1865 / 207 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Dritter Titel. Verwaltung und Polizei.

Art. 53. Die Erzeugnisse werden äuf den Namen des Pro- ducenten ausgestellt. Mit Zustimmung dieses leyteren können sie außerdem den Namen des Kausmanns führen, bei dem sie sich ge- wöhnlih auf Lager befinden.

Die Kaiserliche Kommission wird sich erforderlihen Falls mit Kaufleuten verständigen, um unter deren Namen Erzeugnisse auf der Ausstellung zur Anschauung zu bringen, die von den Producenten dazu nicht eingesendet sein würden.

Art. 54. Die Aussteller werden ersucht, hinter ihren Nan:en oder der Gesellschaftöfirma die Namen derjenigen zu vermerken, welche entweder als Erfinder, oder durch die Zeihnung der Muster, oder durch das Verfahren bei der Ausführung, oder durh ganz be- sondere Geschicklichkeit in der Handarbeit in besonderer Weise zu den Vorzügen der ausgestellten Erzeugnisse beigetragen haben.

Art. 55. Der Verkaufspreis gegen baare Zahlung und“ der Verkaufsort können an den ausgestellten Gegenständen bemerkt wer- den. Diese Angabe muß erfolgen bezüglih aller in der 91, Klasse begriffenen Gegenstände. Jn allen Klassen sind die Preise, wenn sie angegeben werden, für den Verkäufer dem Käufer gegenüber, bei Strafe des Ausschlusses von der Preisbewerbung verbindlich.

Die verkauften Gegenstände können ohne besondere Ermächti-

gung der Kaiserlihen Kommission vor dem Schluß der Ausstellung |

aus derselben nicht entfernt werden. i

Art. 56. Die Kaiserlihe Kommission wird die nöthigen Maß- regeln ergreifen; um die ausgestellten Gegenstände gegen Beschädi- gungen zu sichern, sie ist aber in keiner Weise für Feuerschaden, Un- fälle oder Beschädigungen , die sie zu erleiden haben möchten, ohne Unterschied der Veranlassung und des Umfangs verantwortlich. Sie überläßt es den Ausstellern , ihre Erzeugnisse unmittelbar und auf ihre Kosten zu versichern , wenn sie es für angemessen erachten , sich dieser Harantie zu bedienen.

Sie wird die ausgestellten Erzeugnisse durch das erforderliche

Personal beausfsichtigen lassen, sie ist aber für Diebstähle und Ent-

wendungen, die etwa vorkommen möchten, nicht verantwortlich.

“Art. 57. Ein im Palais und im Park auszuhängendes spe- |

zielles Reglement wird die Ordnung des inneren Dienstes festseyen. Dasselbe wird die Beamten bezeichnen, welche beauftragt sind, den

Ausstellern zu Hülfe zu kommen und über die Sicherheit der Aus-

stellung zu wachen.

Art. 58 Jedem Aussteller wird zum Eintritt in die Ausstel- lung unentgeltlich eine Karte verabreicht.

Diese Karte i} persönlih. Sie wird zurückgenommen, wenn

festgestellt ist, daß sie einem Dritten geliehen oder abgetreten worden, | vorbehaltlih weiterer Schritte auf dem Rechtswege. 44 Um diesen Theil des Dienstes sicher zu stellen, ist die Eintritts-

farte von dem rehtmäßigen Jnhaber zu unterzeihnen. Dieser ist gehalten, durch bestimmt bezeichnete Thüren einzutreten und kann aufgefordert werden, zur Fesisielung seiner Jdentität auf einem Controlblatt seinen Namen niederzuschreiben.

Art. 59. Es steht den Ausstellern frei, ihre Gegenstände durch | Diese bedürfen |

selbst angenommene Agenten bewachen zu lassen. der Genehmigung der Kaiserlichen Kommission.

Diesen Agenten werden unter den im vorstehenden Artikel ausgesprochenen Bedingungen persönliche Eintrittskarten unentgeltlich verabreicht. |

Der Agent von Ausstellern kann nur eine Eintrittskarte er- halten, ohne Rüefsicht auf die Zahl der Aussteller, welche er vertritt.

Art. 60. Die Aussteller oder deren Agenten dürfen die Be- sucher der Ausstellung nicht veranlassen , Ankäufe zu machen. Sie haben sih darauf zu beschränken, deren Nachfragen zu beantworten und ihnen auf Erfordern Adressen, Prospekte und Preiscourante zu behändigen.

Art. 61. Die Kaiserlihe Kommission wird später den Tarif der Eintrittspreise festsegen, welche die Besucher zu entrichten haben, um in den Bereich der Ausstellung zugelassen zu werden.

Art. 62. Es wird eine internationale Preisjury, welche nach den in dem Classificationssystem (Art. 11 und Beilage A.) benann- ten neun Gruppen der Erzeugnisse des Ackerbaues und des Ge- werbfleißes ebenfalls in neun Gruppen getheilt wird , eingeseßt werden.

Ein späteres Reglement wird die Zahl, die Beschaffenheit und die Grade der Preise oder Belohnungen, so wie die Einrihtung und die Befugnisse der mit der Vertheilung derselben beauftragten Jury bestimmen.

Art. 63. Unter der Direction der Preisjury und einer wissen- \chaftlichen, Ackerbau- und Gewerbe-Kommission, welche leßtere von der Kaiserlihen Kommission ernannt wird, werden besondere Studien gemacht und Experimente vorgenommen werden. Die Re- sultate von allgemeinem Interesse, welche diese Arbeiten an die Hand geben; werden demnächst veröffentlicht werden.

Art. 64. Jn den verschiedenen Theilen der Ausstellung können Konferenzen abgehalten und erläuternde Demonstrationen vorgenom- men werden. Außerdem können in einem dazu besonders einge-

rihteten Saale Vorträge und Vorlesungen gehalten werden. Dies verschiedenen Belehrungen fönnen nur auf Grund der von der Kai, serlichen Kommission verliehenen persönlihen Ermächtigungen ertheis; werden. j _MTETEEE D LLEL,

Schluß der Ansstellung und Entfernung der Erzeugnisse.

Art. 65. Sofort nah dem Schluß der Ausstellung müssen die Aussteller zur Verpackung und Wegschaffung ihrer Erzeugnisse und Aufstellungsvorrichtungen schreiten.

Diese Arbeiten müssen vor dem 30. November 1567 beendigt sein

Nach Ablauf dieses Termins werden die Erzeugnisse, die Koll und die Aufstellungs - Vorrichtungen, die von den Auéstellern oder deren Agenten nicht entfernt worden sein sollten, von Amtswegen weg- geschafft und auf Kosten und Gefahr der Aussteller in einem öffent, lihen Magazin untergebracht werden. Diejenigen Gegenstände, welche am 30. Juni 1868 aus diesem Magazin nicht zurückgenommen sein sollten, werden öffentlih verkauft werden. Der Nettoertrag aug diesem Verkauf wird zu einem milden Zweck verwendet werden,

Geschehen und berathen von der Kaiserlichen Kommission, den 7. Juli 1809.

Der Staats-Minister, Vice-Präsident, e M Ou er,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. September. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab sich am 31. August früh von Wirsiß in die Gegend von Falmirowow zur Juspizirung der 4. Division, die ein Manöver gegen markirten Feind ausführte. Nach Beendigung desselben fuhr Höchstderselbe mit Extrapost nach dem Bahnhof O ssieck und von da mit der Eisenbahn über Kreuz und Star- gard nach Labes und mit Extrapost nah Löpersdorf, der Be- sigung des Landraths von Löper, wo Se. Königliche Hoheit während der Feldmanöver der 3. Division für zwei Tage das Hauptquartier nimmt. Die Stadt Labes war aufs Festlihste geschmückt und der Empfang ein überaus herzlicher. Der Männergesangverein von dort hatte am Abend die Ehre, Sr. Königlichen Hoheit in dem prächtig erleuchteten Garten von Löpersdorf mehrere Gesangsstücke vortragen zu dürfen.

Aachen, 30. August. (Aach. Ztg.) Die Kreisstände des Kreises Jülich waren heute versammelt und haben einstimmig beschlossen, dem Projekte der Errichtung der Departemental-Jrren- Anstalt in Düren nach Maßgabe der ihnen vorgelegten Proposition bei- zutreten. Der dem Kreise Jülicy anheim fallende Antheil an den Kosten soll durch die Mobilmachungsgelder gedeckt werden. Auch die Kreisstände des Kreises Montjoie haben die dürener Proposition der Departemental-Jrren-Anstalt einstimmig angenommen.

Schleswig-Holstein. Kiel, 1. September. Die »Kieler Zeitung« meldet: General von Manteuffel ging heute auf dem »Cyclop« nach Friedrich8ort. Die Werft-Division wird hierher verlegt.

Sachse». Weimar, 1. September. (W. Ztg.) Se. König- liche Hoheit der Erbgroßherzog hat gestern Mittag eine größere Reise nach Frankreich und Atalien angetreten. Höchstderselbe begiebt sich zunächst nah dem südlichen Frankreih zu Jhrer Z83niglichei Hoheit der Frau Großherzogin, um Seebäder zu gebrauchen und beabsichtigt, den Winter in Jtalien, namentlich Rom, zuzubringen.

Meiningen, 30. August. Heute Vormittag reiste der regie rende Herzog mit der Herzogin und dem Prinzen Bernhard nah Saalfeld, wo Höchstdieselben längere Zeit zu verweilen gedenken.

Schwarzburg. Rudolstadt, 31. August. (L. Zig, Morgen Vormittags wird unser Kontingent (1 Bataillon) ausmar- \chiren , um sih an dem Königlich preußishen Manöver bei Merse- burg zu betheiligen.

Bayeru. München, 31. August. (N. C.) Der König und die Königin von Sachsen sind heut von Possenhofen über München und Salzburg nah Jshl abgereist und der Prinz und die Prinzessin Georg von Sachsen kehrten nah Dresden zuruck, Die Prinzessin Alexandrine von Preußen is, von Reichenhall kom- mend, gestern Abends hier eingetroffen und hat Mittags mit dem Eilzuge die Reise nah Berlin fortgeseßt.

1, September. (W. T. B.) Nach Mittheilung der »Bayerschen Zeitung« waren es Bayern und Königreich Sachsen, die sich im holsteinschen Ausschusse für sofortige Erstattung des Vortrages über den mittelstaatlichen Antrag vom 27. Juli d. J. ausgesprochen und gegen die Vertagung der Berichterstattung bis zum Eingangé E Mittheilungen Seitens Preußens und Oesterreichs gestimmt

aben.

Hesterreich. Wien, 1. September. Der ungarisch? Hofkanzler hat ein Cirkularschreiben an die Obergespanen gé- richtet, worin es nach der »Debatte« heißt:

Ih halte es für meine erste Aufgabe, die Lösung der s{hweben“ den staatsrehtlihen Fragen derart vorzubereiten, daß dit verfassungsmäßigen und historishen Rechte unseres Vatek-

| freie Hand bewahrt.

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landes mit dem Bestande und der Machtstellung der Monarchie in Einklang gebracht und der in der pragmatischen Sanction begründete Verband desselben mit den Erbländern durch entsprechende Würdigung der wechselseitigen Rechte, Pflichten und Interessen, so wie durh eine ernste Erwägung der bestehenden Verhältnisse und durch die Bande der brüderlichen Liebe immer mehr befestigt werde

Mit Rüfsicht auf diesen Hauptzweck, auf welchen die Bestrebungen aller wahren Patrioten gerichtet sein müssen, sowie in Erwägung des Un standes, daß dur den öfteren Wechsel provisorischer Zustände nicht nur das öffent- liche Vertrauen erschüttert, sondern auch das amtliche Ansehen beeinträchtigt wird, blieb der Regierung kaum eine andere Wahl übrig, als den der- maligen Organismus der Munizipien bis zur weiteren le- gislativen Verfügung aufrecht zu erhalten und sich diesfalls vor- \ufig nur auf die im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt und des Dienstes unvermeidliben Aenderungen zu beschränken. Diesem Grundsaße gemäß

fann wohl die eingetretene Aenderung der leitenden Grundsätze die Entlas- |

sung redlicher und eifriger Komitatsbeamten nicht zur Folge haben, doch muß ih gleihwohl ein besonderes Gewicht darauf legen, daß Beamte, die in Ermangelung entsprechender Fähigkeiten, oder wegen Nachlässig- seit und taftlosen Verhaltens kein Vertrauen verdienen, oder ibren Dienst nicht mit der nôthigen Unparteiliehkeit versehen, durch geeig- nete, des allgemeinen Vertrauens würdige Jndividuen erseßt werden. Die Obergespäne können die allfälligen Bedenken Jener, deren Absicht auf die sogleiche, vollständige Reaktivirung der autonomen Komitatsverwaltung gerichtet ist, insbesondere mit der Versicherung beschwichtigen, daß die Regie- rung die Selbstverwaltung zwar für eine der werthveollsten Perlen der un- garischen Verfassung halte, daß sie aber eben darum Anstand nehmen müsse, deren Gebiet außerhalb der Legislative und ohne die unerläßlichen Vor- hereitungen zum Kampfplaße solcher, durch irrige Auffassung der Ver- hältnisse leiht ermöglichten, leidenschaftlichen Auftritte zu machen, deren Rücwirkung auch weitere Kreise nicht unberührt lassen und sonach dazu

| beitragen könnte, den zu keiner Vermittelung mit den obwaltenden Verhält- nissen geneigten ungestümen Anforderungen die Herrschaft über die vor Andererseits sind |

aber die Obergespäne auch in der Lage, dem Beamtenkörper durch

Allem nöthige patriotische Besonnenheit einzuräumen.

strenge Ueberwachung seiner Wirksamkeit und unnachsichtliche

Ahndung jedes Mißbrauches Ansehen zu verschaffen, und es wird daher von | ihnen dort, wo das öffentliche Juteresse eine Personalveränderung erheischt, E dieselbe bei den obwaltenden eigenthümlichen Verhältnissen für die erste Ueber-

gangsepoche zwar mit Umgehung des vorgeschriebenen förmlichen Verfahrens,

aber doch mit der möglichsten Schonung des amtlichen Ansehens durchzu- führen sein.

Dasselbe Blatt meldet ferner :

Ein siebenbürgischer Landtag wird ehestens einberufen. Dieser Landtag

| wird sich au s\chließlichch mit der Revision des sogenannten siebenbürgischen Unionsgeseßes zu beschäftigen haben. Vie man vermuthet, soll wieder nah dem Gedanken zurückgegriffen werden, welchen schon frühere ungarische und siebenbürgische Landtage ausgesprochen F haben, und welchem zufolge eine landtäglihe Kommission beauftragt wer- " den soll, die |

Union zwischen Ungarn und Siebenbürgen genau festzustellen und zu

Es ist also ein Landtag ad hoc.

Modalitäten und Grenzen einer etwaigen legislativen

prôzisiren. Den Forderungen der Autonomie Siebenbürgens, sowohl was

die Verwaltung als was die Legislation in speziellen Landesangelegenheiten belrift, wird demnach voller Spielraum gelassen, sowie sich andererseits au die Regierung gegenüber den Resultaten der Vereinbarung vollfklommen Angèéinessen ter hohen Wichtigkeit, welche den staats- |

rechtlichen Fragen innewobnt, perhorreszirt die Regierung alle künstlichen Mittel, welche der Wahrheit des erzielten Ergebnisses Abbruch thun. Qu

diesem Quecke wird sie zwar anknüpfen an die alten Verfassung®rechte | Siebenbürgens, um den legitimen Charakter des Landtages außer allen Zweifel | zu seßen, sie wird jedoch andererseits den mittlerweile gewordenen Verhältnissen ge- wissenhaft Rechnung tragen. ' | die Geseße von 1791, das Leopoldinisbe Diplom, welches vereint mit der | pragmatischen Sanction die Basis des siebenbürgischen Legitimitätsrechts | bildet, so wie die von Sr. Majestät proklamirte Gleichberechtigung der Nationalitäten als die Grundlagen des Landtages. |

e ferner alle Anordnungen getroffen werden, welche sih auf die Wahl | beziehen,

In diesem Sinne betrachtet die Regierung

In diesem Sinne

Als Census werden dem Gesehe entsprechend 8 Fl. ohne Kopf- steuer und Zuschläge angenommen. Die Regierung findet den Census

[Um so geretfertigter, als er der niedrigste in der Monarchie, ja viel- leicht in Europa ist. wie fie sind; doch werden an die Stelle der jeßigen Administratoren die

Justiz und Verwaltung bleiben in Siebenbürgen,

Obergespäne von 1861 treten, Auch das Gubernium behält seine jehige

J Organisation und seine jeßigen Mitglieder / doch wérden, um die zahlreichen ‘tesormatorischen Arbeiten , welche dem Lande dringend noth thun , zu be- : s{leunigen, auch die Mitglieder der Landesregierung von 1861 wieder ins Vubernium berufen. ) I bürgens jeßt das Reichsrathsmitglied Herr von Fogarassy, wieder in sein 8 Recht eingeseßt. Der Sih des Landtages wird Klausenburg sein, wohin efanntlich Se. Excellenz Graf Crenneville das Gubernium wieder berufen hat. Tie man weiter vernimmt, wird die Unionsfrage auch zu den ersten Angelegen-- ‘heiten zählen, mit welchen sich der ungarische Landtag zu beschäftigen haben wird

Hiermit wird auch der katholische Bischof Sieben-

Großbritaunien und Jrland. London, 31. August. Portsmouth, den 30. August, schreibt man: Die Hauptaction, e bis jegt vorgenommen worden ist, war das am Dienstag Abend Pen höheren Offizieren der französishen Flotte an Bord des » Duke B Wellington « gegebene Diner. Die Zähl der Geladenen war etwa L 70. Gerade als die Sonne unterging, wurden die französischen L an Bord des »Old Duke« gerudert, Ein Theil des geräumigen P eren Verdecks war in einen 250 Fuß langen und 25 Fuß breiten Tg saal verwandelt worden, dessen Ausshmückung aus den bunt- 4 igen Fahnen und Flaggen vieler Nationen, aus Blumen und

| dem

Immergrünpflanzen bestand. Das prachtvolle kunsv i Tafel - Service hatte Mr. Hancock L Admiralität E Bald nah 7 Uhr begaben sich der Herzog von Somerset, Lord Clarence Paget und die anderen Lords der Adnuiralität an Bord und als Chasseloup Laubat erschien, ging ihm der Herzog an dem Eingange des Verdecks entgegen. Jedem englishen Gast saß ein französischer Offizier zur Rehten. Was die Behaglichkeit in eben so hohem Grade fördern mußte, war die Abwesenheit aller Trink- sprüche. Es wurde kein einziger Toast auêgebracht, sondern nach der Tafel spazierten die Gäste auf allen Theilen des grandiosen Scbisfes umher, und weideten sich am Anblick des von zahllosen Lichtern erhellten weiten Hafens. Um 10 Uhr {on empfahl sich Chasseloup Laubat, und seine Abfahrt war das Signal zu einer sebr schönen Jllumination des im alten malerischen Styl gebauten eise Alle Septen wurden zu strahlenden runden Genstern, das ganze Schanzdeck und die Spitzen der Rc i id (9 Baues U E Seitens der Compagnie des atlantischen Telegraphen sind Andeutungen veröffentliht worden, welche über die Wiederauf- nahme der Operationen etwas mehr Klarheit geben. Es ist die Bestimmung getroffen worden, daß der »Great Eastern« während des Sommers 1866 mit einem zur Legung einer neuen und zur Vollendung der begonnenen Leitung hinreichenden Kabelvorrathe von Valentia abgehen soll. Zuerst wird das neue Kabel gelegt, welches »pon der gleichen vollkommenen Construction « wie das erste scin

| soll; dann fehrt das Riesenschiff zurück von Neufundland zu der

Stelle, wo das letzte Kabel gebrochen ist, und such{t es aufzufi

Die Kosten des neuen Kabels, seiner Versenkung R der at ers des gebrohenen Kabels werden auf 500,000 Pfd. angegeben, Die Telegraphen - Constructions - Gesellschaft soll von dem neuen Kabel, wenn die Legung gelingt, einen Nußen von 100,000 Pfd. St. habeu j und wird das alte Kabel vollendet, so erhält sie auch den in dem früheren Vertrage ausgesegten Nugen, 137,140 Pfd. St. in Actien der Compagnie des atlantishen Telegraphen. Das ganze Arrangement hängt jedoch von der Bedingung ab, daß eine fernere Summe von 250,000 Pfd. St. in zwölfprocentigen Priori- täts-Obligationen gezeichnet werde; und zu dem Ende hat die Com- pagnie auf den 12. September eine General - Versammlung der Actionaire einberufen Die Ankündigung {ließt mit den Worten, daß die Actionaire für den geringen Betrag, der jeßt noch auszu- legen sei, der Erfüllung ihrer Erwartungen sicher seien, selbst wenn auch nur ein einziges Kabel auf die Dauer hergestellt werde.

Türkei. Konstantinopel, 23, August. Abro Efendi fehrt nah Paris zurü, um die Renten-Konversion zu betreiben.

Nufßland und Polen. St. Petersburg, 31. Augus Der » Kronst. B. « meldet, daß das unter Befehl des E admirals Butakow "stehende Monitor-Geshwader am 25. August nach Kronstadt zurückgekehrt ist. Das Geschwader besteht aus dem Flaggmann-Raddampfer »Wladimir«, den Monitors »Wjieschtshun-, »Koldun« , »Bronenossez«, »Typhon« , »Uragan«, »Jedinorog«, »S\trelez«, »Lawa«, »Perun«, der Dampffregatte »Ssolombala«, Schraubenkanonenboot 1, Klasse »Gornostai« und dem Segelshooner »Wolna«. Alle diese Fahrzeuge sollten sich ursprünglih dem Geschwader Sr. Kaiserlihen Hoheit des Großadmirals anschließen und mit demselben nach Kopenhagen gehen j es ist daher wohl erklärlich, daß ihre unerwartete Wiederkehr zu seltsamen Gerüchten Veranlassung gegeben hat. Das Blatt er- klärt weiter, daß keineswegs ein Zweifel an der Tüchtigkeit der Fahr- zeuge die Veranlassung zur Gegenordre begeben, denn diese sei durch die Scheerenfahrt glänzend konstatirt worden; es wäre aber thöricht, ohne dringlichen Grund die Panzerboote ins offene Meer zu schicken, und zwar um so mehr, wenn man bedenkt, daß bei allen Zufällig- keiten, denen diese eigentlih für den Küstenschug bestimmten Fahr- zeuge in offener See ausgeseßt sind, das Geschwader s{werlich zur festgeseßten Zeit nah Kronstadt würde zurückkehren können.

Von der polnishen Grenze, 31. August. (Ostsee- Ztg.) Auf Ancrdnung des Fürsten Wladislaw Czar- torysfi sind die Leichen seines verstorbenen Vaters , des Fürsten Adam Czartorysfki, des Präsidenten der National-Regierung von 1531, seiner Mutter Amalie, geb. Fürstin Sapieha , seiner Gemahlin, Maria Amparo, geb, Gräfin de Vista-Alegre, Tochter der Königin Christine von Spanien und seiner Tante, der Herzogin Maria von Württemberg, aus Paris nah Tieniawa in Galizien gebracht wor- den, um dort in der Fürstlich Czärtoryskischen Familiengruft beige- set zu werden. Sämmtliche vier Leichen trafen dort am 28, d, M. per Eisenbahn ein und wurden am folgenden Tage unter großen kirchlichen Feierlichkeiten beigesezt. Jm Gouvernement A ugust ow o haben in den Städten Marianopol und Sudawgen neuerdings eben- falls Feuersbrünste siattgefunden, die offenbar angelegt waren, aber bald gelöscht wurden, Die Einwohner längs der preußischen Grenze sind von einem panischen Schrecken ergriffen, der. viele trieb , ihre bewegliche Habe über die Grenze auf preußtshes Gebiet zu retten und Haus und Hof im Stiche zu lassen.