1907 / 296 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Meine Herren, wenn ich Ihnen eine kurze Gntwicklung des Gegenstandes gebe, so wollen Sie, bitte, ih fortwährend vor Augen halten, daß nah der allgemeinen Rechtslage in Preußen von jeher und auch heute jede Stadt grundsäulih für die Kosten der amilichen Polizeiverwaltung selbst aufzukommen hat. Bezüglih der Städte, in welden eine staatlize Polizeiverwaltung eingerichtet ist, bestimmte nun zunächst das Geseß vom 11. März 1850, wenigstens in dem Unfang der dazu ergangenen Obertribunalsentscheidungen, im wesentlihen, daß zu unterscheiden sei zwishen sahlichen und per- \önliden Kosten, daß die sahlihen von den Städten aufzubringen seiea, und daß für die persönlichen Kosten der Ortspolizeiverwaltung der Staat aufkommen solle, Bei den großen Schwierigkeiten der Uaterschetdungsmerkmale zwischen den sachlihen und persönlichen Koflen, bei den Verschiedenheiten der überkommenen und der neu ein- gerihieten Verhältnisse entstanden bei dieser Rechtsfrage allmäh]ih große Unstimmigkeiten, die eine Ueberlastung des Staates mit Kosten zur Folge hatten, und gleidhzeitig eine Ungleichheit gegenüber den Städten, die ohne staatliche Polizeiverwaltung für die Kosten selber aufkommen. Es erging deshalb nah langen. Beratungen das Gesetz vom 20. April 1892, welches heute noch in Kraft steht. Dieses Geseß ordnete die Angelegenheit so, daß es dem Staat die Auf- bringung allez unmitielbaren Kosten auferlegte, wie sie dann auch im Etat von da an zum Ausdruck gekommen sind, aber gegenüber den Städten ein Beitragsverhältnis feststellte, welches sih nah der Kopf- zahl der ortsanwesenden Zivilbevölkerung richtete.

Das Gesetz selbst enthält in felnem ersten Paragraphen eine Art Tarif, nach welchem die Stadtgemeinde Berlin mit 2,50, Cassel mit 0,32 M herangezogen wird für den Kopf der Bevölkerung ; bei Cassel liegen besondere Umstände vor. Die übrizen Städte find heranzuziehen, soweit sie mehr als 75 0009 Einwohner haben, mit 1,50, wenn sie mehr als 45 bis 75 000 Einwohner haben, mit 1,10 und diejenigen unter 40 000 Einwohner mit 0,70 4 füx den Kopf der Bevölkerung. Diesen Bestimmungen lag die Erwägung zu Grunde, daß es billig und gerecht set, den Staat aufkommen zu lassen mindestens für die Kosten, die über die örtliche Polizeiverwaltung hinaus aus besonderen staatl ichen Interessen erforderlich würden; daß es andererseits aber unbillig sei, die Städte mit staatliher Verwaltung besser zu stellen, als die Städte mit eigener Verœaltung stehen. Dieser Tarif erg2b sich aus einer Ber- gleihung der in den Städten mit eigener Polizeiverwaltung auf- fommenden Beiträge zu den Polizeikosten, aus einer Vergleichung gleihartiger Städte mit den Städten, die eine staatlihe Verwaltung besißen, und dadur entstand umgerehnet ein Verteilungsmaßstab zwisWen Staat und Stadt mit staatlicher Polizeiverwaltung, der dem Berhältnis 1 : 3 entsprah. Nun sind aber die Verhältnisse und die Entwickliung, wie die 15 jährige Geltung dieses Gesetzes zeigt, stärker gewesen als die Absicht und die Erwartungen, die bei Erlaß des Ge- eyes und bei Feststellung dieses Maßstabes von 1:3 obwaltetéen. Die Beziehungen zur veränderlihen Einwohnerzahl der Städte hat si nicht als glücklih erwiesen. Denn, mag die Einwohnerzahl auch stetig wachsen und dadurh ein Mehr an Beiträgen von seiten der Stadt an den Staat fällig machen, so wachsen voch mit Nücksicht auf die sonstigen Verkehröverbältnisse, mit Nücksiht auf die ganze Entwicklung der Stadt die Gesamtkosten in etner ganz anderen und stärkeren Progression als die Einwohnerzahl. Hierdurh verschob ih das Verhältnis, und bas würde bei Festhaltung an diesem Prinzip, wie das Gesetz es festlegt, schließlich dazu führen, daß der Staat immer weniger und s{ließlich fast gar nihts mehr von den Städten zu ten Kosten der Polizeiverwaltung zu erwarten hat. (Widerspruch bei den Freisiúnigen.)

Meine Herren, es kommt zum Nachteil des Staates ferner in Betracht, daß die Einwohnerzahl ja nur nah den öffentlichen Volks- zählungen alle fünf Jahre festgestellt wird, sodaß der Staat im vierten, dritten, zweiten Jahre hon niht mehr nah Maßgabe der Einwohner- zahl auf feine Kosten kommt.

Es ist endlih zu beachten, »as Oberverwaltungsgeriht in verschiedenen Punkten des Geseßes, wo es mögli gewesen ist, ein- gesegt hat, um gegen den Fiskus und zu Gunsten der Stadt zu ent- scheiden. Die Folge davon if gewesen, daß der Staat durh das Verhältnis von 1 : 3 augenblicklich schon ganz erheblih mehr belastet ist. Die Folge ist ferner gewesen, daß die Städte mit cigener Polizeis verwaltung mehr als das Doppelte aufbringen als die Städte mit staatlicher Polizeiverwaltung. Hierin liegt eine Ungerechtigkeit, die von den Städten, die die eigene Fürsorge für die Polizeiverwaltung übernehmen müssen, {wer empfunden wird. Die Königliche Staats- regierung hat \sich deshalb veranlaßt gesehen, einen anderen, einen leichter zu ermittelnden und einen möglichst feststehenden Verteilungs- modus in der Ihnen gema@ten Vorlage zu finden unter Ausscheidung des s{chwankenden und flüssigen Elements der Einwohnerzahl. Wir glauben, ihn gefunden zu haben in einer festen Quote an der tatsächlich entstehenden unmittelbaren Kosten der Polizeiverwaltung. Die Kosten sind jedes Jahr durch den Staatshaushaltsetat festgestellt. Man muß sih also fragen: was würde die betreffende Stadt aufzubringen haben, wenn keine staatlihe Verwaltung da wäre, sondern wenn sie selber für die Polizeikosten einzutreten hätte. Wenn man das vergleicht, so ergibt h ein Verhältnis von 2/5: 3/;,, Auf diese Quote hat der Ge- seßentwuxf in § 1 den Anteil der Städte mit \taatliher Polizei- verwaltung unmittelbar an den Gesamtkosten festgeseßt. Meine Herren, das ift ja etwas mehr als das bisherige Verhältnis von 1:3. Es ift weniger als das Verhältnis von halb und halb, welches eine Vorlage der Königlichen Staatsregierung um das Ende der 80er Jahre in Ausficht genommen hatte. Das bisherige Verhältnis von 1:3 wü. de den Staat shädigen, das Verhältnis von halb zu halb würde vielleicht den Städten nicht vorteilhaft sein. Das Ihnen vorgeschlagene Verhältnis von ?/s zu ?/; s@;eint aber nah all den umfänglichen Bei- lagen, die wir Ihnen zu der Vorlage gemacht haben, als dem Recht und der Billigkeit entsprechend.

Ich bitte Sie, diese Vorlage, auf die im einzelnen wohl nur in der Kommission zurückgegriffen werden kann, wohlwollend aufzunehmen und mit Ihrer Zustimmung zu versehen. (Bravo!)

Abg. von Treskow (kons.): Das jeßt geltende Gesey ist 1892 erst nah langjährigen Verhandlungen zustande gekommen, und es mag daber an si bedauerlih ersheinen, daß {on nach kaum 15jähriger Geltung an eine Revision gedaht werden soll. Den gewichtigen Gründen, welhe der Minister anführte, wird sich aber das Haus nit entziehen föanen, Diese Gründe sind einesteils formeller Natur, insoweit § 6 des Gesezes und die hierauf bezüglihen Rehtipreungen des Dberverwaltungsgerihts dahin geführt haben, daß das mit dem Gesey Beabsichtigte niht mehr voll erreicht wird, Größere Be- „deutung aber wohnt dem Umstande bei, daß das System der Auf-

als es ungeeignet erscheint,

haben si die Kosten nur, um etwa ein Drittel gesteigert; wachsen, wenn das Geseg länger so in Geltun genügende Gründe vorzuliegen, zu dem System

ankommen, daß gegen beide Teile Gerectigfet wird, Die Kosten, die die Städte ¿u tragen Kosten des Staates

Negelung e

waltung teurer als die fommunale ist.

während andere, die durch die moderne Ent

der Städte. Immerhin läßt prüfen sein, ob die anerkennenswerterweise i Uebergangsbestimmung in § 8, drei Ya re verteilt werden soll, die städtishen Etats vor einer zu Kostenbelastung geschüßt werden, am 1. April 1908 in Kraft treten soll.

andespolizeilihe Funktionen wahr, und es soll

Stadt Berlin vor Landespolizei zu {üßen. y Regelung beruht die dec Stadt Cassel

ungerechtfertigter

Geseh eingezogen wird, so werden wir do suchen haben, ob dur die vorgesehene ein vertraglihen Nechle dec Stadt Cassel aus Wenn ih hiernach glaube, daß der Entwurf

doh schon jeßt im Namen meiner Fraktion au für eine geeignete Grundlage für die von der

regelung halten. Im Namen meiner Fraktio weisung der Vorlage an eine Kommission von

| antragen.

Abg. Dr. Schroeder - Cassel (nl.): Diesem Antrage schließe ih mich namens meiner Fraktion an. Wir haben uns hier im Abgeordneten- hause mit der Frage der Mehrbelastung der Städte infolge der Polizei-

kosten des Staates etwa 20 Jahre beschäftigt.

wonach der Staat F, die Gemeinden

bisherigen Geseß niht mehr zu seinen baren

seitigen Interessen zu finden. die frei den Nachweis geführt hätte, daß ihre zutreffen, dann würden meine politishen F beabsichtigten Neuregelung zustimmen.

Der Entwurf ist uns erst vor kurzem zugegan niht im einzelnen prüfen können; wir verständlih vorbehalten.

an si

Vergleichen der Wie

einzelnen Städte.

glei ¿n l

kommen als die Städte mit eigener Poliz

höhere Kosten aufwenden müfsen, dies nicht d

Schußleute nicht genügend bezahle.

bezirke verwendet werden |ollen. großen Städte 5 Millionen mehr bezahlen, um kreise von Rheinland und Westfalen in alimentieren. mungen des Gntwurfs Bedenken geltend zu damit

mäßig ist. Jch kann nicht finden, da

gefunden wird.

des Staates.

später die Kosten festgestelt sind, fo ?/; bezahlen au von den Ausgaben, die der Das i} ungere@tfertigt; die Städte habe fondern nur zu bezahlen. Die Quote von zu hoh sein; den Say von 509% hat die für zu hoh befunden.

ist. Gs müssen

0 aus\chließlich: au

hieß es: „eins{ließlich der Kosten für ! bas

falen wolle der Staat

Oberpräfidenten und Minister is nit richti

nicht Richter in eigener Sache sein. Endl

bringung der Kosten nah des Kopfuabl Fh ; Insosaun mte bewährt,

tragenden Kosten anzupassen, Während der Geltungsdauer des Gesezes t verdoppelt, für die. Städte ne den Daa dieses Verhältnis dürfte

zurüczukehren. Für die Verteilung der Kosten gibt es meiner Ansicht nah einen absoluten Maßstab überhaupt nit, es kann nur darauf

im Berhältais stehen, zu den Kosten der Städte mit örtlicher Polizeiverwaltung. lich halte ih es für angemessen, wenn der Staat den größeren Teil übernimmt, wie es hier geschieht; denn wenn der Staat Königliche

Verwaltung, also eine von der örtlihen Verwaltung abweichende infübrt, dann geschieht das aus Gründen des Staats-

interesses, und daber ist es billig, wenn er dieses Interesse durch Uebernahme des größeren Anteils betätigt, zumal die Königliche -Ver- G O Flei \ Mehr als ?/; als Anteil des Staates würde ih allecdings niht für angemessen halten. Steht man die Liste der Städte mit Königlicher Verwaltung durch, so findet man zahlreihe, von der modernen Entwicklun Städte, denen der Staat einen erheblichen Teil der Kosten abnimmt,

günstigt find, vom Staate gar nichis erhalten. Die Vorlage macht also den Versuch audalaidender Gerechtigkeit für die große Mehrzahl sich nicht verkennen, daß für einzelne

Städte die Mehrbelastung recht bedeutend sein wird.

wonach die genügt. shnellen zumal ja Beachtung verdienen auch die Bestimmungen der Vorlage für die Stadt Berlin. Der Berliner Politelpraldanz nimmt ja tatsählich niht nur orts-, sondern auch

Berliner Polizeipräsidiums 4 0/9 der Ausgaben : als niht auf der Ortspolizeiverwaltung beruhend abgeseßt ioerden. Gs wird zu prüfen sein, ob diese Bestimmung genügt, um die Belastung für Auf anderem Fundament, auf vertraglicher gewährte Sonderstellung.

Wenn es auch wünschenswert ist, daß die Stadt Cassel in das neue

einer eingehenden Prüfuag ia der Kommission bedarf, fo kann ih

und von meiner Fraktion für notwendig erachtete geseßlihe Neu-

1888 hatte vorgeschlagen, daß die Kosten zwishen Staat und Ge- meinden geteilt werden sollen. 1892 kam dann ein Entwurf zustande, x bezahlen sollten. jeßige Entrwourf wird nun damit begründet, daß der Staat bei dem

daß ein Ausgleih in der Belastung der Gemeinden mit staatlicher und nichistaatlicher Polizei niht eingetreten sei. darauf an, eine der Billigkeit entsprehende Schäßung der beider- Wenn die Staatsregierung einwands-

Dieser Nachweis ist aber meines Erachtens bisher wenigstens einwandsfrei niht geführt worden.

1 müssen uns Jedenfalls ist das uns vorgelegte Material niht genügend ; dies ergibt fih z. B. aus den angeführten

Stadt wie Cassel mit den Industrieorten Barmen und Crefeld ver- gleihen, wie kann man Magdeburg und Essen miteinander ver-

4 Hier ift eine Gleichartigkeit in keiner Weise vorhanden. Meines Erachtens hinken die Vergleiche überall. die Behauptung der Begründung unrichtig ist, daß die Städte mit staatlicher Polizeiverwaltung im großen und ganzen billizer weg-

hier au zu prüfen, ob die Städte mit eigener Polizeiverwaltung, die

sie thre Beamten besser und angemessenec bezahlen als der Staat. Es ift hon seit Jahren darüber geklaat worden, daß der Staat seine Nach all dem ist es durchaus zweifelhaft, ob der Anspruch des Staates auf eine höhere Erstattung der. Polizeikosten gerechtfertigi ist. Es wird das in der Kommission näher zu prüfen sein. Jh möchte nur auf den ecigentümlichen Saß in der Begründung hinweisen, wona die beinahe 5 Millionen, die das Gese mehr bringen soll, für die rheinisch-westfälishen Fndustries Mit anderen Worten: es follen die

Ich habe {hon jeßt gegen einige wesentliche Bestim- zunächst zweifelhaft, ob die vorgeshlagene Quotisierung an sich zweck-

Die Quotisierung der Polizeikosten bringt weiter niht unerheblihe Unbequemlichkeiten bei der Aufstellung des städtischen Haushalts mit fch. Für die Polizeikosten soll maßgebend sein der Haushalt des Staates, aber bei der Aufstellung des städtischen Haushalts ist der Staatshaushalt meistenteils noch nicht bekannt. Daraus ergeben ih für die Städte finanzielle Schwierigkeiten. Für die Höhe der Polizeikosten soll ferner maßgebend fein das Ausgabesoll Infolge der niht ausreiWenden Zahl der Beamten des Staates sind zahlreihe Stellen, z. B. Schußmannsftellen, nicht beseßt, aber in bas Mes des Staates eingestellt, und wenn

Es wird zu prüfen sein, unter welchen Vor- aussezungen überhaupt eine staatlihe Polizeiverwaltung einzurichten afür Nechtsgarantien aufgestellt werden.

könnten vorher die Organe der Polizeiverwaltung gehört werden oder sogar ihre Zustimmung festgeseßt werden. Vielleicht follte der Staat au nur gewisse Zweige der Polizeiverwaltung übernehmen ; er könnte à die Üebernahme der Sicherheltspolizei be- chränken. Unter “keinen Umständen könnte ih eine Unterscheidung zwischen Tages- und Nahtwachtdienst zugeben.

das muß in ‘das Gescy wieder hinetni, Es. heißt, in West- den Nachtwachtdienst nicht nehmen, aber gerade die Verhältnisse im Industriebezirk lassen dies als geboten erscheinen. das Oberverwaltungsgeriht wieder in das Gese einseitige Festseßung der Kosten durch den

taate zu

ß bleibt. Es seinen er Vorlage von 1888

t und Billigkeit geübt haben, müssen zu den

einigermaßen auch Persôn-

profitlerende wicklung nicht so be-

Es wird zu n Aussicht genommene Mehrbelastung auf Jedenfalls müssen Steigerung ihrer das Geseß schon

en von dem Etat des und Einnahmen

Kosten der

gewissenhaft zu unters- malige Abfindung die reichend gewahrt: sind. in seinen Einzelheiten

s\prehen, daß wir thn Negierung beabsichtigte

n «habe ich die Ueber- 21 Mitgliedern zu be-

Der exste Entwurf von

Der Auslagen kommt, und

Es komme jeßt

Behauptungen wirklih reunde anstandslos der

gen, und wir haben ihn das selbst-

kann man gz. B. eine

Ich glaube, daß

eiverwaltung. Es wäre

eshalb tun müssen, weil

die ländlichen Fndustrie- thren Poltzeikosten zu

machen. Es is mir

ein rihtiger Maßstab

_müssen die Städte Staat nicht gehabt hat. n nirgends mitzureden, 40 9% wird entschieden Negterung felbst 1888

Vielleicht

_Im Gesetz ‘von 1892 Nachtwvachtroxsen“, und

mitübers rheinish-westfälishen erner müssen wtr inetnbrir gen; die egterung8präsidenten,

Staat bei der Ucbernahme der Polizeiverwaltung zugleih für das bisherige Beamtenpersonal der Gemeinden Sorge trägt; es muß im Geseg bestimmt werden, daß der Staat entweder das Personal - übernimmt oder es abfindet; denn es kann den Städten nicht über- lassen werden, \sich selbst mit diesem Perfonal abzufinden. Alle diese Punkte müssen in der Kommission erörtert werden. Ferner ift zu prüfen, ob die Interessen der Stadt Cassel genügend ges wahrt sind, denn es handelt fih hier um einen bedauerlihen Gin- griff in wohlerworbene Rechte der Stadt, die auf den Vertrag der Stadt mit der hessishen Staatsregierung vom 28. November 1830 beruhen. Dieser Vertrag bildete den Abschluß eines jahrhunderte- alten Streites zwishen der Stadt Cassel und der Landgräflich hessishen Regierung, der bis in das Jahr 1535 zurüging. Die Stadt hatte 1828 jede Bezahlung für Polizeikosten eingestellt, verpflichtete sich aber dann unter energischer Das ihres Rechts durh den Vertrag zu weiteren Zahlungen unter der Bedingung, daß allerhöchsten Orts die Zusicherung gegeben würde, daß f niemals mit hôheren Polizeikosten belastet werden sollte. Diese Zusicherung ist durch Beschluß des Kurfürsten vom 17. Juni 1830 erteilt, steht also unwiderruflih fest. Die Stadt zahlte dann etwa 10 000 Mark Poltzeikosten. 1875 wurde das dur Uebereinkommen mit der preußis- schen Regierung erhöht, und na dem Gesetz von 1892 zahlt die Stadt 0,32 4 pro Kopf, d. h. 40170 4A Bet dem L, von 1892 hat der Minister das Recht der Stadt Cassel nah dem Vertrage von 1830, keine Mehrkosten zu bezahlen, ausdrücklih anerkannt ; jeßt will die Regierung den Vertrag dur das Gesey für aufgehoben erklären gegen eine einmalige Abfindung von 2724 186 4. Diese Summe klingt sehr hoh entspricht abec durchaus nit dem wertvollen alten Ret der Stadt Cassel. Gs liegt hier gewissermaßen der Vorschlag einer zwangsweisen Ent- eignung unter einseitiger Festsezung einer Entshädigungssumme vor. Das ist an sih uageheuerlich. Die Regierung hat sih auch bisher nicht bewogen gefunden, sich betreffs der Ablösung des Paushquantums dur Vertragsverhandlungen mit der Stadt Caffel auseinanderzuseßen. Wie es eine Forderung der Gerechtigkeit sein soll, der Stadt Cassel ihr wohlerworbenes Recht zwangsweise wegzunehmen, ift nicht ein- zusehen; dann wäre ja auch der sozialistishe Programms\aß, daß dem einzelnen sein Eigentum für Zwecke der AUgemeinheit zwangsweise abgenommen werden müsse, dem Prinzip der Gerechtigkeit ents sprehend. Die ganze lange Begründung des Regierungsvorschlages fällt damit hinweg, daß die Motive den Anspruch auf Ent- shädigungen von Rechts wegen ableugnen und nur eine soldje aus Gründen der Billigkeit gewähren wollen. Daß ein folher Vor- shlag gemaht werden konnte, kann ih nur bedauern, aber ih habe zu dem Landtag das Vertrauen, daß er einen folhen Vor- \hlag von sich weisen wird. Die Stadt Cafsel berechnet ihrerseits die Abfindung auf 5.200000 «6 In der Zwischenzeit sollte sih der Staat mit der Stadt vertraglih in Verbindung segen; er wird die Stadt einer fricdlihen Regelung nicht abgeneigt finden. In Zukunft werden aber die Magistrate sih nicht geneigt finden laffen, überhaupt noch mit dem Staate Verträge abzuschließen, wenn-fie gewärtigen müssen, daß diese Verträge durh Gesey aufgehoben werden, wenn es dem Staate gefällt. Die großen städtishen Gemeinwesen haben die bittere Empfindung, daß sie als Stiefkinder des Staates behandelt werden, weil er die Bedeutung, die ihnen nach ihrer großen Kopfzahl zu- kommt, ihnen niht beimißt. Diese Erbitterung durch solhe Gesetze noch zu steigern, sollte doch nicht unternommen werden. : L Abg. Dr. König- Crefeld (Zentr.): Die den Städten mit König- licher Polizeiverwaltung zugemutete Mehrbelastung wird von einer Reihe derselben tatsählih bitter empfunden. Der Kollege Trimborn ist leider verhindert, zur Zeit hier anwesend zu sein ; er würde bezüglich der für die Stadt Cöln entstehenden Mehrbelastung, wie Sie ihn kennen, recht kräftige Töne angeshlagen haden. Der größere Teil meiner

Freunde aber steht der Tendenz der Vorlage im ganzen nicht

unsympathish gegenüber. Es ist ja richtig, daß die Königliche Ver-

waltung teurer ist als die örtliche; daß die Uebernahme der Ver- waltung auf den Staat au aus Gründen erfolgt, die über die eigentliche Polizeiverwaltung hinausgehen, und daß den Städten ein

Teil ihres Selbstverwaltungsrehts genommen wird. Alle diese

Grwägungen find aber bei dem Geseye von 1892 berücksihtigt worden. Diesem: Gesetz gegenüber haben fich jeßt die Verhältnisse

zu Ungunsten des Staates und zu Gunsten der betreffenden Kommunen so verschoben, das eine Neuordnung des Verhältnisses angezeigt erscheint. Ginen sicheren, mathematischen Regulator wird man ja nit ausfindig machen können, der Zufall wird dabei immer eine

Rolle spielen ; aber der von der Vorlage E Ee Weg ist aockie vorzuziehen, weil er den tatsählichen Verhältnissen mehr Rechnung trägt, indem nur verteilt werden soll, was tat- fählich ausgegeben worden ist. Wenn Kollege Schroeder meint, die Verteilung des „Soll“ sei beabsichtigt, so sheint mir nah den Motiven do den endgültigen Maßstab die Verteilung des „Ist“ zu bilden. Der Negierungsyertreter nickt mir zu. Damit ist die irr«-

tümlige Annahme des Kollegen Schroeder ausgeräumt. Für wünschenswert halte auch ih es, daß die Regierung mit der Stadt

Cassel wegen der Ablösung des der Stadt zustehenden Rechtes erst einmal verhandelte. Der Entwurf bringt nun eine wesentliche Neuerung, indem er von den Städten ?/; statt des bisherigen 1/, der Kosten des Staates fordert, Ob diese ?/; mehr der Gerechtigkeit ent- raten, muß ih vorläufig dahingestellt sein lassen. Es wird shwer ein, bier eine ridtige Grenze zu ziehen, und wir können uns ja darüber in der Kommission „unterhalten. Auch die Frage, daß die Polizei den Gemeinden zu kostspielige Bauten zur Last legen würde, zerstreut sich, wenn man bedenkt, daß wir ja die Kontrolle darüber haben. Dem Antrage auf Ueberweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern {ließe ich mich an. j 2

Abg. Dr. Rewoldt (freikonf.): Auch meine politishen Freunde sind der Ansicht, daß in einer Kommission alle etwaigen Bedenken be- züglich der Vorlage eingehend geprüft werden sollen. „Zl diefen

Bedenken gehört für uns zunähst das, ob es berechtigt ift, daß die Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung dadurch um fo viel besser gestellt werden als die anderen Städte mit kommunaler Polizeis verwaltung, Liegt ein solches MVißverhältnis vor, so muß es gehoben werden; es muß Prinzip fein, daß die Städte mit König- licher Polizei entsprehend herangezogen werden. Die Befürchtung, daß die Städte durch die Quotisierung von ?/; der Kosten zupiel bezahlen könnten, is unbegründet ; diese Kostenfestsezung geschieht vor- behaltlih der Prüfung der tatsächlich erwahsenden Kosten durch die Oberrechnungskammer. Der bibherige Status der Kostenberehnung na der Kopfzahl war ein schwantender, wo hingegen dec jeyt vor- geshlagene auf Grund der tatsächlihen Kosten ein gerechterer und zus verlässigerer ist. Daß der Vertrag mit Ga nah jahrzehntelangem Bestehen einer Revision unterzogen wird, kann doch als keine Uns gerechtigkeit angesehen werden. ¿

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Maubach: Zu den darüber laut gewordenen Bedenken, daß die Städte dur die im Etatsjahr vorher zu erfolgende Festseßung der Quote von ?/; der Gesamikojten geschädigt werden könnten, hat bereits der Abgeordnete Newoldt ganz rihtig bemerkt, ah eine solhe Festseßung nur vorbehaltlih bemessen wird, und die Kosten definitiv erft Res werden, wenn sie die Oberrechnungskammer geprüft hat. Bezüglich des Vertrages mit der Stadt asel habe ich mitzuteilen, daß die Negterung sich vorher sehr wohl mit der Stadt Galle in Verbindung gesetzt hatte, und gu Grund dieser Verhandlungen cin Berich auf dié geforderten ungefähr drei Millionen zustande gekommen ist.

i Abg. Cassel (fr. Volksp.): Wenn au gegan. werden muß, daß die Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung Kosten tragen me so muß anderseits doch auch_ bedacht werden, daß die Königlithe

Polizei einen Eingriff in die Selbstyerwaltung, bedeutet. Erwähnens-

wert ist, daß diese Städte 17 9/9 für Penfionen der Mos beamten

an den Staat zu zahlen haben, wo hingegen bei ähnlichen Ver- rechnungen zwischen dem Reich und Preußen das Reich nur 10 9% zahlt.

Es ist auch zweifelhaft, ob bei der Berehuung der Kosten überall

nur wirkliche Polizeikosten zu Grunde gelegt sind; es g sich

namentli, ob man nit gerade bei den Städten mit eigener Polizel- verwaltung ganz andere Kosten zu den polizeilichen hinzugerehnet hat.

, denn der Staat kann h wünsche ih, daß der

Anderseits haben die Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung sehr

viele Kosten zu’ tragen, für Bauten,

die niht unter die P

Landesp.olizei verwaltet. werden; es ist aber kommen foll. Die Poliz

mitwirken können.

Interessen im Landtag Majorität ab.

pflicht hat auch

stimmen habe.

aber in den nächsten Jahren noch steigen,

stitution von Bex

bängt doch selbst ju

über 3 Mill. Mark Mehrausgaben entstehen werd

annehmbar if für uns gerihts; es foll gegen die Minister des Innern

muß aber ein rende.

waltungs\treitverfahren # Behörden zu bieten.

kämen hierbei nur rechnerishe Angelegenheiten in

Rechtsfragen. Das

entgegenfeyzen. übernehmen, obwohl sie fr

nötigen Kräfte für den

polizei sollte man den Städten dagegen

servative Fraktion des Herrenhauses unter 1856 felbst einen Antrag mit unterzeichnet Wokhlfahrtspolizei an die Gemeinden verlangte. diese Aufgabe nicht der Bureaukratie,

unterstellen, und es ift jeßige Regierung auf muß. Beim Gese ih noh bereit,

kann

nicht

tahiwachtdienst finden.

bedauerlich,

1892 erklärte

tragen, die fie übernehmen wollen, in der jeßige

aber kein Wort davon.

gezogen werden würden.

beruhigende Erklärung von

änderung der Borlage. zuroendungen ausges{lossen

wären.

Abg. Münsterberg

Caffel stimmen wir in der Gesamt Vor allem müssen die Rechtsgarant fahrung hat geieigt daß es

tann. Die Min Leistungsfähigkeit wissen gar nit,

bezahlen haben werden, kommensteuerbelastung zu

Kopf, Danzig 201 4 Z und Königsberg muß nah dieser Nichtung auszugleichen

ins gegenüber dem lih, wenn eine Stadt J

einen, wenn auch höheren,

Abg. Klausener En Mebigete t zur Geschäftsordnung, daß

ihm durh den Schluß die öglihkeit genommen sei, seinen ab-

aus welchen segen, von denen die Regierung lage wird für die vershtedenen sein; es ergibt si, daß den höchsten

ahr für Jahr vor einem von ihr nit zu ermessenden Kostenb Höhe ihrer L Ee abhinge.

; Die Vorlage wird die N meinden zur Uebernahme der Wobhlfahrtspolizet ein dafür aufzewendeten Kosten niht von dem Beitrag a

wie z. B.

often fi ier ausgeht. beteiligten Städte

tragen haben,

erkennen

te die R

erden könnte.

daß man die alte konservative von die Wo

Gefundheitszwecke und dergleichen, olizeifosten gerechnet werden. In Berlin wird vom Polizeipräsidium nicht nur die Ortspolizet, sondern auh die Für die legteren- sollen 4 9% abgezogen t spezifiziert, warum nur 4 9%, heraus- weig Aar co Mage agr on K” E n p dem | der anzen e zugute. Die Städte sollen nach der Vorlage: eine sehr ohe Quote A, oe daß sie ; e leh

ei der Feststellung der Ausgab er: Staat. kann i ‘hebliche

nah seinem Belieben Kosten aufwenden, zum Beispiel kostspielige Bauten machen, die Städte dagegen etwas einwenden können. Die Kontrolle tages ist kein ausreihender Troft.

müssen fie auch mitbestimmen könn

gegeben

n Vorlage

o doch festen Beitrag zahlen. Darauf wird die Debatte geschlossen.

lehnenden Standpunkt gegenüber der Vorlage zu beg

Die Vorlage wird einer Kommission von 21

überwiesen.

Es folgen dieJnterpellationen der

heim (fkonj.) u. Gen. :

„2. Welche Anordnungen gedenkt die Königliche um den überhandnehmenden

zu treffen,

ausländischer Arbeiter Einhalt zu tun?

b. Welche geseylichen Maßre

Staatsregierung gegen den Kontrakthbru ch

verhältnisfen?“

ründen.

Abgg. von Pappens-

geln beabsichtigt die Königliche

in Arbeits-

und der uon: Boecker- Neuhaldensleben (freikons.) u. Gen. :

„Beab

tigt die Königliche Staatsregierung,

durch sch{leunige

geseßzgeberishe und im Verwaltungèwege zu treffende Maßregeln

das Ueberhandnehmen des Kontraktbruch landwirtschaftliher Arbeiter zu v

Auf Antrag des zur Beratung gestellt.

es ausländisher i: f, erhindern ?“

Abg. Freiherrn von Neukirch (freikons dban Fe

Zedliß und

Interpellationen gemeinsam

Hur Begründung der ersteren nimmt das Wort der im (konf.): Wir wollen die in den Inter-

bg. von Pappenhbe

pellationen Stn Mißstände zur bhil

erfahren, ob fen, Natur dagegen von der niht etwa nur einzelne

Gebiete von die

(aßregeln

die s{limmsten und s{werften adi "du * des be

durch ausländishe Arbeiter haben

sowohl

Besprehung bringen, um zu polizeiliher und |geseßlider Regierung geplant sind. Es find durchaus sen Mißständen berührt ;

stehenden Rechts im Osten wie

im Westen ereignet, besonders natürli da, wo große N strömungen solher Arbeiter stattfinden, in den § ße Zusammen

dustrie. Es ift von allen

etne folche Unsicherheit eingerifsen ist, da lichen Sicherheit auf öffentlicher Straße

Westen besonders kann fi

ehen lassen, weil sie überall den \ ffen ausgeseßt sein würde.

tsverbrechen, in großer Zahl zu konstatieren.

ngri morde, Sittlichkei

egenden der Jn«

Seiten anerkannt worden, daß dadur

kaum noch die Nede kaum noch eine Dame

ie schwersten

yon einer persôn- fein kann. Im auf der Straße

wersten DaGitgun en, ja sogar

erbrechen, Lust-

Roheit® und Eigentumösyerbrechen, sind Leider ist sogar eine Steigecung dieser

Mißstände festzustellen, die zu den bedenklichsten Befürchtungen Anlaß

g muß, wenn nicht einges{hritten wird.

n der Schwierigkeit d Mee Ihre l lh ind kaum geprüft. worden. verschiedene Pk (

gehört hat, die Absicht

ffe auf drei verschiedene

Altersangaben gehabt hat. Die Leute sind Die Folge ist, daß eine Unmasse der straft bleibt, und gerade die Nichtbe zu neuen Verbrehen. Die Königli

Die Ve

ranlassung liegt

lzeilihen Ueberwachung dieser ausländischen

Es ist AQUGRONEtH da

e Staatsregierun

haben, die ausländi

Person ist s{hwec festzustellen, P Auslandspässe

eine Person drei

amen mit drei verschiedenen auch heute hier, morgen da, s{hwersten Verbrechen unge- trafung gibt wieder Veranlassung

soll, wie. man a Audswweis-

erhebliche e tos könuen dadurch an ihrer Gesundheit {wer gefährdet werden. Wenn die Städte zahlen follen, en; denn die Wahcnehmung ihrer | immer von dec

Das Sträuben “gegen eine folhe Art der der Staat dem Gesetz über die Wanderarbeitsftätten, niht mitwirken könne, weil er über die Zu Grunde gelegt sind die Kosten

jeweiligen Beitrags- di \ ei n den landwirtschaftlichen Betrieben

bei dem er erklärte, daß er | Arbeiter in dieien E h scinen Ausgaben nicht mit zu be- für 1906, sie werden so daß für Berlin {ließli en. Gänzlih un- die Aus\chaltung des Oberverwaltungs- Kostenféstsezung nur die Beswerde an die und der Finanzen stattfinden. iger Gerichtshof entscheiden.

t eingeführt, um Schutz gegen Willkür der Die Regierung sagt in der

Darüber j Frauea erklärten mir Das Ver- | fa i

Begründung, es Frage, aber feine htsf entscheidend sein, entscheidend ist, daß eine unabhängige Instanz Wir betraten die Aus\chaltung des Oberverwa Versu einer unheilvollen Reaktion gege zustand, und wir werden “diesem Versu

Das Nachtwachtwesen möch

î fondern darüber befinden muß. [tungsgerihts als den n den geltenden Rechts- entschlofsenen C N Ï egierung niht mit üher selbst erklärt hat, daß fein Unterschied n den le zwischen Tages- und Nachtwachtdienst gemacht w | Ñ jg Städte mit Königlicher F bteiyerwastung werden faum selbst die S en. Die Wohlfahrts- elbft überlassen ; die kon- Führung von Stahl hat , der die Uebertragung der Man wollte damals sondern der Selbstverwaltung sih gegen die Anschauung berufen N Minister Miguel hlfahrtspolizei den Gemeinden zu über- : steht eigung der @e- dâmmen, da die i S _an den Staat ab- Wir erwarten in dieser Beziehung eine der Regierung oder am besten eine Ab- Die großen Städte sind von vielen Staats- Î n, die den kleineren Gemein sicht auf thre Bedürftigkeit zufallen, Schulwesens. Dur das leßte Schulunterhal der Stadt Berlin 6- bis 7 Einnahme vom Staat hatte. mehr zu den Kosten beitragen,

Die

1einden ohne Rük- “ams E Gebiete des ung8gese sind z. B. 00 000 A entgangen, die fie L

Wir in Berlin würden allerdings gern wenn wir nur eigene Herren im Hause

(fr\. Bag.) : Mit dem Abg. Schroeder- eurteilung der Vorlage überein.

ien prr Fron aen die Er- ¡u ganz unerquicklihen Prozessen kommen ster können rit allein entscheidend sein. Auch die der Gemeinden muß berücksichtigt werden. die Ausgaben zufammen- Die Wirkung der Vor-

| ganz verschieden eitrag gerade die Städte die schon den höchsten Prozentsaß der Ei näâmlih Posen 180 4 pro 222 . Die Kommission suchen zwishen der Ver- | Staat und der Leistungsfähigkeit. inister spra von ausgleihender Gerechtigkeit, aber es ift unerträg- der Frage stände, daß von eitrage für die Polizei die Ueber würden die Städte

isher als

Wir |

zu ns

Der

Mitgliedern

Staatsregierung Rechtsverlezungen

* wegen Kontraktbruchs haudelt, die in dem zwelien Teil dex Zutews

papiere durch inländische i lere zu ergänzen, ländishen Papiere vbligcte machen. 5

ausgedehnt wird, soudcrn aud auf die ausländishen Arbeiter aus Rußland, Oesterreich und Galizien sind oitzeiauffiht niht unterflellt, troß alledem bediifen sie derselben außerordentli. Die Lebensweise, die Möglichkeit, den befferen Verdienst hier leiht autzugeben zu Vergnügungen und AussSweifungen, sind ganz anders als in der Heimat. ie n ) 1 Daher müssen wir ihnen mit väterlicher Strenge Vorsorge angedei lassen, denn der Charakter dieser Leute is mehr iets. G Tie im wohlverftandenen eigenen Fnteresse der Leute, wenn fie streng überwadt werden, damit sie die Mühe und den Ertrag ihrer Arbeit täglih mit nah Hause bringen und für ihre Familie sorgen können. hat die aberdels dieser : wenigen nen Tagen e oft mit fis gebradt, daß fie plöylih versagren. Ba ist für die Landwirtschaft mitten in der Grnte vtel einshneidender, als wenn das | einmal in einem Kohblenbergwerk passiert. JIch kam einmal auf ein ; ziemli entferntes Grundstück und dachte, mindestens 30 bis 40 Paare diefer Arbeiter „ju finden, aber nur die Frauen und ca. 3 Männer waren da, die übrigen Männer waren zu einer Feter gegangen. Die daß die Männer nicht arbeiten, sondern bloß aufen wollten. Wenn das auch übertrieben ist, so spra doch daraus die Klage und Sorge, daß der Verdienst der Männer vertrunken wird. Da müssen wir im wohlerwozenen Interesse ter Leute selbsi mit energishen Maßregeln vorgehen, und dann auch für die Industrie- arbeiter. Diejenigen Leute, die ohne Legitimation betroffen roerden, müssen als lästige Ausländer ausgewiesen werden. Bisher bestand bei den Behörden cine etwas merkwürdige Auffassung darüber, man faßte das ats Angelegenheit der Ortspolizeibehörde auf und verlangte, i die Ortspolizei die Kosten trage. Das it doch eine landespolizei- the Angelegenheit, für die die Kosten vom Staate ¡u tragen find, L Jahren hat augenscheinlich des Respektes bor der Reglerung zugenommen. ! hon vor einigen Jahren mit entsprechenden Maßregeln ge- | kommen, fo stände es anders mit den Dingen. Wir haben die i Regierung seit Jahren auf diefe Zustände aufmerksam gemacht, die jeßt so bedenklich geworden sind, daß wir ketnen Tag mehr verlieren fönnen,

Industriearbeiter. Die

die Außerachtlassung Wären wtr

j 2 : | um mit entschiedenen Maßregeln einzugreifen, damit das Nechts- ! bewußtsein im Volke wtederhergestellt werden ann, das tat- | sädhlih schon gelitten hat. Der zweite Teil der Interp-llation be- | teht sih auf die Kontraktbrüche. Die Achtung vor dem Vertrag hat | unzweifelhaft nachgelassen, der Respekt vor den Folgen des Kontrakt- | bruhs hat von Jahr zu Jahr abgenommen ; es find Verhältnisse j eingerifsen, die dringend der Abwehr bedürfen. Mit halben Maß- j regeln ist nihts zu mahen. Der gesezgeberische Versuch, der vor einigen | Jahren gemacht wurde, war nur eine einseitige Maßregel, da nur die Arbeit- ever beitraft werden sollten, wele fontrafibrüchige Arbeiter annehmen.

Gs müssen auch die Arbeitnehmer bestraït werden. Allerdings müssen | in erster Linie die Arbeitgeber bestraft werden, wenn si: si ia dieser ! Richtung vergangen haben; aber das Rechtöbewußtsein der Leute muß } leiden, wenn nur der Arbeitgeber, aber nicht auch die Arbeiter be- straft werden. Es muß dem Richter nicht nur die Möglichkeit, sondern die Verpflichtung gegeben werden, mit energishen Strafen, und nicht bloß mir Geldstrafen, vorzugehen. Die ernstere Verpfl:chtung liegt allerdings den Arbeitgebern ob, weil die Arbeiter nicht ein so ¡ strenges Rechtsbewußtsein haben können. Wir bitten die Regierung um ganze Arbeit, damit nihcht nur gegen die Arbeitgeber, sondern auch gegen die Arbeiter selb vorgegangen werden fann, damit wieder Sicherheit in die Arbeitsverhältnisse auf dem Lande kommt. Das liegt auch im Interesse der Arbeiter, denn dur die jeßige Zucht- lofigkeit, durch die Aufwieglung der Agenten usw. find für die Arbeiter felbst unerträglihe Zustände in den Arbeitsverhältnifsen geschaffen Es muß also mit ents{iedenen Maßregeln endlich vor- gegangen En. t (freifonfi): U J

2g. Ur. von Woyna (freikonf,): Unsere Interpellation beschränkt

! id auf die Arbeiterverhältnisse ab Die Mißstände mit ias auSs | ländischen Arbeitern bedürfen der Abhilfe. die ausländischen Arbeiter entbehren? Wir können nit leugnen, daß wir mit der gesteigerten Volks\{hulbilbung und den gesteigerten Lebens- verhältnissen immer weniger Leute für die. nicht immer avvetitlichen und niedrigen landwirtschaftlichen Arbeiten bekommen. Wix find baber von Jahr zu Jahr mehr auf die ausländischen Arbeiter angewiesen. Aber Aufgabe des Staates is es, diese Verhältnisse möglicst iwed- mäßig zu regeln. Meine Freunde meïënen, daß man die Maßregeln gegen den Kontraktbruch nicht gegen die Arbeiter felbst richten darf. Das könnte zu internationalen Gegenmaßregeln führen, und es könnte vom Heimatsstaat der Zugang in unser Land ten Arbeitern ganz verboten werden. Es müsen aber die Arbeiter mit Legitimationspapteren verfehen sein, und die Arbeitgeber follten nuür Leute mit folchen Papieren annehmen dürfen.

Bei dem Antritt der Arbeit müßte der Arbeiter das inländische Legiti- mationspapier an den Arbeitgeber abgeben. Wir wünfen auch strafrechtlihe Bestimmungen gegen die Arbeitgeber, welhe zum Kontraktbruch verleiten, aber mit geringen Geldstrafen wird man nit ausfommen, sondern man wird die s{härfsten wirtschaftlichen Strafen anwenden, indem man, auch wenn ein Arbeitgeber doloserweise auch nur einen Arbeiter ohne Legitimationspapier angenommen hat, seine ganze ausländishe Arbeitershaft ausweist. Die Maßregeln müssen zielbewußt und energisch, aber auch mit der nötigen Rück- fiht auf die ausländischen Arbeiter durchgeführt werden. Von der linken Seite des Hauses iff mir gesagt worden, wir follten unsere Arbeiter besser bezahlen und behandeln, dann würden fie nicht fortlaufen; aber mit folhen Mitteln hält man den Ofteuropäer nicht fest, vielmehr werden alle Wohlfahrts8einrichtungen nicht benuzt oder fogar mißbrauht. S{hlecht behandeln darf heute überhauvt nie- mand mehr feine Arbeiter; er wäre verloren. Aus dem Zwange der heutigen Verhältnisse heraus muß jeder seine Arbeiter gut behandeln. Auswüchse gibt es au in der Industrie, z. B. in der Miäntelinduftrie, und für Auswüchfe ist der Staatsanwalt da. Aber der Vorwurf, daß die Landwirtschaft ihre Arbeiter {hlecht behandelt und s{leckt unter- bringt, trifft in der Allgemeinheit heute niht mehr zu. Wir hofen, daß die Regierung bald versuhte, durh Regelung des Legitimations- wesens der Ausländer Abhilfe zu schaffen.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Arnim:

Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung erkennt die Be- {werden über die Zunahme des Kontraktbruchs als durchaus gerecht- fertigt an. Befonders der Kontraktbruch der landwirts@aftlichen Wanderarbeiter ist zu einer Gxfeinung geworden, die nit nur die Landwirtschaft im höchsten Maße schädigt, sondern au geradezu eine vollständige Rechtlosigkeit herbeigeführt hat und das Gefühl für Pflicht, für Treu und Glauben bei den Arbeitern auf das allerernstefte gefährdet.

Die Interpellation des Herrn Abg. von Pappenheim unterscheidet ih von der des Herrn Abg. Boecker dadurch, daß fie sid auf alle Arbeiter, alfo au auf die industriellen, erstreckt, während die Inter- pellation Boecker fich auf die ausländischen landwirtscaftlicten Wander- arbeiter beschränkt,

Was nun zunätst die industriellen Arbeiter anlangt, so uniersteken die ja, wie Sie wissen, der Reichôgewerbeorduung; die ganze Angelegen» , heit ist deshalb Neichssache, (Abg. von PapPenbeiu : Auch Poligeifache!) Polizeilich nicht, aber geseugeberisd, sowett cs fd unx Bettraung

worden.

Können wir überhßauvt

Forsten von

pellation von Pappenheiuxr augeregt ist, ist es Neihssache, I bes

A n 4 diese in- ofe, ba - règel nicht nur auf die in der Landwirtschaft beldaftiaten Arbete:

| unäst zur Frage der Bestrafung des Kontraktbruchs. Sie wissen

daß in den alten Provinzen das Geseg von 1854 gilt, welches den Kontrakltbruch der landwirtshaftlichGen Arbeiter unter Strafe stellt Ich glaube, es herrscht wohl Einigkeit darüber, daß dies Geseg nicht vermocht hat, gegen den Kontraktbruh irgenbwelche Erfolge zu er- ringen. (Sehr richtig! links.) In den alten Provinzen \ind die Verhältnisse in dieser Beziehung niht um ein Haar breit befser als in den neuen Provinzen, wo das Gese nit gilt, und ich glaube bes- halb, daß eine Ausdehnung des Gesezes von 1854 auf die neuen Provinzen wohl kaum zu irgendeinem Erfolge führen wird. Auch die Verschärfung der Strafbestimmungen des Ges ees von 1854— wenigsiens innerhalb der doch recht engen Grenzen, in denen die für unsere Gesehgebung maßgebenden allgemeinen Grundsähe sich bewegen würde einen wesentlißen Erfolg wohl richt haben, aber sicherlih dahin führen, daß sie als eine erheblide BVerschlechterung dee Nechtslage der Arbeiter angesehen und agitatorisch ausgenugt würde- (Widerspruch bei den Konservativen. Sehr riójtig! links.) J made ausdrüdcklich darauf aufmerksam, daß die Gesindeordnung, die s{ürfere Strafen zuläßt, nach dieser Richtung au nit allzuviel genugt hat. (Sehr richtig! bei den Freisinnigen.)

Als daher im Jahre 1904 die Königlihe Staatsregierung das son angeführte Gese einbrachte, nahm sie Abstand von einer Vex- s{ärfung der Strasbestimmungen für die Arbeiter und beschränkte fich auf die Bestrafung der Verleitung zum Kontraktbruch und auf die Bestrafung der Arbeitgeber, welche kontraftbrühige Arbeiter ans- nehmen. Sie folgte dabei den Wünschen, bie in den verschiedensten Interpellationen hier im hohen Hause ¿um Ausdruck gebraht waren, und die auch darauf mache ih besonders Herrn Abg. von Papyen- heim aufmerksam von den konservativen Rednern während der Verhandlung über den Gesezentwurf au3xz-iyroFen wurden. Dex Entwurf wurde leider nit verabschiedet, weil auch die Nächi}- beteiligten sich niht darüber einigen foanten, 06 eine Beftrafung der Arbeitgeber zulässig sei ohne eine weitere Veri härfung ter Straf bestimmungen für die Arbeiter.

Nach diesen Erfahrungen können Sie es der Regierung nit verdenken, daß fie diesen Weg nit witeter bes&ritten hat, und davon Abstand genommen hat, eiîn Gese wieder zinzubetagen, deen Aussichten nach dem Vorangegangenen dot recht zweifelhaft fint; (Abg. von Pappenheim: Hört, hörè! Sebr richtig" linfs.) Sie Yat sih deshalb dazu entshchlofen, andere Mittes anzuwenden. Dabet ist sie von der Tatsahe ausgegangen, def ter Kontraftbruck haute sählih bei den ausländishen lanbwirti HaftliZen Wanderarbettern vors kommt. (Sehr richtig! links.) Siz kat FS aber davon überzeugt, daß ein Einshreiten dagegen fast immer daran sceïterte, duff die Are beiter meist mit einer ganzen Sammlung von falschem Plffén: vers sehen und daher nit zu ermitteln find. Dex Manges etnes zuver» lässigen Ausweises und damit die Y ¿glihtzit ver Runtrolle iff aïfo die Ursache, die eine erfolgreiche Be? vfung 28 Rontraftbruadies von vornherein verhindert.

Die Einführung einer Legitimation i baber die Vorbedingung für jede weitere geseggeberishe Maßnahme. Deskal5 will die Königs lihe Staatsregierung an unseren öfliGen unh ¡üdöftlichen Grenzen, über wele die meisten landwirts{aftlichen Wanhberarbßeiter zu: uns kommen, die Arbeiter mit Ausweisfartzw verseßen. Diese follen: nit nur den Namen, den Herkunft3ort und ‘das Nationale des Arbeiters, fondern au darauf legen wix ganÿ besonderen: Wert! die Arbeitsstelle, für welche der Akbeiter verpflihieti if oder \ich verpflichten will, enthalten. Die Legitimattonéfärte darf nur beï ordnung8smäßer Wsung des Arbeitsvertrages: auf eine andere Arbeitsftelle umges{hrieben werden. Der Besitz: etner folhen Legitimation i also Vorbedingung für dew Antrüt vex Arbeit, der Mangel derselben hat unnahfichtlich Auswetfung zur Folge. Die Ausweisung bedeutet sowohl für die Arbeiter wie au für díe Arbeitgeber, die Arbeiter ohne Legitimationekarte annehmen, eine ret empfindlihe Strafe, für leztere deshalb, weil fe in den allermeisten Fällen die Rüktransportkosten zahlen müssen, und weil fie außerdem dadurch, daß die Arbeiter ausgewiesen werden, ihre Arbeiter wieder loswerden. Es liegt nun auf der Hand, daß die Dur{führung des Legitimationszwanges ganz erbhebliher Vorarbeiten bedarf. . Es ift dazu vor allem notwendig ein dihtes Ney von Legitimationsämtern an der ganzen östlichen und südöftlihen Grenze. Die Maßregel if von so einshneidender Bedeutung, daß es erforderli war, zunä&#st mal dur praktische Versuche Erfahrungen zu sammeln. Es mußten Erfahrungen darüber gesammelt werden, welhe Form und Inhalt die Karten haben sollten, über die Art der Ausfertigung, über die Regifterführung, über die Orte, an denen sole Legitimation9- ämter eingerihtet werden mußten, da sie so gelegen sein müssen, daß der Strom der Arbeiter auch wirklich abgefangen wird, und über die Besetzung dieser Legitimationsämter mit den nötigen Beamten, um die Arbeit ohne Aufenthalt durchführen zu können. Diese Vorarbeiten find nun in den legten Jahren zur Durchführung gekommen, und zwar dadur, daß die sogenannte Feldarbeiterzentrale, ein Institut, in dem sich eine größere Anzahl gemeinnügiger Ardeitsnahweise, speziel auch die Arbeitsnahweise der Land- wirtshaftskammer vereinigt haben, sich der Regierung zur Verfügung gestellt hat uad die nötigen Einrichtungen getroffen hat. Sie hat {hon im Vorjahr an der {lesis{en und an einem Teil der posenshen Grenze solche Legitimationtämter erridtet und hat im Lauf dieses Jahres ihre Organisation auf die ganze ¿filihe Grenze ausgedehnt und die ganze Grenze mit einem Ney folder Legitimationsämter versehen. Sie bzt im vorigen Jahr son Zehn- taufende von Arbeitern mit solhen Lezitimationtkzrten ausgerüstet und hat die Maßregel vollständig erprobt und diz notwendigen Er- fahrungen gesammelt. Nachdem die Vertretungen der Landwirtschaft, die Landwirtschaftskammern, sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt haben, hat die Königliche Staatsregierung beschlossen, am 1. Februar 1908 den Legitimation2jwang einzuführen. Dieser Legiti- mations8zwang ist vorläufig beschränkt auf die östliche und \súdöftliche Grenze, weil dort nur die nôtigen Organisationen getroffen sind. Der Er- folg aber dürfte dadurch kaum beeinträÿtizt werden, weil über diese Grenze die meisten landwirischaftlichen Arbeiter kommen. Zu Anfang wird die Wirkung dieser Maßregel nicht voll in die Erscheinung treten. Sie wird dadur beeinträchtigt werden, daß man zweifellos anfangs mit der Maßregel milde wird vorgehen müssen. (Unruhe reis.) IS bitte, darüber niht zu ershrecken; diese Milde wird deshalb unver- meidlich sein, weil eine ganze Anzahl ausländischer Arbeiter in der ersten Zeit die Grenzämter umgehen werden und

schräuke wich deshalb auf die landwtrtschasiliähen Arbeiter und bomute

legitimiert werden. Aber eine Legitimation wird überall gefordert

E I R E

E e T A A E