 4. September d. J, und folgende Tage angeseyt ist, und fordern die Frauen und Jungfrauen, welche dieser Prüfung sih zu unterziehen die Absicht haben, hiermit auf, unter Einreichung 1) eines selbstverfaßten Lebenslaufs, 2) eines polizeilichen Sittenzeugnisses, ; | 4 3) eines Zeugnisses des Seelsorgers über die sittlihe Befähigung zum Lehramt, | : M sich bei uns zu melden und weitere Bescheidung zu gewärtigen.

Berlin, den 5. August 1865. j Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.

De ichtamtlicbhes.

reußen. Deuß, 10. August. Unser Pionier-Bataillon wird in die RNS an den R der 14. Division Theil nehmen und zu diesem Behufe am 1. September ausmarschieren. Die Rückkehr des- selben wird am 12. September erfolgen. Zum Transport des Ma- terials zum Brückenbau u. \. w. trifft am 29. d. ein Kommando vom Train - Bataillon mit den nöthigen Pferden und Wagen von Münster hier ein und wird mit dem Bataillon zugleich ausrüdcken. An den Tagen, wo nicht bivouakirt wird, werden beide Traben gattungen in der Gegend von Jüchen und Odenkirchen Quartier be-

ziehen. l / L Schleswig-Holstein. Flensburg, 9. August. Heu

moe nei C BRO Ztg.« ist die »Vineta« mit den kron- prinzlichen Herrschaften von hier nah Alsen abgegangen, Um die Tour um die Jusel herum zum Eingang des Alsensundes und von da wieder zurück nach der Sonderburger Rhede zu machen. Natürlih wird auch eine Besichtigung des Düppeler Schanzen- Terrains beabsichtigt , zu welchem Ende der Lieutenant von Bud- denbrock vom 11. Regiment, welcher die Nag es von Düppel mit- gemacht, zur Begleitung der Herrschaften komman irt ist. Außer diesem be-

finden sich im Gefolge nur noch die Hofdame Gräfin Brühl und der Adjutant Graf Finkenstein. Der Kronprinz kam, wie s{hon berichtet, aus dem Lokstedter Lager, wohin er sich am Abend vorher über Husum und Rendsburg begeben hatte, die Frau Kronprinzessin