1907 / 283 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Nov 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Gebiete Re(htseinheit bestehen und das Geseß in diesem Sinne geändert werden. Ein Schuy des Bauhandwerkes ist niht möglich ohne eine gewisse Belastung der ganzen Bevölkerung durch die ent- stehenden Unkosten. Es wird eine Verteuerung des Bauens und der Miete eintreten. Troßdem halte ich ein geseßlihes Eingreifen für notwendig. Die Wohnungsmieten sind bisher s{chon gestiegen ohne dieses Gesetz infolge des Bodenwuhers. Will man einer Steigerung der Wohnungsmiete aus dem Wege gehen , man dem Grund- und Bodenwucher ernstlich begegnen. ; : Abg. Dove (fr. Vgg.): Auch wir sind bereit, in einer Kom- mission an einer Bessergestaltung des Entwurfs mitzuarbeiten. Daß au die Reglerung zu dem Entwurf kein rechtes Vertraven hat, zeigte die Rede des Staatssekretärs. Das Gese felbst gibt uns Fingerzeige, daß es fein rechtes Vertrauen dazu hat, das Problem: gelöst zu haben, denn sonst wäre es nit abzusehen, warum es den Unterschied zwisWen Neubauten und Reparaturbauten macht, und weshalb es erst etner besonderen landesherrlihen Verordnung be- dürfen soll, um den Zustand herbeizuführen, der als ein Borteil für das Handwerk hingestellt wid. Es handelt sich ja hier um die Ver- bängung einer Art zivilrechtlichen Belagerungszustandes. Schon der Abg. Dr. Junck hat hervorgehoben, daß vtelleiht einzelne Staaten überhaupt niht zu einer solhen Verordnung kommen, die das Gesetz in Kraft set. Der Erfolg des Geseßes wird sein, daß nur noch vermögende Leute sich der Bautätigkeit werden zuwenden können, und einer ganzen Anzahl von Bauhandwerkern, die sich emporgearbeitet haben, der Weg E a | N ein N von Prozessen entstehen wird, is mit Sicherbeit vorauszu]ehen. i t 14 Herzog lwirtsh. Vgg.) legt eine Statistik auf den Tisch des Hauses nieder, die auf unbedingt zuverlässigen Verlustziffern des Baubandwerks beruhe. Seine Bedenken richteten si dagegen, daß das Gesch nur für Neubauten Geltung haben sollte, die alten Stadt- teile also damit ausgeschlossen wären, ferner dagegen, daß für die landesherrlihen Verordnungen nit wenigstens gewisse Richtlinien fesigeleat seizn, wofür die Vorschrift genügen würde, daß tie Hand- werkerfammern anzuhören wären, die zuverlässige und sachverständige Berater seien. Der § 4 (Hinterlegung der Kaution) genüge nicht, um den Baugläubigern die Befriedigung ihrer Ansprüche zu gewähr- leisten. Es hebe 08 Mei r A auf denen sich dieser Zweck praktischer und einfacher erreihen lase. | Werner (d. NReformp.): Ih habe zuerst diese Frage A ( N Stand wird so ausgewuchert

Kein anderer s Für den guten Willen müssen wir

so muß

hier angeschnitten.

wie das Bauhandwerk. Bi der Regierung dankbar sein. Es wird unsere Sache sein, in der

Kommission dafür zu s\orgen, daß etwas Brauchbares zustande Or Bauschwindel hat sih in geradezu groteskem Lichte gezeigt. Es gibt Unternehmer, die überhaupt kein Geld haben. Auf dem platten Lande existiert ein solcher Bauschwindel nicht; da fleht man sich die Leute ganz genau an. Tausende von Existenzen sind dur die grassierende Bauwut vernihtet worden; wir haben lange genug auf cine Abhilfe gewartet, jeßt muß Ernst gemacht werden. Leben und leben lassen muß auch für das Handwerk gelten.

Abg. Sey da (Pole) : Wir steben dem Grundgedanken des Ge- seßes, dem chrlihen Handwerk Schuß gegen die gewissenlose Aus- beutung des Kapitals zu gewähren, sympathisch gegenüber. Wir haben aber {were Bedenken, ob das Gese nicht den entgegengeseßten Erfolg haben wird. Es könnte ehrlichen, aber wenig bemittelten Unternehmern der Betrieb durh das Geseß erschwmert werden. Der Entwurf stellt sich als eine unpolitis& Vorlage dar. Für uns Polen hat sie aber einen politischen Beigeshmack, weil zu erwarten ist, daß sogar neue Behörden geschaffen werden, die auf das Bauaewerbe etnen sehr erheblihen Einfluß haben. Fedes Erweitern der Mattbefugnisse der Behörde kann auf dem Gebiete der Konsense dazu führen, daß wir Polen als Bürger zweiter Klasse behandelt werden. It es doch in Posen dazu gekammen, daß für die Polen beinahe ein modernes Ghetto geschaffen ist, da das Festungégelände uns entzogen wird. Vestigia terrent! Unsere endgültige Stellung zu dem Entwurf behalten wir uns vor.

Abg. Wieland (d. Volksy.): Ih wünsche vor allem von dem Geseh eine leichter faßliche Formulierung. So, wie er dasteht, ist der Ent- wurf für die Handwerker und vielleiht au für andere nicht ver- ständlih. Auch außerhalb Berlins, in fleineren Orten, kommen dfe gerügten Schädigungen von Bauhandwerkern vor, au sie bedürfen elnes Schußes. Jch bitte Sie, das Geseß nicht furz abzuweisen, sondern in der Kommission sih zu bemühèn, ein brauhbares Geseß zustande zu bringen. i

Damit schließt die Diskussion.

Zur Geschäftsordnung erklärt der

Abg. @öring (Zentr.): Auch i hatte die Absicht, als Hand- werksmeister zu sprehen, ih habe aber auf Wunsch des Präsidenten davon Abstand genommen. i O

Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Schluß 7 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr. (Erste Lesung des Etats für 1908 und der Flottenvorlage.)

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 92. Sißung vom 27. November 1907, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung stehen nur geschäftliche Mit- teilungen. A N

In das Haus sind neu berufen: Fideikommißbesißer Graf von Moltke-Creisau, Staatsminister Dr. von Studt, Ober- landesgerihtspräsident, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Hagens, Oberverwaltungsgerichtspräsident Peters, Rittergutsbesißer von Lipski, Majoratsbesißzer rei Phe von Schröttcr, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Althoff, Oberlandesgerichtspräsident Dr. von Plehwe, Oberbürgermeister ‘Dr. Ackermann-Stettin und Amtsrat und Rittergutsbesißer von Jordan.

Neu eingetreten sind die {hon früher berufenen Herren Wirklicher Geheimer Rat Dr. Graf Udo zu Stolberg-Wernige- rode und Wirklicher Geheimer Rat Beer. ;

Verstorben sind die Mitglieder: von Nitykowski-Grellen,

erzog von Pleß, Freiherr von Durant, Actamer Justizrat, Prof or Dr. Dove, Fürst zu Wied und Geheimer Justizrat, rof ph Dr. Dernburg. L A

Erster Vizepräsident Freiherr von Manteuffel teilt mit, da am Grabe des R Präsidenten des Hauses Fürsten zu Wied etn Kranz namens des Herrenhauses niederlegt worden sei und daß die Fürstin zu Wied für diese Teilnahme innigsten Dank telegraphisch ausgesprohen habe. An der Beisezung des verstorbenen Geheimrats Dernburg habe das Präsidium nit teilnehmen können, jedoch der Tochter des Verstorbenen die Teilnahme des Hauses ausgesprochen.

Das Haus ehrt das Andenken der Verstorbenen durch Erheben. : : u Quästoren ernennt der Präsident die Dr. Fttenbah und Graf von Hutten-Czaps ki. n die Matrikelkommission wird an Stelle des verstorbenen Geheimen Zustizrats Dr. Dernburg der Geheime Justizrat, Professor Dr. Loening gewählt. Eingegangen sind Gesehentwürfe, betreffend die Er- weiterung des Landespolizeibezirks Berlin (Einbezichung von

Herren

- Gemeinde Uchtenberg im Kreise Niederbarnim d

direktion in Potsdam. S Le werden später in ein- maliger Schlußberatung erledigt werden. : Schluß der Sißung 28/4 Uhr. Nächste Sißung un- bestimmt.

Parlamentarische Nachrichten,

Der dem Herrenhause zugegangene Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erweiterung des Landes-

polizeibezirks Berlin, lautet, wie folgt:

s 1. E Dem Landespolizeibezirk Berlin tritt der Bezirk der Stadtgemeinde Lichtenberg und der Bezirk der Landgemeinde Boxhagen-Rurm1nelsburg hinzu. Die Vorschriften des Gesez-s vom 13. Juni 1900, betreffend die Polizeiverwaltung in den Stadtkreisen Charlottenburg, Schöneberg und Nixdorf (Geseßsamml. S. 247) finden auch auf diese Bezirke Anwendung, hinsihtlich der Gemeinde Borÿagen-Rummelsburg mit der Maß- gabe. daß auch die Zuständigkeit des Landrats und des Kreis auéschusses des Kreises Niederbarnim in poitzeilihen Ange- legenheiten auf den Polizeipräsidenten und auf den Bezirks- aus\chuß zu Berlin übergeht und daß ortspolizeiliche Vor- schriften (§8 5 ff. des Geseges über die Polizeiverwaltung vom 11. Mäcz 1850 [Geseßsamml. S. 265]) nicht mehr der Zustimmung der Semeindevertretung 51? der Keeisordnung vom 13. Dezember 1872 / 19. März 1881 [Ges\eßsamml. S. 179]) bedürfen, sondern daß in dieser Hinsicht die für die Städte geltenden Vorschriften des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Lan deéberwaltung vom 30. Jult 1883 (Geseßsamml. S. 195) maßgebend N follen.

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1908 in Kraft.

In der diesem Geseßentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt: |

Dur Allerböchste Kabinettsorder vom 15. Oktober 1907 ist der R der A ordnung vom 30. Mat 1853 gestattet worden. Mit dem . April 1908 wird diefe etwa 60 090 Einwohner zählende Stadt aus dem Landkreise Niederbarnim ausscheiden und einen eigenen Stadtkreis bilden Die Folge dieser Veränderung ist, daß mit dem erwähnten Zeitpunkte das Gesetz vom 12. Junt 1889, betreffend die Uebertragung polizeilicher Befugnisse in den Kreisen Teltow, Niederbarnim usw. an den Polizeipräsidenten zu Berlin, (Geseßsamml. S. 129) seine Anwendbarkeit auf den Bezirk der Gemeinde Lichtenberg, woselbst es gegenroärtig Geltung hat, verliert. Es würde sich dann zwishen dem mit Lichtenberg in engem Zusammenhang stehenden Bezirke des Stadtkreises Berlin und verschiedenen an den Bezirk von Lichtenberg andererseits angrenzenden Ortschaften des Landkreises Niederbarnim, in welchen gemäß dem Gesetze vom 12. Juni 1889 der Königliche Polizeipräsident von Berlin writtige ortspolizeilihe Befugnisse insbefondere auf dem Gebiete der Sicherheits- volizei ausübt, ein umfangreicher Ortspoltzeibezirk mit rein keommunaler Polizeiverwaltung eins{teben und damit die als ein dringendes Bedürfnis anerkannte und geseblich geregelte Einheitlihkeit der Polizeiverwaltung in der Haupt- und Residenzstadt Berlin und ihren Vororten durch- brochen und in ihrer vollen Wirksamkeit erbeblid beeinträchtigt werden. Um das Eintreten eines solchen in hobem Grade unerwünsten Zustandes zu verhindern, und da in dem Bezirke der Gemeide Lichtenberg gegen- wärtta {on in polizeiliher Hinsicht im allgemeinen gleichartige Ver- hältnisse bestehen, wie in den Stadtkreisen Charlottenburg, Schône- bera, Dt.-Wilmersdorf und Rixdorf, foll in Lichtenberg mit dem Tage des Ausscheidens dieser Stadtgemeinde aus dem Kreise Niederbarnim, wie dies seinerzeit au in den Städten Schöneberg, Dt.-Wilmersdorf und Rixdorf gesehen Man Stelle der kommunalen eine staatliche Polizeiverwaltung und zwar in der Gestalt etner besonderen Königlichen Polizeidirektion einge- riGtet werden. Avch soll diefer Polzeidirektion der Bezirk der an- näbhernd 33 000 Einwohner umfassenden Landgemeinde Borhagen- Rummelsburg wegen thres engen Zusammenhanges mit dem Bezirke des Stadtkreises Berlin und der Stadtgemeinde Lichten- berg und well daselbst ebenfalls im ganzen gleichartige Ver- hältnisse in polizeiliher Hinsicht bestehen, unterstellt werden. Diese in Gemäßheit des § 2 des Gesehes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Geseßsamml. S. 265) von dem Minister des Innern zu lreffende Maßnahme mat die Einbeziehung der Bes zirke der Stadtgemeinde Lichtenberg und der Landgemeinde Borxhagen- Rummelsburg in den Landespolizeibezirk und die Ausdehnung der Norschriften des Gesetzes vom 13. Juni 1900 (Geseßsamml. S. 247) auf diese Gemeindebezirke erforderlih. Außerdem ist es nicht zu umgehen, die Zuständigkeit des Landrats und des Kreisaus\husses des Kreises Niederbarnim in dem Bezirke Gemeinde Borhagen - Rummelsburg, soweit polizeiliche Angelegenheiten in Betraht kommen, auf den Polizeipräsidenten und den Bezirke - aus\{chuß zu Berlin zu übertragen. Es empfiehlt sich, unter den obwaltenden Verhältnissen ferner die Bestimmung des 8 51? der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 wegen Einholung der Zu- stimmung zum Erlasse ortspolizeilicher Vorschriften (§§ 5 f. des Ge- setzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850) dur die Vor- {riften im § 143 des Gesezes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 zu erseßen. Diese Neuregelung sieht der vor-

liegende Gesetzentwurf vor.

Der gleichfalls dem Herrenhause vorgelegte Entwurf eines Geseßes, betreffend die Uebertragung polizei- liher Befugnisse in Gemeinde- und Gutsbezirken der Umgebung von Potsdam an den Königlichen Polizeidirektor zu Pots dam, hat nachitehenden Wortlaut:

S L

Der Minister des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Provinzialrats die ortspolizeiliche Zuständigkeit des Königlichen Polizet- direktors zu Potsdam auf Gemeinde- und Gutébezirke der Amtsbezirke Plantagenhous im Kreise Zauh-Belzig, Nowawes, Klein-Glienicke,

otsdamer Forst und Pfaueninsel im Kreise Teltow, und Bornim, ladow, Fahrland, Bornstedt und Sansfouci im Kreise Osthavelland zu erstreken. Ausgeshlossen hiervon ist die Baus, Gesundhetts-, Ge- werbe-, Scul-, Markt-, Melde-, Paß-, Feld-, Jagd-, Forst-, Gesinde-, Armen-, Wege-, Wasser-, Biere, und Feuerpolizei.

Gegen die polizeilihen Verfüzungen des Königlichen Polizet- direkto18 zu Potsdam findet gemäß den Vorschriften der S8 127 ff. des Gesetzes über die allgemeine Landesberwaltung vom 30. Juli 1883 (Geseysamml. S. 195) die Beschwerde an den Regierungétpräsidenten oder die Klage bei dem Bezirksaus[Quß statt.

Zu den Kosten, welche dur die Verwaltung der dem König- lihen Poltzeidirektor in Potsdam übertragenen Angelegenheitcn ents stehen, haben die Gemeinden und S eNEE keine Beiträge zu leisten.

Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erläßt die hierzu erforderliGen Anordnungen und An-

weisungen.

der

vergehen und anderen Angriffen auf Personen und Eigentum bemeyy mat und au die daselbst gelegenen Königlichen Besißungen y| Schlösser sowie deren Bewohner in Mitleidenschaft zieht. 9, kommt, daß die polizeilihe Ueberwachung der Umgegend von Pott, dur die zerstreute Lage der vielfa dur größere Garten, y Waldanlagen çetrennten menshlichen Wohnpläßge besonders e:sy wird. Diese Verhältnisse lassen es dringend geboten erse den fraglihen bedrohten Gebieten einen stärkeren polizeilichen Sj angedeihen zu lafsen, als ihn die bestehenden ländlichen Poli verwaltungen in ihrer Mann g es und mit ihren beschrän Mitteln und Kräften zu leisten imstande sind. Selbst eine y einiger Zeit vorgenommene Verstärkung der Gendarmerie in jy Bezirken hat ih hierzu nicht als zulänglich erwiefen. Dem zyy getretenen nicht nur vorübergehenden Bedürsnisse läßt \ih nah y gemachten Erfahrungen nur abhelfen, wenn die Handhabung der Si heitspolizei daselbst in eine, und zwar in die Hand einer staatli4y mit ausreihenden und gemueen Exekutivkräften ausgerüsteten Bihij gelegt wird. Diese Möglichkeit bietet sih durch Uebertragung der 9 polizeilichen Zuständigkeit auf dem Gebiete der SiWerheit8polizei in y fraglihenGemeinden und Gutsbezirken an den Königlichen Poltzeidrf zu Potsdam in ähnlicher Weise, wie dies in dem Geseye wu 12. Juni 1889 binsihtlich der Berliner Vororte durch Ucbertra bestimmter polizeilicher Befugnisse an den Polizeipräsidenten zu Bus geschehen is. Eine solche Regelung, welche bei dem vorliege Mangel der Vorausseßungen des § 2 des Gesetzes über die Poli verwaltung vom 11. März 1850 nur im geseßlichen Wege erfoly fann, bezwedckt der vorliegende Geseßentwurf, na welchem der Mini des Innern ermächtigt werden soll, mit Zustimmung des Provin rats die ortspolizeilihe Zuständigkeit des Königlichen Polizeidiretty zu Potsdam in dem angegebenen Umfange je nah dem auftreten Bedürfnisse auf Gemeinden und Gutsbezirke der im § 1 aufgeführh der Stadt Potsdam benachbarten Amtsbezirke auszudehnen. Da die Sicherheitspolizet kein unzweifelhaft feststehender, vieln ein vershiedener Auslegung fähiger Begriff ist, so empfiehlt es ÿ nach dem Vorgang in dem Gesez vom 12. Juni 1889, die Begrenü der materiellen Zuständigkeit des Polizeidirektors negativ, nämli di Aus\{luß aller derjenigen besonders namhaft zu machenden Poli zweige zum Ausdruck zu bringen, welche nicht Gegenstand der llg tragung sein sollen, wie dies im zweiten Soße des S 1 geschehen | Die im § 2 vorgesehene Regelung'des Instanzenzuges bei Anfecty volizeiliher Verfügungen des Polizetdirektors ergibt sich aus dis Stellung, welche eine Unterordnung unter die Aufsicht- und Beschwer instanz der im gt lagt ländlichen Polizeiverwaltungen überge neten Landräte nicht zuläßt. /

Endlich führt die Crwägung, daß es sich bei der Uebertrag der Sicherheitspolizei in den fraglihen Gebieten an etnen \taatliti Beamten im wesentlihen um die Wahrnehmung staatlicher Jnt handelt, dazu, Kosten auf die Staatskasse und die Freistellung der betroffenen { meinden und Gutsbezirke von Beiträgert hierzu auszusprechen. Da das Gesez möglihst bald nach seiner Verabschiedung i Verkündung in Kraft treten foll, fo erübrigt ich die Festsetzung i besonderen Termins hierfür.

Dem Hause der Abgeordneten ist der in der voti Landtagssession unerledigt gebliebene Entwurf ein Quellenschußgesez es wiederum mit Begründung

gegangen.

Handel und Gewerbe.

(Avs den im Reichsamt des Innern zusammen gestelil „Nachrichten für Handel und Industrie “.)

l oduktion der Vereinigten Staaten von Fonlenpt Amerika 1906. Anti

Die Kohlenproduktion der Vereinigten Staaten von erreihte im "aar 1906 nach den Feststellungen des „Geologk Survey“ die Höhe von 414 157 278 Short Tóns 907 kg). D Mehrausbeute gegenüber dem bisher unübertroffenen Ergebnisse ahres 1905, tn dem 392 722 639 Tons gefördert wurden, t 31 434 643 Tons aus. Größer noch als das Anwachsen der N der geförderien Kohlen war die Zunahme des Wertes der Produll denn ‘während die gesamte Kohlenausbeute im Jahre 1905 sid 476 537 294 Doll. bewertete, betrug thr Wert im folgenden Js 513 079 809 Doll., dies bedeutet ein Mehr von 36 542 515 Doll

Non der im Jahre 1906 geförderten Kohlenmenge best 71 282 411 Tons im Werte von 131 917 694 Doll. aus pen nischem Anthrazit.

[V Die Produktion bituminöser Kohle belief \sich 1906 342 874 867 Tons (381 162 115 Doll.). Der Durchschnittspreis bituminösen Kohle stellte sich im Jabre 1906 auf 1,11 Doll, Ton gegen 1,06 Doll. im vorhergehenden Jahre; Anthrazitkotl wertete sh im lettvergangenen Jahre im Durchschnitt mit 2,304 pro Long Ton 1016,04 kg) gegenüber 2,25 Doll. im Jahre 106

Die Beteiligung der wichtigeren Staaten der Union Koblenproduktion gestaltete sih im Jahre 1906, wie folgt:

Bituminöse Kohle. Produktion

Menge in Wert in

Tons S 129 293 206 130 290 651 41480104 44763 062 43290350 41051 039 97731640 830346580 13107963 17514786 12092560 183 116 261 10111218 12735616 7266224 11619456 9 653 647 9 809 938 6 024 775 8 979 553 6133 994 8 013 528 6 259 275 7 667 415 5 435 453 6 474 793 3 758 008 6 118 733

Anthrazitkohle. 16 Pennsylvanien 71282411 131 917 694 i Im Jahre 1906 waren in den Koblengruben der QE ( Staaten von Amerika im ganzen 640 780 Arbeiter beschäfti 4 626 035 und p 693 Mann s hes Zahren 1905 und 1904) von entfielen auf das Anthrazitrevtier von 165 E und 155 861 Mann), auf die Weichkohlengruben 478 n N 460 629 und 437 832 Mann). Im Anthrazitrevier wurde | n 1906 im DurWhschnitt an 195 (215 und 200) Tagen gearbeite a die Durchschnittszahl der Arbeitstage in den Weichkohlendistrile

(211 und 202) betrug. di te Koblenerzeugung gelangt in den Vert fals De L Pri, Der Koblenexport belief si img

Davon Drt Verbrauch nitt (in Tons) zur Koks- Short! bereitung ind 31026104 1

10 073

5 677 536 2 024

3 120 365

1 959 043

135 529 T 1 659 845 839

Staaten

ennsylvanien noiE Westvirginia . O s Alabama . íIndiana Colorado . Jowa . Kentucky Kansas... Wyoming . Tennefssee . Maryland .

| Missouri . 1,68

49

Diesem Gesehentwurf ist folgende Begründung bei- gegeb

der Hauptstadt En ist seit geraumer Zeit in der Um tadt, welhe an zahlreihen Tagen des ron jener Anzahl bedenkliher Elemente ese wird,

ebung der leßtgenannten ahres mit Auéflüglern

Lichtenberg und Boxhagen-Rummelsburg) und die Ueber- tragung polizeilicher Befugnisse der Gemeinden und Guts- bezirke der Umgebung von Potsdam an die Königliche Polizei-

begriffene Unsicherheit ausgetreten, welhe fich Al von a Moers ntt Einbruchsdtebstählen, Sittlichkeits-

eben:

Bei dem \tetigen Vorrücken bder Bebauung der Berliner Vororte |

und ket der steigenden Entwicklung der Verkehrsverhältnisse zwischen ! Berlin mit ihren Vororten und der Residenzstadt |

Seite überflutet und dabei auch von einer größeren cine M ERDE ; n der

Staaten selbst zum Verbrauch. ; 1906 auf 11 +12 437 Tons, sodaß also von der Le dv produktion in Höhe von 414 157 2 8 Tons für den nan rid 403 044 841 Tons übrig blieben; rehnet man unter SE M

t i den Import mit 1943 371 Tons hinzu, so ergib

a A ans esamter Kohlenverbrauch 9 esamtausbeute. (Nach

gung der unbedeutenden Vorräte zu Beginn und am

! die Vereinigten Staaten ein | Tons, d. h. fast 989%/6 der

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

die Uebernahme der durch die Neuregelung entstehni

Alerxia

ennsylvanien 162 39° N

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen

M 283.

Handel und Gewerbe, (Schluß aus der Ersten Beilage.)

Die Mineralschäße Mazedonien®2,

Einem Bericht des österreichisch - ungarischen Generalkonsuls in Saloniki werden über das neue türkishe Minengeses und das Vor- fommen der verschiedenen Mineralien in Mazedonien nachstehende Ausführungen entnommen :

Mazedonten i wegen setnes Mineral- und Erzreihtums ein sehr instiges Feld für alle Arten bergbauliher Unternehmungen. Be- finntlich find im Jahre 1906 die beiden bisher in Kraft gewesenen türkishen Minengeseße vom Jahre 1869 und 1886 durh ein neues, allerdings auf der Basis des alten Reglements ausgearbeitetes Minen- gese erseßt worden.

Das türkishe Scheriatsreht spricht das Gigentumsrecht an Minen dem Grundeigentümer zu. Auch das türkishe Profanreht hat das Recht des Bergbaubetriebes, sei es durch den Eigentümer felbst, sei e durch einen Dritten anerkannt, insofern die Ermächtigung hierzu seitens der Regierung gegen Entrichtung einer besèwmten Gebühr verliehen wurde.

Als nah dem Krimkriege bergbaulihe Unternehmungen in großer Anzahl entstanden und zahlreiche Mißbräuche {ih einstellten, wurde bereits im Jahre 1861 ein Gese erlassen, wonach Betriebs- fonzessionen Wu höchstens zehn Jahre gegen eine Abgabe von einem Viertel des Rohertrages verliehen werden durften. Ein zweites Minengeseß wurde im Jahre 1869 und ein drittes 1886 erlassen. 1900 wurde die Erteilung oder Erneuerung von Schürfbewilligungen bis zum Erlaß eines neuen Geseßes verboten. Im Jahre 1901 \purde das dritte Kapitel des Geseßes vom Jahre 1886 dur eine neue Vorschrift erseßt, wonach in Zukuaft nur die Zentralregterung und nicht die Lokalbehörde berechtigt sein sollte, Schürfbewilligungen zu erteilen; sie sollte außerdem das Neht haben, gegen Bezahlung einer festen Entschädigungsfsumme (droit d’invention) von jeder neuen Mine nah Willkür Besiß zu ergreifen. Jnfoige der Proteste sämtliher auswärtigen Missionen ist die neue Vorschrift niemals in Kraft getreten.

Eine eigene Kommission wurde mit der Revision dieser Vorschrift betraut; ihre Beratungen haben endlich zur Ausarbeitung des neuen Minengesetzes geführt.

Wenn au diesem neuen Reglement zahlreihe Mängel anhaften und in ihm auch zablreihe zweideutige und unklare Stellen enthalten sind, fo bedeutet doch der Umstand, daß endlich das Schürf- und Be- triebsrecht auch an Ausländer verliehen werden kann, ferner, daß der rechtlihe Anspruch auf Gewährung des Betriebsfirmans dem Shürfenden zugestanden worden ift, sodann daß die Schürfbewilligung leichter erlangt werden kann, und daß die Abgaben und Taxen “va Far vermindert worden find, immerhin einen gewissen orischritt.

Das neue Minenreglement hat bereits die Kaiserliße Genehmi- gung erhalten und ist in Kraft getreten. Gegenwärtig wird an der Aenderung einzelner Stellen, gegen die von englischer und französischer Seite Einspruch erhoben worden ist, gearbeitet. Sobald diese strittigen Fietie endgültig Hargetent und geregelt sein werden, wird der Berg- aubetrieb dur ausländische Unternehmer oder Erwerbsgesellshaften eine wesentlihe Erleihterung erfahren.

Bisher war im Sinne des bis April 1906 in T gewesenen Berggesetzes für Fremde das Schürfen sowie der Betrieb von Berg- bauunternehmungen im osmanischen Reiche untersagt. Die reichen Bodenshätze Mazedoniens sind daher bis zum heutigen Tage größten-

teils unbenußt geblieben.

Es werden aber durch Privatunternehmer, die sämtlich türkische tanten waren, an einzelnen Stellen Bergwerke mit Erfolg etrieben.

Die wichtigsten in Mazedonien vorkommenden Erze, Metalle und sonstigen Mineralien find die folgenden: Gold, Silber, Blei, Kupfer, Antimon, Wismut, Zink, Zinn, Chrom, Mangan, Eisen, Arsen, Magnesit, Steatit (Speckstein), Asbest, Braunkohle, Schwefel,

Gold kommt rein in den Wilajets von Saloniki und Kossowo

} Marmor, Dachschiefer und Salz. Y als Waschgold in den Flüssen und Alluvialgebieten, ferner in Quarz-

gängen eingesprengt vor. Es findet sich auch in Verbindung mit Eisenblei, Mißpickel und Blei. In den Flüssen und im Gebirge hat das Gold die Form von Plätthen und Körnern. Unter dem Waschgold findet sich stellenweise auch bearbeitetes und legiertes Gold in Form von Drähten, Kugeln und anderen Gegenständen. Dieser Umstand deutet darauf hin, daß in der Nähe der Ea ehemals,

etwa zur Zeit der Griehen und Römer, Goldarbeiter thr Gewerbe [betrieben haben müssen.

Das eigentliche, im Gebirge und in den Flüfsen vorkommende Shwemmgold rührt von den Zersezungsprodukten aller Arten von Eisenkies und Schieferkomplexen her. Die Gewinnung geschieht in hrimitiver Weise mittels eines mit Querleisten vecsehenen, 1,5 m langen Brettes, das shräge in halber Manneshöhe auf einem Blocke

F oder auf zwei Holzfüßen steht. Die Erde samt dem Gerölle wird auf

das Brett aufgeshüttet, worauf aus Kübeln das Wasser in kräftigem Strable darübergegofsen und die taube Materie abgeschwemmt wird.

1 Das blanke Gold bleibt an den Leisten des Brettes haften, von wo

& in einen kleinen Handtrog gebracht wird.

Bei dieser primitiven Gewinnungsmethgde gehen immerhin 40—500%/% des Reinmetalls verloren, indem im Gerölle und Sande (rößere Steine vorkommen, mit welchen zugleich auch Goldpartikel weggeshwemmt werden.

as das in der Gebirgserde vorkommende Shwemmgold betrifft, p loll durscnittlich je 1 cbm Erde 1,25 g Gold enthalten. Der

[Preis pro 1 g Gold beläuft sich auf etwa 3 Kronen und darüber.

Als goldführende Flüsse sind vor allem der Galiko und die

im Kasa Avret-Hissar, Wilajet von Saloniki, zu erwähnen.

Vir enthält, wie verlautet, de Tonne Flußsand 4—} g reines Gold.

G In Avret-Hifsar allein soll der jährlihe Wert der Ausbeute an gold, das von den dortigen Bauern gewonnen und verkauft wird,

eiwa 500 000 Kr. betragen.

j Der Ertrag würde ih gewiß ganz erheblich vermehren, falls eine \stematishe Goldgewinnung mit genügender Kapitalskraft und zweck-

igen Einrichtungen ins Werk geseßt würde.

Y ilber findet sich in Schwefelverbindungen, wie Bleiglanz leisulfat) oder in sogenannten Fahlerzen (Tetraedrit) oder endlich

EifaliRen Zustande als Nativ- oder Chlorsilber, in Würfeln

ert.

Die wightigsten Fundstätten liegen in Avret-Hissar und in

Kratovo Wilajet von S otowo, Silber ist ferner s in Sarenka

pin en von Gewgelti, zu finden; dort ift diese Fundstätte noch t allgemein bekannt.

L In Blelerzverbindungen tritt das Silber in ganz Mazedonien, \nhmal in größeren Mengen auf. Auf 1 t Erz EnaDen bis zu

tes reines Silber. Es kann behauptet werden, daß eine Bleigrube

Ss auh zur Gewinnung von Silber dienen und daher au als

ergrube bezeihnet werden kann.

hei Blei ist in sämtlichen Teilen Mazedontiens außerordentli ver-

i (G kommt zumeist als Schwefelverbindung, und zwar Blei-

: alenit) vor.

R le Bleierze treten entweder in Gängen oder in Lagern und

uen Auf; sie find gewöhnlich mit Zinkblende (Sphalerit) ver-

en, Das Bleierz kommt ferner als Weißbleterz (Cerusit) im

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 28. November

Gebiete von Gripya bei Gewgeliti, als Krokoit (Kallohrom, Not- bleierz) in der Gegend von Mitrovila und Rogosna vor. Die Ges winnung des Silbers aus den Bleierzen lohnt \ih teilweise wegen des geringen Silberpreises nicht. |

Ebenso ausgebreitet wie Blei is auch das Kupfer, welches sowohl den Römern als auch den Genuesen bekannt war und von ihnen au8gebeutet wurde. Aus alter Zeit sind noch große Mengen von Schlacken vorhanden, die bis zu 27 9% reines Kupfer enthalten.

Die gewöhnlihste Verbindung des Kupfers ist die Schwefeleisen- verbindung, Chalkopyrit genannt. Dieses Erz enthält 15 bis 189% reines Kupfer.

Ferner kommt das gediegene Kupfer im Gebiete von Grippa Balkani bei Gewogelii vor; eine häufige Verbindung is ferner das Rotkupfererz (Kuprit), das sich ebenfalls bei Grippa, in der Gegend von Monastir und Ayvret-Hifsar vorfindet.

In den ebengenannten Gebieten kommt das Kupfer als Malachit (basish kohlensaures Kupfer) und Azurit vor.

et t Bearbeitung des Kupfers findet dort zur Zeit überhaupt n att.

Antimon kommt nicht gediegen, sondern in Verbindung mit Schwefel als Spteßglanz (Antimonit) vor. Es findet sich in größeren Mengen in Gängen und Lagern, zumeist aber im Glimmer- \chiefergebiete (Tykves, Paprat, Hvdza - Mahali bei Seres, Troïza Turbes usw.).

Im Jahre 1906 hat eine Ausbeutung der Antimongruben nicht stattgefunden, nahdem die mit Konzession betriebenen Bergwerke teils bereits abgebaut, teils auch infolge unzweckmäßigen Betriebes Mau Don und mangelnder Kapitalskraft aufgegeben werden mußten.

ine Wiederaufnahme des Betriebes konnte aus dem Grunde nicht erfolgen, weil einige strittige Punkte des neuen Minenreglements noch niht endgültig geregelt worden sind.

Eine A reihe Antimongrube „Tashkapu" befindet sh im Sandschak und Kasa von Seres bei Troïÿa Turbes; der Be- trieb dieses Bergwerks wurde vor etwa 15 Jahren seinerzeit dur eine österreichisch-deutsch-türkishe Grwerbsgesellshaft aufgenommen, mußte jedoch später wieder aufhören.

Die wichtigsten Fundstätten für Antimon liegen in der Sereser Gegend, ferner bei Avret-Hissar (Durmuslu, Dohanza, Mutul, Hodza Mahali usw.) bei Tikves und Nozdan.

Zinkerze finden sich in Verbindung mit Schwefel als Sphalerit (Zinkblei) in fast allen Bleierzgruben, ferner als Karbonate (Galmei) und Silikat (Kalamin) vor. An der Oberfläche der alten Schutt- halden sind ebenfalls große Mengen von Zinkerzen, Galmei und Kalamin zu finden, die über 5009/6 Zink enthalten und von den Alten als taubes Material nach Extrahierung des Silbers und Bleies liegen gelassen wurden. Die wichtigsten Fundstätten für Kalamin und Galmei sind Thasos, Gewgelii, Ljumnitza, das Grippaer Revier, Kavalla und die Gegend von Kafsandhra. Der Zinkgehalt \{chwankt ¡wischen 48 und 65 9/6. Gegenwärtig werden Zinkerzgruben (Galmei) nur auf der Insel Thascs durch eine deutshe Handelsgesellschaft, an welche das Necht auf die Dauer von 50 Jahren seitens der Zivilliste übertragen worden ist, ausgebeutet. In Kavalla und Kassandhra, ebenso wie in Gewgelti bat die Zivilliste die dort befindlichen Zinkerzgruben dur Okkupation ih zugeeignet. Eine Gesellschaft, die vor etwa 10 Monaten \sich um einen Betriebsferman bewarb, wurde bis heute niht berüdsichtigt.

Zinn wurde bisher nur auf den Aeckern in kristallinischer Form E doch wurden die eigentlihen Lagerstätten bis heute nit entdeckt.

Dagegen sind Chromerze in geradezu erstaunlicher Weise ver- breitet, besonders in der Umgebung von Saloniki. Hier wird die Ausbeute auch durch die Nähe des Meeres begünstigt. Größere Lager befinden sih in ganz Mazedonien, namentlich in der Umgebung von Uesküb bis Wutschitre und Mitroviza; ferner in Wodena, Karaferia, Katerini und im Olympo3gebirge. In der Nähe von Saloniki be- finden si ganz bedeutende Serpentinlager, in denen das Chrom ständig auftritt. Das Chromerz (Chromeisenverbindung, Chromit) kommt in großen Ablagerungen (Nestern) vor. Der Reinchromgehalt beträgt 48—52 9/0, selten 56 9/6.

Die Produktion von Chrom, die in früheren Jahren eine außerordentlich ausgedehnte war, hat in leßter s sehr abgenommen, diese Erscheinung ist einerseits auf die hohe staatlihe Produktions- abgabe, anderseits auf das Sinken des Chrompreises infolge gesteigerten Angebots aus Neuseeland zurückzuführen.

Mangan kommt als Weihmangan (Pyrolusit) und als Hart- mangan (Psylomelan), als Manganit (Braunstein), als „Waad“ und als Manganspat (Dialogit) vor. Pislomelan wird wenig erzeugt, da der Preis ein geringer i und die Transportkosten zu hoch zu stehen kommen. angan Model ih in gewissen Mengen in Lagern und Gängen im größten Teile Mazedontens, bauptsählich als Be- gleiter der Bleierze vor. Das wichtigste Manganwerk ist das Allatinishe in Izvoro bei Kassandhra, das Manganspat verarbeitet. Doch hat dieses Werk in der lezten Zelt den Betrieb etwas ein-

geshränkt und \sich mehr auf Blei und Eisenktesbearbeitung verlegt,

da in den Mangangruben das Grubenwasser allzusehr zugenommen hatte und die Wasserförderungêsmaschinen threr Aufgabe niht mehr gewachsen waren.

Eisen ist in ziemlich großen Mengen vorhanden. Doch fehlt in der Nähe des Eisens das notwendige Brennmaterial, die Kohle. Der einzige Ort, wo Noteisenerz („Hämatit“) und Kohle zusammen aufs- treten, liegt auf der Kassandhra-Halbinsel. Eine Eisenbearbeitung lohnt \ich hier gegenwärtig niht, da die notwendigen Transportmittel und, wie gesagt, zum Teil die nötigen Brennmaterialien fehlen. Hierzu kommt der niedrige Eisenpreis, der die Gestehungskosten kaum decken würde. Auch fehlt es an Gelegenheit und Mitteln, um das Metall zu bearbeiten. Eisen kommt als Hämatit (Roteisenstein), Limonit (Braun- eisenstein), Siderit (Ellenpa), Magnesit (Magneteisenstein), ferner als Ocker und in Schwefelverbindungen als Schwefelkies, Pyrit und Markasit vor. Aus Markasit könnte gut durch Auslaugen Eisen- vitriol gewonnen werden und auf diese Weise teilweise die aus Stalien in großen Mengen erfolgende Einfuhr erseßt werden, Bet der Mächtigkeit und günstigen Lage des Markasit könnten im Durch- schnitt täglich 15—20 t bebufs Vitriolgewinnung und Schwefelsäure- fabrikation: abgebaut werden. Ueberdies befinden \ich in der nächsten Nähe der Markasitlager, hauptsächlih bei Gewgelii und Ljumniya natürlihe Flutanlagen, die durch die Bäche gegeben sind.

Magnesit tritt in sehr großer Menge zutage. Die Halbinsel Chalkidike, wo in Jahre 1906 ein neues Becgwerk nebst den not- wendigen Rostöfen angelegt worden ift, bildet die hauptsächlichste Fundstätte; besonders große Quantitäten befinden sich auf der Land- zunge von Hägion Oros, wo sie als fteile Wände in das Meer hineinragen. Eine Ausbeutung dieser Magnesitkomplexe wäre gewiß außerordentlich lohnend; doch bilden diese auf der genannten Lands zunge Vakufeigentum.

Steatite befinden {G in der nähsten Nähe von Saloniki

und sind auch sonst auf der ganzen Halbinsel verbreitet. Die Be-

d findet größtenteils in Saloniki für den Lokalkonsum an eife statt.

Asbest kommt in allen Spielarten vor, wie Bergholz, Berg-

leder, Amiant und Asbest, wird aber bis zum heutigen Tage weder

ausgebeutet noch exportiert. Die größten Mengen finden sih bei

Gewgeliti, Saloniki, Boros bei Gewgelit, Vassilika, Gallatista und im Sandschak Selfidje.

Staatsanzeiger.

1907.

An Kohle if nur Braunkohle jüngeren Datums vorhanden, die für industrielle Zwecke wegen allzu geringer Heizkraft nit zu ge- brauen ist, Besseres Brennmaterial if nur in geringen Mengen zu finden. Viel Kohle ist im Kasa Seres und im Wilajet von Uesküb, namentlih in der Gegend von Kratova bei Probistip vorhanden. Jn Gewgelii war bereits ein Kohlenbergwerk von 115 m Schachttiefe Oen doch lieferte es im allgemeinen unzulänglihes Brenn- material. - “-

Schwefel findet sich teils kristallinisch teils als eine Art vul- kanisher Schwefel in der Gegend von Kezko (8 Stunden westlich von Gewgelii) und in der Nähe von Kratova in großen Mengen vor. In Kratova wurde eine Schwefelgrube bereits vor 3—5 Jahren von der türkischen Regierung betrieben, aber bald aufgegeben. Erwähnens- wert ist, daß die Produkte in Karawanen durch Kamele direkt nah Konstantinopel n eas und dortselbst zur Schießpulverfabrikation verwendet werden. Eine industrielle Verwertung des Schwefels findet hier nit statt. Ein Export ist ebenfalls ausges{hlo}sen.

Arsen findet sich gediegen und in Schwefelverbindungen als M und NRealgar, ferner als Mispickel (Arsenkies) in ganz Mazedonien vor. Gediegen kommt es bei Hodza Mahallé s Külküs) vor. Auripigment und Realgar gibt es in großen

engen in NRozdan (Tykves). Auripigment wurde im vergangenen Jahre viel verkauft und zur Fabrikation der „Bachtshe Serail“ genannten Seife verwendet. Realgar wird nicht gefördert, obwohl die vorhandenen Quantitäten beträchtlihe sind. Die Schwefelarsen- eisenverbindungen, wie Mispickel, werden ebenfalls troy ihrer großen Mengen unausgebeutet gelassen. Arsenkies befindet sich in der Nähe von Saloniki bei Langaza, Sariar, Kurfaly und in Kasa Avret-Hissar.

Dach schiefer wird in Papadia bei Krivolak an der Bahn- \strecke Saloniki—Uesküb in großen Mengen gefördert. Da aber Schiefer als Dachdeckunasmaterial in Saloniki nicht üblih ift, findet nur ein kleiner Export statt.

Steinsalz, das in der Türkei bekannilich ein staatlihes Mo- uopol bildet, wird gegenwärtig überhaupt niht gewonnen. Große Mengen von Steinsalz finden sch in Slansko bei Krusevo, Wilajet Monaslir. Außerdem sind an einzelnen Stellen Salzquellen, nament- lich in Albanien vorhanden. Meersalz wird in Kitros und anderen am Ufer gelegenen Orten für RNehnung der Dette Publique ge- E Das gewonnene Salz dient aus\chließlich dem Inlands- onsum.

Gips findet \sich überall, speziell aber in kristallinisher Form als Marienglas in der Gegend von Monastir vor, wo es von der dortigen albanesishen Bevölkerung hin und wieder ausgebeutet und im Innern des Landes verkauft wird.

Außer den bereits genannten werden noch an mehreren anderen Stellen in Mazedonien edle und unedle Metalle gefunden, die aber infolge der Beschränkung, welche das alte Minenreglement dem Berghaubetriebe auferlegte, unbenußt geblieben sind, obglei deren Ausbeutung gewiß ein höchs lohnendes Resultat verspricht. So find Erze der verschiedenen Art an folgenden Stellen vorhanden im Wilajet von Saloniki, im Kasa von Gewgelii, wo Bleierze in größeren Quantitäten, ferner Fahlerze und Stephanite (Silbererze) und auch Kupfer als Schwefelverbindung (Chalkopyrit) fich vor- Riga ¿Inke Zinkerze (Helvine) und andere Silikate treten ebenfalls

ort auf.

Außerdem kommt in der eben genannten Gegend au} Marmor in ziemlich großen Mengen und in den {önsten Variationen und Farbenschattierungen, insbefondere riner, rotgeaderter und gefleckter Marmor vor. Das Vorkommen dieses edlen Gesteins is dort noch lens unbekannt, eine Ausbeutung würde gewiß ein gutes Ergebnis

efern. j

Im Kasa von Gewgelii finden sich auch Ablagerungen von fristallinishem S{wefel in großen Quantitäten, ferner Braunkohlen- chihten bei Boros, endlih Steatite und Asbeste. Eine Ausbeutung dieser Mineralien hat bis heute nit stattgefunden.

Erwähnenkwert ist noch, daß in demselben Gebiete im Gerölle der Flüsse Halbedelsteine, wie Achate, Chalzedone, Jaspis in mehreren Nuancen und große Rauchtopaskristalle in reihen Mengen vorhanden sind.

Im Kasa von Avret-Hissar (Külküs) sind gediegener Arsen, ferner Antimonit, Blei, Rotkupfererz, Wismut, Arsenkies, Seck Hämatit, Limonit, Siderit und Eisenocker, ferner von Halbedelsteinen Granaten in kristallinisher Form als Rhombendodekaeder in Gneis vorkommend, häufig auftretende Mineralien, die ebenfalls bisher un- benußt geblieben sind.

Das Kasa von Zihna ist reich an Bleierzen, Eisen und Mangan- erzen sowie au an Arsenkiesen, die hier und da goldhaltig sind. Zu erwähnen sind noch die ausgedehnten Sch&lacktenhalden von rein- metallisher Schlacke, bestehend aus 629/69 Eisen und 30 bis 36% Reinarsen. Das wertvolle Metall liegt demnach sozusagen verkauf- bereit da und wartet nur auf den, der die Ausbeutung übernehmen will. Hierzu wäre bei der Shlacke nur eine einfahe Bewilligung, keineswegs eine staatliche Bergbaukonzession notwendig.

Im Kasa von Seres sind Bleierze, Kadmine, Zinkblende, Antimon in noch völlig unausgebeutetem Zustande vorhanden. Auch Braun- kohle tritt in ziemlich großen Quantitäten auf.

In der Gegend von Uesküb, in der Richtung gegen Mitroviza finden ch Ablagerungen von Chrom, Antimon, Blei, Schwefel und Kallohrom (Rotbleierz).

Gegen Kumanova zu gibt es Silberbleierze, Zink als Zinkblende, Schwefel in großen Mengen, Kupfer und Lignite (Braunkohle).

In der Gegend des Olympos finden ih größere Akkumulationen von Chromerzen in Serpentingestein, ferner Kupfererze (Notkaupfer und Chalkopyrit), endlich Malachit und Azurit als untergeordnete

Erze vor. reihlihen

Asbest, Gips, Mengen vor.

[uf der Halbinsel Chalkydike befinden sich Fundstellen von Bleit- und Kupfererzen in Verbindung mit Zinkblende (Sphalerit), dte bereits den Römern bekannt waren und von thnen auch reilidst ausgebeutet wurden. Als Beweis hierfür können die Ueberreste auf- gelafsener römischer Bergwerke angesehen werden, welche als „Halden“ und „Bingen“, ferner unterirdisch als Stollen und Schächte

sihtbar find.

und Steatite kommen ebenfalls in

Ausschreibungen. Der Bau einer Hohdruckwasserleitung in Mallniß (Kärnten) wird von der Gemeindeverwaltung ausgeschrieben. Die Eröffnung der Angebote findet am 16. Dezember 1907 in der Ge- meindekanzlei in Mallnitz statt.

Bedarf an F euect l Egernten in Wels (Ober- österrei ch). Die Feuerwehr in Wels hat nachstehende Anschaffungen beshlofsen: Eine, Dampivroe im Preise von 11 140 Kronen, einen Tenderwagen im Preise von 6500 Kronen, einen Rüstwagen im Preise von 4000 Kronen, eine Saugsprize im Preise von 1300 Kronen, Montur für 1600 Kronen. (Oesterr. Zentral- Anzeiger für das öffentl. Lieferungswesen.)

Bau einer Wasserleitung in Andenne (Belgien, Prov.

Namur). Los 1: Reservoirs; ‘Mauerwerk ; Anschlag: 35 784 Fr. Kaution: 3000 Fr. Los 2: Hebewerk usw. Frist ür Angebote;