1907 / 293 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

emeinen Wahlrechts, in d wesentliches Interesse talteten freiheitlihen Vereins- Fn diesem Gedanke reiheitlihes Vereins- Forderung einer Partei ist avon ab, wie weit da Wir wollen es uns angelegen vas nicht bloß der augenblicklihen poli- sondern das alle Parteien befriedigt. Fm Gegensaß zum Vorredner beantrage rüdlih die Verweisung an eine Der vorliegende Gesetzentwurf ift, iner politischen Freunde, - solange er enthält, für uns absolut unan- eih Anlaß zu derartige Be- ter keinen Umständen ein- den Grundsäßen, die wir allezeit befolgt Auch der übrige Inhalt urch die Erklärungen und vor allem dur Andeutungen liberaler hoh gespannt waren. _ g in Preußen, Sachsen und

zumal unter der Geltung des allg

auungen [9 h ein wichtiges un

Fragen untershäße oder gar Die kommende Diskussion

die Sie, wie ih hoffe, zu einzelnen

Schluß zu ziehen, daß ih bedeutungsvolle ibnen hätte aus dem Wege gehen wollen. und die Erörterung in einer Kommission, werden mir ja noch Gelegenheit geben, hmen. Gegenwärtig und hier kann i Prüfen Sie

e tragen wollen, an einem gut und zweckmäßig und Versammlungsrecht ih, daß ein gutes recht überhaupt eine rage hängt ganz d beim einzelnen entwickelt ist. lassen, ein Geseg zu shaffen,

tischen Konstellation entspricht, Abg. Trimborn (Zentr.): ih namens meiner Kommission von 28 das efläre ih im Au eine Syrachenbestimmung nehmbar. Wir bedauern le einer solchen entshiedenen stimmung wie im § 7

Sie widerspricht haben, und die wir ni der Vorlage ‘hat uns n des Reichskanzlers, des die hoffnungsfreudigen

Führer unsere E man den Entwur Elsaß - Lothringen,

Bayern und Württemberg zu zweifellos die Gleichstell Gebiete des Vereins-

u sein darauf, daß die im Entwurf ie Verhandlungssprache in öffentlichen Vers

li der zuzulassenden Ausnahmen, in der Regel fremdsprahigen Bevölkerungs-

and schaffe, (sehr richtig! links);

zuzustimmen , sondern au das liberale Programm. (Sehr

Kern ihrer Einwendungen s aufgestellte Regel, sammlungen, vorbehalt die deutsche bestandteile einen Ausnahmezust einem Ausnahmerecht das Gerechtigkeitsgefühl, rihtig! links.) Meine Herren, dieser Deduktion ni Deutschland is ein richtig!)) Wohl gehören au: Polen, Dänen, Franzosen, die wir auch in ihrer Eigenart a den unseren renen, uns hon die Einleitung zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volks.“

nge bestreite ersammlungs- Die Stellung zu

beschließen werden, 8 Staatsbewußtsein

Bestimmungen Stellung zu ne nur die {on vorhin a scharf, meine Herren, Entwurf und helfen Si einem großen Teile der Nation lange

troy der Mängel, troß

liegen, doch einen Forts bedeuten soll und bedeuten wird.

Nationalliberalen.)

Abg. Dietrich (d. konf.) Grundlage für die Schaffun fammlungsrehts für das damit der linken Seite des Es bedarf des vertrauensvo dieser Vorlage. Nerabschiedung der Vorlage Wir halten sie für eine brauchba die Vorberatung in einer Komm erungen vorbehalte

usgesprochene Bitte wiederholen: aber auch billig und gerecht den vorliegenden e ein Gese zustande zu bringen, das von ersehnt worden ist, und das troy der Zweifel, die in ihm ritt unseres einheitlichen staatlihen Lebens (Lebhaftes Bravo! rechts und bei

ih kann troy dieses „Sehr richtig“ meinerseits reunde ausd

(Sehr richtig! rechts. Heiterkeit.) Nationalstaat, kein Nationalitätenstaat. ihm Bestandteile anderen nationalen Ursprungs Wenden, Litauer, Masuren, Bolksteile,

chten und hohshäyen, die wir zu rbeiten, das

cht folgen. der Bedenken, wie im S 7 bhaft, daß die Vorlage uns sogl eststellung gibt; a ônnen wir uns un

ber auf eine

: Der Entwurf scheint uns eine brauchbare g eines einheitlichen eih zu sein Hauses etwas llen Zusammenwirkens f dem Standpunkt in dieser Form veran

Bereins- und V Reichskanzler hat ins Debet schreiben wollen. des Hauses bet Können wir die tworten oder nit? re Gcundlage und beantragen deshalb issfion von 21. Mitgliedern, der die Versammlung eiter. haben mit der Befugnis, di {esem Leiter sollen aber die Gründe der mten verlangt wird, angegeben werden. ng zwar für vortrefflih, um Will- eg über den Leiter der Versamm- Wenn ihm die Gründe mitzuteilen Dadurch kann das Ansehen des Wir müssen einer solchen Die Vorschrift, daß kann zur Unfreiheit ja das Geschrei Fn keinem Partikulargeseße außer den eines Versammlungsleiters enthalten. wesentlihen stehen auch wir heute die Zeit gekommen is für eine einheit- ammlungsrechts für das diesem Gebiete gefichert zutreffende Vergleichung Wie irrig es ist, zu sprechen, Staatssekretär nach-

emals preisgeben werden. iht befriedigt, weil d Grafen Posadowsky Versicherungen und

wenn sie mit uns an dem Ziele a deutshen Verfassung vorschreibt: „an der

Grundlage,

deutsch is der Inbegriff unseres \taatlichen Daseins. auch an Orten, zusammen wohnen. * Wir chlihen Kontingente in unserer Armee. in Preußen, dem Lande mit den ist die Geschäftssprahe der Be- der Kommunen Deutsch ist die Sprache in allen hier im Reichstage. Heißt es wenn ein deutsches der im Deutschen

Wir stehen au rwartungen sehr

f mit der Geseggebun dann fällt das geseßlihen Zust

Frauen mit den und Versammlungsrechts. zur Anerkennung

in Fortschritt ist Männern auf dem | Dieser Grundsa

durch die ollständig unterbunden. Noch heute die meinem guten und lebendigen F

Volksbestandteile in geschlossenen Massen kennen keine fremdspra Gerichts\prache ift die deutsche ; auch meisten fremden BVolksbestandteilen,

hörden und Beamten, und ihrer Vertretungen die deutsche. Landtagen, deuts ist au die Sprache da wkiklich, einen Ausnahmezustand \chaffen, Vereinsgeseß als Regel aufste Reiche zu deutshen Volsgeno nit in der Familie, nich im ges{lofsenen Verein

Meine Herren, wäre es n deutshes Vereinsgesez eine Nein! bei den Polen und links.)

reden! Wäre es nicht ein doppeltes Versäum welchen diese Bestimmung,

einzelnen Erört soll nah dem neuen Gefeß e Versammlung aufzulösen. D Auflösung, wenn Wir halten diese leßtere Bestimmu für zu beseitigen, ist aber der Umw lung nötig bei d find, so werden Beamten - illusorif Schmälerung der S1 jede Versammlung einen

der Versammlung führen, nah der „Bureauwahl“.

Neichslanden ist die Bestimmung Aber das sind Einzelheiten ; auf dem Standpunkt, daß lihe Regelung des V ganze Deutsche Ret | ine ungerechte, nit Zustände mit den süddeut\sche luten Vereinsfreiheit in den

hat {on der Süddeutschland, die ben die Verhältnisse niht, und darin liegt heutigen E M

Der Franzose sagt:

der Entschuldigung für die preußishen Zu- en als Forderung der Zeit, die Deutsche Reich notwendig macht, en und Verschiedenheiten des agt si, ob der Entwurf wichtigen Fragen das Richtige trifft. itishen Bemerkungen nur Zweifels8gründe Stellungnahme werden wir von n der Kommission abhängen ns- und Versammlungsfreiheit

sie von Bea

der politishen Körperschaften, Gesetzgebung in weitem Umfange v

erinnere ich mih mit Beschämung, Nationalgefühl entsprungen bei dem internationalen fozi sollte eine Frau ein

er Auflösung ? sie erörtert werden. ch gemacht werden. Staatsautorität vorbeugen. Leiter haben muß,

einer Szene, alyolitishen Kongreß erlebt h Referat erstatten. ( ien Wesen abtreten und während | die dur einen f ß das den Spott ter Aus- üble auslöste, wird auh der f die Beschränkungen können wir sehr wohl verstehen, wenn | cht dem natürlihen Empfinden, | litishe Versammlungen und | lligen wir die radikale Be- | Wir wollen nur solche Ein- bsolut im öffentlichen Interesse und geboten sind, nicht mehr. ngen nicht vorhanden find, Es bewahrheitet sih hier sunde Sinn des Volkes ohne daß es einer polizeilichen en Beifall findet der Entwurf | die Einreichung der Mitgliederliste er- Reihe von Staaten, insbesondere in F 8 is aber auch die hôchste Zeit, daß Daß die Auflösung | re Satzungen oder steht ia vorteil-

sozialpolitisches Es war ihr

s einem männl Gde des Saales wéilen,

llt, daß der Deutsche, fen in öffentliher Versammlung redet nicht im Privatkreise, nit sich der deutschen Sprache bedient ? iht ein nationales Versäumnis, wenn ein ole Bestimmung unterließe? (Nufe: Lassen Sie mich doch weiter nis gegenüber den leiden- gerade diese Be- erregen Großpolentum aus- Wir werden ja einzeln noch gegen diesen Entwurf zuerst

des Vortrags in einer Brettervershlag abges länder und bei uns Staatssekretär nahfühlen.

für Jugendliche beseitigt, so dagegen Bedenken laut werden. ge Kinder niht in p Gleihwohl bi dieser Beschränkungen.

freht erhalten, die a : d Sicherheit Beschränku

t im Hause, chlossen war. beshämende Gef

Wenn der E

ch. Wir müssen au cht immer

\{ulpflichti Nereine hineingehören. feitigung aller \chränkung-n au im Interesse der Ordnung un Fn anderen Staaten, wo solche aus keine Gefahren entstanden. es geht au so. trifft im allgemeinen das Richti Bevormundung bedarf.

darin, daß den Vereinen lassen wird, wie sie in einer Preußen, vorhanden war.

aftlichen Angriffen, stimmung, insonderheit von dem national gesetzt is ? (Zurufe von den Polen.) davon \prehen; ich werde die Einwürfe anhôren und Ihnen dann später antworten.

meine Herren, in dieser Behandlung der Frage, die ih für liegt kein Chauvinismus. Ich weiß sehr wohl, daß lfach unbeliebt sind, zum Teil auch um des- die wir im leßten Menschenalter unser Deutshtum manchmal einer Weise herauskehren, welche an die Schnellig- (Sehr richtig!) Aber Chauvinismus ist das ruhige Bekenntnis, igenen Nationalität, nit aus Stolz auf ßachtung des Fremden, sondern hervor- (Bravo! bei den

von einer abso die kein Verein8geseß haben, erren aus räsonnieren, kennen e ein Krebs|chaden unserer die einzelnen Regierungen weil fie sich nicht kennen. c’est tout Ppardonner ; wenigstens manches Wort stände finden. 2 V tralorganisationen ü bhängig zu sein von den S Rechts in den Einzelstaaten. nah seinem System und IFch will mi aussprechen, der Entsche

Einschränkungen für denkt auch von uns

Konstellation, oft mißverstehen, tout comprendre, der Süddeutsche

der alte Saß:

die richtige halte, wir im Ausland auch vie willen, weil wir nah den Erfolgen, irts{aftlich erreicht haben,

Auch wir emp ber das ganze È

opf aufgeräumt wird. fen soll, wenn ih eßen zuwiderläuft, Reihe von Vereinsgeseßen. er Hinsicht ein Sah begründete Bes [staatlichen

von Vereinen nur dann ihre Betätigung den Strafge| haftem Gegensaß carakteristisch ist in dies worin es heißt, daß die be den meisten einze Vereinen geknüpft wurde, Leider ift diese ruhige Au Punkten des Entwurfs nicht ein Präventivverbot

hielt, war von vornherein klar, ohne ein solches ausgekommen if sammlungen polizeilihe Aufl

gegangen ist.

politisch und w provokatorish in feit dieser Erfolge a grundverschieden von diesem die ruhige Behauptung der e das Errungene, nicht aus Mi gegangen aus der

Nationalliberalen.) einen Vorwurf daraus machen,

llzu lebhaft erinnert.

Begründung, | die zur Zeit des Bereinsgesezen an die einer ruhigeren fassung bei anderen wichtigen urchbruch gekommen.

Versammlungen

t meinen kr unsere \{chließliche i idung der Einzelfragen 11 Gewährung der Verei

niemand. Die Erwerbsverhältnisse Erwerbstätigkeit

ß endlih Rechnung getragen werden. wir hoffen,

Sicherheit des eigenen Seins! Ea an Und nun wollen Sie uns, den verbündeten Re- g : daß wir diese Sicherheit en wollen, nachdem die alte, lange Leidens- nachdem manche Mißerfolge, die wir noch uns fremde Volksbestandteile zu assi- lichen Beweis geliefert haben, daß gerade diese der Pfahl in unserem Fleische

nicht für nötig | nachdem man selbst in Preußen | Das Auflösungsrecht von Ver-

subsidiären Charakter ung soll nit eher erfolgen, tentziehung seitens des L Aber auch diese Be

des polizeilichen Auflösungsre Andere Bestimmung namentlich unsere

stande mu rau im deutshen Volke wird, wie der Respekt vor der bloß die äußere der ein Grundprinzip jeder ver- Das Fallenlassen jeder Das Mündigkeitsalter erscheint da könnte man, wenn auf die Einzelstaaten verschieden en® Einzelstaaten überla sind nicht beweiskräftig. o fönnte eine folde dem Entwurf ufsvereine war die Mitgliedschaft as soll jet alles anders werden. ch im Vordergrunde des hier wird der großjährige en der Jugendlichen über- JFugendlichen, wie sie hier sie zu unvernünftig Erweiterung x Minderjährigen fahren für die Gesundheit des

rängt; die ie Stellung der dadur nit hera auch in Zukunft sondern jener Ref ständigen Gef, Altersgrenze 1

au hier einmal bekund geshihte Deutschlands, heute bei den Versuch milieren, den {merz Unsicherheit des nati ift? (Zustimmung bei den Nationalli der Entwurf stellt

gedrückt werden; bewahrt werden, pekt vor der Frau, ellihaftsordnung \ st immer bedenklich. dem Staatssekretär zu hoh. N heutigen Vorschriften, gewiesen wird, die N Einwände gegen das 18. I Fugendliche rechtlich auch ung auch hier Plaß Rechtsfähigkeit der Ber bis zum 16. Jahre verboten. litischen Vereine stehen do d des Bedürfnisses; gerade Arbeiter auch die Führung der nehmen können. gemeint ist, kann au 1895 hat

Die politischen Bolkslebens

eine Aufforde- F ergebnislos voraus- F ng läßt der Handhabung ch immer einen viel zu weiten

zu weiteren Bedenken

e haben die F wollen weite

en erfahren,

onalen Empfindens en geben ncch

süddeutshen Freund Ganz abgesehen von dem § auf die Borteile, : und Versammlungsrehtes au als diese bedenklihen Bestimmungen urfs muß aber von dem F in wirklih gutes, lungsrecht geschaffen wer Volk nah seiner d gerade von diesem Ge ung gewichtige Bedenken. Rechtlosigkeit der Ö flihsten Konsequenzen führen, f bei denen Ausländer F

Spielraum.

Veranlassung, allergrößten Bedenken Kreise unserer süddeu Vereinheitlichung des ihnen bietet,

den Gebrau der deutschen Er erkennt die Notwendigkeit von Aus- ß er die Bewilligung solcher Ausnahmen den Diese Ausnahmen sollen generell und wo die Notwendigkeit dazu vor- [tungen internationaler Art überall da, wo der JFdioms niht Bestrebungen unterstüßen soll, ndlih sind. Nun weiß ih sehr wohl, „Gerade die Form, in die diese Dis- i für uns unannehmbar. können uns nicht das sind Worte, die Etats gefallen sind der preußischen überantworten! und links.)

Meine Herren, egelung ja d

Sprache als Regel auf nahmen dadurch an, da Landesbehörden überträgt. speziell überall da liegt, bei Veransta Gebrauch des fremden welche dem Deutschen Reiche fei

daß ein Teil von Ihnen sagt: fugnis gekleidet worden ist,

sonst beschränkt, f tshen Freunde

E lieber verzichten, Die Beurteilung des Entw Hauptgesichtspunkte aus erfolgen, modernes Vereins- und Ver auf welhes das deutsche unbedingtes Recht hat, erbeben ih gegen die Fafs sehen von § 7, angel kann zu den a auch für die Versammlungen zug . Man denke an wirtschaftlichen Distrikte,

Zahl heranziehen; in der Lage |

gewährt werden,

Interesses un 4 sichtspunkte aus F Die Teilnahme der Da ift zunächst,

; weil ch nicht liberal sein, we die völlige

pensationsbe

(Sehr richtig! links.) Wir vorgesehen. bei der ersten Lesung des auf Gnade Zustimmung

Vertrauen zu thr!“

den Ausschluß alle Gefahren und die Ge Einwirkungen ffend geschildert worden ; jeder Ver-

von Inländern, die Industriezentren und a die ausländische _ muß die inländische Arb ihr Versammlungsrecht und folchen EGventualitäten zu wahren. feit der Ausländer eine scharfe und en werden, d der Vorstandéverzei Voilage sollen es alle V Da wird man a j darunter begreifen ; jedenfalls wäre der Eine Anmeldungtpflicht pt nicht an.

durch gewisse Staatssekretär sehr tre befriedigen, Gegeneinwirkung esonders traurige Ersche erade in den I ant, daß in einem Communiqué hervorgehoben wi aller Länder immer einheiilicher Bezeichnend if au iebknehts die g

eiterbevölkerung Interessen vor F diefe Rechtlosig- :

zung der Vereine bezügli ded

und Ungnade haben kein

Lassen Ste in aller Bescheidenheit die Bemerkung tlich nicht vorwärts kommen. ir zitierte Bemerkung gemacht hat an einer anderen gt, ob es denn dem preußischen Regiment un,

zu fassen und ! links) und wie die eigene Arbeit igenen Person die mens{chliche Unvoll- ber ih bitte, urteilen Sie auch lage, wenn Sie sie im ganzen an- ch der ge|chichtlichen Entwidlung Bereinsrecht3, nah dem derzeitigen Zustand der Vereinsgesehz- bl der deutshen Staaten, zeugt wahr- das Volk. Diejenigen ,*

den Polen

Sie rufen: unterlassen

ist die antimilitaristisdhe Be- dorganisationen ihre Rolle | internationalen fozialdemokratischen sih die Jugendorganifationen entwideln, und der Antimilitarismus eine Aeußerung des Abg. Bebel, daß he Jugendbewegung be- Solidaritätserklärung litaristishen Bestrebungen Liebknehts. erzen gerissen

Einreichungspflicht nisse unterliegen follen. die öffentlihe Angelegenheiten ver ereine, auch religiöse f der Polizei Tür und für Versammlungen erkennet lversammlungen vor hier muß unbeding! hen Ueberwachungen! f

g auskommen und

Jn Preußen

Maße betrieben ; in deni g überhaupt nicht ftati- B en Polizeibehörden s] men werden, denn au !1 f

Ueber diesen Punk! Aussprache stati finden D s

das fkfann F Man darî an den allzu hohen Anforderung" sishe Beispiel in Erinnerung gerufen zu Redner bemerkte, darf nicht gesproch?!

die D

machen, daß wir auf diesem Wege taa Derselbe Redner, der die eben von m der Herr Abg. von Payer

Es ist intere vorgenomm

hat es war Statuts un

Stelle seiner Rede gefra möglich sei, irgend einmal zu dem Volke Vertrauen

dementsprehend seine Politik einzurihten (sehr richtig

ein Großer mit offenen Hände nit loben, mir ist an der e fommenheit viel zu genau bekannt, a einmal billig und recht: diese Vor wenn Sie sie beurteilen na

anze proletari lle sozialpolitischen V

in der Person L n der Pers e unzweideutige

[eidigt sei. mit der Pers 1 Daß der Jugend planmäßig a werden, die thr in der Schule sie größer nicht bestehen kann. untergraben werden. Die Ko auf diese Bestrebungen haben ; d keit, opferfreudiger für allemal dahingesunken Es vollbringen roße Gefahr erkannt erungen, die uns gegeben wie auch sonst, positive Ma komme zum § 7 des Entwurfs. Deutschen in unseren Ostprovinzen Gründen, die der Staatssekret gebraht hat, widersprechen Kampfe müssen wir darau deutsch bleibt. bintanzuhalten, so folgt daraus, Bevyölkerungsteilen , nehmens n‘cht zu versehen hat, ob es nicht zweck durch das Gefeß

Das ist doch ein

on und den antimi lle Vorbilder aus dem

eingepflanzt sind, ist eine Gefahr, wie ¡e eiserne Diéziplin im Heere darf nicht mmandobehörden sollten deshalb ein Auge enn mit einer Truppe, in der Tapfer- d Stolz auf ihre Vergangenheit ein

wird eine ‘ahtungswerte

Tor geöffnet. wir prinzipiell überhau j geschriebene zwölfstündi e Frist größere Freiheit herrschen. U Es gibt Staaten, doch ganz leidlich, hat man die Ueberw Staaten, wo bisher e ist die Befürchtung aufgetreten, das preußishe Beispiel Süddeutschland gibt freiheitlihen Praxis wird in der Kommis Die Auflösungsbefugnis, wte i

der Praxis heraus versichern. der Polizei doch keine es braucht Kulturkampfzeit wiedec der überwahende Beamte, nun zum Thema, e

Die für Wah ist durchaus unhaltba nd nun die polizeili ohne Ueberwachun ja sogar gedeihlich eniwi ahung in ausgedehntem ine solhe Üeberwahun

n zu geben.

delt haben. odesmut un

zum Muster neh es Bureaukraten, und wäre es dann vorbei, sion eine gründliche

im Sinne Rahmen dieses Gesetzes agegen ergriffen werden. Rücksicht auf die Sicherung der fann’ niemand den durchs{chlagenden für die Berechtigung des § 7 bei- diesem dem Deutschtum aufgedrungenen daß die Versammlungssprache ck hat, antinationale Richtungen igen fremdsprachigen s solhen Unter- eine Ausnahme zu mäßig ist, die Handhabung dieser Mag der Staats- wie er will, wir sind noh nicht Regierung dieses Ver- ch zu früh, und es ist loyalen Volksteile die mit zu den treuesten Anhängern des seylihe Sicherung verlan reunde aussprechen : von einem Polizeigesei sür den chsezung unserer Lebens daß wir, wenn wir

gebung in der großen Mehrza

haftig nicht von sind, sowohl im

einem Mißtrauen gegen ßnahmen d

Nationalliberalen.)

doch behaupten,

den Regierungen Vertrauen verlangen und in demselben Atem sagen: wir mißtrauen Dir. (Sehr rihtig! rets.)

wirklich freiheitlichen Zustand kommen wollen, m Einen und Anderen ankommen mag, !), und von dieser Grundlage

rüdckhaltlosestes, uneingeschränkiestes

Wenn wir zu einem dungszustand dann müssen wir, \o gegenseitig zu

Wenn dies den Zwe 1 daß bei denjen

man von denen Ueber das Thema

re völlig genügend,

normieren würde: t Verbrechens erfüllen“, Auflösung berecht zur Besprechung ö r viel zu weit und viel ammlungen in Privatwohnung che Angelegenhei Nun hat man 4 tadtverordnetenwahlen in ein Versammlung

sauer es au de einander Vertrauen haben (schr richtig aus sollte man au den § 7, auf den die verbündeten Regierungen

den größten Wert legen müssen, beurteilen. f einstweilen mit diesen Ausführungen schließen,

nehme nit in Anspruch, wie erschôpfend behandelt zu haben,

Es fragt sich, Ausnahmebestimmung sekretär so viel Vertrauen beanspru weit genug, daß trauen entgegenge berechtigter Wunsch, der Litauer und Masuren, Königshauses gehören, eine gele im Namen aller meiner überzeugt, auch wir erwarten n Sieg unserer Idee, für die Dur Auch wir sind davon durchdrungen,

stimmungen den Tatbestand eines überwahenden Beamten zur öffentlihen Versammlungen heiten hat der Staatssekretä Es sollen sogar Vers der Gegenstand der Be Bestimmungen des Gese {on eine private Bespreh Privatwohnung

en Kreis de!

entlicher Angelegt

Seiten der zu unbestim!

von manchen S bracht wird, dazu ist es no

den Entwurf irgend wenn gerade

ich nehme nicht in An-

meine Herren,

sprechung eine öffentli

es unterliegen

vou allen Seiten beleuhiet zu haben, mir schien Seien Sie

allem darauf anzukommen, wenn ich Wichtiges

sprohen habe,

es im gegenwärtigen Augenblick vor die Hauptpunkte hervorheben, und ih biite Sie, und minder Wichtiges

öffentlichen

anshauung. ß in der Zweiten Beilage.)

unsere An-

übergangen

zum Deutschen Reichsan

{Schluß aus der Ersten Beilage.)

Die Vertrauensmännerversammlungen, die Wahlkomitees - versammlungen usw. laufen Gefahr, be werden. N A Versammlungen eines geshlossenen Vereins sind nah den Motiven nicht vor der Auflösung sicher, im A es gibt viele Punkte, 1 ercinsversammlung ols ôffent- [ Alle Versammlungen bei Lohnstreitigkeiten können fo überwaht werden, und die Polizei erfährt, was in ihnen vorgeht. Die Arbeitgeber dagegen könhen sich in ein Zimmer eins{chließen und der In den Wirtschaftskämpfen s sondern um private Interessen, und die gehen den Staat und die Poltzet gar- Die Kartelle und Syndikate find dagegen vollkommen enug atel u o Staats- N 4A N ur ; Vielleiht wäre die Definition angebraht, daß eine ö u lib: Bee: sammlung diejenige ift, die in etnem öffentlihen Lokal auf Grund Belt A S Hoe es i 1 enn unsere süddeut Mitbürger mit ihren Zuständen zufriedener sind, fo liegt das s so sehr an dem freiheitliheren Geseßestext als daran, daß in Süd- deutshland eine liberalere Praxis obwaltet. Unsere süddeutshen Mit- glieder fürhten, daß die Cinheitlihkeit der Geseßgebung die einheit- lihe Praxis in die preußishen und sächsishen Bahnen lenken könnte. zu handhab:ndes O: eine daß der E, E, fo er die Polizei- die thre Nechte gegenüber D erlm ggen T lersibrcien mit Geldstrafen be- x Es ift die Frage aufgetauht, ob man nicht die Cine iaates für die Folgen widerrechtlicher Auflösung von Versammlungen ver- antwortlih machen soll. Das Strafmaximum für Vereine bei Ueber- tretungen ift auf 600 festgeseßt, gleiwviel worin die Uebertretungen Früher war das Maximum G i 150 M, wenigstens mehrmalige Anwendung eine Maximums von 600 ( kann einen Verein vollfläo dig erilddten, und wie kann man einem Verein das Leben sauer machen, wenn man 1 um mindesten muß differenziert werden; die Verleßung bloßer G tik darf és Das muß im Geseß zum Ausdruck find von der vereinsrehtlihen und vereinsgeseßlichen Regc:lung Vereine und Versammlungen ausgeschlossen, die nah unserer l ] J mitgeregelt werden müffen. Ein wirkli großzügiges freiheitliches Geseg müßte auch die A lichen und religiösen Vereine und Versammlungen einschließen und | Je Warum {ließt man die kirh- licheg„und religiösen aus? Warum diese Guan anes Da stehen Eng- m Deut)hen Reiche zieht man es vor, sich in den Bahnen des kulturkämpferischen V eilen Die Motive verweisen darauf, daß die Verhältnisse der Kirche in den d Das trifft auch für die anderen Vereine zu, und die Mannigfaltigkeit in ius verschiedenen Bundesstaaten ift ja die Veranlassung zu dem jeßigen Nicht einmal dazu hat man sich aufs{chwingen können, die Prozessionen und fonstigen kirhlichen Aufzüge von Belästigungen hoffe, daß, wenn wir über dieses Kapitel in der Kommission sprechen werden, ein anderer Geist auf Jhrer Seite, meine Ich sehe, F P mir 1 e oalitton8- rechts hätte man wenigstens die ärgsten Mißstände beseitigen müssen. Derjenige, der si koalieren will, ist gegenüber unberehtigtem Zwang Ferner hätte man die völlig unberechtigte Beschränkung Vie Betätigung einer ländlihen Arbeiter in Preußen und Aner, Reihe Bei der Aufrechterhaltung Man auh das Saa Ie führungen des Staatssekretärs haben deutli erkennen lassen, Daß entgegen meiner anfänglihen Annahme alle Disjiplinarbefugnisse in vom § 7 haben sehr lebhafte Den ehen, warum nicht wenigstens die Wahlversammlungen absolut fret sein sollen von jeder Beaufsichtigung. Ebenso die Baden Es würde das _größte Mißtrauen hervorrufen, wenn Vereine, die überhaupt keine Saßungen haben, der Polizei solhe einreihen müßten. Die süddeutshe Bevölkerung ist der Polizei gegenüber viel empfindlicher Wir Preußen sind ja sehr abgehärtet. In Baden 1 Bei den Ver- sammlungen unterm freien Himmel bedarf es nur der Anmeldung, Herr der Tien ein- e waren Selbst der Abg. Gröber wae erse nichts 1d bsolut s annehmbar! Aber Scherz beiseite. Tatsächlich i uns von cia (eral Reihe süddeutsher Kollegen versichert worden, daß der Entwurf, fo wie er ist, niht Geseg werden dürfe, wenn niht in Süddeutschland Für die Begründung des Es ift 7 im wesentlich e DAR e ntlihen gegen die Polen gerihte ist; ih billige wahrhaftig niht alles, was in der bohis@èn es manches verurteile e auf das eit dem Bestehen des Deutschen Reichs und auch viele Jahrzehnte vorher ars ereignet hat, was zu etner derartigen monstrôösen Bestimmung ein e j \fihertes nationales Empfinden haben, Herr Staatssekretär, wollen wir die weiteste Toleranz üben, u ) Also die Be- immung ist eine ungeheuerlihe. Es gibt ein Recht auf die Mutter- orten des Staatssekretärs zu dieses heilige rivatleben, sondern auch auf die Betätigung im öffentlichen Leben, und es von der Willkür der Polizei abhängig zu machen, ist eines Kultur-, eines Rechtsstaats

wo die Polizei anscßen kann, lis Nen hen kann, um eine

polizeilihen Ueberwahung enthoben sein. handelt es sich nicht um die s\taatlihe Gesetzgebung

L Sa «S

rei. richte also vor dem § 3 eine große auf, worauf geschrieben - steht : Vorsidt, ber [tegen angeln. Die fast einschmeihelnde Art, wie der sekretär diese Materie behandelte, kann uns nitt die Gefahren hinwegtäushen, sondern mahnt uns

öffentliher Einladung stattfindet. auf den Geist an, wie es ausgelegt wird.

t aug us e [leiht recht, und zwar mindestens im V t i Sarlhtie, bitten E V aure, erwaltungsstreitverfahren weit geht, wie der NRickertsche beamten, un widerrechtlich Versammlungen auflösen, e.

von 1895,

bestehen.

im preußishen Vereinsgeseßy. Die

thn einmal mit 300 oder 400 Æ Geldstrafe belegt.

ganz geringe Geldstrafe kosten. Tommen. Nun

Auffassung ganz naturgemäß hätten

deren rechtlihe Befugnisse regeln. land “und Amerika denn doch höher.

Blocks zu bewegen. Liberal, wirklich liberal is das nicht.

verschiedenen Bundesstaaten verschieden geregelt seten.

Entwurf. zu befreien. Jch

Herren von der Linken, herrshen wird. hoffnungsfreudig zu. Auch auf dem Gebtete

\{chutlos, aufheben sollen, die sich Koalition der anderer nortdeutsher Staaten erstreckt. des jeßigen Zustandes können wir uns niht beruhigen. hat verlangt, daß durch das Gesetz recht der Beamten festgelegt werden

auf die geringste

möchte. Die

voller Kraft bestehen bleiben. Ganz abgesehen namentlich unsere süddeutschen Freunde gegen den Entwuif. Die Bayern nicht

können gar

als dle preußische. braucht man keine Versammlungen anzumelden.

aber keiner Genehmigung. Baden is ja das Musterland.

Bassermann, vergessen Sie das niht!" Was würde Badische Block dazu sagen, wenn solche geführt würden? Und nun erst die Württemberger ! einfah s\prahlos. dazu zu sagen und stöhnte nur das Woit hervor :

die größte Mißstimmung entstehen sollte. L 7 enthalten die Motive kein durhshlagendes Argument. von antinattonalen Machenschaften die Rede. anzunehmen, daß der §

wegung zutage getreten ist, allershä1fste; aber ich muß feststellen, daß si

R

t gäbe. Gerade weil wir ein ge

auch gegenüber der fremdsprahigen Bevölkerung.

sprache. Dieses Recht ist, um mit den sprehen, ein primäres, mit dem Menschen geborenes ; aturrecht erstreckt sich nicht nur auf das

niht würdig; es verletzt auch die Ehre unserer nit deuts{ch sprehenden j itbürger. Es ver\tößt gegen ein feierliches REcIO und goadigt die vitalften wirtshaftlihen Interessen der Polen.

as das bedeutet für die Arbeiterbewegung, wird Ihnen klar fein.

r haben heute in der Gewerksckaftébewegung neben den deutschen en holländische, böhmische, italienishe Gewerkschaften; darin i ennen Sie die Bedeutung des nichtdeutshen Elements in der eutshen Arbeiterbewegung. Soll sich die Agitation in die Heimlich-

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 10. Dezember

zeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

keit, in die Konyventikel, in die Familien und Werkstätten rückfziehen? Dann i die Agitation doch erst E geschürt! Nun wird vorgeshoben, man könne niht verlangen, daß der Staat überall Beamte zur Ueberwächung bereit habe, die die fremde Sprache verstehen. Der Staat muß solhe Beamte haben, und erst recht polnische, denn wir haben drei bis vier Millionen polnischer Staatsbürger im Deutschen Reih; das ift feine quantîté négligeable. Und diese Polen find niht freiwillig zu uns gekoümen; sie find annektiert worden gegen ihren Willen. Sie sind nicht des Staats wegen da, sondern der Staat und seine Beamten sind der Bürg!r wegen da, auch der fremdsprahigen. Und wie wird man nun in den außerdeutshen Staaten gegenüber den deutschen Minderheiten vorgehen! Die Bestrebungen aut die Stärkung der deutschen Schule im Auslande werden am meisten dur diese Antipolenpolitik Deutschlands und Preußens geschädigt; die \{chädigt au unser Ansehen im Auslande, so wird einmütig von den Deutschen im Auslande erklärt. Der wahre Kulturstaat ist nur der, der für alle seine Bürger, welhe Sprache sie auch s\prechen, gleihes Recht und gleiches Licht hat, damit alle um so besser der Wohlfahrt des Ganzen dienen können. Wir haben es hier mit einem Ausnahmegeseß schlimmster Art zu tun, "darüber kann auch die einschmeichelndste Dialektik eines gewandten Redners nicht hinweghelfen. Die Motive behaupten ja, es werde ledigli gleiches „Recht geen denn die Vorschriften sollen ja für alle geten; ih war sehr verwundert, in einem amtlichen Aktenstück eine so fadensheinige Begründung vorzufinden, und noh verwunderter, bei dem Staatssekretär Anklänge daran entdecken zu müssen. Ist es keine Klassenregierung und keine Deklassierung der Bürger, wenn ein Teil von thnen seine Sprache nur mit polizeilicher Erlaubnis foll sprehen dürfen? Ein Rickert und ein Richter würden einen folhen Paragraphen niemals mitgemaht haben! Bisher hat sih der Reichstag wohl gehütet, in die Bahn der preußishen Polen- politik einzulenken ; er hat sih davon frei gehalten, und das war klug und weisz, denn die Früchte dieser Polenpolitik find niht dazu an- getan, zu dem Betreten dieser Bahn zu verlocken. Vestigia. terront! Wohin ist Preußen mit dieser Polenpolitik gekommen? Ent- eignungsvorlage! Alle diejenigen, die bisher konsequent Ausnahme- geseßze bekämpft und ihren politishen Schild rein gehalten haben, sollten zusammenstehen, um diesen Paragraphen zu vernichten. Ich hoffe, daß \ich eine Mehrheit finden wird, die für das Be- schreiten der verhängniévollen preußischen Polenpolitik durch das Neich nicht zu ‘haben ist. Wir werden uns im übrigen bestreben, den Entwurf in möglihst freiheitlihem Sinne auszubauen. Adickes meinte neulich, wir müssen den Beamtenslaat von uns abshütteln und ein freies Volk werden. Möge der Geist dieser Worte auch unsere Verhandlungen durch- wehen, dann werden die Ergebnisse dem Vaterlande zum Segen gereichen. __ Abg. Dr. Hieber (nl.): Der Vorredner gebrauchte eine Wendung, die mich eigentlich \sprachlos machen müßte, er sagte, die Süd- deutsWen im Zentrum seien durch den Entwurf so erschüttert gewesen, daß fie die Sprache verloren hätten. Daher hat wohl au zuerst der Abg. Trimborn, ein preußischer Staatsbürger, ge- sprohen. Abgesehen vom § 7 bedeutet der Entwurf aber gerade für Preußen- einen Fortschritt in liberaler Beziehung. Wenn der Abg. Trimborn speziell auf Baden exemplifiztiertz, so hat gerade das badische Vereinsgesey die Bestimmungen, daß die Staatsbehörde über Zwecke und Einrichtungen eines Vereins Auskunft verlangen kann, daß Vereine, die den Staatsgeseßzen oder der Sittlichkeit zuwiderlaufen oder die ôffentlihe Sittlichkeit gefährden können, dur das Ministerium des Innern verboten werden können und daß Versammlungen nicht nur aufgelöst, sondern im voraus bcrboten werden können, wenn fie das staatlihe Interesse gefährden oder auch nur die Vorschriften des Vereinsgesezes niht inne halten. Die Beweisführung des Abg. Trimborn, die auf Baden exemplifizierte, ist also niht zutreffend. Wir begrüßen in dem Entwurf in grundsäßlicher und, formaler Be- ziehung, daß das öôoffentlihe Vereinsreht endlih eine einheitliche Regelung durch ganz Deutschland findet. Dadurch kommt der Entwurf gerade den im Reichstag geäußerten liberalen Würschen ent- gegen. Das Gesey von 1899, das das Verbindungsverbot der Vereine aufhob, war bisher die einzige Vereinheitlihung des Vereinsgeseßes. Die Buntscheckigkeit, das Chaos der 20 verschiedenen Vereins- und Versammlungsrechte in Deutschland, die den ganzen Spielraum von gOES Freiheit bis zur größten Unfreiheit durchlaufen, ist ein Zu- tand, der eines großen Kulturvolkes unwürdig ist. Bedenkt man, wie die arbeitenden Klassen im Lande hin und her geworfen werden und immer wieder mit anderen Vereinsrehten mit allen ihren Fuß- angeln zu tun haben, so muß man begrüßen, wenn wir aus diesem Chaos zur Klarheit und Einheitlichkeit gelangen. Und nirgend be- deutet der Buchstabe des Geseßes weniger als die praktishe Hand- habung, wie gerade hier. Auch bei dem liberalsten Gese wird die praktische ndhabung immer von größerer Bedeutung sein, als der Bu(hstabe. Deshalb bestehen Zweifel, ob überhaupt eine einheitlihe Regelung wünschenswert und möglich fei. Meine Freunde bejahen diese Frage. Wir müssen aber dahin streben, daß die U Bebel auch den Forderungen der Gegenwart entgegenkommt. Professor Franke von der „Sozialen Praxis" hat seiner Kritik an den Einzelheiten der Vorlage den Sat vorauszgestellt, daß für die meisten, und gerade größten Staaten Deutschlands diese Reform einen gewaltigen Schritt vonwärts aus Engherzigkeit und Vorurtellen zu freierer Gestaltung des öffentlichen Lebens bedeutet. Wir sind au damit einvérstanten, daß der Entwurf gewisse Gebiete des öffentlihen Rechts, die Regelung des Koalitionsrehts, die Berufs- vereine, die kirhlihen und religiösen Vereine aus\chaltet und rur die ôffentlih rechtlihe Seite, aber nicht die privatrechtlihen Normen der Vereine regelt. Das RKoalitionsrecht hat mit dem Vereinsrecht nichts zu tun, denn dieses regelt nicht die Rechte bestimmter Berufe, sondern der Staatsbürger als folcher. Immerhin geben wir zu, daß die Bedenken, die in der Richtung vorliegen, ob nicht auch durch die Beschränkung des Vereinsrechts auf streng rechilichem Gebiet gewisse Schädigungen des bestehenden Koalitionsrehtes eintreten können, der sorgfältigften Prüfung in der Kommission bedürfen. Wir werden dafür eintreten, daß “au nicht dur die kleinste Bestimmung des Gesetzes eine Schädigung des be- stehenden Koalitionsrehtes der Arbeiter herbeigeführt wird. Auch in bezug auf das Gesinde und die ländlihen Arbeiter werden wir sorgfältig darauf zu achten haben, daß in keinem deutschen Bundesstaat eine Verschlehterung der {on bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eintritt. Die NRechtsfähigkeit der Berufsvereine wird in diesem Evtwurf niht geregelt. Jn der Begründung heißt es, dieser Entwurf sei für die Regelung nicht die geeignete Stelle; „gegebenenfalls" würde diesem Bedürfnis durch eine besondere Vorlage Rehnung zu tragen sein. Diele einshränkende Bemerkung könnte der Vermutung Naum geben, daß es im Reichsamt des Innern aufgegeben sei, die Rechtsfähigkeit der Beruftvereine wieder durch eine geseylihe Regelung in Angriff zu nehmen. Wir glauben jedoch, daß das Bedürfnis nach einer solchen Regelung nah wie vor besteht, und wir erwarten, daß die Regierung uns einen solchen Entwurf in kurzer a wieder vorlegen wird. In dem Entwurf bleiben ferner un erührt die landesrehtlichen Vo1schriften über kirchliche und religiöse Vereine und Versamm- lungen, über fkirchlihe Prozessionen und Wallfahrten, über Orden und geistliche Kongregationen. Wenn der Abg. Trimborn uns in dieser Beziehung das Beispiel Englands vorgehalten hat, so erwidere

ich ihm, daß in allen Dingen England ein Einheitöstaat, das

Deutsche Reih aber ein Bundesstaat ist, worauf gerad C ; e das nah seiner ge Geschichte und seinem A derbe Ra In Frankreih hat man das rechtliche und religiöse Vereinöwesen stofflich verbunden, das hat aber zu Konsequenzen gefüh1t, die niemanden weniger bequem und - willkommen sein werden als “e Hérren vom Zentrum. Einer der ersten Rechtslehrer hat die usdehnung der Reichskompetenz auf das staatskirchlihe und rechtlihe Gebiet geradezu für ein nationales Unglück ei klärt. Die Aueéeinandersepung über dieses Gebiet muß sich auch künftig auf dem Boden des einzelstaat!lihen Rechtes vollziehen. Es bestehen dort Geseße und Bestimmungen, die das Ergebnis viel- hundertjähriger geshichtliGer Eantwicklung, - langer politisher und parlamentarisher Kämpfe sind. - Jn diese einzugreifen, würden {ih nicht nur die Bundesregierungen nicht gefallen lassen, es wäre auch eine politishe Torheit. Im übrigen würde ein solcher reihs« georier Eingriff kaum den Wünschen des Zentrums entsprechen. ch hätte dieses Gebiet niht berührt, wenn der Abg. Trimborn es s durch seine Kulturkampfrede in die Debatte gezogen hätte. Wir ha en gar keinen Anlaß, von diesen Dingen bei diesem Geseh zu ea wenn aber das Zentrum es für erwünscht hält, diese Loe n die Debatte hineinzutragen, so werden wir es für unsere Pflicht halten, darauf gebührend zu antworten. Wären alle die von e erwähnten Fragen in ein Reichsberetnsgeseß hineingearbeitet worden so wäre ein Monstrum von einem Entwurf entstanden, ein solches NRiesenwerk, das von vornhereinz jede Möglichkeit, fich darüber zu verständigen und eine Mehrheit zu erzielen, ausgeschlofsen hätte. Was den Entwurf selbst betrifft, so kann die Frage, ob der Entwurf die freiheitlihste Negelung des Vereins- und Versammlungsrehts wie sie in Deutschland vorhanden i}, sich zum Muster genommen hat, allerdings nicht bejaht werden; für die meisten Bundes- staaten und für die größten bedeutet er aber einen Fortschritt. Daß das polizeilihe Eingreifen auf die äußersten Fälle beschränkt ist, daß weder die Vereine, noch die Versammlungen der Genehmigung go auh keinen besonderen Verbotsbestimmungen unterliegen daß ins esondere die Beschränkungen für die Frauen fallen sollen, das sind alles Bestimmungen, die zweifellos vom liberalen Stand- punkte aus als ein Fortschritt zu begrüßen sind. Schon, daß*im § L der E der Vereins- un» Veriammlungsfreißeit für alle Neichs- angehörigen festgeseßt ift, hat si bisher niht in allen Bundesftaaten yon selbst verstanden, es bedeutet für vershiedene Bundesstaaten an fich s{on grundsäßlich einen Fortschritt. Ebenso, daß die Bes schränkung der Vereins- und Versammlungsfreiheit nur insoweit zulässig ist, als Vereine und Versammlungen den Strafgeseßen zuwiderlaufen. Das Wichtigste aber ist die Zulassung der Frauen zu öffentlichen Vereinen und Versammlfkingen ohne Beschränkung. Bisher waren in Preußen wie auch in Bayern, was ih das Zentrum doch zu beachten bitten möchte, die Frauen ausgeschlossen oder in ihrem Rechte sehr beshränkt. Alle diese Erscheinungen fallen jeßt fort, und das bes deutet für weitaus die meisten deutshen Staaten einen großen Fort- schritt. Die Begründung dafür in der Vorlag entspriht durchaus den modernen Anshauungen. Das Interesse der Frauen an öffent lihen Vereinen und Versammlungen ist durch die wirtschaftliche Entwicklung sehr gesteigert; das mindeste, was den Frauen gewährt werden müßte, is ter freie Zusammenschluß zur Vertretung ihrer Berufsinteressen, und leßtere kann von der Vertretung von öffent- lihen Interessen überhaupt nicht getrennt werden. In weiten Kreifen wird gerade dieser Fortschritt freundlichst begrüßt werden. Sodann wird die Beschränkung bezüglih der jugendlichen Personen völlig aufgehoben ; mit vollém Recht ist die Festseßung einer Altersgrenze fallen gelafsen worden. Der Schuy wird zu ita sein in dem elterlihen Einfluß, in der Shulzucht und in der Befugnis der Lehrherren gegenüber den Lehrlingen. Dieser Schutz ist zur Zeit zahl- losen jungen Leuten versagt, und wir werden versuhen, diesen Schuy durch bestimmte Vorschriften festzulegen; denn es if sehr unerwünscht, wenn diese jungen Leute \{hon in die Politik hinein- gezogen werden. Eine Neuerung ist die Vorschrift, daf ieder Verein einen Vorstand und eine Saßung haken muß, eine Neuerung für zahlreihe Staaten und für manche von ihnen eine bittere Pille. Andererfeits ist es für viele eine sehr erwünshte Neuerung, ‘daß auf die Einreichung des Mitgliederverzeichnisses verzichtet wird, das biéher vielfah eine Quelle der bösesten Beshwerden war; für die Beseitigung der damit geübten Praxis der Nadelstiche und Polizet- schikanen kann man den verbündeten Regterungen nur dankbar fein. Recht hat der Abg. Trimborn mit seinen Bedenken gegen den Ausdruck: » Vereine, die eine Einwirkung auf öffenilihe Angelegenheiten be- ¡wecken“"-; hier ist eine {ärfer umgrenzende Fafsung notwendig und muß von der Kommission gesuht werden. Ein erheblicher Fortschritt findet fih au in den Bestimmungen über die Auflösungsbefugnis der Polizei. Auch hier hat Bayern keineswegs eine liberalere Gese seben: dort kann die Polizei Vereine auflösen, welhe die gesell- haftlihe, religiöse oder sittlihe Grundlage des Staates verleßen. Aehnlich liegt es in Baden, überall find dort geradezu Kautschuk- bestimmungen Geseh, die {limmsten in Braunschweig. «Bei solchen Bestimmungen hat die Praxis stets den wechselnden Anschauungen an den maßgebenden Stellen folgen müssen; somit werden die Vereine tatsählich der Willkür preisgegeben. Beim Vers fammlungsrecht soll die Anmeldepfliht in bestimmter Frist vorgeschrieben werden für Versammlungen in ges{losenem Rau. Eine Anmieigepfliht besteht bisher in Baden und Hefsen nicht, in Württemberg nur in ganz beshränktem Maße, indem die öffent- lihe Bekanntmachung der Anmeldung gleichgestellt ift. Könnte man sih niht mit der württembergischen Bestimmung allgemein genügen laffen? Die Polizei muß ja doch die Zeitungen lesen, in den Städten ginge das also ohne weiteres; aber auch für das platte Land würde es durchführbar sein, und die Shwierigkeit, daß die Verzögerung der Bescheinigung der Anmeldung eine Versammlung selbst unmögli maten könnte, fiele fort. Die Lande8zentralbehörden [as ja Befreiungen verfügen oder fortbestehen lassen, aber die Fristen follen daneben doch wobl aufrecht erbalten werden. Diese Friften 24 und 12 Stunden, sind sehr lang; andererseits wird eine Kautel gegen die Derddgeruna der Bescheinigung in dem Entwurf nicht gegeben. In dem österreichischen Geseß, des seit 50 Jahren besteht, it ein Paragraph enthalten, defsen Einführung avch bei uns ih sehr zur Erwägung gebe, wonach Versammlungen der Wähler zur Besprechun mit den gewählten Abgeordneten von den Bestimmungen des Gesetz ausgenommen find, wenn fie zur Zeit der Wahl nit unter freiem Himmel vorgenommen werden. Auch in Bayern sind für die Wahl- zeiten Befreiungen zugelassen. Es haben während der Wahlzeit alle ein Interesse daran, daß fi die Versammlungen möglichst glatt, und ohne daß fie zu Schikanen Anlaß n, abwideln. r hätten auch eine präzifere Fassung des Entwurfs gewünscht hinsihtlih der öffents lihen Versammlungen. Es ist Sorge zu tragen, daß niht Komitee- figungen, vertrauliche Besprehungen und dergleihen unter polizet- lide Aufsicht gestellt werden. Wir müssen diese unsichere Fassung durch klarere Bestimmungen erseßen. § 4, wona die öffent« lichen Versammlungen unter freiem Himmel einer Genehmigung be« dürfen, bedeutet einen Fortschritt gegenüber dem jeßigen Rechtszustande in Preußen, Bayern und Sa(hseu. Eine einfache Vegetge genügt in Baden ; jedenfalls ift die Frift von 48 Stunden viel zu gering. Es vorkommen, daß eine Versammlung gestört wird, und daß man dana übereinkommt, etwa eine Stunde darauf in einem Garten weiter zm tagen. Die Genehmigung foll versagt werden, wenn aus der öffentlichen

Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sithew