1907 / 298 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Zentraltheater.

liebliße Märchen „Schneeweißchen und Rosenrot*, ustav Thies für die Bühne bearbeitet, wurde am Sonn- : nadmittag im Zentraltheater einer fröblihen Mindexsshar als Weihnagc f9ga e zum ersten Male vorgeführt. Die Eindrüte, die schon die Erzählung von dem als Bär yerzauberten Prinzen, den in Hasen verwandelten Kindern, dem dies anstiftenden bösen Zwerge und der ‘dann alle befreienden kleinen Rosenrot hervorruft, es noch durch die Verkörperung aller dieser Märchenfiguren erhöht. Die überaus melodishe und feinfühlig der Handlnng angepaßte Musik Artur Peiskers verstärkte noch die Wirkung und {uf namentlich im Vorspiel zum lebten Bilde mit ihren Variationen bekannter Weihnachts- lieder ‘eine geradezu weihevolle Stimmung. Als der Vorhang fiel, gab es nur allgemeines Bedauern der kleinen Theatergäste, daß sie aus der ihnen im Rahmen von vier Akten enthüllten Zzuberwelt wieder hinaus wußten in die alltäglihe Wüiklichkeit. Vorher aber zollten sie nob den Spendern der genofsenen Gaben durch stürmishem Beifall ihre dankbare Ane:kennung. Es galt diese vornehmlich den Damen Burger (Schneeweißchen), Kiederley (Rosenrot) und Müller (Fee), sowie den H-rren Rodert und Schneider (Prinzen), Glaß, hof (Vetter Hans) und Albes (Zwerg).

Ueber die Witterung im Monat November 1907 be- rihtet das Königliche Meteorologishe Institut auf Grund der ange- stellten Beobachtungen : Im Gegensaye zum voraufgegangenen Oki ober mit feiner ungewöhnlih hohen und ziemli gleihmäß! batte der November sehr veränderlihe und zeitweise recht rauhe Stuttgart, 46. Dezember. (W. T. B.) Am Sthluß der ‘Witterung. Warme und kalte Perioden wehselten mehrfach mitein- | gestrigen Vorstellun bon Wagne:s „Götterdämmerung* änder. ‘Im ‘Gesamtdur@schnitte wi jedcch die Temperatur ‘nit | brach auf der Bühne des Interimstheaters Feuer aus, erheblich vom vormalen Wert ab; die südwestlihen Landes. | das durch Inbrandgeraten der Bahre, auf der die Leiche teile waren um { bis 1 Grad, die Höhenstationen infolge einer in der | Stegfrieds getragen wird, entstanden war; die Musik hörte zweiten Pentade aufgetretenen starken Temperaturumkehr um 14 bis | auf zu spielen und die Feuerwehr erschien auf der Bühne. ° 24 Grad zu warm, der Norden und Often dagegen um # bis 1 Grad | Dem Intendanten, Freiherrn zu Putliy, der glei darauf auch die zu kalt. Meist herrschte trübes, ‘vielfach nebliges Wetter vor ; nur im | Bühne betrat, gelang es jedoch durch Geften und wit Hilfe der wieder y ersten Monatsdrittel gab ‘es eine längere Reihe von heiteren Tagen, | einseßenden Musik, das Publikum zu beruhigen, sodaß die die einen solchen Einfluß auf die Sonnenscheindauer hatten, daß leßtere | Vorstellung zu Ende geführt werden konnte.

im größten Teile des Gebietes das langjährige Mittel stellenweise

um mehr als die Hälfte übertraf. Geringer, als man nah dem vor- wiegend trüben Witterungscharakter hätte erwarten dürfen, erwies 9 die Niedershlagssumme ; sie war troy vereinzelter starker Regenfälle überall zu klein, und zwar wurde an den meisten Stationen wentger als die Hälfte, im nordöstlichen und stellenweise im mittleren Nord- deutshland sogar kaum ein Viertel der normalen Menge gemessen. Schnee fiel im leßten Monatsdrittel häufig, und es bildete ih um diese Zeit für einige Tage eine leihte Schneedecke; nur die west- lihen Stationen blieben davon frei. Zu Anfang des Monats rüdckte ein hohes Luftdruckmaximum, das Ente Oktober über dem äußersten Nordwesten erschienen war, über Skandinavien nah Rußland vor, wo es um den 5. stationär wurde. Es drängte den Einfluß

Berliuer Schnellzug überfahren. Zwei v getôtet, der dritte ist schwer verlegt. et von thuen wurden

Erste Beil a ge zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen

98. Berlin, Montag, den 16. Dezember

: T Es

Nichlamlliches.

Regierungen der Bundesstaaten ist vom Reichskanzler mt des Jnnern) der vorläufige Entwurf eines 3 betreffend die Abänderung des Geseßes fámpfung des unlauteren Wettbewerbs vom i 1896, mit dem Ersuchen um Prüfung mitgeteilt

Wir bringen den Entwurf nebst Erläuterungen nach- um Abdruck, um auch weiteren Kreisen zur Meinungs-

g Gelegenheit zu geben. G figer Entwurf eines Geseges, betreffend die Ab-

von b en Temperatur

Staalsanzeiget. 1907.

träali inzugefügt worden sind, Geschieht die Verfolgung im Wege der Privaiklage, so sind die d Ce L N E Ankündigung an- | Schöffengerichte zuständig.

ift. 21. E L u E l Wird in den Fällen des è 6. auf Strafe erkannt, so_kann an- V4 Dai vis n C DertaUinfzig Mark gegrn Wee daß de T EOUV auf Kosten des Schuldigen ; i öffen ekannt zu machen sei. Mer inte Ma E L N 9 Abs. 1 zuwider es unter- | Wird in den Fällen des § 15 auf Strafe erkannt, so ist zuglei 1) wer der R if E y eines Ausverkaufs die | dem Verleyten die Befugnis zuzusprehen, die Verurteilung innérhal O N “die u d Ausverkauf Anlaß Ee Frist auf Kosten des Verurteilten öffentlih bekannt zu \ machen. gegeben haben, Auf Antrag des freig-\prochenen Angeschuldigten kann das Gericht H wer Len Qui n T L S M eren E Í die öffentliche Bekanntmachung der Freisprehung anordnen; die Staats- 4rvnungen Ra iti e Angaben macht kasse trägt die Kosten, insofern dieselben niht dem Anzeigenden oder dieser Anordnungen L s i: dem Privatkläger auferlegt worden find. : | N § 12. CNeu.) im Sit bes .__ Ist auf Grund einer der Vorschriften dieses Gesetzes Der Ankündigung eines Au sv epfauts tf d fta auf Unterlassung Klage erhoben, so kann in dem Urteile der obsiegenden 9 Abs. 2, des § 10 und des § 11 Nr. 2 e jede Maul g | Partei die Befugnis zugesprohen werden, den verfügenden Teil des E Ld: ä E Aufgabe a Miene Bts s Frist auf Kosten der unterliegenden Partei wegen Deendigung de E s , v tlih bekannt zu machen. j riet Warengattung oder Räumung etnes bestimmten Men Art des Sefnntradsinig if fin dete a VRa

Warenvorrats aus dem vorhandenen Bestande betrifft. i :

Neken eine: nah Maßgabe dieses Geseßes verhängten Strafe kann auf Verlangen des Verlepten auf eine an ihn zu erleger de Buße bis zum Betrage von zehntausend Mark erkannt werden. Für diese Buße haften die zu derselben Verurteilten als Gesamtshuldner. Eine erkannte Buße \schließt die Geltendmachung eines weiteren Ent- \chädigungsanspruchs aus. ba

F Bürgerliche Rechtsstceitigkeiten, in welchen durch Klage ein Anspruch auf Grund dieses Geseßes geltend gemacht ist, gehören, in- soweit in erster Instanz die Zuständigkeit der Landgerichte begründet ist, vor die Kammer für Handelssachen. Die Verhandlung und Ent- sheidung leßter Instanz im Sinne des § 8 des EinführungEgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze A Neichsgerichte zugewiesen.

Mark it Haft Wer im e Br eine Daun erlag E e a M

rd ¡hundertundfünfzi ark oder mit Haft | den Schuh dieses Geseßes nur insoweit Anspruch, als in dem Staate,

b E ua E in Sibea seine Hauptniederlassung sich befindet, nach ciner im § 14. | Reichs-Geseßblatt enthaltenen Bekannimachung deutshe Gewerhbe-

Wer zu Zwecken des Wettbewerbes über das Erwerbsgeschäft treibende einen entsprehenden Schuß genießen.

eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Gu\chäfts, E ' D

über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Behauptungen Dieses Gese tritt am in Kraft.

tatsächliczer Art aufjtellt oder verbreitet, die geeignet find, den Betrieb

des Geschäfts oder den Kredit des Inhabers zu s{hädigen, ist, sofern

die Behauptungen niht erweislich wahr sind, dem Verleßten zum

Lemberg, 14. Dezember (W. T. B.) Jn der Universität kam es. heute bei der Immatrikulationsfeier zu einem Zusammen- stoß zwischen polnischen und ruthenischen Studenten. Nachdem die Hörer der Theologie ohne Zwischenfall immatrikuliert worden waren, verlas ein ruthenischer Rehtshörer cine Verwahrung gegen die Form ,- in der den ruthenishen Univer tätshörern das Gelöbnis abgenommen worden war. Die ruthenishen Studenten fangen Nationallieder und erboben ihre Stöde. Sie wurden wegen threr drohenden Haltung von den polnischen Studenten hinausgedrängt, wobei vier polnische und drei ruthentsche Studenten ver- Lene Abfen en een die Aera, wiederum der Depressionen, die vorber aanz Mitteleuropa bedeckten, zurück und | unter Absingen von Nationalliedern ; die Fmmatrikulation. wurde dann es zur Bekämpfung des unlauteren führte mit ösilicher Lusströmung Abkühlung und allmähliche Auf- | hne weitere Störung fortgeset. ? 'Pettbewerbes vom 27. Mai 1896.) heiterung herbei. An seiner Stelle wurden gegen Ende des ersten ———— 1

s owefraroba bean ag mabgcderd ata b ge Menglomite | S on ha igt, Bef, (V-E. B, Ser et gti mttende [F i öfenfifen Bfondngdngen ode ie Mitra 1 urm ha n e f v s n Kre n J , ü milde, trübe und regnerishe Witterung herrschte. Dann aber trat unfälle zur Fo ge Gebäbt Ein dbetaun tee Ene lde cinen e insbesondere über die Beschaffenheit, die

unter erneutem Vorstoße des russischen Maximums kräfti b- 4:44 kfühlung ein; nur im Nordwesten bel fich die milde Witte in: Le Der but Ge Va mate E Darelbe Verlor DEINER nbaber die Art ded Bezuge over die Bezugbquelle don Waren,

b " Waren folge kleiner Teildepressionen über der südlichen Nordsee noch einige en, über die Art des Bezugs oder die Bezugsquelle von ,

j Dungeneß Schraubenflügel B von Auszeichnungen, über den Anlaß oder den Zweck Tage länger. Zwischen dem 20. und 27. fiel bei ziemlih strengem Bob bo: Di j Tele irr eib gie find berüntéläcifen Der fes ues Besiy von

Regen hat in den leßten Tagen Themse und Severn über die Ufer treten lassen, weite Strecken Landes sind übershwemmt, Häuser stehen unter Wosser, Wege sind ungangbar, der Schaden ist E, E E ecegrammi E Daf ß meldet, daß ein zum

anonendool „Speedwell* gehörender Dampfkutter während eines wet 5 ä Shiéms Tin fen k ift. V E n geltend gemaht werden, soweit die Verbände PRLen, Se) nTen E leben Aapn meren Pr E Rechtsstreitigkeiten klagen können.

vermißt. R hen dem Anspru auf Unterlassung der unrichtigen Angaben

s h ; Ersatz

Paris, 14. Dezember. (W. T. B.) Ein S t je vorerwähnten Gewerbetreibenden auch Anspruch auf R hier die ganze Nackt Liban gnd heute vem Su i e aben h die unrichtigen Angaben perutloen ee Ua iiiefai Schaden angerichtet; viele Telephonleitungen sind unter- welcher die Angaben gemacht bat, fa auf S be gersa Na brochen. Besonders heftig trat das Unwetter aud an der nor - der kennen mußte. Der As gui it Von D oeIden mannischen Küste und im Osten Frankreichs auf. An ter Käte batieute ELguen, PrUSer E E N Miri@iiteit bei Bayonne scheiterte in der ve flossenen Nacht der \chwedische Mtiften nur geltend gemaht werden, wenn sie die Unrichligle R „Padu 10 aus Poo M Helsingfors. Non der gaben kannten. 8 2. (Neu.) e ann starken Besaßung, die {wimmend das d B R R iti ew S wirhen, fieben Mann gerettet. Das ‘Stif den, L E erle e Gunlien del Se: ging unter. In Nanc rzte infolge des Sturms Men ; | Urbeitssaal einer Schuhfabrik ein. A 90 C prt o herrn gemacht, so ist der Unterlassungbsanspruch

Im Könitiglihen Overnhause findet morgen, Dienstag, eine Wiederholung von J. Massenets „Therese“ in Verbindung wit R. Leoncavallos „Bajazzi“ statt. Fräulein Ober, ‘die Herren Philipp und Berger find in der esten Oper, Fräulein Destinn, die erren Kraus, Bachmann, Hoffmann und Lieban in der ¿weiten beschäftigt.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Ernst von Wildenbruchs Schauspiel „Die Rabensteinerin“ in Le: ana eseßung aufgeführt.

Im Deutschen Theater kann die für nächsten Mittwoch an- esegte Erstaufführung von Calderons „Arzt feiner Ehre“ in der

carbeitung von Rudolf Presber, da die Unpäßlichkeit des Herrn George Henrich noch nicht ganz gehoben ist, erst ‘am Freitag statt- finden. Die bereits gelösten Billette behalten Gültigkeit, werden aber au auf Wunsch bis zum Mittwochabend, 7 Uhr, an der Kasse zurück- genomwen. Am Mittwoch gcht im Deutshen Theater Shakespeares „Sommernachtstraum* in“ Sjene.

Der V, Symphonieabend der Königlihßen Kapelle unter Felix eingartners Leitung fintet am Freitag, den 20. Dezember, Abends 75 Uhr im Königlichen Opernhause ftatt, Die Symphoniematinee beginnt um 12 Uhr.

Eine Aufführung der Weihnachtskantate „Vom Himmel hoh da komm ih her“ von Max Reger veranstaltet der Organist Walter ischer am Donnerstag, den 19. d. M, um 74 Uhr, in der Kaiser ilhelm-Gedächtnis kirche. Für die Solopartien find gewonnen worden: Clara Erler, Anni Bremer, O. Franzke, Robert Maitland, Bianka Becker-.Samolewska und Otto Nikitits. Außerdem werden u. a. dte Weihnachtslieder aus dem spanischen Liederbuch von Hugo Wolf vorgetragen. Eintrittskarten zu 3 M, 2 M und 1 M sind bei Bote u. Bock und bei Wertbeim (Leipziger Straße), in der Küsteret (Achenbalstraße 18/19) und Abends ân der Kasse zu haben.

S193,

D Beschluß des Bundesrats kann festgeseßt werden, daß be- fti ine Einzelverkehre nur in vorgeshriebenen Einheiten der Zahl, des Maßes und des Gewichts oder mit einer auf der Ware oder ihrer Big S Ar E Q Va J b, Gewicht, über Beschaffenheit, Zeit oder Dr S 4 Un Ort n P der Ware gewerbsmäßig verkauft der feilgehalten werden dürfen. E s A Einzelverkehr mit Bier in Flaschen oder Krügen kann die Angabe des Inhalts unter Festseßung angemessener Fehlergrenzen

ieben werden. i e ias Beschluß des Bundesrats getroffenen Bestimmungen fiad dur das NReichs-Geseyblatt zu veröffentliGen und dem Neichs- tage iogleich oder bei seinem nächsten Zusammentritte vorzulegen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Bundesrats

arald* verlor gegenüber

d erbat und erbat Schlepperhilfe aus ‘aufs unrihtige Angaben tatsächliher Art macht, die geeignet

A-schein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, Un der unrichtigen Angaben in Anspruch genommen Dieser Anspru kann von jedem Gewerbetreibeuden, der

der Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in häftlichen Verkehr bringt, oder von Verbänden zur Förderung

Frost und östlihen Winden fast überall Schnee. Nachher gelang es aber wieder ozeanischen Depressionen, den Einfluß des östlichen Maximums zu brehen; es seßte von neuem mildes, trübes und viel« fah regnerishes Wetter ein, dem erst am leßten Tage des Monats ein von Nordwesten vordringendes Hochdruckgebiet ein Ende mate.

Im Verein für Deutshes Kunstgewerbe spricht der Pro- fessor Henry van de Velde aus Weimar am Mittwochabend über „Die Linie“. Mit dem ersten Januar 1908 eintretende Mitglieder nehmen bereits an den Veranstaltungen des Dezember teil.

Im Zirkus Schumann fand am Sonnaberd eine Gala- vorstellung statt, deren festliher Charakter der 75. Wiederholung der beliebten Poantomine „Ein Fest auf dem Neckar“ galt. Diese wirkungsvolle Fortseßung des früher aufgeführten Manegestückes „Die lustigen Heidelberger“ zog wiederum unter allseitigem Beifall des zahlreichen Publikums vorüber und brate au vorneha:lih threm Schöpfer, Herrn Kommissionsrat Schumann, reihe Anerkennung

und vielfahe Ehrungen. Aber au vorher s{chon bot das Erläuterungen.

Aus Stuttgart meldet ,W. T. B.*, daß August Junker- mann, der a!s Bearbeiter Reutersher Werke für die Bühne bekannte Darsteller, von Seiner Mojestät dem König von Württemberg zu seinem gestrigen 75, Geburtstage zum Ehrenmitglied des Stutt-

garter Hoftheaters ernannt wurde.

Mannigfaltiges.

Berlin, 16. Dezember 1907.

fand in Anwesenheit öniglihen Hoheit des K prinzen die feterlihe Einweibung der im Nordosten der Stadt, an der Ecke der Nomirtenet und Cadiner Straße erbauten Lazarus- Königliche Hoheit wurde in der Minister der geiflihen 2c. An- den Generalsuyerintendenten D. des Ebvangelishen Oberkirhenrats D. Voigts räfidenten des Konsistoriums der Provinz Brandenburg Steinhausen

Am Sonnabend, Nachmittags 54 Uhr, Seiner Kaiserlichen und g L ie

Tire statt. Se'ne Kaiserliche und Vorhalle des Gotteshauses dur den

elegenheiten Dr. Holle, Pró denten A. ‘empfangen,

„Jauchzet dem Herrn, alle Welt“, D. Faber vollzog den Weiheakt.

U. und betrat nach der Zeremonie der

übergabe unter Vorantritt der Genannten bat Gotteshaus. der Kirhenhor unter Leitung des Organisten Mürbe den 100. Pfalm: fang. Der Generalsuperintendent e Der Pfarrer K ö ster bielt die Fest- edigt über das Bibelwort: „Jh bin die Auferstehung und das

Programm eine Reihe

Direktor des Instituts als

immer neuer Ueberrashungen auf

aterreakrobaten erwiesen und

ron- | drastishen Erzählen von

heit besißt. Ebenso bilden auch

aber, den den

L interessanter namentlich die Vorführurgen in der hohen Schule von Fräulein Dora Schumann fowie die der Herren Heß und des Direktors zeigten, auf welcher Höhe hier die Reitkunst steht. folgen die edlen Tiere den Intentionen zumeist kaum wahrzunehmen E eister der Drefsurkunst und Erfinder

Darbietungen verdienen wiederholt die Leistungen der Clowns hervor- ehoben zu werden, unter denen die Gebrüder Albano si als ausgezeichnete

allerlei Kalauern große Heiterkeit bervor- ruf. Recht eigenartig sind auch die Leistungen von drei NRadfahr- fünstlern auf einer horizontal und shräge gestellten Drehscheibe, von | Sh denen namentlich die dabet mitwirkende Radfahrerin große Gewandt-

s{chwingenden Trapezen in \{chwinde!nder Höhe ihre ebenso wagemuti wie elegant ausgeführten Turnkünste zetgen, Â aft.

vershüttet.

Nummern, von denen

Mit \taunenswerter Sicherheit ihrer Reiter, deren Hilfen Gbenso erwies {ih wieder der

diesem Gebiet. Von den anderen

der Clown Adolf neuerdings im

die sechs Banvyvards, die an fret-

eine ftete Anziehungskraft.

S{lüfsel-

während Duisburg, 14, Dezember.

Ingolstadt,

———— E

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 260 Abonnementsvorstellung. Therese. Musik- drama in 2 Aufzügen von Jules Claretie deutsch von Otto Neigel. Musik von F. net Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Regisseur Braunshweig. Bajazzi. ie votz Oper in 2 Akten und einem

rolog. Musik und Dichtung von N Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. Musikalische Leitung: Herr Kayell meister von Strauß. Regie: Herr Ne- gifseur Braunschweig. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 282 Abonnementsvorstellung. Die Rabenfteinerin. Schauspiel in 4 Akten von Ernst von Wildenbruh. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 261. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Sre iye sind aufgehoben. Salome. Drama in einem Aufzuge nach Oskar Wildes gleih- n Dichtung in deutscher Veberseßzung von Hedwig Lahmann. Musik von Richard Strauß. Anfang 8 Ubr

usptelhaus. 283. Abonnementsyorstellung. Auf Nissenskoog. Schauspiel in 4 Akten von Rudolf Herzog. Anfang 74 Uhr.

Neues Operntheater. Sonntag: 84. Bilettreserve- los. Dienst- und Freipläge sind aufgehoben. Doktor Klaus. Anfang 74 Uhr. Der Billettvoryerkauf hierzu findet von Donnerstag ab an der Tageskafse des. Königlichen Schauspielhauses von 104 bis 1 Uhr Vormittags gegen Zahlung eines Aufgeldes von 50 S für jeden Sihplag statt.

Deutsches Theater. Dienstag: Was ihr wollt. Anfana 7} Uhr. D Mittwoh: Ein Sommernachtstraum. - Kammerspiele.

Dienstag: Catherina Gräfin von Armagnae. Anfana § (br. Mittwoch: Gespenfter.

Neues Schanspielhans. Dierstag, Abends

Mittwoch, Nahmittags 3 Uhr: Frau Holle. Abends 74 Uhr: Zar Peter. Se E Donnerstag, Abenda 74 Uhr: Zar Veter. Freitag, Abends 74 Uhr: Zu volkstümlih er- (gien Preisen Et, us onnadbend, Iiahmittags 3 Uhr: Frau Holle. Abends 8 Uhr: Zum 25. Male: Ara ® E

Cessingtheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die gelbe Nachtigall.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Vom andern Ufer. I. Der Graf. 11. Der Erust des Lebeus. IIl. Auferstehung.

Donnerstag, Abends 8 Uhr : Die gelbe Nachtigall.

Bentraltheater. Gastspiel des Hebbeltheaters. Dienstag, Abends 8 Uhr: Frau Warreus Ge- werbe. Drama in 4 Akten von Bernard Shaw.

Mittwoch, Nachmittags 34 Uhr : Schneetweifchen S eg[enrat, Abends 8 Uhr: Frau Warrens C r [

Donnerstag und Freitag: Frau Warrens Ge-

werbe. Sonnabend, Nachmittags“ 32 Uhr: Sebnee- weisehen und Roseurot. Abends 8 Uhr: Frau

Warrens Gewerbe.

Sfillertheater. O. (Wallnertheater.) enstag, nds 8 Uhr: Gebildete M Volks\tück in 3 Aufzügen von Victor Stone E Mittwoch, Abends 8 Uhr: Gebildete Menschen. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das vierte Gebot.

Tharlottenburg. Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Revisor. Lustspiel in 5 Akten von Nikolars Gogol. Deuts von E. von Schabeleky.

Mittwoch, Abends 8 Ubr: Der Nevisor. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Reiterattackte.

Komische Oper. Dienstag, Abends 8 Uhr: Hoffmauns Erzählungen.

PVèittwoch : Tiefland.

Donnerstaa: Die verklaufte Braut.

Freitag: Tiefland.

74 Uhr: Alt-Heidelberg.

Merbeck stürzte heute ein Neubau ein. wurden unter den Trümmern begraben und getötet.

beiter, die ih E? e atn f dem Bahnd arbeiter, die eute früh auf dem Bahrdamm vom Bahn NReichertshofen zu ihrem Arbeitsplaÿß begaben, wurden Von o

an

(W. T.-B.) Jw benachbarten Zwei Personen

(W. T. B.) Drei Bahn-

Theater des Westens. (Station: Zoologiser Garten. Kantstraße 12.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Die lustige Witwe. Operette in 3 Alten von Mete Léon und Leo Stein. Musik von Franz

ehár.

Mettwoh, Nachmittags 4 Uhr: Zu kleinen reisen : Schneewittcchenu. Abends 8 Ühr: Da R

E i é

onnersîag und Freitag: Die lustige Witwe. Sonnabend, Nathmittags 4 Übr : Zu fkleinen Preisen : Schneewittchen. Abends 8 Uhr: Zum

ersten Male: Ein Walzertraum.

LCustspielhaus. (Friedrihstraße 236.) Diens- tag, ‘Abends 8 Uhr: Husareufieber. Mittwos und folgende Tage: Husarenfiecber. Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr : Peter Geruefklein. gans, Nachmittags 3 Uhr: Peter Gernue- ein.

s Residenztheater. (Direktion : RihardAlexander.) enstag, ends 8 Uhr: Ganz der Pava. Schwank in 3 Akten von Mars s Desvaillières. Deuts von Max Schönau. (Baron des Aubrais : Richard Alexander )

Mittwoch und folgende Tage: Ganz der Papa.

Thaliatheater. Dienstag, Abends 8 Uhr:

Die gelbe Gefahr, oder: Die kleine Japanerin. Schwank mit a afl in 3 Akten von Kraaß und Okonkowsky.

Mittwoch und folgende Tage: Die gelbe Gefahr, it,

oder: Die kleine Japaner Nachmittaasvorstellungen : Mittwoch, Naaaitta0s 4 Uhr : Rotkäppchen. Sonnabend, Na mittags

4 Uhr: Sueewittchen.,

Trianontheater. (Georgenstraßie, nahe Bahnhof riedrihstraße.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Fräuleiu

osette meine

Frau. Mittwoch und

folgende Tage: Fräulein Josette

Sonnabend : Die verkaufte Braut.

meine Frau.

Lorrient, 16. Dezember. (W. T übung versagte auf dem Torpedoboot 252 ein S@{ufß. Als ein Matrose zur Ermittlung der Ursa \{chlußstück des Geschützes Schuß plsöblich los. [eyt und ins Meer geschleud ert.

Penzance, 14. Dezember. (W. T. B. uner „Th

Scilly-Inseln gescheitert. find ertrunken.

Siena, 15. Dezember.

14 Minuten wurde hier Schaden ift nicht angerihtet worden.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der

Einer von ihnen wurde getötet.

Arbeiter wurden \chwer verwundet.

entfernen wollte,

omas W. Lawson“

(W. T. B.)

Dritten ‘Beilage.)

S E E E ——————————————

Konzerte.

Singakademie. Dienstag, Abends 8 Uhr:

Klavierabend von Waldemar Lütschg.

Saal Bechstein. Dienstag, Abends 74 Uhr:

TTL. Konzert von Essa Ruegger (Violoncello unter Mitwirkung von Paul Goldschmidt (Klavier)

Beethoven-Saal. Dienstag, Abends 8 Uhr :

L. Klavierabead (Tausig-Abend) v Beklemischeff. (Tausig-Abend) von Gregor

ie Schumann. Dienstag, Abends präzife 7F Uhr: Das anerkaunt vorzügliche Programm. U. a. : Der größte und beste Luftakt der Geaattidant Sechs fliegeude Bauvards (2 Damen, 4 Herren). Novität: La tabie da diable. The three Demons in ihren ausgezeihneten L-iftungen und die aro De Me g alitäten. Um

r: e ge große Wasse tomime :

in Fest auf dem NeŒckar. nton

E Ser Familiennachrichten.

Verlobt: Elisabeth Freiin von Mal it n erh g pon S (Shwerin i M.). eboren: n Sohn: Hrn.

Dr. Hoffmann (Neustadt a Rbge.) e ROIFINO Gestorben: Hr. Sanitätsrat Dr. Caesar Heimann (Grunewald bei Berlin). Fr. Landeshaurat Preis Eichhorn, geb. Freiin von Bülow (Merse-

Verantwortlicher Redakteur : Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin,

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagk- “Anstalt Berlin 8W., Wilbelaficugn Ner a0f

Zehn Beilagen

(eins{ließlich Börsen-Beilage). (257)

Sieben

- B.) Bei einer Shieß- n, die im Inlande weder eine gewerblihe Niederlassung noch

he des Versagens das Ver- ging der Der Matrose wurde an der Brust ver-

) Der amerikanische C ift gestern naht bei den Siebzehn Mann der Besaßung

Heute nachmittag 2 Uhr eine starke Grdershütterung verspürt. Md gemacht, fo finden in Ansehung des Erlasses

Ersten, Zweiten un

8 7. Meu.) Wine Ankündigung, die den Anschein hervorruft, daß

gen diesen Ege

; Klag Grund der 8 1, 2 i ausshließilich zuständig Livt, In ven Bezirke der Beklagte seine gewerbliche Nieder- oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsiß hat. Für

Bo ben, ist auss{li{lich zuständig das Gericht des in- h VUN lelitorto, O wenn ein solcher nit bekannt ift, richt, in dessen Bezirke die Vg begangen ift.

r Sicherung des in § 1 Abs. 1, § 2 bezeihneten Anspruchs f V0 Verfügungen elassen werden, auch wenn die în 935, 940 ver Zivilprezeßordnung bezeichneten Boraualenngen treffen. Zuständig ist auch das Amtsgericht, in dessen Bezirke Anspruch begründènde Handlung begangen ist; im übrigen die Vorschriften des S s en Zivilprozeßordnung Anwendung.

j eu.) i nd des § 826 des Bürgerlichen Geseß- res e zu A edes des Wettbewerbes vor- menen Handlung, die gegen die guten Sitten ßt, der Anspruch auf Unterlassung der Handlung

ili Verfügungen und der öffentlihen Be- N Sas des Urteil 0 die Vorschriften des § 4 und 21 Abs. 4 Anwendung. 2 ur rlEtliVen SeliendiaFung des Anspruchs außer dem durhch die Handlung Verleßten, auch S1 Abs. 1 beye R eten Verbände befugt.

der in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen An- A DSE öfentlihen Bekanntmachungen oder in lungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt ber ge\chäftlihe Verhältnisse, insbesondere über eshafsezheit, die Herstellungsart oder die Preisbemessung von oder gewerblichen Leistungen, über die Art des Bezugs oder ¡ugêquelle von Waren, über den Besiß von Auszeihnungen, en Anlaß oder den Zweck des Verkaufs wissentlich unwahre r Jrreführung geeignete Angaben tatsächliher Art macht, wird Geldstrafe bis zu fünftausend Mark oder mit Ge- is bis zu einem Jahre bestraft. § 7. (N

b um den Verkauf von Waren handelt, die den Be- teil einer L a au ta bilden, gilt als unrichtige be im Sinne der 88 1, 6, wenn der Verkauf nicht nehnung der No n kung eee vorgenommen wird.

bie Ver Namen, die nah dem Handelsgebrauche Manjagg 0 Mh Mate dienen, ohne deren Herkunft bezeihnen en, fällt unter die Vorschriften der §8 1, 6 nicht. im Sinne der Vorschriften der §8 1, 6 find den Angaben tat- her Art bildlihe Darstellungen und sonstige Veranstaltungen zu ahten, die darauf berechnet und geeignet sind, solhe An- ¡u ersezen. l nter Waren im Sinne dieses Geseßes sind auch landwirtschaft- Erieugnisse, unter gewerblichen fa au landwirtschaftliche tehen. i d i T Get tmachungen oder in Ver in öffentlichen ekanntmachu e Lia aa einen größeren Kreis von Personen nmt sind, den Verkauf von Waren unter der Be- ung eines Ausverkaufs ankündigt, ist gehalten, in N MMaung die f blt anzugeben, die zu dem Aus- uf Anl eben haben. ; s die Pbbere Verwaltungsbehörde kann für be- te Arten von Ausverkäufen angeordnet werden, daß der Ankündigung des Ausverkaufs bei der von thr zu hnenden Stelle Anzeige über den Grund des Aus- ufs und den Zeitpunkt seines Beginns zu erstatten e ein Verzeichnis der auszuverkaufenden Waren

rei ; Ren N § 10. (Neu.)

Mit Geldstrafe bis zu ALiCandort Mark oder mit ngnis bis zu einem Jahre wird be ral: wer im e der Ankündigung eines Ausverkaufs Waren Him aufe stellt, die den durch die Ankündigung be-

Ersaye des entstandenen Schadens verpflichtet. Diese Bestimmung S feine e wenn der Mitteilende oder Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat.

Der Verlezgte kann auch den Anspruch geltend machen, daß die Wiederholung oder Verbreitung der Behaup- tungen unterbleibe. Hat der Mitteilende oder der Em- pfänger der Mitteilung an thr ein berehtigtes Interesse, so ist dieser Anspruch nur zulässig, wenn die Behauptung der Wahrheit zuwider aufgestellt oder verbreitet ist.

8 16. 1

Wer wider besseres Wissen über das Erwerbsges{äft eines anderen, über die Person na JIuhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblihen Leistungen eines anderen unwahre Be- bauptungen tatsähliher Art aufgestellt oder verbreitet, die geeignet find, den Betrieb des Geschäfts zu schädigen, wird mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.

8 16. i

Wer im geschäftlihen Verkehr einen Namen, eine Firma oder die besondere B Eu etnes Grwerbsgeschäfts, eines gewerblichen Unternehmens oder einer Druckschrift in einer Weise benußt, welche geeignet ist, Verwehselungen mit dem Namen, der Firma oder der besonderen Bezeichnung hervorzurufen, deren si ein anderer befugter- weise bedient, kann von diesem auf Unterlassung der Benußung in Anspruch genommen werden. War die mißbräuhlihe Art der Be- nußung darauf berechnet, Verwethselungen hervorzurufen, so ist der Benußende dem Verleßten zum Ersaye des Schadens verpflichtet.

Der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts stehen solhe Geshäftsabzeichen und fonstigen zur Unter- scheidung des Geschäfts von anderen Geshäften bestimmten Einrichtungen glei, welche innerhalb beteiligter Verkehrs- kreise als Kennzeihen des Erwerbsgeschäfts gelten. Auf den Shuyß von Warenzeichen und Ausstattungen (Z§ 1, 15 des Geseßes zum Schuße der Warenbezeihnungen vom 12. Mat 1894; Reihs-Geseßbl. S. 441) finden diese Vor- schriften keine Anwendung. 8

it Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit Gefängnis bis zu dia S wird bestraft, wer als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling eines Geschäftsbetriebs Geshäfts- oder Betrieb9geheimnisse, die thm vermöge des Dienstverhältnisses anvertraut oder sonst zu- gänglih gemacht worden sind, während der Geltungsdauer des Dienst- verhältnisses unbefugt an andere zu Zwecken des Wettbewerbes oder in der Absicht, dem Inhaber des Geschäftsbetriebs Schaden zuzufügen, mitteilt. 4 i leihe Strafe tufft denjenigen, welher Geshäfts- oder Betriebe» cheine S Kenntnis er durch eine der im Abs, 1 bezeichneten Mitteilungen, oder dur eine gegen das Gesey oder die guten Sitten verstoßende eigene Handlung erlangt hat, zu Zwecken des Wett- bewerbes unbefugt verwertct oder an andere mitteilt. Zuwiderhandlungen verpflichten außerdem zum Ersatze des ent- standenen Schadens. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamt-

\huldner. 18.

S i W m Zwecke des Wettbewerbes es unternimmt, einen anderen zu A D Mitteilung der im § 17 Abs. 1 bezeihneten Art zu besttmmen, wird mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark oder mit Gefängnis bis zu neun Monaten bestraft.

16 7 b ihneten Ansprüche auf Unter Dle in den 1,14, 16, ezeihneten o lafsung oder SEabediertab verjähren in N Monaten von dem Zeit- punkt an, in welchem der Anyspruchsberehtiute von der Handlung und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Sn in drei Jahren von der Begehung der Handlung ab.

ür die Ansprühe auf Schadensersay beginnt der Lauf der Verjährung niht vor dem Zeitpunkt, in welchem ein Schaden ent-

standen ‘ist. 8 20.

olgung trt mit Ausnahme der im § 13 bezeichneten

Sille wut ia ia: In den Fällen des § 6 hat das Recht,

den Strafantrag zu stellen, jeder der im § 1 Abs. 1 bezeichneten Gewerbetreibenden und Verbände. ;

Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig. Ri

Stra}fbare Handlungen, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt,

können von den zum Strafantrage Berechtigten im Wege der Privat-

Das Gefeß zur Bekämpfung des unlauteren Wetlbewerkes vom 27. Mai t, am 1. Juli 1896 in Kraft getreten. Der Rückblick auf die Zeit seiner bisherigen Wirksamkeit bestätigt die in weiteren Kreisen des Verkehrslebens und der Viehtswissenshaft herrschende Auf- fassung, daß das Geseg sih in seinen Grundlagen bewährt und im allgemeinen dazu beigetragen hat, den Grundsäßen über Treu und Glauben im Geschäftsleben mehr und mehr Geltung zu verschaffen. Auf der anderen Seite sind aber die Klagen über das Fortbestehen ein- ¡elner Arten von unlauteren Machenschaften im Handel und Verkehre nicht verstummt. Insbesondere lassen mannigfahe Kundgebungen aus den wirtshaftlih chwächeren Kreisen des Erwerbslebens erkennen, daß die von diesen Kreisen an die Wirksamkeit des Gesetzes geknüpften Er- wartungen nicht überall in Erfüllung gegangen find. Man hat diese Entwicklung damit erklären wollen, daß die durch den unlauteren Wettbewerb betroffenen Kreise es vielfah an der erforderlichen Rührigkeit der Abwehr haben fehlen lafsen und von den dur das Gesey gewährten NRechtöbehelfen nicht überall den richtigen Ge- brau) gemacht haben. Ein folcher Vorwurf erscheint nicht ganz unbegründet. Die mangelnde Initiative der Beteiligten kann aber nit allein für die Sachlage verantwortlih gemacht werden. Vielmehr hat ersihtlich das Géseß selbs in einzelnen seiner Be- stimmungen der Auslegung und Anwendung Schwterigkeiten bereitet. Mehrfach sind, nemeutlis in der ersten Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, gerihtlihe Entscheidungen fehlgegangen, andere Ent- \{eidungen find von den beteiligten Kreisen P oder zu Unrecht verallgemeinert worten. Hierdurch is in einzelnen Fragen eine gewisse Nechtéunficherheit erzeugt worden, aus welher wiederum der unlaute Wettbewerb für®seine Zwecke Nuyen gezogen hat.

Die in den beteiligten Kreisen laut gewordenen Wünsche, soweit sie auf Beseitigung diéser Unzuträglichkeiten gerihtet sind, entbehren daher nicht der Bezründung, und die Eon Or Ba des Geseßes an sich läßt sich nicht woll leugnen. In welchem Umfang aber und nah welcher Richtung eine Aenderung des geltenden Gesetzes geboten und durchführbar erscheint, darüber geben die Meinungen vielfach aus- einander. Um in dieser Beziehung Klärung zu schaffen, sind zunächst Sachverständige aus den Kreisen des Handels und des Handwerks sowie rehtskundige Personen über die Wirksamkeit des geltenden Gesetzes und über die für cine Revision in Betraht kommenden

ragen vernommen worden. Dabei hat sich n daß die na in diesen Kreisen zwar in manchen Punkten überein- stimmen, bezügli ciner Reihe von Fragen aber fich nit vereinigen lassen. Bei der Neuregelung müssen daher die vershiedenartigen An- regungen vorsichtig gegeneinander abgewogen werden, um zu verhüten, daß durch Berücksichtigung En, gehender Einzelwünsche die allge- en Bedürfnisse geschädigt werden. E aile che für die Revision des Wettbewerb- gesezes in den Vordergrund gestellt zu werden gene find namenilich zu nennen: die Einfüh1ung einer Generalklausel, welche es ermöglihen soll, manhe jeyt nicht verfolgbare Unlauter- keiten zu erfassen, die Vershärfung des Strafshußes und der Haftung des Geschäftsherrn für die Handlungen seiner Angestellten, die bessere Verhinderung der Quantitäte- und Qualitätsverschleierung, die mißbräuchlihe Bezeihnung von Waren als Konkurs» waren und vor allem die edes im Ausverkaufswesen. Aber auch Preitshleuderei und Lockartikel, Uebermaß in der Nabatt- gewährung und im Zugabewesen wünscht man vtielfah durch das Wetibcwerbsgesez verhindert zu sehen; shließlich wird die Be- fämpfung des Ausstellungss{hwindels und der Bestehung der An- gestellten von manchen Seiten als Aufgabe der Gesetzesrevision be- trachtet. ur einen, wenn auch erheblichen Teil dieser zahlreihen Fragen hat v vorliegende Entwurf, der an den Grundlagen des bisherigen Gesetzes festhalten zu sollen glaubt, in fh aufnehmen und im posi- tiven Sinne regeïn können. Dies gilt insbesondere bon den oben in erster Reihe angeführten Fragen, die in den §§ 2, 5, 6 bis 13 des Entwurfs Behandlung gefunden haben. Daneben haben in den 88 14 und 16 die Vorschriften über die sogenannte Anschwärzung und über die mißbräuchlihe Oennbina fremder Geschäftsbezeihnungen etne sah-. eiterung erfahren. ies Nf dos: MauveR von der Einen bung in die geseßlihe Regelung. von vornherein solhe Fragen auszus{ließen, welhe zwar B keiten im Geschäftsleben e sih aber über die VU e Wettbewerbgebiets hinaus erstrecken. Wie dic Prüfung ergeben a ; sind diese Fragen zu einer grsevlisen Regelung E noch n reif. terher gehört zunähst die Frage der FRERana von Angestellten Le R mann er oder industrieller

den, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Ce tas s Die öffentliche Klage v 4 von der Staats-

¿Ne Abänderungsvorshläge sind dur gesperrten Druck kenntlich

anwaltschaft nux dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse legt.

s iebe. Bei den amtlih veranlaßten Erhebungen is von ter E Mehrzahl der befragten Handelsyertretungen und Vereine die