1930 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jul 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Stäätsanzeiger Nr, 161 vom 14, Zuli 1930, S, 83,

Neich8- und Staätsanzeiger Nr, 161 vom 14, Juli 1930, S, 2,

nahme gefunden haben, wie es selten bei Gesezentwürfen der Fall zu sein pflegt. (Abgeordneter Emminger: Doppelte Aner- kennung nah den damaligen Gesehen!) Lieber Kollege Em- minger, die Geseße haben damals auch die ungeteilte Aufnahme gefunden, wie ih niemals anders erwartet hatte, und ih möchte nur wünschen, daß diese Geseve ebenso ungeteilt beurteilt würden wie jene damals. Es liegt das zweifellos daran, daß es sih hier um einen rein sachlihen Entwurf handelt, der zu besonderen jen Disfussionen keinen Anlaß geben kann. JFch darf mi

) an den Kollegen Rademacher wenden, der vielleiht

ivar, der heute temperamentvoll eine gewisse politische

1s Ganze hineingebracht hat. Es war sehr stark die

e von der Not der Landwirtschaft. Es wurde die Berüd- sihtigung der Landwirtschaft in steigendem Maße gefordert. Jch glaube, man kann es doch wohl aussprechen, daß selten eine Regierung sih so nachdrücklich für die Jnteressen der Landwirt- schaft eingeseßt hat wie die jeßige. Wenn wir bei den Herren Deutschnationalen eine wirklich entschlossene tatkräftige Unter- stüßung finden, dann wird sih für die Landwirtschaft zweifellos gerade in der jezigen Zeit sehr viel erreihen lassen, selbstver- ständlih immer unter der Vorausseßung ihrer starken Unter- stüßung.

Was nun die besonderen Wünsche des Herrn Rademacher angeht, so kann man wohl zunächst sagen, daß doch große Be- denken gegen seine Auffassung sprehen. Es ist mit vollem Recht hervorgehoben worden, daß ein wirklich innerer Grund für eine Differenzierung zwishen allgemeinen Hypotheken und Tilgungs- hypotheken niht vorliegt. Jh glaube, Herr Kollege Dingeldey hat eben mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß der Gläubiger shon durch die Aufwertungsgesezgebung 75 vH seines Vermögens verloren hat, daß es sih heute überhaupt nur noch um die rest- lihen 25 vH handelt. Trovdem kann ih namens der Reichs- regierung sagen, daß wir den Antrag der Herren Dr. Rade- macher, Dr. Oberfohren auf Nr. 2301, im Falle der Ablehnung ihres ersten Antrages dem § 1 hinzuzufügen, daß die obersten Landesbchörden ermächtigt werden, für die Tilgung§8hypotheken der öffentlich - rechtlihen Kredit- und Ablösungsanstalten eine andere Regelung zu treffen, keine Bedenken entgegenstellen, und daß ih nichts dagegen einzuwenden habe, daß dieser Antrag an- genommen wird. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Was sagen die Pfandbriefgläubiger?) Ja, verehrter Herr Kollege Maxum, ih weiß nicht, was die Pfandbriefgläubiger sagen, Man hat auch damals nicht gefragt, was die Gläubiger im allgemeinen gesagt haben bei der Aufwertungsgeseßgebung. Hier nüßt nur cin gewisses Durchgreifen. Wie gesagt, der Antrag Rademaher, Oberfohren stammt nicht von der Regierung. Er hat sih in der Regierungsvorlage niht gefunden. Wenn der Antrag aber hier im hohen Hause Annahme findet, dann kann ih nur sagen, daß von der Regierung die Bedenken, die zweifellos dagegen bestehen, zurückgestellt werden. : i

Nun möchte ih zu einigen Fragen kommen, die der Herr Ab- geordnete Marum aufgeworfen hat. Mit dem Antrag 2285 pen Herren Breitscheid und Genossen, man kann vielleicht sagen, mi dem Antrag Marunm, daß die Bestimmungen der 88 1 bis 16 nicht für die aufgewertete persönliche Forderung gelten sollen, u. ; midt l ch möchte nicht wünschen, daß fönnen wir uns nit befremden. Fch möh 8 dieser Antrag hier zur Annahme kommt. Es liogt kein Grun vor, zwischen ‘den hypothekarish gesicherten Forderungen und den rein persönlihen Forderungen einen Unterschied zu machen. Fch möchte daruf hinweisen, daß gerade auf landwirtschaftlichem Ge- biete noch außerordentlih viele persönliche Forderungen bestehen, die nicht mehr hypothekarisch gesichert sind. ¿ Wenn wir diese Forderungen aus dem Geseß herauSnehmen, würden wir auf dem Gebiete des landwirtshaftlihen Kreditmarktes vielleicht gerade das hevbeiführen, was wir unter keinen Umständen herbeiführen wollen, nämlich eine große Menge von Zwangsversteigerungen und Zwangsvcllstreckungen, die nicht kommen sollen, und die gerade durch dieses Geseß ausgeschlossen werden sollen. N

Herr Marum is dann weiter auf die Frage der Zinshöhe eingegangen. Er Davf die Frage auf, ob man ho gehen oder niedrig gehen soll. FH glaube, man kann hier im allgemeinen sagen, daß wir uns selbstverständlih zunächst einmal auf der Höhe des Zinsfußes halten müssen, wie er sich auf dem öffent- lihen Geldmarkt herausstellt. Man kann auch ruhig aussprechen, daß die Reichsregierung selbstverständlich nur im engsten Ein- vernehmen mit vem Präsidium der Reichsbank vorgehen wird. Wie hoch der Zins\saß ausfallen wird, ist einstweilen noch nit zu sagen; da müssen noch genaue Ermittlungen angestellt werden. Jch persönlih möchte wünschen, daß der Zinsfuß bald festgestellt und wicht weit hinausgeshoben werde. Wenn Herr Marum andererseits davaatf hinweist, daß gerade neue Hypothekenpfand- briefe in Höhe von 7 vH hevauskommen, dann i das zweife!- los ein Grund, diese Entwicklung genau anzusehen, wenn man heute {hon einen Zins\aß festseßt. Auch darf man wobl aus3- sprechen, daß der Zinsfuß nicht auf die Dauer bemessen seln wird. Fch glaube, man hat das Geseß wohl folgendermaßen zu ver- stehen. Zunächst wird der höhere Zinsfuß in der Erwartung fest- geseßt, daß Gläubiger und Schuldner ihn bestehen lassen, und daß daraufhin die Hypothek? wicht gekündigt wird. Sollte sih der Zins- fuß erheblih verschieben, so liegt die Remedautr in der Kündigungs- möglichkeit beider Teile. Die Kündigungsmöglichkeit ist ja beim Schuldner größer als beim Gläubiger; aber immerhin is doch eine Kündigungsmöglichkeit da. Wenn der Zinsfuß sih erhelich vershiebt, dann werden zweifellos Schuldner und Gläubiger fn sehr vielen Fällen durch die Möglichkeit der Kündigung gzu irgend-

einer anderen Einigung gelangen. Wir glauben also eigentlich | nicht, daß dieser Zinsfuß auf die Daner bestehen bleiben soll. So | 1 Schiele nimmt zu einer Erklärung das Wort, die nah Ein-

ist er auch wohl kaum gedacht.

Was nun weiter die Deckung angeht, so sind im Ausschuß und au heute verschiedene Anträge gestellt worden. Jch glaube das kann man ruhig vortwegnehmen —, wenn überhaupt der höhere Zinssaß geseblich festgelegt wird, dann müssen doch irgend- welche Mittel da sein, aus denen dieser höhere Zins\sayß nicht nur bezahlt, sondern eventuell auch zwangsvollstreckt werden kann. Es muß der Ertrag des Hauses in dem Maße aufgewertet werden, wie die Schulden des Hauses in den Zinsen aufgewertet werden.

Nun ist im Ausschuß darüber geredet worden, ob man mehr

darauf hinausgehen soll, die geseßlihe Miete zu erhöhen oder |

darauf, die Hauszinssteuer herabzusezen. Jch bin sehr froh darüber, daß im Ausschuß nur eine Entschließung heraus- gekommen ist und niht eine Bestimmung für das Geseß. Was Herr Rademacher über den Wert von Entschließungen gesagt hat, möchte ih an sich unterstreihen. Wenn man Abgeordneter ist, ist man nie entzückt, wenn nur eine Entschließung herauskommt; auf der Regierungsfeite ist es immer besser, wenn man es nur mit einer Entschließung zu tun hat. (Heiterkeit.) Aber in diesem Falle liegt die ganze Sache völlig anders. Es bleibt ja der § 2 des Gesehes über den GeldentwertungSausgleih bei bebauten Grundstücken vom 1. Fuli 1926 unter allen Umständen in Kraft, Es bleibt also unter allen Umständen die Bestimnrung bestehen, daß entweder durch die Miete oder durch die Ermäßigung der Hauszinssteuer ein Ausgleih herbeigeführt werden muß. Jch sprehe ganz offen aus, daß ich diese Bestimmung gern ganz un- berührt lassen möhte. Wenn im Geseß nun gesagt wird, es soll so oder so gemaht werden, dann wird zunächst einmal den Ländern die Möglichkeit genommen, im Rahmen ihres Etats selbständig, so wie sie es für rihtig finden, diesen Ausgleich zu shaffen; zweitens können wix heute unmöglih übersehen, ob im Jahre 1932, niht Anfang 1982, sondern beim ersten Zinsfällig- keitstermin, also etwa im ersten Drittel, eine Angleihung der Altmieten an die Neumieten oder eine Herabseyzung der Haus- zinssteuer sich empfiehlt, Der Aus\huß kann selbstverständlih Wünsche äußern, Aber wenn eine feste Bestimmung ins Geseh hineinkommt, wird das alte Gesey über den Geldentwertungs- ausgleih bei bebauten Gvundstücken angegriffen, es wird gewisser- maßen ein Loc hineingeshlagen und eine Regelung getroffen, deren Wirkung wir heute noch niht übersehen können. Das alte Gesetz dagegen läßt alle Möglichkeiten für 19682 offen.

Nun komme ih noch zu dem Antrag Dr. Breitscheid und Ge- nossen in Verbindung mit dem Antrag Dingeldey und Genossen, der des andere Geseh betrifft, Bereinigung der Grundbücher, und ¿war die Benachrichtigung, die dem YJnteressenten zugehen soll, Der Auss\chuß hat hier bekanntlich eine Fassung beschlossen, die an der Haftung des Staates für eine Unterlassung des Grund- buchbeamten festhält; man will aber den Grundbuhbeamten vom Regreß befreien, wenn nur Fahrlässigkeit vorliegt. Diese Be- stimmung wäre sehr bedenklich. Es ist sehr zweifelhaft, ob man den Ländern diesen Zugriff auf den Beamten, der in Artikel 131 der Reichsverfassung garantiert ist, durch einfaches Reichsgesehz nehmen kann. Wenn in dex Reichsverfassung steht, die Länder haben die Regreßmöglichkeit gegen die Beamten, so kann man ihnen niht durch einfahes Reichsgeseß dieses Recht entziehen. Der neue Antrag Dr. Breitscheid und Genossen in Verbindung mit dem Antrag Dingeldey und Genossen scheint mir eine brauch- bare Lösung zu bieten, zumal der Reichsregierung die näheren Bestimmungen überlassen bleiben sollen. Sollte also diese Be- stimmung aufgenommen werden, so glaube ih nicht, daß irgend- welche verfassungsrechtlihen Bedenken dagegen bestehen. (Zuruf: Der Antrag Dingeldey is verfassungsändernd!) Das glaube ih nicht, nach Artikel 131 tritt die Regreßpflicht erst dann ein, wenn ein Amtsdelikt vorliegt. Aber es ist Sache der einfachen Geseßgebung, zu bestimmen, was ein Amtsdelikt ist und was niht. Wenn sich aus dem Antrag Dingeldey ergibt, daß in diesem Falle ein Amtsdelikt niht angenommen werden soll, dann seßt eben die Regreßpfliht des Staates nicht. ein. Jn diesem Sinne allein kann man den Antrag Dingeldey verstehen. (Ab- geordneter Dingeldey: So ist er auch gemeint.) Jch möchte also verfassungsrehtlich keine Bedenken gegen diesen Antrag geltend machen.

Im übrigen führt es, glaube ih, zu weit, zu sämtlichen ein- zelnen Anträgen mich zu äußern. Sollten noch weitere Fragen gestellt werden, so werde ih darauf zurückommen. (Beifall.)

198. Sihung vom 12. Juli 1980. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger*,)

Präsident Löbe eröffnet die Sizung um 1 Uhr und teilt mit, daß der Präsident des Volkstages in Danzig sein Beileid für das \s{hlesishe Bergwerksunglü audgesprochen hat,

Der Gene über die Anpassung von Vor-

A ex L (T eS über das iedsrihter ae Verfahren an das Genfer Ab- ommen wird dem Rechtsausschuß überwiesen.

__ Die Gesetzentwürfe über die Fälligkeit und Ver- Jng Res Aufwertungshypotheken und über die Vereinigung der Grundbücher werden auch in dritter Beratung angenommen. Die Schluß- abstimmungen werden zurückgestellt.

Es folgt die zweite Beratung des Geseßentwurfs über die Vermahlung von Fnlandsweizen, Der Entwurf schlägt die unbeschränkte Verlängerung des Vermahlungs8- zwanges vor.

Abg. Mathilde Wurm (Sog.) beantragt Aufhebung des Bermahlung&gwanges und erklärt, die Sevriidiune ie Geseves bedeute das Gegenteil einer Rechtfertigung. Der Rückgang des Weizenverbrauchs erkläre sich aus der Verminderung seiner Qualität und aus seinem für die Massen der Bevölkerung zu teueren Preise. Ein Verma lung8zwang für Fnlandsweizen, der so verteuernd wirke, sei daher mt gerechtfertigt. Der Ver- erhébies Bol f führe zu den un innigsten Preistreibereien. Den erhöhten Zoll für ausländischen en jene niht das Ausland, ondern die deutsche Verbrau erbat s Mühlengewerbe be- inde sih heute in völlig unsicherer Lage, zahlreihe Groß- und

ttelmühlen hätten schon stillgelegt werden müssen. Auch die Gesamtheit der Landwirtschaft habe von einem solhen Weizen- E keinen Nuzen, sondern nur einige wenige Weizen- großerzeuger.

Lern te (Komm.) lehnt das Gesey gleichfalls ab, Seine Wiedereinbringung bedeute eine Provokation der Massen.

Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft

gang des Stenogramms mitgeteilt werden wird.

Abg. Pein e (Sog.) wendet sih gegen die Ausführungen des Abg. Rieseberg (D. Nat.) übex den Brotvedate nach Gewicht. Die Sozialdemokraten hätten daher erneut den Antrag auf Ein- führung des Brotverkaufs nah Gewicht eingebracht

Der Antrag wird abgelehnt, das Gesey über den Ver-

mahlungszwang von Fnlandsweizen wird unter Ablehnung |! des sozialdemokratischen Aufhebungsantrages in zweiter |

Beratung angenommen.

*) Mit Ausnahme der dur Sperrdtèuck hervorgelonanen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

- Es folgt die dritte Beratung des Entwurfs e

über den Reihswirtschaftsrat und ej Q FIREERng des Gesetzes j; eihswirtschaftsrat.

ines 6,

. Abkg. Dr. Eve rl ing (D. Nat.) bemerkt daß ma stürzte Geseß ansheinend im Wege des politisdte Einzelhandels“ durhjeyen wollte, und gab für p: eim nationalen folgende Erklärung ab: Die Deutschna

N AU0Nnaley

co eine grundlegende Reihsreform zur Vetreiune

Vie

alshen System, das mit seiner unsalihen Geseg on t: einer Geldvergeudung zur Zeit größter Noë und leine 18 eit, insbesondere in Fragen der Außenpolitik, sich alz »,. h Hemmunis unseres staatlihen Wiederaufbaues erweist, g ültige Reihswirtshaftsrat hätie einen Schritt zur Einst des Parlamentsabsolutismus, insbesondere zum 2m, system und zu einer vernünftigen Einschaliung le: 0 reihen berufsständis Gedankens sein können. e beruht er auf deur Gedanken des Klassenkampfes, läßt di, d knöherung bestimmter Vertretungsfaktoren in ihrer Alles aft sowie die Ausdehnung des Enqueterehts zy gefähi irtshaftsspionage befürhten. Wir haben in forigeseuter d arbeit, zuleßt n „mit dem Heute wieder aufgenommenen J den shwer ten Mängeln abzuhelfen versucht. Wird der A nit in allen Punkten angenommen, so bleibt das Ergebnis: Entwurf erseßt eine Vorläufigkeit dur die andere. Ex g, also keine Reform, sondern vielmehr eine Befestigung des yy, E Systems. Wir werden die Vorlage alsdann cle j amit {ließt die Aussprache, die Abstimmung, den vertagt. PREe, f non Montag, 3 Uhr: Saar ndelsabkommen, Auflz Reichsausgleichsamts, Bautetiee 1930, Ost Lesung des Weingesebßes und des Vermahlungszwangs Weizen, Bahnbauprogramm und zurügestellte F stimmungen. |

Schluß gegen 2 Uhx.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Sozialpolitische Aus\chuß des Reichsta 11. d. M. die Beratung der T SGLENDe C ci novelle fort. Mit. den Stimmen der So ialdemokraten 04 munisten, Demokraten und des Abg, Becker-Arnsberg [gz wurde die Pestimmung der Vorlage, wonach der G rantis von 10RM auf 9 RM herabgeseßt werden sol Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher in verleger, abgelehnt. Fe deutshnationaler Antrag Beitragszahlung und öur Krankengeldberechnung wieder früher, den Arbeitstag, niht den Kalende zugrunde zu ly rel A ung E iy rena zu M ern, wurde zu , nahdem von der terung darau jeiviesen wo ivar, daß eia ge der verschledenartigen BesdeteN in einzelnen Berufen die größten Schwierigkeiten bei ‘Cini des Avbeitstages in das Geseß entstehen müßten, und daj von den Betriebskassen dagegen Einspruch erhoben worde Eine ausgedehnte Erörterung Lans ch über die Bestimn des Geseßentwurfs, wona bei der Abgabe von Arjn e und Stärkungsmittelm dem Versicherten ebühr in Höhe von 50 M für jedes Verordnungsblat erlegt werden soll. Die Deutshnationalen beantragten, Wi Gebühr auf 30 Pfg. herabzuseßen mit Rücksicht auf die beson via e auf dem platten Lande, wo den Deputatempfäna vielfsach nur geringe arentgelte gewährt würden. Die Soz demokraten wollten die Gebühr auf 20 Pf Perableten die Ko munisten sie ganz streihen. Auch der sozialde «ie A Dr. Moses (Soz.) erklärte, daß dem Mi brauch der una reichen Verwendung von Medikamenten, Pillen und Tbl im Einverne men mit den Aerzten entgegengetreten wh müsse. Allerdings müsse das Gesey Ausnahmen von der f ordnungsgebühr für alle „schweren Krankheiten vorsehen, der Enns wurde ertvidert, daß diese Ausnahmen nit du Geset, sondern durch Verordnung des Reichsarbeitsminiftei h ulegen seien, um aus wirklih alle in Betracht konmne die

e zu treffen. Die öhe der Gebühr würde für die ° icherten ni t gleihmäßig sein, da die Regierun beabsitigt i e Landarbeiter Minderungen vorzusehen. Nach dieser 6 klärung zogen die Deutschnationalen Thren Antrag zurüd, sozialdemokra e Antrag, nur 20 Pfg. zu erheben, wurde Stimmengleichheit abgelehnt, die Bestimmung der Vorlage di mit einer Stimme rheit angemommen. Dik bimmungen über die Krankenhilfe erhielten folgende 1 assung: „Als Krankenhilfe wird gewährt: 1, Kranker vom Beginn der Krankheit an; sie annast ärztliche Behank und Versorgung mit Arznei sowie Brillen, Bruchbänden anderen kleineren Heilmitteln. 2. Krankengeld in Höhe des hi Grundlohnes für jeden Kalendertag, wenn die Krankheit ersteres arbeitkunfähig macht; es wird vom vierten 1 der Arbeitsunfähigkeit an gewährt. Als Wartetage werdu Tage fedillt, die für den Erkrankten Avrbeitstage sein till Die Krankenpflege muß ausreichend und zweckmäßig [t darf jedo das Maß des Notwendigen nicht rs{reiten, jt wurde beschlossen, daß die Versicherten zu den Arzneikosten 0) E haben. Zu Beginn der Liu edachte der V ißende des usses, Aoepri fident Abg. f ser (Bent) teilnehmenden Worten der pfer der Bergwe! katastrophe. Er wies darauf hin, dan de Präsiden! | lien M n in der Vollsizung bereits Opfer des ff lihen Unglücks gedaht habe, daß aber in diesem Zeitpun Zahl der Opfer noch nicht zu ü sehen gewesew sei, M nun feststeht, welchen Cen mfang das Unzli! 0 enommen habe, sei es au ihm als Vorsitzenden des Auth ssen Arbeit dér sozialen Fürsorge gilt, eine Herzenspslit) M er zu gedenken und den s{hwergeprüften Familien dit 4 nahme des CudsQuiies au pre n. Gleichgeiti persprad ! im Namen des Sue, Familien der Öpfer und [Ówergeprüften Bevölkerung, alles zu tun, was zur Mild! er Not und zur Vermeidung ähnlicher Katastrophen nah n lichem Sund en in Gicunft eleistet werden könne. M en direktor Grieser (Reichsarbeitsministerium) teilte im 2 der Reichsregierung mit, daß die Reichsknappschaft und die K shaftsberuftgenossenschaften sofort alle Maßnahmen getr bten, um den Opfern nicht nur die erforderliche Krank! zu fichern sondern auch mit der uy lung von Kranltl und terbegeld sofort begonnen und alle Vorbereitungen fit! Rentenantweisungen getroffen hätten. Wenn zu den Len der Versicherungsträger besondere öffentli e M Verfügung gestellt werden werde alles Menschliche E leihtevung der cas der Opfer geschehen. Nach der o! geführten Beschlußfassung vertagte sich der Ausschuß. i Jn der Abendsizung des Ausschusses wurde. ein vol vativer Antrag angenommen, wonach die im ndel8get vorgesehene sech8wöchige Gehaltszahlung njtvert der Krankheit in Zukunft niht mehr durch einen us hart ausgeschlossen werden kann. Vielmehr solle jede Vere die diesen Vorschriften orben t, nihtig sein. Die 60 d

spred Versicherte hat die Fazung entweder a

Regierungsvorlage vorgeschlagene Aenderung des § y Nei chber[iGr ung teronnan erhielt durch Da i nahme eines Zentrumsantrages folgende Fassung: soweit ? ras auf Kranken- und Hausgeld ruht, wenn und ält. V ersicherte während der Krankheit Ar eitsentgelt ritrtge REID zu kürzen oder das nkengeld nach Wegf® g

rbeît8entgelts auf 60 vH des Grundlohns zu erhöhen.

se des

cht als Arbeitsentgelt, wenn -fie auß einer Verpflich-

heruhen - J 2 t 0 ho nem Zentrumsantra entsprechend l e

Zazung kann das Krankengeld für e S :

" n 10 vH und für jedes Kind 5 v

nstufen 2uschlag 4 der, ä ; “nd einem Antrage Aufhäuser (Soz.) -folgende n g Hausgeld für Versicherte mit me

V uschlag darf 6 vH des Grun E ¡lag das japüngomih e Krankengeld nicht er- en, Dies gilt au

| GenesungS-, pmmen wur

2 erhalten soll: „Das Ste «sen, der zuleßt für die Berehnung des Krankengeldes maß-

l E | | hen T ewesen ist; das gilt auch für Weiterversicherte.“ Ent- us Hond Cin vevsi

hend einem Antrage T eufch (Zentr.) wurde vor 8 205 a on sechs Monate mindestens drei Monate auf Grund eines | ges

en für den Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Kinder,

1 diese sich gewöhnlich iu

er von dreizehn ärztliche Behandlung im glei

————————-—

Rinder (eins{l. Jungrinder)

ilmittel wirò di ter der Familienkraz sie auf sonstige Famil

fleinere

h dannt nic §191 der rfruméantrogt folgenden -Wortlau: Lnams die e Hälfte erstattet. T

pm E bis auf 26 V lenangehóörige erstreden, die mit häuslicher Gemeinschaft leben rhalten werden und si ung kann ferner bestimmen, d nei und kleineren Heilmittel erstatt tärkungs- und andere als kleinere He erfür zubilligen. Die Saßzung er an ihrer Stelle einen t ein Anspruch nach Absaßt fassen oder gegen eine Krankenka ord die Leistung nur einmal gewährt. At die Kasse, die zuerst in Anspruch genommen wird. mfentkasse im Sinme dieser Vorschviften schasts- und die e zur Krankenversicherung ber i e der Krankens . Mit einer Stimme Mehrheit bes

e Gebühr für den Krankenschein auf 50 ÿ entspriht auch dem Vorschlag vorlage 1 Mark vorsah. Die Saßung | auf e

ersicherte mit einem Grundlohn von nicht | des Ja gen und für Versicherte ark um die Hälfte er- „Regierungsvorlage beshloß der Aus- ustimmung des Ober- | Anträge wurde : auf ein Viertel tte der Reichsvat Menne

nsebben Versiche- | shaften

(2) Die Sataung olgenden Wortlaut: | weitern und f ere} (ENTURD. C ] iherte mit Familien- | dem Versicherten in “igen, die der Versicherte bisher ganz vder überwiegend | oder überwiegend unte

e n hat und die mit ihm in häuslihet Gemeinschaft | halten. S Erd Zushläge erhöhen. Der gy darf für den | der Kosten der E s Grundlohnes | au Hilfsmittel . Die Saßtßung kann das Krankengeld von der | oder einen Zu an bis auf 60 vH des rundlohnes Kranfenhau die Erhöhun auf die unteren gubilligen. beshränken. Der Gesamtbetrag von Krankengeld mehrere Kranken darf drei Viertel des Grundlohnes nicht übersteigen.“ gründet, so wi ReihsversiherungS8ordnung erhielt ent- pilichai ner 2 2 r als | Seekrankenkasse, die Reichsk ‘Angehörigen kann dur Bushläge erhöht werden. | Bei der Berat: | lohnes für jeden | auch bereits über die

j 1 ch

Angehörigen, der Gesamtbetrag von Hausgeld gestimmt.

n, von ihm gang im rJnland auf- au 70 vSH werden, | in die Handwerksrolle eingetragen { nnungskrankenkasse niht entgegen. Der Höchstbetrag zur der bisher 74 vH des rehend der Regierungsvorlage zialdemokratisher Antrag, ihn auf L: gleihheit abgelehnt. Die Bestimmungen über die Weiterversiherung von Wan- derarbeitern wurden ohne wesentlihe Aenderungen an-

Genehmigt wurde auch die Bejtim und Rehnungsführung der Krankenkas re durch eine vom Re

ilmittel, #

fann ferner rankenversic

lohns betrug, wurd en | 6 vH herabgeseßt.

g La 674 vH festzuseßen, wurde

eistung3-

Pran

, wenn die Kasse den Versicherten in | Dieser Sa Erholungs- oder Kurheim unterbringt.“ Ans wübeend de ferner ein Antrag des Abg. Aufhäuser (Soz.), wo- | kann die Gebühr 2902 der ReihSsveLr TRTERBaIOr dnung folgenden | mehr als 4 Mark E rbegeld wird nach dem arge 9 mit einem Grundlohn von m

öhen. Entsprechend der weiter, daß die

uf die Hälfte ermäßi

pee h Be Siehe see ; DUrd erat au onderen Grü «der § 205 eingefügt: „(1) Versicherte, die innerhalb der | herabgeseßt werden kann. Diese Bestimmamg

nscheingebühr ist für

u entrihten.

Die Kranke hégesepes für dem Fall der Krankheit versichert waren, er- | rungsfall nur einmal z ea m Sozialpolitischen Aus\huß wurde am 12. d. M. die Novelle Fi einex Abendsizung

aushalte : r Kre raten. Ein neuer § 225a verlangt | Kr einen geseblihen Wehe auf Krankenpflege haben, bis zur für die Errichtung von Kassen die Zustimmung der beteiligten i rbeitgeber und der Mehrheit der Arbeitnehmer, die Mitglieder

n und nicht ander- f zur Krankenversiherung weiter

Statistik und Volkswirtschaft. Marktverkehr mit Vieh" auf 38 bedeutendsten Schlachtviehmärkien Deutschlands im Monat Juni 1930.

n gleih die enommen. fassen.“ [chäfts wurde | alle zwei Ja eîngebÜhr ab- } anerkannte loß der Aus\{huß, fennig festzuseßen. e des Reichsrats,

Schweine

kann, wenn in den Betrieben für die Dauer mi siherungspflihtige. beshäftigt werden. Innung einzelne Personen ols Mitglieder angehören, die nit ind, steht der Bildung einér

mit Stimmen

wurde die Bestimmung der Vorlage angenommen, Kasse eine Rücklage bis zum Betrag einer Viertelja nach dem Durchschnitt der le N der Kassenbeiträge verwenden. Ei : Aussprache entspann sich über fsozialdemokratische Anträge, die sih i und den Tarifverträgen in Unter Ablehnung der sozialdemokratishe E

die Regierung ein Gese über die 4 ei den öffentlihen Versiherungsgesell4 egen soll. Die We cFuli, vormittag, vertagt, der Ausschuß die Beratung der

mit der Dienstordnun è den Krankenkassen beschäftigen. nommen, wona

eshästigten Angestellten vorl ratung wurde auf Montag, den 14.

ankenversiherungsnovelle abschließen zu fönnen. sind im wesentlihen noch die Bestimmungen über die zwischen Krankenkassen und Aerzten.

Arbeitgebers zum Kranken- oder Hausgeld gelten | Unkfang tvie Versiißerie. Von den Kosten für Arznei- und | der neuzugründenden Kasse werden sollen. Die in der ursprüng- lihen Fassung verlangte Mindestzahl von 250 Ferner wurde beshlossen, daß ein lhr angehörenden Betriebe eine JFnnungskrankenkasse errihten ndestens 150 Ver- Der Umstand, daß der

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| i i : ç i L dz Fleis“ und D anze Tiere umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mit enthalten. ®) Außerdem 4285 F 1d x Frisbfleish (davon 12 835 S and dem Ausland) änd 10012 dz Gefrierflei\ch. *®) Außerdem 138 dz Gefrierflei)ch.

Statistisches Reihsamt. J. V.: Dr. Plaßer.

gegen Mai 1930 « April 1930 « März 1930

Juni 1999

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") Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nutvieh. ? tishwaren, davon RA U va Ausland. ‘) Außerdem 27

Berlin, den 11. Juli 1930.

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3 129 4213 99 089 2 680 4 622 10 332 7473 6171 12 560 10 049 6 669 13 469 24 675 4820

3788 1810 844

1 299 19 231 7 296 1103 12 435 2093 6 837 4170 9731 21 520 15 904

2020 6 707 7071 3148 3490| 4 883

2 609 2 607

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