1865 / 219 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Administration und strenge Handhabung einer unparteiischen Rechts- pflege. Zum Zwecke eines geregelten und ununterbrochenen Geschäfts- ganges, erlasse ich gleichzeitig die erforderlichen Verordnungen, wodurch für mich die Grundlage gewonnen wird, um den wirklichen Bedürfnissen des Landes Rechnung tragen zu können. Den Béfugnissen der ent- scheidenden Politik fernstehend, beseelt mich allein der Gedanke, jedem Parteigetriebe fremd, unablässig nur die Entwickelung der Wohlfahrt dieses Landes anzustreben und durch das Vertrauen der Bevölkerung gestüht- den berechtigten Wünschen derselben entgegen zu fommen.«

Die in vorstehender Bekanntmachung erwähnten Verord-

nungen des K. K. österreichischen Statthalters sind folgende :

1, eine Verordnung über Herausgabe cines Verordnungs®- blattes für das Herzogthum Holstein.

Eine zweite Verordnung, betr. die Einsehung einer Lan- desregierung für das Herzogthum Holstein und die der Ent- \cheidung des Statthalters vorbehaltenen Verwaltungs-Angelegen-

heiten, lautet :

Im Anschlusse an meine Bekanntmachung- vom heutigen Tage, laut | derjenigen Angelegenheiten , welche im nächstfolgenden Paragraphen der | follegialishen Berathung vorbehalten, oder vom Präsidium zum Vortrag

welcher ich die obere Verwaltung im Herzogthum Holstein übernommen habe, verordne ich hiermit wie folgt: g. 1. Für die gesammte Verwaltung im Herzogthum Holstein wird

eine Regierungsbehörde errichtet, welche vom 15. September d. J. ab unter |

dem Namen Herzoglich holsteinische Landesregierung fungiren und ihren Siß in der Stadt Kiel nehmen wird.

g. 2. Die Landesregierung ist dem K. K. österreichischen Statthalter |

für das Herzogthum Holstein untergeordnet und hat unter den im Y. 3

angeführten Einschränkungen alle Zweige der Verwaltung zu besorgen, |

welche früher zu dem Wirkungskreis der sch{leswig - holjteinschen Landes- regierung auf Gottorff, der \chleswig-holsteinschen Zolldirection in Flensburg, der s{leswig - holsteinschen Ober- Telegraphen - Jnspection in Flensburg und der {le8wig-holsteinschen Ober-Post-Jnspection in Kiel gehörten.

§. 3. Die hiernach zum Geschäftskreise der Landeßregierung gehörigen | | rung die nachstehenden Sectionschefs ernannt: die Geschäfte der 1. Section | werden dem bisherigen Mitgliede der \chleswig-holsteinischen Landesregierung | Hofrath E. Lesser, die Geschäfte der 2. Section dem bisherigen Mitg!ied: | der \c{leswig-holsteinischen Landesregierung C. v. Stemann/, die Geschäfte

Angelegenheiten hat dieselbe in Gemäßheit der bestehenden Gesege und Ver- fügungen unter folgenden Einschränkungen selbstständig zu erledigen und zu entscheiden.

Der Enischeidung des Kaiserlich Königlich Oesterreichischen

Statthalters für das Herzogthum Holstein werden vorbehalten : | | regierung F. M. Wenneker/, die Geschäfte der 5. Section dem bisheri | gen Mitgliede der \{leswig-holsteinischen Landesregierung Finanzdireftor V

a) alle Angelegenheiten , welche bisher eine landeóberrliche Resolution erfordert haben: b) die auf die Verfassung des Herzogthums bezug-

habenden Angelegenheiten ; c) die Dispensation von Gesehesvorschriften, | insoweit sie nicht anderen Behörden bereits geseßlich zusteht; d) der Erlaß |

und die Ermäßigung von Strafen / mit Ausnaßme der nach den bestehen-

den geseßlichen Vorschriften von der Landesregierung ad mandatum zu er- | lassenden Geldbrüchen j e) die Suspendirung und Konstituirung von Beam- |

ten, Geistlichen und Lehrern , insoweit die Befugniß hiezu dem vormaligen | Ministerium für das Herzogthum Holstein zustand; f) die Bewilligung der |

Ueberschreitungssummen des jährlichen Budgets, so wie der Verivendung der

auf das allgemeine Budget - Conto »außerordentliche Ausgaben« ausgewor- fenen Summen im Einzelnen; g) die Bewilligung von Gratificationen und Unterstützungen, mit Ausnahme der aus der Unterstüßungskasse der Lan- desregierung nach ihrem Ermessen zu gewährenden geringeren Unterstüzun- gen bis zum Belaufe von 200. Mark Court. im Einzelnen als maximum ; h) die obere Leitung der Staatspolizei und die Angelegenheiten der Presse und Vereine ; i) die obere Leitung des Post- und Telegraphenwesens. Auch behält \sich der Statthalter vor, unmittelbar Verfügungen und Zahblungs-

Landesregierung in allen den Herzogthümern Schleswig - Holstein gemein-

schaftlichen Angelegenheiten , behufs der Verständigung mit der obersten | legraphensachen« beizufügen j . b

Regierungsbehörde im Herzogthum Schleswig an den Statthalter zu berichten.

0.4, Die Landesregierung besteht aus einem Regierungs - Prâäsi- denten und 5 Sections - Chefs. In Abwesenheit oder Verhinde- rung des Präsidenten vertritt denselben der rangälteste Sections-

Chef. Mittelst einer besonderen Verordnung wird die Vertheilung |

der verschiedenen Geschäftszweige unter Sectionen und die Art und Weise der Geschäftsbehandiung bestimmt werden.

F. 9. Gegen Entscheidungen und Verfügungen der Landesregierung findet der Rekurs an den Statthalter statt.

holsteinischen Landesregierung und deren Geschäftsgang und lautet:

fend die Einsegung einer holsteinischen Landesregierung / bestimme ich hier- durch wie folgt:

C: 1: Ueber die 5 Sectionen der Herzoglich holsteinischen Landesregie- |

rung werden die Geschäftsbranchen folgendermaßen vertheilt : a), diere Section umfaßt die Kirchen und Schulsachen , die Angelegenheiten der Kieler Universität, Wissenschaft und Künste, das Taubstummen - Institut, so wie die Jrren - Anstalt in Schleswig und die milden Stiftun- gen, ferner die Justizsachen mit Einschluß des Gefängnißwesens und der Strafanstalten , die Landeshoheits- und Grenzsachen , die allgemeinen ständischen Angelegenheiten, die adeligen Klöster und die Angelegenheiten der \chle8wig-holsleinischen Ritterschaft , die Statistik , die Strandsachen , so wie die Bekanntmachung der Verordnungen und Verfügungen im Verordnungs-

blatt; b) die zweite Section umfaßt die Kommunal- und Armensachen, |

Junt, Gewerbe, Maaß, Gewicht, die Angelegenheiten der Presse und Ver- eine, Polizei, die Medizinal- und Veterinairsachen, das Brandversicherungs- wesen, so wie die Angelegenheiten der Landwirthschaft; c) die dritte Section umfaßt die Wegesachen, die Cisenbahnangelegenheiten, Deich-, Entwässerungs8-,/ Hafen- und Bausachen, die Handels- und Schifffahrts - Angelegenheiten, den \{leswig-holsteinischen Kanal und das Wasserbauwesen, ferner das Nushebungs- wesen, das Einguartierung8wesen, die Naturallieferung an die Besazungstruppen, dasKriegsfuhrwesen, die allgemeine Kriegsfkostenausgleichung, so wie die Ansprüche wegen Kriegsschaden ; d) die vierte Section umfaßt das direkte Steuer- und Ahb-

gabenwesen inkl. der Stempel-Papierabgabe und der Erbschafts\steuern, dzs FFreifuhrwesen, die Landwesenssachen, die Domainen, die Jagd- und Forf sachen, so wie die Revision und Dezision im direkten Steuerwesen; e) di fünfte Section umfaßt die Finanzen (Budget, Staatsactiva und Staats, \hulden), die Wittwenkassen, Pensionen, Gratificationen und Unterstüßungen das QZoll-, Post- und Telegraphenwesen, sowie die Controle der Unis stühungskasse der Landesregierung und der derselben für Büreaubedürfnis, zur Disposition gestellten Summen. e _§. 2. Jeder Section wird die Revision und Dezision des Rechnungg wesens in den verzeichneten Geschäftszweigen zugetheilt, und wird bis L Meiteres der Chef der 4. Section als General-Dezisor des direkten Steutr Midi mit Einschluß der Stempelpapier-Abgabe und der Erbschaftssteuetn

ungiren. Ç. 3. Das Präsidium leitet die Geschäftsführung und übt die Disz,

| plinargewalt über die Beamten der Landesregirung, insoweit dieselbe den | Vorstehern der Behörden geseßlich zusteht.

§. 4. Innerhalb der ihm überwiesenen Geschäftszweige verfügt der by

| treffende Sections - Chef auf eigene Verantwortlichkeit selbstständig untg

eigener Unterschrift und Gegenzeichnung des Büreau - Chefs, mit Ausnahme

bezeichnet, resp. vom Sections - Chef selbst als zum Vortrage geeignet be, funden werden. F. 5. Zur kollegialischen Berathung, bei welcher im Falle der Stimme

| gleichheit der Vorsizende den Ausschlag gicbt, werden verwiesen alle wichti

geren Angelegenheiten, namentli Gutachten und Berichte über normative Gegenstände und Prinzipienfragen, desgleichen Entscheidungen über Veh legung oder Aberkennung von Rechten, resp. über Verhängung von Strafen

d. 6. Findet der Präsident, daß ein vom Kollegium gefaßter Beschlu

| mit den Geseßen unvereinbar ist oder das allgemeine Wohl gefährdet, so i| | derselbe verpflichtet, diesen Beschluß zu sistiren und unter Angabe der Gründe

hierüber unverzüglich an den Statthalter zu berichten. Ferner werden als Mitglieder der Herzogl. bolsteinischen Landesregit

der 4. Section dem bisherigen Mitgliede der \chleëwig-holsteinischen Lande

Lesser übertragen. Der Name des Chefs der 3. Section soll in ein spätern Bekanntmachung zur öffentlichen Kunde gebracht werden. Endlich wird rücksichtlih der Verwaltung des Zoll-, Post- und Telegraphenwesens für das Herzogthum Holstein Folgendes verordnet: Im Anschlusse an die Verordnung vom 15. d. M., betreffend die Ein seßung der herzoglich holsteinischen Lande®Sregierung, wird in Betreff der Ver waltung des Zoli-, Post- und Telegraphenwesens sür das Herzogthum Hol»

stein Folgendes verfügt: Die Angelegenheiten des Yoll-, Pos- und Tels

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| graphenwesens gehören zum Ressort der berzoglich holsteinischen Landes | Regierung, unter welcher die spezielle Verwaltung von besonderen Abtbei | [ungs - Vorständen: für die Zollsachen von dem Zollcommittirten G. Chr, | F. Kirchhoff in Kiel, für die Postsachen von dem Postcomniittirten

G. Struve in Kiel, für die Telegraphensachen von dem Telegraphen Direktor C. W. L. v. Normann in Kiel, wahrzunehmen is, Sämmtliche Joll-, Post- und Telegraphen - Beamte im Herzogthum Holstein werden

n 2 Ta 2 E - | bierdurch angewiesen, ihre Berichte und Finaaben vom 15. d. Mts. ab an anweisungen an die Hauptkasse in Rendsburg zu erlassen. Endlich hat die | E 2 thte „Und Eingaben vou 19, de Gs. A

die herzoglich holfteinische Landesregierung in Kiel einzusenden und diese Adresse die Bezeichnung: » Abtheilung: QJollsachen resp. Postsachen und Tt-

Schleswig, 14. September. Ler »A. M.« bringt folgenden

| Abschied des Frhrn. v. HalbhUuUdb er:

»ITndem ich mit dem heutigen Tage aus meiner bisherigen Stellung

"in den Elb - Herzogthümern scheide , sage ih den Bewohnern Schleswig

Holsteins herzlichen Dank für das mir geschenkte Vertrauen und die mir freundlich gewährte Unterstühung im meinem amtlichen Wirken. Meine

E

| wärmsten Wünsche werden der glülichen Zukunft ihres Landes gewidmit bleiben, «

Yeecklenburg. Schwerin, 15. September (Mel. Ztg,

-

Eine dritte Verordnung betr. die Vertheilung der | Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin-Mutter if

Geschäftszweige unter die einzelnen Sectionen der Herzoglich |

deute Morgen von Ludwigslust hier cingetroffen und hat Sich s0° fort in die Domkirche begeben, wo Allerhöchstdieselbe in der Heiligen-

In weiterem Verfolg meiner Verordnung vom heutigen Tage, betref- | Bluts-Kapelle, die am heutigen Geburtstage des Höchstseligen Groß!

| herzogs Paul Friedrich mit Kränzen und Guirlanden geshmüdck!

ist, an dem Sarge des Unvergeßlichen, dessen Standbild am Alten- garten ebenfalls wieder einen frischen Lorbeerkranz erhalten, in stiller Andacht eine Zeit lang verweilte. Heute Nachmittag 35 Uhr beab» sichtigte die hohe Frau, wieder nah Ludwigslust zurückzukehren. Hamburg, 14. September. Gestern früh 7 Uhr passitlt das erste Bataillon 6b. Ostpreußischen Infanteric- Regi ments Nr. 43, welches bisher in Altona garnisonirte, Hamburß urn nach Lauenburg seinem neuen Cantonnements-Orte abzumarschiren. Die Bevölkerung Altona's bewies durch ihre Theil- nahme beim Abschiede, daß zwischen ihr und dem scheidenden Bw

taillon das freundlichste Einvernehmen bestanden. (Zufolge tele

| graphischer Mittheilung in der »N. Pr. Z.« is dasselbe am lten

Mittags in Lauenburg eingerüickt.) j

Anhalt. Dessau, 14. September. (L. Ztg.) Se. Hohel der Erbprinz wird Sonnabend zu den preußishen Manövern i Merseburg eintreffen und sich nach Beendigung derselben zu seinel Familie nach der Schweiz zurückbegeben. Ihre Hoheit Prinzess Hilda von Anhalt is mit ihrer Cousine, der Prinzessin von Wal!

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und ith at 0 M uA ter L P Aufenthalte nah | Am 11. September kam, wie der »Moniteur« mittbeilt, das Engl i fat. A C Ld as E | aus der Dhuis in der Champagne bergeleitete Wasser bis iu dem E. ledigt in u . September. Die Stände- | großen Behälter von Menilmontant an, wurde jedoch noch nicht in aler g g zrer heutigen Sihung eine Reihe von | denselben eingelassen, da er noch nit vollständig gereinigt ist. Es . j d | muß deshalb noch einige wenige T i / Der E über das Budget der Staatseisenbahnen wurde | Abfluß cincs, fat dék in ice Mavheit: Gib 00e LèG den ur Vervo ständigung in mehrerer Hinsicht in den Aus\{huß zu- | oberen und einigen unteren Stadttheilen von Paris geführt zu wer- ge des Aba. L i / i " den. Die Wasserleitung der Dhuis beginnt bei dem Dorfe Pargny Ein ntrag des Abg. Lang, die Regierung zu ersuchen, zur | im Aisne-Departement und geht 135 Kilometer weit durch die De- Erleichterung der Uebersicht und Bearbeitung der Budgets dieselben | partements Aisne, Seine - et - Marne Seine-et-Oise und Seine nach in Zukunst Ver Ständeversammüng mit den Anlagen gedruckt vor- | Paris. Von diesen 135 Kilometern der Leitung sind 10 unterirdishch zulegen, wurde von derselben angenommen. Jn der heutigen | angelegt. Die Arbeiten wurden am 20. Juni 1863 begonnen ; am Sihzung der Ersten Kammer wurde der Geh. Regierungsrath von | 2, August 1865 wurde zum ersten Male Wasser in die Leitung ein- Ia Bevollmächtigter des Grafen Schönborn anerkannt und | geführt. Die Gesammtkosten dieser gewaltigen Arbeit belaufen fich, zugelassen. mit Inbegriff der für den Ankauf des Bodens und sonstige Entschä- I&ürttemberg. Stuttgart, 14. September. De »St. | di S ) Mill. î j L Anz. f. W.« meldet die unterm 6, erfolgte Sinns des era V Ee e E o O rischen Chefs des Finanz-Departements, Staatsrath von Renner, | Italien. Florenz, 11, September. Die Kommission, zum Finanzminister. welche mit Prüfung des Alpenüberganges beauftragt ist, wird

Bayern. München, 14. September. (Bayr. Ztg.) Durch | am 20. September eine Plenarsizung halten, nachdem die drei von cin Ministerial - Reskript vom 23sten vorigen Monats wird bekannt | ihr ernannten Unter-Kommissionen die ibnen aufgetragenen Arbeiten gemacht, daß Se. Majestät der König zur Erbauung eines pro- | vollendet haben. Man glaubt allgemein, daß die Kommission si testantischen Vikariatshauses zu Ludwigsmoos im Bezirksgmte Neu- | für den St. Gotthard aussprechen werde, da die Vorzüge dieses burg a. D. eine allgemeine Kollekte in sämmtlichen protestantischen | Weges in national-ökonomischer und politischer Hinsicht so groß sind,

| A man von der größeren Billigkeit der Lukmanierroute absehen | dürfte. Der Arbeits-Mini ill di S

Schweiz. Bern, 13. Septbr. (Köln. Ztg.) Die aus Fr. | n ia Post n, Va SR i e c R, A. Escher von Zürich, Heer von Glarus, Stämpfli von Bern, Ruffy | eine Ausdehnung zu geben ohne darin die L E E von Lausanne, Weder von St. Gallen, Segesser von Luzern, \haßes zu vermehren Der Finanz - Minister Sella ist in in y. Planta von Chur, Kaiser von Solothurn, Jäger von Aarau, | Verlegenheit j er weiß nit ivie er sein Versprechen das Defi it b Stehlin von Basel, Battaglini von Lugano, Piaget von Neuenburg, | 100 Mill. zu verringern, einlöôsen sol, Sal va Jahre 1860, Allet von Sitten, Vautier von Genf und Styger von Schwyz be- | wo die verschiedenen Taxen einen Aufschlag erfahren Sen die be- stehende Kommission des Nationalrath® für Berathung der Frage | treffenden Einnahmen nur um 12 Millionen zugenommen und gs L nat ° Ney [4 oui welche seit vorgestern N | unter. dieser Summe is} die Lotterie mit 7 Millionen zu veran- Bern beisammen ist, hat mit t gegen 2 Stimmen (zwei Mitglieder | \{chlagen. Man hatte auf eine Vermehrung dieser Einnahme von waren niht anwesend) das Einlenken auf eine partielle Revision wenigstens 50—60 Millionen gezählt gemäß den bundesräthlichen Anträgen beschlossen, welche die Revision | 4 s der Juden - Artikel und Annahme des Stimmrechtes der Niederge- _ Nußland und Polen. S!. Petersburg, 14. Septbr. lassenen in den Gemeinden gleich den Cantons - Bürgern wollen. | Am 10. d. Mts., meldet das »Journ. de St. Petersb.-, hatte der Die Erlassung eines Gesehe, betreffend Schuß des literarischen, Kt. hon. Sir Andrew Buchanan, außerordentlicher Gesandter fünsilerishen und industriellen Eigenthums, so ivie die freie Aus- | Ihrer britischen Majestät, nach Rückkehr auf seinen Posten die Ehre, übung aller Gewerbe im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft, wur- | Von Sr. Mazesiat dem Kaiser in Audienz empfangen zu werden. den dagegen abgelehnt. Für die definitive Redaktion der einzelnen 20 demselben Tage hatten Hr. M anocckjee Cursetjee, Mitglied Beschlüsse wurden Unter - Komzaissionen bestellt. Heute Morgen | obersten Gerichthofes von Bombay, und dessen Tochter die meldete der Telegraph aus Neuenburg,- daß die in diesem Canton | Ehre, Jhren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin vorgestellt zu

im Traversthale gelegene große, betriebsame Ortschaft Travers werden. 7 E S Ein am 18. August vom Kaiser befstätigtes Reglement ordnet

vergangene Nacht fast vollständig ein Raub der Flammen ward. | N E E “Ben / Fl

Offiziellem Berichte zufolge stehen nur noch das Schloß, die Kirche | A Berwaliung des Gebiets Turkestan in folgender Weise: und 15 Häuser. Ein starker Sturmwind begünstigte das schnelle e E Ren gane Nan Aae welchen die frühere Umsichgreifen des Feuers, so daß an Rettung nicht zu denken ge- E L 6 e O welen sein soll. Nach der lehten Zählung hatte Lravers nahe an auf Grund einer Einigung zwischen den Befehlshabern der Truppen in dem 2000 Einwohner. | J e in A orenburgischen Militairbezirk bestimmt werden. D e a i E " Das Gebiet Turkestan steht unter der Leitung des Befehlshabers der Trup- Belgien. BrU})| el, 15. September. Rogear d empfing pen im E A Militairbezirk und wird Loh as MRilitair-G omi so eben, wie der »Köln. Ztg. « telegraphish gemeldet wird , den | verwaltet, Es zerfällt in die drei Distrikte: Centrum, rechte und linke Flanke, Königlichen Ausweisungsbefehl, datirt Ostende, 13. September. Ro- | zwischen welchen die Grenzlinien durch den Militair-Gouverneur näher festge- geard publizirte am vorigen Sonntag einen Band heftiger anti- | stellt werden. Die Verwaltung der Eingeborenen liegt dem Militair-Gou- faiserlicher Gedichte. A den S E da Dorst E Be- völkerung und den städtischen Polizeibeamten 00. Die Vorstände der ein- London, 14. Septem- | geborenen Bu haben ae U sorgen, daß die Se leben T A Kara- ber, Daß in den britischen Provinzen Nord - Amerikas, wenn wir | wanen keinerlei Anfechtung erleiden, die Wälder und Wasserleitungen zur von Canada absehen, keine große Begeisterung für den Co nfö- | Ueberrieselung der Felder erhalten, die Abgaben bezahlt und die Anordnun- derations plan herrscht, hat sih sowohl in den Verhandlungen | L der Obrigkeit ausgesührs werden. Außerdem haben sie Klagen in ihrer geseßgebenden Versammlungen, als in amtlihen und nicht- E A ge alaA regelrechte und unverzügliche Untersuchung amtlichen Meinungsäußerungen fund gethan Eine andere Stim- | durch die ingeborenengerichte zu überwachen. Die Streitsachen der Kirgijen Jen gs - C gera. L | unter sich werden nämlich durch ihr volksthümliches Bijer-Gericht (d. h. durch aus mung sollte man in Canada erwarten, da wenigstens im Parlament | ihrer Mitte erwählte Richter) untersucht. Diesem Gericht kompetiren auch sich eine Mehrheit für die bundesstaatliche Vereinigung der Provinzen | die Kriminalfälle, welche herkömmlich dur Auferlegung eines Kun's (Geld- ausgesprochen hat. Doch selbst in diesem Lande, welches die Ge- | strafe) geahndet werden. Die Streitsachen der Sarten werden gleichfalls burtsstätte des Projektes is, scheint man mit großer Gleichgiltigkeit | dur ihr Volksgericht entschieden, doch unterliegen die Erkenntnisse desselben auf das Wachsthum und die Verwirklichung desselben zu blicken. | M Kriminalsacen der Bestätigung des Militair-Gouverneurs. Sind Russen Im Austrage der »Time®« bereist gegenwärtig ein Spezial-Correspon- | in die Streitsache verwielt; so wird diese von den Doclanben Is Einge- dent die nordamerikanischen Kolonien j er giebt in einem Briefe vom | E E Tr Ms sich PRERA L E oder Beraubung 28. v. M. aus Montreal, der wahren Hauptstadt Canadas, wenn | E A Rusen our nigerehet Jen 5 vas diess Ange gen. fie es y [ / S L Er heiten durch kriegsgerichtliche Kommissionen nach den Militair-Feldgesehen ge- es auch nicht dem Namen nach ist, als die Summe einer r- | führt, Ebenso werden alle Sachen behandelt, welche sich aufdie Baranta (Familien- fahrungen, daß die Masse des Volkes, Engländer wie Franzosen, | rache) beziehen; die vor dem 1. Januar d. J. angestrengten Baranta-Untersu- Protestanten wie Katholiken, dem Vereinigungsplane zwar nit | {ungen werden jedoh noch durch das Bijer-Gericht entschieden. Die Re- feindselig seien, doch sich nicht im mindesten dafür interessirten. a L A N L n A O s und Dörfern der Sarten geschieht durch die volksthumliche Landverwa tung.

« j | A2 i E \ N! ; In denjenigen von Eingeborenen bevölkerten Städten, die von russis Frankreich. Maris! 14, Septemher. Fie ; ays Len S eupet beseht sind, steht die eingeborne Bevölkerung unter dem DoliE geschrieben wird, wollen der König und die Königin von P0k* | gffizier, dessen Cbef der Kommandant is. Unter dem Polizeioffizier steht tugal am 2. Oktober nach Frankreich zu einem Besuche am Kaiser- | die aus Eingeborenen bestehende städtische Verwaltung: Der Ober-Axakal lihen Hofe kommen. O | (Stadthaupt) ; die Axakale (Stadtverordnete und Quartalaufseher); der Rals, Der »Moniteur« veröffentlicht heute ein Kaiserliches Dekret des | Gehülfe des Polizeioffiziers, aus den Eingeborenen; der Bazar-baschz Vor- JTnhalts, daß der am 8. April 1836 zwischen Frankreich und Uru- | stand der Handelspolizei und der Kasi, der Richter für die in der Stadt

guay abgeschlossene Freundschafts-, Handels- und Scbifffahrtsvertrag wohnenden Sarten, aufs Neue bis zum 7. Juli 1867 in Krast erhalten werden soll.

Kirchen des Königreichs diesseits des Rheins genehmigt hat.

Großbritannien und Jrland. Q.

C S E Tae TaTEETeTtA