1865 / 224 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bours, zusammen 520 Mann, vereinigt worden waren. Heute war Ruhetag: Vor dem Diner im Schlosse : besuchten Se. Majestät, der Kronprinz und die Kronprinzessin, so wie sämmtlihe Prinzen und die noch hier anwesenden Fürst- lichkeiten, ein großes Orgel-Concert im Dom, in welchem der Orgel- \pieler Herr Engel von mehreren fremden. Künstlern unterstüßt

wurde. Am Abend begaben sich Se. Maj. der König nah Dölkau, |

15 Meilen von bier, um nah Sthkeudiz zu gelangen, wo Aller- höchstderselbe auf einer Soirée beim Grafen Hohenthal erschien. Morgén beginnen die Feldmanöver ungefähr in derselben Gegend, wo gestern das Corps-Manöver geendet hat. | i Lauenburg. Die » Provinzial - Corresp. « reibt : Eine Deputation der Lauenburgischen Stände hat sich in Folge eingeholter Allerhöchster Erlaubniß . nah Merseburg _begeben, um Sr. Majestät nächst dem Dank für die huldreiche Erfüllung

der von den Ständen früher geäußerten Wünsche zugleich die Bitte

vorzutragen, daß der König alsbald auch persönlich die Huldigung des Landes entgegennehmen wolle. x Schleswig - Holstein. Nach der »Prov. - Corresp.« hatte die Reise des Kriegs- und Marine - Ministers Herrn v. Roon nach den Herzogthümern den Zweck, über die Ausführung der Besesti- gungen an der Kieler Bucht, in Friedrichsort, bei Düppel und auf Alsen an Ort und Stelle weitere Bestimmungen zu treffen. Die bezüglichen Arbeiten sind, wie die bez. Corresp. weiter meldet; durch- weg kräftig in Angriff genommen und is noch eine größere Anzabl

von Offizieren des Jngenieur - Corps behufs Verwendung bei den | Befestigungs-Arbeiten zur Disposition des Gouverneurs von Schles- wig kommandirt worden. Die Nachrichten, daß die Arbeiten im |

Kieler Hafen einen Stillstand erfahren hätten, ist völlig grundlos.

Nach kiner in der »Eckernförd. Ztg « vom 20. d. M. enthalte-

nen Bekanntmachung des Sonderburger Amtshauses werden, in Gemäßheit eines Reskripts des Herrn Gouverneurs von Man-

teuffel vom 15. d. M. die Vorarbeiten Behufs Anlegung von Be- festigungswerken bei Sonderburg und auf den Sundewitter Höhen | demnächst, und zwar unter Leitung des Königlich preußischen Jn- |

genieurs Oberst von Mertens, vorgenommen werden.

Herr von Gablenz hat, nah der »Flensb. Nordd. Ztg.«, folgen- | den Tagesbefehl an die K. K. Besaßungstruppen im Herzogthum |

Holstein erlassen :

Durch das Allerhöchste Handschreiben Sr. Majestät des Kaisers, unseres | Allergnädigsten Herrn, d. d. Wien am 4. September 1865, bin ih zum | Statthalter des Herzogthums Holstein ernannt und ist mir die Leitung der |

Civil- und Militair-Verwaltung in diesem Herzogthum übertragen. Vor Allem freut es mich, wieder Theile des Armeecorps unter meinem Befehle zu finden, das vor dem Feinde zu führen ich die Ehre hatte! Es hat sich

somit, schneller als wir es Alle glaubten, die Voraussagung erfüllt, die ih |

aus\sprah, als ih vor noch nicht Einem Jahre Euch meinen Abschieds- gruß sagte. Die früheren Verhältnisse führten uns auseinander, die gegenwärtigen bringen uns wieder zusammen. Aber wie in der früheren Epoche, im fernen Jütland die Niederwerfung des Feindes, so is es jeßt unter den Segnungen des Friedens unsere gemeinsame Aufgabe, diejenigen

Soldatentugenden zur Geltung zu bringen, die der Friede heischt. Einträch- |

tiges Zusammenleben mit der Bevölkerung des befreundeten Landes. Erhal- tung der Kameradschaft mit den alliirten Königlich preußischen Truppen, mit denen vereint Jhr für dieselbe Sache siegreich gefochten habt; das ent- spricht den Intentionen unseres erhabenen Kaisers und Kriegsherrn! Daß dieselben strengstens befolgt werden, das erwarte ih von Euch ganz beson- ders, neben den Leistungen bezüglih Eures Geistes, Disziplin und militai- rischer Tüchtigkeit als Glieder der großen österreichishen Armee! Jndem ich die hierlands zurückgebliebenen Besazungstruppen freundlichst begrüße, behalte ih mir vor, demnächst bei Gelegenheit meiner Jnspizirungsreise Euch Alle

wiederzusehen, die Jhr Angesichts des Feindes Euch so vieles Recht auf |

meine unerschütterliche Zuneigung erworben habt, «

Schleswig, 19. September. Der Gouverneur des Herzog- thums Schleswig, General v. Manteuffel, wird der »Fl. Nordd. Qtg.« geschrieben, hat gestern die hiesigen Beamten in seiner provi- sorishen Wohnung im Esselbahschen Gasthofe versammelt gehabt j der Amtmann v. Plessen stellte seine Amtsuntergebenen vor, der Freiherr v. Zedliß die städtishen Beamten. Jn seiner Rede an die Versammelten sprach der Herr General, ähnlich wie neulich dem Regierungspersonal gegenüber, es deutlih und bestimmt aus, daß die Regierung Sr. Majestät des Königs von Preußen und damit auch die von demselben eingeseßte Verwaltung, an deren Spitze er stehe, als unverrückbares Ziel ihres Strebens die Wiedervereinigung beider Herzogthümer im Auge habej der Weg zu diesem Ziele bestehe in der Beruhigung des von Parteiungen zerrissenen Landes und in der Aufklärung desselben Über seine wahren Jnteressen. Dazu mitzu- wirken forderte der General nun auch die Beamten und besonders die Herren Geistlichen auf.

Hannover, 21. September. (W. T B.) Die »Neue Han- növersche Zeitung« meldet amtlih, das Graf Borries zum Präfi- denten, und Landdrost Staatsminister a. D. Bacmeister zum Vice- präsidenten des Staatsraths ernannt sind.

DOldenburg, 19. September. (Weser-Ztg.) Durch den Zoll- einigungsvertrag vom 4. April 1853 war Hannover und Oldenburg cin erheblicher Vortheil dadurch zugestanden, daß ihnen ein Voraus (das sogenannte praccipuum) von # Kopftheil zugesichert wurde,

welches indeß bei den Eingangsfsteuern und der Rübenzukersteuer den Betrag von 20 Sgr. per Kopf nicht übersteigen sollte, eine Grenze, welche bereits seit einer Reibe von Jahren erreicht ist. Dex Jolleinigungsvertrag vom 11. Juli d. J. hat diese Vortheile be. seitigt und an deren Stelle nur die Begünstigung treten lassen, daß Hannover und Oldenburg an den Eingangs- und an den (jeßt freilih nur noch kaum in Betracht kommenden) Augs. gangs - Abgaben ein Kopfäntheil von 275 Sgr. zugesichert ist. Außerdem erhält Oldeuburg darnach mit Rüsiht auf seine ungünstige Lage in Betreff der Zollverwaltung einen jährlicen Quschuß von 4500 Thlr. Diese Veränderung der Verhältnisse würde bei uns wie in Hannover einen recht erheblihen Ausfall in den Einnahmen an Zöllen und indirekten Steuern zur Folge haben, wenn nicht zugleich vertragsmäßig eine bedeutende Erhöhung der zwischen diesen Staaten, aber nicht mit dem Zollvereine gemeinschaftlichen Branntwein- und Salzsteuer festgestellt wäre. Diese Erhöhung deckt zum größten Theile jenen Ausfall. Nach einer in dem hiesigen »Magazin für die Staats- und Gemeindeverwaltung des Großher- zogthums Oldenburg« aufgestellten speziellen Berechnung wird der Ausfall, den unsere Finanzen vom 1. Januar 1866 an erleiden, muthmaßlich jährlich nur etwa 12,000 Tylr. betragen.

Desterreiz. Wien, 21. September. Die heutigen » Wiener Blätter « bringen folgendes » Kaiserliche Manifest« vom gestrigen Zat:

An Meine Völker! Die Machtstellung der Monarchie durch eine gemeinsame Behandlung der höchsten Staatsaufgaben zu wahren und die Einheit des Reiches in der Beachtung der Mannigfaltigkeit seiner Bestand- theile und ihrer geschichtlichen Rechtsentwicklung gesichert zu wissen dies ist der Grundgedanke, welcher in Meinem Diplome vom 20. Oktbr. 1860 einen Ausdru fand und Mich zum Wohle Meiner treuen Unter- thanen fortan leiten wird. Das Recht der Völker , durch ihre legalen Vertretungen bei der Gesehgebung und Finanzgebahrung beschließend mit- zuwirken, diese sichere Bürgschaft für die Förderung der Interessen des Reiches wie der Länder, i} feierlich gewährleistet und unwiderruflich fest- gestellt. Die Form der Ausübung diescs Rechtes hat das mit Meinem Patente vom 26. Februar 1861 kundgemachte Grundgesey über die Reichs- vertretung bezeichnet, und im sechsten Artikel des gedachten Pa- tentes habe Jch den ganzen Jnbegriff der vorausgegangenen, der wie- der ins Leben gerufenen und der neu erlassenen Grundgesehe als die Ver- fassung Meines Reiches verkündet. Die Belebung dieser Form , die har- monische Gestaltung des Verfassungsbaues in allen seinen Theilen, blieb dem freien Zusammenwirken aller Meiner Völker anheimgegeben.

Nur mit warmer Anerkennung kann Jch der Bereitwilligkeit geden- ken, mit welcher durch eine Reihe von Jahren ein großer Theil des Reiches, Meiner Berufung folgend, seine Vertreter in die Reichshauptstadt entsandte, um im Gebiete des Rechtes, der Staats- und Volkswirthschaft, hochwichtige Aufgaben zu lösen. L

Doch unerfüllt blieb Meine Absicht, die Jch unabänderlich bewahre, den Interessen des Gesammtstaates die sichere Gewähr in einer ver- fassungsmäßigen Rechtsgestaltung zu bieten, die ihre Kraft und Bedeu- tung in der freien Theilnahme aller Völker findet. Ein großer Theil des Reiches, so warm und patriotisch auch dort die Herzen schlagen, hielt sich beharrlich fern von dem gemeinsamen legislativen Wirken, indem er seine Rechtsbedenken durh eine Verschiedenheit der Bestimmungen jener Grundgeseße zu begründen sucht, welche in ihrer Gesammtheit eben die Verfassung des Reiches bilden.

Meine Regentenpflicht verbietet es, Mich länger der Beachtung einer Thatsache zu verschließen, welche die Verwirklihung Meiner, der Ent- wickelung eines freien Verfassungslebens zugewandten Absicht hemmt und das Recht aller Völker in seiner Grundlage bedrodt; denn auch für die Länder, welche nicht zur ungarischen Krone gehören, wurzelt die gemein- same legislative Berechtigung nur in jenem Boden, welcher im Ar- tifel VI. des Patentes vom 26. Februar 1861 als die Verfassung des Reiches bezeichnet wird. Jnsolange die Grundbedingung eines lebens- vollen Jnbegriffes von Grundgesetzen, der klar erkennbare Einklang feiner Bestandtheile, fehlt, is auch das große und gewiß segenverheißende Wek einer dauernden verfassungsmäßigen Rechtsgestaltung des Reiches nicht zur That geworden.

Um nun Mein Kaiserliches Wort lösen zu können; um der Form nicht das Wesen zu opfern, habe Jch beschlossen, zu chst den Weg der Verständigung mit den legalen Vertretern Meiner Völker in den östli- hen Theilen des Reiches zu betreten, und dem ungarischen, sowie dem froatischen Landtage das Diplom vom 20. Oktober 1860 und das mit dem Patent vom 26. Februar 1861 kundgemachte Grundgesez über die Reichsvertretung zur Annahme vorzulegen. Jn Erwägung jedoch, daß es rechtlich unmöglich ist, eine und dieselbe Bestimmung in einem Theile des Reichs zum Gegenstande der Verhandlung zu machen, während sie gleichzeitig 1n den anderen Theilen als allgemein bindendes Reichsgesey behandelt würde sehe Jch Mich genöth'gt, die Wirksamkeit des Gesehe® über die Reichsvertretung mit der ausdrücklichhen Erklä- rung zu fistiren, daß Jh Mir vorbehalte, die Verhand- lungs-Resultate der Vertretungen jener östlihen Kön1g- reie, falls fie eine mit dem erne tli Gen Bestande und der Machtstellung des Reiches vereinbare Modification der erwähnten Gesehe in sih s{chließen würden, vor Meiner Entschließung den legalen Vertretern der anderen Kön1g- reiche und Länder vorzulegen, um ihren gleihgewichtigen Ausf\fpruch zu vernehmen und zu würdigen. i

Ich kann es nur beklagen, daß dieser unabweislich gebotene Schritt auch einen Stillstand in dem verfassungsmäßigen Wirken des engere? Reichsrathes mit sich bringt, allein der organische Zusammenhang Unk die gleiche Geltung aller Grundbestimmungen des Gesehes für die gf

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sammte Thätigkeit des Reichsrathes macht eine Scheidung und theilweise Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Gesehes unmöglich.

So lange die Reichsvertretung nicht versammelt ist, wird es die Auf- gabe Meinex Regierung sein: alle unaufschieblichen Maßregeln, und unter | diesen insbesondere jene zu treffen, welche durch das finanzielle und volks-

wirthschaftliche Jnteresse des Reiches geboten sind.

Frei ist die Bahn, welche mit Beachtung des legitimen Rechtes zur |

Verständigung führt, wenn was Jch mit voller Zuversicht erwarte | ein opferfähiger, versöhnliher Sinn, wenn gereifte Einsicht die Erwägung | Meiner treuen Völker leitet, an rwoelche dieses Kaiserliche Wort vertrauens- |

voll gerichtet is. «

Gleichzeitig mit diesem Manifest ist das nachstehende » Kaiserliche

Patent« von demselben Tage erschienen :

Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von

Oesterreich 2c. 2c., thun fund und zu wissen: Jn Erwägung der unabweislichen Nothwendigkeit, zur Gewinnung dauernder Grundlagen für eine verfassungsmäßige Rechtsgestaltung des

Reiches den Weg der Verständigung mit den legalen Vertretern der |

Länder der ungarishen Krone zu betreten und zu diesem Ende den be- treffenden Landtagen das Diplom vom 20. Oktober 1860 und das mit dem Patente vom 26. Februar 1861 kundgemachte Geseh über die Reichs- vertretung zur Annahme vorzulegen ;

In weiterer Erwägung, daß eine gleichzeitige Behandlung dieser Ur-

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funden als allgemein bindendes Reichsgeseß hiedurch ausgeschlossen wird, |

verordnen Wir nah Anhörung Unseres Minislerrathes, wie folgt: Erstens: Die Wirksamkeit des Grundgeseßes über die Reichsvertre- tung wird mit dem Vorbehalte sistirt, die Verhandlungsresultate des un- garischen und des froatischen Landtages, falls sie eine mit dem einheit- lichen Bestande und der Machtstellung des Reiches vereinbare Modification

der erwähnten Gesehe in sich {ließen würden, vor Unserer Entschließung |

den legalen Vertretern der anderen Königreiche und Länder vorzulegen, um ibren gleihgewichtigen Ausspruch zu vernehmen und zu würdigen. Zweitens: Junsolange die Reichsvertretung nicht versammelt ist, hat

Unsere Regierung die unaufschieblichen Maßregeln, und unter diesen ins- | besondere jene zu treffen, welche das finanzielle und volkswirthschastliche |

Interesse des Reiches erheischt. i H Endlich wird von den Regierungsorganen noch folgendes, unter dem 17. d. M. erlassene Königl. Einberufungsschreiben des ungari- hen Landtags (litterae regales) veröffentlicht :

reichen apostolischen Vorfahren des heiligen Stephan gehörigen Län- der über die den neuerdings wesentl ten L (tis passende gerechte, billige und eben darum dauerhafte Lösung der schweben-

den staatsrechtlichen Fragen, sowie über die Uebereinstimmung der ver-

fassungsmäßigen Rechte Unseres geliebten Ungarns mit den unabweis- | lichen Forderungen des Bestandes und der Machtstellung Unseres Reiches | mit den Ständen und Abgeordneten des Landes berathen und heilsame |

Gesehe schaffen können. Zu diesem Zwecke und damit wir nach glüd-

licher Lösung der obigen Vorfragen über die am 14. Februar |, Q E 1 ly Ph 1861 iciütsenth anädigsten Königliden Einberufungsschreiben be- | in allen den Fällen verweigert werden, wo die einzelnen Redner zeichneten, so ivie über andere die Erhöhung des Glückes, die Beförde- |

rung der geistigen uud materiellen Jnteressen, die Mehrung des öffentlichen |

Wohles des Landes bezweckende zahlreiche hochwichtige und enen Auf- {ub erleidende geseßliche Verfügungen mit den getreuen Ständen und

nen, haben Wir die Einberufung und Verkündigung des mit Hülfe Gottes durch Unsere eigene Person in Unserer Königlichen Freistadt Pesth zu eröffnenden und zu leitenden gemeinsamen

Euch biermit ernstlich befehlen, daß Jhr an dem bestimmten Orte Hn zur bestimmten Zeit in Gemäßheit der auf Grundlage des Gesetzartikels V.

vom Jahre 1848 publizirten Wahlordnung aus Eurem Schooße zu wäh- |

lende Deputirte, frieden- und ruheliebende geeignete Männer ohne Wider- rede zu senden verpflichtet seid, welche auf besagtem Landtage zu erschei- nen, dort mit den übrigen Prälaten und Reichsbaronen, jo wie den Ständen und Repräsentanten Unseres Königreiches Ungarn und der da- mit verbundenen Theile Unsere gnädigsten Absichten und Propositionen

als einzig und allein auf das Heil, die Erhaltung und die Blüthe des Landes gerichtet, das Weitere zu vernehmen und darüber zu berathen, so |

wie zu verhandeln als ihre Schuldigkeit erachten sollen. Jm Uebrigen bleiben

Vir Euch mit Unserer Kaiserlich Königlichen Huld und Gnade gewogen». |

Das zufolge des Königlichen Einberufungssreibens an den

18, September in Beireff der Wahlvorbereitungen lautet : Wir Franz Joseph 2c. 2c. 2c.

leite y: fte dunsche Unseres väterlichen Herzens, daß | ] C eleites: von bem. lebbaîten Wunsche Unseres Bein e L Kurse bei je einer der Kreisschulen des Bezirks eröffnet werden sollen.

die schwebenden staatsrechtlichen und, andere hochwichtige Fragen , welche

das geistige und materielle Wohl Unseres geliebten Königreichs Ungarn berühren, mit ernster Bedachtnahme auf die Lebensbedingungen Unserer | Gesammtmonarchie und die Juteressen des Landes je eher zur geseymäßi- | gen Lösung gelangen , haben Wir den ungarischen Landtag auf den | 10, Dezember 1865 in Unsere Königliche Freistadt Pesth einzuberufen und | behufs Wahl der Abgeordneten die mit Unserer Entschließung vom | 7. Januar 1861 ‘genehmigte Wahlordnung auch dermalen in Anwendung |

zu bringen beschlossen.

entlich geänderten Verhältnissen anzu- |

Kraft è Unserer Allerhöchsten Königlihen Macht und Gewalt finden Wir demzufolge allergnädigst zu gestatten, daß die zufolge Unseres Handschreibens vom d. November 1861 aufgelösten Komi- tats-AusLschüsse und Königlich freistädtishen Repräsen- tonten-Körperschaften anstatt der im §. 7 des Ges. Art. V. vom Jahre 1848 bezeichneten General-Versammlungen zur Konstituirung der Wahlbezirke und der Central - Wahlkommissionen ein- berufen werden fönnen, und Euch hiermit ernstlich zu verordnen und zu befehlen, daß Jhr die zur Durchführung der Wahlen erforderlichen gesehz- lichen Maßnahmen ungesäumt einzuleiten für Eure Pflicht erachtet.

Denen Wir übrigens mit Unserer Kaiserlich - Königlichen Huld und Gnade gewogen bleiben.

Großbritaunien und Jrland. London, 20. Septem- ber, Ju aller Stille geht die Polizei mit weiteren Verhaftungen

| gegen die Fenier vor. Jn Cork soll die Polizei eine Masse von

Schriftstücken gefunden haben, welche sich auf die Bewegung beziehen ; wie ein dort erscheinendes Blatt wissen will, ist ein vollständiges Register der Verschworenen darunter, welches die Namen von 3000 Einwohnern der Grafschaft enthält , so daß die Polizei nun jeden Betheiligten binnen vierundzwanzig Stunden in Sicherheit bringen fann. 400 Konstabler sind in Cork in Thätigkeit oder der Befehle seitens der Behörden gewärtig. Von Ballincollig sind Dragoner und Artillerisien herangezogen worden / doch wird die Behauptung, daß auch in der Garnison von Cork der Feniismus Anhänger habe, jeßt entschieden in Abrede gestellt, Nachdem die Friedenswahrungs- Afte für die Stadt und Grafschaft Cork in Kraft geseht worden, hat die Regierung als Ergänzung noch eine Proclamation erlassen, nah welcher bis zum 23sten d. alle im Besiße von Privatleuten befindlichen Waffen abgeliefert sein müssen. Bei der Ankunft von Dampfern aus Amerika wird in Queenstown das Gepäck der Passagiere polizeilih durchsuht und nah Waffen oder verrätherischen Schriftstücken gefahndet; der vorgestern in jenem Hafen arretirte frühere

| Hauptmann in der südstaatlichen Armee, John M'Cafferty, istvor den Ma- | gistrat gebracht und von demselben zu weiterer Untersuchung in die | Haft zurücgeshickt worden. Jn seinem Besiße haben sich Bücher | und Dokumente in Bezug auf die fenische Verschwörung, zwei Wir Franz Joseph l. 2c. 2. 2c. Geleitet von dem aufrichtigen | Bezug aus fenische Versch! g, F Wunsche Unseres, die Beglückung Unserer Völker anstrebenden väterlichen | Herzens, daß durh Unsere, im Sinne der bestehenden Geseye zu ge- | schehende Königliche Jnauguration die feierliche Krönung, so wie die Aus- | fertigung des Königlichen Jnaugural - Diploms jenes Band der Liebe, | welches Uns an Unser geliebtes Ungarn bindet, immer mehr befestigt | werde, eröffnen Wir wieder jenes Feld, auf welchem Wir vor allem | Andern über das wechselseitige Verhältniß der zur Krone Unseres glor- |

Exerzier-Anleitungen und zwei Revolver gefunden.

Frankrei. Paris, 20. September. Die Sigzungen der Munizipalräthe sind nah dem Geseße vom 10. Mai 1855 nicht öffentlih, und ‘nach dem Geseze vom 18. Juli 1837 dürfen ihre Verhandlungen offiziell nur mit (Genehmigung der vorgeseßten Be- hörde veröffentlicht werden. Auf diese geschlichen Bestimmungen ge- stügt, hat der Minister des Innern, Herr Lavalette, unterm 16. d. ein heute im »Moniteur« veröffentlichtes Rundschreiben an alle Prä- feften ergehen lassen und denselben eingeschärft, daß dem neuerdings

in verschiedenen Munizipalräthen hervorgetretenen Drange nah

größerer Oeffentlichkeit mit der Kraft des Gesehes entgegen getreten werden müsse. Nur mit ausdrülicher Genehmigung des Präfekten dürfe ein Protokoll oder ein summarischer Bericht einer Munizipal- raths-Sizung veröffentlicht werden; jene Genehmigung müsse aber

namhaft gemacht werden sollten. S Durch kaiserliches Dekret vom 18. d. ist der Unter- Gouverneur von Algerien , Divisions-General Desvaux, auf sein Ansuchen zur

( i Cu . | Disposition gestellt und zu seinem Nachfolger der Divisions-General Abgeordneten Unseres geliebten Ungarns und der mit ihm verbundenen | Theile nah dem Wunsche Unseres väterlichen Herzens Uns berathen kôn-

de Ladmirault, bisheriger Chef der ersten Garde-Jnfanterie-Divisionz

| ernannt worden.

Der Kaiser und die Kaiserin haben sih, wie dem »Moniteur« aus Biarrißt telegraphirt wird, vorgestern nach Saint-Jean de Luz be-

Landtages auf den 10. Dezember, als den zweiten Ad- | geben, um die Hafenbauten von Socoa in Augenschein zu nehmen. )TC Ç . j

vent - Sonntag des Jahres 1865, beschlossen. Weshalb Wir |

Am Abend kehrten sie nah Biarriy zurü.

F talien. Florenz, 17. September. Der König ist gestern hier eingetroffen und wurde auf dem Bahnhofe von sämmtlichen Ministern empfangen, die sich hierauf unter seinem Vorsige zu cinem Ministerrathe versammelt haben. Victor Emanuel wird blos einige Tage bier bleiben und sich dann nach Mailand und Somma be- geben, wo die Truppen der Lombardei unter dem Befehle des Prinzen Humbert Lager-Uebungen anstellen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 20. Sep- tember. Die »Dt. Pet. Ztg.« meldet: Der Kaiser hatte mit Rück- sicht auf die Nothwendigkeit , unverzüglich Maßregeln zur Vorberei-

tung einer gewissen Zabl ‘von Lehrern für Volksschulen zu treffen,

Königlich ungarischen Statthaltereirath gerichtete Reskript vom | am 23. März d. J. befohlen, daß vorläufig and bié que GrE

besonderer Lehrer - Seminarien in den Lehrbezirken von St. Peters- burg, Moskau , Charkow, Kasan und Odessa besondere pädagogische

In Folge dessen hat die Stk. Petersburger Schuldirection auf An- ordnung des Kurators des St. Petersburger Lehrbezirks seit dem August pädagogische Kurse in der Andreasschule eröffnet und fordert diejenigen, welche sich zu Lehrern der Volks - Elementarschulen aus- bilden wollen, auf, ihre Gesuche um Aufnahme in diese Kurse ein-

zureichen. S a g Auf Ansuchen Sr. Kaiserlichen Hoheit des Ober - Befehls-

E E L E E E L R D L E E R S R L E I E pID Me E T E A P E G E “Lee Ar I-T T “C T I T Ir * T T E T O E B D I O P T E I A M T T E P T T T E E I E reg T Ce T Trg Tr Ke ¡Mrt -T 2 T E T U mTIT Tor R C E A S T E A A E I E t A D P e be Pag, Fie R Ie ee Go H H E S T Cte E E L S A D 4:4 G 2 H M drt. zin Eo. e R E 1 P L Ert R T S Zie A ja d C eute E L E s G E Me E E M e e E ette dus J S e s 2 E

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