1907 / 296 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

der jeßt Ihnen vorliegende Entwurf hat nun aber nicht ohne weiteres verwert- Kommission in eine einwandfreie zunähst die Definition des Das hat die praktische punkt des Reichsgerichts \{ärfer war als die Tendenz des Geseßes von links.) Wir hätten au niht wohl einen andern denn jeder Versu einer anderweiten Definition chäfts würde das Schicksal seiner Vorgänger ge- Geschäftsformen gefunden § 48 entzichen konnten (sehr halb haben die verbündeten Regierungen es die Definition zu streichen,

Kassageschäfts bedient, einer Geschäftsform, die der Spekulation ebenso gut dienen kann, wle das Börsentermingeshäft, und an anderen ausländischen Börsen auch dient, aber den Na heblich mehr Barmittel dem Verkehr ent Börsentermingeshäft, und dementsprechend Zeiten eines gespannten Geldmarktes, wie teilig auf den Bankdiskont auch mit der Spekulation an die ausländis Das Kapital ist ausgewandert, das ist in auße Das ist zwar niht mit bestimmten Zahlen zu be- ß die Aufträge unserer fengeshäften an auswärtigen ch dem Erlaß des Börsen-

steht ferner fest, daß in große umfangreihe Geschäfte t beshäftigen, derartige Auf- en Börsen für das inländische Der Erfolg ist also hier der gewesen, äfte in Bergwerks-

unterbunden, teils an die ausländischen n inländischen Gerdmarkt

Meine Herren, versucht, das zweifell bare Material der Arbeiten Jhrer juristishe Form zu gießen. Börsentermingeshäfts in § 48 beseitigt. Konsequenz, daß wir uns auf den Stand

os wertvolle,

teil hat, daß sie er- zieht, als das elgentliche naturgemäz namentlich in wir ihn jeßt hahen, nach- einwirken mußte. Teilweise aber ist man hen Börsen gegangen. rordentlich großem Um-

Wir haben

Regierungs-

Bemerkungen. stellen, der zweifellos 1896. (Hört! hört! Weg gehen können; des Börsenterminges

habt haben:

einzelnen Vorwerke.

Pachtperiode. | Pachtperiode.

fange geschehen. weisen, aber immerhin ist es zweifellos, da Bankiers zur Vermittlung von Bör Börsen für das inländische geseßes außerordentli gestiegen sind. Es einzelnen Orten nah dem Jahre 1896

entstanden sind, die ih ledigli dami träge für Börsengeshäfte an auswärtig Publikum zu vermitteln. man durch das Verbot der Börsenterminges und Fabrikanteilen teils in eine unzweckmäßigere Ges{häftsform,

Börsen gedrängt, und daß man zweifellos de damit geshädigt und auswärtige Börsen zum Schaden unserer wirt- {aftlichen und politischen Stellung gestärkt hat. (Sehr richtig! links.)

Was nun das Börsenterminregister betrifft, so ist das eine Ein- (Hört! hört! links.) Jn allererster hnt, fi eintragen zu lassen.

es würden sich immer wieder haben, die sich den Wirkungen des rihtig ! links), und des für rihtiger gehalten,

Standpunkt des Reichsgerihts zu stellen und Termingeschäft verbündeten

Johannis1910] Station der Eisen 15 km entfernt. Bei Stadt Pyriß, Station

Stargard, Greifenhagen.

9 km Damm und Chaussee na Statio Stettin—Güstrow—Lübeck— Hambur

6 km, davon 3 km Chaussee, Berlin—Sitralsund.

An der Ch Se soweit bis Station Klei

3,9 km nah Station Polka 17 km Chaussee nah Kreisst 4 km rah Station Bieczyn der Kleinba davon 19 km Chaussee, 8 km bezw. 10 km nah Eisenbahn Posen Schneidemühl. Brenne gehört dem Pä#ÿhter. 3 km nah Bahnhof Kolmar Rübenbau, Spiritusbrenneret. ch Station Neuhaldensleben der e, 10 km nad Sta Magdeburg—Stendal. uckerfabriken t Hadmersleben, 3—7 km entfe Westeregeln 1,3 km, Egeln 5 k leben 7 km, Hakeborn 6 km. Brennerei, Ziegelei. ! Eisenbahn Berlin—Halle—L

2 km nah Station Jels der Kreisbahn Hadersleben—Schollburg.

Station der Eisenbahn Vorwohle— Schiffsanlegeplay. Zuckerfabrik in Emmerthal 4 km Chaussee zur Kreisstadt Hannover—Bremen.

Station der Kleinbahn Station der Eisenb hn fabriken in Sarstedt,

7 km von Einbeck,

Zuckerrübenbau.

10 km von den beiden Station Eisenbahn Hannover— Cassel

7 km von Nordstemmen stationen. Zuckerrübenba mühlen in fiskalishen Geb

Station der Eisenbahn Ottber

Zuckerrübenbau, Eisenbahn.

1,3 bezw. 0,3

2 km Landwe

bahn Frankfurt—Küftrin, von beiden Orten je i für die Eisenbahnen nach Küstrin, : :

S Publikum na

Altstadt i stadt Pyritz fich auf den

es der Judikatur zu

n Stavenhagen der Eisenbahn | 8, in Stavenhagen Zuerfabrik. j

nah Station Treptow der Eisenbahn h

Alt Kenzlin

1898/1910 sind damit

österreihische

Regterungen beisptel8weise Geseßgebung aus ähnlichen Erwägungen seinerzeit beschri

Des weiteren läßt der Entwur geshäfts in Getreide und Um aber dem handelsre zu verhelfen, Börfengesezes nicht falle trahenten beteiligt sind oder der Erzeugung ihrer eigenen Betriebe, Genossenschaften, sofern der Ab ihren gewöhnlihen Geschäften g nicht anzusehen diejenigen im Handelsre die Handwerker oder Kleingewerbetreibe Einschränkung einem in Ihrer Kommi Wunsche, der in einer etwas anderen, zum Ausdruck gekommen war.

Daneben ist aber bestimmt, daß die Bedingungen für diese Ge- schäfte festgestellt werden müssen vom Bundesrat, und es bestimmt, daß die wesentlichen, zeit geforderten Bestimmunge fie im Geseß ausdrülih niedergelegt sind, avfagenommen werden müssen. ich will wieder sagen sind, niht unter die Bestimmungen des Börsengesetz sie selbstverständlih unter die Bestimmungen des geme unterliegen konsequenterweise auch der Anfe§tung §S 762 und 764 des Bürgerlichen Geseßbuchs.

Aufgehoben hat man im Entwur handels in Bergwerkg- Entschließung der verbündeten Regierungen liege sie haben eine Bestimmung beseitigen wollen, erreiht, wirtshaftlich aber zu den \{chwersten übrigen behält der Bundesrat wie bisher dat Ret, Börsenter geshäfte in Effekten, in Waren usw. zu verbieten oder von Be- Das heißt, er würde also, wenn er in irgend einer Ware ober in irgend einein Wertpapier den Börsen- terminhandel verbietet, gleichzeitig in der Lage sein, wie sie im Geseße vorgesehen sind für das handelsretlihe Lieferungsges{chäft in Getreide- und Mübhlenfabrikaten.

Im übrigen bestimmt der Entwuürkf, rechtsunwirkfsam sind und nur insoweit Abwicklung geleistete Zahlungen nit zurückgefordert werden können. Er stellt damit die auf Grund des Börsengeseßes nihtigen Geschäfte unter die Regeln des gemeinen Rechts. Das Börsenterminregister, das nah den Arbeiten Jhrer Kommission eigentli nur noch ein Register für Unbefugte war, hat der Entwurf beseitigt und hat dafür auch hier wieder diejenigen Personenkategorien genau umshrieben, die berufen sein sollen, an sich nicht verbotene Börsentermingeschäfte rechtswirksam abzuschließen. Das find Vollkaufleute und eingetragene Genossenschaften. Es scheiden auch hier wieder aus diejenigen im Handelsregister eingetragenen Gewerbtreibenden, die Kleingewerb- treibende oder Handwexker sind. Den Kaufleuten find gleichgestellt ehemalige Bankiers und solche Personen, die früher eine inländische Börse nit nur vorübergehend besucht haben, und endlich sind den Vollkaufleuten gleichgestellt solhe Personen, die im Inlande weder einen eine gewerbliche Niederlassung haben. bei denen beide Kontrahenten zu di find voll wirksam. Jst der eine der beiden Kontrahenten eine nit börfentermingeshäftsfähige Person, ist ihm aber eine Sicherheit be- stellt, fo ift das Geschäft für beide Teile verbindlich, für den nicht börsentermingeschäftsfähigen aber nur in der Höhe der bestellten Sicherheit. Sind Sicherheiten nit bestellt, so sind Börsentermin- geschäfte zwischen Förfentermingeschäftsfähigen und nicht börsentermin- geshäftefähigen Personen rechtsunwirksam; aber sie sind in gewissen Grenzen erfüllbar. Es ist bestimmt worden, daß einmal Geleistetes niht zurückgzefordert werden kann; es if kestimmt worden, daß aus Börfentermingeshäften resultierende Forderungen kompensiert werden können. Es ist aber beseitigt das Anerkenntnis. Diese Bestimmung in den Beschlüssen Ihrer Kommission vom Jahre 1905 würde nah der Auffassung der verbündeten Regierungen bei der jeßt vorge- \{chlagenen Regelung vom juristischen Standpunkte aus zu weit gehen; sie wird aber auch übe: flüssig mit Nücksiht auf die übrigen Be- stimmungen, die. der Entwurf zum Schuße des legitimen Handels bringt, zumal im Entwurf auch weiterhin noch vorgesehen ist, daß Börsentermingeshäfte, die mangels der Börsentermingeshäfts- fähigkeit eines oder beider Kontrahenten ungültig sein würden, wenn sie abgewickelt und unter beiderseitiger Zustimmung erfüllt sind, nicht nahträglich wieder angefohten werden können. Das find in großen Zügen die Bestimmungen des Entwurfs.

Die übrigen Abänderungen gegenüber dem bisherigen Rechts- zustands find teils nur die Konsequenzen der eben erörterten Vor- riften, teils untergeordnete Bestimmungen, bie lediglich aus Zweck- mäßigkeitsrücksihten getroffen sind. Jch kann sie daher hier übergehen.

Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen, und |ch mö@te bloß bitten, noch einmal als deren Ergebnis folgendes feststellen zu dürfen: der Entwurf steht gruydsäßlih auf dem Boden des Gesetzes von 1896, er fleht grundsäßlich auf dem Boden der Beschlüsse Ihrer Kommission vom Jahre 1906, Wenn er den § 48, die Definition des Börsentermingeshäfts beseitigt und damit auf den Boden der Judikatur des NReichsgerichts tritt, verschärft er die bestehenden ' Bestimmungen gegen das Geseg von 1

1892/1910

100 o) do.

Spekulation f das Verbot des Börsentermin-

hlenfabrikaten unverändert bestehen. dtlihen Lieferungsgeshäft zu seinem Rechte ftimmt, daß unter die Bestimmungen des n sollen solhe Geschäfte, bei denen als Kon- Landwirte in den Grenz

g. In Grimmen - Grimmen und hn Berlin—

—Roktetnice, ° hn Kosten—Gostyn,

Budsin und Kolmar der i rei in fiskalisGen Gebäuden

Schneidemühl. F ch Magdeburg, Magdeburg— er Eisenbahn

aussee Grimmen—Loitz, meist rüben Chaussee bis St akow der Eisenba

der Eisenbahn NRepven adt Samter. M

hat er be

en des Verbrauchs Kaufleute und eingetragene {luß von derartigen Geschäften zu Dabei sind aber als Kaufleute gister eingetragenen Personen, Es entspricht diese sfion wiederholt ausgesprochenen unzweckmäßigeren Formulierung

nach Kreisfta

den Stationen richtung, die direkt versagt hat.

Linie hat es das Publikum abgele Publikum find die kleinen Bankgeschäfte, namentli die Provinz- hankiers gefolgt, und daran hat au der Versuch einer großen Anzahl von Berliner Bankfirmen, \ich eintragen zu lassen, Beispiel belehrend zu wirken, nichts ändern können. links.) Der wirischaftlihe Grfolg is aber der gewesen, daß die Kundschaft der kleinen Provinzbankiers zurückzegangen ist. Zustimmung links.) Der kleine Provinzbankier war nicht in der Lage, bei Aufträgen von nicht eingetragenen Kunden die Gefahr der Ein- wände aus § 66 des Börsengeseßzes zu riskieren ; wohl aber konnten dies die großen Banken in Berlin, und so hat man auch hier einen unerwünshten und niht gewollten Erfolg zu verzeichnen, man hat den Provinzbankier ges{chwäht und die Konzentration des Geschäfts in den Großbanken gefördert. (Sehr rihtig! links.) Dazu kommt aber noch ein weiteres. Es hat sich unter der Herrschaft des Börsen- registers ein Zustand entwickelt, der die Zwedke des Börsenregisters in das direkte Gegenteil verdreht hat. (Sehr richtig! links.) Es ist borgekommen, daß Leute in demselben Papier gleihzeitig bei verschie- denen Bankiers à la baisse und à la hausse spekulierten (sehr rihtig! links), diejenigen Geschäfte gelten ließen, die zu ihren Gunsten aus\{chlugen (hört! hört! links), und \ich den Nachteilen derjenigen Geschäfte, die zu ihren Ungunsten ausfielen, dur den NRegistereinwand entzogen (hört! hört! linke); das heißt auf deutsh: sie hatten eine absolute zuverlässige Versiherung gegen Verluste aus Börsenspielen auf Grund der Bestimmungen über das Terminregister. rihtig! links.)

Aber weiter, meine Herren! Auch Kaufleute haben fih nit gesheut, den Registereinwand zu erheben, und das niht nur etwa im was viel bedenklicher ist, auch im aus- t, wie uns vorliegende Konsulatsberichte ergeben, das Ansehen des deutshen Kaufmanns im Auslande außer- ordentli geschädigt. (Hört! hört! links.) |

Nun, meine Herren, wie foll man diesen Mängeln abhelfen ? Der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Börsengesetzes von 1904 ließ die Definition im § 48 des Gesetzes bestehen und damit die Rechtsunsicherheit, die \sih aus dieser Bestimmung ergeben hat; er ließ das Verbot des Börsentermingeshäfts in Getreide und Mühlen- fabrikaten bestehen, versuchte aber, wenn ich mich kurz so ausdrüden darf, den fogenannten Berliner Schlußschein zu legalisieren; er ließ das Verbot des Börsentermingeschäfts in Bergwerks- und Fabrik- anteilen bestehen, er ließ auch das Terminregister bestehen, aber er suhte die Konsequenzen der Bestimmungen über das Terminregister dadurch abzushwächen und zu beseitigen, daß er dem Terminregister gleihberechtigt zur Seite stellte das Handelsregister, daß er im Handels- register eingetragenen Personen und einer Reibe von anderen ihnen gleich zu achtenden Personenkategorten die Möglichkeit gab, {ih rechtsgültig zu Termingeshäften zu verpflichten, einer Eintragung im Terminregister bedurfte. Es blieb alfo das Terminregister eigentli nur für diejenigen Personen bestehen, die nach der Auffassung des Gesetzgebers Börsentermingeshäfte nicht machen sollten; es hatte lediglich noch den Zweck, daß folhe unbe- rufenen Personen die Legitimation, Börsentermingeshäfte abzuschließen, {ih erkaufen konnten, indem sie 150 A Gebühren erlegten und sih im Börsenregister eintragen ließen. Uebelstände dadurch Herr zu werden, daß man die Konsequenzen des § 66 des Börsengeseßzes über die Rechtsfolgen des § 66 für Ge- schäfte, die zwischen niht legitimierten Personen oder zwischen Kon- trahenten abgeshlossen waren, von denen nur der eine legitimiert war, insofern abschwächte, als man die Erfüllbarkeit dieser an sih unwirk- Man ließ zu, daß einmal Geleistetes niht zurückgefordert werdex konnte; man ließ zu die Kompensalion von Schulden ausan sich unwirksamen Börsentermingeshäften; man ließ zu die Zurückbehaltung gestellter Sicherheit, und man ließ endli zu Heilung der Mängel eines Verstoßes gegen die Bestimmungen üker den Registerzwang durhch ein Anerkenntnis.

Meine Herren, diese Vorschläge, wie sie aus Ihrer Kommission herausgekommen sind, find niht Gese geworden. Ste würden zur Not ‘die \{wersten Shäden des Börsengesetßzes haben beseitigen können; sle litten aber auch zweifellos an großen Mängeln. Das handelsrechtlide Lieferungsgeshäft in Getreide und Mühlenfabrikaten blieb ungeschüßt. Im übrigen aber wurde durh die Gleihberechtigung des Handels«- registers und des Terminregisters, durch die Schaffung verschiedener Kategorien von Perfonen, die börsentermingeshäftsfähig sein sollten, dur die verschiedenen Wirkungen in bezug auf die Erfüllbarkeit des Geschäftes bei diesen Kategorien eine solche Fülle von Spielarten des Bêrsentermingeschäftes geschaffen, daß es selbst einem klugen Juristen \{chwer geworden sein würde, sih dur dieses Wirrfal von verschledenen Bestimmungen mit Sicherheit hindurhzufinden. (Sehr richtig! links.) Für das Publikum und auhch für einen Teil der Kaufleute würden ‘diese Bestimmungen cin unlösbarer Wirrwarr von Vorschriften gçe-

wesen sein.

der Eisenbahn Posen— um durch dieses

(Sehr wahr!

do. Magdeburg [Neuhaldensleben Hillersleben,

tion Wolmirstedt d uckerfabrik in Groß Amme dendorf, Etgersleben Nach den Eise rsleben 3 km, KI. G

Bahnhof Gräfenhainihen der E g. i

Rübenbau,

Wanzleben Westeregeln

nbahnstationen

speziell von der Landwirtschaft seiner- S{hlußscheins, wie in diese Bedingungen Da diese Geschäfte, die nach diesen Berliner Schlußscheinen abgeschlossen

Strohwalde, n des Berliner

Hadersleben Groß-Barsbüll l. Juli1898 bis

Johannis1910 1892/1910

Unmittelbar an der E Branntweinbrennerei, Zucker-

Emmerthal. es fallen, fallen

inen RNehchts und auf Grund der

Weser belegen,

Schäferhof Nienburg, Station der Eisenbahn

f das Verbot des Börfentermin- Die Gründe für diese n klar auf der Hand: die ihren Zweck nicht Nachteilen führt. Im

Burg Pattensen Johannis1904

annover Pattensen, bis L Suli1910 H Pattensen

Hannover—Cassel. Zuck

Nordstemmen und Benni s

zderhelden, beide Eisenbahn- Einbeck.

en Salzderhelden und Northeim der

10 km von Banteln, beides Eifenbahn- abrik in Gronau 6 km. 2 Wasser-

gen—Northausen. Ma Zuerrübenfabrik in Nor

charzfeld und Zoll. urg der Eisenbahn d Kornbranntwein-

9 km bis Rethen,

errübenbau. Zudcker- und Fabrikanteilen.

Hildesheim Notenkirchen

1892/1910

Haus Efferde dingungen abhängig zu machen.

Katlenburg,

Albrehtshausen hl- und Säge-

240 000 do. äbhnlidhe Be-

Glektrische Pu km von den Eisenbahnstationen S; g nach Station Stär Bremervörde Buchholz.

Nahe Vngos Schne

Nahe Bahnhof Lüneburg, Zuckerrübenbau.

inländishen Geschäft, sondern, dingungen festzuseßen,

ländischen Geschäft; und das ha

Harburg Land sbeck-Moisb

Kleine Müllerei un ga der Eisenbahn UVelzen—Stendal. Zucker-

daß verbotene Geschäfte erfüllbar, als bet ‘der

56 000] Johannis

Lüneburg Land Knotenpunkt mehrerer Eisenbahnen.

Ziegenhain Bellnhausen 12 km von Station Tréysa der Main-Weser-Eisenbahn.

3 km von Kreisstadt rankfurt. Brennerei isenbahngüterverladestell 3 bezw. 4 km von den Bahnhöfen Aunienau und Villmar entfernt.

Hersfeld, Station der Eisenba Bebra— fiskalishen Gebäuden, api

Kontingent 216 h1.

Wiesbaden Traisfurter Hof

Deutscher Reichstag. 72. Sigßung vom 12. Dezember 1907, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Zur Beratung stehen die Aenderung des Bör des Wechselprotestes.

Preußischer Minister für Handel und Gewerbe Delbrü ck:

Herren! Wer den leidenshaftlihen Erörterungen vor und des Börsengesetzes, wer den Kämpfen für und wider die erksam gefolgt ist, der wird finden, daß hüben und drüben unkte Einigkeit besteht, nämlih in der die Börse ein Institut weittragender Bedeutung find. Folgt daraus das die Einrichtungen und de spricht diesem Recht zweifellos andererseits jeden geseßlihen Eingriff die Folgen desfe und, falls sich Nahteile und unerwünschte unverzüglih die befsernde Hand anzulegen, der Börse die Börse ist, wie jedes Glied

verpflichtet, sich den Interessen der Allgeme fondern im Interesse dieser Allgemeinheit

aweckmäßigen Betriebe der Börse zweifellos kann. Unter diesem Gesichtspunkte, Ihnen jeßt vorliegenden Entwurf zur Abänderung von 1896 zu beurteilen.

Er ist nicht der erste seiner Art; und wenn zu einem positiven Ergebnis geführt haben, daß eigentli allseitig anerkannt wird, daß d die man an es geknüpft hat, keineswegs überall er- es stellenweise Folgen gezeitigt hat, die niemand er- Die verbündeten Regierungen hoffen

daß dieser erneute Versuch, zu einer anderweiten Angelegenheit zu kommen,

Folgen richtig beurteilen ß mehr als 10 Jahre in Kraft ist,

reihend lange Zeit vergangen ist, um seine zu können, heute, nadem das Gese kaum noch mit Recht erhoben werde

Meine Herren, man hat bet Erlaß des gehabt, das wirts{haftlich und moralisch verw rihtiger gesagt: den Mißbrauch der für die Zwecke des Spiels zu besei Börse fernzuhalten.

Zu diesem Zweck Getreide- und Mühlenf Sabrikanteilen andererse geshaffen und im § termingeschäfte, gründen follen, getragen sind. Geschäften zu finden, termingeshäfts" im Festlegung des Begriff und in den Bestimmungen seits liegen die Wurzeln der Uebelständ jeßt erneut herangehen wollen.

Diese Uebelstände liegen teils auf rechtlidem, lichem, teils auf moralishem Gebiet. folgende Entwicklung genommen : Es ste die wirtschaftlichen Funktionen des Bör Geschäftsformen erfüllt werden fönne finition des § 48 dez Börsengesezes deken. daß man entweder das Verbot des Bö: Börsengesetz niedergelegt war, deuts: auf die Durführung de oder aber unter das Verbot alle ¿war der Definition des Börsenterminges Weg gegangen, und führt, daß nicht nur geschäfts, sondern a liche Lieferungsgesch

Dazu kam weiter, daß das Neichs des B. G.-B. zu dem Ergebnis gel geschäfte auch nichtig sein müssen. Formulierung des Geseßes von 189 des § 134 des B. G-B. richtig. der Absicht des Geseßgebers, welcher, der damaligen Vertreter der verbün kann, Tediglih beabsichtigte, zu erlassen. Das Ergebnis ist also, sie niht in den Formen des S448 a fie niht in den Formen handel9r geshlossea sind, der Nichtigkeit verfa

Wirtschaftlih haben die schäfte in Getreide- daß man die Produktenbörse wohl auf seiten der Landwirts. und ihre Etnrihtungen, entbehren konnte, legitime Zeitges

geriht mit Nücksicht auf § 134 angte, daß verbotene Termin- Das war mit Nücksiht auf die 6, mit Nücksicht auf den Wortlaut Es entsprah aber zweifellos nicht wie man aus den Erklärungen deten Regterungen entnehmen in dem Verbot eine Ord

Wohnsiß noch Nicht verbotene Termingeschäfte, V iiaigatetarl bi Abscht esen Personenkategoxien gehören, erflihe Börsenspiel oder, Börse und ihrer Einrichtungen tigen und Unberufene von der

Geseßentwürfe,

sengeseßes und Erleichterung

nungsvorschrift daß Börsengeschäfte, auch wenn bzeshlossen werden, auch wenn echtliher Lieferungsgeshäfte ab- llen können.

se Bestimmungen, was zunächst die Ge- hlenfabrikaten betrifft, dahin geführt, \{chloß. Da man aber andererseits, \o- haft wie auf seiten des Handels die Börse vor allem aber die Notierungen an der Bör half man sich in der Weise, chäft an der Börse unter des Handelsstandes, der Landwirtschaft und Schlußschein formulierte, gegen die Gefahren der Nichtigkeit decken würde.

schein is seit Jahren an der Berliner Produkten hat, soweit bekannt geworden ift, alle Bete stellungen keine Veranlassung gegeben.

dieses Schlußscheines abgeshlofsenen Gef, siht auf die grundsäßlihe Haltung des Nichtigkeit zu verfallen. Und wenn di kommen follte, einen derartigen Spruch zu

Aufsichtsbeb örde nihts weiter übrig bleiben, an der Börse zu verbieten.

Elwas anders haben sih die Din in Bergwerks- und Fabrikanteilen, staltet. Hier hat man nit, roie be koupiert, im Segenteil, troß des Verbots des Te anteile an der

hat man erstens das Börsentermingeshäft in abrikaten einerseits und in Bergwerks» und its verboten; man hat ferner das Börsenregister 66 des Börsengesetzes bestimmt, daß Börsen- au an sih erlaubte, ein Shuldverhältnis nicht be- henten im Börsenregister ein- Grenze zwishen erlaubten und verbotenen hat man geglaubt, den Begriff des „Börsen- S 48 des Börsengesetzes festzulegen. In dieser s des „Börsentermingeschäfts" das Terminregister e, an deren Beseitigung wir

nach Erlaß Im übrigen suhte man der

Börse aufm in einem P Auffaffung, daß ist, dessen Einrichtungen und Betrieb von für das gesamte Wirtschaftsleben des Volkes Recht des Gesetzgebers, reglementierend in Börse einzugreifen, so ent- auch die Pflicht, nah einem lben aufmerksam zu prüfen Folgen herausstellen sollten, niht so fehr im Interesse eines großen Organismus, inheit unterzuordnen —, selbft, die bei einem un- s{chweren Schaden leiden bitte ih Sie, den des Börsengeseßzes

wenn nicht beide Kontra

n Betrieb der samen Geschäfte erweiterte.

im § 48 einerseits daß man für das fogenannte Zuziehung von Vertretern der Aufsichtsbehörde einen daß er die Geschäfte Mit diesem Schluß- börse gehandelt, er iligten befriedigt, zu Aus- Aber au die auf Grund äfte unterliegen mit Rück- Retchsgerihts der Gefahr, der Retichsgeriht einmal dazu fällen, so würde für die als au diese Geschäfte

von dem man glaubte,

teils auf wirtschaft-

Nechtlih haben die Dinge [lte sih sehr bald heraus, daß sentermingeshäfts auch dur die sih nit mit der De- Das hatte zur Folge, sentermingeshäfts, wie es im auf dem Papier stehen ließ auf r Absiht des Geseßgebers verzichtete diejenigen Geschäfte fallen ließ, die § 48 niht entsprachen, wirtshaftlih aber ein Das Neichsgericht is den legteren das hat in seiten leßten Konsequenzen dahin ge- das Börsenspiel in den Formen des Börsentermin- uh das wirtshaftlich unentbe äft unter das Verbot fiel.

meine Herren,

seine Vorgänger nicht fo haben sie doch gezeigt, as Böcsengeseß von 1896 die Erwartungen, füllt hat und daß wartet oder gar be¡weckt hat. daher bestimmt, Regelung dieser wird, und das um so mehr, hoben hat, daß scit dem

ge bei den Börsentermingeshäften die ebenfalls vecboten waren, ge- i der Produktenbörse, den Handel er ift glatt weiter gegangen, rmingeshäfts auch Bergwerks- Börse weiter gehandelt,

châft darstellten.

von Erfolg begleitet sein als der Einwand, den man früher wohl er- Grlaß des Börsengeseges noch nit hin-

hrliGe handelsrecht- und Fabrik

man hat sih aber des

Indem er das Börsen-

terminregister beseitigt und nur bestimmte Kategorien von Personen börsentermingeschäftsfähig macht, vershärft er die bestehenden Be- ftimmungen, indem er den Kreis der berufenen Personen eins{ränkt. Diesen Vershärfungen steht nun allerdings gegenüber die Aufhebung des Verbots des Börsentermingeshäfts in Bergwerks- und Fabriks anteilen. Der Entwurf hat ledigli den Zweck, rechchtlihe Klarheit zu schaffen, Rehtsunsicherheiten zu beseitigen und unzweckmäßige Be- ftimmungen zu eliminieren und durch bessere zu erseßen, und vor allem dfejenigen Bestimmungen zu beseitigen, die demorali- fierend auf das Publikum und den Kaufmannsf\tand wirken mußten und zur Schädigung-- ves Ansehens unseres Kaufmanns- standes im Inland und Ausland geführt haben. Diese Be- {hränkung der Aufgabe wird einerseits vielleicht die Zahl der Freunde des Entwurfs beshränken, andererseits aber entkleidet fie den Entwurf eigentlich jeder politischen Bedeutung. Diese Beschränkung stellt den Entwurf auf einen Boden, auf dem #ch nach Auffassung der verbündeten Regierungen eigentlih alle Parteien dieses Hauses zu gemeinschaftlicher Arbeit zusammenfinden können und müssen, und des- wegen glaube ih hier der Ueberzeugung Ausdruck geben zu dürfen, daß es uns gelingen wird, auf Grund dieses Entwurfs zu einem befriedigenden Ergebnis zu gelangen. (Bravo! rechts und links.)

Abg. Semler (nl.): Als seinerzeit die Börsengeseßgebung ge- schaffen wurde, waren es niht sowohl Bedenken gegen das Effekten- geschäft, gegen das Spiel, von dem eben der Minister gesprochen hat, die meine politishen Freunde veranlaßt haben, diesem Gese ihre Zustimmung zu geben, als vielmehr die Bedenken gegen das Termingeshäft, das Zeit eshäft, insbesondere in den hetmischen Produkten, in den Müdlenfabrikaten und im Getreide. Die deutsche Landwirtschaft hat damals, als 1896 das Gefeß zu stande fam, in der Tat am Boden gelegen. Damals hat man vielfach den in vielen Richtungen unerträglich niedrigen Getreidepreis dem Um- stande zugeschrieben, daß durch das Termingeshäft große Geireide- lager an gewissen Zentralpläßen in Deutschland gehalten werden würden und gehalten werden müßten. Jn der Tat, jeder Terminmarkt wirkt M die Förderung von gewissen Lagerstätten. Nun mag es dahingestellt fein, ob der Terminhandel als solher eine preisdrückende Tendenz hat oder nit. Die Haupt- sache für mich ist, daß meine politishen Freunde diese Wirkung angenommen haben. Und das ist der Grund gewesen, wes- halb wir damals dieser Geseßgebung zugestimmt haben. Es mag zugegeben werden: es war eine Tendenzgeseßzgebung, die noch verschärft wurde durch eine, ich will mal sagen extensive Inter- pretation des höchsten Gerichtshofes, der im Sinne diejer Gesetzgebung von seinem Standpunkte vielleißt mit Recht geglaubt hat, den Ge- danken dieser Gesezgebung so, wie er ihn verstanden hat, durch seine Judikatur weiter fortsegen zu müssen. Nun find seitdem zehn Zahre ins Land gegangen, und mehr und mehr hat si allgemein die Erkenntnis durhgerungen, daß es wohl nit der Termingetreide- markt gewesen ist, der die s{chlechten Getreidepreise hervorgebraht hat, und daß das damalige Geseß sehr große Schwächen hat. Berufene und Orientierte und vor allem unbefangene Beobathter unserer wirtshaftlihen Verhältnisse in Deutschland haben mit Be- dauern gesehen, daß unter der Einschnürung des Zeitgeschäfts in die Paxitdes Stiefel dieses Geseßes allmählich insbesondere der deutsche - Effektenmarkt, das deutsche Effektengeshäft vollständig verkümmerte. Gerade diejenigen Parteien, die, wie die meinige, der Ansicht sind, daß man einer gewissen Mittelstandspolitik Vorschub leisten müsse, haben mit Schmerzen erkannt, daß, während man dur diese Geseggebung einen Mittelstand hat geglaubt s{chügßen zu müssen, man einen anderen Mittelstand geshädigi hat. Es find dies die mittleren und kleineren Bankiers, die eine durchshnittlihe Jahresrente von 5-, 8000 bis 10 009 Æ ver- dienen können, wenn es ihnen gut eht, die fleißig und gewissen- haft arbeiten müssen und nit für ihre eigene Rehnung spekulieren. Dieser Mittelstand hat si fill von der Börse wegdrücken müssen und ist irgendwo untergekrohen. An diesen Mittelstand hat man damals nit genügend gedacht. Nicht aus innerer Not, niht durch den Zwang der Verhältnisse, sondern dur die Kraft des Gesetzes ist dieser Mittelstand künstlih beseitigt worden und an dessen Stelle großgezogen worden eine fapitalistishe Großmacht, die Macht der Großbanken. Die Großbanken erfüllen auch ihrerseits eine überaus wichtige Funktion im Wirtschaftsleben; aber es muß auch für die deutsche Industrie zweifelhaft sein, ob es ein erwünschter Fu stand ist, daß die Großbanken einen fo bedeutenden Einfluß auf die deutshe Industrie ausüben. Ob ein Bankier als Auf- sichtsrat, der vornehmlih Bankinterefsen im Auge hat, ein unbedingt richtiger Berater des Unternehmens ist, ist noch zweifelhaft. Das Effektengeshäft ist so eingeschnürt worden, daß auf dem leßten Bankiertage der Vorsitzende aussprehen konnte: Früher hatten wir eine Börse, aber kein Börsengeseß, und jeßt haben wir ein Börsengeseßy, aber wir haben keine Börse. Es ist eigentlich ein Torfo übrig geblieben. Es kommt nun darauf an, und das ift ja auch die Absicht des Gesetzes, eine kräftige und [ebensfähige Börse wieder herzustellen. Es fragt sih nun, ob durch die vorgeschlagenen Mittel dieser Zweck erreiht wird. Die Miitel sind: der Ab- schnitt 4 des jetzigen Börsengeseßes vershwindet und mit ihm die Legaldefinition für das Termingeshäft, das Börsenregister und vorausfihtlich auch die Interpretation des Reich8gerichts über das, was ein Termin-, was ein Zeitgeshäft ist, was ein verbotenes und was ein erlaubtes Geschäft ift. Was ein Termin- geschäft ist, bleibt offen, es wird nicht festgelegt, es bleibt das Verbot des Termingeshäfts in Getreide. Ueber die Interpretation des Reichsgerihts will ih den Minister nit provozieren, aber ih hoffe, daß die Frage in der Kommission ihre Erledigung findet. Ob und inwieweit eine Wiederherstellung des Getreideterminmarktes angezeigt erscheint, wollen wir unferseits dahingestellt sein lafsen, Wir find der Meinung, daß diese Frage eigentlich eine speziell agrarische ist, die wesentlich beurteilt werden will aus dem Interesse der deutschen Landwirte, und zwar aus der Allgemeinheit beraus, nit aus dem Kreise einzelner Interessenten, auß niht aus dem Kreise allein der Berliner oder sonstiger Getreidespekulanten. Nun scheinen si jeßt die Stimmen zu mehren, daß eine Stärkung des Termintnarktes in Getreide auh im Interesse der deutschen Landwirtschaft liege. Wenn wir auch niht verkennen wollen, daß das Getreidetermin- geschäft die Anhäufung größerer Getreidelager vielleiht ohne Schaden herbeiführen kann, und wenn diese Lager au eine nationale Be- deutung im Falle eines Krieges haben könnten, fo wollen wir doch eine Jnitiative zur Erweiterung des Gesetzentwurfs nicht i am Jedenfalls müssen wir mit aller Energie einer unbeschränkten Wieder- herstellung der übrigen Terminmärkte das Wort reden. Es unter- liegt nicht dem leisesten Zweifel, daß es dringend eFrocertis fl dal die deutschen Börsen in den Kreis der internationalen ä eintücken. Mit Recht ist behauptet , un Sai S{äden, die das Börsengesep von 1896 angerithtet t, materiell und moralisch so ungeheuer sind, daß es längerer Zeit bedürfen wird, um fie zu beseitigen. Jch berufe mi auf einen Ausfpruh des verstorbenen Abg. von Kardorff, der sagte, ih erinnere mih kaum eines Gesetzes dessen Voraussetzungen nah vielen Richtungen fo wenig si erfüllt haben wie diejenigen, welche dem Börfengeseß zu Grunde lagen. Der Minister sprach von Be- {hränkungen, die sich die verbündeten Ranges auferlegt hätten, indem sie dies Gesey vorlegten. In der Tat haben die verbündeten Regterungen das getan in der richtigen Erkenntnis, daß sie nicht gar zu weit gehen dürfen. Das Börsenregister war das enteil eines brauchbaren Mittels zur Erreichung des gewollten Zwecks. Das Privatpublikum maht do Geschäfte unter sich, so war die näste Folge des Börsenregisters, daß der Bankier, den man gerade [hüßen wollte, aus dem G-\{äft vertrieben wurde. Soweit aber das Geschäft der Bankiers in Frage kam, war das Register übder- flüssig. Ein ehrlicher, sittliher Kaufmann mußte ih gegen dasselde