1887 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jul 1887 18:00:01 GMT) scan diff

egeben. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt hei der Stadtkasse in Saarbrücken gegen Ablieferung der der älteren Zins\ceinreihe beigedrukten Anweisung. Beim Verlust der Anwei- sung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine an den Inhaber des Anleibescheins, sofern dessen Vorzeigung rehzeitig geschehen ift.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

SCaroeicean c en, e Der Bürgermeister. Die städtishe Finanzkommission. (L. S.) (Unterschriften.) Rheinprovinz. Regierungêbezirk Trier.

Zinsschein Mae zu dem Anleiheschein der Stadt Saarb::üken Nr, Uber... #6 zu 49/0 Zinsen.

Der Inhaber dieses Zins\heins empfängt gegen dessen Rückgabe die Zinsen des vorbezeichneten Anleihescheins für das Halbjahr vom A S... mt... Mart bet der SIadtla}e zU Saarbrüen.

Saarbr S. :

Der Bürgermeister. Die städtishe Finanzkommission. (Facsimile.) (Eigenhändige Unterschrift eines E Kontrolbeamten.)

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nih1 innerhalb fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Regierungsbezirk Trier. i; An eund i zum Anleiheshein der Stadt Saarbrücker, Nr... . über... M

Rheinprovinz.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein die . .. Meihe von Zinsscheinen für die Sahre von... bis... bei der Stadtkasse zu Saarbrücken, sofern niht rechtzeitig von dem als solchen sih auêweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch echoben wird.

Sarbruden D e I

Die städtische Finanzkomniission. (Facsimile ) (Eigenbändige Unterschrift eines Kontrolbeamten.)

Der Bürgermeister.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige kommissarische Kreis-Schulinspektor, Pastor Johannes Jeremias Mosehuus in Tondern ist zum Rrels-SGulinspektor ernannt worden.

Der praktishe Arzt Dr. Heinrich Otto zu Neurode ist zum Kreis-Physikus des Kreises Neurode ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Kreis-Bauinspektor Friling ist gestattet worden,

seinen Wohnsiß von Montjoie nah Aachen zu verlegen.

Angekommen: der Direktor im Justiz - Ministerium, Wirkliche Geheime Ober-Justiz-Rath Dro op, aus Tirol.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Koblenz, 12 Iul. v. Schwerin, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, in das Inf. Regt. Nr. 20 versetzt.

X11. (Königlich Sächsisches) Armee-Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 16, Juni. Graf v. Rex, Rittm. und Escadr. Chef im Garde-MNeiter-Regt.,, vom 20. Juni cr. ab auf ein Jahr, unter Stellung à la suite des Regts., beurlaubt.

16. Juli. Blumfsftengel, Major à la suite des Inf. Regts. Nr. 102, Unter-Kommandant und Plaßmajor der Festung Königstein, Vorstand des Festungsgefängnisses und Führer der Arbeiter-Abthei- lung, unter Belassung à la suite dieses Regts, zum Vorstand des Festungsgefängnisses zu Dresden ernannt. Schramm, Pr. Lt. ves Feld-Art. Regts. Nr. 28, zum Fuß-Art. Regt. Nr. 12, Arnold, Pr. Lt. des Fuß-Art. Regts. Nr. 12, zum Feld-Art. Regt. Nr. 28, versetzt. v. Egidy, charakteris. Major z. D. und dritter Offizier beim Bezirks-Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. 108, unter Wiederanfstellung in der aktiven Armce und Stellung à la suite des Inf. Negts. Nr. 104, zum Unter-Kommandanten und Plaßmajor der Festung Königstein, sowie zum Vorstand des Festungsgefängnisses und Führer der Arbeiter-Abtheilung auf Festung Königstein ernannt,

Im Beurlaubtenstande. 16. Juli, Lucas, Pr. Lt. von der Res. des Pion. Bats. Nr. 12, zum Hauptm. der Res. befördert. Die Sec. Lts. der Reï.: Fickert, Schilling, Kretschmar, Desten, v Feilißsch, Böhme des Gren. Regts. Nr. 101, Dr. Roth des Inf. Regts. Nr. 139, Jahn des Karab. Regts., zu S Lts. der Res, That2, Sec. L. von dex Landw. Inf. des 1.

ats. Landw. Regts. Nr. 133, zum Pr. Lt. der Landw. Inf., befördert. i

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 16. Jul i. Wohlmann, Hauptm. z. D, v. Nofstig und Jänckendorf, charafter. Rittm. z. D., unter Fortgewährung der geseßlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisher. Regts. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, der erbeteae Abschied bewilligt. 5

Im Beurlaubtenstande. 16. Juli. Bouché, Pr. Lt. von der Nes. des Gren. Regts. Nr. 100, Müller, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 103, diesen beiden rait der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Uniform, V eck, Pr. Lt. von der Res, des Inf. Regts. Nr. 107, Michel, Sec. Lt. von der Res. des Fuß-Art. Regts. Nr. 12, Gerlach, Hauptm, von der Landw. Inf. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 106, diesen mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit Jnaktivitärs-Abzeichen, Querndt, Pr. Lt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 105, Roch, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Vats. Landw. Regts. Nr. 133, Wahle, Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 133, der erbetene Abschied bewilligt.

Im Sanitäts-Corps. 16. Juli. Dr. Ziegler, Ober- Stabearzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Schüßen- (Füs.) Regts. Nr. 108, beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlicbben Funktionen bet der 3. Div. Nr. 32, Dr. Drus chky, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Negts. Nr. 104, in Genehmigung ihrer Ab- schiedsgesuhe mit der geseßlichen Pension und der Erlaubniß zum &orttragen der bisher. Üniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. Dr. Schauscchor, Stabsarzt von der Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 102, der erbetene Abschied bewilligt. Dr. Schmidt, Assist. Arzt 2. Kl. des Hus. Regts. Nr. 18, zum Assist, Arzt 1. Kl. befördert.

Nichtamiliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie „W. T. B.“ aus Bad Gastein meldet, gestern zu Fuß in das Hotel S1raubinger, um der Gräfin Grünne einen längeren Besuh zu machen, und kehrten sodann zu Fuß wieder nah dem Badeschloß zurü.

Zu dem Diner bei Sr. Majestät waren der russische Gesandte in Bern, von Hamburger, und der Ober- Hofprediger D. Kögel geladen. :

Später machten Se. Majestät einen Spaziergang.

Heute Morgen 8 Uhr nahmen Se. Majestät der Kaiser ein Bad und empfingen später den Chef des Militärkabinets, General von Albedyll, zum Vortrage.

Zum Diner sind heute geladen General Graf Palffy sowie der Wirkliche Geheime Rath Brenner.

Durch Allerhöchste Ordre vom 11. Juli d. F. ist dem Kreise Greifswald im Regierungsbezirk Stralsund, welcher den Bau einer Chaussee von der Güßkow - Wolgaster Chaussee bei Güykow nah Ziethen beschlossen hat, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung dieser Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee- geldes auf derselben nah den Bestimmungen des Chaussee- geld: Tarifs vom 29. Februar 1840 einschließlih der in dem- felben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowic der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlihen Vor- schriften vorbehaltlih der Abänderung der sämmtlichen vor- aufgeführten Bestimmungen verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld - Tarif vom 29. Februar 1840 an- gehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei- vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.

S. M. Kanonenboot „Fltis“, Kommandant Kapitän- Lieutenant von Eickstedt, ist am 22. Juli cr. in Hongkong eingetroffen.

Der Dampfer „Salier“, mit der abgelösten Besaßung S. M. Kreuzers „Albatro ß“, ist am 21. Fulîi cr. in Aden,

der Dampfer „Hohenzollern“, mit der abgelösten Besazung S. M. Kreuzer-Fregatte „Bismarck“, am 20. Juli cr. in Melbourne eingetroffen. Leßterer beabfichtigt, am 23. Juli cr. die Reise fortzuseßen.

Stettin, 23. Juli. (W. T. B.) Heute Mittag 12 Uhr lief auf der Werst des „Vulkan“ die Ersaßkorvette für vie „Elisabeth“ glücklich vom Stapel. Jhre König- lichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Heinrich wohnten der Feier bei. Prinz Heinrich vollzog die Taufe des Schiffes, welches den Namen „Frene“ erhielt.

Vaden. Baden-Baden, 21. Fuli. (Schw. Merk.) Die Herzogin von Genua hat heute nah dreiwöchigem Aufenthalt Baden verlassen, um sih zunächst zum Besuch der Großherzoglichen Herrschaften nah Schloß Mainau zu he- geben und später in Stresa einen längeren Sormmerausfeiuthalt zu nehmen.

Meeklenburg - Schwerin. Schwerin, 22, Juli. (W. T. B.) Heute fand im Hofe des Lehrer-Seminars zu Neukloster die feierliche Er ung des von den Volks\chullehrern des Großherzogthums dem verstorbenen Großherzog Friedrich Franz 11. errihteten Denkmals statt. Der regierende Großherzog wohnte der Feier bei und sprach den Crrichtern des Denkmals seinen Dank aus.

Oefterreicch-Ungarn. Wien, 21. Juli. (Prag. Abdbl.) Die Kaiserin wird, soweit bis jest bestimmt, am 3. August, von Bad Cromer in England kommend, in München eir,- treffen und \ich al2bvald von dort zum Besuch ihrer Mutter der Frau Herzogin Ludovica nah Bad Kreuth be- geben, wo die Kaiserin bis zum 17. August zu verweilen

gedenkt. Auch der Kaiser wird um diefe Zeit in Kreuth erwartet. Belgien. Brüssel, 19. Juli. (M. Allg. Ztg.) Die

ersten Vorarbeiten zu den Maas-Befestigungen sind am 15. Juli vorger.ommen worden, und in wenigen Tagen werden die eigentlichen Arbeiten beginnen. Cin ganzes Genie- Corps ijt bereits an die Maas beordert worben, und General Brialmont, welchem die oberste Leitung der Festungsarbeiten zufällt, wird fein Hauptquartier von Brüssel nah Lüttich verlegen. Jy. den finanziellen Verhältnissen des Congo- Staats ist in der leßten Zeit unzweifelhaft ein großer Aufschwung zu verzeichnen. Der leßte Ausweis über den Ausfuhrhandel aus dem Congo - Staat in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres ergieb® einen Werth der ausgeführten Waaren von fast 4 Millionen Francs. Als ein in finanzieller Hinsiht niht minder gün- stiges Zeichen muß die Thatsahe angesehen werden, daß der Congo-Staat in die lateinische Münzunion eingetreten ist und zwar mit einer Silbermünzen-Prägung von 25 Mill. Fr. Die letztere wird gegenwärtig in der Brüsseler Münzstätte vor- enommen. Schließlich jei noch erwähnt, daß auch die Vor- iudien zur Longo-Eisenbahn rüstig fortshreiten. Die Congo- Compagnie emittirt in der Zeit vom 25. zum 29. Fuli eine zweite Million ihrer Aktien und wird ihre Vorarbeiten Ende 1888 vollendet haben.

Großbritannien und JFrland. London, 21. Juli. (A. C) Auf dem gestrigen Banket der nationalen Union der konservativen Vereine sprach fih der s des Hauses, W. H. Smith, ausführlih über die

andbill aus. Er meinte: so sehr man das Geseß auch gegenwäctig \{chmähe, würde es doch harte und grausame Gutsherren hindern, Ausweisungen vorzunehmen, und außer- dem kämen Tausende von Leasecholders unter den Schuß des Geseßes, welhe nah der Landakte von 1881 si niht solher Vortheile zu ersreuen gehabt hätten.

Hinschtlich der Zwangsakte verwahrte sih der Minister |

dagegen, die Regierung ibi verantwortlih zu machen. „Wir haben so schreiende Mißstände in Jrland vorgefunden“, jagte er, „daß wir uns nah Heilmitteln umschauen mußten. Wir lieben diese Art Geseßge auch nicht, aber die Autorität des Staates muß wiederhergestellt werden, um Dinge zu verhüten, welhe Schrecken im Lande verbreitet und viele N veranlaßt haben, sich ihren Verpflihtungen zu eni- ziehen.“

Wie dem „Standard“ aus Dublin gemeldet wird, werden

die Grafschaften Clare, Kerry, Galway und ein-

Theil von West-Cork unverzüglih als unter dem Ver- brechensgeseß stehend proklamirt werden. Andere Theile Jrlands werden proklamirt werden, falls die Nothwendigkeit dafür entstehen sollte. Man hofft jedoh, daß es möglich sein werde, die Handhabung des Gesetzes innerhalb eines begrenz- ten Flächenraums zu Lsranfen,

Am 10. August giebt der Lordmayor den Ministern ein Gastmahl im Mansion-House, bei welcher Gelegenheit der Marquis von Salisbury die Hauptrede halten wird.

Aus Simla, vom 21. Juli, meldet das „Reuter sche Bureau“: Zwölf Fngenieur-D ffiziere sind abkommandirt worden, um an der von der Regierung befohlenen Unt er- suchung über den Vertheidigungszustand Jndiens im Fnnern und an der Grenze mitzuwirken.

922. Juli. (W. T. B.) Lord Salisbury empfing heute Nachmittag eine Arbeiterdeputation, welche ihn um Maßnahmen zur Herbeiführung der Aufhebung der von auswärtigen Regierungen gewährten Ausfuhrprämien

ersuhte. Lord Salisbury erwiderte: er erkenne die ave WiOnatet Der Frage volilianog an e englishe Regierung stehe aber augenblicklich zwedcks

Einberufung einer Konferenz, die sich mit den Ausfuhrprämien beschästigen solle, mit den auswärtigen Regierungen in Verhandlung und könne die Maß- nahmen dieser Regierungen nicht diskutiren, ohne dem Vor- gehen der englishen Vertreter auf der eventuell stattfindenden Konferenz Eintrag zu thun.

923. Juli. (W. T. B) Wie die „Times“ meldet, hätte der türkishe Botschafter Rustem Pascha dem Premier Lord Salisbury eine Note der Pforte über- reiht, in welher neue Unterhandlungen betreffs der egyptishen Frage auf anderer Grundlage als der der

Konvention vorgeshlagen werden.

Frankreich. Paris, 22. Juli. (W. T. B.) Fn der heutigen Sißzung der Deputirtenkammer erklärte in Beantwortung einer Anfrage des Deputirten Dreyfuß der Minister-Präsident Ro u vier: daß er die Nüglichkeit des Baues einer PariserStadtbahn anerkenne und die bevorstehenden Parlamentsferien zur Ausarbeitung einer bezüglihen neuen Vorlage benuzen werde. Hierauf gelangte die Vorlage über die Pensionen zur Berathung, welche den bei der Februa r- revolution von 1848 verwundeten, noch lebenden Personen gewährt werden sollen. Die Abstimmung unter- blieb, weil sih die Beschlußunfähigkeit des Hauses herausstellte. Der Karmer-Präsident Floquet oerlas darauf ein Dekret des Präsidenten Grévy, durch welches die Session für geschlossen erklärt wurde. :

Jm Senat gelangte das Dekret über den Sessionss{hluß gleichfalls zur Verlesung.

Den Abendblättern zufolge würde der Mobilmachungs- Versuch mit einem der im Westen stehenden Armee-Corps gemacht werden und am 8. September beginnen.

Ftalien. No m, 18. Juli. (Köln. Ztg.) Die Königliche V er- ordnung über das neueKolonialcorps enthält folgende Bestimmungen: Das asfrikanische Corps bildet einen geschlosse- nen Bestandtheil des stehenden Heeres und seßt sich zusammen aus dem Kommando, dem Stabe und Zubehör, aus zwei Re- gimentern Jnfanterie (Jäger), jedes zu drei Bataillonen von vier Compagnien, einer Schwadron reitender Jäger, einer Ab- theilung von vier Compagnien Artillerie, einer Compagnie Fn- genieurtruppen, einer Sanitätëcompagnie, einer Compagnie Ver- pflegungstruppen und einer Compagnie Train. Die Offiziere werden dem stehenden Heere entnommen; ein Theil jedoch fann aus den Offizieren des Beurlaubtenstandes gewählt werder. Bei ihrem Austritt treten die Leßieren mit vem er- dienten: Nange in das frühere Verhältniß zurück. Unteroffiziere und Mannschaften werden aus dem stehenden Heere und der Reserve rekrutirt. Die Kapitulctionsdauer beträgt vier Fahre, doch kann nach zwei Jahren die Entlassung gewährt werden.

Bulgarien. Sofia, 22. Juli. (W. T. B.) Der Minister-Prästdent Stoiloss. it hier wieder ein- ge‘rofen.

Nußlaud und Polen. St. Petersburg, 22. Juli. (W. T. B.) Das „Gesetblatt“ veröffentlicht einen unterm 6. d. M. ergangenen Kaiserlichen Ukas, durch welchen die freie und ungehinderte Ausfuhr von Pferden in das Auslan d wieder gestattet wird.

Nach einer Meldung der „Polit. Corresp.“ aus St. Petersburg ist das Protokoll, betreffend die Regelung der afghanishen Grenze, bereits unterzeihnet und würde die Ratifikation Seitens der beiden Regierungen wahrscheinlih binnen aht Tagen erfolgen.

923, Juli. (W. T. B.) Wie das „Journal de St. Pétersbourg“ erfährt, würde Oberst Nidgeway mit seinen @ollegen heute St. Petersburg verlassen, da ihre Mission erfüllt sei. Das Blatt bestätigt, daß eine Verständigung zwischen den xussishen und englischen Delegirten erzielt worden sei und daf, man hoffen dürfe, diese Verständigung werde dazu dienen, den Frieden und die Ruhe in Central- Asien zu sichern. I

253. Juli. (W. T. B.) Ju einem nunmehr veröffent- lichten, voni Kaiser bereits am 22. Mai cr. vollzogenen Geseb sind die näheren Bestimmungen bezüglih der Anordnung fest- geseßt, wonach die Güterumladung in Wirballen nicht mehr durch eine besondere Agentur, sondern durch die Bahn- beamten selbst zu bewerkstelligen ist.

Schweden und Norwegen. Christiania, 16, Juli. (Kiel. Zta.) Der Kronprinz und die Kronprinzessin sind auf ihrer Reise nah dem nördlichen Skandinavien am 13, auf dem Nordkap gewesen und von dort gegen / Osten nach Süd-Varanger und der russischen Grenze zu weitexgereist.

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Zeitungsstimmen.

Die „Deutshe Volkswirthschaftlich Cor- respondenz“ schreibt: :

Unsere Fortschrittspresse kann sich immec noch niet beruhigen über den Erfolg, welhen die Reichsregierung im lettesn Reichstage mit ihren neuen Steuergesezen davon getragen hat. / Fast tägli macht sich in diesem oder jenem Fortschrittsblatte das Mißbehagen be- meikbar, welches man über die so glatte Bewilligung der erhebli vermehrten Ginnahmen des Reichs empfindet; als Deckmantel müssen banale und gelchrt aus\sehende Phrasen über direkt und indire te Besteuerung herhalten, die nichts als Trugschlüsse Her Ledenklichsten Art enthalten und s{ließlich garnihts beweisen.

Jeder weiß, daß die Steuerpolitik des Reichskanzlers niht nur die Reform, sondern auch die Vermehrung der dem Reiche zu seiner Erhaltung und zur Erfüllung seiner Aufgaben nöthigen Steuer- einnahmen verfolgt. Ebenso bekannt is es, daß die nothwendige Ein- nahmevermehrung aus erhöhten Matrikularbeiträgen der Einzelstaaten, welche von diesen doch nur mittelst Erhöhung ihrer direkten Steuern aufgebracht werden müßten, aus sehr triftigen Gründen niht wünschens- werth und auch nicht möglich ist...

Was nun \chlicßlich die von den Gegnern oft hervorgeholte frag- lihe Gerechtigkeit der Verbrauchsbesteuerung betrifft, so kommt cs hierbei zunächst auf die Art der Besteuerungsobjekte an Ebenso wie eine Besteuerung nur der nothwendigsten Lebensmittel des allgemeinen Verbrauchs sehr ungleich auf die Staatsbürger wirken und daher mit Recht als unzweckmäßig angeschen wird, ist die Be- steuerung der in leßter Reihe entbehrlihhen Verbrauchsartikel des Wobhllebens und Genusses geeignet, die Reicheren im Verhältniß zu den Armen erheblich stärker zu belasten und daher gerecht. Zudem giebt es aber noch Genußmittel, welche, in größeren Quantitäten ge- nossen, \{chädlich wirken, sih also aus diesem Grunde im Interesse der allgemeinen Gesundheit und Arbeitstüchtigkeit gleichfalls besonders zur Besteuerung eignen. Alles in Allem läßt sich nicht verkennen, daß die Steuerpolitik des Meichskanzlers sich im richtigen Fahrwasser bewegt; die von ihr gewählten Steuerobjekte sind durchaus solche, welhe sh aus den angeführten Gründen vor- nehwlich zur Besteuerung eignen, da sie nicht zu den unentbehrlichen Lebensmitteln des Volks gehören; wenn man nun den Branntwein etwa als ein solches anführen will, so mag derselbe, zur reten Zeit und ganz mäßig genossen, manchen stimulirenden Einfluß auf den im Freien arbeitenden Menschen ausüben; die Mengen, welche vom Branntwein gegenwärtig in Deutschland vertilgt werden, müssen dagegen zur Entnervung, zur Shwächung der Arbeitskraft, zum Ruin des Volkes führen, so daß eine mäßige Vertheuerung desselben nur günstig wirken kann.

Der „Deutsche Landbote“ sagt über die neue Branntweinbesteuerung und die Landwirthschast:

Kommt nun das neue Branntweinsteuergeseß der nothleidenden Landwirthschaft zu Hülfe? Wird dadurch die landwirthschaftliche Brennerei so gekräftigt, daß dieser Nebenbetrieb einigermaßen die allgemcine Nothlage mildert? Und hat auch die nicht Branntwein fabrizirende Landwirthschaft mittelbaren Nutzen davon? —-

Die Fortschrittspartei hatte durch ihre Reden in und außer dem Reichstage in weiten Kreisen der Bevölkerung den Glauben zu ver- breiten gesucht, als ob das neue Gese nichts anderes als „ein Triumph der Agrarier“ sei, als ob es nur den Großgrundbesißern zu gute fäme und ihnen einen riesenhaften Gewinn abwürfe, während dem „armen Manne“ ein „unentbehrlihes Genußmittel“ ungebührlich vertheuert werde. . . ..

Daß die verbündeten Regierungen bei dem Entwurfe einer neuen Branntweinbesteuerung auch die Landwirthschaft im Auge gehabt haben, ist richtig, und mit Reht wurde im Reichstage gesagt, daß es «grausam und dumm“ zugleih gewesen wäre, wenn man die Inter- essen dieses bohwihtigen Berufs\tandes außer Acht gelassen hätte. So kann man denn im Allgemeinen sagen: kas neue Branntwein- steuergesetz hai wenigstens dem weiteren Rückgang, dem drohenden Untergang der deutschen Landwirthschaft einen Riegel vorgeschoben, einigen Schuß E aber von einem „Triumph“ kann für dieselbe keine Rede sein.

Zunächst ift zu betonen, daß die neue Besteuerung die landwirth- \chaftlihen Brennereien, die doch nur ein Nebenbetrieb der Grund- besißer sind, vor der erdrückenden Konkurrenz der großen städtischen Brenneceien dur einen niedrigeren Steuersay zu s{hüßen sucht. Die Sache verhält sih nämlich folgendermaßen :

Das neue Gese seßt eine Verbrauhsabgabe auf das Liter reinen Alkohols, aus welchem etwa 1 Trinkbranntwein hergestellt werden, fest. Die Folge hiervon wird nun unzweifelhaft die sein, daß durch diese Verbrauchs\teuer der Branntweinpreis im Inlande steigt, der Verbrauch aber zurückgehi, was in fittliher und gesundkeit- licher Hinsiht jc nur wünschenswerth und vom Gesetzgeber auch be- absichtigt ist. Mit dem geringeren Verbrauhe an Branntwein ist aber auch nothwendigerweise ein Ausfall in den Einnahmen der Brennercibesißzer verbunden, und es ist darum nicht nur gerecht und billig, sondern au nothwendig und unerläßlich, daß den Brennern ein Ersaßiz für diesen sie bedrohenden Schaden gewährt werde. Das Gesetz will nun durch die Einführung von zwei Abgabesäßen diese Ent- schädigung bieten. Es berechnet auf den Kop® der Bevölkerung 43 1 reinen Alkohols pro Jahr, und der Gesaramtbedarf, der sh hieraus für das ganze Volk ergiebt, soll mit einer Verbrauchsabgabe von 50 -) für ein Liter reinen Alkohols, also mit 50 1. für einen Hektos- liter (= 100 1) besteuert werden. Was jedoch über diesen Gesammt- bedarf hinaus an Spiritus gebrannt wird, foll vom Liter 70 «§ und vom He?toliter demnah 70 4 an Verbrauchssteuer bezahlen. Für jede einzelne Brennerei wird nun alle drei Jahre festgestellt, wieviel Branntroein sie für den Inlandsverbrauch zu dem niedrigeren Steuersatze herstellea darf. Dieser Betraz von 50 46 wird nun natürlich dem Inlands- preise des Spiritus zugeschlagen, sodaß der Brenner dadurch einen Preisauf- schlag für seine Fabrik erhält. In dem höherea Satze von 70 1 liegt zugleich ein gewisser Schußz gegen die Ueberproduktion, da die Brennercien nicht so leiht den Theil vom Gesammtjahresverbrauch, der ihnen festgestellt ist, übersteigen werden, wenn nicht die nöthige Nachfrage vorhanden ift.

Aber durch dicse Möglichkeit, höhere Einnahmen für den Spiritus zu erzielen, ist doch das landwirthschaftlihe Interesse nur theilweise gewahrt, wichtiger noch ist die Neubestimmung über die Maischraum- steuer, wodurch ein Schuß der landwirthschaftlichen Brennereien gegen die großen* gewerblichen, meistentheils städtishen Betriebe be- zweckt wird.

Unter landwirthschaftlihen Brennercien versteht das Gesetz fsolche, in welhen aus\chließlich Getreide oder Kartoffeln verarbeitet und bei deren Betrieb die sämmtlichen Rückstände in der Wirthschaft des Besißers verfüttert werden, und der erzeugte Dünger vollständig auf dessen Grund und Boden verwendet wird. Solche Brennereien vnterliegen nun, wenn fie nur vom 1. Oktober bis 15. Juni betrieben werden, einer Abgabe von 1 4 31 A für je 100 1 des Raum- inhalts ihrer Maischbottile und für jede E:nmaishung; von dieser Stever aber werden ihnen noch je nah der Größe des Bottich- raumes, den sie täglich bemaischen, Abzüce von 1/10 bis 4/10 der Maischraumsteuer bewilligt. Die übrigen Brennereien, die als gewerbliche bezeihnet werden, haben keine Maischraumsteuer mehr zu entrichten, dafür aber einen Zushlag zur Verbrauchsabgabe in Höhe von 20 „§ für das Liter reinen Alkohols. Diesem Zu- \chlage unterliegen jedoch auch diejenigen landwirthschaftlichen Brennercien, welche in der Zeit vom 16. Juni bis 30, September mchr als 1500 1 Bottichraum täglih bemaishen. Es mag bei dieser Bestimmung die Absicht obgewaltet haben, die Brennereien außerhalb der Zeit vom 1. Oktober bis 15, Juni am Betriebe zu hindern. Aber für den September wird es den landwirthschaftlichen Brennereien fast zur Nothwendigkcit zu brennen, da in diesem Monate sowohl Grünfutter als Viehwcide an Krafr verlieren und deshalb Schlempe oder anderes Kraftfutter dringend nöthig ist, um die Milch- ergiebigkeit der Kühe nicht sinken zu lassen und die Zugochsen bei der anstrengenden Herbstarbeit in Kraft zu erhalten. Durch diese Bestimmung wird also die landwirthschaftlihe Brennerei niht unbe- deutend belastet. Dazu kommt nun aber noch, daß die großen land- wirthscchaftlißen Brennereien, welche täglich mehr als 10000 bezw. mehr als 20090 1 Bottihraum bemaischen, einen Zuschlag von

bezw. 4 M für je 100 1 Spiritus zu entrichten haben. Und wenn man nun weiter erwägt, daß die mittleren und größeren Brennereien wenig mehr als nur ein Drittel ihrer bisherigen Pro- duktion zu dem niedrigen Steuersaße von 50 4 pro Hektoliter erhalten, fo daß sie auch dadur {hon ungünstiger als bisher gestellt werden, fo fragt man sih erstaunt, wie die Herren Richter und Rickert dazu kommen, von einem „Geschenk für die Agrarier“, von einem „Triumphe“, von einer „Beute“ derselben zu \sprechen!

Man sieht hieraus, daß den möglihen Vortheilen einer Preis- steigerung auch {were Belastungen der landwirthschaftlichen Brennereien gegenüberstehen. Wenn diese nun, wie es ja natürlich wäre, solche Mehrbesteuerungen von \sich abwälzen woliten, so könnten sie dics nur dadur, daß fie die Kartoffelpreise um etwa 15 Pfennig für den Centner herabdrückten, und den Schaden hätten dann die kleinen Landwirthe und Tagelöhner, welche ihre Kartoffeln hauptsächlich an die großen Brennereien verkaufen. Und so würde also auch die Hoff- nung, daß die höheren Spirituspreise zugleich höhere Kartoffelpreise mit fich bringen werden, eine trügerishe sein. Viel weniger als den Brenner treffen die Nachtheile den Konsumenten, dagegen gar niht den Schnaps\chänker, den Gastwirth. Aus einem Liter schenkt er 16 Glas, jedes kostet ihm 1 H, und er verkaufte es bisher mit 3 _§; durch die höheren Spirituspreise wird ihm nun vielleicht das Glas 3 S fkosten; er wird es dagegen siher mit 9 H verkaufen, an seinem ganz besonderen Profit ..... alto garnihts einbüßen. Wer aber sich Spiritus kauft und daraus sich seinen Branntwein selbst bereitet, der wird ihn auch in Zukunft so billig trinken, wie bisher. Nur die gewohnheitsmäßigen Shnapstrinker werden den Unterschied in ihrem Portemonnaie merken, und wenn sie dadurch zu einer Beschränkung dieses Genufses gezwungen werden, so kann man sih vom sittlihen und gesundheitlichen Stand- punkte aus darüber nur freuen. Hoffen wir, daß die guten Ab- fichten der verbündeten Regierungen , die sie der Landwirthschaft gegen- über ganz gewiß hegen, voll und ganz in Erfüllung gehen. .. . daß dem Deutschen Reich eine finanzielle Stärkung zu Theil wird, welche es nah außen in Achtung gebietender Weise auftreten läßt und es in den Stand setzt, seine {chöne Aufgabe, den Frieden Europas mit mächtiger Hand zu schirmen, auch "ür die Zukunft zum Segen der Nation zu erfüllen.

Das „Chemnitzer Tageblatt“ theilt eine tabel- larishe Uebersiht über die Werthe der aus dem Konfular- distrikt Chemniß in dem mit dem 30. Juni 1887 endenden Jahre nach den Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführten Produkte und Waaren mit. Es ergiebt sich daraus für 1886/87 ein Gesammtwerth von 10 554 173,75 Doll. gegen 9 392 508,77 E in 1885/86, was eine Zunahme von 1 161 664,98 Dollars eneutet.

Centralblatt der Abgaben-Gesetzgebung und Ver- waltung in den Königlich preußishenStaaten. Nr. 15.— Inhalt : Anzeige der in der Geseßsam mlung und im Reichs-Geseßblatt erschienenen Geseße und Verordnungen. 1. Allgemeine Verwaltungs- gegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Servistarif und Klafseneintheilung dec Orte. III. Indirekte Steuern: Erkenntniß des Reichsgerichts. Der elektrishe Strom ist als Sache in dem Sinne anzusehen, daß

er Gegenstand eines Lieferungsvertrages sein kann. YVI. Persfonal- nachrichten. :

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 30. Inhalt: Amtliches: Personal-Nachrichten. Nichtamtliches: Das neue Gym- nasium in Neuß. Das neue Bahnhofsgebäude in Brügge.

(Schluß.) Eine neue selbstthätige durhgehende Bremse. Die Erdbewegungen am Zuger See. Baukosten amerikani\her Staats- gebäude. Vermischtes: Aenderungen und Schußeinrichtungen an den Fenstern der Durchgangs8wagen. Zum Cisenbahaunfall auf Bahnhof Wanpysee. —— Eisenbahnunfall in St. Thomas in Canada (Nord-Amerika), XVI. Abgeordneten-Bersammlung des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine.

Statistische Nachrichten.

Mee U De Sa Der Sorten den Qu Der Königlichen Universität zu Breslau im Sommer-Semester 1887. A. Im Winter - Semester 1886/87 sind immatrikulirt ge- wesen 1304. Davon sind: a. verstorben 1, b. abgegangen mit Er- matrifel 247, e. weggegangen, obne sih abzumelden und daher ge- strichen —, 4d. gestrichen auf Grund des § 13 der Vorschriften: für die Studirenden 2c. vom 1. Oktober 1879 —, e. gestrihen aus fonstigen Gründen 3, zusammen 251, Es sind demnach geblieben 1053. Dazu sind in diesem Semester gekommen 353. Die Gesammt- zahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1406, Die fatholish-theologishe Fakultät zählt: Preußen 181, Nichtpreußen 1, zusammen 182; die evangelisch - theologische Fakultät zählt: rena 162, Nichtpreußen 3, zusammen 165; de juristishe Fakultät zählt : Preußen 213, Nichtpreußen 4, zusammen 217; die medizinische Fakultät zählt: Preußen 382, Nicztvreußen s, zusammen 390; die philosophische Fakultät zählt: ä. Preußen mit dem Zeugniß der Meife 294, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife nah §. 5 der Vor- \chriften 2c. vom 1. Oktober 1879 129, e. Nichtpreußen 29, zusammen 452; in Summa 1405, B. Außer diesen immatrikulirten Studirenden haben die Erlaubniß zum Hören der Vorlesungen vom Rektor erhalten : niht immatrikfulationsfähige Preußen und Nichtpreußen 57. Die Ge- sammtzahl der Berechtigten ist mithin (A. und B.) 1463. Von diesen Berechtigten hören Vorle*ungen: AA. von den immatrikulirten Stu- direnden: in der katholisch-theclogishen Fakultät 182, in der evan- gelisch-theologisden Fakultät 164, îin der juristishen Fakultät 217, in der medizinischen Fakultät 389, in der philosophischen Fakultät 452, zusammen 1404, Vom Hören von Vorlesungen disvensirt sind: in der katholisch-theologischen Fakultät —, in der evangelisch-tbeologischen Fakultät 1, in der juristischen Fakultät —, in der medizinishen Fa- kfultät 1, in der philosophishen Fatultät —, zusammen 2; BB. von den übuigen berechtigten Personen: niht immairikulirte Preußen und Nichtpreußen, welhe vom Rektor die Erlaubniß dazu erhalten haben, 57, Die Gesammtzahl der Berechtigten, welche die Vorlesungen hören, ist mithin 1461. :

Nah Heft II1/IV der „Zeitschrift des Königlich preußischen Siatistishen Bureaus“ (Iahrgang XXVT) haben unter den 217 Rea l- gymnasien und Real-Progymnasien, bezw. Anstalten gleicher Art des Deutschen Reichs einen Schulgeldfat bis 69 4: 20, und zwar 3 in Preußen, 4 in Bayern, 3 in Württemberg, 4 in Baden, 1 in Braunschweig, 1 in Oldenburg, 1 in Shwarzburg-Nudolstadt und 3 in Cl\aß-Lothringen; einen Scbulgeldsaß von 70 bis 74 4: 15, und zwar 12 in Preußen, 1 in Sachsen-Weimar, 1 in Sachsen-Coburg- Gotha und 1 in Elsaß-Lothringen; einen Schulgeldsaß von 75 bis 79 M: 7, und zwar 6 in Preußen und 1 in Sachsen-Altenburg ; einen Schulgeldsatß von 80 bis 84 4: 28, und zwar 13 in Preußen, 1 in Sachsen, 4 in Hessen, 1 in Oldenburg, 2 in Sachsen- Meiningen, 4 in Anhalt, 1 in Schwarzburg - Nudol- stadt, 1 îin Schaumburg - Lippe und 1 in Elsaß - Lothringen: einen Schulgeldsatz von 85 bis 89 46: 1, und zwar in Lippe; einen Schulgeldsatz von 90 bis 94 #4: 40, und zwar 34 in Preußen, 1 in Sachsen, 4 in Mecklenburg-Schwerin und 1 in Reuß j. L.; einen Schulgeldsatz von 95 bis 100 4: 16, und zwar 15 in Preußen und 1 in Braun\hwcig; einen O von 100 bis 104 s: 22, und zwar 21 in Preußen und 1 in ecklenburg-Schwerin; einen Schulgeldsaß von 105 bis 109 4: 12, und zwar 11 in Preußen und 1 in Mecklenburg-Schwerin ; einen Schulgeldsatz von 110 bis 115 M: 5, und zwar 4 in Preußen und 1 in Medcklenburg-Schwerin : einen Schul- geldsaß von 115 6 und mehr: 51, und zwar 35 in Preußen, 8 in Sachsen, 1 in Mecklenburg-Schwerin, 1 in Sachsen-Weimar, 1 in Anhalt, 1 in Reuß j. L., 1 in Lübeck, 1 in Bremen, 2 in Hawburg. Von den 177 Reals@&ulen und höheren Bürger- schulen, bezw. Anstalten gleicher Art des Deutschen Reichs einen Schulgeldsaß bis 69 H: 87, und zwar 8 in Preußen, 33 in Bayern, 2 in Sachsen, 8 in Württemberg, 18 in Baden, 6 in Hessen, 1 in Mecklenburg-Schwerin, 2 in Meklenburg- Streliß, 3 in Sachsen-Coburg-Gotha, 2 in Schwarzburg-Sonders- hausen und 4 in Elsaß-Lothringen ; einen Schulgeldsaß von 710—74 M4: 15, und zwar 3 in Preußen, 1 in Bayern, 5 in Sachsen, 2 in Sachsen- Weimar, 1 in Braunschweig, 1 in Waldeck, 1 in Schaumburg-Lippe

und 1 in Lübeck; einen Schulgeld\atz von 75—79 M: 7, und zwar 1 in Preußen, 5 in Sachsen und 1 in Sachsen-Altenburg; einen Schulgeldsaz von 80—84 #4: 20, und zwar 5 in Preußen, 5 in Sadsen, 1 in Württemberg, 2 in Hessen, 1 in Olden- burg, 1 in Braunschweig, 1 in Sachsen-Meiningen, 2 in Bremen und 2 in Elsaß-Lothringen; einen Schulgeldsaß von 85—89 4: 1, und zwar in Oldenburg; cinen Schhulgeldsaß von 90—94 #4: 9, und zwar 6 in Preußen, 2 in Sachsen und 1 in Elsaß-Lothringen; einen Schulgeldsaß von 95-—99 #4: 3, und zwar 2 in Preußen und 1 in Mecklenburg-Sch{werinz; einen Schulgeldsaß von 100—104 4: 6, und zwar 4 in Preußen, 1 in Sachsen und 1 in Mecklenburg-Schwerin; einen Schulgeldsatz von 105—109 #4: 1, und zwar in Oldenburg ; einen Schulgeltsaß von 110—114 A: 1, und zwar in Preußen ; einen Schulgeldsaß von 115 # und mehr: 27, und zwar 9 in Preußen, 3 in Sachsen, 1 in Hessen, 1 in Sachsen-Weimar, 1 in Braunschweig, 1 in Lübeck, 1 in Bremen, 9 in Hamburg und 1 in Elsaß-Lothringen.

FIrrenanstalten inODesterreich. Nach den Mittheilungen der K. K. f:atistishen Centralkommission („Oesterreichische Statistik“ X1II. Band, 3. Heft) bestanden im Jahre 1884 in den österreichischen Ländern 20 öffentlihe und 5 Privat-Irrenanstalten mit 7571 Betten, welche 11 448 Irre beherbergten. Die Zahl der Letzteren hat sich gegen das Iahr 1883 um 2,4 und gegen 1882 um 5,1 %/% erhöht. Im Vergleih zur Bevölkerung kam im Jahre 1884 eine Irren- anstalt auf 879 273 Einwohner, 1 Bett in einer Irrenanstait auf 9903 Einwohner und ein in einer Irrenanstalt Berpflegter auf 1920 Einwohner. So reichlich hiernach scheinbar für die Unterbringung der Irren gesorgt ist, ergiebt sh doch, daß dem vorhandenen Be- dürfniß dieser Unglücklichen gegenüber ganz ungenügend vorgesehen ist, wenn man eine Vergleichung der in Irrenanstalten untergebrachten Geisteskranken mit der Gesammtzahl der Irrsinnigen zu Ende 1884 und zwischen den Betten der Irrenanstalten und den Irrsinnigen über- haupt vornimmt; denn es waren von je 100 Irrsinnigen in einer Irren- anstalt 26 und es fam 1 Bett in einer Irrenanstalt auf 3,6 Irrsinnige. Ueber die Bewegung des Krankenstandes werden folgende Angaben gemaht: Vom Jahre 1883 sind verblieben 6968, im Laufe des Jahres 1884 wurden aufgenommen 4480, mithin betrug die Zahl der Behandel- ten 11 448, Davon wurden als geheilt entlassen 983 oder 8,6 "/9, unge- heili entlassen oder an eine andere Anstalt abgegeben 1815 oder 15,8 9% und ftarben 1301 oder 11,3 %/6, so daß Ende 1884 ein Bestand von 7344 Köpfen verblieb. Nach den Krankheitsformen vertheilten ih im Berichtsjahre die behandelten Irren in nachstehender Weise:

Behandelte Irre

männl. weibl. überh. 9%% S H 886 L 4 O 2689 782 D Os Mera C29 1629 0200 286 Blo L600 1356 200 2Oo Geistesftörung mit Lähmung 910 241 O O0 Geistesstörung mit Fallsuht 528 992 820 4

Kunst, Wissenschaft und Literatur

Das Gee Deren eno oe Ua et Oen d Der Seeleute und anderer bei der Seeschiffahrt bethe i- ate Der on en Von 18 U S E m Der eann machung des Reihs-Versicherungs8amts, betreffend die Anmeldung unfallversiherungspflichtiger Seeschiff- Es D, Van Der Set Ute On 2 SUIO ISST N einem besonderen Abdruck in der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße 32, erschienen (Preis 50 ).

Das dritte Heft der „Schriften des teutshen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit“ behandelt: „Die Entwickelung der Deut Men Wrbettertolomten. Von Dr O. Berthold, Pr. ungeb. 3,60 4 Die Arbeiterkolonien verdanken ihre Entstehung dem Bestreben, Bedürftigen, welche durch Selbstvershuldung in Un- glück und Noth gecathen sind, Gelegenheit zu geben, sih dur eigene Kraft, dur eigene Ärbeit wieder zu geordneten Verhältnissen empor- zuringen. Die erfte deutshe Arbeiterkolonie wurde am 17. August 1882 vom Pastor von Bodelschwingh in Wilhelmsdorf für die Provinz West- falen mit 150 Plätzen eröffnet und allmählich bis zu 360 Plägen er- weitert. Trotz der stetigen Zunahme der Arbeiterkolonien, in denen im ganzen gleichzeitig etwa 2300 arbeitslose Leute und Bettler am Schluß des Jahres 1886 Aufnahme und Beschäftigung finden konnten, genügten dieselben der, namentli in der kälteren Jahreszeit eintretenden starken Nachfrage niht. Wenn also behauptet wurde, daß das thatsächliche Vorhandensein der Arbeiterkolonien den Behörden ausreichend Ver- anlassung gebe, nicht nur gegen Wanderbettler, sondern auc gegen diejenigen mit aller Strenge vorzugehen, welche einen etwaigen Mangel an Arbeitsnachweisung auf den Verpflegungsstationen die ja ein Korrelat zu dea Kolonien bilden zum Vorwand arbeits- losen Urnherziehens machen, da die Behörden nun annehmen dürften, dabei keinen Unschuldigen zu treffen, so ist diese Behauptung nah Ansicht des Verfassers den angeführten Thatsachen gegenüber nicht aufrecht zu erhalten. Erft dann, wenn die Kolonien, den wirklichen Anforderunger entsvrechend, nicht mehr genöthigt sind, wegen Platz- mangels Hülfe und Arbeit Svchende abzuweisen, werden die Be- hörden in der gedachten Weise vorgehen können. Für das wirkliche Bedürfniß kann eben der Sommer und die wärmere Jahreszeit, wo viele Leute im Freien leiht Beschäftigung finden und au ein Nachtlager im Freien niht scheuen, nicht maßgebend sein. Allerdings find die Kolonien bestrebt, die Zahl der belegbaren Pläße von Jahr zu Jahr zu erhöhen. ; so waren dieselben z. B. in Karlshof bereits auf 200 gestiegen, und vor kurzem ijt Elkenrotk, als zweite Kolonie für Rhein- land mit 50 Plägen eröffnet worden; doch ist nicht zu übersehen, daß die oben genaunten Zahlen der Abgewiesenen {h noch erheblich er- höhen würden, wenn nicht bereits viele Kolonien die etatsmäßigen Zahlen überschritten hätten. Befanden sich doch z. B. in Rickling bei 150 Plägen 170, in Friedrih8wille bei 175 Pläßen 199 Kolo- nisten 2c., die, so gut es3 ebea ging, meist in Nebengebäuden unter- gebracht wurden. Um die Kolonien in den Stand zu setzen, über die wiederholten Aufnahmen und die persönlihen Verhältnisse der Kolonisten zuverlässige Nachrichten zu geroinnen, find 1885 Zähl- karten bei allen Kolonien eingeführt worden, welche Auskunft achen über den Namen, Geburt8oct und das (Seburts8jabr, über ebelihe oder unchelihe Gebuct, das Militär- verhältniß, den Familicnstand, den Beruf des Kolonisten, über die Beschäftigungsart in der Kolonie, die Bestrafungen, Art der Strafe (Gefängniß, Zuchthaus); ferner enthalten sie: den Aufnahßme- und Entlassungstermin, diz Ursachen der Hülfsbedürftigkeit, den Grund der Entlassung, den Unterstüßungswohnsit, den leßten Wohnort, den täglichen dur(\cnittlihen Arbeitsverdienst in der Kolonie, die dem Kolonisten beim Abgange verbleibende baare Arbeitsvergütung bezw. die hinterlassenen Schulden und \{chließlich die wiederholten Auf- nahmen. Vielfach oberflählich beantwortet war die Frage nach der Ursache der Hülfsbedürstigkeit, und ist deshalb von einer Verwerthung dieser Angaben vorläufig Abstand genommen worden; auch betreffs der Bestrafung und der wiederholten Aufnahme ließen die Karten zu wünschen übrig. Für die Kolcnien Seyda, Wunsche und Friedrich8wille wurde eine gemeinsame Alphabetisirung mit folgendem Nesultat durch- geführt: es hatten auf Grund der Karten überhaupt im Berichts- jahr 1885/86 1454 Aufnahmen s\tattzefunden; von diefen 1454 Per- sonen waren 231 oder 16% bercits in der Berichtsperiode, also in einem Jahr, mehrfach in der Kolonie gewesen. Bedeutend böher aber steigt der Prozentsaß, wenn man fragt: wieviel von jenen 1454 Kolonisten überhaupt, auh in früherer Zeit, wiederholt in den Arbeiterkolonien sich aufhielten. Man erhält dann 492 oder etwa 34 9/0, wobei gesagt werden muß, daß diese Zahlen nur als Minimum gelten können, und daß etwa 40 %%6 in Wirklichkeit dem Durchschnitt entsprechen. Die vorliegende Arbeit wendet sich entschieden gegen die wiederholte Aufnahme in den Kolonien, welche als in jeder Hin- sicht verderblich sowohl für den Pflegling wie für die Kolonie be- zeihnet wird, und führt dann in durchweg sachliher und anschau- liher Weise den weiteren Enty:iXFelungsgang der Kolonien fort.