1930 / 191 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Aug 1930 18:00:01 GMT) scan diff

vorm. 10 Uhr, zu ® vor

vember 1930, vorm. 10 Uhr,

zu 4 vor am 183. 19 Uhr, zu 5 vor Zivilkammer Saal 133, am 13. November 1930, vorm. 10 Uhr, zu 6 vor kammer 8, Saal 142, ani 21. Novem- ber 1930, vorm. 10 Uhr, zu 7 vor Zivilkammer 27, Saal 110, am 28. No- vember 1930, vorm. 10 Uhr. Charlottenburg, 14. August 1930. Die Geschäftsstelle des Landgerichts III im Berlin. [47493] Oeffentliche Zustellung. Die nachgenannten Ehegatten 1. Frau Else Drost geb. Petsh, 2, Frau Hedwig Bersuch geb. Neumann, beide in Dres- den, vertreten durch die Rechtsanwälte: zu 1 Dr. W. Kraus, zu 2 Dr. C. Berg- mann, zu 1 und 2 in Dresden, klagen gegen ihre Ehegatten, deren Aufenthalt unbekannt ist, zu 1 den Vertreter Paul Drosft, zuleßt in Dresden, zu 2 den JFn- genieur Alfons Bersuch, zuleßt in Dresden, zu 1 und 2 auf Grund von S8 1565, 1568 B. G.-B., mit dem An- trag auf Scheidung der Ehe. Sie laden die Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 4, Zivil- kammer des Landgerichts Dresden, Pill- niver Straße 41 1, auf Donnerstag, den 9. Oktober 1930, vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, st{ch durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Dresden, am 11, Zuli 1930. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht: Löffler.

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[48123] Oeffentliche Zuftellung.

Die Ehefrau Sofie Bauer geb Lind- loff in Göttingen, Stegemühlenweg13/15, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Walbaum in Göttingen, klagt gegen thren Ehemann, den Maler Friedrich Vauer, früher in Höckelheim, jeßt un- bekannten Aufenthalts, auf Grund SS 1567? 1568 B. G.-B. mit dem An- trag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vorx die 3. Zivilkammer des Landgerichts- in Göt- ttngen auf den 28. Oktober 1930, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanivalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. i

Göttiugen, den 8. August 1930.

__ Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[48124] Oeffentliche Zustellung. Frau Alma Kaufer geb. Meißner in Lindenberg - Kayna, Prozeßbevollmäch- tigter: Rehtsanwalt Pabschke in Naum- burg a.S., klagt gegen den Freimelker Emil Kaufer, früher in Lindenberg- Kayna, auf Grund § 1567 B. G.-B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IIl. Zivil- kammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 30. Oktober 1930, 9 Uhr, mit der Aufforderung, si dur einen bei diesem Geriht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertrete zu lassen. ; Naumburg a. S., 9. August 1930. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[48125] Oeffentliche Zustellung. Lina Möller, geb. Eberlein, Stutt- gart, Königstr. 5611, klagt gegen Adolf Möller, Dentist, mit dem Antrag auf Chelheidung. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rehts- streits vor die Zivilkammer 3 des Land- gerichts zu Stuttgart auf Donnerstag, den 6. November 1930, vormittags 9 Uhr. è Stuttgart, den 12. August 1930. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[48132] Oeffentliche Zustellung. Es klagen auf Ehescheidung die Ehe- srauen: 1, Anna Liedel geb. Pfau in Liegniß, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Pucher, ebenda, 2. Pauline Holdt geb. Hampel in Liegniß, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Ratvit- scher, ebenda, 3. Minna Bradel, ver- witivet gewesene Riedel, geborene Neu- mann in Bunzlau, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Wanderscheck in Liegniß, 4. Rosa Bensch geb. Schwarz in Riemberg, Krs. Goldberg-Haynau Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rosenau in Liegniß, gegen ihre Ehe- männer: 1, Schriftseber Walter Liedel, 2. Arbeiter Karl Holdt, beide früher in Liegniß, 3, Schlosser Paul Bradel, zuleßt in Bunzlau, 4. Monteur Paul Bensch, zuleßt in Aue sämtlich jeßt unbekannten Aufenthalts, Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Liegniß auf den 3. No- vember 1930, 10 Uhr, mit der Auf- forderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als S TONSLELMR tigten vertreten zu Lossen.

Liegnitz, den 7. August 1930.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts

[48126] Oeffentliche Zustellung. Rudolf Egon Siltmann in Druch-

Zivil- kammer 31, Saal 1832, am 13. No- zu 3 vor Zivilkammer 34, Saal 110, am 13. November 1930, vorm. 10 Uhr, anwe wai 34, Saal 110, November 1930, vorm.

O,

Zivil-

[48133] Oeffentliche Zuftellung. gegen den Dienstkneht Ludw

Beklagten zur Zahlung haltsrente von monatlich 30 RM vom 9. 2. 190 ab. wird der Bekla hier, auf den 1 mittags 1014 Uhr, geladen.

[48122] - Oeffentliche Zustellung.

sheid, Hordeler Str. 19, N und Lowien in Essen, klagt gegen den Kohlenhändler Georg Guta früher in Gel jeßt Grund der Behauptung, flagte ihm aus einem Darlehn den Be- trag von 1000 RM nebst 7%

Antrag auf kostenpflihtige und vor- läufig voll Beklagten zur Zahlung von 1000 RM

Der Kläger ladet den Beklagten zur

mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor |

Heilbronn auf Mittwoch, 8. Oktober

Neichs- ub Staatsanzeiger Nr. 191 vom 18. Angnst 1930. S, 4,

das Kreisjugendamt Bersenbrück Amktsvornruau flagt gegen den Reisenden Otto Schulte, zuleßt wohn- haft in Suttrup. Er beantragt, den Be- klagten als leiblihen Vater des Klägers zu verurteilen, ihm vom Tage der Ge- burt bis zum vollendeten 16. Lebens- jahre eine vierteljährlihe Geldrente von 90 RM zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgeriht Bersen- brück, Zimmer 2, auf den 1. Oktober 1930, 9 Uhr, geladen. : Geschäftsstelle des Amtsgerichts Verfenbrück, 12. August 1930.

[48128] Oeffentliche Zustellung. Der Gerhard Brandenburg in Wel- schenburg, geboren am 25. Fanuar 1930, Prozeßbevollmächtigter: Amtsvormund beim Kreiswohlfahrtsamt in Dram- burg, klagt gegen den Melker Karl Mokkus, zuleßt wohnhaft in Welschen- burg, mit dem Antrag, den Beklagten als leiblichen Vater des Klägers zu ver- urteilen, thm vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine vierteljährliche Geldrente von 90 RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Dramburg auf den 30, Oktober 19390, 9 Uhr, geladen. Dramburg, den 12. August 1930. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[48129] Oeffentliche Zustellung.

Die Erna Lünse in Dramburg, ge- boren am 14. Funi 1929, Prozeßbevoll- mächtigter: Amtsvormund beim Kreis- wohlfahrtsamt Dramburg, klagt gegen den Melker Karl Moßtkus, zuleßt wohnhaft in Welshenburg, mit dem Antrag, den Beklagten als leiblihen Vater der Klägerin zu verurteilen, Ie vom Tage der Geburt bis zum voll- endeten 16. Lebensjahr eine viertel- e Geldrente von 90 RM zu zahlen. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Dramburg auf den 30. Oktober 1930, 9 Uhr, geladen. _Dramburg, den 12. August 1930. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

[48130] Oeffentliche Zusteliung. : Der minderjährige Robert Bobrowski in Reinshof, geb. am 23. 8, 1929, ver- treten durch das Kreisjugendamt in Göttingen, klagt gegen den Arbeiter Adolf Drebing, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Weende, mit dem Antrage, den Beklagten kosten- pflihtig zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt bis zur Voll- endung seines sechzehnten Lebensjahres eine vierteljährlich im voraus zu ent- richtende Geldrente von 75 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Be- trâge sofort, die künftig fällig werden- Den Q 1 10 L114 T jeden Jahres und das Urteil für vor- läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlihen Verhandlung des Redts- streits wird der Beklagte vor das Amts- geriht in Göttingen, Baurat-Gerber- Straße 3, auf den 27. Oktober 1930, vormittags 9 Uhr, geladen. Göttingen, den 7. August 1930. Das Amtsgericht.

Alfred FFoham in Markdorf klagt

C en Diens qr früher in Grasbeuren, aus nterhalt, mit dem Antrag auf Verurteilung des

einer Unter-

Zur Güteverhandlung gte vor das Amtsgericht, 4. Oktober 1930, vor-

Bad. Amtsgericht Ueberlingen, dew 13. August 1930,

Der Arbeiter Franz ot in T rogeßbevoll- Dr.

Rechtsanwälte Sager

senkirhen, Wilhelminenstraße 83, unbekannten Aufenthalts, auf daß der Be-

tr : : Zinsen jeit dem 1. April 1930 schulde, mit dem

streckbare Verurteilung des nebst 7 % Zinsen seit dem 1. April 1930.

! die 3. Zivilkammer des Landgerihts hier auf den 23. Of- tober 1930, vormittags 914 Uhr, immex 241, mit der Aufforderung, ih durch einen bei diesem Gericht zu- elassenen Rechtsanwalt als Prozeß- evollmächtigten vertreten zu lassen.

e den 9. August 1930.

Urmans, Justizinspektor als Urkundsbeamter Wi Gesbäitattelle des Landgerichts. [48131] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma M. Marshall in Heilbronn klagt gegen den zuleßt in Böckingen wohnhaften Kaufmann Josef Wichte- rih aus Kauf und beantragt vorläufig vollstveckbares Urteil auf Zahlung von 84 RM sowie 1,55 RM außergeriht- lihe Spesen. Zur mündl. Verhandlung ivird Beklagter vor das Amtsgericht

horn, geb. 2. 7. 1929, vertreten dur

1930, vorm. 854 Uhr, geladen.

5. BVerlust- und Fundsachen.

[48134] Victoria-Versicherung. Aufgebot. _ Der Kbensversicherungsshein Nr. 1059841 der verstorbenen Frau ra Meier geb. Brandes in Essen, Brunnen- straße 77, ist abhanden gekommen. Wer thn in Händen hat, wolle ihn uns bis um 20. Oktober 1930 vorlegen, da er ¡päter ungültig wird. ; Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs-Actien- Gesellschaft. Dr. Ut ech, Generaldirektor.

[46011] Der Aufwertungss{ein AW 334220 über NM 5626 Versicherungésumme, auf das Leben des Herrn Karl Heinz Döring lautend, ist abhanden gekommen. Wer Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glaubt, möge sie innerhalb zweier Monate von heute ab zur Vermeidung ihres Ver- lustes bei uns geltend machen. Magdeburg, den 5. August 1930. Magdeburger Lebens-Versicherungs-Gesell schaft.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

Auslosungen der Aktiengesell- schaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, deutschen Kolonial- gesellschaften, Gesellschaften m. b. H. und Genossenschaften werden in den für diese Gefellschaften bestimmten Unterabteilungen 7—11 veröffent- liht; Auslosungen des Neichs und der Länder im redaktionellen Teile.

[48135] Bekanntmachung.

Nach Artikel 60 der San lang: verordnung zum Aufwertungsgeseb. Pfandbriefteilungêmasfe:

1. Ansprüche aus beste- GM henden Hypotheken am 30. Juni 1930 ein- {hließlich rüdckständiger Hypothekenzinsen von Reichsmark 814377 =

. der Teilungsmasse sind zugeflossew: arein=- gänge als Bankgut- haben und in Gold- pfandbriefen angelegt

861 167,06

377 32981

; 1 238 496,87

Der Teilungsmasse steht der auf-

wertungsberehtigte Pfandbriefumlauf

mit RM 19 137 600,— Goldmark

19 137 600,— gegenüber. Verlin, den 15. August 1930.

Deutsche Pfandbriefanstalt in Posen, Siß Berlin.

=

[48136]

8 7 Gold-Pfandvbriefe der Landes-

bank der Provinz Schle8wig-Hol-

stein in Kiel, Reihe lx, im Betrage

von GM 5 0000900,—,

eine Goldmark 1/2700 kg Feingold, d

un 8 % Goldkommunalshuldverschrei- bungen der Landesbank der Provinz Schleswig-Holstein in Kiel, Reihe 1V, im Betrage von Reichs- L e S eine Reihsmark 1/2790 kg Feingold, Auf Grund des §8 40 des Bbrsen- geseßes hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am 9. Zuli 1930 angeordnet, daß es zux Einführung N e A der Aa vcies ’orje der Einreihung eines Prospektes nicht bedarf. pp Die auszugebenden auf den Aa lautenden, mit 8 vom Hundert jährlich verzinslichen Pfandbriefe und Schuld- vershreibungen sind in endgültigen Stücken im Betrage von Goldmark 5 000 000,— bzw. RM 5 000 000,— wie folgt eingeteilt: 200 Stücke Buchstabe A Nr. 1 bis 200 zu je 5000,— GM bzw. RM, 500 Stücke Buchstabe B Nr. 1 bis 500 zu je 2000,— GM bzw. RM, 2000 Stücke Buchstabe C Nr. 1 bis 2000 zu je 1000,— GM bzw. RM, 1600 Stücke Buchstabe D Nr. 1 bis 1600 zu je 500,— GM bzw. RM, 2000 Stüdcke Buchstabe E Nr. 1 bis 2000 zu je 100,— GM bzw. RM. Die Zinsscheine sind halbjährlih am 2. Januar und 1. Fuli fällig. Für die Anleihen haften die von der Landesbank der Provinz Shleswig- Holstein in Kiel nach den Vorschriften ihrer Saßung aus Mitteln der An- leihen erworbenen Hypotheken bzw. Kommunaldarlehen sowie die Landes- bank der Provinz Schleswig-Holstein in Kiel mit ihrem gesamten Vermögen und ferner der Provinzialverband der Provinz Schleswig-Holstein mit seinem gesamten Vermögen, é Einkünften und seiner Steuerkraft. vei die Pfandbriefe und Schuldver- shreibungen finden die Vorschriften des Gesehes Uber die Pfandbriefe und ver- wandten Schuldverschreibungen öffent» lih - rechtlicher Kreditanstalten vom 21, Dezember 1927 Reichsgeseßbl. I S. E Tilgung, 14 ung der Pfandbriefe erfolgt mit # vom Hundert und gh N

Goldkommunalshuldvershreibungen mit

fortshreitende Tilgung ersparten Zinsen ab 1. Januar 1930. : Sie erfolgt durch Auslosung oder Ankauf von Pfand- briefen * oder Schuldverschreibungen. Verstärkte Tilgung oder Gesamtkündi- ung ist vom E Dane 1935 ab zu- ässig. Etwaige Auslosungen finden im Juli statt. ie auselosten bzw. ge- fündigten Pfandbriefe und uldver- schreibungen werden vom 2. Januar des auf die Auslosung oder Kündigung folgenden Jahres ab eingelöst.

Alle die Goldpfandbriefe und Gold- fommunalshuldvershreibungen betref- fenden Bekanntmachungen, insbesondere alsbald nah den Hiehungen die Num- mern der gezogenen Stüdcke sowie gleih- zeitig, aber jährlich mindestens einmal eine Liste der früher ausgelosten aber noch nicht eingelösten Stücke, werden im Deutshen Reihs- und TRNAN Staatsanzeiger sowie den Hamburger Nachrichten veröffentlicht.

Die Zinsscheine beider Anleihen so- wie die gekündigten und ausgelosten Stücke werden kostenfrei in Hamburg eingelöst, daselbst auch die neuen Zins- cheinbogen ausgegeben und im Falle der Konvertierung der Anleihen eine Stelle eingerichtet und bekanntgegeben, bei der die Konvertierung kostenfret erfolgt.

Kapital und Zinsen werden bei Fäl- ligkeit in geseßlihen Zahlungsmitteln gezahlt. Für jede ge\huldete Gold- mark bzw. Reichsmark ist der in Reichs- währung ausgedrückte Preis von 1/700 kg Feingold zu zahlen. Dieser Preis ist der auf Grund der Verord- nung vom 29. Fuli 1923 Reichs- esebbl. T S. 482 im Reichsanzeiger Pedenatil egebene Londoner Goldprets, niteraienas nach dem Mittelkurs der Berliner Börse auf Grund der leßten amtlihen Notierung vor dem Tage der Fälligkeit. Ergibt sich aus dieser Um- rechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von niht mehr als Reichs- mark 2800,— und nicht weniger als RM 2780,—, so ist für jede geshuldete Goldmark bzw. Reichsmark eine Reichs- mark in geséßlihen Zahlungsmitteln zu zahlen.

Kiel, den 13. August 1930.

Landesbank der Provinz Schle8wig-Holstein.

7. Aktien- gesellschaften.

[48200] Maschinenbau-Actien-Gesellschaft vorm. Beck «& Henkel, Kassel. Kraftloserklärung von Aktien.

Unter Bezugnahme auf unsere Be- kanntmachung im Deutshen Reichs- anÆiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 189 vom 15. August 1929, Nr. 201 vom 29. August 1929 und Nr. 2138 vom 12. September 1929 erklären wir hier- mit gemäß der 7. Verordnung zur Durch- führung der Verordnung über “Gold- bilanzen unsere sämtlichen noch im Ver- kehr befindlihen auf RM 50,— lauten- den Aktien, nämlih Stück 380 zu Reich8- mark 50,— nom. RM 19 000,—, für kraftlos.

Die an Stelle der für kraftlos er- klärten auszugebenden neuen Aktien über je RM 200,— werden durch uns Fu Rechnung der Beteiligten an der

rankfurter Börse verkauft werden, Der rlôs wird für die Beteiligten hinter- legt werden.

Kassel, den 14. August 1930. Maschinenbau-Actien-Gesellschaft vorm. Beck «& Henkel. Rasch. Rüggeberg.

[48146 Gia biis Bendix Söhne

Aktiengesellschaft für E bearbeitung, Landsberg a. W. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Sonn- abend, dem 27. September d. J., vormittags 9 Uhr, in den Geschäfts- räumen der Commerz- und Privat- Bank E al Filiale Lands- berg a. W., Landsberg a. W., statt- findenden ordentlichen Generalver- sammlung eingeladen. Tage8Lorduung: L: C epune des Lies e und des Rechnungsab\schlusses für das Jahr 1929/30. 2. gea dieser Vorlagen. 3, Erteilung der o an Vor- hast und Aufsichtsrat der Gesell- 4. «

haft. Aufsichtsratswahl. Die Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, daß die Aktien min- destens drei Tage vor der Generalver- ammlung, spätestens am Mittwoch, dem 4, September d. P bei der Gesellshaft oder dem Bankhause 7}. Dreyfus & Co. in Berlin oder Frankfurt a. M. oder bei der Commerz- und Privat-Bank Aktien- esellschaft in Berlin oder bei deren N in Landsberg a. W. hinter- legt werden. Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsmäßig erfolgi, wenn Aktien mit ustimmung einer PR R Lau ens Ur sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Generalversammlung in Sperrdepot gehalten werden. Landsberg a. W., 16. August 1930. Der Aufsichtsrat.

e,

—. | [48159]

Cohn «& Nosenbaum 9

Frau Frieda Cohn 0

Frau xrieda Cohn-Gli R.-A Bytinski sind aus E. D rat ausgeschieden. Die He rih ld und Bruno R; aus Berlin-Charlottenburg, ind den Aufsicht®rat eingetreten

[48547] Jnder in der „Ersten T ease ReicBa ischen Sbaatsanzeiger“ 13. August 1930 enthaltenen lun unserer Gesellshaft is rihtigkeit enthalten insofern Generalversammlung niht am sondern am 2. August d. J. stati Veirwaltungs- und Nevisionz: B Aktiengesellschaft.

R

neu —_—,

als j 31, I

anen rundstück Hochstraße 2 : Aktiengesellschet. "9 Hierdurch berufen wir die ordenisi& Generalversammlung unserer Beil: haft auf Mittwoch, den 19, Zeh, tember 1930, nachmittags z U in den Räumen der Darmstädter d Nationalbank, Berlin W., Veh straße 68/70, mit folgender Tageie ors ein: E

. Dorbegung 8s Geschäftsberigz nebst Bilanz sowie Gewinn, Verlustrechnung für das Geshzis, jahr 1928/29 und Beschlußfa Uber deven Genehmigung,

. Entlastung des Vorstands und Ay, sihtsrats. !

. Aufsichtsratswahlen.

. Aenderung des §8 12 des Gi] schaftsstatuts (Einberufung der 6 neralversammlung und Aktizy hinterlegung).

5. Sonstiges.

Berlin, 16. August 1930. Grundstück Dochstraße 2/4,

Aktiengesellschaft. Der Vorstand. F. Meyer. Lugßze.

A Bergschloßbrauerei «& Malzfabrik C. L. Wilh. Brandt Aktiengese schaft, Grünberg i. Schles, Kraftloserklärung.

Unter Bezugnahme auf unsere Y kanntmahung im Deutschen Reih und Preußischen Staatsanzeiger bo 27. Januar, 18. Februar und 4, Mi 1930 erklären wir hiermit gemäß § der zweiten/fünften und §3 2 f. d Lene Verordnung zur Durchführun er Verordnung über Goldbilanzen i Verbindung mit den §8 290, 219 Abs. 1 H.-G.-B. unsere sämtlichen noh niß um Umtausch eingereichten Aktien zl M 160,— für kraftlos.

Die an Stelle der für krostlos e flärten Aktien auszugebenden neutt Aktien über je RM 100,— werden für Rechnung der Beteiligten gemäß den q seblihen Bestimmungen verkauft wu den. Dex Erlös wird abzüglich der e standenen Kosten für die Beteiliglt bei der Treuhand- und Verwaltun Aktiengesellschaft in Stettin hinten werden.

Grünberg i. Schles, 13. August 18

Der Vorstand. W. Rottmann. J. Otte

[48548] Einladung zur ordentlichen ® neralversammlung dexr Steinwel Aktien-Gesellschaft Daun stein auf Samstag, den 6, Z tember 1930, mittags 12 Uhr, | Wiesbaden, Sonnenberger Straße 8 Hotel Fürstenhof. Tagesordnung: L L Aas der Bilanz E Gewi und Verlustrechnung sowie R eer von Aufsichtsrat 1 ortan für das Geschäftsjahr 18 . Beschlußfassung über die Genn ung der Bilanz nebst Gewinn- 1! er O i Entlastung des Aufsichtsrats 1 Vorsbands. N 4. Abberufung des ¿eigen Aufsi rats und Neuwahl des Ausfsichtét 5. Verschiedenes. ; J Zur Ausübung des Stimmre! der Generalversammlun sind + jenigen Aktionäre bere tigt, 0er spätestens am 3. September " mittags 12 Uhr, ihre Aktien bei dèr Gee Gat Baye, S bei der Saar-Handelsbank in brüden, 4 bei der Vereinsbank e. G. m. b. Wiesbaden, oder bei einem deutshen Notar i hinterlegen und ein Nummernvet®? nis der zur Teilnahme bestimn® Aktien einreichen. Stoinwerke Aktiengesellsca| Holzhausen-Hohenstein. Giselbrecht.

n

Verantwortlicher Schriftleiter J Direktor Dr. Tyrol in Charlotten je Verantwortlih für den Anzeigen" Rechnungsdirektor Mengering,

Verlag der Gesgäftöftelle (Menger! n

erlin. did Drutck der Preußischen Druät, und Verlags- mo ellschaft, Bell

ilhelmstraße 32. Vier Beilagen

Amtsgericht Heilbronn, 13. August 1930.

1 vom Hundert sowie den durch die

Otto Fischer, Vorsivender.

einshließlißh &wei Bentralhanbelsegsterbeilagt

um Deutschen Reichs

r, 191.

Erste Anzeigenbeilage

7, Aktien- gesellschaften.

C s 60 Abs. 2 des Aufwertungs-

¿ yom 16. Fuli 1925 und Art. 107

1 azu ergangenen Durchführungs- ! dnung vom 29. November 1925 röffentlihe ich hiermit den dem D: 43aufsichtsamt sür Privatversiche- q zur Gene unanng vorliegenden meinsamen Teilungsplan.

Gemeinsamer Teilungs8plan die Verwendung des Aufwertungs- s stockes des (ilas Deutsche Lebensverficherungs- Gesellschaft | und des | er Atlas“ Lebensversiche- E e bank Aktiengesellschaft in Ludwigshafen a. Rhein. jr die in Markwährung abgeschlossenen lehens-, Unfall- und Haftpflichtversiche- | ungen, die unter § 59 Abs. 1 des Auf- | wertungsgeseßes fallen. |

Umfang der Aufwertung.

Nr Teilungsplan findet Anwendung | uf die bei der Deutschen Lebensver- | herungs-Gesellshaft Atlas abgeschlosse- en Lebens-, Renten-, Unfall- und jaftpflihtversiherungen sowie auf die n der „Hilfe“, Vertragsgesellschaft utcher Lebensversiherungsunterneh- mungen A. G. in Stuttgart, über- | mmenen Lebensversiherungen und | uf die durch den „Neuer Atlas“ lehensversicherungsbank Alktiengesell- haft von der Deutschen Lebensversiche- ungs-Gesellshaft Atlas übernommenen oie selbst abgeschlossenen Lebens- und Infallversicherungen.

Ler Aufwertung unterliegen, soweit je Versiherungen am 14. 2. 1924 in | Fraft waren, a) die Lebens-, Fnvalidi- âté- Pensions-, Renten- und Spar- ersiherungen, b) die laufenden Renten dus Unfallversiherungen, sofern der haden vor dem 14. Februar 1924 ein- jetreten ist, c) die Lebenslänglichen isenbahn- und Dampfschiffs-Unglücks8- | bersiherungen und d) die laufenden | Renten aus Haftpflichtversicherungen mit begrenzter Deckung, bei denen eits vor dem 14. Februar 1924 die Piliht zux Bildung eines Prämien- eservefonds bestand.

An der Aufwertung nehmen auch die bor dem 14. Februar 1924 fällig ge- wordenen Leistungen, sofern der aus | der Versiherung Berechtigbe die ver- iherte Leistung (Kapital oder Rente) der den Rückaufswert der Versicherung Unter Vorbehalt oder in der Zeit vom 15, Juni 1922 bis 14. Februar 1924 ingenommen hat, teil. Berechtigte, die bor dem 14. Februar 1924 die fällig ge- vordene Leistung überhaupt nicht er- jalten haben, nehmen an der Aufwer- ung ebenfalls teil. Nicht durch Tod in der Rückwirkungszeit) fällig ge- hordene Risikoversicherungen “nehmen n der Aufwertung niht weil. Jm rigen gelten die Bestimmungen der Ee Abs. 3 und 67 des Aufwertutgs- NtieBes,

Lebens-

j j j

Ps

und Nentenversiche- rungen.

l, Verechnung der Goldmark-

serve. Als Rechnungsgrundlagen pur Ermittlung der Goldreserven dienen M bei der Eröffnung der einzelnen Vtsiherung8sarten für diese von der ufsihtsbehörde genehmigten Rede

UUngsgrundlagen, d. i. bei dext Kapital- sicherungen mit ärztliher Unter- suhjung die Sterblichkeitstafel M. & v. 1 und 314 vH, bei den Kapitalver- sherungen ohne ärztliche Untersuchung Wahle III. Tafel Mate) r tinderivertige Leben 2. (mittlere) Ge- \renklasse und 3% vH, bei den Ka- \a!sparversiherungen Zinsfuß 314 vH, p den Rentenversiherungen: Fin- ons englishe Rentnersterblichkeit8- feln und 314 vH; Erziehungsrenten:

m Sterblichkeitstafel, 314 vH.

Zur die Berechnung dex Peine ge- P0ß Art. 96 Abs. 1 derx Durhführungs8- ordnung zum Aufwertungsgeseß : lien folgende Berechnungsgrund]äße:

î) für die vor dem 1. Januar 1918 Wgeschlossenen Versicherungen wird als p „angspunkt der Berehnung die “eve für dasjenige Der arung ane enommen, 8 îm Kalenderjahr 18 abläuft und diese Reserve dur *inzunahme der Goldmarkbeträge der be Fen uug 2 weiter gebildet. Bei et Bere

fi. L nung des Goldmarkbetrages n

M uwachs werden einheitliche d ungs aktoren verwendet, Als jg jonittli Goldwerte gelten: in ige oie 100 PM=71 GM, in 1919 je g M = 29 GM, in 1920 je 100 P

: 1eM, in 1921 je 100 PM = 5 GM, t Es e 100 =1 GM, in 1923 hem 00 =0 GM. Für die nah 008 1. Januar 1918 abgeschlossenen q, liherungen wird die Reserve nah vie: Leichen Grundsäßen unter sinn- ho: ver Berücksichtigung, der sih nach Len Angaben ändernden Goldmark-

bis Ende 1917

"geseß umgewertet.

‘lte berehnet. Füx alle Versicherun-

gen mit gleiher Versicherungsdauer wird als durchs\ nitt Steine, alter das von 35 Jahren angenommen. b) Laufende Renten (Leibrenten). Die geleisteten Einzahlungen nherungen gelten als lungen. Spätere Ein-

auf Rentenver Goldmarkeinzah

| zahlungen werden mit der für den Ein-

gzahlungstag geltenden Entwertungs- quote der Anlage zum Aufwertungs- i, Aufgeshobene Leib- renten werden in unmittelbare Leib- renten umgewandelt. Dex Goldmark- wert jolher Renten seßt sich usammen aus dem Goldmarkwert der Rente des im Kalenderjahr 1918 ablaufenden Ver- siherungsjahres und dem Goldmark- wert der Rentenzuwachse der folgenden | Jahre. Behufs Abgeltung der infolge der Geldentwertung in der Zeit vom 15. Juni 1922 bis zum 14. Februar 1924 zu wenig oder überhaupt niht ge- zahlten Renten wird der Aufwertungs- anteil nicht aus dem Rentendeckungs- kapital des in 1924 ablaufenden Ver- | siherungsjahres berechnet, sondern aus | dem Rentendeckungskapital des in 1922 | ablaufenden Versicherungsjahres.

c) Allgemeine Grundsäße. -Bei der Berehnung des Goldmarkbetrages der Reserven werden die noh nicht getilgten Abshlußkosten niht berücksihtigt. Bei Versicherungen mit Einschluß einer Jn- validitäts ujaßversicherung bleiben die auf die Zusaßbversicherung entfallenden Reserven unberüsihtigt. Bei den Ka- pitalversiherungen mit garantierter Todesfalldividende bleiben die auf die garantierte Todesfalldividende entfal- enden Reserven "hrer Geringfügigkeit wegen unberücksihtigt. Bei Pramien- vorauszahlungen (Prämiendepots) wird der Goldmarkbetrag des Guthabens für den 13. Februar 1924 unter D tigung der Einzahlungen und Aus- zahlungen nach der Umrehnungstabelle (Anlage zum Aufwertungsgeseß) neu bestimmt.

Die Bevehnung des Goldmarkbetrags

einer zurückdatierten Versicherung er- folgt nach den Grundsäßen unter a, ivenn der Abschluß vor dem 1. Fanuar 1918 erfolgt ist. Fs er nach diesem Zeitpunkt erfolgt, so wird die als Aus- gangspunki der Berechnung dienende Reserve mit dem Entwertungsfaktor des Abschlußjahres umgerehnet und der Goldmarkiwert der weitexen Prämien- reservezuwachse unter Zuhilfenahme der Entwertungsfaktoren der Folgejahre bestimmt.

Bei Berehnung der Goldmarkbeträge der Reserven bleiben die Gewinn- veserven unberücksichtigt, dagegen iwer- den die den Versicherten gutgeschrie- benen, aber noch niht als Versiherungs- leistungen verrehneten Dividenden bei der Berehnung der Goldreserve mit dem Goldwert des Fälligkeitsgahres ge- mäß Ta berüdsihtigt. Für zinsbar stehengelassene Versiherungssummen wird die Goldmarkreserve gemäß den Ausführungsbestimmungen des Reichs- aufsihtsamts vom 6. August 1926 Nr. 10 berechnet, Einzelfälle werden sinngemäß behandelt.

IL. Die Festseßung der aufgewer- teten Versicherung8beträge und der neuen VersihHerungsbedingungen. a) Beträgt der auf ganze Goldmark abgerundete Aufwertungsanteil weniger als 50 RM bei den Rentenversiche- rungen aber nur nach Zusammen- fassung der verschiedenen auf dasselbe Leben laufenden Versiherungen —, #0 wird unter Aufhebung des Versiche- rungsverhältnisses der Aufwertungs- anteil nah Maßgabe der Bestimmungen unter ITT dem Bezugsberechtigten dar ausgezahlt. Alle diejenigen Versiche- rungen, die niht vor dem 14, Februar 1924 durch Toùd, Ablauf oder Rückauf fällig waren und bei denen der Auf- wertungsanteil 50 RM oder mehr be- trägt, werden zum Teil unter Ab- änderung der Versicherungsformen und ¿bedingungen fortgeseßt. :

Die Berechnung der neuen Versiche- rungsleistungen (tn Reichsmark) erfolgt ür alle Kapitalversiherungen in der

eise, daß der auf ganze Goldmark ab- gerundete Aufwertungsanteil als ein- malige Prämie für eine vom 14. Fe- bruar 1924 dem Aufwertungsstich- tag in Kraft befindliche, beitrags- freie, gewinnberehtigte Versicherung verwendet wird. Die bisherige Mitver- siherung einer etwaigen Todesfall- dividende oder Jnva E sicherung kommt für die neue Versiche- rung in Wegfall. Die neuen prämien- freien Versiherungen werden zu den in dem alten Versiherungsshein verein- barten Zeitpunkten fällig. Hat der Ver- siherte ein Wahlreht auf verschiedene Versicherungsleistungen, so kann er \ih hierauf nur berufen, wenn das Wahl- ret vor dem 14. Februar 1924 aus- geübt worden ist. (Lebenslängliche Todesfallversicherungen. gelten als ge- mischte Versicherungen auf das Schluß- alter 85.) Der auf Grund einer Mit- versiherung einer Erlebensfallbonifi- kation oder einer halben Prämienrück- gewähr sich ergebende Aufwertungs8- anteil ist nach Maßgabe der Bestim- mungen unter Il dem Bezugsberech-

bei der Umrehnung zu berücksihtigende Lebensalter des E Tete Lub sih nah dem Eintrittsalter für die alte Versicherung, vermehrt um die Dif- serenz zwishen dem Kalenderjahr des Eintritts und dem Jahre 1924.

Für alle Rentenversiherungen un- mittelbare und aufgeshobene, mit und ohne Prämienrückgewähr gilt der Aufwertungs8anteil alseinmalige Prämie fUr eine vom 14, Februax 1924 ab in Kraft befindlihe, gewinnberehtigte, lebenslänglich gleichbleibende Leib- rentenversiherung (ohne Sterberente, ohne Sterbegeld und ohne Rüc eme), für die die Rente jährlih am Ende des Versicherungsjahres (also am YJahres- rentenauszahlungstermin) gezahlt wird, Nur bei den temporären Rentenver- sicherungen wird der Aufwertungsanteil wieder für eine herabgesebte, temporäre Rente verwendet. - Bei den Pensions- versicherungen (Vertrag mit der Che- mischen Fabrik Lindenhof C. Weyl & Co. vom 31. Dezember 1906) wird der Aufwertungsanteil zur Gewährung unmittelbarer Leibrentenversicherungen (bei ledigen oder verwitweten Ange- stellten auf 1 Leben, bei verheirateten Angestellten auf 2 Leben mit Ueber- gang der Rente în Höhe von 50 % auf das Leben der mitversiherten Ehefrau) verwendet.

b) Alle früheren Versiherungsbedin- gungen werden aufgehoben und durch neue Bedingungen erseßt.

Die aufgewerteten Versicherungen bilden einen besonderen Gewinnver- band. Sämtliche Aufwertungsgewinne und mindestens 90 % der sonstigen Ge- winne, die sih aus der Fahresrechnung ergeben, werden einer Extraprämien- rejerve überwiesen, die als Prämien- reserve für zusäßliche Versicherungs- leistungen (Bonus), die in Prozenten der fälligen Versiherungssfumme bzw. fälligen Renten zur Auszahlung kom- men, gilt.

L Vorschüsse und Darlehen. Noch niht zurückgezahlte Darlehen oder Nachzahlungen und Vorschüsse auf Policen und gestundete Prämien, die als Darlehen odex Vorauszahlungen im Sinne der Versicherungsbédingungen zu betrahten sind und die Unterschiede zwischen dem Goldmarkbetrag solcher Darlehen (Vorauszahlungen) und der Rückzahlungen werdem mit ïhrem vollen Goldmarkbetrag auf die Reserven ver- rechnet. Sämtliche nah dem 14. Februar 1924 auf die Aufwertungsansprüche ge- leisteten PELUnE (Abshlagszahlungen und Darlehen) sowie etwaige rückstan- dige Zinsen werden, sofern die Zah- lungen auf im Augenblick der Zahlung bereits fällig gewordene Versicherungs- leistungen entfielen, auf die aufge- wertete Leistung, im anderen Falle auf den Aufwertungsanteil verrechnet.

I1II. Erfüllung der Leistungen. Zahlunaen auf die aus dem Teilungs- plan sih ergebenden Leistungen können bis zum 31. Dezember 1932 ganz oder teilweise Sictebni werdem mit der Maßgabe, daß die Barzahlung für fällige Versicherungsleistungen und für Aufwertungsanteile unter 50,— RM in der Zwischenzeit troßdem eron, soweit verfügbare Mittel dazu vorhanden sind, und daß bei Zahlungen, die in 1929 oder früher erfolgt sind, ein Abzug von 9 %, bei Zahlungen in 1930 ein solcher von 6 % und bei Zahlungen in 1931 ein solher von 3% aus der geleisteten oder der zu leistenden Zahlung be- rechnet in Anrechnung gebracht wird. Jn allen Fällen werden bei Baraus- zahlungen neben der fälligen Leistung 314 9% BZinsêészinsen vom Fälligkeitstag bis zum Auszahlungstag (nach vollen Monaten gerechnet) vergütet. Die gleihen Bestimmungen, wie vorstehend, gelten für Rentenversiherungen mit einex aufgewerteten Fahresrente von mehr als 200 RM, für die vor 1930 keine Mae ungen geleistet wur- den. Bei den übrigen Rentenversiche- rungen soll der für vorzeitige Zahlung vorgesehene Abzug niht gemacht und von der Zinseszinsvergütung angelezen werden. Nachstehende Reihenfolge {soll für Auszahlungen gelten: :

1. Ansprüuhe aus Rentenversiche-

rungen,

2. Ansprüche, die durch den Tod des Versicherten fällig geworden sind, in der Reihenfolge, in der die Mel- dungen vom Tode eingegangen sind, . Ansprüche aus abgelaufenen Ver- sicherungen in der Reihenfolge der

oe, i :

. Aufwertun 8anteile, die wegen zu geringen Betrages nicht zu neuen Versicherungen verwendet werden, in der Reihenfolge der Versiche- rungsnummern, :

. Abgangsvergütungen auf gekün- digte Versicherungen in der Reihen- folge, in der die Kündigungen ein- gegangen sind.

Von der angegebenen Reihenfolge fann zugunsten besonders bedürftiger Bezugsberechtigter und vorzugsweise derer in höherem Lebensalter abge- wichen werden. Die Entscheidung nah

E

l

seines Amtes der Vorstand der Unter- nehmungen.

Hauptsache nur durch vorzeitige Rü- nahme oder durch Veräußerung von Hypotheken beschafft werden. Fn beiden Fallen bleibt der dem Aufwertungs\tock

Berehnung der Aufwertungsquote bil- det, erheblih zurück. Um troßdem schon vor 1932 die Auszahlungen zu ermög-

Î tigten, die erst nah 1932 ihren geltend machen, nicht zu sehr gegenüber denen im Nachteil sind, die bis 1932 eine Zah- lung bekommen. Die vor Genehmigung des Teilungsplanes -durch -die Reichs- aufsihtsbehorde oder Rentennachgzahlungen erledigten Fälle gelten im Sinne des Teilungsplanes als endgültig erledigt.

Umfstellung

die Lebens-, Renten-, Pensions- und

Die für die vorzeitige Auszahlung rforderlihen Barmittel können in der

bei ratierliher Za so ist dies ex Day deren Bestimmung za

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

E Verlin, Montag, den 18. August

1930

lung Raten in 191 end der im Text a1tè über Ratens lung zu berücksihtigen.

E 100 Papiermark gleich 1918] 1919] 1920| 1921| 1922

ufließzende Erlös hinter dem Nennwert er Hypothek, die die Grundlage für die

en, wurden die obigen Abzüge ange- ührt, damit diejenigen Bezugsberech- Anspruch

machen können oder geltend

durch Schlußzahlun Rentenversicherungen died als vordringlich

bei

9

IV. Rechnungsgrundlagen. Als Rechnungsgrundlagen ‘sollen für die in beitragsfreie Versiche- rungen zugrunde gelegt werden für die Kapitalversiherungen auf den Todes- fall mit und ohne ärztlihe Unter- suchung M & W 1 314 %, für die Ren- ten- und Pensionsversiherungen Fin- laisons Rentnertafeln 34 %, für die Sparversicherungen 314 %.

V. Die Berechnung der Aufwer- tungsquote. Nach Aufteilung des Ge- samtaufwertungsstockes ergibt \sich für

Sparversicherungen ein Aufwertungs- stock von 3359 866,66 RM (Wert 14. Februar 1924). Die Gesamtsumme dex Reserven gemäß Art. 96 der Durch- R zum Aufwertungs- geseß beträgt 19 342 902,63 RNM, so daß sich bei Einrehnung der erforder- lichen Sicherheits- und Ünkostenreserve eine Aufwertung8quote von 16G 7 ergibt. B, Unfall- und Haftpflichtver- sicherungen. I, Die Berechnung der neuen Goldmarkansprüche erfolgt auf Grund der Ausführungsbestimmungen zur Auf- stellung des Teilungsplanes für Unfall- Und Haftpflichtversicherungen vom 19. Mai 1927 wie folgt:

a) Laufende Unfallrenten. Die in | *Paptiermark festgeseßten Renten werden bei Versicherungen mit laufender Prämienzahlung gemäß § 2 Abs. 1 des | Der bälteis Foklelios nah dem Wert- verhältnis spätestens des Tages des | Schadensereignisscs auf Goldmark um- gerechnet. Bei den Versicherungen mit einmaliger Prämienzahlung ist für die | Umrechnung der Tag der Prämien- | zahlung maßgebend. Bei Entrichtung | der einmaligen Prämie in Raten wird ; die auf Papiermárk lautende Rente im | Verhältnis der Summe der für den Fäalligkeitstag gemäß § 2 Abs. 1 des | Aufwertungsgeseßes auf Goldmark um- gerehneten Prämieûiräten zu der Summe der gezahlten Papiermarkprämien her- abgeseßt, Der Goldmarkbetrag der Prämienreserve. am 14. Februar 1924 wird gemäß Ziffer 1 der Ausführungs- bestimmungen zur Aufstellung des Tei- lungsplanes für Unfall- und Haft- pflihtversiherungen vom 19. Mai 1927 berechnet. Als Rechnungsgrundlagen sind benüßt: die Tafel „Eisenbahn- beamte ohne Zugpersonal“ (Dr. Zim- mermann) für Männer, die Tafel „Be- völkerung des Deutschen Reichs 1871/72 bis 1880/81“ in „Monatshefte zur Stati- tik des Deutschen Reichs“, Fahrg. 1887 November-Heft) für Frauen, in beiden

ällen 374 % als Zinsfuß. Die hier- nach ermittelten Goldmarkbeträge der Rente und der Prämienreserven werden entsprehend der Aufwertungsquote herabgejebt und stellen dann den neuen Rentenanspruch und den Aufwertungs- anteil dar. Die allgemeinèên Versiche- rungsbedingungen erfähren eine Ab- änderung dahin, daß die Bestimmungen über die Herauf- oder Herabseßung bzw. den egfall der Rente außer Kraft treten. Die Aufwertungs- quote beträgt 16 %.

b) Lebenslänglihe Eisenbahn- und Ds - Unglücksversicherungen mit einmaliger Prämienzahlung. ie auf Papiermark lautenden Unfallver- sicherungsleistungen (für Tod, Fnvali- dität und vorübergehende Arbeits- unfähigkeit) werden gemäß nachfolgen- der Umrechnungstabelle je na em Monat der Prämienzahlung, bzw., wenn diesex nicht feststellbar ist, je nah dem Monat der Ausstellung des Versiche- rungsscheines auf Goldmark umgereh- net. Bei Ratenzahlung der Prämie sind die auf Papiermark lautenden Un- fallversicherungsleistungen im Verhält- nis der Summe . der. laut folgender

Fanuar . . Februar. . c E April... E es O c s E s August .. Septbr... . Oftober . . November Dezember .

auf Grund des

nisses, das für den Tag der Prämiens zahlung, bzw., “wenn dieser nicht fest

renten sollen

l GM|GM GM!| GM| GM 80,—151,30| 7,75| 6,62| 2,50

80,— 46,50 26! 2,24 S0 0,—|

40,— | ,70 80,— 34,10 50 30,—|33,20 | 80,— 31,10 71,40/28,60 69,—|22,90| 64,50/18,80| 64,50/16,60 | 57,10/12,60| 5,83| 2,06| 0,0679 50,—[10/40| 6/27| 2/56] 0/0618 Für 1923 werden die Goldmarkiwwerte Umrechnungsverhält-

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[10,91 8,83 6,80 6,39| 3,23

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0,309 | 0/165

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stellbar ist, für den Tag der Ausstellung des Versicherungsscheines gilt, bereh- net. Als Goldmarkreserve für den

14. Februar 1924 gilt die für den so ermittelten siherungsleistung für diesen Zeitpunkt technisch

Goldmarkbetrag der Vers

Eins

erforderlihe Rücklage olds

mglprämie). Die so ermittelten

markbeträge der Versicherungsleistungen

werden entsprehend der Aufwertung8- quote herabgeseßt und stellen dann die

neuen Versicherungsleistungen dar. Der

Goldmarkbetrag der Prämienreserve am 14. Februar 1924 wird gemäß Ziffer 11] der Ausführungsbestim- mungen zur Aufstellung des Teilungs- planes für Unfall- und Haftpflichtver= sicherungen vom 17. Mai 1927 berech- net. Rechnungsgrundlagen sind die Sterblichkeitstafel M & W II1 314 %. Die Aufwertungs8quote beträgt 16 5,

c) Laufende Renten aus Haftpflicht- versicherungen. Die aufgewertete Haft- pflichtrente beträgt so viel Prozent des Goldmarkbetrages der unter Berücksich- tigung der Ausführungsbestimmungen fue Aufstellung des Teilungsplanes für Infall- und Haftpflichtversiherungen nah dem Versicherungsvertrag zu er- stattenden Haftpflichtshuld (Rente), als die Aufwertungsquote angibt. Die Auf=- wertung dex in der Rückwirkungszeit guwenig oder überhaupt nicht gezahlten A wird durch die Be- messung der umgestellten Goldmarka rente als berüdsthtigt angesehen, Die Aufwertungsquote beträgt 16 %5,

d) Unfallversicherungen, für die vor dem 14. Februar 1924 ein Prämien=- reservefonds nicht zu bilden war, nehmen auch dann niht an der Aufs wertung teil, wenn die Prämien für mehrere Versicherungsperioden voraus=- bezahlt sind.

11. Erfüllung der Leistungen. Zah- lungen auf die aus dem Teilungsplan sih ergebenden Leistungen können bis zum 31. Dezember 1932 ganz oder teil- weise abgelehnt werden mit der Maßs- gabe, daß die Barzahlung für fällige Versicherungsleistungen und für Auf- wertungsanteile unter 10 RM in der Zwischenzeit troßdem erfolgen kann, so- fern verfügbare Mittel dazu vorhanden sind. Zahlungen für laufende Unfall- mit Rückwirkung vom 15. Juni 1922 unter Anrechnung des Goldwertes bereits gezahlter Renten Eee am Zahlungstag nah der Ans age zum Aufwertungsgeseß) t 314 % Zinseszinsen sofort ausgezahlt werden, ebenso die etwaigen Leistungen aus inzwischen fällig gewordenen lebens längligen Eisenbahn- und Dampfs- Se nglüdcks-Versicherungen. Für diE eit dem 14. Februar 1924 fällig ges wordenen und nicht bezahlten Haft- pflihtrenten werden bis zum Aus« ie Bade 324 % Binseszinsen ges zahlt. Sämtliche nah dem 14. Februar 1924 auf die Aufwvertungsansprüché geleisteten Zahlungen (Abshlags- oder Vorschußzahlungen oder dergl.) werden mit den zu bewirkenden Leistungen ver« rechnet. i

am Rhein,

Ludwigshafen deut 14. August 1930. er Treuhänder des Atlas Deutsche Lebens8verficherungss Gesellschaft und des Neuer Atlas Lebensversicherungs8bank Aktien-_ gesellschaft in Ludwigshafena. Rhein? Dr, H. Melhtzer.

[47041]. Vilanz vom 31. Dezember 1929.

t 1

Nicht eingezahltes Aktienkapital Debitorenkonto A Gewinn- und Verlustkonto «

50 50 000

Gesellschaftskapital . «. . « « Get{vinn- und Verlustkonto

Tabelle in Goldmark umgerechneten

zahlten Papiermarkprämien seben.

Umrechnungstabelle. der

geschlossenen Versicherungen gilt

tigten zur Auszahlung zu bringen. Das

bie Ave bgdas Ermessen trifft der reuhänder und nach Beendigungy

Prämienraten zu der Summe der ge- | herabzus- |

Für die vor dem 1. Fanuar 1918 ab- !

50 000|—

Aktien-Gesellschaft für Früchte- | verwertung, Charlottenburg 9, | Eichenallee 37.

Nennbetrag als Goldmarkbetrag. Fallen |