1907 / 271 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Nov 1907 18:00:01 GMT) scan diff

i den: Vampffihilftu: eta ri Vreandolz gebra und bei unserem Bredt hte: di Dts duard etwaige V Cmeriung des ge- monnanon Dees 5 Breemdelz nad ciner angestellten Berehnung reit gededtt mendem Wen.

Due Lai Guindte (Uzanda), den B. April 1907.

Ko.

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Vericht über die Tätigkeit der Schlafkrankheits - Expedition bis zum 5. September 1907.

Aus Kifida babe ih die Nachricht erhalten, daß bis Ende August 5 Kranke în Behandlung genommen waren. Dieselben waren fast mili aus dem Sultanat Kisiba, während aus dem benachbarten Sultanat Bugabu, wo wir bei unserem 2 auch zahlreihe

älle von S@(hlafkrankheit angetroffen hatten, fich nur wenige Kranke

gefunden haben. Sobald Stabsarzt Kudicke einen Lazarettgehilfen erbalten hat, wa8 bis jeßt noch nicht möglich zu mahen war, be- abfihtigt er, selbst nach Bugabu zu gehen, die Kranken aufzusuchen und in das Lager bei Kigarama zu bringen. Sollte sih aber heraus- stellen, daß die Bugabuleute ihr Land nur sehr ungern verlassen, dann wird es geraten sein, auch in Bugabu ein Krankenlager zu errichten und mit einem Arzt zu besetzen.

Alle Bemühungen, in demjenigen Teil von Kisiba, wo die Krank- heit vorzugsweise herrscht, die Glossina palpalis aufzufinden, find vergeblih gewesen, und es kann wohl jeßt son als siher angenommen werden, daß die Fliege in diesen Gegenden nicht vorkommt. Dem- entsprehend konnte auch immer wieder festgestellt werden, daß die Kranken sih nicht in Kisiba, sondern in Uganda, wo sie sihch längere Zeit aufgehalten hatten, infiziert haben. Die einzige Ausnahme machten einige Frauen, deren Zahl jeßt fünfzehn beträgt. Diese hatten Kifiba niemals verlassen und können nur hier den Krankheits- keim aufgenommen haben. Nun if aber weiter festgestellt, daß die Fuaen sämtlih verheiratet sind und daß ihre Männer ent- weder an Schlafkrankheit gestorben sind oder, fofern fie noch leben, an dieser Krankheit leiden. Besonders wichtig für die Deutung dieses Vorkommens von S{hlafkrankheit bei verheirateten

rauen ist, daß in einem Falle ein Mann mit Trypanosomiasis drei

rauen hat und daß alle drei Frauen nachgewiesenermaßen ebenfalls an Trypanosomiasis leiden; eine davon ist bereits \{chwer krank. Hieraus muß ges{lossen werden, daß die JInfektion nur durch den ehelihen Verkehr in diesem Falle bewirkt sein kann. Dasselbe gilt auch von den übrigen Frauen; denn wenn irgend eine andere Ursache, 3. B. blutsangende Insekten, die Krankheit in Kisiba von Infizierten auf Gesunde übertragen würde, dann müßten nicht aus\{ließlih Frauen erkranken, deren Männer an Trypanosomitasis leiden, sondern auch Frauen von gesunden Männern, ferner unverheiratete Frauen, Kinder und ältere Leute, welhe doch auch in enger Berührung mit den Infizierten leben.

Ueberhaupt sind die Verhältnisse in Kisiba, wo es viele Kranke, aber keine Glofsinen gibt, außerordentlich lehrreich in bezug auf die Fr°ge, ob die Schlafkrankheit auch auf andere Weise als durch die Glossina palpalis übertragen werden kann. . RKisiba ift sehr rei an blutsaugenden Insekten. Moskitos verschiedener Art, Stomory3, Tabanus sind vertreten, außerdem Zecken, welhe den Menschen an- greifen, auch Ornithodorus. Und doch is nit ein einziger Fall be- kannt geworden, der dur derartige Krankheitsüberträger infiziert wäre. Die Jnfektion durch den geshlechtlichen Verkehr betreffend sei noch darauf hingewiesen, daß bei einer anderen Trypanosomenkrankheit, der Dourine oder Beschälkrankheit, dies der einzige Weg ist, auf welhem die Infektion zustande kommt.

Auf einer Exkursion nah der Halbinsel Buninga traf ih zu- fällig ein Lager von Gummisammlern, das aus 18 Eingeborenen mit einem Aufseher bestand. Darunter befanden sich 15 Männer aus Deutsch-Kisiba. Von diesen Leuten erfuhr ih, daß allein auf Buninga sieben derartige Lager bestehen mit 80 bis 100 Männern aus Kisiba. Da der Gummi aus dem Safte der Gummi-Liane (Landolphia) gewonnen wird, die in den Urwäldern am Ufer des Sees wächst, wo gleichzeitig die Glossina palpalis massenhaft vorkommt, fo sind die Gummisammler der Infektion ganz besonders ausgeseßt. Ste gehörten denn auch zu den ersten Opfern der Seuche, und, nachdem sie weggestorben waren, hat die Gummis- ewinnung eine Zeitlang ganz aufgehört, da ih niemand mehr zu iesem gefährlihen Gewerbe troß guter Bezahlung hergeben wollte. Jett {eint man aber wieder Leute und besonders in Deutsh-Kisiba gefunden zu haben, welhe fich in Unkenntnis der Gefahr anwerben lassen und ebenso wie die früheren Sammler der Seuche zum Opfer fallen werden. Als ih die Sammler untersuchte, fand ih mehrere, welche die Symptome der Infektion bereits in unverkennbharer Weise zeigten. In kurzer Zeit werden sie zu chwach sein, um noch arbeiten zu können. Sie gehen dann in die Heimat zurück und andere, dur den hohen Verdienst angelockt, werden an thre Stelle treten. Man erfährt aus diesem Beispiel, wie es kommt, daß sich in Kisiba so viele Schlafkranke befinden.

In Shirati sind zur Zeit Stabsarzt Feldmann und Oberarzt Beceuer mit der Bekämpfung der Schlafkrankheit beshäftigt. Ersterer hat mir vor kurzem berichtet, daß bis zum 6. August 143 S{hlaf- kranke fich auf der Station Shirati eingefunden haben und daß, wenn fs die Krankmeldungen in gleiher Weise fortsetzen, die Zahl 200 ald erreiht sein wird: Er hat ih deswegen veranlaßt gesehen, ein Krankenlager, ähnlich dem von Kifsiba, zu errichten, dessen Leitung vorläufig Oberarzt Breuer übernehmen wird. Stabsarzt Feldmann wird später den südlihen Teil des Bezirks Shirati, ins- besondere die Umgebung der Mori- und Mara-Buhht bereisen, um die Ausbreitung der Seuhe auch in diesen Gegenden festzu- stellen. Da die Zahl der Kranken jeßt {on erheblich höher ist, als ich in meinem vorigen Bericht angenommen habe, und auch noch weiter wahsen wtrd, wenn der ganze Bezirk demnächst nah Kranken abgesuht wird, so ist es notwendig, daß in Shirati ein Arzt und ein Lazarettgehilfe dauernd \tationiert werden.

Die Untersuchungen üker Substanzen, welche si{ch im Tierversuh wirksam gegen die Trypanosomen erwiesen hatten und aus diesem Grunde als Ersaß des Atoxyls oder zur Unterstüßung desselben in Frage kommen konnten, wurden fortgeseßt.

Außer dem „Afridolblau“ (Dichlorbenzidin + H Säure) von der Farbenfabrik Fr. Bayer u. Co., Elberfeld, über welhes ih früher berihtet habe, wurde noch „Afridolviolett“ E L PEenplbarnftoi —+ H Sâure), ein Präparat derselben Fabrik, geprüft. Dasselbe war aber au nit im stande, in den höchsten noch anwendbaren Dosen einen merkbaren Einfluß auf die Trypanosomen auszuüben.

Es wurden dann, weiter zwei Präparate untersuht, welche von der Fabrik von Leopold Cassella und Co. in Frankfurt a. M. auf Veranlassung von Geheimrat Ehrlich eingesandt waren. Es sind dies das öôlsaure Pararosanilin und das Parafuchsinacetat. Beide Mittel wurden innerlich gegeben, da nah früheren E Rae den eine subkutane Anwendung sich längere Zeit hindurch nicht hätte ausführen lassen, In täglichen Dosen von einem halben Gramm wurde das sölsaure Pararosanilin gut vertragen, au ein volles Gramm konnte noh ge- gegeben werden. Das Fuchsinpräparat machte dagegen {hon in Halb- grammdosen einigen Kranken solhe Beschwerden (Magenshmerzen und Erbrechen), daß es ausgeseßt werden mußte, und Grammdosen er- trugen nur einige Kranke. Die Präparate wurben, soweit es ih ausführen liel zwei Wochen lang täglih gegeben und ugleich das Blut auf Trypanosomen untersuht. Dabei ftellte sid heraus, daß Trypanosomen im Blute auch während dezr Behand- ung öôfters nahgewiesen werden konnten, was beim Atoxyl niemals vorkommt. Zum Schluß wurde dann noch die Drüsenpunktion vor- enommen und auch dabei die Trypanosomen gefunden. Eine deut- liche Wirkung auf die Trypanosomen konnte somit niht nachgewiesen werden. Wenn diese Präparate im Tierversuch eine ausgesprochene Wirkung ageteigt haben, fo liegt dies daran, daß man Tieren bedeutend E ofen geben kann als vem Menschen. Zum Ersay des

toxyls sind fie bei der Behandlung der Schlafkranken nit geeignet.

In bezug auf die in meinem früheren Berichte erwähnten ErbEnRn E, welhe im Laufe der Atoxylbehandlung eintreten können, bemerke. ih, daß dieselben nicht mehr vorgekommen

nd, seitdem wir auf Pa grammbosen zurückgegangen sind.

araus geht wohl deutli ervor, daß diese Unglüdcksfälle in der Tat durch die S Ide ung bedingt nd. Insgesamt haben wir 22 Fälle von Erblindung beobachtet, welche wegen ibter Wichtige keit in dem ausführlihen Bericht namentlich in zeaug auf die Dauer der Behandlung und Dofierung des Mittels beschrieben werden sollen.

Durch unsere früheren Untersuhungen «war festgestellt, daß eine zwei Monate lang durhgeführte Atoxrylbehandlung zwar eine kräftige Wirkung hat, indem die klinishen Symptome ganz erheblih gebessert und die Trypanosomen zum Vershwinden gebraht wurden, daß aber diese Zeitdauer do noch nit ausreihend war, weil bei der Mehr- zahl der Fälle die Trypanosomen, wenn auch erst nah Monaten und in [langen Zwischenräumen wieder zum Vorschein kamen. Cs war daher notwendig, zu untersuhen, ob Atoxylkuren von längerer M bessere Erfolge haben würden. Zu diesem Zwecke wurde ver ucht, die Kranken eine längere Zeit hindurch regelmäßig zu behandeln. Jn anz exakter Weise hat sich dies aber in keinem Falle durchführen assen, weil die Eingeborenen, obwohl sie für medikamentöse Behand- lung jeder Art sehr eingenommen sind, do keine Ausdauer besißen. Sobald sie si einigermaßen gebessert fühlen oder wenn sich die Kur in die Länge zieht und ihnen langweilig wird, dann brechen sie die- selbe ab und laufen davon. Sehr viele von unseren Kranken, welche von auswärts gekommen waren, mußten auch deswegen zeitig aufhören, weil sie thr Besißtum nicht länger unbeaufsichtiat lassen konnten oder weil thnen die Mittel zum Unterhalt ausgingen. Dabei mußte natürli mit der Möglichkeit gerehnet werden, daß die Leute wieder zu derselben Stelle zurückehrten, wo sie früher erkrankt waren und daß sie daselbst von neuem infiziert werden konnten. Oleraeam lie ch nichts tun, da wir irgend welhen Zwang auf die Leute selbstverständlich niht ausüben wollten und au unter den hiesigen Verhältnissen gar nicht hätten ausüben können. Ganz anders werden e aber die Ver- hältnisse gestalten, wenn es gilt, die Schlafkrankheit regelrecht zu bekämpfen; dann wird man, au {hon im eigenen Interesse der air pg auf eine genaue Durhführung der Atoxylbehandlung bestehen müssen.

Wenn somit unser Beobahtungsmaterial au in bezug auf die einzelnen Fälle zu wünschen s läßt, so wird doch dieser Mangel dur die große Zahl der uns zur Verfügung stehenden Beobachtungen einigermaßen wieder ausgeglichen, und es lassen sih aus diesem um- fangreihen Material folgende Tatsachen ableiten.

Bei einem Stwhlafkranken, welher nah der von uns be- folglen Methode mit Atoxyl behandelt wird, treten niemals während der Behandlung und wenn dieselbe bis zu zehn Monaten dauert, Trypanosomen im Blute auf. Weitere Untersuchungen müssen lehren, um wieviel länger dieser Zeitraum zu bemessen ist. Auf jeden ae hat si während der angegebenen Zeit kein Anzeichen von einer Gewöhnung der Trypanosomen an das Atoxyl bemerkbar gemacht, und es hat fi die fogenannte Atoxylfestigkeit, welhe beim Tierversuh beobahtet wurde, bei der von uns befolgten Behandlungs- methode am Menschen nit eingestellt. Man i somit imstande, Menschen, welhe an Trypanomiasis leiden, mindestens zehn Monate lang in bezug auf ihr Blut frei von Trypanosomen zu halten und damit zu bewirken, daß sie für die Infektion von Glossinen und infolgedessen für die Ausbreitunz der Krankheit ungeeignet,

; ungefährlich werden. Diese Eigenschaft des Atoxyls allein würde e ausreihend sein, um es im Kampfe gegen die Schlafkrankheit mit Erfolg verwenden zu können. Aber es [leistet noch erheblich mehr, denn nah dem Aussegen der Atoxyl- behandlung treten zwar bei einer gewissen Anzahl von Kranken nach längerer oder kürzerer Zeit wieder Trypanosomen im Blut auf. Aber je länger und je regelmäßiger die Behandlung durhgeführt und in je früherem Stadium der Krankheit sie begonnen wurde, um so geringer wird die Zahl derjenigen, welche durch die Atoxylbehandlung nicht vollständig von den Trypanosomen befreit werden. Bei den Leicht- kranken werden daher die besten Erfolge erzielt, und man kann wohl behaupten, daß die weit überwiegende Mehrzahl derselben dur eine Kur von 4 bis 6 Monaten dauernd von Trypanosomen befreit, alo, da sie außerdem nicht die geringsten Krankheits\ymptome aufweisen, als vollkommen geheilt anzusehen sind. Weniger günstig gestalten sich die Erfolge bei den Shwerkranken. Au unter diesen finden sich nicht wenige, welche dur die Atoxylbehandlung anscheinend hergestellt werden und während der Zeit, in welher wir sie beobahten konnten, auch unver- ändert geblieben find. Andere aber haben sich nah dem Aussfetzen des Atoryls wieder vershlechtert und manche, welhe {ih bereits für ge- heilt hielten und sich deswegen der Behandlung zu früh entzogen haben, find zu Grunde gegangen. Genauere Angaben hierüber sowie die Mitteilung der betreffenden Beobahtungsreiben und Zahlen muß ih mir für den ausführlihen Beriht vorbehalten. Nur über die Meortalität der unbehandelten und der mit Atoxyl behandelten S{hlaf- kranken möhte ih hier einige Ziffern kurz anführen, weil dieselben am ip geeignet sind, den günstigen Einfluß der Atorylbehandlung zu zeigen.

Auf der Missionsstation Bumangi \ind bei einem dur{- \chnittlihen Krankenbestand von 20 Shlafkranken im Laufe bon 4 Jahren 212 Todesfälle vorgekommen, das - gibt für 100 Kranke und auf ein Jahr berechnet 265. Auf der Missions- station Kisubi sind bei einem durchschnittlihen Bestand von 80 Kranken in 3 Jahren 687 estoroen: Auf 100 Kranke kommen also jährlich 287 Todesfälle. le Mortalität auf beiden Stationen war nahezu gleih. Sie is auch niht etwa anfangs niedriger. gewesen und erst infolge der Anhäufung der Kranken gestiegen, denn in Bumangi ftarben {on im ersten Jahre 52, was fast genau dem jährlihen Durchschnitt entspricht. Diese hohen Mortalitätsziffern bedeuten, daß die Schlafkranken in dem Stadium, in welchem sie ins Lazarett gelangen, nur noch 4—5 Monat dur{schnittlich zu leben haben. Unad in der Tat sind auf beiden Stationen früher, d. h. vor der Atorylbehandlung, S Schlafkranke, mit ganz wenigen Aus- nahmen, bei denen wohl die Diagnose nicht gestimmt hat, gestorben.

Die Zahl unserer Kranken beläuft sich auf 1633. Davon find im Laufe von 10 Monaten gestorben 131, also 8 9%, Unser Krankenmaterial weiht aber insofern von demjenigen der Missionsstationen ab, als uy unter dem unsrigen eine etre Zahl von Leichtkranken befindet. enn wir aber au aussclie ih unsere Schwerkranken in Betracht ziehen, dann ergibt \sich auf 374 eine Mortalität von 78 oder 22,9 0/6, Darunter befinden ih jedoch au die ganz ungenügend Behandelten, welche nur eine oder wenige Atoryl!- injeftionea erhalten haben. Wollte man diese noch abrechnen, dann würde die Mortalität kaum halb so hoh sein. Die Mortalität bei unseren mit Atoxyl behandelten Schwerkranken beträgt also nicht ganz den zehnten, vielleicht nur den zwanzigsten Teil yon derjenigen der nit mit Atoryl behandelten Shlaffkranken. Daraus geht do aber mit aller Bestimmtheit hervor, daß dur eine atcionéid Atoxryl- behandlung sehr vielen Schlafkranken das Leben gerettet werden kann.

Es ist wohl mögli, daß im Laufe der Zeit andere Mittel ge- funden werden, welhe noch mehr Erfolg haben als das Atoxyl und dann an dessen Stelle treten können. Aber das Atoryl ist, wenn au

kein unfehlbares Mittel, so doch eine so gewaltige Waffe im Kampfe gegen die Schlaffkrankheit, daß man es jeßt {on so viel als irgend möglich dafür ausnußzen muß.

Unter Zuhilfenahme unserer bisherigen Erfahrungen wird ih die Bekämpfung der Schlafkrankheit folgendermaßea gestalten: Es

find zunächst stehende Buer zu errichten, in welchen die Kranken unter- ne werden. Die Anzahl derselben rihtet sich dana, wieviel ranke aufzunehmen sind, und weiter nah den fahrungen wel(he An Aufsuhen und beim Transport der Kranken in Betracht ommen.

Das Lager muß, damit die Verpflegung der Kranken nit auf Schwierigkeiten stößt, in nicht zu großer Gren bon bewohnten Orten und insbesondere an einem Play errichtet werden, wo es keine Glossinen gibt. Es steht unter der Leitung eines Arztes, dem ausreichende europäische Hilfskräfte zur Verfügung

zu stellen sind. Es ift niht darauf zu renen, daß die ämtlih freiwillig kommen. Sie müssen aufgesucht Ceres, n Q dabei besonders wichtig, die in den ersten Stadien befindlichen ranken aufzufinden, welhe sich noch nit krank fühlen, überall hin, ehen und so vorzugsweise geeignet sind, die Krankheit zu bershleppen n dieser Beziehung gerügt es nit, die Verdächtigen auf vergrößerte Lymphdrüsen zu untersuhen, es muß auch die Blutuntersuhung na der von uns befolgten und sehr bewährten Methode emacht werden Wie wichtig gerade dieser Punkt ift, lehrt L Beispiel. i

52 Junge kräftige Männer, welche als Ruderer die Entebbe nah Sese gemacht und dabei fast ununterbrochen 124 Stunden gerudert hatten, wurden untersuht. Sie selbst hielten si für gesund und jeder hätte sie in Anbetracht ihrer körperlichen Leistungen auch für gesund gehalten. Bei 11 wurden mehr oder weniger vergrößerte

ymphdrüsen am Halse gefunden. Bei einer einmaligen Blutunter« E ee \sih heraus, daß 7 Trypanosomen im Blute hatten und zwar fünf mit vergrößerten Lymphdrüsen und zwei mit normalen Drüsen. Nach unseren Erfahrungen werden bei einer einmaligen Blutuntersuhung etwa 50 0/6 der Trypanosomenträger gefunden, und es ist anzunehmen, Zah bei wiederholten Untersuhungen auch in diesem

alle die doppelte Zahl gefunden sein würde, mithin 10 Leute mit

rypanosomen im Blute bei vergrößerten Lymphdrüsen und vier Trypanosomenträger mit normalen Lymphdrüsen. Nebenbei bemerkt hatten von diesen 52 anscheinend gesunden Leuten 47 Filaria Perstans, 26 Malariapara ten und zwei Rekurrensspirillen in ihrem Blute. So sieht die noch für gesund geltende hiesige Bevölkerung aus.

Dies ist übrigens nit das einzige Beispiel für das Vorkommen von Trypanosomenträgern mit normalen Lymphdrüsen, über welches ih verfüge. Derartige Leute kommen gar nit selten vor, und es würde deswegen verkehrt sein, die Bekämpfung der Schlafkrankheit, wie vorgeschlagen ist, ausschließlih auf den Befund der vergrößerten Lymphdrüfsen zu begründen.

Sämtliche Kranke, welhe in dem Lager angesammelt werden, sind einer mindestens vier Monate währenden regelmäßigen Atoryl- behandlung zu unterwerfen. Sollte ein wirksameres Mittel als dag Atoryl gefunden werden, so tritt dieses an seine Stelle. In der hier skizzierten Bekämpfung der Schlafkrankheit wird dadurch nichts ges ändert. Nach Beendigung der Kur muß durch wieder- holte Blutuntersuhungen das dauernde Verschwinden der Trypanosomen festgestellt werden. Die Kranken müssen fo lange im Lager bleiben, bis anzunehmen M, D an ihrem Wohnorte nach Entfernung aller Trypanosomenträger die Glossinen frei von Infektions\toff geworden sind. Hierüber wissen wir augenblicklich leider noch nihts; aber es wird nicht \{chwierig sein, im Laufe der Zeit Beobachtungen zu sammeln, aus denen man den fraglichen Zeitpunkt bestimmen kann. Vorläufig würde ih mindestens ein Jahr, womöglih zwei Jahre dafür oa halten.

Die Einrichtung von Lagern gilt für alle Stellen, wo Slaf- krankfheit vorkommt. Aber außerdem kommen noch weitere Maß- ice t ara, welche je nah den öôrtlihen Verhältnissen ver-

eden find.

So sind gegen die Einshleppung aus anderen Gegenden Verkehrs- beschränkungen, Grenzsperren, internationale Vereinbarungen erforderli. In Kisiba, wo es fast nur aus Uganda eingeshleppte Fälle gibt, wird dies sogar die wichtigste Maßregel sein. Zum Teil gilt dies aber auch für den Shirati-Bezirk in bezug auf die Einschleppung vom benachbarten englishen Gebiet und für den Tanganyika wegen der Einschleppung ew Pangaat her, welhe nah Feldmanns Bericht dort eine wichtige

olle spielt.

In Gegenden, wo eine an Zahl geringe Bevölkerung in aus- (Oren mit Glossinen besezten Gebieten lebt, wird neben der

torylbehandlung der Erkrankten die Versetzung dieser Bevölkerung in glossinenfreie Gegenden das einfahste Mittel zu ihrer Rettung sein. Dieses Verfahren wird voraussihtlih für den dünn bevölkerten Küsten- strih nöôrdlih von Shirati das zweckmäßigste sein.

In anderen Gegenden wird es sih empfehlen, dur Abholzen der Stellen, wo die Glossina lebt, diese zu vertreiben. Doch wird diese Maßre el wohl immer nur eine 1äumlich beschränkte Anwendung finden Tönnen. Sie soll beispielsweise, wie in Shirati verabredet wurde, am Seeufer in der Umgebung der Station, wo vereinzelte Glossinen gefunden wurden, ausgeführt werden.

Gegen die Glossinen läßt sih dadurch etwas ausrichten, daß man ihnen ihre regelmäßige Nahrungszufuhr abshneidet. Diese Insekten müssen alle zwei bis drei Tage Gelegenheit haben, \sich mit dem Blut von Wirbeltieren zu füllen. Woher sie dieses Blut nehmen, fann man dur Untersuhung ihres Mageninhaltes leiht ermitteln. Auf diese Weise haben wir festgestellt, daß an den Ufern des Viktoria- Nyanza die Glossinen fast nur voa Krokodilblut leben. Man würde ihnen also ihre Existenzmöglichkeit sehr einshränken, wenn die Kroko- dile ausgerottet oder do ihre Zahl erheblich gemindert würde, und das ist nicht \{chwierig, wenn man darauf ausgeht, den Nachwuhs zu verhindern. Die Krokodile haben ganz bestimmte Brutpläße, welche A immer wieder aufsuhen. Ven Ein- geborenen find diese a bekannt, und sie können durch Prämien veranlaßt werden, die Krokodileier zu sammeln und abzuliefern. Jn früheren Zeiten ift dies, wie ih erfahren habe, auch an dem zum deutshen Gebiet genörigen Ufer des Viktoria-Nyanza {hon geschehen, aber aus mir unbekannten Gründen wieder aufgegeben. Es scheint mir fehr vlden die Vernichtung der Kcokodileier wieder aufzunehmen.

An folhen Stellen, wo die Glossinen regelmäßig Menschen an- treffen und fih dann von diesen ernähren, z. B. an den Wasser- entnahmestellen, die man oft in der Nähe der Dörfer am Seeufer findet, oder an Stellen, wo die Boote der Eingeborenen anzulegen pflegen, an vtel benußten Flußübergängen usw. können die Glosfin en durch möglich| umfangreihe Abholzungen vertrieben werden.

Nach den hier auseinandergeseßten Prinzipien wird in Deutsh- ostafrika gegen die Schlafkrankheit bereits energisch vorgegangen. Es kommen in dieser Beziehung bis jeßt drei Gebiete in Betracht, in 5 LY die Shlafkrankheit in größerem Umfange gezeigt hat: Kisiba, Shirati und Tanganyika. In Kisiba und Shirati find bereits Lager für Schlafkranke errihtet und mit Aerzten beseßt, welche über die Schlafkrankheit und deren GIMP/ung unter meiner Leitung hin- reihend informiert sind, und zwar befindet sich in Kisiba Stabsarzt Kudicke und in Shirati Oberarzt Breuer. Die Bekämpfung der Sthlafkrankheit am Tanganyika wird Stabsarzt Feldmann über- nehmen, welcher dorthin gehen wird, sobald er vom Kaiserlichen Gou- vernement in Daresfalam die erforderlichße Ausrüstung erhalten hat. Jedem dieser Aerzte muß ein Sanitätsunteroffizier zur Hilfe bei- gegeben werden. Jch halte es au für sehr zweckmäßig, diese Stationen, namenilih anfangs, wo es besonders viel zu tun gibt, mit zwei Aerzten zu beseßen, teils um in Erkrankungsfällen den Betrieb nihcht ins Stodten kommen zu lassen, teils um auf diese Weise noch mehr Aerzte auszubilden und für den Fall, zah weitere Stationen errihtet werden müssen, geeignete Aerzte zur Verfügung zu haben. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, daß am Tanganyika wegen der großen Eng des Seuchenheerdes eine einzige Station nit genügen wird. Es ist ferner zu befürchten, pl bei etwaigem weiteren Vordringen der Seuche in der Nihtung nach Süden von Shirati die große Insel Ukerewe ergriffen wird. Auf dieser Insel, welhe gegen 30020 Einwohner haben foll, kommt in den Uferwäldern die Glossina palpalis vor, und es ift deswegen ein Einnisten der Seuche auf derselben sehr wohl möglich. Sie müßte von Shirati aus von Zeit zu Zeit besucht und auf Schlafkrankheit untersuht werden Das kann aber etn einziger

- Arzt in Shirati, welher mit der Beaufsichtigung der weit us

dehnten Küste und der Buchten des Mori- und des Maraflusscs N A tun hat, nicht ausführen, es sind dazu weitere Hilfskräfte erforderli.

Nachdem #0, wie ih annehme, alles in die Wege geleitet ift, was ih unter den gegebenen Verhältnissen zur Bekämpfung der Shlaf- rankheit auf deutshem Gebiet tun läßt, halte ih die Aufgabe der Expedition für gelös. Jh werde dieselbe daber zv Anfang Oktober nach Beendigung der noch im Ganze befindlihen Arbeiten abschließen und am 14. Oktober von Mombassa die Heimreise antreten.

Sese, den 5. September 1907. N. Koh

. Koch.

Fahrt von E au der E

Ï ausge

; e

Ï November

Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs-

maßregeln.

Bulgarien.

bulgarische Regierung hat zur Ergänzung de Kie Quarantän everfügungen erlassen :

ord haben, w

Silistria) zugelassen.

Mee Schiffe erhalten einen undhetitspaß für die übrigen bulgar

ishen Donauhäfen.

de, die aus verseuhten russischen Gebieten eintreffen

4 As Galas das Schiff ele haben, unterliegen einer ektion ihrer Effekten. Sie

ußerdem während 10 Tagen an ihrem Aufenthaltsorte über-

oder welche fünftägigen werden a wach

Quarantäne und der Desin

zugelassen.

ara

1) Die direkt aus russischen Häfen kommenden Schiffe, welche | Reisende aus den verseuchten Gebieten an | Frztlicher Untersuhung der Besaßung und na ffekten derselben, falls die ärzt ihe Untersuchung zufriedenstellend fallen ist, zum freien Verkehr im ersten bulgarischen Donauhafen

erfolgter Desinfektion

t.

eisende, die aus seuchenfreien russishen Gebieten eintreffen, aber 9) P Rsaben, die aus verseuhten Gebieten kommen, in Verkehr ewesen sind, oder welhe unter solchen Umständen das Schiff in | Galag gewechselt haben, werden nur im Hafen von Silistria nah Ï Zrztliher Untersuhung und nah erfolgter Desinfektion ihrer Effekten

r früheren

erden nach

reinen Ge-

4) Reisende von Rußland, elasso „über Rumänten eintreffen,

‘werden in allen Donauh 10 zugelassen, wenn sie dur Zeugnisse

nahweisen können, daß die Desinfektion ihrer Effekten sowie die Reihe Unte 0 durch die rumänischen Quarantänebehörden statt- gefunden hat. ;

5) Reisende, die si von einem Den Hafen nach einem anderen zwischen Silistria und Widdin begeben, erhalten kostenfrei von den Pte Sarpen des Abgangshafens ein Zeugnis ausgestellt.

iese Zeugnisse sind von den nämlichen Behörden im Ausschiffungs- hafen zurüczubehalten. Die Verwdltungs-, Sanitäts- und behörden werden die Ausführung dieser Vorschriften überwachen.

6) Die Einfuhr von aen Kaviar und aller Arten Fische frisch, gefalzen oder geräuhert aus seuchenfreien russishen Gebieten fj L L gestattet, wenn diese Artikel verseuchte Häfen nicht

erü aben.

7) Diese Artikel müssen von einem Zeugnis der Sanitätsbehörde des Verschiffungshafens begleitet sein, in dem bescheinigt wird, daß sie aus seuchenfreien Gebieten stammen, oder daß sie vor dem Auftreten der Cholera aus den verseuchten Gebieten abgesandt worden sind. Außerdem müssen die Zeugnisse Angaben enthalten über die Herkunft der Fische oder des Kaviars, über die Zeit der Absendung von dem Orte und über den Ort und das Datum der Absendung nah Bulgarien.

(Vergl. „Reichsanzeiger“ vom 8. d. M. Nr. 267.)

afen-

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Indien.

Nah einer Mitteilung der Regierung von Bengalen vout 12, Oktober d. J. sind wegen des Ausbruhs der Pest in Mau- ritius Quarantänemaßregeln in dem Hafen von Orissa gegen Schiffe, die von Mauritius ankommen, getroffen worden.

Hinterindien.

Dur Verordnung der Regierung in Singapore vom 12. Oktober d, J. ist der Hafen von Manila wegen Auftretens von Cholera für verseucht erklärt worden.

Niederländisch-Indien.

Durch Verordnungen des Generalgouverneurs von Niederländis{ch- Indien vom 28, September und 2. Oktober d. J. ist wegen Aus- bruchs der Pest die Quarantäne gegen Port Said verhängt und die aus demselben Anlaß verfügte Quarantäne gegen Hongkong wieder aufgehoben worden. (Vergl. „R.-Anz.“ vour 17. Zuni d. J, Nr. 149).

Die wegen Ausbruchs der Pest gegen Swatau und Amor verfügte Quarantäne isff durch Verordnungen des General- gouverneurs von Niederländish-Indien vom 4. und 10. Oktober d. I- wieder aufgehoben worden. L :

Die Regierung t

Tunis, 12. November. (W. T. B, die cten rei betr

bekannt, daß der Hafen von Tunis als pe kann.

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Bemerkungen. Die verkaufte enge wird auf y Ein liegender Stri (—) in den Spalten für Preis

Berlin, den 13. November 1907,

20,00

22,00 22,20 20,00 22,20 21,50 22,80 21,70 21,70 16,65

23,00

92.00

20 00 23,60 23,00

17,00

19,00 19,50 18,60 19,40 19,50 20,20 19,90 20,40 17,20

20,40 18,50

14,00

18,20 15.00 14/50

18,00 17,00 18/40 16,70 16,20

19,00

15,00

17,80 15,80 14,80 15 60 14,80 16,50 14,20 17,00 12,00

17,60

16,00 21/00

Weizen. 21,75 23,50 22,50 22,60 23,00 24,00 22,60 22,80 2240 22,50 22,70 22,80 22,90 23,00

23,00 22,20

22,90 22,00 22,10 20,25 20,40 23,06

23,33 2150

22,90 23,30 23,60 24,90

91,60 21,80

23,90 22,80 24,00 22,80 23,10 23,20 23,90 23,00 29 22,60 90 22 20 ;

21,05 200 23,33 200 22,90 610 23,60 98

ie 480 21,00 22,50

Jas _ 24,00 24,00 10 23,00 23,00 23,50 23,50 3 400

Kernen (enthülftexr Spelz, Dinkel, Fesen).

22,00 22,00 23,40 23,40 181 23,80 23,80 24,00 24,00 433 23,20 23,20 23,40 23 40 26 22,00 23,60 —- 44

Noggen. 18,50 20,00 20,40 20,60 19,30 19,60 19,80 20,00 20,00 20,10 19,90 20,00 20,50 21,00 20,40 20,60 20,40 20,70 21,00 21,10 18,55 19,50 20,47 20,62 19,80 20,80 20,50 20,60

19,30 _— 19,60 19,70 21,00

20,50

G erfie. 15,50 | 17,00 15,80 | 16,00 18,60 19,00 17,00 18,00 15,20 15,30 18,40 18,50 18,50 18,60 18,00 18,50 18,70 19,00 17,80 18,80 18 50 19,00 16,00 17,00

2,00 E 17,00 17,20 21,00

18.50 19/50

afer. 19,00 17,80 18,60 16,50 16,30 16,20 16,30 16,80 16,20 18,50 16,50

17,00 19'80 18,60

19,50 16,75 23,00 20,00

20,00

22,00 22,20 21,40 22,40 22,00 22,80 21,80 21,80 18,30

21,75 22,30 23,00 22/60 21,50 22,50 22,00

22,10 21,90 19,35 23,06 21,50 23,30

23 00 a 92/80

92,00

20,00 23,60 23,00

20,00 20,80 19,60 20,00 20,70 20,40 21,50 20,60 20,80 21,30 19,50 20,62 20,80 20,60

20,00 21,00

18,50 20,10 19/30 19,80 19/60 19,70 20:00 20,40 20,30 20,80 18/55 20,47 19,80 20,50 19,00 19,20 20,50

17,00

19,00 19,50 19,50 19,60 20,00 20,20 20,00 20,60 17,20

20,40 18,50

17,00 16,20 19,00 18,00 15,50 19,00 19,00 19,00 19,00 18,80 20,00 17,00

17,20 21/00 19/50

15,50 15,70 18,60 17;00 14,90 18,00 18,30 18,00 18,70 17,70

14,00

18,20 15,00 14/80

18,20 17/60 18/40

16,30 16,60 18,00 16,00

_— 16,50 19/00 _— _— 18,50

19,00 18,00 18,60 16,50 16,80 16,60 16,80 16,80 20 16,40 120 18,80 4 16,90 500 400

18,00 39

20,00

18,60 241 11

19,50 362 17,00 4

23,00 12 20,00 2 300

15,00

17,80 15,80 15,60 15,80 15,30 16,50 14,40 17,50 14,00

17,00 17,40 18,20 16,20 15,70 15,90 15,80 16,70 15,20 17,80 15,60 17,75

18,60 18,30 18,00 16,20 16,60

18,60

17,00 17,60 18,20 16,20 16 20 16,10 15,80 16,70 15,40 18,20 16,40 17,75

19,40 18,30 18,80 16,20 16,60

18,60

17,60

16,00 21:00

92,44 23,00 22/60

22,03 23,00 22,99

93,12 22,20

21,00 23,19 22,00 23,60 24,03

23,14 23,96

22,92 22,20

20,40 23,19 22,00 23,30 23,62

23,20 23,47

22,08 - 23,80 23,20 23,02

22,90 24,30 23,60 24,21

20,25 19,30 19,77

2

20,46 19,30 19,77

20,36 20,40

19,50 20,59 20,30 20,40 19,65

20,88

20,40 20,40

19,20 20,5% 20,32 20,50 19,15

20,75

15,85 18,60 16,80

15,90 18/60 16,70

18,75 17,80

17,00 19,25

20,20 19,00

4 769 3 540

330 4791

162 13 450

18,70 17,70

16,50 19,32

20,25 19,21

17,65 18/20 16,50

17,70 18,20 16/20

478 910 162

333 1 848

8 300 7100 620 4410 204 6 698

266

8. 11, 5, 11,

8. 11. 5. 11. Lt:

5. 11, 5, 11. G1L

5, 11.

16,96 15,40 16,80

17,88 17,50

18,40 18,89 19,10

22,17

16,65 15,40

16,60 17,75 17,71

18,30 18,34 18,50

22,17

45 580 19,82 19,93 5, 11

olle Peppatentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Yilen berenet. e

e hat d

edeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den legten sechs Spalten, daß entsprechender

Kaiserlihes Statistishes Amt. van der Borght.

eriht fehlt.