1907 / 290 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

weil ja die gesezlihen Bestimmungen, die in der Provinz Hefssen- Nassau bestehen, im wesentlichen niht geändert werden sollten, und ih auch nit geglaubt habe, daß die Provinz Hessen-Nafsau selbst den Wunsch hegen könnte, Aenderungen herbeizuführen, die immer einen erbeblihen Eingriff in die historisch gewordenen wirtschaftlichen Verhältnisse bedeuten würden.

Nun hâtte ich ja allerdings auf den im vorigen Frühjahr aus- gesprochenen Wunsch hin naträglich noch eine derartige Anhörung eintreten lafsen können. Jh habe mir aber gesagt, daß die Pro- vinziallandtage in der Regel erst im Frühjahr tagen, und daß also, wenn ich nun noch die Provinziallandtage gehört hätte, die Verab- \chiedung des Entwurfes um ein ganzes Jahr verzögert werden würde. Das schien mir doch mit Rücksicht auf den vielfa ausgesprochenen Wuns, daß die Verabschiedung nah Möglichkeit beschleunigt werden möchte, niht angängig.

Nachdem das Haus den Geseßtentwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen hatte, folgte die Beratung des Antrages der Abgg. Bachmann (nl.) und Genossen:

die Königli®e Staatsregierung zu ersuchen , einen Geseß- entwurf vorzulegen, durch den gemäß Artikel 98 der preußischen Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 die Verhältnisse der niht zum Richhterstande gehörigen Staats- beamten einheitlich und den veränderten Zeit- verhältnissen entsprechend geregelt werden.

Abg Frit\ch (nl): Die im Artikel 98 der Verfassung zu- gesagte Regelung der Verhältnisse der niht rihterlihen Beamten, die die Staatsbeamten gegen willkürliche Entziehung von Amt und Einkommen {hüten sollte, ist leider noch immer nicht erfolgt. Seit Erlaß der Verfassung find aber große Umwälzungen auf politishem, wirtschaftlihem und kommunalem Gebiete eingetreten ; es if die Selbstverwaltung durchgeführt, es sind Landwirtschafts- kammern usw. geschaffen worden, es is das Reich gegründet, ein einheitlides bürgerlihes Reht geschaffen, eine einheitlihe Ge- werbeordnung und Strafprozeßordnung usw. durchgeführt worden. Alle diese Verhältnisse haben auf die preußishen Beamten eingewirkt ; es bedarf eines großen Studiums, um {sich in dem Wirrwar der heutigen Gesetzgebung zureht zu finden, um zu überseben, welche ge- feßlihen Bestimmungen dur neue erseßt sind usw. Alles dies ver- stärkt den Wunsh nah dem Erlaß eines Gesetzes zur Regelung des Beamtenrehts. Es muß den Beamten ein größerer Schuß in dem Disziplinarverfahren gewährt werden. Es können jeßt Disziplinar- strafen von Vorgeseßten verhängt werden, ohne daß die Gründe dafür angegeben zu werden brauhen. Wenn au die preußischen Disziplinarbehörden unparteiisch urteilen, so bedürfen doch die Be- \huldigten eines stärkeren Schußes. Als zweite Instanz im Disziplinarverfahren entscheidet lediglich das Staatsministerium, das nur nach den Akten urteilt, ohne daß eine mündlihe Verhandlung stattfindet. In dieser liegt aber ein großes Gewicht für eine unparteiishe Behandlung. Für die Unterbeamten besteht noch immer die Arreststrafe; sie ist aber nur für die militärish organisierten Beamten angebraht. Jn fozialer Beziehung wird da- dur der Unterbeamte herabgedrückt, obwohl er an Pflichttreue E hinter allen anderen Beamtenkategorien zurücksteht. Es wäre also nur ein Akt ausgleihender Gerechtigkeit, wenn die Arreststrafe auf- gehoben würde. Im November 1904 hat das Haus bereits auf meinen Antrag beschlossen, die Regierung zur Aufhebung der Arrest- strafe aufzufordern. Der Minister des. Innern von Hammerstein er- widerte, daß ein R Ie! ausgearbeitet, aber im Staats- ministerium nit beschlossen sei. Seitdem haben wir von der An- gelegenheit nihts mehr gehört. Durch ein Wiederaufnahmeverfahren müßte ferner ein Beamter wieder in sein Amt eingeseßt werden können. Auch das Herrenhaus hat in einer Resolution eine baldige Aenderung der preußishen Disziplinargesetze gefordert. Jch bitte um Annahme meines Antrages.

Abg. Dr. von Woyna (freikons.): Meine politishen Freunde find niht ohne weiteres geneigt, den Antrag in dem weiten Umfange an- zunehmen, wie ihn der Vorredner präzisiert hat. Entsprehend der allmählihen Entwicklung des konstitutionellen Lebens in Preußen ist auch unsere Beamtengesetzgebuna entstanden, und diese allmähliche Entwicklung halten wir für glücklich. Wir geben durchaus zu, daß das Disziplinarverfahren gegen Beamte verbessert werden muß. Wenn ih der Antrag darauf beshränkte, würden wir ihn ohne weiteres an- nehmen. Wir erkennen auch an, daß die Festlegung der Arreststrafe gegen Unterbeamte, ferner der Mangel eines Wiederaufnahmeverfahrens bei disziplinarisch abgesezten Beamten einer Regelung bedarf. Aber in dem weiten Maße, wie der Vorredner vorgeht, können wir seinen Wünschen nit entsprehen. Wir sind überzeugt, daß im großen und ganzen die Gesetzgebung den Beamten cin gediegenes und behaglihes Heim gegebèn hat, und daß eine solche eingreifende Neugestaltung ein großes Wagnis wäre.

Abg. Cassel (fr. Volksp.) erklärt, daß er die ausführlichen Dar- [egungen des Abg. Fritsch in vollem Umfange untershreibe, und daß feine Freunde den Antrag annehmen würden, Ein Geseß über die Regelung der Beamtenverhältnifse zugesagt. Hindernisse dagegen lägen nicht vor, der Antrag bewege \i auf demselben Boden wie \chon früher angenommene Anträge.

Abg. Stackmann (kons.): Meine Fraktion steht dem Antrage \ympatbish gegenüber. Die außerordentlih großen Schwierigkeiten, die seiner Verwirklihung gegenüberstehen, sind aber niht zu verkennen, z. B. ob es mögli sein wird, dem Antrage in absehbarer Zeit Folge zu geben. Gerade weil wir den Wunsch hegen, die Tendenz des An- trages zu unterstüßen, möchte ih bitten, die Maßnahmen des Antrags nicht zu weit auszudehnen. ftimmen.

sei {on in der Dos j

Unter diesem Vorbehalt werden wir dafür |

Abg. Dr. König (Zentr.): Es wundert mich zunächst sehr, daß die |

Staatsregierung dem Antrage so wenig Interesse entgegenzubringen

scheint; das müßte doch im Interesse der Beamtenschaft geschehen. ! u Die Kommission wird sh auch mit der Frage zu beschäftigen haben, In dem Seset kann es sih natürlich nicht um Details, sondern nur um Festsetzung von allgemeinen Grundsäßen handeln. Lediglih wegen formeller Bedenken darf diese materielle Regelung nicht hinaus- |

(Am Negierungstishe if während dieser Zeit niemand anwesend.)

¿schoben werden.

Einer \{chleunigen Regelung bedarf vor allem die

inführvng eines Wiederaufnahmeverfahrens im Disziplinarverfahren. |

Einem Antrage darauf von mir hat das Haus einmütig zugestimmt.

Fh werde bei der Etatsberatung eingehender darauf zurückfkommen. |

niht în

Finanzielle Gesichtspunkte kommen dabei Gerechtigkeit und der

fondern nur ideelle, Gesichtspunkte der Ehre des Beamtenstandes. Cin unschuldi muß kraft Rechtens wieder in sein mt eingeseßt können. Die Regierung müßte baldigst diesem Wunsche des Hauses Rechnung tragen. Das gleiche gilt von der Aufhebung der Arreststrafe, die von den Beamten selbst gewünscht wird. Die Regierung Yat zugegeben, daß die Arreststrafe nur noch in fehr seltenen Fällen angewendet wird. Ein Beamter, der niht dur eine Geldstrafe auf den rechten Weg zurückgeführt werden kann, wird auch durch die Arreststrafe niht tazu gebraht werden, und wenn si ein Beamter doch als untauglih erweist, kann er aus dem Amte entfernt werden. Die Reichspostbeamten sind 1873 von der Arrest- strafe befceit worden ; wären sie noch preußishe Beamte, unterständen fie diesér Strafe noch heute. Den ganzen Lebznsaewohnheiten unserer Beamten ertspricht die Arreststrafe niht mehr. Jn dem Disziplinar- geseze im Reiche ist bereits ein geordnetes Verfahren eingeführt, in der Disziplinarkammer und im Diéziplinarhof überwiegt das richter- lihe Element ; in Preußen dagegen ist es umgekehrt.

Abg. Peltasohn (fr. Vgg.): Meine Freunde stimm:n dem An- trage zu, ganz im Segen zu dec Haltung des Herrn von Woyna ; wir meinen auch, daß der Abg, Stackmann seinen bedingten Wider- spruch fallen laffen könnte, denn es handelt fi nur um die Aufstellung einheitliher Grundsäße, wobei auch die Fragen der Besoldungsordnung, des Aufrückens in die Gehaltsstufen usw. beahtet werden müßten.

werden

Betracht,

Ì id zusammengefaßt werden. Es : els die im Reichsgeseß bereits ge- Preußen gibt es viele zerstreute Bestimmungen

alte Verordnungen. Das Disziplinargeseß ist durchaus veraltet, es beshränkt die Beamten in der Wahrnehmung threr staatsbürger- lichen Rechte. Auf Arreststrafe und Einführung eines Wiederaufnahme- verfahrens gehe ich niht näher ein, nahdem sich die Vorredner eingehend darüber ausgesprohen haben. Es wird ferner zu pen sein, wie weit eine Oeffentlichkeit des Disziplinarverfahrens zuzulassen sei. Die Oeffentlichkeit wird zwar niht allgemein eingeführt werden können, aber in gewissen Fällen wird sie dem Beamten selkst erwünscht sein. Die Disziplinarbehörde darf nit ein größeres Plenum fein, weil desto geringer die Nechtsgarantie ist, je größer das Plenum ist. Die Verantwortung des einzelnen is in einem kleineren Kollegium, in welchem die Richter überwiegen müßten, größer. NReformbedürftig ist auh die zweite Instanz, in welcher jeßt das Staatsministerium e entscheiden hat. Ich bitte Sie, den Antrag Bachmann anzu- nehmen.

Der Antrag Bahmann wird mit großer Mehrheit an- genommen. Der weitere Antrag der Abgg. Bachmann (nl.) und Genossen auf geseßliche Regelung der Haftung des Staats, der emeinden usw. für den von ihren Beamten verursachten Schaden wird auf Wunsch der Antragsteller von der Tages- ordnung abgeseßt.

Es folgt die Beratung des Antrags der Abgg. Hammer (kons.) und Genossen:

„die Staatsregierung zu ersuchen, tunlihst bald einen Gefeßz- entwurf zwecks Abänderung des Geseßes vom 18. Juli 1900 die Besteuerung der Warenhäuser betreffend dahin gehend vorzulegen, daß die Besteuerung nah dem Jahresumsaß und unter Berücksichtigung der Höhe des Anlage- und Betriebskapitals erfolgt in der Weise, daß der Steuersaß außer mit der Höhe des Umsaßes au mit derjenigen des Anlage- und Betriebskapitals steigt“.

Abg. Hammer (kons.) begründet seinen Antrag : Bei der vorjährigen Etatsberatung hat bereits Abg. Freiherr von Erffa im Namen unserer clit) angekündigt, daß wir eine Verbesserung des Warenhaus- teuergestßes beantragen würden. Das bestehende Warenhaus- das auf einem Antrag des Abg. von Brockhausen beruhte, hat seinen Zweck, den {wer bedrohten ODetail- handel vor der Vernichtung seiner Existenz durch die vom Großkapital unterstüßten Warenhäusir zu bewahren, nicht erfüllt. Das Gesey läßt nur die Besteuerung von 20 9% des gewerbestcuerpfliwtigen Ertrages zu. Wir haben uns über- legt, ob wir auf dem Boden des Gesetzes weiter arbeiten oder einen neuen Weg für diese Besteuerung finden sollen. Durch Gesetz ist den Kommunen erlaubt, ihrerseits die Gewerbesteuer zu reformieren, und in 13 Musterordnungen find vom Finanzministerium ausgezeichnete Dir:ktiven für den Ausbau in den Kommunen aufgestellt worden. Es wird füc Sie (zur Linken) von Interesse sein, daß auch der Abg. Funck das Betriebskapital als Norm für die Bemessung der Gewerbesteuer zulassen möchte. Auch Herr Geheimrat Struß vom Finanzministerium hat einer Reform der Gewerbesteuer das Wort geredet, welche das Anlage- und Betriebskapital erfaßt. Daraufhin habe ih eine Auf- stellung ausgearbeitet, die auch einem tüchtigen Steuerkontrolleur vorgelegen hat. Die Ergebnisse des amtlihen Statistishen Bureaus haben für 1901 109 Warenhäuser, für 1905 93 Waren- häuser und für 1906 90 aufgezeihnet. Daraus könnte man \chließen, daß die Warenhaussteuer in unserem Sinne gewirkt habe. Die Bewegung von 1901 bis 1906 läßt aber nur \{hließen, daß die Warenhaussteuer neue Unternehmungen hintangehalten und daß in einigen Warenhbäusern bestimmte Warengruppen ausges{chieden sind, um den Begriff des Warenhauses auézuschalten. Das Statistische Bureau hat die Durchschnittsergebnisse der Steuer für 1901 auf 28 000 , für 1905 auf 23 000 K und für das Berichisjahr 1906 wieder auf mehr als 28000 M ermittelt, sodaß also die weitere gontae Entwicklung der Warenhäuser durch die Steuer niht mehr eeinflußt ersheint. Ganz besonders wichtig ist aber die amtliche Feststellung, daß neuerdings ein ganz beträchtliher Rückgang der Kleingewerbetreibenden zu verzeichnen ist. 1901 kamen auf 10 000 Ein- wohner 206 felbständige Kleingewerbetreibende, 1905 noch 205 und 1906 nur noch 202. Ganz besonders auffällig ist dec Nückgang für Berlin, wo die entsprehenden Zahlen lauten: 274 261 256. Der Warenhausverband hat nachweisen wollen, daß die Handbetriebe seit 1883 fich in erheblih größerem Maße als die Bevölkerung ver- mehrt haben, aber eine genaue Prüfung ergibt, daß von 1901 bis 1907 eine Verminderung dieser Betriebe uw ca. 115 000 stattgefunden hat. Wird nun nicht allein der Jahresumsaßz zu einer Besteuerung heran-

Die ganze Materie mu gibt eine ganze Reibe solcher res And. Jn un

\teuergeset,

und Betriebskapitals, so kann von einer Prohibitivsteuer keine Nede sein. Nebenbei gesagt würde ih persönlih dafür plädieren, daß die Warenhaussteuer zu einer Finanzsteuer für die Kommunen wird. Die Gastwirte müssen außer der Gewerbesteuer auch noch eine Be- triebs- und Lustbarkeitssteuer zahlen, die man eher als ungerecht- fertigt ansehen könnte. Es ist überhaupt nicht rihtig, daß die Waren- häuser für thre Schankbetriebe die Konzession bekommen und dadur die Gastwirte schädigen. Jch beantrage, unsere Resolution

Kommission für Handel und Gewerbe zu überweisen.

handel, und sind deswegen gern bereit, allem zuzustimmen, was ihre Konkurrenz etwas zurückshraubt. Wir wollen gern in der Kommission für Handel und Gewerbe an der endgültigen Gestaltung des Auge Hammer mitarbeiten. Die Warenhaus- steuer hat ihren Zweck nicht erreicht.

ziehen eine andere Konsequenz daraus, wir wollen die Steuer so vershärfen, daß damit etwas erreiht wird. Im Gegensatz zum Abg. Hammer wünshe ih niht, daß die Warenhaussteuer eine Finanzquelle für die Kommunen wird, sondern daß sie auch weiter zur Steuerentlastung der kleinen Gewerbetreibenden dienen soll.

ob die Warenhausfteuer niht auch auf die großen Wareneinkaufs- vereine mit ihren Hunderten von Filialen, wie z. B. denen in Görli, ausgedehnt werden soll; wir haben aus Kottbus einen Not- schrei darüber gehört. Ich will kurz die Bedenken streifen, die be- züglih des Antrages Hammer in der Kommission erörtert werden müssen. Zum Anlage- und Betriebskapital gehören ja auch die Grundftücke und das Inventar, das sih auf viele Millionen beziffern kann. Wie nun, wenn die Warenhäuser dazu übergehen, einfach zur

* Miete zu wohnen? Bisher waren die Warenhäuser durch die Unter-

perurteilter Beamter

einmütigen :

stüßung der Großbanken ja auch in der Lage, über so viel Betriebs- kapital zu verfügen, daß sie ihre Einkäufe bar bezablen konnten. Wenn nach dem Anlagekapital besteuert wird, ist es möglich, daß die Warenhäuser dazu übergehen, Kredit zu nehmen, um weniger Betiriebs- kapital zu haben. (Zwischenruf rechts.) Ich kann mir nicht denken, das jemand ein Betriebskapital versteuert, das er nicht hat, Das Schlimm|te sind die Ramschbasare. Meine Freunde stehen dem An- trage sehr sympathisch gegenüber; wir werden gern mitarbeiten, damit etwas herauskommt, was die Warenhäuser auch wirkli trifft und dem kleinen Gewerbestand die Konkurrenz erleihtert. Wenn uns das gelingt, werden wir uns freuen, daran mitgearbeitet zu haben.

Abg. Dr Ger (cel (fr. Voiksp.): Das Warenhaussteuergeseß soll nicht genügt haben, weil die Steuer zu niedrig ist. Daraus geht hervor, daß die Warenhaussteuer eine Erdrosselungssteuer fein sol. Das darf sie aber nicht sein, weil Gewerbefreiheit herrsht. “Wir wollen die Gewerbefretheit aufrecht erhalten.

Steuern follen Mittel {hafen für allgemeine Zwedcke, aber niht den

Nebenzweck verfolgen, eine Art des Gewerbebetriebs zu erdrofsseln. Die Tendenz des A=trages geht klar dahin, auh die Warenhäuser zu treffen, die bei einem großen Anklage- und Betriebskapital nur einen ganz geringen Nuyen haben. Eines der größten Warenhäufer hat nur cinen Gewinn von 7 9/6 erzielt; die Behauptungen von ven großen Gewinnen über 15 0/9 find also übertrieben. Die statisti-

| leihterungen der unteren Gewerbesteuerklafsen ;

gezogen, sondern der Jahresumsfaß unter Berücksichtigung des Anlage- | gber nicht gerade, die durh die Warenhäuser ges{chädigt werden.

1 zubauen,

| wenden.

der |

| und Betriebskapitals große Verichiedenheiten. Das ist rihtig; aber wir |

| val

| der Kaiserbasar in Berlin,

schen Zahlen des Abg. Hammer sind nicht zuverlässig Der s{limmste Feind der kleinen Handelsgeschäfte sind die kleinen Geschäfte selbst ; es werden oft ohne Kapital und ohne kaufmännische Vorbildung Ge- schäfte gearenel die sih natürlih niht halten können. Wenn keine kaufmännishe Schulung, keine Warenkenntnis da ist, ist es erklär- lih, daß die Leute niht reüssieren. Da die Leute kein Kapital haben, müssen sie Kredit nehmen und dafür eine hohe Risikoprämie bezahlen. Daraus folgt, daß solhe Geschäfte die Konkurrenz der soliden Geschäfte nicht aushalten können. Das Anlage- und Betriebskapital der Warenhäuser kann keinen Maßstab für die Ver- steuerung abgeben. In größeren Städten wird dieses Kapital jähr- lich etwa sechsmal, in kleineren Städten nur dreimal umgeseßzt. Die Warenhäuser auf dem Lande müssen viele Artikel führen, die in der Großstadt entbehrlich sind, wie z. B. landwirtshaftlihe Maschinen ; ferner kann das Warenhaus in der Großstadt ausgegangene Artikel viel leichter erseßen, als dasjenige auf dem Lande. Die Besteuerung nah dem Analage- und Betriebskapital wird also die großen Waren- häuser begünstigen, die kleinen shädigen. Wir lehnen deshalb den Antrag Hammer ab, wir versprehen uns von ihm gar keinen Erfolg. Gleihwohl find wir für Kommissionsberatung, um die Reform der Gewerbesteuer im Sinne einer Progression zu beraten. Die Be- hauptung, daß die kleineren Geschäfte durch die Warenhäuser ver- nichtet werden, trifft niht zu; sehen Sie si nur die Leipzigerstraße in Berlin/ an, nicht ein Laden ist dort mehr für Geld zu haben. Die Leute bieten 25000 4, um einen Laden zu bekommen. Ueber die Vorteile der Warenhäuser brauche ih nicht mehr zu reden. Scheiden die Warenhäuser heute aus, so scheiden sie aus zum Nachreil des Mittelstandes, der für die Warenhäuser liefern kann. Viele Artikel find erst durch die Warenhäuser eingeführt worden. Die Waren- häuser zu erdrosseln, wäre keine vernünftige Politik.

Abg. Marx (Zentr.) : Meine Freunde stehen dem Antrag Hammer durhaus sympathisch gegenüber und werden in der Handels- und Gewerbekommission eifrig daran mitarbeiten. Es wird darauf an- kommen, welche konkreten Vorschläge uns der Antrag Hammer machen wird, wenn er sih in Geseßesform gekleidet hat. ir werden die Lage des Mittelstandes nah Möglichkeit zu heben suchen; denn daß ein Mittelstand aus lauter Beamten und aus Lieferanten der Waren- häuser besteht, das wünschen wir niht. Wir brauchen vielmehr einen unabhängigen, felbständigen Mittelstand mit einer gesicherten Existenz. In Cöln war die Bevölkerung heftig erregt über Vorkommnisse bet dem Fleishvertrieb durch die Firma Tiezg, Es war zwar nicht die Firma selbst verantwortlih zu machen, aber Angestellte find des- wegen bestraft worden. Die Erroartungen, die man auf die Waren- haussteuer seßte, haben fich niht erfüllt; eine Grdrofselung war allerdings nit beabsihtigt und niht angebraht, denn das hätte mit der Neichsgesezgebung im Widerspruch gestanden. Einen gesunden

ortshritt wollen wir niht hemmen, aber einen Forts{ritt, der chrankenlos in die wirtshaftlichen Verhältnisse eingreift, können wir nicht bloß deshalb begrüßen, weil es ein Fortschritt ist. Der Zweck aber, die Entwicklung der Warenbäuser zu verlangsamen, ift unzweifelhaft durch die Steuer erreiht worden. Die Zahl der bestehenden Warenhäuser ist für den Nückgang niht maßgebend, weil si manche infolge der leßten Geseßnovelle umgewandeit haben und nur noch eine oder zwei Gruppen von Artikeln führen. Wir müssen offen auössprechen, daß die Vernichtung der Warenhäuser nicht unsere U2bsiht sein kann. Das Geseß von 1900 hat den Charakter eines Ausnahmegesezes hon durh die Besteuerung des Umfatzes. Aber die Besteuerung des Umsatzes is ein durhaus richtiger Weg gewesen, und ih würde Bedenken tragen, eine Besteuerung nah dem Anlage- und Betriebskapital mitzumachen, wenn dadurch irgendwie die Besteuerung nach dem Umsaß beeinträhtigi würde. Ferner liegt eine Ausnahmestellung darin, daß das Gese die Bildung ge- wisser Warengruppen zur Vorausseßung der Besteuerung hat ; aber es hat sich kein anderes Mittel finden laffen. Jch halte jede Mono- polifierung und jede übertriebene Kapitalskonzentration für gefährlich für das ganze Staatsleben, das zeigt uns das Beispiel Amezikas. Die Warenhäuser haben den allgemeinen Haß und anderseits die Aufmerk- samkeit auch der Steuerbehörde dadur) erregt, daß fie eine ganze Menge kleiner selbständiger Erxistenzen vernichtet haben. Darum war das Eingreifen des Staates berechtigt, niht aber gegen die Waren- häuser als folche, sondern gegen die Konzentration des Kapitals über- haupt. Es fragt sich, ob man mit L Nee sozialpolitische Gesichtspunkte verfolgen kann. Aber wir haben ja auch die ganze Bollgesebgebung mit aus sozialpolitishen Erwägungen

ur die Warenhäuser {ind nun die kleinen Gewerbetreibenden in ihrer Steuerkraft, ja in ihrer Existenz ges{wächt worden. Von diesem allgemeinen Gesichtspunkt aus muß die Frage betrachtet werden ; es ift eine Frage der Mittelstandspolitik. Nach dem Waren- hausfteuergeses wird nun die Warenhauétsteuer verwendet zu Er- diese Klassen R

ie Kommunen hätten die Befugnis, die Warenhauésteuer selbst aus- aber nicht eine hat tas versuht. Deshalb konnte man fragen, ob man niht die Warenhaussteuer den Kcmmunen selbst über- läßt, anstatt sie für die Ermäßigung der Gewerbest:uerklassen zu vyer- Dadurch würden aber gerade die größeren Städte vor den kFleinen bevorzugt. Deshalb werden wir uns fragen müssen, ob man nicht eine staatlihe Steuer aus der Warenhaussteuer macht, tadurh würde eine gerechtere Verteilung und Verwendung möglih werden.

gemacht.

Aba Mert (feeitons.): MESEDitiscben Freitids- find bet sollen | gien M or Ausgestaltung des gefunden Kerns der Waren-

Ueberzeugung, daß die Warenhäuser s{ädlich wirken für den Klein- |

haussteuer mitarbeiten.

Abg. Lusensky (nl.): Es bestehen große Bedenken, wie der An- trag Hammer durchgeführt werden könnte, denn es bestehen zwischen den großen und den kleinen Städten in dem Umfange des Anlage- j Wir können nicht auf den Antrag ohne weiteres eingehen, find aber bereit, in der Kom- mission die Frage eingeherd zu prüfen.

Abg. E ckert (freikonf.): Obwohl gegen den Ausdruck Erdrosselurgs- steuer {hon oft protestiert worden ist, hat ihn Herr Dr. Gerschel wieder gebracht und eine Blütenlese anderer Ausdrücke hinzugefügt, wte: vernichten, vergisten und dergleihen; er hätte auch noch erdolchen sagen können. Ich möchte bitten, diefe scharfen Ausdrücke, die mit dem Antrag gar nichts zu tun haben, lieber der Presse zu überlassen. Wir wollen den Warenhäusern niht Gift cingeben, wir wollen das Geseg wirksam machen dur diesen Antrag. Das ist ein durchaus loyales Vorgehen. Daß Handwerker ih dazu hergeben sollten, an

| Tiey zu {reiben und zu fordern, daß Handwerksbetriebe in seine

Hand kommen, kann ich mir nit öenken ; es würde sonst auch hier A S3h gelten: Nur die allergrößten Kälber wählen ihre Meßger elber.

Abg. Dr. Gerschel (fr. o: Es ift die These auf,estellt worden, jede Monopolisierung der Geschäfte müsse verhindert werden. Durch die Warenhaussteuer haben Sie tatsächlich die bestehenden Waren- häuser Mone Diese haben ihren Umsaß so weit ausgedehnt, sie tatsächlih eine Monopolstellung einnehmen. Es ift nit richtig, die kleinen Existenzen durch die Warenhäuser vernihtei werden. Die Statistik beweist, daß die Detailgeschäfte sih immer weiter ausgedehnt haben. Daß die Warenhäuser den Mittelstand nicht vernichten, beweist folgende Aufstellung : bei Wertheim haben ein Ge- halt ven 3000 bis 3500 M 67 Angestellte, ein Gehalt von 3500 bis 4500 M 37 Angestellte, ein Gehalt von 4500 bis 6000 Æ, alfo das Gehalt eines Oberlandesgerichtsrats, E1 Angestellte, ein Gehalt über 6000 77 Angestellte; bci Tiey haben von 195 Angestellten nicht weniger als 15 Angestellte ein Gehalt von über 8000 A Wenn Sie dazu übergehen, die Speztalhäuser zu besteuern, dann besteuern Sie tatsächlich die Intelligenz, denn jeder kleine Betrieb hat das Bedürfnis, sih zu einem Großbetriebe zu erweitern. Abg. Marx (Zentr.) : Bei diesen Geschäften kommt es viel weniger ntelligenz als auf das Großkapital an. bg. Dr. Gerschel (fr. Volksp.): Soweit mir bekannt, sind alle aus kleinen An'ängen hervorgegangen. Eine Ausnahme machte nur und der ist verkraht, weil ihm die

auf

Intelligenz fehlte. Damit schließt die Diskussion.

| um Mitteilung, Antrages denkt.

| lichst vor j daß die Regierung aus geschäftlichen Nücksichten es nicht angenehm

| trag ein

einem Schlußwort bezeichnet es der i e E als außerordentlih erfreulich, Vertreter 1 swollend gegenübergestellt haben. 19 e bentlihen Minderheit im Haufe

daß die

¿Cl ichen Fraktionen sich dem Antrage tr großen, ememen S Wenn der Vertreter der

ih so lebhaft dagegen erklärt

habe, so sei au dies erfreulih; es werde seinen Freunden außerhalb

des Hauses übel bekommen. Der Antrag wird der Handels- und Gewerbekommission

überwiesen. : Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Präsident von Kröcher hlägt die nächste E ür Mittwoh vor mit der Tagesordnung: Jnterpellation Bach- mann wegen Aufbesserung der Beamten und erste Beratung des Polizeikostengeseßzes. j Abg. Fishbe ck (fr. Volksp.) zur Geschäftsordnung : Im Senioren- fonvent war man der Meinung, unseren Antrag wegen des Wahl- cehis mögli nos vor WeihnaGen L ab bitte bea Préfidenten i esordnung tommt, t baß er nidt auf die Lager e geshäftlihe Behandlung des

*ndent von Kröcher: Ich hatte die Absicht, den Antrag mög- L Weihnachten zur Beratung zu stellen, habe aber davon aus zwei Gründen Abstand genommen. Erstens is mir mitgeteilt worden,

de, wenn der Antrag noch vor Weihnachten beraten wird, und lveiten würde ih es niht für angemessen halten, einen Antrag von solcher politischen Bedeutung zu verhandeln, wenn das Haus nicht

ist: voll beseßt meine auch, daß bei diesem An- |

f. . Fishbeck (fr. Volksp.): Ih | pg F volles Haus da sein soll, aber wenn er auf die Tages- |

ordnung käme, würden wohl bei der Wichtigkeit der Materie die |

Handel und Gewerbe. Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie “".)

(Aus den im

Kohlenversorgung Berlins und seiner Vororte in den Monaten

Mitglieder sich für verpflichtet halten, hier zu bleiben. Anders liegt es mit dem anderen daß wir nicht unter uns blo bie Königliche Staatöregi e Kön e Staatsregierung. | \äftlicen Gründen vor Weihnachten es nicht mehr machen kann, fo sehe ih zu meiner Freude daraus, daß e Rees zu peleitans e Regierung daran 1 es nun in cen Wünschen liegt, es noch nit jeßt zu tun, so geben wir nah und verzihten auf die jeßige darauf, daß der Antrag möglichst in nachten verhandelt wird.

kfonvent den Wunsch ausgesprochen, zur Verhandlung zu bringen. sidenten nicht geht, so bedaure ih doch lung dieses Antrags hinausgeschoben wie möglich nach Weihnachten zur Verhandlung kommt.

rechtsfrage möglihst bald hier verhandelt wird. Präsidenten glaube ich dahin deuten zu bereit ist, in einer späteren Zeit Erklärun abzugeben.

Mont stellt us eisteut war, 1 etnen Mitrag zu stellen, denn wir wollten abwarten, welche Grklärung

fommen würde.

zember, 2 Uhr. M rung der Beamtengehälter; Polizeikostengeseß.)

d. Selbstverständlih liegt uns daran, ry iten tend I Dee hauen i [iti ion stattfindet, und dazu ge S dn Wenn diese erklärt, daß sie aus ge- e bereit ist, sich an diesen Wir müßsen darauf Wert legen, daß beteiligt und ihre Ansicht darlegt, und da

Behandlung, legen aber Wert der ersten Stßung nah Weihs-

bg. v eim (fons.): Wir haben in dem Senioren- e A L ( den Antrag so bald wie mögli Da es nah der Erklärung des Prä- jeden Tag, den die Verhand-

wird, und hoffe, daß er so bald

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Ih möchte au, daß die Wahl- f 7 ñ Bar Die Erklärung des können, daß die Regierung en über ihre Stellungnahme Deshalb verzichten wir vor Weihnachten darauf.

Fch kann mich den Vorrednern an- da eine Grklärung der Regierung in auch unserseits

Abg. Dr. Porsch (Zentr.) : bemerke aber, daß wir,

zunächst darauf verzichtet hatten,

Nächste Sitzung Mittwoch, den 11. De-

luß 31/4 Uhr. Séhluß 31/2 Uhr ahmann wegen Aufbesse-

(Interpellation

Fanuar bis Oktober 1907.

———

A. Zufuhr an den Bahnhöfen und Häfen in Berlin

B. uhr (abzüglich des Versands) B Bn S bbfen und Häfen uer

a. Empfang |

mit der Eisenbahn t |

auf dem Wasserwoege t t |

Zusammen

| b. Versand Verbleiben

halb des Weichbildes von Berlin*®)

auf dem Wafsserwege Zusammen

k t

mit der Eisenbahn t t t

Steinkohlen, Koks und Briketts: Englische Westfälische. . .. Sädsishe . . …. Oberschlesische . . . Niederschlefishe . .

| !

544 793 642 273 99 072 233 930

K 5 615 335 358 1033 743 18 549

97 480 134 858 5 615 698 385 149 459

305 545 173 986 7 181 732 024 84 254

252 951 29 141 286 329 17 213

52 594 144 845 T 181 445 699 67 041

596 659 231 842

5 523 928 797 163 241

45 614 2 088 92

104 946 4 763

168 004 997 772 2 083 565

usammen . . . | 1085 793 Braunkohlen und Briketts: Böhmische . . Pre | Briketts u. sächsische) Kohlen .

14 289 10 180

1 037 079

786 1037 865 544 | 4 178

717 360 585 630 1 302 990

157503 | 1926 062

13 488 424 259 75 23 467

12 179 1 309

424 299

24111 | 1032 893 215 3 963 23 467

398 4 972

3 634

|

|

|

24469 |

1055002 | |

11510 | 1066512

Zusammen . .

*) Adlershof-Alt-Glienie, Fohannisthal, Pankow-S{hönhausen, Wilmersdorf-Friedenau.

Rußland.

Zollfreie Wieder einfuhr vonSädcken, worin Knochen- kohle ausgeführt war. Der Finanzminister hat allgemein die zollfreie Wiedereinfuhr von leeren Säden, worin Knochenkohle aus Rufiland ausgeführt worden ist, mit der Maßgabe gestattet, daß bei der Ausfuhr und Wiedereinfuhr dieser Säcke die Regeln vom 14, März 1894 über die zollfreie Wiedereinfuhr von Säcken, worin Korn aus Rußland ausgeführt worden ist, mit allen dazu ergangenen Er- gänzungen Anwendung finden. (Zirkular des Zolldepartements vom 15, Oktober 1907, Nr. 31536.)

ulassung der Gesellshaft „The Anglo- rench Public s e Company, Ltd.“ zum Geschäfts etrieb in Brasilien. L, m „Diario Official“ vom 26. September d. I. if ein Defre des Füibenten der Vereinigten Staaten von Brasilien vom 12. Sep- tember d. J. veröffentliht worden, durch das «The Anglo - French Public Works Company, Ltd.“ zum Geschäf18betrieb in Brasilien zu- elassen wird. Das Unternehmen hat in der üblichen Weise einen evollmähtigten mit unbeschränkter Vollmacht in Brasilien zu bes stellen und si bezüglich aller Handlungen im Gebiete der Nepublik den Gerichten des Lands zu unterwerfen. Ferner dürfen die Saßungen nur mit Genehmigung der Bundesregierung geändert werden, und die Zulassung erfolgt ohne Beeinträchtigung des Prinzips, wonach die Ge- sellschaft den Engen des brasilianishen Rechbts über Aktien- esellihaften untersteht. 4 vi Aug der gleichzeitig veröffentlichten Gründungsurkunde und den Statuten, d. d. London, 6. und 7. März 1907, ergibt sich, daß das Kapital der Gesellschaft, die ihren Siß in England hat, 50 000 Pfd. Sterl. in 9000 Vorzugsaktien zu 5 Pfd. Sterl. und 10 000 einfachen Aktien zu 1 sh. beträgt. Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, öffentliche Arbeiten auszuführen, Eisenbahnen, Docks, Hafenanlagen zu bauen und zu ver- bessern, jedwede Industrie- oder andere Unternehmungen zu betretben sowte Agenturge| Ge zu übernehmen usw. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Rio de Janeiro.)

Dominika.

olltarifänderungen. Nach einer Verordnung vom 12. April d, Jr. 4/1907) werden Kreide, Schlämmkreide_ und Kalk zum Gebrauche bei der Herstellung von zitronensaurem Kalk zollfrei ein- gelassen. Ferner ist der Einfuhrzoll auf Stein- oder Preßkoble von 5 auf 1 Schill. für die Tonne herabaelezt und auf zitronensaurem

rzoll von 1 Schill 3 Pce. für den Zentner gelegt. A MENOSA he Board of Trade Journal.)

Natal.

nzgebühren für Handlungsretisende. Stempel- ab P für An E Nach einer Mitteilung des britis en Kolontalamts ist der dem Parlament von Natal, vorgelegte Gesehz- entwurf, wonach unter anderem die Lizenzgebühr Handlungsreisende erhöht und Stempelabgaben für Zollpaptere eingeführt werden sollten, von der Negierung zurückgezogen worden.

M ozambique.

if für Handelslizenzen in Beira. Am 1. September d. ari WrP der Hauptstadt dex von dir Mozambiquegesell-

Charlottenburg, Köpenick, Friedenau, Reinickendorf (Dorf), Rixdorf, Rummelsburg,

haft verwalteten Gebiete Manica und Sofala, ein neuer Larif für La Erteilung von Handelslizenzen in Krast getréten.

1 309 461 210.

Nieders{höneweide- Tempelhof,

9 949 1 060 967 459 901

Grunewald, Halensee, Lichtenberg-Friedrichsfelde, Schönholz, Spandau, Spindler8feld, Tegel,

Die jährlihen Gebühren für Handlungsreisende und Handelsagenten find dana folgende : Ag Klasse 2. Handelsagenten, mit oder ohne Geschäfts-

stelle in Beira, gleichviel ob sie fremde Häuser ver- treten oder nicht, die Waren über See für Handels- zwecke cinführen oder Aufträge au? Lieferung von über See eingeführten Waren annehmen und Dur-

Finanzdirektors sind die Zollbehörden angewiesen worden, lampen, Azetylen-, wöôhnlihe Gaslampen wie behandeln und als solhe mit 10 v. H. des Wertes zu verzollen.

unbrauchbar gemachten Deftillaten | s zolle von 6 v. H. d. Wertes unterliegen. (Bataviasche Nieuwsblad.)

Anfrage, au 1 der Verzollung erfolgt, hat die Regierung des Australishen Bundes erwidert, daß der reelle Marktwert im Sinne des § 154 des Zoll- geleßes den Preis der Waren zum heimishen Verbrau und nicht den

hat die Nummern 89 (Oelhändlerwaren), 104 (Stärkemehl), 109 L 113 und 114 (Beutel und Säcke) des Zolltarifentwurfs unverändert angenommen, ferner eine neue Tarifnummer 89 a eingefügt, die [autet : 89 a. Kindernährmittel, wie sie durch Departe-

wendung finden. Die maßen abgeändert :

Niederländisch-Ofstindien.

Zolltarifierung von Waren. Durch R undseen des

Aerogengas-, elektrische und ge- „Möbel, nit besonders genannt“ zu

bwaren und Firnisse, die aus zum gewöhnlichen Gebrauch S waren nv N ilate bereitet sind, sollen einem Einfuhr-

Australischer Bund.

estsezung des Warenwerts für Zollzwecke. Auf eine LEE f wle Art die Bewertung von Ginfuhrwaren zum Zwecke

usfuhrpreis zur Grundlage hat. (The Board of Trade JournaL) (e Zolltarif. Das ‘Parlament des Australischen Bundes 94 (Reis), 95 und 96 (Salz), bis 111 (Schmuckfedêrn, Taucheranzüge) sowie

Zum

¿ollfrei vom 6. November 1907 ab.

mentsyerordnung bezeihnet werden

(Bis zum Erlaß der Verordnung sollen die im alten Tarif als Kindernährmittel aufgeführten Nahrungsmittel zollfrei zu- gelassen werden.)

Die Nr. 112 ist gestrichen, der Zollsaß der T.-Nr. 107 soll An-

ummern 100, 103, 106 bis 108 find folgender-

All- britischer gemeiner Vorzugs- 100) Seife:

Tarif tarif a. Toilette-, feine oder medizinische vom 6. November 1907 ab: 25 v. H. des Werts oder Pfund 4 Pce., je nahdem, welcher

Zoll der höhere ift. þ. nit anderweit aufgeführt vom 6. November 1907 ab: 25 v. H. des Werts. (bisher ohne Unterschied . 25 v. H. des Werts.) 103) Stärke . C A . 24 Pce. 2 Pee. S O rei (bisher beide Artikel zusammen nach den für Stärke genannten Sägen zoll- pflichtig.) L 106) Kleidungsstücke und Bekleidung8gegenstände aus Wolle oder aus Seide, oder Wolle oder Seide enthaltend, teilweise oder ganz fertig, eins{hl. zugeshnittener Gegenstände vom 7. November 1907 ab v. Werte (bisher Kleidungsstücke und Bekleidungsgegenstände, niht anderweit vorgesehen, für den mens{- lihen Körper, teilweise oder ganz fertig, aus jedem Stoffe, der nicht Wolle oder Seide enthält, einschließlich des dafür zu- geshnittenen Stoffes, vom 7. November E (bisher andere Fassung des Textes mit v. Werte Gegenstände, niht anderweit vorgesehen, teilweise oder ganz fertia, aus Webstoffen, Filzen, Fellen oder Federn, niht in den Nummern 107 oder 137 (Bejay und Ver- zierungen) enthalten, einshließlich der da- für zugeshnittenen Stoffe, vom 7. No vember 1907 ab . . . - ._. b. Werte 30 v. H. (bisher andere Faffung des Textes.) L Die Verbrauhsabgaben für Stärke, Amylalkohol und Fufelöl find ebenfalls unverändert angenommen. (The Board of Trade

Journal). S Ferner hat das Unterhaus des Australischen Bundes

25:9. H.

für glatte

fuhr- und Ausfuhrgüter landwärts und seewärts befürdern dürfen « - „- E E Klasse 3. Handelsagenten, die in Rhodesia ansäffige Ficmen vertreten und Waren lediglid für diefes Land versenden, gleichviel ob es sich um Durchfuhrwaren, früher eingeführte oder in Beira gekaufte Waren handelt, und die ebenfalls Waren aus NRhodefia zur Ausfuhr über See versenden. . « «- « Klasse 4. Handelsagenten, die lediglih innerhalb des Gebieis von Manica und Sofala Waren umfegen, mit oder ohne Geschäftsftelle in Beira . - - « - Klasse 11. Handlungsreifende ohne Geschäftsftelle in Beira. gleichviel ob sie Muster mit sh führen oder nit, für jede Geschäftsreise . Anmerkung. ( ; ( Beira oder folhe, die \ich länger als einen Monat in halten, haben die Gebühr der Klasse 2 zu entrichten.

45

Beira aufs»

Im Tarif für Handelslizenzen sind au folgende Abgaben für )

die Einfuhr, Ausfuhr und die Beförderung von Waren im Küstenhandel vorgesehen : j; 1) Eingeführte Waren A Ausgenommen sind: i ___ d. Wertes Gold- und Silbermünzen; Kohle; Materialien für Eisenbahnen, niht unter 1 m Spurweite; Baus materialien der Nummern 11, 34, 37 und 90 des Zolltarifs; Maschinen und Geräte für die Land» wirtshaft und den Gewerbebetrieb, mit Eir.sckluß aller Materialien für den Ackerbau und Bergbau, die unmittelbar durch eine landwirtschaftliche oder Bergbaugesellschaft eivgeführt werden; mit Beschlag belegte und darauf pretsgegebene Waren; Wrackteile wie Takelung, Segel, Blockrollen, Holzteile, Anker und Ketten; von der See ange]chwemmte Gegen- stände; Gepäck, Gegenstände des persönlichen Ge brauchs und Geräte von Schifföfabrgäften un der Swiffsbesaßung; Gegenstände, eingeführt für Gejell- \haften, Vereine und Institute, denen dieses Vorrecht dur ein Abkommen mit der Mozambiquegefellschaft zugestanden is; Warenmuster mit Ausnahme von Tabak und geistigen Getränken wofür der Zoll 300 Róis nicht übersteigt. 2) Bata Waren h Ausgenommen find: i / Gold- Suk Silbermünzen ; landwirtschaftliche Erzeug- nisse des Gebtlets von Manica und Sofala, Zucker und Weingeist eingerechnet; Erzeugnisse des Bergdaus; na Rhodesia versandte Waren, welche die Eigenschaft inländischer Waren angenommen haben. 3) In der Küstenfahrt versandte oder angekommene A A N A usgenommen nd: Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Gebiets von Mauîca und Sofala, Zucker und Weingeist eingerenet; Er- zeugnisse des Bergbaus; unter der Ziffer 1 aufgeführte

Waren : N Ï ) (Boletim Official do Governo Geral da Provincia de Mogambiquse,)

De T

. 180 Milreis. | |

j Î }

| registriert unter der Firma: I. | in Krakau, | teilung VI, | Brummer in si E, E E | definitiven Konkursmafseverwalters) 12. Dezember 1907, Vormittags

Handlungsreisende "mit einer Geschäftsstelle in |

| genannten Gericht anzumelden; in i / | wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu maczen.

Drähte Zollfreiheit beshlofsen.

Konkurse im Auslande. Galizien. Konkurs ift eröffnet über das Vermögen der Jetti Buchner, Buchner, Sthnittwarenhandlun mittels Beschluffes des K. K._ Landesgerichts, Ab- in Krakau vom 29. November 1907 No. ez. S. S7. Advokat Dr. Hermann

b iforisder Konkursmafieverwalter : Provisforische ur Wabl des

Krakau. Wahltagfahrt (Termin

Januar” 1908 bei dem ist ein in Krakau Liguidie- der Ansprüche) 24. Februar

Die Forderungen find bis zum 31.

den; in der Anmeldung

10 Uhr.

rungstagfahrt (Termin zur Feststellung 1908, Vormittags 10 Uhr.

Wagenge steliung für Kohle, Koks und Briketts am 5. Dezember 1907: Ruhrrevier Dbers@lesisches Nevier Anzahl der Wagen 21 695 S715 1 696 _—

Gestellt _ Nicht gestellt

Der Privatdiskont notierte an der geiirigen Bôrse: 7/z % | (ni Î Tt a) Z E * Der vierte Mittelstandsvorirag von Dr. Wernicke, und zwar über das Thema „Der Kampf gegen die Gewerbes freiheit, Warenhäuser und Konsumvereine findet am Montag, den 9. Dezember, Abends I Uhr, im Virchowsaal des Hand» | werkechauses, Beritn C., Sophienstraße 17/18, ltail. Fintrittskarten ingang des Saales. E B Die „Rheinisch-Westfälishe Zeitung“ meidet aus Cöln: Ju der gestrigen Sizung des Walzdradhtver bandes wurde der Preis von Walzdraht um 73 „G per Toane aus 132,50 „« ermäßigt. Laut Meldung des „W. T. B.° betrugen die Einnahmen der | Desterreihishen Südbahn vom 1. big 30. November: 10 610 342 Kronen, gegen die definitiven Ginnahmen des enisprechenden Zeitraums des Vorjahres Medreinnahme 631 458 Krouen und gegen die proviso ! risen Ginnahmeu 880 946 Kronen mehx. Richüigite Ar Juli meÿr ! 799 974 Kronen. Die Ginnahmen dex Deiter reihish-Ungari=- shen Staatsbahn (österceichishes Neg) betrugen vom 1. bis 30. November: 7 630 552 Kronen, gegen die: definitiven Einnahmen des ! entipreheuden Zeitraums des Vorjahres Medhreinnahwe 391 013 Kronen, gegen A Den hen mehr 703731 Kronen. Richtig» ag: Juli mehr 162417 Kronen, ; | A, ral City (Missouri), D unaus „Afjociated Preß“.) Die hiesige Natioual Bank of S0mmerCt, i Bn Ade der Siebe hat heute ihre Schalter nicht geöffnet und it einer amtlichen Nebision unterworfen worden. Nach: den jüngsten Ausweisea ist die Bauk ihren Depositengläudigern 12 Milliouen. Dollars und anderen Banken 22 Millionen Dollars ‘huldig.