1887 / 169 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jul 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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leihten Absatz findet. frish zum Versandt. F Die Preise für Fertigetsen

Fabrikanten.

und weiter gesunken

den Verkehrs-Rückgang einbezogen. dert rungen ist immer noch einigermaßen befriedigend

Die Preise hielten Stand.

Produkt. W.D D)

Bradford, 21. Juli.

(W, D B)

Paris, 21. Juli.

Hr. de Lesseps den Ge für das Jahr 1889 1n

weniger zuversichtlich als die früheren Berichte auëspriht, der Hoffnung festhält, daß im Jahre 1889 die Verbindung zwischen die zur Vollendung des ganzen Werks erforderlichen Arbeiten könnten dann, wie es \. Z. auch beim Kaiser filien wohnte der Versammlung bei und wurde beim Eintritt mit

beiden Meeren hergestellt sein werde ; Susezkanal geschehen, fortgesetzt werden. Der

lebhaften Zurufen begrüßt. Submissionen im Auslande. Belgien.

3, August, 11 Uhr Vormittags. Société Nationale des chemins de fer vicinaux; Bureaur rue de la loi Nr. 9 zu Brüffel. Voranschlag 138 970 Fr. und beim äIngenieur Jadot, rue Marché-aux-légumes Nr. 25 zu Arlon.

der Linie „Vourcy—Houffalize“. ) 10000 Fr. Näheres in obigem Bureau Das Lastenheft ist zu 1 Fr. käuflich.

Verkehrs - Anstalten.

Die Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Fahre 1886 im Vergleich zu der in den Fahren 1885 und 1884 (Jahrgang 1887, 4 Heft) zum Gegenstand eingehender statistisher Darstellung gemacht. darnach im 113 614 975 t (gegen 111 200 231 t im Iahre 1885 und 107 074927 t den Verkehr im Inlande 96 694 535 t (gegen 93 460 45634 t hbcezw 91 047 4123 t), mit dem Aus- lande 16 990 440 t (gegen 17 739 7743 t bezw. 16 027 5145 t). Von dem úFnlandverkehr blieben im engeren Lokalverkehr der einzelnen Verkehrs- bezirke 38 514 150 t (gegen 37 418 2005 t bezw. 36 450 38795 b); m

wurden

58 110 385 t (gegen 56 042 256 t bezw. 94 SOT ORT D) l lantéverkehr kamen auf den direkten Verkehr zwischen Deutschland 15 479 6761 t 16 235 11324 t im Sahre 1885 und 15 496 423 t im Jahre 1884), auf 1510 7634 t Deutschland

bat C Thamer im „Archiv für Eisenbahnwesen“

Der gesammte Güterverkehr umfaßte

im Jahre 1884). Davon kamen au!

gegenseitigen Austau!d der Verkehrsbezirke

und dem Aus!ande im Jahre 1886

Auéland zu Ausland So D Us (gegen 9772 2814 t

die Durchfuhr von 1504661 t bezw. wurdei 9513 464 t

bezw.

Nach Deutschland eingeführt wurden 5 966 212 t (gegen 6 462 832 t bezw, 5 694 9434 t). Bei Berücksichtigung des Umstandes,

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Stedbricfe und Untersuhungs-Sawßen.

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zerfäufe, Berpachtungen, Verdingungen

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E L E E E

1) Stebriefe und Untersuchungs-Sachen.

[21346] Steck{tricfss-Criedvigung. - Der unterm 29. Mai 1887 hinter den Schlosser Anton Robert Haeßler, gen. Horn, aus Höken- dorf erlassene Steckbrief ist erledigt. Altona, den 19. Juli 1887. Der Erste Staatsanipalt.

[21169]

Der Steckbrief gegen den Tagelöhner Peter Diedrich Bröcker zu Vömmelbach bei Halver vom 11. März 1887 in Nr. 67 (63365) ift erledigt.

Lüdenscheid, den 18. Juli 1887.

Königliches Amtsgericht.

[21171] Beschluß.

Auf Antrag der Königlihen Staatsanwaltschaft wird gegen:

1) Valentin Streit, geboren am 2. September 1863 zu Idesheim, zuleßt daselbst wohnhaft,

2) Maximilian Backes, geboren am 11. Oktober 1863 zu MNittersdorf, zuletzt daselbst wohnhaft, :

3) Mathias Jegen, geboren am 15, Juli 1863 zu Röhl, zuletzt daselbst wohnhaft,

4) Peter Schmitt, geboren am 7. August 1863 zu Ernzen, zuletzt daselbst wohnhaft,

5) Iohann Kreutz, geboren am 14, Dezember 1863 zu Hosten, zuletzt zu Neidenbach wohnhaft,

6) Wilhelm Michels, geboren am 13. Mai 1863 zu Wallendorf, zuleßt daselbst roohnhaft,

7) Georg Propson, geboren am 9. März 1864 zu Ritteredorf, zuletzt daselbst wohnhaft,

8) Karl Ernst Becker, geboren am 15. Januar 1864 zu Eblenz, zuletzt daselbst wohnhaft,

9) Thomas Schaefer, geboren am 3. März 1864 zu Seffern, zuleßt wohnhaft daselbst,

10) Johann Josef Lardy, geboren am 25. Oktober 1864 zu Ferschweiler, zuletzt daselbst wohnhaft,

11) Christoph Braun, çeboren am 13. Septem- ber 1864 zu Îrrel, zuletzt daselbst wohnhaft.

12) Gerhard Faber, geboren am 29. Februa 1864 zu Badem, zuletzt dasclbst wohnkaft,

13) Johann Theis, geboren am 23, Juli 1864 zu Badem, zuleßt daselbst wohnhaft,

14) Bernard Weber, geboren am 24. Februar 1864 zu Pikliessem, zuletzt daseibst wohnhaft,

15) Johann Reicher, gebocen am 29. Juli 1864 zu Roth, zuleßt wohnhaft da}elbst, :

16) Johann Huberty, geboren am 13. März 1864 zu Wallendorf, zuleßt daselbst wohnhaft,

17) Nicolaus Koch, geboren am 29. Dezember 1864 zu Mettendorf, zuleyt daselbst wohnhaft,

18) Peter Bret, geboren am 29. Januar 1865 zu Brimmingen, zuletzt daselbst wohnhaft, E

19) Jacob Piercs, geboren am 12, Juni 1865 zu Mülbach, zulett daselbst wohnhaft,

90) Peter Machtemes, geboren am 10. Sep- tember 1865 zu Niederraden, zuletzt daselbst wohnhaft,

91) Nicolaus Richter, geboren am 27. Mai 1865 zu Oberraden, zuleyt daselbst wohnhaft,

99) Mathias Mirkes, geboren am 23. November 1865 zu Sinspelt, zuleßt daselbst wohnhaft,

93) Wilhelm Streit, geboren am 3, Februar

65 zu Idesheim, zuleyt daselbst wohnhaft,

Auch {were und Feinblehe kommen meist Für Export- Artikel ift befriedigende Nachfrage. verharrten in fester Tendenz. diferiren die Schienenpreise bei einzelnen Lieferungen um 0,40—0,50 pro Doppel-Centner gegen frühere Festseßungen zu Ungunsten der Schienen für Nebenbahnen hielten fich verhältnißmäßig besser im Werth. Der Versandt von Steinkohlen is nah und nah von ca. 160000 Mtr.-To. wöchentlich unter 150 000 Mtr.-«To. Namentlich sind die geringeren Flammkohlen, deren Förderung zeitweise fast auf die Hälfte herabgeseßt wurde, in Der Vertrieb der feineren Sorti- Ziemlich beachtet sind außerdem Fettkohlen und das beim Waschbecrieb gewonnene

Wolle ruhig, Käufer balten sich vom Markte zurück, weil die Preise zu den Garnpreifen außer Verhältniß stehen, Garne unverändert, Stoffe ruhig.

In der heutigen General- versammlung der Aktionäre der Panamagesellschaft verlas \chäftsbericht, der sih in Bezug auf die Aussiht genommene Eröffnung des Kanals

wangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl,

5

Norloosuna, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

/ ; h : La e E Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Lftien-GWesellich.

l | | |

Allerdings | Empfang mit der Eisenbahn

dem deutschen Binnenlande

12 644 7164 t).

(gegen 24371845 t bezw.

indeß an

von Bra-

maßen :

Cisenerze 41475075 t, 2 886 778 t, , Erde 2681 7823 t, 9 501 274 t, 18081113 t, Eisen und Stahl 1 128 4912 t, Gerste feln 950 7798 t,

L AQU Kaution Provinzial- Rohzucker

Cement 689 567 t,

Obst 427 1225 t, 358 041 t,

Jahre 1886 | 4288245 t, nirter Zucker

Glas 296 410 t,

befördert YBom Aus-

(aegen 127 904 t, (geaen | bahnshwellen 102 396 t, auêgeführt 9 S801 4791 t),

64 2271 t, Hopfen 48 847# t,

Knochenkohle 16524 t. __

Oa de .

24) Wilhelm Friedrich, gebocen am 19, April

| 1865 zu Maten, zuleßt daselbst wohnhaft,

25) CTaëpar Schillen, geboren am 15. März 1865 zu Meisch, zuleßt daselbst wohnhaft,

26) Philipp Lippert, geboren am 8. Januar 1865 zu Röhl, zuletzt daselbst wohnhaft,

27) Iacob Machtemes, geboren am 1865 zu Chlenz, zuletzt daselbst wohnhaft,

28) Heinrih Nicolaus Schoites, geboren am 98. September 1865 zu Eßlenz, zuleßt daselbst wohn{baft,

29) Jacob Hoffmaun, geboren am 2. November 1865 zu Oberwe!ler, zuleßt daselbst wohnhaft,

30) Friedrih Besselich, geboren am 13. Januar 1855 zu Schleid, zuleßt daselbst wohnhaft, 31) Hubert Himpler, geboren am 1865 zu Schleid, zuleßt daselbst wohnhoft, :

39) Nicolaus Dionisius, geboren am 15, Juni 1885 zu Sefferweich, zuletzt daselbst wohnhaft,

33) Anton Müller, geboren am 7. Januar 1865 zu Sefferweich, zuleßt wohthaft dafelbst,

34) Mathias Theis, geboren ain 31. März 1365 zu Sefferweich, zuleßt wohnhaft daselbst, :

35) Mathias Maier, geboren am 19. April 1865 zu Bollendorf, zulcit daselbst wohnkaft,

36) Johann Wagner, geboren am 15. Dezember 1865 zu Ernzen, zuleßt daselbs wohnhaft,

37) Mathias Reles, gehoren am 29. 1865 zu Irrel, zuletzt daselbt wohnhaft,

38) Jacob Ritter, geboren am 8. April 1865 zu TIrrel, zuletzt daselbst wohnhaft,

39) Peter Schleder, geboren am 19. Mai 1869 zu Irrel, zuleßt daselbst wohnhaft, i

40) Georg Zeien, geboren am 14. Oktober 1865 zu Prümzurlei, zuleßt daselbst wohnhaft,

41) Kilian Mayer, geboren am 4. April 1865 zu Badem, zuletzt daselbs wohnhaft,

42) Mathias Iosef Neisen, geboren am 15. Juni 1865 zu Badem, zuletzt daselbst wohnhaft,

43) Valentin Schmitz, geboren am 30, August 1865 zu Badem, zuleßt daselbst wohnhaft,

44) Damian Kiewel, gebo:en am 14. Januar 1865 zu Gondorf, zuleßt daselbst wohnhaft,

45) Johann Biehr, geboren am 8. März; 1865 zu Biesdorf, zuleßt daselbst wohnhaft,

46) Johann Laux, geboren am 17. Dezember 1865 zu Biesdorf, zuletzt dafclbst wohnhaft,

47) Johann Mayer, geL%oren am 12. April 1865 zu Biesdorf, zuletzt daselbst wohnhaft, \

48) Nicolaus Marten, geboren am 26. Juni 1865 zu Biesdorf, zuleßt daselbst wohnhaft,

49) Peter Bohn, geborea am 6. September 1865 zu Kructen, zuleßt daselbft wohnhaft,

50) Thomas Gilbert, geboren am 20. April 1865 zu Kruchten, zuleßt daselbst wohnhaft,

51) Dominik Reuter, geboren am 25. Januar 1865 zu Kruchten, zulet;t daselbst wohnhaft,

59) Peter Schaustea, geboren am 13. Dezembec 1865 zu Körperich, zuleßt daselbs wohnhaft,

53) Thomas Wagner, geboren am 2. April 1865 zu Körperich, zuleyt daselbst wohnhaft,

54) Johann Harvsen, geboren am 8. August 1869 zu Dkersgegen, zuleßt daselbst wohnhaft,

55) Johann Peifer, geboren am 21. November 1865 zu Mettendorf, zuletzt daselbst wohnhaft,

56) Theodor Weber, geboren am 16. April 1865 zu Mettendorf, zuleßt daselbst wohnhaft,

Sul!

13, Juni

Oktober

Verkehr mit den Seehäfen zu einem dem übersecischen Auslande darstellt, ch vielfa als Ausfuhr aus Deutsch- land, der Versandt mit der Cisenbahn aber sih als Einfuhr nah Deutschland charakterisirt, betrug der Wechselverkehr zwischen den deutshen Verkehrébezirken (mit Aus (gegen 50 365 9574 t bezw. 48 583 9542 t). Der Verkehr der deut- \chen Verkehrsbezirke (aus\s{ließlich der Seehäfen) mit dem Aus- lande (einschließlich der Seehäfen) bezifferte sich wie folgt:

Ausfuhr: a. Versandt des deutschen Binnenlandes nah dem Aus- lande im Jahre 1886 9 230925 t (gegen 9487 249 t im Jahre 1885 und 9 516 879 t im Jahre 1884), b. Empfang der Seehäfen aus 36011475 t (gegen 3 239 114 t bezw. 3 127 8371 t), zusammen = 12 832 0723 t (gegen 12 726 363 t bezw.

\chluß der Seehäfen) 52050714 t

Einfuhr: a. Empfang des deutshen Binnenlandes aus dem Aus- lande 5 560 §99 t (gegen 5 751 501 t bezw. 5 1448925 t), b. Ver- sandt der Seehäfen nach dem deutschen Binnenlande 2458 523# t 2885245 t), 8 0194224 t (gegen 81886854 t bezw. 80301375 t).

Die Durchfuhr von Ausland zu Ausland sowie zwischen dem Aus- land und den deutshen Seehäfen stellt sih für 1886 folgendermaßen dar: a. Durchfuhr von Ausland zu Ausland 1510 763# t (gegen 1504661 t bezw. 5310913 t), b. Vers ) 9282 53914 t (gegen 285 0324 bezw. 284 6005 t), c Empfang der See- häfen aus dem Auslande 405 313 t (gegen 711 331 t bezw. 550051 t), zusammen 1886 2198616 t (gegen

Die einzelnen Artikelgruppen ll sih nach den beförderten Mengen des Gesammtverkehrs folgender- Steinkoblen 47 1229124 t (gegen 46273 341 t im Jahre 1885 und 43 964 0644 t im Jahre 1884), Braunkohlen 8 148 4923 t (gegen 7914956 t bezw. 68865509 t), gebrannte Steine 8 1109108 t, Roheisen

andt der Sechäfen nah dem Auslande

Nußbolz 2474 9154 Düngemittel 1650781 t, TA4G A O

1040307 t, l 914 381 t 1884 1 020 3824 t), Sammelladungen 809492 t, Hülsenfrüchte 651985 t, Hafer 646 I G Eisenbahnschienen 614 132 t, Spiritus 5627715 t, Erze 503 4811 t, Petroleum und Mineralöle 468 782 t, 1 | re eiserne Dampfkessel 384 8355 , raffi- bearveitete ( i 344 198 t, Eisen- und Stahldraht 311 918 t, Baumwolle 298 2394 t, Holzzeugmasse 290 142 t, Oelkuchen Oele, Fette 270258 t, Theer 265 1894 t, Wolle 258 638 t, Garn 950 065 t, Lumpen 237 906 t, Wein 222369 t, Zorf 216 5414 G Leinsaat 214 8695 t, Rübensyrup 191 844 t, Stärke 191 234 t, eiserne Röhren 186 433 t, Zink 183 1334 t. Häute 177 322 t, Fische 176 703 t, Flachs 171 3194 t, rohe Soda 168 615è t, Chemikalien 154 2084 t, Schiefer 151 1224 t, Thenröhren 1492175 t, Schwefelsäure 148 162 t, Borke 140 8375 t, Blei 134 8154 t, NRe!s Faffee 109 515 t, Sämereien 106 4835 t, roher Taback 97 5858 t, 87193 t, Knochen 83894 t, Salipetersäure 31846 t, Dachpappe 46 177 t, Jute 33 153 t, Abfälle 28 0164 t, Fleisch 20 835 t,

großen Theil den Verkehr mit und daß der hier nachgewiesene

„Bavaria“

Lizard passirt. London,

elftägige, in

zusammen 1886

Hamburg, „Moravia* der 1| Aktiengesellschaft ift, New-York eingetroffen.

Hamburg, 22. Juli. 1 der Hamburg - Amerikanischen fahrt-Aktiengesell\chaft hat, von Westindien kommend, heute

21 Sul, : Tartar ist gestern auf der Ausreise in Capetown angekommen.

Sanitätswesen und Quarantänewesen.

91. Juli. (W. T. B) Der Postdampfer Hamburg - Amerikanischen Padetfahrt- von Hamburg kommend, heute früh in

(W. T. B.) Der Postdampfer Patdet-

(W. T B) Der Union-Dampfer

Griechenland.

Die gegen Provenienzen aus Sizilien und Süd-Italien verhängte fünftägige Beobachtungsquarantäne (,R.-A.“ Nr. 167 vom 90. Juli 1887) ist durch die Königlich griehishe Regierung in eine dem Lazareth von Goubino (Korfu) abzuhaltende, Effektenquarantäne umgewandelt worden.

Dresden,

2 501 0243 t bezw. 1 369 743 U). des Waarenverzeichnisses ordnen

Nundholz; 15391873 t, Kalk 1204827 t, Roggen Salz 1005096 t, Kartof- (1885 9274431 t, Bier 759573 t,

Hülfsmaschinen,

Eisen- und Stahlwaaren

Steine 8344 371 t, Papier worden.

283 799 t,

Thonwaaren 167 6925 t,

eiserne Cisen- eiserne Achsen Farbhölzer

Soda, fkaustische 205245 t,

Kolonialmaaren,

3 377 001 t, fonstige Güter | Gruppe II ftellen: Rüben 2 647 7664 t, Brennholz | Gewürze, t, Weizen 1830018 t, Mehl | Kaffee und Thee

Lauterbrunnen, 21. Juli. bei der Besteigung der „Jungfrau“ Touristen sind heute auf dem Aletsch-Glet her aufgefunden

Belle - Alliance - Theater. Prinz Komatsu No Miya vo1 Japan das Theater mit seinem Besuch und verweilte nah Schluß der Vorstellung längere Zeit in dem prachtvoll illuminirten Sommergarten. wieder ein Sommernachtsfest statt.

Berlin, 22. Juli 1887. 91, Juli. Die nunmehr nahe zum Schlusse ge-

langten Anmeldungen zur Internationalen Ausstellung von Erzeugnissen und Bedarfsartikeln der Bäckerei, Kon- ditorei und verwandter Gewerbe lassen die Betheiligung z. Z. wie folgt kennzeihnen. in 3 Hauptgruppen :

maschinen, eingetheilt. Z1! : Bäckerei-, Konditorei-, Pfefferküchlerei-, Waffeln- und Biscuitwaaren 85 Aussteller, für Zucer- und Chokoladenwaaren 10, Mühlen- und

( Die gesammten Ausstellungsobjekte sind I. Erzeugnisse, I1. Bedarfsartikel, 111. Hülfs- Zu Gruppe 1 wurden bereits angemeldet für

Mehlwaaren 4 und für Marmeladen und Essenzen 24 Aussteller. In

Molkereierzeugnisse 6, Hefen 2c. 16, Rohzucker, d Gewürzöle 2c. sowie Früchte 10, 2 Ausftellungsgegenstände 27, Feuerungsmaterial 4

aus, und in Gruppe 111 findet man bereits für Backöfen, Bak- und

Geräthschaften 2c. 70 Aussteller. Heute wird auf

dem Ausstellungsplatz das Baubürcau eröffnet und tritt der Generale

Aufseher sein Amt an. _ - Au Diplome hat Hr. Professor Neumann übernommen. Die Ausstellung wird auch einz Abtheilung von Bäckerei-Alterthümern umfassen.

Die kunstvolle Ausführung der Ausstellungs-

(W. T. B.) Die Leichen der verunglückten 6 \chweizer

London, 21. Juli. (W. T. B.) Dem „Reuter’schen Bureau“ wird aus St. Thomas, vom 20. d, M, gemeldet: die dortige Telegraphenstation der Westafrikanischen Gesellshaft habe Nachricht, daß Stanley in cinem mit den Cingeborenen um Lebensmittel entbrannten Kampfe getödtet worden set von cinem Misstionär in Matadiz; ein direkter Bote der Stan- ley'shen Expedition hätte bis zum 6. Juli die Küste nicht erreicht.

Die Nachricht komme

Gestern (Donnerstag) beehrte

Morgen findet daselbst

E

6, Beruf8-Genosfer. schaften.

Wochen-Ausweise der deutshen Zettelbanklen

57) Mathias Strichart, geboren am 16. Juni 1865 zu Berscheid, zuleyt dase/bst wohnhaft,

58) Johann Pieres, geboren am 19, Oktober 1865 zu Karlshausen, zuleßt daselbft wohnjaft,

59) Anton Ackermann, geboren am 23. November 1865 zu Neuerburg, zuleßt daselbst wohnha't,

60) Valentin Geisen, geboren am 16. Dezember 1865 zu Obergeckler, zuleßt daselbst wohnhaft,

61) Mathias Tholl, geboren am 7. Janrac 1865 daselbst, zuleßt wohnhaft daselbst,

62) Anton Masfem, geboren am 24. Ofto ber 1865 zu Hosten, zuletzt dasclbst wobnhaft,

63) Johann Müller, geboren am 12. “ovember 1865 zu Bettingen, zuleßt dasel wohnhift,

64) Nicolaus Schmitt, geboren am 23 November 1865 zu Kaschenbach, zulegt daselbst woktnhasft,

65) Nicolaus Schilliug, geboren aw 22. Oktober 1865 zu Holsthum, zuleyt daselbst wonhaft,

66) Theodor Streit, gcboren am 25, September 13865 zu Peffingcn, zuletzt daselbst wohnhaft,

67) Theodor Weber, geboren ar: 26. März 1865 zu Peffingen, zuletzt daselbst wohnhaft,

68) Gregorius Diederich, geborcn am 1. März 1866 zu Hütterscheid, zuleßt daselbst wohnhaft

69) Christian Machtemes, gebore1 am 24, De- zember 1866 zu MNiederraden, zuleßt daseibst wohn-

haft, 70) Leonard Halfeu, geboren am 12, Juli 1866 zu Outscheid, zuletzt O wohnhaft,

71) Georg Thielen, geboren am 11, Mai 1866 zu Outscheid, zuletzt daselbst wohnhaft,

72) Anton Kaufmann, geboren «n 25. Oktober 1866 zu Rußdor!, zuleßt daselbst wohnhaft,

73) Anton Deriug, geboren am 7. Dezembec 1866 zu Fliesse:n, zulegt daselbst wohnhaft,

74) Mathias Streit, geboren am 9. September 1866 zu Ideskeim, zuleßt daselbst wohnhaft,

75) Gerhard» Voor, geboren am 28. August 1866 zu Mabten, zuleßt daselbst wohnhaft,

76) Nicolous Brosius, geboren am 18, Mai 1866 zu Rittersdorf, zule1zt daselbst wohnhaft,

77) Johann Peter Thommes, geboren am 1. November 1866 zu Stahl, zuletzt daselbst wohn-

baft,

78) Peter Zahren, geboren om 11. April 1866 zu Ehlenz, zuleßt zu Heilenbah wob. nhaft, :

79) Andreas Feil, geboren am 283, Februar 1866 zu Schleid, zuleßt daselbst wohnhaft,

80) Johanna Pint, geboren am 12. Oktober 1866 daselbst, zulegt daselbst wohnhaft,

81) Valentin Schweisthal, geboren am 19. Ok- tober 1866 zu Erdorf, zuleßt daselbt wohnhaft,

82) Johann Thul, geboren am 20. August 1866 zu Ordorf, zuletzt daselbs wohnhaft,

83) Jacob Reiß, geboren ain 12. Dezember 1866 zu Pikliessem, zuleßt daselbst wohnhaft, :

84) Nicolaus Hormann, geboren am 7. Juni 1866 zu Kilburg, zuleßt daselbst wohnhaft,

85) Adam Vackes, geboren am 23. Januar 1866 zu Kilburgweiler, zuleßt daselbst roohnhaft, 4

86) Jacob Grofdidier, geboren am 31. März 1866 zu Neideabach, zuleßt daselbst wohnhaft,

87) Mathias Borresch, aeboren am 15. Novem- ber 1866 zu Wilsecker, zuleßt daselbst wohnhaft,

88) Peter Lonien, geboren am 28. Februar 1866 zu Wilseker, zuletzt dasell#st wohnhaft, /

89) Nicolaus Mayer, geboren am 7. Juli 1866 zu Biesdorf, zuleßt daselbsi wohuhaft,

® 4 9 d A, it S e cntlî €V 1 4 €VL 8. Verschiedene Bekanntmachungen. s F g d 2, Theater-Anzeigen. | Sn der Börsen-Beilage

10, Familien-Nachri@ten. |

90) Johann Schmitt, geboren am 26. April 1866 zu Hommerdingen, zuleßt daselbs wohnhaft, 91) Michel Thielen, gcboreu am 3. November 1866 zu Obersgegen, zuleßt daselbst wohnhaft, 92) Nicolaus Schon, geboren am 7, Dezember 1866 zu Roth, zuleßt daselbst wohnhaft, 93) Mathias Huberti, geboren am 14. November 1866 zu Wallendorf, zuletzt daselbst wohnhaft, 94) Heinri Arends8, geboren am 22. August 1866 zu Mettendorf, zuleßt daselbst wohnhaft, 95) Johann Jacob Sontag, geboren am 5. Juli 1866 zu Freilingen, zuleßt dajelbst wohnhaft, 96) Wilhelm Meyer, geboren am 30. Oktober 1866 zu Neualferhof, zuleßt daselbst wohnhaft, 97) Theodor Nonuweiler, geboren am 10. No- vember 1866 zu Koxhausen, zuletzt daselbst wohnhaft, 93) Johann Peter Lamberty, geboren am 22. Februar 1866 zu Lahr, zuletzt daselbst wohnhaft, 99) Mathias Schmares, geboren am 26. Januar 1866 zu Lahr, zuletzt daselbst wohnhaft, 100) Franz Duukel, geboren am 15. September 1866 zu Leimbach, zuleßt daselbst wohnhaft, 101) Nicolaus Plein, geboren am 12, Januar 1866 zu Herforst, zuleßt daselbst wohnhaft, 102) Nicolaus Schweisthal, geboren am 24. Ok- tober 1866 daselbst, zuletzt daselbst wohnhaft, 103) Peter Kranz, geboren am 23. Juli 1866 zu Alsdorf, zuletzt daselbst wohnhaft, 104) Nicolaus Faudel, geboren am 5. Januar 1866 zu Bettingen, zuletzt daselbs wohnhaft, 105) Mathias Hahn, geboren am 2. September 1866 zu Bettingen, zuleßt daselbst wohnhaft, 106) Nicolaus Karen, geboren am 9. April 1866 zu Messerich, zuletzt daselbst wohnhaft, alle ohne bekannten Stand und Wohnort, welche hinreichend verdächtig erscheinen, als Wehr- pflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundes- gebiet verlassen zu haben, oder nah errcihtem militärpflihtigen Alter sih außerhalb des Bundes- gebietes aufzuhalten, O gegen §. 140 Absay 1 Straf-Geseß- uchs, das Hauptverfahren vor der Strafkammer des König- lihen Landgerichts hierselbst eröffnet und die Beschlag- nahme des im Deutschen Reich befindlichen Ver- mögens der vorbezeichneten Wehrpflichtigen bis zur Höhe von 309 H und eines eventuellen Kosten- hetrages von 30 M. angeordnet. Trier, den 11. Juni 1887. Königliches Landgericht. Strafkammer. gez. Groos. Teschemacher. Gilles. Für gleichlautende Abschrift : | Der Gerichtsschreiber tes Königlichen Landgerichts. (L. 8.) Schmidt.

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Berlin: - —, Verlag der Expedition (I. V.: Heidrich).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag0- Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen

(einshließlih Börsen-Beilage).

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

2 169.

Berlin, Freitag, den 22. Juli

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Deutsches Reich. Geseg, betreffend die Vufallversiherung dex Seeleute und anderer bei der Seeschiffahrt betheiligter Personen. Vom 13. Juli 1887. Wir W ilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: I. Allgemeine Bestimmungen. Umfang der Versicherung.

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Personen, wele

1) auf deutschen Seefahrzeugen als Schiffer, Personen der Schisfsmannschaft, Maschinisten, Aufwärter oder in anderer Eigenschaft zur Schifssbesaßung gehören (Seeleute), Schiffer jedoh nur, sofern sie Lohn oder

_ Gehalt beziehen,

2) in inländischen Betrieben s{wimmender Docks und ähnlicher Einrichtungen, fowie in inländischen Be- trieben für die Ausübung des Lootsendienstes, für die Rettung oder Bergung von Personen oder Sachen bei Schiffbrüchen, für die Bewachung, Beleuchtung oder Jnstandhaltung der dem Seeverkehr dienenden Gewässer beschäftigt sind,

werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe si ercignende! Unfälle einschließlich derjenigen Unfälle, welche während des Betriebes in Folge von Elementarereigni\sen eintreten, nah Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert.

Seeleute (Absaÿ 1 isr 1) untevliegen dèn Bestim- mungen dieses Geseßes nicht, wenn fie zur Besaßzung von Fischerfahrzeugen, oder wenn sie zur Besaßung solcher See- fahrzeuge gehören, die nicht mehr als fünfzig Kubikmeter Brutto-Raumgehalt haben und dabei weder Zubehör eines größeren Fahrzeuges, noch auf Fortbewegung durch Dampf oder andere Maschinenkräste eingerichtet sind. 7

Auf Perfonen in Seeschiffahrts- und anderen unter Absatz 1 fallenden Betrieben, welche wesentliche Bestandtheile eines der Unfallversicherung unterliegenden sonstigen Betriebes sind (vergleiche §. 1 Absaß 6 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1284, Reichs-Geseßbl. S. 69, sowie 88, f des Gesehes vom 28. Mai 1885, Reichs-Gesfegbl. S. 159), findet dieses Gesetz keine Anwendung. Von den Bestim- mungen der S8. 2 f. des gegenwärtigen Gesezes sind ferner ausgeschlossen die im §8. 1 des Gesetzes, betreffend die Für- sorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes in Folge von Betriebsunfällen, vom 15, März 1886 (Neichs-Geseubl. S. 53) bezeichneten Personen, Beamte, welhe in Betricbs- verwaltungen eines Bundesstaates oder eines Kommunal- verbandes mit festem Gehalt und Pensionsberechtigung ange- stellt find, sowie audere Beamte eines Bundesstaates oder Kommunalverbandes, für welche die im 8. 12 a. a. O. vor- gesehene Fürforge in Kraft getreten ist. __ Ob ein Betrieb im Sinne dieses Gefeßes versicherungs- vflichtig ist, entscheidet im Zweifel nah Anhörung des Ge-

nossenschastsvorstandes (8. 28) das Reichs-Versicherungsamt.

Durch Beschluß des Bundesraths können Personen, welche nach den Bestimmungen des Absatzes 2 von den Vorschriften dieses Gesetzes ausgeschlossen sind, für versicherungspflichtig erklärt werden, E e

I 2 Als ein deutsches Seefahrzeug im Sinne dieses Geseßes gilt jedes ausschließlih oder vorzugsweise zur Secfahrt be- nußzte Fahrzeug, welches unter deutscher Flagge fährt.

Als Seefahrt (Absatz 1) gilt nicht nur der Verkehr auf See außerhalb der durch §. 1 der Vorschriften über die Ne- gistr:rung und die Bezeichnung der Kauffahrteischiffe vom 13. November 1875 (Neichs-Gesezbl. S. 567) festgesetzten Grenzen, sondern auch die Fahrt auf Buchien, Haffen und Watten der See, nicht aber auf anderen mit der See in Ver- bindung stehenden Gewässern, auch wenn sie von Seeschiffe n befahren werden.

Betriebe, welhe nah den vorstehenden Bestimmungen als Seeschiffahrtsbetriebe sich darstellen, scheiden, sofern sie a Uf Grund anderer Geseße einer BVerufsgenossenschaft bereits zu- getheilt sind, aus der leßteren mit den aus §. 32 des Urfall- versicherungsgeseßes sih ergebenden Rechtswirkungen aus.

Nheder im Sinne dieses Gesetzes sind die Eigenthümer der unter dasselbe fallenden Fahrzeuge; sofern eine Rhederei besteht (Artike! 456 des Handelsgeseßluchs), die Rhederei.

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Die Versicherung gilt für die Zeit vom Beginn bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses, einschließlich der Beför- derung vom Lande zum Fahrzeuge und vom Fahrzeuge zum Lande. Die Versicherung erstreckt sich auch auf Unfälle, welche die nach 8. 1 versicherten Personen auf einem deutschen Seefahrzeuge, auf welchem sie beschäftigt sind, ohne zur Be- saßzung desselben zu gehören, bei dem Betriebe erleiden, sowie

auf Unfälle, welche deutshe Seeleute bei der auf Grund des Handelsgesezbuhs, oder der Seemauns- ordnung vom 27. Dezember 1872 (Reichs-Gesegzbl. S. 409), oder des Gesetzes, betreffend die Verpflich-

tung deutscher Kauffahrtei\chiffe zur Mitnahme hülfsbedürftiger Seeleute, vom 27. Dezember 1872 (Reichs-Gesezbl. S. 432) ihnen gewährten freien Zurückbeförderung oder Mitnahme auf deutshen Seefahrzeugen erleiden. Jm Falle des Flaggen- wehsels gilt als Beendigung des Dienstverhältnisses der Zeit- M in welchem der Versicherte seine Entlassung beanspruchen urfte.

Ausgeschlossen von der Versicherung sind Unfälle, welche der Versicherte wähend des Urlaubs oder während einer Zeit 2 in welcher er sih pflihtwidrig von Bord entfernt atte.

8. 4

____ Nheder, welche nicht {on nach den Bestimmungen des 8. 1 versichert sind, Lootsen, welche ihr Gewerbe für eigene

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Rechnung betreiben, fowie die Unternehmer der übrigen nah S. 1 versicherten Betriebe sind berechtigt, sih selbst oder andere in dem Betriebe beschäftigte, nah §. 1 niht versicherte Per- sonen gegen die Folgen der bei dem Betriche sich ereignenden Unfälle nah Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes zu versichern E

. - L D.

Die Versicherung erstreckt ih auf einen Jahresarbeits- verdienst bis einshließlich zweitausend Mark. Durch das Statut (9. 20) kann die Versicherung auf einen höheren Fahresarbeitsverdienst erstreckt werden.

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Ermittelung des Fahresarbeitsverdienstes.

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Als Jahresarbeitsverdienst der zur Schiffsbesaßung ge- hörigen Personen gilt im Sinne dieses Geseßzes das Neun- fache desjenigen vom Reichskanzler festzuseßenden Durchschnitts- betrages, welcher bei der Anmusterung oder Anwerbung durchschnittlih für den Monat an Lohn (Heuer) oder Gehalt gewährt wird, unter Hinzurechnung von zwei Fünfteln des für Bollmatrosen geltenden Durchschnittssaßzes als Geldwerth der auf Seefahrzeugen gewährten Beköstigung. Für diejenigen Klassen der Schiffsbesaßung, welche neben dem Lohn oder Gehalt regelmäßige Nebeneinnahmen zu beziehen pflegen, wird bei Berehnung des Jahresarbeitsverdienstes “au der durch- schnittliche Geldwert dieser Nebeneinnahmen in Ansaß gebracht.

Der Durchschnittsbetrag wird von dem Reichskanzler nah Anhörung der Landes-Centralbehörden einheitlich für die ganze deutsche Küste festgeseßt. Der Festseßung sind die an Voll: matrosen auf deutschen Fahrzeugen während der letztvoran- gegangenen drei Kalenderjahre, in welchen eine Mobil- machung deutscher Streitkräfte nicht stattgefunden hat, gewährten Lohnsäze zu Grunde zu legen. Mindestens alle fünf Fahre erfolgt eine Revision der Festseßung. /

“Die Festseßung findet für Vollmatrosen, Steuerleute, Maschinisten, fonstige Schiffsoffiziere, sowie für Schiffer be- sonders statt, auch können weitere Abstufungen, sei es nach der Gattung der Schiffe, sei s nach Klassen ‘der zux besaßzung gehörigen Perfonen, gemacht werden.

Bei zur Schiffsbesaßzung gehörigen Personen, für welche

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ein besonderer Durchschnittsbetrag nicht festgesetzt ist, kommen |

drei Viertel des für Vollmatrofen festgeseßten Durchschnitts- betrages zur Anrechnung. |

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S Sg De übrigen auf Grund des D 1 versicherten Personen gilt der Verdienst, welcher von der- artigen Personen. un Jahre durchschnittlich erzielt wird. Dieser Durchschnmittsverdien)t wird von dex höheren Verwaltungs- behörde des Beschäftigungsoörtes festgeseßt. Erreicht derselbe nicht den dreihundertfachen Betrag desjenigen Lohnes, welcher

von der höheren Verwaltung sbehörde nah §. 8 des Kranken- versicherungs8geseßes vom 15. Juni 18355 (Neichs-Geseßbl. S. 7

De 1 vont S 8 [E Det D Der Beschäftiguncçg als 5rtsüblicher Tagelohn L wöhnlicher Tagearbeiter festgesetzt ist, so gilt als Fahresarbeits- verdientt der leßtere.

Ueber die Ermittelung des Fahrecarbeitsverdienstes der nach §. 4 versicherten Personen hat das Statut (L. 24) Be- stimmung zu treffen. e Gegenstand der Versicherung und Umfang der Entschädigung.

Q O.

Gegenstand der Versiche:unz ist der nah Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu Lemessende Ersaß des Schadens welcher durch Körperverlezung oder Tödtung entsteht. Der Anspruch it ausgeschlossen, venn der Verleßte den Betriebs- unfall vorsäßlich herbeigeführt hat.

S9 Ov D C C D (CZAN f Q m, Falle der Verlegung soll der Schadensersaß bestehen :

1) in den Kosten des Heilverfahrens, welche nah Be- endigung der gesoblihen Fürsorgepflicht des Nheders, oder, soweit eine solche uicht besteht, vom Beginn der vierzehnten Woche nach Eintritt des Unfalls an entstehen;

___ 2) in einer dem Verleßten von demselben Zeitpunkt ab für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit zu gewährenden Rente. Vie Rente beträgt:

_a) im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben fechsundsechzigzweidrittel Prozent des nah den Be- stimmungen der S. 6 und 7 festgeseßten Fahresarbeitsver- Dienstes, wobei der zwölfhundert Mark jährlih übersteigende Betrag nur mit einem Drittel zur Anrechnung zu bringen ist;

_b, im Falle theilweiser Erwerbsunfsähigkeit für die Dauer derselben einen Bruchtheil der Rente unter a, welcher nah dem Maße der verbliebenen Erwerbsfähigkeit zu bemessen ist.

_Wenn der Verleßte zur Zeit des Unfalls bereits theil- weise erwerbsunfähig war, und deshalb einen geringeren als

den durchschnittlihen Arbeitsverdienst bezog, so wird die Rente |

nur nah dem Maße der duxch den Unfall eingetretenen wei- teren Schmälerung der Erwerbsfähigkeit bemessen. War der Verleßte zur Zeit des Unfalls bereits völlig erwerbsunfähig, so beschränkt sih der zu leistende Schadensersaß auf die im Absay 1 Ziffer 1 angegebenen Kosten des Heilverfahrens. __An Stelle der vorstehend bezeichneten Leistungen kann bis zur Beendigung des Heilverfahrens freie Kur und Ver- pflegung in einem Krankenhause gewährt werden, und zwar: À 1, für Verunglückte, welche bei einem Mitglied ihrer Familie wohnen, mit ihrer Zustimmung oder unabhängig von O wenn die Art der Verlegung Anforderungen an die Behandlung und Verpflegung steilt, denen in der Familie nicht genügt werden kann; -I1. für sonstige Verunglückte in allen Fällen.

__ Mit Zustimmung des Verunglückten kann an Steile der freien Kur und Verpflegung in einem Krankenhause freie Kur und Verpflegung an Bord eines Fahrzeuges gewährt werden. :

Für die Zeit der Unterbringung des Verunglückten in einem Krankenhause oder an Bord eines Fahrzeuges steht seinen Angehörigen ein Anspruch auf Rente insoweit zu, als sie dieselbe im Falle des Todes des Verlezten würden be- anspruchen können (8. 13).

O 10:

__- Den unter §. 1 fallenden Personen, welche nah den Be- stimmungen des Krankenversicherungsgeseßes gegen Krankheit versichert sind, ist im Falle eines Betriebsunfalls vom Beginn der fünften bis zum Ablauf der dreizehnten Woche vah dem Eintritt des Unfalls ein Krankengeld von mindestens zwei Dritteln des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes zu gewähren. Die Diff.renz zwischen diefen zwei Dritteln und dem geseßlich oder statutengemäß zu ge- währenden niedrigeren Krankengeld ist der betheiligten Kranken- kasse (Gemeindekrankenversicherung) von dem Unternehmer des- jenigen Betriebes zu erstatten, in welhem der Unfall sich ereignet hat. Die zur Ausführung dieser Bestimmung erforder- lichen Vorschriften erläßt das Neichs-Versicherungsamt.

: Den nach §. 1 versicherten Personen, welchen in KranE heitsfällen ein geseßliher Anspruch auf Krankenfürsorge weder gegen Rheder noch gegen Krankenkassen zusteht, hat in Fällen ihrer durh einen Betriebsunfall herbeigeführten Verleßung der Betriebsunternehmer während der eriten dreizehn Wochen nach Eintritt des Unfalls aus eigenen Mitteln Fürsorge zu gewähren. Das Maß dieser Fürsorge richtet sh bei See- leuten nach den Bestimmungen der Artikel 523 fff. des Handels- geseßbuchs und der SZ. 48 ff. der Seemannsordnuug, bei den fonstigen nach §8. 1 versicherten Personen nach den Bestimmungen der S8. 6 und 7 des Krankenversicherungsgeseßes und den Bestimmungen des vorslehenden Abfatzes über den bei Unfällen zu gewährenden Mehrbetrag des Krankengeldes.

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Die Berufsgenossenschaft (8. 16) ist befugt, in einzelnen ¿âllen die den Krankenkassen und BVetriebsunternehmern wäh- rend der ersten Wochen nach dem Unfall obliegenden Leistungen ganz oder zum Theil selbst zu übernehmen. : Die Berufsgenossenschast ist ferner befugt, gegen Er- stattung der Kosten demjenigen Betriebsunternehmer, welchen die Fürsorge für die ersten dem Unfall obliegt oder derjenigen Krankenkasse, welcher der BVerleßle angehört, die Fürsorge für den Verleßten bis zur Beendigung des Heil: vexsahrens zu übertragen.

In diesen Fällen gilt cls Er handlung und Arznei für die Da Theil des Fahresarbeitsverdienstes S. 9 Absag 2 Litt. a vorgesehenen § Aufwendungen nachgewiesen werden.

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1b dexr freien ärztlichen Be- r eines Jahres der vierte (S O N O \

ürzung, falls nicht höhere

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Streitigkeiten, welche wegen Gewährung freier Kur und Verpflegung in einem Krankenhause oder an Bord eines Fahr zeuges (F. 9 Absaß 4) im Auslande entstehen, werden bis zu weiterer Entschließung der zuständigen Genossenschastsorgane durch dasjenige Seemannsamt, welches zuerst angegangen wird, entschieden. Diese Entscheidung ist vorläufig voll- itreckbvar.

Streitigkeiten, welhe aus Anlaß der in den 88. 10 und

11 enthaltenen Bestimmungen entstehen, werden, soweit es ih um Ansprüche von Seeleuten handelt, durh das Seemanns- amt, im Uebrigen nach §. 58 des Krankenversicherungsgeseßes entschieden. Zuständig ist bezüglich der Seeleute, soweit es nch um die Gewährung von Fürsorge handelt, dasjenige See- mannsaut, welches zuerst angegangen wird, und, soweit es nh um Erttattungen handelt, das Seemannsamt des Heimaths- hasens. Jn den nah §. 58 a. a. D. zu behandelnden Fällen entscheidet in erster Jnstanz die für die Ortskrankenkasse des Beschäftigung8orts zuständige Aufsichtsbehörde. Gegen die Entscheidung eines Seemannsamts findet in den Fällen des Absatzes 2 die Berufung an das Reichs: Ver- sicherungsamt statt, Das Rechtsmittel ist bei demselben binnen vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, soweit es sih um Streitigkeiten über Fürsorge handelt.

U A D. 13. |

m Falle der Tödtung ist als Schadensersaßz außerdem zu leisten -

1) sofecn niht nah Artikel 524 des Handelsgeseßbuchs oder S. 51 ver Seemannsordnung der Rheder die Bestattungs- tosten zu tragen hat, und sofern die Bestattung auf dem Lande erfolgi, als Ersatz der Beerdigungskosten für Seeleute zwei Drittel des nah §8. 6 für ten Monat ermittelten Durch- schmittsverdiensres, für die übrigen nach §. 1 versicherten Per- sonen der fünfzehnte Theil des nah §. 7 für das Jahr er- n Durch’schuittsverdienstes, jedoch mindestens dreißig Mark; :

2) eine den Hinterblicbenen des Geiödteten vom Todes- tage ab zu gewährende Rente, bei deren Berechnung der nah den Vorschriften der F§. 6 und 7 zu beniessende Jahres- arbeitéverdienst mi der im §. 9 Absatz 2 Litt. a vorgesehenen Kürzung und mit der Maßgabe zu Grunde zu legen ist, daß in den Fällen des §. 6 die dort vorgesehenen zwei Fünstel für Beköstigung außer Ansatz bleiben. i :

Die Rente beirägt: ;

a, für die Wittwe des Getödteten bis zu deren Tode oder Wiederverheirathung zwanzig Prozent, für jedes hinterbliebene vaterlose Kind bîs zu dessen zurückgelegtem fünfzehnten Lebens- jahre fünfzehn Prozent und, wenn das Kind auch mutterlos ist oder wird, zwanzig Prozent des Jahresarbeitsverdienstes.

Die Renten der Wittwen und der Kinder dürfen zu- sammen sehzig Prozent des FFahres-Arbeitsverdienstes nicht übersteigen; ergiebt sih ein höherer Betrag, so werden di? einzelnen Renten in gleichem Verhältniß gekürzt.

_Jm Falle der Wiederverheirathung erhält die Wittwe den dreifachen Betrag ihrer Fahresrente als Abfindung.

___ Der Anspruch der Wittwe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach dem Unfall geschlossen worden ist; i

b, für Ascendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war, für die Zeit bis zu ihrem Tode, oder bis zum Wegfall der Vedürsftigkeit zwanzig Prozent des Jahr2s-Arbeitsverdienstes.

Wenn mehrere der unter d benannten Berechtigten vor- handen sind, so wird die Rente den Eltern vor den Groß- eltern gewährt.