1907 / 280 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Nov 1907 18:00:01 GMT) scan diff

im wesentlichen fortfallen. Ich glaube, meine Herren, daß, wenn | Im ganzen können wir aber diese Vorlage als einén Séhritt vorwärts | hat nur ein Gutes, die Herabsezung der Verjährungefrift auf ses unfere Justiz zu gut sein. Man sollte dazu nit Richter und | mit Hilfe unserer Gerichte dèr Parteizolitik dienstbar werden ; es | ihr Recht zu suchen haben, wenn fie si in ftrafbarer Weise verleyt dieser Entwurf Gesey wird, er nach zwei Richtungen hin eine sehr degrühen. Dr. Brunftermann (Rp.): Meine Freunde haben den Tas Nane E gas m Eh uo N j Ghöffen bemüben, foneexn E E L ite, se wird zur Folge haben eine Verwertung der einzelnen Bestimmungen | fühlen? Die Bestimmungen unseres Strafgeseßbuhs über die wohltätige Richtung äußern wird: er wird einmal, indem er | Gesegentwurf mit Freuden begrüßt und halten eine eingehende Kom- | niht. Noh mehr als bisher würde na der Annahme des esches pr der Bezriff der Majestätsbeleidigung dem Begriff der | V parteipolitischen Juteresse und er hat nichts ausdrücklich gefagt, | Majestätsbeleidigung {ügen keineswegs die Fürstlichen Häuser im die Gerichte entlastet von Prozessen, deren Wert und Bedeutung im | missionsberatung für angemessen. Wir meinen, daß Majestäts- | die Rechtsprehung der Parteipolitik dienstbar gemaht, würde der fnlichen Beleidigung in jeder Weise gleihstehen. Warum sollte aber derjenige, der die Worte, wie man das bei dem Herrn Abg. | ganzen Gebiete des Reichs, sondern sie {ügen ih sehe hier von Volke niht mehr verstanden wird, das Ansehen der Gerichte und das | beleidigungen als solche zu ahnden find, und daß die Landesherren und | Richter zu einem Werkzeug der politischen Gunst oder solcher Prozeß E dem p des betreffenden Fürsten Heine doch tun muß nicht genau auf die Wagschale legt, wird | Autnahmefällen ab im wesentlichen nur die landesherrlichen Vertrauen in die Gerichte stärken, und er wird andererseits, indem er ihre Ten e A E d Gal E de K L A am gte a Das Vcaie ber Erlaß über le ing gemacet S wider T l S Sia Ube unwillkürlih zu dem Eindruck gebracht, als wenn es auch die Absicht | Familien dort, wo ihr Haupt Landesherr ist, aber {üen keineswegs Verstimmungen und Mißstimmungen vorbeugt, von denen ih mir Üzerden Pflichten auh gewisse Rechte gegenüberstehen müssen. Das Majestätsbeleidigungen, der eine weitere Handhabung des B egnadigungs Pg Beleidigungsklage aufhängt, so is das beinahe der verbündeten Regierungen bilde, hier ein Geseß mit Hilfe des | die landesherrlihen Familien überall im deutschen Gebiete. Nein,

vorher erlaubte zu sprechen, beitragen zur Festigung des inneren | entspriht auch dem Staatsinteresse. Entsprechend der bereits in der | rechts ankündigte und au {hon dieses Geseß in feinen Grundzügen | son eine Majestätsbeleidigung. Warum sollte ein Fürst Hauses durhzubringen, mit welchem sich Parteipolitik treiben lassen | meine Herren, die Mitglieder der deutshen Fürstenhäuser sind Friedens in unserem Volke. Beides wünschen die verbündeten Re- | Thronrede vom 19. Februar d. J. erfolgten Ankündigung, begrenzt die | verhieß. Erst na manchem sanften Druck seitens der Liberalen be- j echt haben, darüber zu verfügen, ob er diese Last sih auf- | würde. Diese Unterstellung weise ich mit Entrüstung zurück. Keine | au hier von besonderen Fällen abgesehen, die zur Hauptfrage gierungen zu erreichen, und ih kann das hohe Haus nur bitten, durch Vorlage die Ahndung der Majestätsbeleidigungen in dreifacher Weise. | kamen wir unmittelbær vor dem Auseinandergehen im Mai diesen Entwurf, 4 wie jeder andere? Unser Antrag, den Fürsten den übrigen | Spur von Wahrheit i} darin. nihts tun —, wenn sie sich nicht innerhalb des Landes be-

x Einmal wird der objektive Tatbestand dahin eingeshränkt, daß nur | Troßdem der Zusammenhang diefes Geseßes mit den Wahlen kl ' Súrgern gleihzustellen, liegt also durhaus im Jateresse der G eine wohlwollende Prüfung und rafe Erledigung des Entwurfs die | zit Vorbedacht und böswillig ausgesprochene Beleidigungen verfolgt Tan ltegt, vevübele ih feinem Minister, wenn er seinem Fürsten mer “Fnaland kennt keine Prozesse wegen Majestäisbeleidigung, Ja, meine Herren, ih kann derartigen allgemeinen Ausführungen | finden, wo ihr Haus regiert, in Deutschland nit anders geschügt als þ do

Regierung in diesem r Ea E Pai eo Danach wsirde agi. aus Ae Sesngene a Lat hen us E E bas T s E N ungerechte ch besteht dieses lu ohne die BAUNE des D a ha s gegenüber, die sh nebenbei in alte Prozeßigeshichten verlieren, deren jeder andere Mann. Davon mat selbst die Deutsche Kaiserin keine - Abg. Dr. Giese (dkons.): Wir hören soeben, da die Revision des eleidigung nur strafbar sein, wenn hie aus echter Gesinnung eseye abschafft. alte es für eine Aastandspfliht, wenn man rden, wie fle die innere Poli es Deutschen Reiche Tatbestand ih nit f idt c Ausnahme; {on jeßt sind die Mitglieder des Gischen Königs- Strafgeseßbuhs in der Vorbereitung fast zum Abschluß gelangt ist. | erfolgt, wobei der Fete ih der Wirkung derselben bewußt gewesen persönli an unnahbarer Stelle steht, au anderen gegenüber Toleranz Die Ehre der Nation erfordert, daß sie vor allen uit E Ca Sir via Tot N p vet tigin 2 hauses, zu ua D L zie cth Akireie A e

t, d ier ein Teil davon, die Materie der Majestäts- | ist. Anderseits werden dem Legalitäts rinzip engere Schranken dadur u zeigen. Wer selber ein offenes Manneswort nicht t Recht hat auf freies Wort auch den Fürsten gegenüber. 3 s Wenn troßdem hier ein Le on, die Materie der ajes f g prinz g d ch | zu zeig f ff cht {eut oder n cjeftätsbeleidigungöprozefe sind ein aver Gewächs auf Bitte an Sie, dcch meinen Erklärungen mindestens soviel Vertrauen anderen Staaten, von deren Angehörigen vollführt, nit anders ge-

beleidigungsprozesse, vorweg erledigt werden soll, so können meine | gezogen, daß künftig die Verfolgung nicht öffentliher Beleidigungen | sogar liebt, wird nur allgemeine Billigung finden, wenn er es auh E ‘TDtgU L ' f reunde dafür nur dankbar sein. Die Verfolgung eines Teiles der | nur mit Genehmigung der Justizverwaltung erfolgen soll. Als be- | bei anderen gern sieht. In Wahrheit stellt aber das Gesey rund einer mißbräuchlihen Anwendung alter römischer Bestimmungen. | zu schenken, wie den Aeußerungen des Herrn Abg. Heine. (Sehr \chütt als jeder andere Mann im Lande. Während“ bas so lange hat

F N i l

Majestätsbeleidigungen liegt tatsächlich weder im Interesse des | sonders erfreulih ift die Bestimmung der Vorlage über die Ver- | den Begriff der Toleranz einfah auf den Kopf. In den x sehe in diesen Majestätsbel-idigungsprozessen, in den Beleidigungs- ridtig! rets. Rechtens sein können und zum Schuße der Mitglieder der nit im Lande

öffentlichen Rehtsbewußtseins, noch auch im Interesse der beleidigten hrung zu Hege s eung ver S D L TEN S EeA ee dieser ear ja eine E E ere M ein folher E eraus e s Ret L De E M der G O R i werber 40d E Hoe Misülivangen: nil regierenden Häuser cnictilin hend S rnübat pas C nd Lea ürstli ? , i i i j ú thr e er Kritik beschnitten wird. ‘WETTEN, : 7 , | i fürstlihen Personen. Es mußten zuweilen Leute bestraft werden, | auf onate ersheint urs als ein durchaus rihtiges Mittel, um ißbrauch dur die Denunziation mit dem Majestäts N tion, dadur r bie ilm Wem er sicli, Habe ib: Malitesse: ber: Monanie | wiilis U Laelt, elie/e Wiiftimaniciicai mei de

denen das volle Bewußtsein von der Tragweite ihrer Be- | den gerade auf diesem Gebiete so oft beklagten Uebelstand der | paragraphen getrieben werden konnte, so ist allein unsere Justhz ¿r des Reichsjusti r L h / a L Ieidigungen niht beiwohnte; es ist ferner als Mißstand empfunden | Denunziationen zu beseitigen. Die Verfolgung einer Majestäts- | daran huld. Die Gerichte konnten die Denunziation von vornherein Staatssekretär des Ne chsjustizamts Dr. Nieber ding: sei es das Beste, alle Majestätsbeleidigungen abzuschaffen, so glaube | wegen der praktischen Schwierigkeiten, die darin liegen sollen. Nein,

worden, daß Majestätsbeleidigungen ex auf Grund von beleidigung nah einer Reihe von Jahren ist bedenküch, weil die | abweisen, weil sie die Denunzianten als unlauter und unglaubwürdtg Meine Herren ! Wer, wie ih, den ersten Ausgang und die | ih, werden ihn die Vertreter der Monarchie in Deutschland zu ihrem meine Herren, lassen Sie nur solche Bedenken ruhen; es ist Sorge Denunziationen bekannt wurden und dann verfolgt werden mußten. | Richter, die erst nach- Jahr und Tag darüber urteilen sollen, die | ansehen; aber fie haben sih bis auf wenige Ausnahmen dem Denun- jere Entwiklung des Gesezentwurfs, der jeyt vor Ihnen liegt, bis | Sachwalter nicht wählen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) der verbündeten Regierungen, für den Schuß der deutschen Fürften-

Schon vor Jahren hat die sozialdemokratische Partei auf Grund | Zeitströmungen, unter denen die Aeußerung gefallen ist, nicht | ziantengesindel gegenüber als komplett hbilflos erwiesen. Den Vorteil ; v 25 f solher Vorkommnisse einmal einen Antrag gestellt, die Gesetz- | mehr voll würdigen und sich niht in den Ideengang des Ange- | aber der jetzigen Fassung werden Spießbürger haben, denen die das fleinste Detail hat verfolgen können, der kann es nur tief be- | Gewiß, man kann natürlih auch s{chlechte Sachwalter haben; deshalb häuser einzutreten. Wenn es mit den von dem Entwurfe vor- gebung über die Majestätsbeleidigung abzuändern. Durch elendes Ge- | klagten verseßen können. Diefe Beleidigungen werden \sih zumeist an | Steuern oder die Versicherungöbeiträge zu hoch find, Agrarier ern, daß in dem ersten Augenblick, wo dieses Zeichen des Ver- | werden si die verbündeten Regierungen au vorsehen. geshlagenen Mitteln bisher gegangen if, wird es auch in Zukunft

wäsch kann die Majestät überhaupt nicht verunglimpft werden. Der Kundgebungen der fürstlihen Personen an! ließen und fônnen nur in | und andere Patrioten. Ich göônne es den Leuten, die h huens der verbündeten Fürsten gegenüber dem Volke nichts Ih fage, ich werde mich auf seine Ausführungen gehen. Zwang, jedes bekanntwerdende Delikt dieser Art von Amts wegen zu | der Zcit, wo sie gefallen sind, eine richtige Würdigung erfahren. | einmal in ihren vier Wänden auss{himpfen wollen; . wir haben deres soll der Entwurf bedeuten (Lachen bei den Sozialdemokraten) im | nicht weiter einlassen. Die Regterungen haben den Entwurf Aber, meine Herren, wenn Ste in dem Augenblicke, wo die Mits

verfolgen, hat ein widerwärtiges, niedriges Denunziantentum groß- | Nah allem hoffen wir, daß dieser Gesegentwurf, der durhaus von | kein Bedenken dagegen, daß se niht ohne weiteres verfolgt werden t \ : L ais R ; b 2 : gezogen; das Schlimmste daran war, daß vielfach die Denunziationen | modernen Rechtsanschauungen getragen is und ein weites Entgegen- | sollen. Was wir aber fürchten, ift die Befugnis, die man der Landes- {stage besprochen wird, solche Aeußerungen hier als Érwiderungen | im Vertrauen auf den gesunden Sinn des Volks aufgestellt, das glieder der Fürstlichen Familien ich will niht sagen, ‘der regierenden an die Behörde erst zu einer Zeit gelangten, wo die Sache selbst | kommen, das wir dankbar anerkennen, bedeutet, die Zustimmung des | justizverwaltung beilegen will. Das ift aber noch nit das Shlimmste, umen, wie die, die wir von dem Herrn Abg. Heine gehört haben. | nachher in die Lage kommt, sein Verhalten dem Gese entsprechend Fürsten, denn die regierenden Herren können, glaube ih, vermöge ihrer

längst vergessen war, manhmal erst kurz vor dem Ablauf der Ver- | Hauses finden wird. Bei allen öffentlichen Beleidigungen, also avch bei den durch die hr rihtig! rechts. Lachen bei den Sozialdemokraten.) einzurihten. Die deutshen Fürsten haben zu dem Gesetzentwurf die potenzierten Stellung in den meisten Fällen Verunglimpfungen ruhig jährungsfrist, nah fast fünf Jahren, wo Haß und Nachsucht den Abg. Dr. Osann (nl.): Auch in unseren Reihen bestehen, wenn | Presse begangenen, soll es beim alten bleiben, wenn sie böswillig und E ia G w die Gnadenerlasse Sei Maiestät | i; ; ( 5 ! über f hen lassen; fie dürf it V anf die

: , O L ¿S nf : i reäßen, Deden t V i eng ac No Meine Herren, wenn die Gnadenerlasse Seiner ajestät des | Zustimmung gegeben niht ohne manhes Bedenken. (Hört! hört! bet e ergehen lasten; 1e dürfen mit Verahtung auf die Täter Denunzianten zu seiner Anzeige bewogen. Darum begrüßen wir mit | wir au sonst den Geseßentwurf freudig begrüßen, Bedenken gegen | mit zorbedacht begangen sind. Dieser orbehalt gibt fich als ers, dessen Namen i ungern bier erwähne, weil er nicht in diese | den Sozialdemokraten.) Gewiß, meine Herren, wie diefes: Haus: bés binunterblicken, wo jene Mitglieder einen erheblichen Teil des bis-

besonderer Freude, daß dke Verjährungsfrist auf sechs Monate herabs- verschiedene in dem Gesetzentwurf gewählte Austrüke. Wie soll der | eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes; tich halte ihn für Y j : Y : N : e gesezt werden soll. Die Vorlage will ferner, daß in Zukunft es | Ausdruck „böswillig“ ausgelegt werden? Wir wün ch-:n nit, daß | cine Verschärfung, gerihtet gegen die mißliebigen Parteien. rhandlungen hineingehört aber ich bin genötigt dur den Herrn | rechtigt is, Bedenken gegen den Entwurf zu haben, werden die herigen Rehts\hußzes verlieren follen, ihnen jeden Nehts\{chußz verfagen

bei dem jeßigen Geseße dann bewenden soll, wenn die Beleidigung | bei der subjektiven Beurteilung des Falles die politishe Stellung cines | Die Vorschriften für die gewöhnlichen Beleidigungen sollen ja daneben kgeordneten —, die Grundlage und die Anregung gewesen find | deutschen Fürstenhäuser, bei denen es ih hier um wichtige f wollen, da bedenken Sie do, daß dar n do au die

A : e ge, / “ciu E L s : j z “S E DOT S ¿ T e L hg , p î ; ge Interessen n, edenken Sie doch, daß darunter sich doch auch die Damen

öffentli, böswillig und mit Vorbedacht begangen worden ist; ift sie | Beleidigers berücksichtigt wird, sondern wir wollen objektive Kriterien | neu in Geltung geseßt werden, also würde immer noch fogar auf "fe Remedur unserer Gesezgeb i ; ler Ih j : E | und die: ; M gige art Hure

H ld k ; : Ms x E h T O N din ad n / e S t jugendlichen Mitglieder der Fürstlichen Familien befinden, und

bôgwillig, aber niht öffentlih begangen, so soll die Verfolgung der | dafür haben. Böswillig zu handeln und zu sein, ift ein sehr dehn- | 2 Jahre Gefängnis als Strafe erkannt werden können, au die Remedur unjerer Sejeygebung, wie wir sie hier Ihnen handelt, doh auch berehtigt sein, in den vorbereitenden Stadten ihre i tig erg R U A O dit i: g cht öffentlich begangen, | Fauna für H g zu h : | h I 1 idi 4 N. wenn iihlagen, einer geseygeberishen Aktion, die, glaube ih, abgesehen | Bedenken zu äußern. (Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Auf | bedenken Sie ferner, daß es fih niht nur um mätige Fürstenhäufer

Landesjustizverwaltung vorbehalten bleiben. Der Vorbehalt, daß die | barer Begriff. Der Ausdruck „mit Vorbedacht“ könnte überseßt | die Majestätsbelridigung niht bö8willig und niht mit Vorbedadt s t geda z s | Ldg ) i f 1 G Borries des Aas E event. Plaß Fen Ens gab zu pa De E Pa A e Ueberlegung“, qie ihn E das | begangen war. Die polati lde Richtung wird bei den Matjeftäts- h den Herren auf der äußersten Linken, allgemein als Weg zu einer | seiten der Fürsten haben also mante Bedenken bestanden, sie haben | 1e das preußishe oder bayerische handelt, sondern daß auch die einigen Bedenken Anlaß, so z. B. würde der beleidigte Fürst event. | Strafgeseßbuch hat be der Unterscheidung zwishen Mord und Totshlag. | beleidigungsprozefsen in Zukanft noch eine größere Rolle spielen. abeserung unserer Gesezgebung, die Einzelheiten beiseite gelaffen, | diese überwunden. Wenn das der Fall is, dann können die ver- Fürstenhäuser in den kleinen Staaten geshüßt werden müssen. Wird elbst Strafantrag stellen müssen und damit schlechter gestellt als die | Man wird zugeben müssen, daß solhe Ausdrüde b: fer aus der Praxis | Ein Konservativer, ein Nationalliberaler würde letcht den Vorteil Ee “A tf 5 Seine Maoateft3 s a V ; gn S j + E E E Z arlamente, wo es für die Sirafverfolgung einer Beleidigung cines | berübergenommen werden. Der Ausdruck „mit Ueberlegung“ würde | der neuen Bestimmungen erlangen, bei einem Freisinnigen wäre es jgefehen wird, wenn Me Tatsache, daß Seine Majestät der Kaiser bündeten Regierungen do auch von diesem Hause erwarten, daß ihnen E E ihren N tein E e, d ann inen Antrages nicht bedarf, oder binsihtlich des Strafmaßes. Wenn die | auch durchaus genügen. Der Begriff der Oeffentlichkeit ist gar niht | {hon nit ganz so gewiß; Zentrum und Polen sind heute pissermaßen selbst der. Anreger für diese Gesetzgebung gewesen ist, | gegenüber eine Vertrauensstellung eingenommen wird. Nichts ift aber | sich bei der nahen © erührung, die fle m t der Bevölkerung des kleinen Majestätsbeleidigungen zum Teil als solhe und zum Teil als Be- | so leiht festzustellen, wie man vieleiht annimmt Bei Preß- | unzweifelhaft von vornherein verdächtig, in folhen KRällen e damit beantwortet wird, daß von dem Herrn Vorredner aus | do von einer Vertrauenskundgebung weiter entfernt, als das, was wir Landes haben, unerträglihe Zustände für fie ergeben.

leidigungen verfolgt werden sollen, -so liegt darin der Be- | beleidigungen und» Beleidigungen in öffentlihen Versammlungen ist | böswillig und mit Vorbedaht gehandelt zu haben. Es war ¡elnen Prozessen, die nach meiner Meinung mit der Sache nichts | von dem Herrn Abg. Heine zu hören das zweifelhafte Vergnügen blie, wo die deutschen Fürsten auf cinen Teil des Schutzes, den fie griff einer Teilung der Majestät, die wir nicht billigen können. | es ja etwas anderes. Es fTöônnte aber vorkommen, daß eine VDeffent- allerdings nicht immer fo. _ Das ist aber niht etwa Zukunfts- iun haben, einzelne Daten angeführt werden, die an sih nichts be- | hatte genießen, freiwillig zu verzihten bereit sind STe- dew Faimilicia Wir wollen aber damit niht etwa eine Verschärfung des Gesetzes | lichkeit {hon bei einem Stammtishgespräh im Wirtsbause an- musik, sondern im striktesten Sinne Gegenwa tsmusik. Di E b y a e Rate L pa E A E besckecid Eb rc e S : anregen oder empfehlen, wir meinen nur, es würde überhaupt eine | genommen wird. Die verschiedenen Znitanzen können auth darüber | Staatsanwälte haben gegen sozialdemokratishe Angeklagte \{on sen, die aber den Vorteil bieten, Anzüglichkeiten gegenüber Seiner Meine Herren, ich vernahie: bit: benisihen: Regierungen dagegen; 1: 2 AUBant E E L E etwas andere Konstruktion eingeführt werden müssen, dergestalt, daß verschieden entsheidèn. Die eine Instanz nimm1 he vielleidt an, | 1903 fch zu Deduktionen derart verstiegen, daß fie fragten, ob irgend- ajestät zu ermöglichen, die jedermann versteht, dann, meine Herren, | daß fe von irgend einem der Motive und der Gedanken fch haben | der meiner Meinung nah {hon in logischer Konsequenz des geltenden ; tot 2 idi ; \ ; ; (75 A ; In Tf ; B tp. L a T aeeit - D ; L. c i eee ° ; d s t 7 & ¿ z i : L s e. p j S Bas T L E N bie Majdäiabelidigungen weltes als sode angesehen merten, aber | die seie peunent fe, dann fet pie Me ree Eu, | Ler rer Brian Kris egagen netten foumten: Die (nbirtien Peter ba der Ausgaba, gegen deraerige Angele auftreten. (Sehe | nit der Hall: T8 handelt sid um einen. ehrten Berfuß, au Bg Ggeias eli, A S vin ie 07 : has i p E S S O A s E E Î C j a ) e j f S d - s e f} Staatsoberhäuptern au selbst wenn fie Bestin i zum b werden sollen. Die Klärung im einzelnen wird durch eine Kommission | nicht vorher eingeholt ist. Es ir ein Irrtum, anzunehmen, | Majestätsbeleidigungen haben wir jeßt seit mindestens 18 Jahren. v bei der Aufgabe, gegen derartige Angriffe aufzutreten. (Sehr nicht der Fall. Gs handelt sich um EIRER ehrlichen Versuch, auf r Z4 es : E EeH S ; A E erfolgen fönnen. Wir beantragen, eine folhe von 21 Mitgliedern daz die Genehmigung der Landesjustizverwaltung von derjenigen | 9 Monate Gefängnis wegen Majestätsbeleidigung wurden erkannt, tig! rets.) , : diesem Gebiete einen Zustand größerer Freiheit in Deutschland zu E En Sid BSOS Staat2oberhauptes besigen. Daraus olgt doch niederzuseßen. Die hochherzige Intention des Kaisers soll ebenso wie | Landesjustizverwaltung ausgehen müsse, der der Beleidigte angehört. | weil von dem „Abshlachten“ von Wildsäuen bei ciner Hofjagd die Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat versucht, historisch nah- | schaffen, niht in der Absicht, wie der Herr Abgeordnete sagte, um das feineswegs ohne weiteres, daß im übrigen der Schuß, den Jeder- s rine aal p Würde n Sees h ange Murg gg rieen Ee pg au Eme zuu In Ne E B nd st i, e On e ee SGLEOE wee E, Se ein weisen, daß der gegenwärtige Entwurf einer Tendenzpolitik ent- | freie Wort zu unterdrückfen, sondern im Gegenteil in dem Wunsche, | mann us dem Volke genießt, ihne versagi seiy müsse. e allerschönse Ergänzung de escyes würde es ja sein, wenn die eine Behôrde die Verfolgung ablehnt und fie einer weiteren | Redatteur die Ka!|ereZB! elm-Gedächtniéskirhe als „Aegirkin he" be- i - Seen fei E. Col 5 E Stor f L a 4 | Diesen Schuß wollen Sie unseren Fürsten bestreiten und Sie woll in Zukunft Majestätsbeleidigungen gar niht mehr begangen würden, Behörde überläßt. Das find alles Anomalien und Schwierigkeiten, zeichnet hatte. Sie wissen warum: weil der Kaiser für d ese Kirlhe ame und Er u E O auf die Zeit der legten Wahlkampagne. daß au auf diesem Gebiet, M in anderen Ländern, eine freiere De- | L E r R E G Mi [f R i S aae orn R also die Möglichkeit der Anwendung des Geseßes beseitigt würde, und die am besten dadur überwunden werder, wenn bei öffentlichen wie | auch die Erträgn'fse des „Sanges an Aegir“ bestimmt hatte, von as leytere ff|st äußerlich richtig. Wenn er aber mit der | wegung in Deutschland eingeführt werde. damit O aß, wenn Mitglieder unjerer Fürslenhaujer ins jeder Deutsche eingedenk sein würde des Wortes, daß des Fürsten | nicht öffentlichen Beleidigungen ecinfah die Gerehmigung der Landes- | dem man, heute noch nicht weiß, ob ihn der Kaiser destimmtheit, die seine Ausführungen auszuzeihnen pflegt, Meine Herren, ich will auf die Ausführungen der an Herren | Ausland kommen, sie dort mehr Suß genießen, als in der eigenen Ser qus Des D edi „trede bl Vera: Aniteies e E Fa, wae h s Daraet anen E. bee Lane ; vernandene e oapaniert E ch in Punkten, in denen ih anderer Ansicht sein darf als er, nun | Redner hier niht näher eingehen. Jch glaube, der Herr Abg. Heine | Deimar; das it die Kon}equenz Zhrer Auffassung. d 8 L ; 3 ! y 8 E ir sdrud8 „allergnüdign niederg&Zegle SGToBITetye hauptet, dieser Entwurf wäre unmittelbar entstanden aus der Wahl- | hat darin recht, daß diese Ausführungen zum größten Teil in der | Ich glaube aljo, day die Perren, die [ur

X,

Fn dem Augens

Oeletttgung dét

Norredners bei. Vielleiht wäre aber {hon eine Kommission von | nicht wvorbedähtize Majeftä!sbeleidigun bandelt, die Be- | wurde ein Redakteur verurteilt, weil das „allergnädigst“ auf die L y i L u R y i e a y Un E j E It dei wegung, hätte politishe Motive, und hätte diese Motive entnommen | Kommissionsberatung und eventuell in der zweiten Lesung von dem legten Absayes sprachen, die Tragweite ihrer Auffaffung 1c s bose L

14 Mitgliedern ausreihend. Ueber eine eigentlih nebensächlihe Be- | stimmungen des XIV. Abschnitts des Strafgeseßbuchs Anwendung | Majestät hindeutet. Ein Redakteur wurde verurteilt, der die Thron- } Ie Derten werden in

merkung des Staatssekretärs habe ih besondere Genuygtuung emp- | finden können. E muß dann von der beleidizten Majestät | rede fritifiert hatte, weil darin auch die persönlihe Meinung dcs z der Wahibewegung, dann muß ih erklären : das ist nit der Fall, | hohen Hause zu prüfen sind. Nur einige Bemerkungen möchte ih | vollständig klar gemacht haben, und ih Hos funden. Er bezeichnete dies Gese als Notgeseß, woraus ih schließen | entweder hands{ri'tlih oder zu Protokoll beantragt werden. | Monarchen zum Ausdruck kommen könne. Es find auch Leute ver- } meines Wissens nicht rihtig. Wenn es der Herr Abg. Heine besser | mir gestatten, die ih doch nit unterdrücken kann; um nicht Mißver«- | diejem Punkte bei den Kommisfionsverhandlungen zu einer anderen

zu dürfen meine, daß die Revision des Strafgeseßbuhs niht mehr Das sind alles Dinge, die nicht ins Auge gefaßt werden fönnen. | urteilt, die die Vorfahren des Monarthen einer historishen Kritik ei ; Tf : ; cu c Ansicht ko l K bin: der M v tow D IEO E Á : 4 A s N E E gp nan m : | C h als i j E L Anficht kommen. Ich bin der Meinung, daß der Retchstag nicht ver- in eine für die Augen unerreihbare Ferne gerüdt ift. Der bisherige Würde der Angekiagte v-rurteilt, }o hätte die betreffende fürstlihe | unterzogen; 1889 wurde zwar ein Redakteur der „Berliner Volfs- ÿ als Ÿ, dann mag er mit Tatsachen E Nein, E ständnisse G zu lassen j ¿s O | D RUCER E e E O EE Lu Wes s Rechtszustand, bei dem der Uebereifer und der Spürsinn in der Auf- | Person die Befugnis, das Urteil auf Kosten des Bestraften zu publizieren. | zeitung" desweger freigesprohen, aber inzwischen hat fih die Iustii jtrren, mil der Wahlbewegung hängt er niht zusammen. Der Herr Der Herr Abg. Traeger hat in seinen Ausführungen darauf Dezug } angen lann, day: n: vem Augenbilde, wo die verbundeten Regierungen findung von Majestätzbeleidigungen, und vor allem auch die Aus- | Das Urteil könnte ihr dur die Gerittsvollzieher zugestellt werden usw. entwiÈ-lt, und alltäglih werden fsozialdemokratische Redafkteure bgeordnete hat angeführt, daß in den Gnadenerlassen vom 27. Ja- | genommen, daß die Majeftätsbeleidigungen in immer wachsender Zahl | Ihnen einen Bor|ziag machen, der auf einen weillragenden: Berns tolle g vi E DeT a e win große m Degris t gute tg A Sade n a p verurteilt, die über die Vorfahren etwas gesagt haben. Gegen har bereits hingewiesen worden sei auf das Gese, das im Entwurf | hervortreten, und er hat daraus die Gelegenheit entnommen, gegen die | auf den Ghrenshuy für die deutshen Fürstenhäujer \inausfommi, olle spielten, at A zur Hebung der Würde der | nit ganz leiht festzustellen. Ver dbetre ende Redakteur wird vielleiht | uns gilt immer das Argument, die Sojialdemokraten beab- ; ¿r .; 5 ; Unl 18,4 (78 „l L 8 , Gol | aud von d rerinaen Schutt. den wir a den: alla n: N En y - ; I gg i: D y 2 as L Abr b D T DTLUZT v er vorliegt. I) C C d ¿tomlt heutlt Gteb zt zuUch von dem geringen Schuß, den wir gemaß den augemewmnen Xoruen Majestät beigetragen. Wenn aber nah dem vorliegenden Ent- | erflären, er kenne den Verfasser nicht, er sei nit in der Lage gewe]en, fichtigten, dun harmlose Worte eine Majestätsbeleidigung zu E gt. Das ist unrichtig, das ist ein Mißverständnis. In Judilatur der deutschen Gerichte einen ziemlich deutlichen Hieb zu Wie ria R E ra S P i a d a dl N anianca wurf nur noch Majestätsbeleidigungen bestraft werden sollen, die | den Artikel im einzelnen zu prüfen, er habe ihn nur oberflählich | begehen, und als ftra}shärfend wird sogar angerehnet, daß fie E nadenerlaffen wird allerdings auf die künftige Geseggebung führen. Aber, meine Herren, wenn der Herr Abg. Traeger davon | W rafgesezbuchs für die Mitglieder der Fürjtenhäuter in Anipruz böswillig und mit Vorbedacht begangen find, so bandelt es | gelesen. Man wi d dann die Betreffenden vielleiht niht bestrafen | die Beleidigung vershleiern wollten. Aber in feinem Fall hat ein ezug genommen. Aber das war nur gemeint als ein Hinweis auf | ausgeht, daß bei uns die Majestätsbeleidigungsprozesse im Wachsen | nehmen, ; T j P 1 eta Eo] f inmnoao f \ O pPtnTto R T of 11! (0 j f tale Erri) er P ohrtteitr »cky 5) vf n N ck } hr j nft L 4 F, (ck4 ck 5 i { P 4 n ¿ i C Ÿ j j 7 re H 2 ti n 4 x G Tr nota Daiten O R ne JSeTTTT r E E L O Tut e Me n ua | “gn pg rger gur, Î meg o E ac ur Mag vg a 9 | ja E E S ble Musen gg pr geme mre Absicht L allgemeine Reform des Strafgesezbuchs. Bis dahin | seien, befindet er sich in einem shweren Irrtum. Ein Blick in die | n rer Spitze der Keichstag es sur noitg hailen, dag éine Delimmung Í en began( Á fwendiger- Db das gewollt til, war nl z ifeln. Lir wunschen ja Tetnes- et e Deletdigung gegen e 10 Katsers a! D wouen. (lten na ; s M til Le, tntnolstattit mw R Krton Herrn Ü f dioss Nor, | im Strafgesezbuch bleibt, welche diejen Körper|@zasiten etnen aügemeinen weise auch mit Vorbedacht ausge!ührt sein muß. Diese Bes | wegs, daß Mojeftätsbeleidigungen noch schä: fer bestraft werden sollen. | Bisher waren solhe Urteile ein Unreht. Zwar gibt es immer Ge- Flafse i Q den Fen ianan Mr Allerhödsten Gnadenerlaffe diese Kriminalstatislik würde: den: goehrien Herrn: Werztugen, dal: e Day. pn E bie aci Sao Mee d: da M timmung wird bei den Richtern vielleicht nur Verwirrung an- | Wir müssen der Kritik auch fürstliher Personen vollständig freien | rihte, die fi nicht für den politischen Fanatismus hergeben und die asse ihre maßgebende Bedeutung behalten. Keineswegs war damals | ausezung nicht zutrifft. egen D leidigung geroährt, olange inen Sie den Fürtt- rihten; der subjeftive Tatbeftand beruht auf inneren Vorzängen, | Spielraum laffen Fn mandhen Fällen könne man auch jagen, alberne | Prüfung der politishen Gefinnung ablehnen ; aber diese Vorlage jeyt aran gedaht worden, alsbald mit einem Entwurfe wie dem unsrigen Nach unserer Statistik enifiel seit dem Jahre 1882 auf je eine j ven gleichen Sug nicht verjagen. Len gieicen Due, La sich nur d den Mera Indizienbeweis nowetjen E R Eg en S niht Bestrafung, sondern Verachtung. | die politische Leidenschaft auf den Nichterstubl und provoziert den Richter, evorzutreten. Nein, die dffentlihe Meinung, die sich durch die | Million strafmündige Personen folgende Anzahl von Majestätss 1e rehtli it er glet, Talamud) wird er Lee YETInger ¡5m afen würden. Unwillkürlih wird als eîns der ersten Momente | Mit der K-mmissionsberatung sind wir einverstanden, wtr ind dafür, | auf die volitishen Motive zurückzugreisfen. Wir üban unseren ref : y : i t v T j i E L f Ta der Schu dor den fentlichen FKörverschafi ernährt wit Î SRE A4 “1 - C} Li E M # , M Ing DU | G E l Di TUCZUgTETEN t D Ce e ku ck hig . Fg F 1883 12, im © \ i% will 118 der Su, der den entliwen Kötper|czasten zewagrt wird. hierbei die politishe Stellung des Betreffenden in Frage | daß die Vorlage einer Kommi|sion von 2! Mitgliedern überwiesen wird. | politishen Mißmut niemals an Personen aus, weil diese nur die fe fundgab; nachdem die Gnadenerlafse veröffentlicht waren, ist es beleidigungs8prozessen: im Jahre 1883 12, im Jahre 1891 d will } E “t kommen. Es war stets ein alter Retsgrundsay : si duo faciunt |_ Abg. Kir (Zentr.): Der Staatssekretär hat dargelegt, es handele | Werkzeuge der Mächte find, die die Geschicke lenken, weil si G b E i : R dg | wog biefti d O Viel richtiger wäre air wenn man sid bei dem vorliegenden Punkt um eine Vorlage interimiitisher | nur der Hammer find, mit dem das beiße Eijen der Zei! orugehen, und wenn der Herr Abg. Heine hier im Hause erzählt, | niht, um die Nichtigkeit der Zahlen zu [chwächen und irgend etwas zu j en objektiven atbestand in irgend einer eise defin’eren | Natur, weil die allgemeine Revision des Strafgeseßbuhs bald er- | geformt wird. Wenn selbst Helden den Einflüssen ihrer Zeit ß sei eine Tendenzpolitik bei der Anregung zu dieser ( j : dern um das b : u e m Iabre | das und E i - , c : i ? L c CTOTII IDILD enn 16 erbe en Stnflufen 19retr e eser Gesetzgebung im | verdecken, sondern um das hohe Haus nit zu ermüden im Jahre |} 24s Q könnte. Jch betone ausdrücklih und wiederbolt, daß ih an der Un- | {inen werde. Ih kann diese Hoffnung des Staatssekretärs nit | unterioorfen find, so sind Fürsten noch mehr allerlei Einflüen Verk gewesen "g fage ih: meines Wissens mh gg es | 1891 15, im Jahre 1899 E im S hct 1008 8, im Jahre 19014 7, | 12 wers n befangenheit, Unbestechlichkeit und Unbecinflußbarkeit unserer Richter | teilen Wenn auch der erste Entwurf noch festgestellt werden kann bis | unterworfen. Durch die Vorlage wïrd der politishe Freimut unter- ise s j E E M A N S S8 E N R E a E L nicht den geringsten Zweifel hege. Es gibt aber Beeinflussungen und |} zu dem erwähnten Termin, so muß er doch dur alle möglichen | bunden, barin tritt dur dieses Gese noch eine Verschärfung E ist das nit der Fall. Also, diese Anshwärzung des | im Jahre 1902 7. V Ct Imponderabilien, die ganz unverme:kt und unwillfürlich und auch | Instanzen geben, wie es j. B. bei den verschiedenen Entwürfen des | ein. Wenn der Richter ausdrücklich feststellen muß, daß dle Vesegentwurfs mit tendenzpolitishen Motiven und tendenz- Was beweisen diese Zablen, meine Herren? Sie deweijen | Sin[@rantung dem Beeinflußten ganz unbewußt sih geltend mahen. Warum ift j Bürgerlichen Geseßbuchs gesehen tht Vorhergehen muß auch eine | Beleidigung böswillig und mit Borbedacht begangen ist, so wird er mi! litischen Zwecken ist ohne Fundament, und der Herr Ab- | und das gereiht niht bloß unseren Gerichten, sondern au dem Sinn | eingehen würden, in dem Entwurf die Notwendigkeit des Strafantrags auf die niht | Revision der Strafprozeßordnung. Hemmend kommt ferner hinzu | dem Strafmaß noch höher hinaufgehen als bisher. Das ist die psyho- ttdnete hatte laube ich, nit den ingsten Anlaß, | des deutschen Volkes zur Ehre daß die Zahl der Majestäts- | gierungen öffentlih begangene Majestätsbeleidigung besh:änkt ? Dieselten | die neue Zivilprozeßordnung. Bei dieser geseßlihen Aenderung, | logische Wirkung des Geseßzes, es ist ein Gesey gegen dit hegenübe L G _ Gu namen Sale an i N gi N a. n E R » fond Gründe treffen auch auf die öffentlich begangene Beleidigurg zu, | die vorausfihtlich lange Jahre in Kraft bleiben wird, if es | politishe Opposition, namentli die Sozialdemokratie. Eine e- genüber dieser Vertrauenskundgebung der verbündeten Regierungen | beleidigungsprozesse dauernd und regelmäßig in der Abnahme begriffen : l zumal hier das weite Gebiet der Preßdelikte in Frage | um so mehr ursere Pflicht, recht gründlihe Arbeit zu tun. | vifion det Beleidigungsbegriffes wäre wünschenswert ; was bei anderen tit solhen nicht zu begründenden Anschwärzungen zu kommen. Nun | ist. Wenn das aber zutrifft, dann, glaube ich, tann es nicht richtig | Beleve kommt. Wenn man die öffentliche Beleidigung unbedingt dem | Es find hier von verschiedenen Seiten eine ganze Reihe von Wünschen | Sterblichen nich! Beleidigung ist, dürfte es auch nit vel jt der Herr Abgeordnete diese Gelegenheit benußt und das tut | sein, gegenüber den deutschen Gerichten den Vorwurf zu versu@en, | FUr len aujern Staatsanwalt auzsliefert, so wird man aub um eine Strafverfolgung | geäußert worden, zu denen der Vertreter des Bundesrat: ih now | Fürsten sein. Im Geseg steht der Unterschied nit, aber die Praxif sehr gern —, uns mit einer Menge von Ginzelangaben unter- | als wenn sie dazu mitwirkten, die Zahl der Verurteilungen în niht herumkommen , wenn z. B. ein verkommener Véeensh, nur um |} nicht geäußert hat. Er hat nur erklärt, daß, wenn für die Aus- | hat den Wahrheitsbeweis bei Majestätsbeleidigungen und die Dt- halten, d N A 8 PRRARA E. I O A ALAR N) S y T, läge, die die verbündeten ein Obdach zu haben, an einen Schußzmann herantritt und eine grobe | drôcke „böswillig“ und „mit Vorbedaht“ besscre juristishe Ausdrücke rufung auf § 193 wegen Wahrnehmung berechtigter Interefsen aut E urch welche er die Schlehtigkeiten, die Verwerslichkeiten in Majestätsbeleidigungsprozessen dur einseitige Urteils|prüche zu vers | A. n E: Majestätsbeleidigung autstößt. Aber dur solhe Strafve:folgung | vorgeschlagen würden, die aber auf dasselbe Ziel hinausliefen, die | geschlofsen, und tas muß durch Gesey wieder beseitigt werden. (in t Rechisprehung der deutshen Gerichte nachzuweisen versucht. Die Ge- mehren. | GERE y mie De Besch or Sgt gew L em Ferner gf | R E De e ver grobe runa E i ge Ls n ra maßlose Ausdehnung E Bechewigungübear hidte unseres ganzen Majestätsbeleidigungsprozesses ist in seinen Augen Der Herr Abgeordnete hat dann getadelt, daß in dem Gntwurf j Jhnen Bertrauen entgegen ; dur@ , 1 t gelegt. Man fann fch | würde erwünscht sein, zu Hören, au ie weiteren materiellen | aud im bürgerlichen Leben. Ironie, Spott, Karikatur gilt alé De ne Fette vil Cert i Maitestä 4 osvrocden werde, die mit Vorbedacht und | hört haden, aber nie des Einflusses erwehren, daß man immer noch Fälle denken } Nori{läge der Vorredner Aussicht auf Annahme haben würden. | leidigung und wird mik der Elle des altäglicen Wahrheit6bewei|eckt vas e von Fehlsprüchen und Jrrlümern, wenn nicht von mehr, Ppps Majestätsbeleidigungen gelproGen AOIO 8 Uu Borbedat A Gerr Abgeordnete Hein fann, in denen auch das aeringîte Strafmaß noch zu hart erscheint j Mit RNüdticht auf die Midchtigkeit des Gegenstandes nd auth wir gemefsen, so ¿ P die Bemerkung, daß Ioermann die Leichen zurüd- d k ¡war andeutete, aber wohlwoetelidh nicht jagte. Fch habe 10 oft böswilliger Absicht ausge]uührî Werden. (S meinte, darin lage eine 64 VUTOLYICLE 4 G Mindestens müßte der § 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) | für eine Kommisfion von 21 Mitgliedern. Was die Ausdrücke | gehalten habe. Neulih wurde einer verurtetilt, der bei den Wahlen von hon hier im Hause mich in die Notwendtgkeit verseyt gesehen, die Tautologte. ohne weiteres au auf die Majestätsbeleidigungen ausgedehnt werden. | „bö&w lig“ und „mit Borbedacht“ anlangt, jo eint es, daß dur | einem Generalsharsmaher gesproen batte, _woeil zwar Scharf macher tulshen Richter gegen die Angriffe des Herrn Abgeordneten in Schuß danken des verehrten Herrn Abgeordneten einzugehen. Jch glaube, er N Mir ist ein Fall bekannt, wo der Landesberr eine Frau beleidigt hatte, | diese neuen Ausdrücke zu dem Beleidigungébegriff ein etwas anderes | niht, wohl aber der General eine Beleidigung fel. Diese Praxis U nehmen, gegen Angriffe, die geradezu gegen die Ehre | irrt sih; denn nah unserer Metnung liegt hier eine Tautologie nit | Regierungen werdei ich dam sodaß diese iha ohne weiteres hâtte verklazen fönnen, fie wählte } Moment hereingebracht werden soll, als das, das in dem § 149 bes it eine offentlihe Gefahr und zieht das widerliche Denun- der Ri N ee Genera Geg ; ; N ri Sn L \ E q A a Aba, Gräf (wirts. 2 aber den Weg, sih dur einen Rechtsanwalt mit einer Eingabe an Strafgeseßbuchs enthalten war, wo nur das objektive Moment, das | ziantentum groß. Alle Welt klagt, daß frivolerweise Personen in bals: f ter gehen, daß ih keine Lust habe, noch- vor, Wenn Ste eines dieser Worte streichen würden, dann würden i Abg, Bráf (wirt D ihn zu wenden. Die Folge war, daß sie sowohl wie der Rehts- | Bewußtsein des Tôters von der Ehrenfränfkfung, vorausgeseßt wird. | ihrem Privatleben verdüchtigt werden, aber im Fall Molitor-Hau ha! d so oft Gesagtes zu wiederholen, Jh verwahre mich Sie die Tragweite des Gesezes erweitern, aber nicht einschränken, | YO esel L Gy Vi toe S ti, L zck. e. vid p s 2, c s p. L L “TYE b gus é: Pg df p p () A ú nd 5 Ï \ i x i Cu Beit YUng L ao G eal “egen Majellitsetenicung vttr Safe qfieli worde. | Die Mone nehmen autdrieih Bejus auf dl Alerbôson Glase | grete de feterfene Dee Prien Sr pu g Ün m ter L Woo Ide Me anca | Hause gans teimslllen, ob ed au Be Anregung ded erin Abg: | Saldemechilie ial, 28 : TiR 1 ", iat n G g | D E Fa I OIE - E E S A Rot D A M e Hal Tr liger 8 ci 1 0 welcher 5 j Vi y Hause ganz anbeimstellen, ob es auf die Auregung des Herrn Adg, Snatoldemotratie Mhlelt aud bi Majestätebeleidigungen nicht zur Anwendung kommen, die Norschriften | Es scheint, als ob nach diesen Grclafsen ein höherer animus injuriandi | uns fämpft man vor allem mit persönlichen Verleumdungen, wf ühre und der Schluß berehtigt wre, daß deute Uer gegen Ba V h heimstellen, ob | gung des E dg Segialdemoktatie plelt qud dier der §8 185 ff. über die Beleidigungen im allgemeinen an- erfordert wurde als in dem jeßigen Entwurf. Der Slußabsay des | z. B. im MWahlkampf mit der Behauptung, Bebel und Singer br nd Gewissen in den Majestätöbeleidigungösachen Necht ge- | Träger eingehen will, : | U Ie S gs an een ern R d an vat an N gewendet wissen. Wenn also ein Mann eîne Majestätsbeleidigung | Entwurfs \{afft insbesondere für die Nebergangszeit aus dem gegen- | hätten irgendwo in einem Weinrestaurant zusammen gesessen. Ma? , dden hätten, (Bravo! rets.) Meine Herren, mit derartigen Mehrere der anderen Herren Abgeordneten, die ge|prowen haden, } E E ne) Ad O Fou i E E agepronen hat, S Sai Gs Pultes, cs der j arung in den ¿ofliafitigen Dein ganz LREEE Unfkiar- | Lorenz hatte id Oen, E Reichsverband e Bekämpfung e hg rungen in die Vergangenheit zurück, kann man sehr leiht Aus- | waren der Meinung, daß es für das Haus unmöglih sei, die Bes | RUD wie a as L Vorige nit da ve E p N S Tel ann niht wegen Majestätsbeleidigung zu verfolgen ist, so kann | heiten und involviert unter mständen eine ungünstigere Behandlung | Sozialdemokratie wissenschaftliche Artikel gegen diese zu liesecn, av ide in die i L | j e T O), Ha CHR 6 UTHEN DIE “DUTLUYE WWELQUDELT UIINENILEN LVILZE tortA L ; ; Le T ; , g L 5 7 j 4 ' f e 1 iden und dann dem Hau : die timmung anzunehmen, wonach in Fällen, în denen keine Majestät®« | Das Vertrauen baben wir auch zu den Gerichten, day ne da fie der Maiestät alleruntertänigft anh imstellen einen Strafantrag | des Strafverfolgten, als es n ch dem jeßigen Strasgesegbuth der Fall | man lehnte es dankend ab und wollte nur Mitteilungen liber persów- nte Ges D ft verbinde! g derz Hause Cy ui R (4 anz v q 0 ( y R v 4A O q dir Os s T e pa La G e ge ap A, ad zu stellen. Sobald aber der beleidigte Regent mit auf den Plan | sein würde. Meine Freunde stehen aber insoweit der Vorlage freundlih | lihe Dinge. Dec Begriff der Beleidigung muß präzisiert werdel on Ri eßgebung hat ja keinen ert; sle kommt doch n die Hände eletdigung vorliegt, denno eine Beleidigunglage zung } Geseg Grd E tand daten ‘werden; un aben N. dan Unidain treten muß mit allen anderen Personen, so wird seine ganze Prä- | gegenüber, als wir darin den ersten Schritt der gewiß notwendigen | aber die Majestätsbeleidigung von der Böswilligkeit und Borbedahl- , dchtern, die tenvdenziós zu arbeiten verstehen, früher wenigstens | sein soll auf Grund der allgemeinen Besltmmungen des bz M, E E Mo 4 E ofen pi E D geEhe,, und deshalb qur Vuimag lieber diese Bestimmung MReform auf dem Gebiete der Majestätsbeleidigung erbliden. Wir | heit abhängig zu machen, ist ein verunglückter Versuch E “landen haben, und tendenziós wie der Ursprung des Geseyes wird | Strafgeseßbuchs, und sie haben uns, der eine dies, der andere ienes müßen Vg E fel Beseiti N Ae E ; R v Anbêe N i n. G L at ¿ i, G 1 i : t M ; t, M : r { L L er a D s E Ï h C G 111477 e 4 L L 1 G s VO but T Lb AALIAG IT & Uh R A d aus der Vor age „ganz fortlafsen Wenn run der Angeklagte in bofen, daß es der Kommission gelingen wird, ein befriedigendes Die Berurteilung müßte ausgeschlossen werden, wenn ber Zul L d seine Handhabung werden. Diese Unterstellungen kann ih niht | von den großèn Schwierigkeiten erzählt, die, wenn dieser Bersulh ge- | Was im übrigen dex Âda. Heine diee ausführte, zeigt nur, daß er. füx einem solden Verfahren freige}p ohen würde, in welche Lage fäâme } Resultat herbeizuführen. i , : : Bewußtsein hätte, daß ein unverständiger Leser eine Beleidigung viderlege i i j L R a t it dem Gebrau eiuer solheu Besttmmung verbunden | das Nerbältuls von Fürst und Volk nicht dus leiseste Verständuis dann die Majestät? Damit erweist man den Fürsten selbst keinen |j Abg. Heine (Soz): Meine politishen Freunde werden dem nehmen fönnte. Denn mit Hilfe des dolus oventualis hat ma" dem den, ich bin darauf angeio esen, ob das hohe Hau gen sollte, m i em Gedrauch einer | ¿en DERning E 2M "Id ließe GN Mag t A u O D E Gefallen. Es kommen übrigens in dem betreffenden Paragraphen des | Antrag auf Verweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern | konstruiert, die Presse müsse verurteilt werden, niht nur wenn ein i Herrn Abg. Heine vertraut, oder den Absichten, die von | sein würden. Meine Herren, wozu diese Sorge füx die deutschen Ne | L cOn (Ee An N E m R N d i Strafgeseßbuchs niht nur regierende Fürsten, fondecn , auch andere | niht widersprehen. Dort werden auch die juriftishen Komplikationen verständiger Leser, sondern auch wean ein unverständiger Leser daraus n verbündeten VMegierungen hier ausgesprohen werden. Ich | gierungen, für die deutschen Fürsten, die ihrerseits nichts davon wissen | "Fe. L gr 4A n R E N fürstlihe Personen in Betracht, und \chtießlih kann es in dieser Weise | zu erörtern sein, die der Vorredner vorgebraht hat. Ih erkläre aber | eine Majestätsveleidigung folgect. Gine Beleidigung wüßte ferner lle es dem Hause anheim, ob ich mih darüber noh weiter aus- | wollen ? i, D Dr, De Cer (rei), Zug lud meine eugecen Freunde weifelhaft werden, welchen Anspruch die betreffenden Personen über- | \chon jeßt namens meiner Partei: wenn das Geseg in der Kommission | nur dann als vorliegend erachtet werden, wenn fle darauf ausgin0 Wulafen habe f / Wi ck }, daß bereits jevt Bestimmungen bestehen, wo« | legen k, U BLIUA D RUTIUS M, fuidgen "CREREIS, «S aupt darauf haben, einen besonderen Schuy zu genießen, und ob nicht nit ganz bedeutend verbessert wird, wenn es nicht auf eine ganz den sittlihen Charakter tes Betroffenen wahrheitswidrig in A ' : hen Sie nicht, ay Vereits 1eh1 F CIUnnigen VelEYeil, Wie j stehende Varuten au] deu Gediets, dex Gie Oa ¿tprozeise zu der Kreis derjenigen, die besonders geshüpt sind, zu weit gezogen ist. | andere Grundlage gestellt wird, müssen wir es glatt ablehnen. Es schlechtes Licht zu stellen. Bloße Beleidigungen zu verfolgen, bat er Herr Abgeordnete hat gesagt: dieses ganze Gesey wird ja nach auf dem gewdhnlichen Wege der Beleidigung deute Fürsten | mildern. Aber im Gegensay zu deur Stagleirciar dae ih Ae Aus

rdgelehen werden fol. oange die deulien Zandiage und

ey

esen, die der Regierung den Anlaß gab, mit dieser Geseßgebung | nur ein paar Zahlen aus der Zeitfolge herausnehmen; ih tue es Zie sehen, meine Herren, daß in diejer Deztequug uber

Cl 9 Gniwurss Init U Lil. A 1 VCAueLe

nil meinen aruntgen e *CETZEU ;

Geseg verweigern

» ZSCETITAUEn DETLANINE -BTLITGUL

vird ader das Bertrau d

\ j p P) Î Y rf h horhaunt it Ich möchte das hohe Haus do warnen, auf diejen Ves } Gutwur[9 110) E yaupi E | 10) iquen anem LCQue Le die

t

ven unerer de} oudere £u D ie SULringuag el