1865 / 199 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

T7

Allerhöchster Erlaß vom 26. Juki 865 =— betref- fend die Verleihung der fiskalishenVorrechte2c. für den Bau einer Chaussee von Demmin, im Regie- rungs - Bezirk Stettin, durch den Kreis Grimmen im-Negierungs-Bezirk Stralsund bis zur Landes- grenze bei Deven zum Anschluß an eine im Groß- herzogthum Mecklenburg zu erbauende Chaussee von Deven über Dargun nah Gnoien.

Nahdem Jh durch Meinen“Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussée von Demmin, im Regierungs-Bezirk Stettin, durch den Kreis Grimmen im Regierungs - Bezirk Stralsund bis zur Landesgrenze bei Deven zum Anschluß an eine im Großherzogthum Mecklenburg zu erbauende Chaussee von Deven über Dargun nacl Gnoien genehmigt habe, bestimme Jch hierdurch, daß das Expropria- tionsreht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstüce, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Mate- rialien nah Maßgabe der für die Staats-Chausscen bestehenden Vor- schriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Jch der Stadtgemeinde Demmin gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, zusäßlichen Vorschristen, wie diese Be- stimmungen auf den Staats - Chausseen von Ihnen angewandt 1wer- Auch sollen die dem Chausscegeld - Tarife Bestimmungen wegen der Chaussce - Polizei - Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen- | dung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gescy-Samms-

die Erhebung betreffenden

den, hierdurch verleihen. vom 29. Februar 1840 angehängten

lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Gastein, den 26. Juli 1865.

Wilhelm.

von Bodelshwingh. Graf von Jyenpliß.

An den Finanz-Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ministerium für SHaudel, Gewerbe und offen Arbeiten.

Das 38. Stück der Geseysammlung, welches heute ausgegeben

wird, enthält unter

Nr. 6150. das Gesey wegen Aufhebung des Preußischen Landrechts

vom Jahre 1721 und der Jnstruction für die West- preußische Regierung vom 21. September 1773 in den jeßt zu der Provinz Pommern gehörenden vormals Westpreußischen Landestheilen. Vom Á. August 1865, unter das Privilegium wegen Ausgabe von 900,000 Thalern in vier ein halbprozentigen Prioritäts-Obligationen der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft Behufs des Baues einer Eisenbahn von Pasewaik über Straßburg bis zur preußish-mecklenburgischen Landesgrenze. Vom 18. Juli 1865, unter das Privilegium wegen Ausgabe auf den Jnhaber lautender Obligationen der Stadt Trier im Betrage von 50,000 Thalern. Vom 18. Juli 1865, unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh- migung der von dem » Aplerbecker Actienverein für Bergbau« zu Dortmund wegen Abänderung des Ge- sellshaftsstatuts gefaßten Beschlüsse. Vom 12. August 1865, unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh- migung der unter der Firma: »Preußische Leben®ver- siherungs-Actiengesellshaft« mit dem Sige zu Berlin errichteten Actiengesellsha‘t. Vom 13. August 1565, und unter

6155, die Bekanntmachung , betreffend die Allerhöchste Ge- nehmigung der Abänderung der F§. 4. und 51. des Statuts der »Gladbacher Feuerversicherungs - Actien- gesellschaft« zu Gladbah. Vom 13. August 1265.

Berlin, den 25. August 1865.

Debits-Comtoir der Geseßz-Sammlung.

Ministeriunr der geistlichen , Unterrichts: und Medizinal - NAugelegenheiten.

Königliche Bibliothek.

Der Bestimmung des Königlichen Hohen Ministerii der geist-

[na ch

18

lihen p Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten zufolge f die Königliche Bibliothek der vorzunehmenden baulichen Einrichtungen sowie der Reinigung der Säle und Bücher wegen vom. 26, Augus bis 18. September c. geschlossen. Berlin, den 21. August 1865. : Die Königliche Bibliothek.

Angekommen: Se. Excellenz der“Staats- und Justizminister Graf zur Lippe aus Helgoland.

———

Berlin , 24. August. Se. Majestät der König haben Aller, gnädigst geruht: dem Seconde-Lieutenant von Wildenbruch vom Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment Nr. 2 die Erlaubniß zur Anlegung des von des Sultans Majesiät ihm verliehenen Medschidie Ordens vierter Klasse zu ertheilen.

BetanntmaQ u n-u

Auch in diesem Jahre wird die Gedächtnißfeier der glorreichen Schlacht bei Gr. Beeren , so Gott will, am Sonntage, den 27. August, Vormittags 11 Uhr, am Siegesdenkmal in Gr. Beeren durch Gottesdienst und Speisung und Beschenkung einer Anzahl hülfsbedürftiger Veteranen , insbesondere solcher , die in den Schlachten von Gr. Beeren und Dennawig im Jahre 1813 mit- gekämpft haben, begangen werden.

Indem wir zur Mitbegehung dieser Feier und zu reicher Ge- meinschaft im Dankgebete zu Gott auf den blutgetränkten Gefilden

| seiner gnädigen Hülfe hierdurch ergebenst einladen , bemerken wir " ausdrücklih, daß nur diejenigen Veteranen an der festlichen Be

wirtihung Theil nehmen und mit einem Geldgeschenk bedacht werden fönnea, welche zu dem Behuf besonders nah Groß-Beeren bestellt worden sind.

Etwanige Geldbeträge zu dieser Feier werden von den Unter- zeichneten und von der General-Schag-Kasse des National-Danks in Potsdany Friedrihs-Straße Nr. 9, dankbar entgegengenommen nud gewissenhaft verwendet werden.

Jnvalidenhaus Berlin und Groß-Beeren, den 17. August 165.

Der Präsident Der Spezial-Kommissarius des Kuratoriums des National-Danks des National-Danks für für Veteranen. Veteranen. U: Mayerhoff, von Hirschfeld, Pfarrer. General-Major z. D.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. August. Se. Majestät der König sind telegraph. Mittheilungen aus München zufolge gestern Nachmittag in \strengstem Jncognito dort eingetroffen. Herr von Bismarck befand sich im Gefolge des Königs. Die Weiterreise nach Hohenschwangau sollte heute Mittags stattfinden. Se. Ma|, der König erfreuen sich des besien Wohlseins.

Jhre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin traf Hamburger Blättern zufolge am 22sten Nachmittags mit Kindern und 'in Begleitung des Erbprinzen und der Erbprinzessin von Reuß auf der Rückreise von Föhr am Bord der Königlichen Yacht »Grille«, Kommandant Capitain-Lieutenant Maclean, im Ham- burger Hafen ein. Jm Gefolge befanden sich die Hofdame Gräfin von Brühl und der dienstthuende Kammerherr Graf pon Fürstenstein. Ihre Königliche Hohcit, von dem preußischen General-Konsul Redlich empfangen, landete an der Brücke beim Fährhause, fuhr von da nach dem zoologischen Garten zur Besichtigung des Aquariums und demnächst nach dem Hotel de l’'Europe. Später ward noch das Innere der Nicolaikirhe in Augenschein genommen. Während de Abends besuchte die Frau Kronprinzessin noch einige Läden, um Ein- käufe zu machen, und sehte um 107 Uhr mit dem Courierzuge dic Reise nach Berlin fort.

Marienburg, 22. August. Unser Maurerstrike, obwohl det- selbe hon als beendet anzusehen war, tritt nun, {reibt man dem »Elb, Anz.«, oder, besser gesagt, wird nun in einex anderen Gestalt auftreten. Die Gesellen hatten, nachdem ihnen das Ungesehliche der Art und Weise ihres Strike vor Augen geführt war, wieder si an die Arbeit begeben, aber nur um dem Gesehe Genüge zu leisten und eint 1ätägige Kündigungsfrist innezuhalten. Am vergangenen Sonna bend haben nun fast sämmtliche Maurer ihren Meistern augezeigt, daß sit Ablauf der besagten vierzehn Tage nicht weiter zu al- beiten gesonnen sind und sich anderweitig Arbeit suchen wtl- den. Damit wären wix wieder auf dem alten Fleck, und habe

obwohl für viele Hunderte von Maurern Arbeit, feine Arbeiter.

Die Klagen der Strikfenden sollen im AllFemeinen für nicht gerade unbegründet gehalten werden; denn 1) stehen die Löhne der Maur

2719

zu- denen der Handlanger in keinem Verhältniß; die [ersteren näm- lich beziehen 20 Sgr. die leyteren bis 18 Sgr.j dann sollen einige der Meister gegen den übitichen Rabatt auf sogenannte Meisterscheine Arbeiten ausführen lassen. Die ausgestreuten Gerüchte von hier yorgefonumenen Cholerafällen sind einfach erfunden j bis jegt ist hier fein solcher Fall vorgekommen, wenn auch; in Folge des an- haltenden Regens und der so wechjelvollen Temperatur, der Gesuud- heitszustand niht ganz so befriedigend ist, als er es sein könnte.

Danzig, 23. August. (Westpr. Ztg.) Gestern Nachmittag fanden Taucherübungen unter dem Kiel Sr. Majestät Brigg »Wi u s- uito« seitens der Königlichen Marine statt, welchen das Publikum mit großem Junteresse zusah. Es sind, wie wir erfuhren, & Matro- sen unter Leitung eines Werksührers in der Erlernung begriffen. Oer Herr General-Lieutenant von Alvensleben is hier ein- getroffen und inspizirt die hiesige Gendarmerie.

Marienwerder. Die größern Felddienst- Uebungen der 2. Division finden in der Zeit von 31. August bis einschlieplich den 6. September statt. Sie beginnen nördlich von Mauiempverder und verden unweit Stuhm schliepen.

Bromberg. (Patr. Ztg.) Am 24. d. M. früh verläßt uns sämmtiliches hier garnisonirende Militair und marschirt auf der Berliner Chaussee nah Nakel zu ab, um in der Gegeud von Wirsiß das diesjährige Divisions-Manöver abzuhalten. Am 9. Sepiem- ber c. kehren die Truppen in ihre resp. Garnisonen zurück, Heute (Mittwoch) fand hier noch ein Brigade-Exerzieren statt.

Aus Neiße, 21. August, meldet die »Voss. Ztg.« : Die Belagerungs-Exercitien der hier zusjammengezogenen Pionierfnannschaften nähern sich ihrem Ende. Nicht immer wuziden diese interessanten Arbeiten von cinem günstigen Wetter begünstigt; denn starke Regengüsse wechselten mit tropischer Hige ab, die jelbjt die Pioniere aus den Zelten heraustrieb. Vorge Woche wurden drei Trichter geworfen, von denen der erste einen Durchmesser von 72 F. hatte. Am Sonnabend gerieth ein Mineur des 9. Bataillous durh einen Einsturz in Lebensgefahr die Berliner Pio- niere waren nämlich bis Mittag in der Gallerie be)chäf- tigt gewesen und batten sich dabei dem Feinde dergestalt ge- nähert, daß sie ihn ganz deutlich arbeiten hôren tfonnten,. Va wurden sie vom 5. Bataillon abgelöst. Ein Pionier ar- beitete sich zu der seindli4,en Gallerie durch, shniit die Leuung ab,

welche zum Pulverkasten führte und war eben dabci, den schweren |

Kasten selber herauszunehmen, als der Erdfturz exfolgie und deu Soldaten vershüttete. Von der Gallerie aus fonnte zu seinec Net- tung nicts geschehen j es mußte daher schleunigst mit der Nuewäer- fung cines Trichters vorgegangen werden und mittelst dessen gelang auch dem Lieutenant Buttmann pom Garde-Pionier-Bataillon nah mehrstündiger Arbeit die glückliche Net1ung. Der Bejuch Sr. Majestät des Königs und der Prinzen wird Ansaugs Scp- tember erwartet.

Schleswig : Holstein. »N. A. Z.« schreibt :

»Es wird wohl noch in lebhafter Erinnerung sein, daß aus dem Flens- burger Muscum während des dänischen Krieges die meisten und werthvoll- sten Gegenstände fortgeschafft wurden, und daß man nach Beendigung des Krieges die Räume des Museums fast leer fand, ohne über dea Ver- bleib des Inhaltes etwas erfahren zu können. Die preußische Regie- rung ließ diese Angelegenheit auf diplomatischen Wege in hagen zur Sprache zu bringen, und die dänische Regierung gab die Zusage, über den Verbleib jener Alterthümer Ermittelungen anstellen zu lassen. Diese sind wirklich erfolgt und haben zu dem Resultate geführt, daß die meisten und wichtigsten Gegenstände des Museums in Kiftcn gepat nach sen und von da zu Schiffe nach andern dänischen Tuseln gebracht wur- den, Ueber ihren gegennwärtigen Verbleib jedoch waren angeblich die Nach- forshungen bisher erfolglos. «

Mecklenburg. Schwerin, 23. August. An die neue Gemeinde-Ordnung für das Domanium (vergl. Nr. 197) {ließt sich die mit dieser gleichzeitig publizirte Ver or dnung, betr, das Armenwesen in den Großherzogl. Domainen), an. Nach Maßgabe diesex Armenordnung soll; der »Meckl. Ztg.« zufolge, die Ortschafts-Armenpflege im ganzen Domanium eingeführt werden. Die einzelnen oder vereinigten Ortschaften über- nehmen, vorbehaltlicb/ der zu gewährenden Hilfen, mit ibrem Aus- heiden aus dem Amts-Armenverbande die aushilfliche Fürsorge für ibre Armen. Die Zwangsbeiträge zur Amts- Armenkosse hören für sämmtliche Bewohner der Ortschaft auf. Die Amts-Armenkasse bleibt nur für die den Ortschasten zu gewährenden Hilfen “bei Bestand. (F. 2.) Jede selbstständige Persou'; welche in. den Domainen- beheimathet is, gehört derjenigen Ortschaft an, wo sie bei deren Ausscheiden aus dem Amts-Armenverbande einen eigenen Heerd hat oder ein eigenes Gewerbe betreibt ‘oder von

Flensburg, 22. August. Die

ibrem Vermögen lebt, auch wenn dieser Aufenthalt noch nicht zw

Jahre gedauert hat, Jm Uebrigen sind die Ortsangehörigkeitsverhält- nisse, wenn Ziveisel oder Streitigkeiten sich erheben, nach der bestehen- den Geseygebung vom Amte nah Anhörung dex betheiligten Orts- vorstände zu ordnen. Dergleichen Streitigkeiten werden lediglich in dem für Armensachen vorgeschriebenen Verwaltungswege verhandelt und erledigt. Jn den Heimathsscheinen ist künftig die Heimaths-Or t \ch aft

Kopen- |

änzugeben, ebenso in den Heimathsreversen, welche das Amt mit Zu= stimmung des Ortsvorstandes ertheilt. (§. 3) Jn den Ortschäf- ten, wo die neue Gemeinde - Ordnung eingesührt wird, gehört das Armenwesen zum Bereich der Gemeinde-Verwaltung. Für andere Ortschaften erläßt das Amt mit Genehmigung der Kammer die nöthigen Bestimmungen über den Umfang des Armenbezirks und über den Zeitpunkt, mit welchem diese Armen - Ordnung Krast erhält. Dabei dient fur Hoffeldmarken Folgendes zum Anhalt: Die Armenpflege wird vom YZeit- oder Erbpächter des Hofes (Vorstand) gelcitet, Wohnen auf der Feldn:ark noch anderé durch Dienststelung oder Grundbesiy dem Pächter völlig oder annähernd gleichstehende Personen, so fkann deren Betheili- gung an der Armenpflege bestimmt werden. Erklärt der Päch- ter, daß er die Arméenlast des Ortes tragen und dazu von seinen Tagelöhnern überall feinen, von anderen Bervohnern der Feldmark aber nur cinen festen, von Amtswegen zu bestimmenden Beitrag erheben wollte, so bedarf es feiner Rchnungsführung. Sonst regulirt das Umt sämmtliche Bewohner resp. Grundstücke der Feldmark, und der Pächter hat eine jährlich abzuschließende Rechnung zu führen und dem Amte zur Revision einzureichen. (§. 4.) In Bézug auf Gesund- heitépflege, Taubstumme, Blinde und Geisteskranke konkurrirt die Amtsarmenkasse mit der Ortsarmenkasse nach gewissen, näher be- st.mmien Antheilen. (§. 5.) Die §F. 6—17 enthalten Bestimmungen über Armenraten, Armenfeuerung, Hülfen bei unverschuldeter Ueber- laslung der Ortschaft, Unterstügung Nichtangehöriger, die Amts- Armenkasse, Erstattung der Unterstügungen, Vermiethen der Wohnung des Grundbesizers oder Altentheilers, Unterbringung der Obdachlosen, polizeiliche Bestimmungen über Arme; ferner Bestimmungen über ortsangehörige Vagabonden und Bettler, über Ausfsihts- und Be- s{1werdeführung, Aufhebung der Armenordnungen vom 2. Juni 1856 und 9. Mai 1859. Aus den polizeilichen Bestimmungen über Arme ist noch Nachstehendes hervorzuheben: Der Vorstand ist berehtigt und verpflichtet, zur Vorbeugung einer Verarmung der Ortsangehöri- gen“ auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlihen Lebenswandel nicht bloß unmittelbar durch die geeigneten erlaubten Mittel hin- zuwirken sondern auch die nach den Geseßen und Ordnungen zu- lässigen Besserungs-, Sicherungs- und Strafmittel bei den zuständi- gen Behörden gegen Uebertreter zu beantragen. Ortsarme, welche dieihnen gewäbrte Unterstügung mißbrauchen, empfangene Sachen veräu- ßern oder ruchlos verwenden, sich, die Jhrigen und ihre Wohnungen nicht rein, und die Kleidung nicht nach Möglichkeit heil halten, Branntwein in Uebermaß trinken oder über gebührlihes Maß kaufen , sich den ord- nungsmäßigen Weisungen und Bestimmungen des Vorstandes, namentlich der Anstellung zur Arbeit nicht fügen oder ähnliche Ordnungswidrigkeiten begehen , sind fördersamst bei dem Amte zur Anzeige zu bringen. Die Schuldigen sind nach géführter Unter- suchung strenge zu bestrafen. Ob und unter welchen Bedingungen die Abführung in ein Arbeitshaus stattfindet, ist nah dessen Statu- ten zu bemessen. Hat bei rücksälligen Bettlern und Vagabonden der Vorstand es an den geeigneten Mitteln zu ihrer Abhaltung vom Betteln und Vagabondiren fehlen lassen; so ist ihm bei grober Vexschuldung nach Befinden Strafe aufzuerlegen. Sachfeu. Weimar, 23. August, (W. Z.) Se. König- lihe Hoheit der Großherzog is gestern Nachmittag von Ostende zurückgekehrt und hat seinen Aufentbalt in Belvedere genommen. aJdeffsen. Darmstadt, 23. August. Jhre Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Ludwig, welche am 18ten d. von ihrer Reise aach der Schweiz, mit den Prinzessinnen Victoria und Elisabeth nach Schloß Kranichstéin zurückgekehrt waren, empfing-n gestern Nach- mittag den Besuch des Herzogs von Nemour s. Sé. Königliche Hoheit fam aus der Schweiz und reiste Abends nach Franffurt weiter. Ztassax. Wiesbaden, 22, August. Die Stände - Ver- sammlung verhandelte in heutiger. dreistündiger Sizung über den Antrag auf Erklärung der Ungültigfeit der am 31. März d. J. stattgehabten Wahl dreier Beiräthe zur Landesbank. Es stellte die Majorität des Ausschusses den Antrag, jene Wabl der Landesbänk- Beiräthe für ungültig zu erklären und das Präsidium zu ersuchen, die Neuwahl derselben auf die nächste Tagesordnung zu schen. Die Minorität des Ausschusses beantragte Ablehnung des Antrages.

Bei der Debatte hierüber gab der Regierungs - Kommissar zu erken-

nén, daß die Regierung einem Beschlusse im Sinne der Majorität feine Folge geben werde. Der Majoritätsantrag wurde mit 25 gegen 11 Stimmen angenommen.

Hesterrei. Wien, 23. August. (W. T. B.) Die » General- Korrespondenz« weist die Besorgnisse hiesiger Blätter, es könnte die Ueberlassung des Mitbesiyrehtes auf Lauenburg an den -Köñîg von Preußen ' vom Auslande als ein Vorgang anggeséthen werden, aus welchem auf eine Aenderung der bisherigen traditionellen Politik Oesterreichs" zu schließen wäre, als durchaus unbegründet zurü, indem sie hervorhebt, daß Lauenburg, welches mit der Gesammtmonarchie nié- mals! vereinigt gelesen: sei, weder für deren Jnteresse, noch für deren Vertheidizung von Werth sein könnte. Wenn nun schon die staatsrecht- lichen Verbältnisse Lauenburgs wesentlih von denen der Herzog- thümer Schleswig und Holstein verschieden" seien, \& daß: selbst auf