1865 / 220 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Am gestrigen Nach-

Memel, 1s. September. (Pr.-L. Z.) Stadt unmittelbar

mittage hat eine Feuersbrunst das an unsere grenzende von he _ Schmelz völlig verwüstet. Jn einem dicht am furischen Haffe ge- legenen Plankenschauer in dem Holzgarten des Kaufmanns Herrn Girard bra auf eine bis jegt noch unerklärliche Weise das Feuer aus und verbreitete sich bei starkem Nordweststurm mit unaufhalt- samer Gewalt so s{chnell, daß über 100 meistens von armen Leuten bewohnte Gebäude in wenigen Stunden niederbrannten. Auch einige von der Brandsiätte weit abgelegene Bauernhöfe wurden von dem Flugfeuer ergriffen. Besonders 1jt es zu beflagen, daß meh- rere Menschen dabei ums Leben gekommen sind.

Danzig, 16. September. (Wesipr. Ztg.) Gestern wurde Sr. Majestät Corvette »Medusa- für die Probefahrten unter Kom- mando des Kapitän-Lieutenant Kinderling in Dienst gestellt. Nach- mittags traf das Königliche 3. Garde-Regiment z. F. von Königs- berg vom Manöver per Eisenbahn hier ein. 4

Marienburg, 15. September. (E. A.) Es herrscht allge- meine Verstimmung über die Arbeitseinstellung der Maurer),

denn überall sind Bauten angefangen und harren der vollbringenden ;

Hände j diese aber haben sih in alle Winde zerstreut und suchen in den Nachbarstädten den hier verweigerten Arbeitslohn. :

Halle, 16. September. Nach Ausweis der mitgetheilten Dis- location, berichtet die » N. Hall. Ztg.«, nehmen an den großen Corps - Uebungen dieses Jahres die Jnfanterie - Regimenter 26, 66, 27; 67, 31, 71 und 72 Theil, da das achte zum [V Armee-Corps gehörige Jnfanterie - Regiment (Füs. - Regt. Nr. 36) sih bekanntlich nach den Elbherzogthümern abkommandirt befindet. Zu diesen 21 Bataillons treten noch das 4. Jäger-, 4. Pionier- und 4, Train- Bataillon, so daß die Totalsumme der Bataillons 24 beträgt. Da dieselben bekanntlih durch Einziehung von Dispositions-Beurlaubten und jüngsten Reserve -Mannschaften sich insgesammt auf der vollen Friedensstärke von 534 Köpfen befinden, so repräsentirt die preußi- {he Jnfanterie eine Summe von fast 13,000 Mann. Dazu treten die fremdherrlichen Regimenter Anhalt, Altenburg und Coburg- Gotha, so wie die Bataillons Reuß jüngere Linie und Schwarzburg- Rudolstadt mit in Summa 8 Bataillons, die bei einer Einzelstärke von 500 Köpfen weitere 4000 Mann ergeben, wonach sih der Ge- sammtbestand der Jufanterie auf 17,000 Mann erhöht. Hierbei bemerken wir noch, daß die beiden Bataillons Gotha, so wie das Bataillon Reuß unter Befehl des Oberst von Brixen, früheren preußishen Offiziers und zeitigen Commandeurs _des gesammten Fürstlih reußischen Bundes-Kontingents , cin fkoms- binirtes Regiment bilden, das bei der 1bten Infanterie- Brigade die Stelle des manquirenden erseßt, auch bereits seit 14 Tagen an den Uebungen dieser Brigade Theil genommen hat. An Kavallerie befinden sih auf dem Ma- növerschauplay das 7. Kürassier-, 10. und 12. Husaren, O UND 7, Dragoner- und 6. Ulanen-Regiment, 6 Regimenter in 24 Escadrons mit ungefähr 550 Pferden per Regiment, zusammen also etwa 3300 Pferde. Das 4. Feld-Artillerie-Regiment ist mit 14 Bat- tericen vertreten und zwar 4 12pfündigen, 4 gezogenen, 3 Haubiy- und 3 reitenden Batterieen, was à 4 Geschüßen die Summe von 56 Geshühßen mit etwa 500—600 Bedienungemannschaften ergiebt. Die obigen Stärken : Jufanterie mit 17,000, Kavallerie mit 3300, so wie Artillerie mit etwa 600 Köpfen zusammengefaßt, erhalten wir als summa totalis für das gesammte Armee-Corps eine Kopf- zahl rund 22,000 Mann.

Münster, 16. September. Gestern, berichtet der » Westf. Merk. «, übersandte das hiesige General-Vikariat dem heiligen Vater den in hiesiger Diöcese im Laufe dieses Jahres eingegangenen Peterspfennig im Betrage von über 30,000 Frs.

Nach demselben Blatte ist der Domkapitular und päpstliche Prälat Dr. Bangen zufolge päpstliiher Berufung vor einigen Tagen nah Rom abgereist , um nah einem kurzen Aufenthalt da- selb eine längere Missionsreise nah Amerika anzutreten.

Emmerich, 14. September. Am heutigen Tage hielten der Landrath Dönhoff aus Wesel, so wie der Dirigent des hiesigen Zollamtes in Gemeinschaft mit den Bürgermeistern von Emmerich, Millingen, Frasselt und Elten cine Konferenz ab, um geeignete Maßregeln zur Abwehr der in Holland herrschenden Vieh- pest zu ergreifen. Da si die Theilnehmer der Konferenz sämmt- sih außer Stande erklärten, mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln eine ausreichende Sperre gegen die Einführung holländischen Viehes u. #, w. durchzuführen, so wurde beschlossen, 200 Mann Militair zu requiriren, welche beziehungsweise auf die verschiedenen Grenzpunfte dislocirt würden. Es dürfte hierbei noch, schreibt die Köln. Ztg.-, auf den Punkt aufmerksam gemacht werden, daß auch die bisher zum Viehtransporte nah und von Holland benuß- ten Eisenbahnwaggons Seitens der betreffenden Verwaltungen einer gründlichen Desinfection unterworfen werden, um jeder möglichen Gefahr vorzubeugen hat doch die Erfahrung gelehrt, daß vor nicht langer Zeit in Folge Jufection der Waggons, welche zwischen Ruß- land und Preußen zum Viehtransporte benuyt wurden, diese gefähr- liche Seuche nah Ostpreußen eingeschleppt worden ist

ey

ca. 3000 Einwohnern bewohnte Königliche Dorf |

eines |

Regiments Nr. 936 |

Laueuburg. Rayeburg, 15. September. Heute wurde

hier das folgende Königliche Patent veröffentlicht :

»Wir Wilhelm, vonGottesGnaden König vonPreußen 2, thun hiermit Jedermann kund und zu wissen:

» Nachdem Se. Majestät König Christian IX. von Dänemark in dem zu Wien am 30. Oktober R o abgeschlossenen Friedenstraktate Seine Rechte an das Herzogthum LauenWMrg an Uns und Seine Majestät den Kaiser von Oesterreich gemeinschaftlich abgetreten; und nachdem Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph 1. von Oesterreih Seinen Antheil an diesen Rechten durch die am 14. August d. J. zu Gastein verabredete und am 20. desselben Monats zu Salzburg zwischen Uns abgeschlossene Vereinbarung, welche durch Unsere Civil - Kommissarien unter dem 9. dieses Monats zur öffentlichen Kenntniß gebracht ist ; Uns über- lassen hat, so nehmen Wir, in Erfüllung des von der lauenburgischen Landesvertretung ausgesprochenen Wunsches , dieses Herzog- thum in Kraft des gegenwärtigen Patentes mit allen Rechten der Landes. hoheit und Oberherrlichkeit in Besiß, fügen Unseren Titeln den eines Herzogs

“von Lauenburg bei und wollen , daß das Herzogthum Lauenburg in Unse-

rem Königlichen Hause nach den für die Succession in die Krone Preußen bestehenden Grundsätzen vererben soll. Wir entbieten allen Einwohnern des Herzogthums Unseren landesväterlichen Gruß und gebieten ihnen, Uns fortan als ihren rechtmäßigen Landesherrn anzuerkennen , Uns und Unseren Nach- folgern den Eid der Treue zu leisten und Unseren Gesegen Und Anordnun- gen nachzuleben, wogegen Wir sie Unseres landesherrlichen Schußes ver- sichern und versprechen , daß Wir sie gerecht regieren, das Land und seine Bewohner bei ihren wohlerworbenen Rechten {ühen und Unsere landes- väterliche Fürsorge auf die Wohlfahrt derselben richten wollen.

»Qu Unserem Minister für Lauenburg haben Wir Unseren Minister- Präsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, von Bismarc(k- Schönhausen, ernannt und demselben befohlen, die Regierung nach Maßgabe der im Herzcgthum bestehenden Geseße und Landesordnungen zu führen, wollen auch alle Beamte des Herzogthums, nachdem Uns dieselben den Eid der Treue geleistet haben werden , in ihren Anstellungen bestätigen und belassen.

» Wir beauftragen Unseren Staatsminister, Grafen von Arnim-Boyßen- burg, von dem Herzogthum Lauenburg hiernach in Unserem Namen und Auftrag Besiy zu ergreifen, die obersten Behörden des Landes in Eid und Pflicht für Uns zu nechnien, und ibnen den Auftrag zur Vereidigung der übrigen Beamten zu ertheilen, indem Wir die Erbhuldigung des Landes bis zu dem Zeitpunkt vorbehalten, wo es Uns möglich sein wird, dieselbe in eigener Person entgegenzunehmen.

So geschehen Berlin, den 13. September 1869.

Wilhelm Rex.

S) (gegengez.) v. Bis8marck.«

Schleswig, 15. September. Das heute ausgegebene erste Stück des neuen Verordnungsblattes für das Herzogthum Schleswig enthält Folgendes:

Nr. 1. Einwohner des Herzogthums Schleswig! Durcl den Vertrag von Gastein seid Jhr demnächst einer besonderen Verwaltung unter der Autorität Sr. Majestät des Königs von Preußen überwiesen worden. Das Wort preußische Verwaltung schließt den Gedanken: » Gerechtigkeit, öffentliche Ordnung, Beförderung der allgemeinen Wohlfaährt« in sih ein. Indem ih auf Befehl Sr. Majestät des Königs von Preußen heute das Gouvernement des Herzogthums übernehme, verspreche ih Euch zugleich volle Berücksichtigung Eurer eigenen Jnuteressen. Jch er- warte von Euch Gehorsam gegen die Befehle Sr. Majestät und Ver- trauen. Schloß Gottorff, den 15. September 1865. Der Gouverneur des Herzogthums Schleswig, Generallieutenant, Generaladjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen: E. Manteuffel.

Nr. 2. Jch bringe hierdurch zur Kenntniß sämmtlicher Behörden, Beamten und Bewohner des Herzogthums Schleswig, daß auf Befehl Sr. Majestät des Königs von Preußen Allerhöchstdessen Civil- Kommissarius, Regierungs - Präsident Freiherr von Zedliß, Unter der Ober- leitung des Gouvernements die gesammte Civilverwaltung des Herzogthums führen wird. E. Manteuffel.

Nr, 3. Bekanntmachung, betreffend die Organisation der Verwaltung

im Herzogthum Schleswig. Mit Bezug auf vorstehenden Erlaß des Herrn Gouverneurs von Schleswig und die im 57. Stück des Verordnungsblattes für Schleëwig- Holstein und Lauenburg unter Nr. 224 abgedruckte Verordnung der Kaiser- lich Königlich österreichischen und Königlich preußischen obersten Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig - Holstein und Lauenburg vom 5. d. M. wird zur Regelung der Civilverwaltung des Herzogthums Schleswig Nachstehen- des angeordnet: 1) Unter unmittelbarer Aufsicht des Königlichen Kommissarius wird a) das s{chleswigsche Yoll- und Brennsteuerwesen unter der durch die Verordnung vom d. September d. J. sub 3 rücksichtlich der Kreuz! zollinspektorate gegebenen Einschränkung durch die »Schleswigsche Zolldirection«, die ihren Siß in Flensburg hat,

b) das Schleswigsche Postwesen durch die »ySchleswigsche Postdirec- tion«, die ihren Siß in Schleswig nimmt,

c) das Schleswigsche Telegraphenwesen durch die » Schleswigsche Telegraphendirection«, die ihren Sig in Flensburg hat,

verwaltet werden.

An der Spitze dieser besonderen Verwaltungen stehen, mit denselben Befugnissen, die sie in ihrem bisherigen Geschäftskreise hatten, die Chefs der bisherigen Schleswig-Holsteinischen Zoll-Direction, Ober-Post-Jnspection und Ober-Telegraphen-Jnspection.

2) Für alle anderen Zweige der Verwaltung werden die Geschäfte unter unmittelbarer Aufsicht des Königlichen Kommissarius von einer Behörde geführt, die unter dem Namen »Schleswigsche Regierung4 ihren Sig in Schleswig hat, Sie wird vier nach dex fachlichen Ver- \hiedenheit der Verwaltungsangelegenheiten getrennte Sectionen bilden

deren jede ihre Geschäftssachen nah Maßgabe der bestehenden Gesehe

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und Normen, so wie auch nach einer den ganzen Geschäftsbetrieb | Schlosse, wo derselbe von den Mitgliedern der Herzoglich holsteiuiscen

regelnden Justruction behandelt und erledigt. Die Erlasse der Regierung werden von dem Königlichen Kommissair, oder in seinem Auftrage vou einem der Sectionschefs unterzeichnet.

jenigen Gegenstände, welche den Geschäftskreis der Zten Scction bilden.

geistlichen und Unterrichts- Angelegenheiten , die wissenschaftlichen und Wohl- thätigkeitéanstalten , 10 wie das Medizinal - und Veterinairwesen. Der 11]. Sektion, deren Vorstand der Regierungs-Assessor von Rich t-

Verwaltung dabei fonfurrirt, einschließlich des Aushebungswesens und des Expropriationsverfahrens für Grundstücke, die zu. fortifikatorishen und mili- trischen Zwecken eiforderlich sind, und außerdem die disziplinarischen und ¿fonomischen Angelegenheiten der Genöd'armeric. j

Die IV. Section umfaßt die Verwaltung der Finanzen, zur Ernennung eines eigenen Chefs in drei besondere Büreaus (für die all-

gemeinen ¿Finanz-Angelegenheiten einschließlich der Geschäfte der Staatsbuch- | | wird der »Melenb. Ztg. « aus Teterow vom 14. September ge- | schrieben, scheint in unserer Gegend noch in diesem Herbste wieder | großartige Dimensionen annehmen zu wollen. | hôren, sind bei einer hiesigen Auswanderungs-Agentur im Verlaufe

halterei, für Domainen und Forsten, und für Steuer-, Landwesenssachen und das Freifuhrwesen) getheilt, die Geschäfte nah den speziellen Anwei- sungen des Königlichen Civil-Commissairs besorgen.

Jeder Section wird die Revision und Dezision des Rechnungswesens in ihrem vorbezeichneten Geschäftsfreise zugetheilt. E

Die Ernennung eines General-Dezisors des direkten Steuerwesens bleibt vorbehalten.

Alle Eingaben, Berichte und Anträge an die {leswigsche Regierung und deren einzelne Sectionen sind in dem Central-Büreau des Königlichen Civil-Kommissarius abzugeben, das sih im Mohns'schen Hause, dem so- genannten Prinzen-Palais, hierselbst befindet, Schleswig, den 5. Septem- ber 1865. Der Königlich preußische Civil-Kommissarius für das Herzogthum Schleswig. Freiherr von Zedliß.

Nr. 4. Bekanntmachung, betreffend die Herausgabe eines Verord- nungêblattes für das Herzogthum Schleswig. ¿

Flensburg, 12. September. Bei Gelegenheit des bevorste- henden Ausmarsches der bisherigen hiesigen Garnison nah Schleswig sind zwischen dem hicsigen Magistrat und den betreffenden Truppen,. den »H. Nachr. « zufolge, folgende Schriftstücke gewechselt worden :

»Bürgermeister und Rath der Stadt Flensburg haben nur mit dem größten Bedauern Kunde davon nehmen können, daß in Folge der Disloca- tion der Königlich preußischen Besazungstruppen das Königlich preußische 2, Schlesische Grenadier-Regiment Nr. 11, die Garnison in der Stadt Flens- burg in den nächsten Tagen verlassen wird. Von dem Einrücken des Re- giments im vorigen Herbste bis zur Stunde hat das entgegenkommende Verhalten des Regiments-Kommandos, und der Herren Offiziere, in dienst- licher sowohl als sozialer Beziehung, so wie die vortreffliche Mannszucht der

Mannschaft es uns als eine besondere Gunst betrachten lassen, dieses Regi- |

ment in unseren Mauern zu sehen. Wir haben zu keiner Zeit Anlaß gehabt, Konflikte mit Angehörigen des Regiments zu bedauern, desto öfter aber, das gute Einvernehmen zwischen Militair und Civil dieser Stadt zu bemerken

und sind überzeugt ,„. daß die ganze Einwohnerschaft das Gefühl des Be- | dauerns über den Abzug einer Garnison mit uns theilt, welche durch ihr | Verhalten, vom Höchsten bis zum Niedrigsten, verstanden hat, den richtigen | Veg zu wählen, um die natürlichen und wohlverdienten Sympathieen der |

Bevölkerung für das preußische Kriegsheer und den preußischen Namen zu | S Ó ; | Majestät sind den 16. d. M. früh Morgens von J\chl zurückgeklommen

(rhalten und neu zu beleben. Ew. Hoch- und Wohlgeboren dürfen wir

ergebenst bitten , den Ausdruck unseres Bedauerns über den Abgang des | Regiments Diesem gefälligst zu übermitteln und zeichnen mit ausgezeichneter | Brink- |

Hochahtung. Flensburg, den 8. September 18659. F. W. Funke. mann. H. Henningsen. A. C. Jensen. Nißsch. Johannes Petersen. Sr. Hoch- und Wohlgeboren dem Herrn General - Major von Korth in Flensburg. «

»Die Quschrift des Bürgermeisters und Rath der Stadt Flensburg, | welche der Garnison-Aelteste , Herr Generalmajor v. Korth, so gütig war, | nir heute zu übermitteln, hat mich und mein Regiment hoch geehrt und |

auf das Freudigste bewegt , denn es is uns darin das Zeugniß ausge- prochen , daß wir die wohlverdienten Sympathieen der Bevölkerung zu er- halten verstanden, die unsere Kameraden mit ihrem Blut einst erwar- ben, Aber nicht unserm Bemühen allein schreiben Sie das glückliche Ver- nehmen mit den Einwohnern Jhrer lieben Stadt zu. Erblicken Sie viel- mehr darin das natürlihe Ergebniß Jhres bereitwilligen Entgegen- iommens , ja Jhrer Opferwilligkeit bei der Anlage unsrer militai- tischen Einrichtungen , Jhrer Gastlichkeit in der Aufnahme und Pflege inserer Soldaten, Jhrer freundschaftlichen Gesinnung im Umgange mit allen Mitgliedern des Regiments. Obwohl nur kurze Zeit in Flensburg als Garnison, machen solche Erinnerungen das Herz uns schwer beim Ver- (issen Threr s{önen Stadt. Keiner von uns scheidet ohne innige, hezzliche Vünsche für das Glück und Wohlergehen ihrer Bewohner. Ueberall, wohin Se, Majestät unser Allergnädigster König Seine Grenadiere vom Regiment Nr, 11 auch senden möge, werde ih und mein Regiment Flensburgs in Uebe gedenken. Flensburg, den 10. Septembev 1865. gez. v. Zglinißki, berst und Regiments-Conunandeur. An den Hochlöblichen Bürgermeister ind Rath der Stadt Flensburg hier. «

_ Kiel, 15. September. (Kieler Ztg.) Der K. K. österreichische Aatthalter für das Herzogthum Holsiein, Feldmarschall - Lieutenant "reiherr von Gablenz, traf heute Nachmittag hier ein und wurde ion dem bisherigen K. K. Civilkommissar Freiherrn von Halbhuber, b. wie den K. K. Militairbehörden und Königlich preußischen Offi- leren begrüßt, Der Herr Statthalter begab sich sofort nah dem

| Landesregierung und den städtischen Behörden empfangen wurde Als Ehrenwache war im Schloß eine Compagnie des heute einge- Der 1sten Section, welcher der Regierungs-Rath von Rumohr vor- rückten 22. Feldjäger-Bataillons mit der Musikbande desselben auf- steht, wird die gesammte innere Verwaltung überwiesen, mit Ausnahme | gestellt, die nah Ankunft des Feldmarschall-Lieutenants sogleich ent- der der ¿ten Section zugetheilten Medizinal- und Veterinairsachen und der- | : / | Schloß gegenüber liegenden Korvette »Erzherzog Friedrih« w Die 2te Section , der der Justiz-Rath Rathjen vorsteht, umfaßt die | : n O He 9 S | reichische Garnison, das 22. | und zwei Züge Windischgräß-Dragoner, hier ein. 4 (t D! Hd . - , hofen ist, werden ale Militair-Angelegenheiten zugetheilt, soweit die Civil- | nover Start: vor LORN E PRU Nets I AL I I | tie Stadt geleitet. | sofort nach dem Einrücken von den österreichischen Truppen beseßt. 4 | Heute Vormittag inspizirte der Herr General von Manteuffel die Sie wird bis |

| Nr.

/ Oberhessen

.

lassen wurde. Von der seit vorgestern im hiesigen Hafen dein

übliche Salut gefeuert. Heute Morgen rückte unsere neue sster- österreichische Feldjäger-Bataillon Dieselben wurden

von Manteuffel und vielen preußischen Offizieren empfangen und in Die Hauptwache und die Schloßwache wurden

Fregatte » Gefion « und die Korvetten »Arcçcona-e- und » Vineta.«

Mecklenburg. Die Auswanderung nach Amerika,

Wie wir zuverlässig

von acht Tagen nicht weniger als zweihundert und einige vierzig Personen angemeldet worden, welche sämmtlich noch in diesem Herbste nach Amerika Übersiedeln wollen. Es sollen sich besonders viele Per- sonen aus der Gegend von Dargun darunter befinden.

Hessen. Darmstadt, 16. September. Soeben is die 40 des Regierungsblattes ausgegeben worden, welche die neue Strafprozeßordnung für die Provinzen Starkenburg und enthält. Dieselbe is datirt vom 13. September. Nach den desfallsigen gesehlichen Bestimmungen tritt jedes Geseh in Wirksamkeit vierzehn Tage nachdem dasselbe in Regierungsblatt er-

| schienen ist, die neue Strafprozeßordnung also mit dem 1. Oktober. Die gleichzeitig ausgegebene Nr. 41 des Regierungsblattes enthält

das zugehörige Gescy, die Wahl der Geschwornen und die Bildung der Geschwornenbank betrefsend, und eine Verordnung, die Strafgerichtskosten betreffend. Jn der Provinz Rbeinh-}en bleibt nah wie vor die französische Strafprozeßordnung , der sogenanzite Code d’instruction criminelle in Geltung, dessen Jnhalt übrigens, abgesehen von Verschiedenheiten in der Gerichtsorganisation 7 im Wesentlichen mit dem Jnhalt des in den diesseitigen Provinzen ein-

" geführten Geseßes übereinstimmt.

Frankfurt a. M., 17. September. (W. T. B.) Der heutigen »Europe« zufolge hat Lord Russell den Seemächten eine Cirfulardepesche zugehen lassen, in welcher er die Unterzeihnung einer Deklaration vorschlägt, wodurch der Sclavenhandel der Seeräuberei gleichgestellt und demgemäß bestraft wird.

Hesterreich. Wien, 17. September. (W. Ztg.) Se.

und geruhten Allerhöchstihren Aufenthalt in dem Kaiserlich Königlichen Lustschlosse Schönbrunn zu nehmen. Die »Wiener medizinishe Wochenschrift« konstatirt, »daß bis

“jeßt noch kein einziger wirklicher Cholerafall weder in Wien, | noch sonst in der österreichishen Monarchie vorgekommen ist. «

Die »Ung. Nachr.-, die am 1. Oktober zu erscheinen auf- hören, reibt die »Wiener Ztg.-, vernehmen, daß nunmehr auch eine Justruction für die in den K. Freistädten zu ernennenden König- lichen Kommwmissäre erlassen worden is, und heben daraus hervor, daß die Regierung, in Betreff der K. Freistädte von denselben Er- wägungen ausgehend, wie bei den Comitaten, ihre Maßregeln vor- läufig blos auf die durch das allgemeine Wohl und die Dienstes- interessen dringend gebotenen Personalveränderungen beschränkt. Den Königlichen Kommissären ist durch die fragliche Jnstruction dent städtischen Beamtenkörpern gegenüber dieselbe Aufgabe zugewiesen, wie den neuernannten Obergespänen in den Comitaten, und so- fern es die entsprehende Gebahrung mit den materiellen Jnteressen der Kommune erfordert, ist denselben auch die angemessene Umge- staltung der dermalen fungirenden äußern Gemeinderäthe anheimge- stellt, und haben sie, namentlich wenn sih auch eine wesentliche Aenderung des Wirkungskreises oder der Organisation dieser Körper- schaft als nothwendig herausstellen sollte, ihre einshlägigen Anträge höheren Orts zu unterbreiten. Jn Betreff der sonstigen administra- tiven und gerichtlichen Agenden haben auch für die k. Commissaire dieselben Bestimmungen zu geltèn, welche in der für die Obergespäne erlassenen Jnstruction enthalten sind.

Der Jnternuntius Freiherr von Prokesh wird in diesen Tagen auf der Rückreise nach Konstan- tinopel hier erwartet. Wie man uns versichert, {reibt die »Tr. Ztg« denke derselbe niht daran, sich von seinem Posten zurückzuziehen.

Triest, 14, September.

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