1887 / 170 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jul 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Das soeben erschienene 1. Heft 111. Jahrgangs 1887 der „Zeitschrift der Historishen Gesellschaft für die Pro- vinz P ofen“ (herausgegeben von Dr. Rodgero Prümers; Posen, in Kommission bei Ioseph Jolowicz) hat folgenden Inhalt: 1) Die Chronik der Stadtschreiber von Posen. 1ŸY. Herausgegeben und er- läutert von Archivar Dr. A. Warschauer in Poser. 2) Das Gym- nasium zu Posen in südpreußiscwer Zeit (1793—1807), Von Real- Gymnasiallehrer Dr. F. Bek (Schluß). 83) Handelspolitische Verhandlungen zwishen England und Polen in den Jahren 1597 und 1598. Von Oberlehrer Dr. Hassencamp in Oftrowo. 4) Kleinere Mittheilungen und Fundberihte: Ein Beitrag zur Ge- \chichte der Provinz Posen in dem Jahre 1774. Von Professor Dr. R. Jonas in Posen. Eine Semmriter Inschrift. Von Gymnasial- lehrer Dr. A. Pik in Erfurt. Na(hträgliches zu den Schweriner Flurnamen. Von Gymnasiallehrer Dr A. Pick in Erfurt. Zur

eshihte des Schulwesens in der Provinz Posen. Von Seminar- lehrer Werner in Paradies. Münzfund zu Kosten. Von Staats- arcivar Dr. R. Prümers in Posen Münzfu1d zu Fraustadt. Von Staatsarchivar Dr. R. Prümers in Posen. —- Literaturberiht : a. Zychlinski, Ueverblick über die gegenwärtigen Vereins-Ver- verhältnifse im Großherzogthum Posen. Besprochen von Regierungs-

und Schulrath Skladny in Posen. b. Polenthum und Deutsch- thum in der Provinz Posen. Besprochen von Archi-Assistent Dr. H. Ehrenberg in Posen. e. Posener archäologishe Mittheilungen.

Besprochen von Dr. H. Ehrenberg in Posen. d. Th. Warminski, Urkundliche Geschichte des ehemaligen Cistercienfser-Klosters zu Para- ties. Besprochen von Archivar Dr. A. Warschauer in Vosen. 6) Geschäftsbericht, erstattet von Staatêarchivcr Dr. R. Prümers. 7) Verzeichniß der eingegangenen Tauschschriften und Schenkungen. Von Regtierungs- und Schulrath Skladny.

In Braunschweig ist am 17. d. M. das neue Herzog- lihe Museum eröffnet worden. Zugleich ist auch ein „Führer durh die Sammlungen“, verfaßt von dem Direktor des Museums, Ser Dr. H. Riegel, ershienen. Der Eang dicses Führers folgt der Oertlichkeit durch die drei Stockwerke des Museums. Beigegebene Grundrisse erleichtern die Uebersicht.

Gewerbe und Handel.

Zufolge Verfügung des nicderländishen Finanz-Ministeriums sollen in den Niederlanden künftig aus Blei verfertigie Kapseln, s\o- bald sie in- und auswendig mit Zinn belegt sind, obne Rücksic{t auf den Prozentsatz des Zinnzusatzes, bei der Einfuhr als Zinnwaaren einem 5%/4 Werthzoll unterliegen und auf die, gleichartigen Waaren aus Blei zustehende Zollfreiheit keinen Anspruch haben.

Durch cin im „Moniteur Belge“ vom 1. d. M. veröffent- lidtes Gescß ift von demselben Tage ab der Eingangszoll auf Kaffee in Belgien wie folgt ermäßigt: 1) für nicht gerösteten Kaffee 10 Fr. pro 100 kg, 2) für gerösteten Kaffee 13 Fr. pro 100 kg.

Wie aus Stockholin mitgetheilt wird, ist vxm 15, d. M. ab in Schweden für gemablenen und ungemahlenen Mais ein Zoll von 2 Kronen per 100 ks eingeführt und der Zoll für Käse aller Art von 7 Oere per Kilogramm auf 20 Oere erhöht.

Nach dem Geschäftsberiht des Konsolidirten Braun- kohlenbergwerks „Marie“ bei Atendorf pro 1886/87 be- trug die Gesammtförderung pro 1886/87 2533654 hl, pro 1885/86 2 405 135 hl Die geförderten Kohlen wurden bis auf den geringen Haldenbestand von 284 bl sämmtlich debitirt, Verkauft wurden im vorigen Jahre 2 285 800 hl im Betrage von 504 218 4, in diesem Sahre 2408010 hl im Betrage von 521815 4, mithin mehr 122 210 hl im Betrage von 17596 \& Für da? Aus- und Vorrich- tungéfosten-Konto mußte in diesem Jahre eine Summe von 31 065 M. verwendet werden. Von dem erzielten Reingewinn von 256 288 Æ gelangen statutenmäßig 5 9/0 zum Reservefonds mit 12814 46, 6 9/0 Tantième für den Aufsichtsrath 15 377 4, 6 °/9 Tantième für den Vorstand und Beamte 15 377 #, so daß noch ein Uebcrshuß von 212 719 M verbleibt. Ueber die Vertheilung event. Zurüstellung dieses Ueber- \chu}ses soll der Generalversammlung folgender Vorschlag zur Be- \cchlußfassung unterbreitet werden : 65 %/o Dividende an die Aktionäre 15000) A, außerordentlihe Abschreibung von dem Gruben-Kento: 40 000 M, Reservestellung für das Aus- und Borrichtungskosten-Konto: 22 719 .

Die Rybinsk-Bologoje-Eisenbahn hat im Iahre 1886 eine Einnahme von 3830897 Réel, oder 13395 Rbl. per Werst erzielt; die Ausgaben betrugen 1868 976 Rbl. oder 6535 Rbl. per Werst. Mithin resultirt ein UÜebershuß von 1 961 922 Rbl. oder 6860 Nbl. per Werst. Von dem Ueberschuß fließen 39238 Rbl. zur Reserve, Zinsen und Amortisation der Obligationen Cp S S M e Micke e D dienen 7976 Rbl. Es verbleiben alsdann 905885 Rbl, von denen 159% oder 135883 Rbl. zur Bildung eines Spezial-Reservefonds verwendet worden sind. Zu den restirenden 770 002 Rél. treten 1095 Rbl. verfallener Aktien- und Obligationen- Coupons und die sich alsdann ergebende Summe von 771 097 Rbl. dient zur Vertheilung einer Dividende von 5 Rbl. 15} Kop, wovon jedoch 15} Kop. zur Zahlung der Steuer in Abzug kommen.

Rom, 18. Juli. (It. Nachr.) Das Handels - Ministerium hat die Handelsstatistik über das erste Halbjahr 1887 publi;irt. Darnah betrug die Einfuhr in diesem Zeitraum 747 165 797 Lire, die Ausfuhr 611 924 699 Lire. Im Vergleich zu derselben Periode des Vorjahrs ist die Einfuhr um 86 068 061 Lire, die Aus?uhr um 78975227 Lire geroachsen. Nah Abzug der Edelmetalle betrug die Einfuhr 741517717 Lire, die Aus- fuhr 536 989 979 Lire und im Jahre 1886 645 006 496 resp. 508 927 912 Lire. Die Einfuhr war also uin 204527 738 Lire größer als die Ausfuhr, während sie im Jahre 1886 nur 166 078 584 Lire höher mar. Es ist demnach eine Verschlecterung der Handelsbilanz um 38449 754 Lire eingetreten. Die Hälfte dieser Differenz zwishen Ein- und Ausfuhr fällt dem importirten Getreide zur Last. Die andere Hälfte der Differenz ist zum großen Theil durch die Einfuhr von Rohstoffen veranlaßt wocden und das deutet auf eine größere Entwickelung der Industrien hin. An chemischen Produkten sind z. B. 3 Millionen Lire, an Farbstoffen 2 Millionen mehr als im Vorjabre eingeführt worden. Die Einfuhr an roher Baumwolle betrug in den 6 Monaten dieses Jahres 410 000 Doppel-Ctr., während dieselbe vor 10 Jahren nur 200000 Doppel-Ctr. im ganzen Jahre ausmahhte. Die Einfubr an Roheisen, bearbeitetem Eisen und Maschinen ist um 16 Millionen Lire gewachsen; cs stieg nämlich um 254 000 Doppel-Ctr. die Einfuhr von Eisenbarren und um 415 000 Doppel-Ctr. diejenige von rohem Gußeisen, welches zum größten Theil für die Gießerei von Terni bestimmt war. Dagegen hat die Einfuhr fertiger Ma- schinen nur um 40 000 Doppel-Ctr. zugenommen. Hand in Hand mit dieser auf eine im Auffstreben begriffene Eisenindustrie hindeutenden Ver- mehrung der Einfuhr an Noheisen geht die Vermehrung des WVer- brauchs von Steinkohlen, deren Einfuhr um 263 780 Doppel-Ctr. im Werthe von 6 Millionen gewachsen ist. Die bauptsächlihsten Ausfuhr- erzeugnisse Italiens sind natürlich Wein, Oel und Früchte. An Wein sind in den genannten 6 Monaten 1 779 209 h]1 und 346 799 b1 mehr als im gleihen Zeitraum des Vorjahres ausgeführt worden. Diese Vermebrung entspricht einem Werthe von 12 Millionen und repräsentirt zwei Fünftel der Gesammtzunahme der Ausfuhr. Um 33 000 Doppel- Ctr., im Werthe von 5 Millionen, is: die Ausfuhr des Weinsteins, der des Citronensaftes um 11 000 Dovypel-Ctr. gestiegen. Die Aus- fuhr der Früchte hat sich mehr als vecdoppelt ; sie hat die Höhe von 1 742 169 Doppel-Ctr. erreiht, während sie im ersten Semester des Vorjahres nur 838 504 Doppel-Ctr. betrug. Es. geht aus einer \org- fältigen Prüfung dieser Handelsbilanz hervor, daß Italiens Industrie und Handel sich troß der Zunahme des Ueberschusses der Einfuhr im Aufblühen befinden.

New-York, 22. Iuli. (W. T. B) Baumwosllen- Wochenbericht. Zufuhren in aklen Unionshäfen 3000 B,, Ausfuhr nach Großbritannien 17 000 B,, Ausfuhr nach dem Kontinent 2000 B,, Vorrath 209 000 V.

Submissionen im Auslande. Ftalien.

3. August. Spezia. I. Seedepartement. Lieferung von 16 Kohlen- tranêporten von je 16 t Tragfähigkeit. 4 Loose. Jedes Loos Vor- anschlag 54 000 Lire. Näheres an Ort und Stelle.

6, August, 12} Uhr. Neapel. Ausrüstungs-Direktion des II. See-Departements. Droguen, Farben, Pinsel, Shwämme. Bor- anschlag: 41 394,90 Lire. Kaution 4200 Lire.

Näheres an Ort und Stelle.

Verkehrs - Anstalten.

Das „Archiv für Eisenbahnwesen“ stellt in seinem neuesten Heft (4. Jahrgang 1887) einen Vergleich der wichtigsten, den Bestand und die Betriecbsergebnisse der deutshen und englischen Eisenbahnen betreffenden statistischen Angaben für die Jahre 1883, 1884 und 1885 an. Zu Grunde gelegt sind denselben die be- treffenden Jahrgänge der im Reichs-Cisenbahnamt bearbeiteten „Statistik der im Betriebe befindlihen Eisenbahnen Deutschlands“ bezw. die dem englishen Parlament vorgelegten Berichte des Handels- amts (board of trade). Die Länge der im Betrieb befindlichen Cisenbahnen betrug dana in Deutschland im Jahre 1885/86 37271 km (1884/85 36 538 km, 1883/84 35 824 km), in England 1885 30862 km (1884 30371 km, 1883 30076 km). Davon waren doppel- oder mek;rgeleisig in Deutschland 10947 km, in England 16813 km. Auf je 10 000 Einwohner kamen in Deutschland 7,94 km, in England 8,41 km Bahnlänge, dem Flächenraum nach in Deutschland auf je 100 gkm Fläche 6,88 km, in England 9,80 km Bahnlänge. Die Länge der im Betrieb befindlichen, dem öffentlichen Verkehr diene: den \{chmalspurigen Eisenbahnen betrug in Deutschland 382 km, in England 0, Das Gesammt - Anlagekapital bezifferte sich in Deutschland auf 9722106 530 A. (1884/85 9612297502 M. 1883 84 9 459 527 092 S), in England 1885 auf 16 317 161 100 (18984 16029287340 M, 1883 15698426240 M). Das Eifenbahnneß Deutschlands übertraf hiernah am Ende des Jahres 1885 dasjenige Englands in der Ausdehnung um 6409 km. Die Zunahme in den 3 Jahren 1883-—1885 betrug in Deutschland 1447 km oder 4%, in England 786 oder 2,69%. Bezüglich der zweigeleisigen Strecken war in dem in Betracht gezogenen Zeitraum die Zunahme in Deutschland 358 km oder 3,4 9/0, in England 549 km oder 3,490, Die für die Längen der deutschen Eisenbahnen einge- fetten Zahlen bezeichnen die „Eigenthumslängen", für welche die Länge der im Eigenthum der einzelnen Verwaltungen stehender. durh- gehenden Geleise (von Mitte zu Mitte der Stations8gebäude gemessen) maßgebend ift. Aus dieser „Eigenthumslänge“ ergiebt sich die „Berriebs- länge“ dur Hinzurechnung der von anderer Verwaltungen gepachteten und der in Mitbetrieb genommenen Strecken, unter Abrechnung ver verpachteten, von der Verwaltung nichi betciebenen €igenen Streken. Diese Betriebslänge betrug für die gesammten deut!chen Eisenbahnen am JIahres\chluß 1885/86 37 511 km (1884/85 36782 km, 1533/84 36 058 km), im Jahresdurbschnitt 1885/86 37199 km. Davon waren benutzt: gemeinschaftlih für Personen- und Güterverkehr 36 547 km, ausschließlich für Personenverkehr 65 km, aus\chließlich für Güterverkehr 587 km. Hinsichtlich der Längen der eng- lishen Eisenbahnen i aus der englischen Statistik nicht ersichtlich, ob dieselben Eigenthums- oder Betriebslängen sind. Für die deutschen Eisenbahnen beziehen sich die angegebenen Längen nur auf die vollspurigen, für den öffentlihen Verkehr bestimmten Cisenbahnen, neben welchen 1885/86 noch im Betriebe waren: Anfchluß- bahnen für Privatzwecke 1983 km, Schmalspurbahnen 382 km. Betreffs der Längenangaben für die englishen Bahnen ist aus den benußten Quellen nicht ersichtlih, ob Anschlußgeleise für Privatzwecke sowie s{chmalspurige Eisenbahnen mit einbegriffen sind oder nicht. Bon den deutshen Bahnen wurden 1885/86 betrieben als Vollbahnen nah Maßgabe der Bestimmungen des Bahnpolizei-Reglements 30 612 km, als Bahnen untergeordneter Bedeutung, nah Maßgabe der Baÿn- ordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung 6659 km. In England besteht keine derartige Unterscheidung. Sämmtliche (Fisenbahnen in England sind Privateigenthum und werden auch von Privaten betrieben. Dagegen waren von den deutshen Eisenbahnen : Staatsbahnen und auf Rechnung des Staats verwaltete Privatbahnen 1885/86 32568 km (1884/85 32045 km, 1883/84 30050 km), Privatbahnen unter Staatsverwaltung 463 km (464 bezw. 643 km), Privatbahnen unter Privatverwaltung 4240 km (4029 bez. 5126 km). Die Gesammt-Bauaufwendung für die deutschen Eisenbahnen hat be- tragen für 1885/86 im Ganzen 9449 226 274 4, also für das Kilo- meter Eigenthumslänge 254 020 4

London, 22, Juli, (W. T. B,) Der Castle-Dampfer «„Noslin Castle“ ist am Mittwoh auf der Heimreise von Cape- town abgegangen.

Sanitätsum-esen und Quarantänewesen.

Portugal.

Durch eine unterm 16. Juli 1887 veröffentlihtc Verfügung des Königlich portugiesishen Ministeriums des Innern werden alle Häfen der Insel Sizilien seit dem 1. Juli d. J. für von Cholera „ver- seuht“ und alle italienischen Häfen am Mittelmeer, diejenigen der Insel Sardinien eingeschlossen, von demselben Zeityurkt ab für derselben Krankheit „verdächtig*® erklärt.

In Bezug auf Calabrien behält es bei den, unter dem 12. Juli d. J. veröffentlihten Bestimmungen sein Bewenden. (Vergl. „R.-A.*“ Nr. 166 vom 19. Juli 1887)

Italien. Secsanitätspolizeilihe Verordnung Nr. 10.

Zufolge Erlasses des Königlich italienishen M:nisteriums des úInnern vom 15, Iuli 1887 finden die in den Verocdnungen Nr. 8 und 9 vom 7. und 9. Juli d. J. („Reihs-Anzeiger*® Nr. 165 und 166 vom 18. und 19, Juli 1887) vorgesehenen sanitätspolizeilichen Maß- regeln vom 15, d, M. ab bis auf Weiteres auf alle Schiffe An- wendung, welche von den zwischen Messina und dem Kap Passero gelegenen Häfen und Anlegevläßen der Jnsel Sizilien ausgehen, auch wenn fe keine Passagiere einschiffen.

Griechenland.

In Folge Anordnung der Königlich g-iehishen Regierung ist die Königliche Berordnung vom 27. August 1867 ‘wieder in Kraft ge- treten. Danach müssen alle aus fremden Häfen kommenden Handels- chiffe zur Zeit des Herrsch«ns der Cholera oder einer anderen an- \teckenden Krankheit mit einem Gesundheitsattest bezw. mit einer amt- lichen Bescheinigung der griehishen Konsulatsbehörde des Abgangs- hafens odex, sofern eine griehische Behöcde dort niht vorhanden ift, mit einer Bescheinigung einer anderen europäishen Konsulatsbehörde versehen sein. Andernfalls find die bezeichneten Schiffe j2 nah Lage des Falles einer Beobachtungs8quarantäne von d Tagen oder einer wirklichen Quarantäne von 11 Tagen unterworfen.

Türkei.

Der Gesundheitsrath zu Konstantinopel hat beschlossen, die Pro- venienzen ganz Siziliens, sowie des italienishen Küstengebiets von Pezzo bis (Fotrone einschließlich einer vellen zehntögigen, in einem der Lazarethhäfen (Smyrna, Beirut, Wallona, Tripolis in Afrika) abzuhcltenden Quarantäne zu unterwerfen. Diese Maßregel trifft alle, seit dem 8. Juli 1887 von den bezeihneten Gegenden abgegan- genen Schiffe. : Schweden.

Laut Bekanntmachung des Königlih \{chwedischen Kommerz- Kollegiums vom 15. Juli 1887 is Calabriéen als von der Cholera befallen erflärt worden.

Berlin, 23. Juli 1887,

Auf dem Opernplatß, zwishen dem Kaiserlihen Palais und dem Opernhause, umgeben von dihtem Buschwerk und hohstämmigen Blattyflanzen, fand gestern auf cinem Postament von s{chlesishem Marmor die Metall-Vase Arfstellung, welhe Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Ihrem Erlauchten Kaiserlihen Gemahl anläßlih der Vollendung Seines 90. Lebensjahres zum Geschenk gemacht hat. Die Vase ist nah dem Modell des Bildhauers Prof. Albert Wolf von Gladenbeck gegossen. Das Postament trägt die Inschrift „Zur Erinnerung an den 22. März 1887“, während auf dem Fuß der Vase die Zahl XC. in einem vergoldeten Lorbeerkranz angebracht is. Die Gesammthöhe des Postaments und der Vase beträgt etwa 2,85 m. |

Friedriw-Wilhelmstädtisches Theater. Das Publikum, welchem vom 31. Juli ab die Pforten deë Theaters wieder geöffnet sein werden, wird mannigfahe neue Annehmlichkeiten vorfinden, zu deren Einführung die Ferienpause die beste Gelegenheit bot. So sind die Zugänge zu den Garderoben bedeutend erweitert worden, das Parquet hat neue Ausgänge erhalten, und die Heizungsanlagen, die bisher im Parterre lagen, sind auch nach dem ersten Rang hinaufgeführt worden, sodaß für den Winter auch die oberen Logen und Sitreihen direkt Luftwärme empfangen. Das Theater dürfte durch diese Neuerungen an Behaglichkeit nur gewonnen haben.

Kroll'’s Theater. Hrn. Heinrih Bötel’s so außerordentlich zugkräftiges Gastspiel das Haus ist bei dem Auftreten dieses Sängers jedesmal ausverkauft neigt sich seinem Ende zu; es \chließt mit dem Ausgang des Juli, bringt aber vorher noch die Partie des Arnold im „Tell“, und zwar am Mittwoch. Morgen (Sonntag) singt Hr, Bötel noch einmal den Manrico im „Troubadour“. Am Montag gehen zum 1.Male in der laufenden Saison Nicolai's „Lustige Weiber“ in Scene: Frl, von Weber singt die Frau Fluth. Zum Schluß der Saison steht noch ein überaus interessantes Gastspiel in Ausfiht, nämlich das der Madame Lilian Nordica aus London, einer Amerikanerin, die sich bei der dortigen italienishen Oper bereits einen großen künstlerischen Ruf erworben hat.

Literarische Neuigkeiten und periodishe Schriften.

Deutsche Gemeinde-Zeitung. (Verlag von P. Stankie- wicz , Berlin 8W.) Nr. 29, Inhalt: Die foziale Frage im Gemeinderathe Wiens. Erlaß des Ministers des Innern, betr. Neuregelung der Besetzung der SubalternsteUen bei den Gemeinde-, Kreis- und Provinzialbehörden. Veränderungen, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte für die Bewilligung des Wohnungszgeldzuschusses an die Beamten. Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerichts in der Streitsache zwischen dem Stettiner Magistrat und dem Königlichen Regierungs-Präfidenten wegen Unter- zeichnung eines freisinnigen Wahlaufrufs. Ausdehr.ung der neuen Berliner Baupolizeiordnung auf die Vororte Berlins. Verbot des Tabackrauchens für jugendliche Personen in der Oeffentlichkeit zu Züllichau. Wandergewerbescheine zur Ausübung der Zahntechnik zu Breslau Präzioualleistungen für Wegebauten. Ba0 Veränderung der Gemeirdeverwaltung in den Reichslanden.

ölle und gemein\schaftlihe Verbrauchs\teuern, sowie andere Einnahmen aus dem Etctsjahr 1886/87. Antheil der Kommunalverbände Preußens an den ihnen überwiesenen Beträgen aus den Getreide- und Viehzöllen für das Etatsjahr 1386/87. Internationale Schulden- statistik der Staaten. Verhandlungen des XV. deutschen Aerzte- tages. Verhandlungen des Brandenburgischen Provinzialvereins zur Bekämpfung des Vagabondenthums. Ministerielle Entscheidung, betr. die Reform der Miethssteuer zu Berlin. —- Veröffentlichung der Trunkenboldlisten zu Stettin, Ortsstatute, betr. die anderweite Regelung, beziehung8weise Aufhebung des bisherigen Freischul- Privilegiums der \tädtishen Lehrer und betr. die theilweise Auf- hebung des Schulgeldes in den Volksschulen zu Broraberg. Kon- flikt zwishen Magistrat und Stadtverordneten-Versammlung über die Feststellung der Gemeindesteuerzushläge zu Nordhausen. Cinführung einer städtisher Biersteuer zu Pr. Holland, Beilagen: 1) Deut- her Gemeinde-Anzeiger und Schul-Anzeiger Nr. 29, 2) Archiv für Berwaltungsreht. 3) Ortsgesete,

Deutsche Jäger-Zecitung. (I. Neumann, Neudamm.)

Nr. 32, Inhalt: Das Verhältniß des Jagdrehts zu dem Recht des frei:n Thierfanges. Von Mücke. (Fortseßung.) Zwei mär-

fishe JIagdschlösser. Von Karl Gotthart, (Schluß.) Aus Wald und He.ve: In der Blattzeit. Des Jägers Plauderstübhen: Zum Schrot‘chuß. Aus der JIagdtasche: Unglücksfall. Aus dem JIagd\czuß. Lustige Ecke. Brief- und Fragekasten. Inserate.

us dem Walde. Wochenblatt für Forstwirthschaft. (P. Webcr, Frankfurt a. M.) Nr. 20. Inhalt: 1. Abhandlungen : Die Waldscreu vor der Frankfurter Versammlung deutscher Land- wirche, na Mittheilungen des Herrn Forstraths Fürst, Direktor in Aschaffenburg. T]. Mittheilungen: Auffallende MReproduktions- féhigkeit der Fichte, von Eulefeld, Fürstliher Oberförster in Langen- %urg. Vom Holzmarkt: Anzeige des bei Nadelholzstammholzver- fäufen im Wald erzielten Erlöses aus Württemberg und avs Baden. Oesterreichishe Ein- und Ausfuhr von Forst-, Jagd- und Fischerei- produkten im Jahre 1886. Holzeinfuhr in Deutschland 1. Januar his Ende Mai 1887. II1. Neues aus dem Buchhandel: Allgemeine (Fncyklopädie der gesammten Forst- und Jagdwissenschaften von R. Ritter von Dombrowski. Forstliche Zeitschriften: AUgemeine Forst- und Jagtzeitung (Dr. Lorey und Lahr) und Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen (Dr. Danckelmann) je Julihest. Vermischtes: Zur Wanderversammlung bayerischer Forstwirthe in Kehlheim. Die Waldstreu im Wahlprogramm (Dr. Jaeger). Eigenthümliche Losung des Rehwilds (Sech.)— Beschädigungen an Roßkastanien (E.) Er- mordung des Forstsekretärs Neumann. Berliner Wildbericht. Dienst- und Personalnachrihten: Aus Bayern und Hessen. ;

Volkswirthschaftliche Zeitschrift „Die Sparkasse“ Organ tes deutschen Sparkassen-Verbandes. (Essen.) Nr. 130. Inhalt : E in Westfalen. —— Die 3#%/ Reichsanleihe. Die Postsparbanken des Kaplandes 1884, Die Lebensvecsicherung als nationale Institution. Sparkassen Celle, Landsberg a. d. W. MRussishe Werthpapiere in Hessen-Darmstädtishen Sparkassen Geld-, Münz- und Bankwesen: Falsifikate. Versicherungswesen: Die vorbeugende Thätigkeit der Privat-Feuerversiherungs-Gesell- \haften. Monopolisirung der Immobiliar-Versicherung. Die Lebensversicherung und die Jugend. Altersversicherung der Arbeiter. -— Zunahme der Durchschnittsdauer des menschlichen Lebens. Berkehrswesen : Postsheinquittung, Gemeinde-Angelegenheiten : 34% Braunschweiger Obligationen. Juristishes: Freiheit des Berkäufers von der Hypothekenhaftbarkeit. Wechselverfalltag ohne Jahreszahl. Lebensversicherungs-Policen im Nachlaß. Ver- \hiedenes: Fürst Bismarck's Zuschüsse in Form von Sparkassen- büchern. Magdeburg, alte Münzen. Dresden, Verkauf der Reichenbah’\chen Sammlung. Geldwerth des Menschen. Literatur: Kommunismus. Brakenhausen. Cornelius. The chamber of Commerce Journal, Juli-Heft. E. Wilbrandt. Dr. Hermann Brosier Meyer's Volksbücher. M. Brandts, Landes-Rath, Verwaltungsgeseße für die Rheinprovinz. Meyer s Konversations-Lexikon.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen (ein\schließlich Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 23. Juli

M2 170.

| ea

Deutsches Reich.

: U C) H über die Betriebs-Ergebnisse der Rübenzudckerfabriken, Zuckerraffinerien und Melasse-Entzuckerungs- Anstalten des deutshen Zollgebiets für den Monat Juni 1887 bezw. für die Zeit vom 1. August

1886 bis 30. Juni 1887.

der L in der Betriebs-Ergebnisse ; Melasse- | Z2uer- cit vom im Rüben: | Zuter- entzude- |produktions- 1. August Zusammen. Monat Juni 1887 ee 1 wae rungs- stätten 1; E ; fabriken. 1) rien.?) | anstalten. | überhaupt. Ae e E 2, | 3. | 4. D 6. T I. Verwendete Zuckerstoffe. Mengen in 109 kg netto A Berat l | | 83 066 518] 83 066 518 B. Verarbeitete Melasse?) zusammen E 67 870 13 134 78 029 159 033} 2604 104| 2 763 137 davon verarbeitet mittelst der nachstehenden Entzuckerungsverfahren : | | Doe S 41 019) 4 730 10 000 55 749 549 398 605 147 92) Elution und Fällung 16 064 | 16 0964 825 635 841 699 3) Substitution . j 116 736 116 766 4) Ausscheidung . 7137| N 7137 308 285 315 422 5) der Strontianverfahren 3 650 8 404 65 564 77 618 792 738 870 356 6) anderer Verfahren E: E 2 465 2465 11982 13 747 Q. Verarbeiteter (eingeworfener oder zum Decken verwendeter) Zuer : 1) Rohzucker einschließlich der Nachprodukte E. 68 062| 4) 393 638 10 779 472 479] 7)4 686 855] 5 159 334 (Außerdem fremde, d. h. von anderen Fabriken bezogene | O T E E 42 199 42 199 2) Raffinirter und Konsumzuder . . 13 248 4) 1076| 6 898 21 2221 7) 215 542 236 764 Produzirte Zucker. | A. Rohbzucker : | 1) Erstes und zweites Produkt... 16 367 | 16 367f 8944198] 8 960 565 2) Nachprodukte vom dritten Produkt ab 45 849 18 455) 14 390/ 78 694 596 474 675 168 BIMAfRNittec Un d Ro 56 261 341 083 23 498 420 842] 4571 196] 4 992 038 II7T. Zu- und Abgang an Melasse?) zu den | und von den Fabriken. | A. Zugang. | Zum Zwecke der (Fntzuckerung Ae fremde®) Melasse 28 309 16 M 72 163 117 290} 1229 038| 1 346 328 B. Abgang. x 1) Wieder abgegebene fremde *) Melasse . 2 960 | 2 960 12 976 15 936 2) Melasse aus dem eigenen Betrieb ®) S O S 29 459 14 090 1 340 44 889 219 811 264 700 b. nit entzuckerte 113 752 29 373! 143 1251 1001776] 1144901

Anmerkungen. 1) Das find sämmtliche Fabriken, i

{ei es ohne oder mit Melasse-Entzuckerung, ohne oder mit Einwurf von Zucker. 2?) Ausshließlich der die H betreibenden Rübenzuckerfabriken und selbständigen Melasse-Entzuckerungsanstalten.

\chließlich derjenigen vom ersten und zweiten Produkt, verstanden.

ezogen wurde. §) Aus\chließli träglihe Berichtigung zucückzuführen.

Berlin, im Juli 1887.

n welchen Rüben auf Rohzucker oder Konsumzucker verarbeitet werden,

erstellung raffinirter Zucker 3) Unter Melasse sind die Abläufe aller u ein-

ßlid 1 B #4) Hier ist nur der verarbeitete fremde, d. h. niht aus der eigenen E stammende Zucker aufgeführt. *) Fremde Melasse ist diejenige, welhe von den betheiligten Anstalten aus andecen Fabriken

Kaiserliches Statistishes Amt. Beer.

des Speisesyrups. 7) Die Abweichung gegenüber der letztveröffentlihten Uebersicht ift auf eine nach-

Königreich Preußen.

Kriegs-Ministerium.

Bestimmungen zur Ausführung des Geseßzes vom 17. Funi 1887, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine.

(Reihs-Geseßbl. S. 237.)

Zu 8. 1 und 32.

Zu den in den Ruhestand verseßten Offizieren, Aerzten im Offi- ziersrang und Beamten, sowie sonstigen Angehörigen des Reichsheeres im Sinn? der §8. 1 und 32 sind ebenfalls zu rechnen niht nur die Offiziere 2c. der früheren preußischen Armee und diejenigen Offiziere 2c. der in diesclbe übernommenen Kontingente, welche vor dieser Ueber- nahme ia den Ruhestand getreten sind und ihre Pension auf Grund der Militär-Konventionen aus der Reichskasse beziehen, sondern au die Offiziere 2c. der vormals hannoverschen, kurhessischen, nassauischen A. Armee, welche nah den betreffenden früheren Normen pensionirt sind, soweit deren Pensionen dem Reichs-Etat zur Last fallen.

“Hingegen faller: nit unter das Gesetz die Offiziere des Beurlaubten- standes, au wenn sie lebenslänglihe Pensionen aus der Reichskasse beziehen. Ebensowenig die Offiziere 2c. der ehemaligen {leswig-hol- steinishen, sowie der tänischen und französishen Armee, deren Penfionen auf die Reichskasse übernommen sind.

Zu 88. 4, 5 und 32.

1) Das pensionsfähige Diensteinkommen der verschiedenen Offizier- Chargen ergiebt die im „Arnee-Verordnungs-Blatt“ Nr. 12 für 1886 veröffentlihte Nachweisung.

_Im Uebrigen gelten für die Berehnung des pensionsfähigen Dienslteinkommens die bei der Pensionirung maßgebenden Grundfäße.

2) Bei Abzügen von dem Diensteinkommen oder gänzlihem Ruhen desselben im Falle von Urlaub, Dienst- oder Amtssuspension 2c., des- gleichen bei E oder gänzlichem Ruhen der Pension oder des Wartegeldes wegen Bezugs eînes neuen Diensteinkommens aus einer zur Pension nicht berechtigenden Stellung des Reichs- oder Staats- dienstes gelangen die Wittwen- und Waisengeldbeiträge im vollen geseßlichen Betrage zur Erhebung und zwar sind dieselben aus dem Diensteinkommen, dem Wartegeld oder der Pension vorweg zu ent- nehmen, wenn und insoweit diese Bezüge zur Deckung der Beiträge ausreichen. Andernfa!ls sind lehtere vierteljährlib iùc Woraus an dic Reichskasse einzuzahlen.

Bei Feststellung des in A der Suspension oder der Beurlau-

bung zahlbar bleibenden Gehaltstheiles sind die Wittwen- und Waisengeldbeiträge vor der Theilung des Diensteinkommens von dem leßteren vorweg in Abzug zu bringen. Auf die im Kommunaldienst angestellten oder beschäftigten Offi- ztere und Aerzte finden bei Kürzuag oder gänzlihem Ruhen der Pension oder des Wactegeldes die vorstehenden Bestimmungen sinngemäße Anwendung.

Den Pensionserbshungen der §8. 13 und 72 des Militär-Pen- oacjeye werden gleihgceachtet die entsprehenden Pensionserhöhungen nah §. 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 1866.

3) Ist deta Pensions- oder Wartegeldempfänger ein zur Pension aus der Reichs- oder Staatskasse berehtigendes Amt wiederverliehen und derselbe zur Entrichtung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen von dem Einkommen aus diesem Amt verpflichtet, so ruht die Ver-

“&flichtung zur Zahlung solcher Bote von der Pension oder dem Warlïeyolde insoweit, als M Gebührnisse eingezogen oder gekürzt twerden, 00e der zahlbar bleibende Betrag derselben unter Hinzu-

l

9000 4. übersteigt.

ihrer Pension zu entrichten.

halt beurlaubten Offiziere 2c. theil 2c.;

anweisenden Behörde;

für Elsaß-Lothringen).

anlassen.

einkommens zu verrechnen.

der Rechnungen dienen. erhebenden

festgestellt.

rechnung des neuen beitragspflihtigen Einkommens die Summe von

Die mit Pensionsansprüchen aus dem aktiven Dienst geschiedenen, in demselben niht blos auf bestimmte Zeit oder für die Dauer des mobilen Verhältnisses wieder angestellten Offiziere 2c, welche, wie z. B. bei den Bezirkskommandos, während ihrer Dienstleistung Gehalt niht empfangen, haben Wittwen- und Wa'sengeldbeiträge nur von

Die durch Einstellung in Învaliden-Institute versorgten Offiziere werden zu Wittwen- und Waisengzeldbeiträgen nach Maßgabe der ibnen andernfalls zustehenden Pension herançezogen und sind dem Gesetz gegenüber als im Rukbestande befindlih zu behandeln.

4) Die Feststellung der Wittw:n- und Wa:sengeldbeiträge erfolgt :

a. für Offiziere, Acrzte, Beamte, Zeug-Feldwebel 2c., deren Ge- hälter in den Monats-, Vierteljahrs8- oder Jahresliquidationen oder Rechnungen der Truppen, Institute, Verwaltungen 2c. ausgebracht werden, sowie für die, solhen Forcmationen zugehörigen, ohne Ge-

von dem betreffenden Truppen-

b. für alle aus der General-Militärkasse oder cus einer Corps- Zahlungsstelle Gehalt emu»fangenden Offiziere 2c. von der das Gehalt

c. für die bei Berkündung des Gesetes vorhandenen Pensions- und Wartegeldempfänger von derjenigen Behörde, aus deren Haupt- 2c. Kasse oder zugehörigen ÜUnterkassen die Betheiligten ihre Gebührnisse erheben (Regierungen, Intendantur XIV. Armee-Corps, Ministerium

Für diejenigen Pensions- und Wartegeldempfänger, welche ihre Gebührnisse aus de: Militär-Pensionskasse empfangen, von dem Kriegs- Ministerium, Unte:stüßungs-Abtheilung ;

d. für diejenigen Offiziere, Aerzte, Beamten, welche nah Verkün- dung des Gesetzes pensionirt oder mit Pension zur Disposition gestellt oder auf Wartegcld geseßt werden, von der Pension 2c. Seitens des Kriegs-Ministeriums, Departement für das Invalidenwesen.

5) Die unter 4 a bis d bezeihneten Behörden haben die Mit- theilung über die Höhe des Beitrags an die Verpflichteten zu ver-

6) Die Erhebung der Wittwen- und Waisengeldbeiträge erfolgt durch diejenigen Kassen, welche die Zahlung der Gebühruisse an Dienst- einkommen, Pension oder Wartegeld zu bewirken haben.

7) In den Jahres- und in den Verpflegungs-Liquidationen der Institute und Truppen 2c., den Spezialrehnungen der Verwaltungen,

csoldungsrehnungen der General - Militärka\sse und der Corps- Plum gee et Pensionsrechnungen der Regierungs- 2c. Hauptkassen sind die Gebührnisse der Empfänger mit ihren vollen Beträgen bei Gekaltsempfängern unter Angabe des pensionsfähigen Dienst- In ciner besonderen hierfür einzurihten- den Spalte ift aber der Betrag des erhobenen Wittwen- und Waisen- geldbeitrages für jeden Empfänger zu vermerken. welche von der Entrichtung der Wittwen- und Waisengeldbeiträge ge- seglih befreit sind, ist kurz der Grund der Befreiung anzugeben. | 8) Für das laufende Etatsjahr find von den nach Vor- stehendem zur Feststellung der Beiträge verpflihteten Behörden 2c. den betreffenden Kassen namentliche Listen über die für das laufende Etatsjahr zu leistenden Beiträçce zuzufertigen, welche als Grundlage

Bei Personen,

Für die A werden die von den einzelnen Offizieren 2c. zu Beiträge durch die Kassen-Etats , Institute und Verwaltungen oder in den Gehaltsanweisungen mit

Spezial-Etats ber

Hinsichtlich der Verpflegungs-Liquidationen der Truppen ift eine solhe Nachweisung weder jeßt noch künftig erforderlich. 9) Wegen der einzelnen im Laufe des Etatsjahres eintretenden Veränderungen find besondere Verfügungen an die Kassen zu erlassen.

187.

10) Bei der Berehnung der Jahresbeiträge sind Bruchpfennige

von ¿ und darüber voll zu rechnen, unter 7 wegzulassen. 11) Die bei Vertheilung der Jahresbeiträge auf die einzelnen Monate oder Vierteljahre sih ergebenden Bruchpfennige bleiben zunächst unerhoben. Die Ausgleichung hat bei den nahfolgenden Erhebungen, spätestens bei der leßten des Etatsjahres zu erfolgen.

12) Die Quittungen der beitragspflichtigen Offiziere, Aerzte und Beamten, Pensions- und Wartegeldempfänger haben über den vollen Betrag ihrer Bezüge zu lauten. Die angerechneten Wittwen- und Waisengeldbeiträge find jedo in denselben ersihtlih zu machen, wie dies in dem beiliegendem Muster (Anlage 1) angedeutet ift.

Hinsihhtlih der Quittungsleistung der Offiziere, Aerzte und Be- amten bei den Truppen 2c. verbleibt es bei dem bisherigen Verfahren.

Quittungen über die einbehaltenen Beiträge sind den Beitrags- pflichtigen nicht zu ertheilen. :

__13) Die Wittwen- und Waisengeldbeiträge sind in den Jahres- rechnungen der Institute und Verwaltungen sowie in den betreffenden Kapitelrechnungen der Corps-Zahlungsstellen, der General-Militärkasse reservirte Fonds und in den Pensionsrehnungen unter einem besonderen Abschnitt (Rehnungstitel) in Einnahme nachzuweisen.

14) Für das laufende Etatsjahr sind die Wittwen- und Waisengeldbeiträge zu vereinnahmen :

8a. die der aktiven Angehörigen des Neichsheeres bei einem hinter Titel 4 des Kapitels 9 der Cinnahmen einzustellenden außeretatsinäßigen Titel „Wittwen- und Waisengeldbeiträge“ ;

__ h. die der Wartegeld- und Pensionsempfänger bei einem hinter Titel 1 des Kapitels 15 der Einnahmen zu bildenden außeretats- mäßigen Titel „Wittwen- und Waisengeldbeiträge von Wartegeld- emvfängern und Pensionären“.

15) Für die Folgezeit findet die Vereinnahmung bei denjenigen Titeln statt, welche der Reichshaushalts-Etat dafür bestimmen wird.

16) Die Abführung der Einnahmen an die Reichs-Hauptkasse erfolgt im gewöhnlichen Abrehnungswege.

SUUSSTOLUNOI A

1) Die verheirathet gewesenen, aber rechtskräftig geschiedenen penfionirten Offiziere, Aerzte und Beamten sind den unverheiratheten gleih zu achten, sofern niht unverheirathete Kinder unter 18 Jahren aus der Che vorhanden sind. Bei Pensionsempfängern bedingt das Vorhandensein von unverheiratheten Kindern unter 18 Jahren aus einer rechtsfräftig geshiedenen Ehe die Beitragspflicht.

2) Nah Maßgabe des §. 6 Ziffer 4 und 5 und des 8, 7 des Gesetzes ist bezüglih der zur Zeit des Fnkrafttretens desselben vor- handenen Pensionsempfänger durch eine Bescheinigung der Orts- Polizeibehörde festzustellen: ob dieselben verheirathet sind, oder un- verheirathete ehelihe oder durch nachgefolgte Ehe legitimirte Kinder besißen und, zutreffenden Falls, wann die Kinder geboren sind und ob die bestehende Che, oder die Ebe, in welcher die vorhandenen Kinder geboren oder durch welche dieselben legitimirt sind, vor oder nah der leßtmaligen Pensionirung geschlossen ist. Die polizeiliche Bescheini- gung kann durch eine Bescheinigung der vorgeséßten Behörde der mit der Auszahlung der Pension betrauten Kasse bei Uebernahme der Ver- antwortlihkeit für die Richtigkeit erseßt werden. Diese Bescheinigungen dienen als Nechnungs-Ausweise.

3) Hinsichtlih der nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Ruhestand tretender. Offiziere, Aerzte und Beamten ist die erforder- lihe Angabe über vie Beitragspflicht des zu Pensionirenden von dem- jenigen Truppentheil oder derjenigen Behörde zu machen, welche das militärische Invaliditäts-Attest auszufertigen oder ten Pensionsvor- \chlag aufzustellen hat, Diese Angabe ist in das militärische Invali- ditäts-Atteft oder die Pensionsvorshlags-Liste aufzunehmen und zwar in das militärische Invaliditäts-Attest unter e. Jn derselben Weise ist zutreffenden Falls anzugeben, daß und aus welhem Grunde der Betreffende nicht beitragspflichtig ist.

SUIS S

Den rechtskräftig geschiedenen Chefrauen steht ein Anspruch auf Wittwengeld nicht zu; dagegen sind die hinterbliebenen Kinder aus einer geschiedenen Ehe zum Bezuge von Waisengeld berechtigt.

Zu §§. 9 bis 14.

1) Die Feststellung und Anweisung des Wittwen- und Waisen- geldes erfolgt bei dem Kriegs-Ministerium.

2) Die bezüglichen Anträge sind einzureichen :

a. für die Hinterbliebenen der im aktiven Dienst gestorbenen Offiziere, Aerzte ur.d Beamten an das Kriegs-Ministerium, Depar- tement für das Irvalidenwesen, und zwar auf dem militärischen Dienstwege oder durch diejenige Behörde, welche den Pensionsvorsclag hâtte vorlegen müssen, wenn es sich um die Pensionirung des Ver- storbenen gehandelt hätte ;

b. für die Hinterbliebenen von Pensions- oder Wartegeld- empfängern außerhalb Berlins an dva3 Kriegs-Ministerium, Unter- stüßungs-Abtheilung, durch diejenigen Provinzialbehörden (Regierungen, Intendantur XlV. Armee-Corps, Ministerium für Elsaß-Lothringen), von derer Haupt- 2c. Kasse die Gebührnisse des Verstorbenen zuleßt verrenet worden ind;

c, dic Hinterbliebenea von Pensions- oder Wartegeldempfängern, welche ihre Gebührnisse cus der Mi“!itär-Pensionskasse in Berlin erhielten, haben ihre Anträge selbst oder durch ihre Vormünder oder sonst legitimirten Vertreter unmittelbar dem Kriegs-Ministerium, e n N, vorzulegen,

3) Die Anträge «uf N und Anweisung des Wittwen- und Waifengeldes find nach dem anliegenden Muster (Anlage 2) zu stellen. Denselben sind beizufügen :

StandesamlliŸe oder pfarramtlihe Urkunden :

a. über die Geburt dcc Eheleute und der Kinder unter 18 Jahren,

b. über die Eheschließung und

c. über das Ableben des Ehemanns oder Vaters und zutreffenden Falls der Chefrau.

Soweit die Geburtstage des verstorbenen Ehemanns und der (Fhefrau aus der ftandes- oder pfarramtlihen Heirathsurkunde ersit- lih find, bedarf cs besonderer Geburtsurlk'unden nicht.

Werden Waisengelder für Mädchen von mehr als 16 Jahren beansprucht, so ist der Nachweis zu führen, daß die Betreffenden un- vereheliht sind.

4) Bet der Aufnahme von Kindern in Militär-(Erziehungs- anstalten ist festzustellen, ob und in welhem Betrage Pensionsgeld oder Erzichungsbeitrag an die Anstalt zu entrihten ist, und danach innerhalb der geseßlichen Grenzen der zahlbare Betrag an Waisengeld zu bestimmen.

___ Bei Aufnahmen im Laufe eines Monats tritt die Bestimmung im Absatz 2 des §. 10 des Eescßes mit dem Tage nah der Auf- nahme in Wirksamkeit.

5) Stirbt eine Wittwengeld-Cmpfängerin unter Hinterlassung von Kindern, für welhe das Waisengeld erhoben worden, fo ist die anderweite Festseßung desselben von den Regierungen 2c. bei dem Kriegs-Ministerium, Unterstüßungs-Abtheilung, in Antrag zu bringen.

6) Bei Anwendung der Bestimmung des §. 13 des Gesezes ist das Wittwenzgeld erforderlichen Falls auch untex den Mindestbetrag von 160 4 jährlih herabzusetzen.