1907 / 306 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

auf 4,5 4 füc die folgenden Verbindungen von 2001 bis 6000 und auf 4 & Z für die Verbindungen über 6000 zu belaufen hätte. Das Prinzip der Staffelung findet sein Vorbild in allen ausländischen Gebührer ordnungen, die Einzelgebühren vorsehen; es empfiehlt {ih als eine billige Nücksihtnahme auf Teilnehmer mit starkem Verkehr.

Endlih müßte vorbehalten bleiben, den Teilnehmern, die von einem Anschluß aus in einem Jahre mehr als 10 000 Verbindungen herstellen lassen, die Verpflihtung zur Anmeldung eines weiteren An- Es aufzuerlegen. Es foll dadurch der Ueberlastung einzelner

ns{lußleitungen vorgebeugt werden, sowohl im Interesse einer rashen Bedienung als zum Nutzen der anrufenden Teilnehmer, die sonst derartige Anschlüsse fast regelmäßig beseßt finden würden. Auch dieser Vorschlag entspricht dem Vorgange ausländischer Verwaltungen. Sowohl in Amerika als auch in England besteht eine solhe Grenze; nur ist sie in beiden Ländern wesentlih nicdriger gesteckt als hier (in England 4500, in New Vork 5700).

Der vorgeschlagene Tarif stellt fich für alle Teilnehmer, die {on jeßt Grund- und Gesprächsgebühren entrihten, günstiger als der bis- herige da er ihnen Ermäßigungen von 10 # (Herabsetzung der

rundgebühr) bis zu 30 G (Hinzutritt des Fortfalls der 400 Pslicht- gespräche) gewährt. Eine Gebührenermäßigung erfahren ferner die jeßizen Pauschgebührenteilnehmer mit niht besonders starkem Ver- kehr; für die Pauschgebührenteilnehmer mit hohen Gesprächezahlen tritt eine Erhöhung der Gebühren ein. Selbst wenn die Gesprächs- zahl bei den P Omer der gleiche bliebe wte bisher, würde der neue Tarif für 60,5 %/ aller Teilnehmer eine Gebühren- ermäßigung ergeben, während für 39,5 9/6 eine Mehrbelaîtung einträte. In Wirklichkeit wird jedo die Zahl der Gespräche bei den Pausch- gebührenanshlüssen eine erheblihe Verminderung erfahren und dem- entsprehend der Prozentsaß der Teilnehmer, die künftig weniger zahlen werden als bisher, noch größer sein.

Eine Schätzung der Einschränkung, die der Sprechverkehr der j-ßigen Pauschgebührenteilnehmer unter der Herrschaft der Grund- und Gesprächsgebühren erfahren wird, ist {chwer, aber notwendig, um \ich über die finanzielle Tragweite des vorgeshlagenen neuen Tarifs klar zu werden. Im Jahre 1900 is} infolge der Zulassung von Anschlüssen gegen Einzelgebühren eine Reduktion der Gesprähhszahl um 33 9/69 etn- getreten. Da inzwischen die Q der Pauschgebührenanschlüsse zugenommen hat, wird man mit der ahrsceinlichkeit einer prozentual stärkeren Einschränkung rechnen müfsen. Nach den bei anderer Ge- [legenheit gemahten Erfahrungen wird der Nückgang wahrscheinlich zwischen der Hälfte und einem Drittel der jeßigen Zahl liegen; er ift zu 409% angenommen worden. Für diese Annahme spricht ein Ver- gleich zwishen dem gegenwärtigen Fernsprechverkehr in Berlin und dem Verkehr in New York zu der Zeit (1902), als dort annähernd ebenso viele Anschlüsse waren wie jeßt in Berlin. New York hatte 1902 unter der Vorherrshaft des Cinzelgebührensystems neben 47 333 Einzelgebührenanshlüssen bestanden aus älterer Zeit nur noch 2535 Pauschagebührenanschlüfße täglich für jeden Anschluß im Durchschnitt 7,6 Gespräche. Es liegt auf der Hand, daß die Durch- \{nittszahl noch geringer gewesen wäre, wenn damals alle Pausch- gebührenanshlüsse in solhe gegen Einzelgebühren umgewandelt ge- wesen wären. Auf Berlin werden, wenn die Gesprächszahl der Me eme fh um 4009/9 vermindert, werktäglih im

N 6,9 Gespräche auf den Anschluß fallen.

Bei Zugrundelegung eines derartigen Rückgangs in der Ge- \sprähszahl der jeßigen D Qlener ergibt der neue Tarif für die Postkasse eine Mehreinnahme von 1 000 000 A (bei einer Gesamteinnahme aus dem Fernsprechbetriebe von 79 000 000 M4). Diese Mehreinnahme kann zu einem Gebührennahlaß im Fern- verkehr verwandt werden.

Um Teilnehmern, deren B TIEne von Dritten oder im Interesse von Dritten benußt werden, die Möglichkeit zu geben, auch etnen Teil der Grundgebühr auf die Mitbenuyer abzuwälzen, soll zugelassen werden, daß fie fih von den Dritten für das Gespräch im Ortsverkehr nicht nur, wie bisher, die Gesprähsgebühr von 5 „4, sondern einen Betrag bis zur Höhe der bei Benußung einer öffentlihen Sprech- stelle zu entrihtenden Gebühr, also bis zu 10 „s, erstatten lafsen.

IIL

ernvyerkehr.

Bei dem Reichspostamr ist wiederholt der Ant:ag gestellt worden, im Sprechverkehr zwischen verschiedenen Orten eine neue Gebühren- stufe von 75 S (jeßt 1 4) für Gespräche auf Entfernungen von 100 bis 250 km einzuführen. 2

In die Zone von 100 bis 250 km fällt eine Zahl sehr wichtiger Verkehrsbeziehungen großer Handelsmittelpunkte, z. B. :

von Berlin mit Chemnitz, Dresden, Erfurt, Görli, Halle, Hannover, Leipzig, Liegniß, Magdeburg, Bal Nostock, Stettin u. a. ;

von Cöln mit Cassel, “aaa hi M ain), Mainz, Mannheim, Mey, Münster, St. Johann-Saarbrücken, Trier, Wiesbaden u. a. ;

von Frankfurt (Main) mit Aachen, Cassel, Cöln, Dortmund, Düsseldorf, Erfurt, Karlsruhe, Meß, Nürnberg, St. Johann-Saar- brücken, Straßburg, Stuttgart, Trier u. a. ;

von Hamburg mit Braunschweig, Caf}el, Flensburg, Hadersleben, Sl Hannover, Magdeburg, Münster, Oldenburg, Rostock,

werin u. a.

Es läßt sich nicht verkennen, daß die Spannung von 100 bis 500 km Entfernung, innerhalb deren gegenwärtig gleihmäßig die Gebühr von 1 Æ gilt, groß ist; die Zwis N von 75 „5 würde \ih gut in den Tarif einfügen. Es ist anzunehmen, daß die Er- mäßigung zum großen Teile den Kreisen von Vorteil sein würde, die durch die Abschaffung der Pauschgebühren zu stärkeren Zahlungen im Ortsverkehr werden herangezogen werden. Es wird deshalb eine entsprehende Tarifänderung vorgeschlagen.

Die Maßnahme wird unter Zugrundelegung des bisherigen Ver- kehrs einen jährlichen E i mecudfall von 1300000 A mit fich bringen. Der Ausfall wird nur zum kleineren Teil durch die Mehr- einnahmen infolge des zu erwartenden Verkehrézuwahses ausgeglichen werden, da die zur Verfügung stehenden Verbindungsleitungen meist niht mehr sehr aufnahmefähig find. Zur Uebermittlung der weiter hinzukommenden Gespräche werden neue Leitungen gebaut und Beamte zu deren Bedienung eingestellt werden müssen.

Im allgemeinen läßt sich erwarten, daß der durch die stärkere Benußtung der vorhandenen Leitungen niht gedeckte Teil des Ausfalls in den Mehreinnahmen aus dem O1tsyerkehr seinen Ausgleich finden wird.

Gelegentlih der Einführung der Zwischenstufe von 250 km wird weiter beabsichtigt, für die Entfernung über 500 km ebenfalls Stufen von je 250 km festzuseßen, so daß also die weitere Stufenfolge auf 750, 1000, 1250 km u. f. f. steigen würde (jeßt 1000 und mehr als 1000 km). Dabei wäre der Steigerungssaß von 50 A für jede höhere Stufe über 500 km beizubehalten. Dies rechtfertigt sich aus der ungewöhnlihen Kostspieligkeit der Fernsprehverbindungsleitungen nah weit entfernten Orten, für die besonders starker und teurer Draht zu verwenden ist. l

__Die sich hieraus ergebende Erhöhung der Gebühren für Fern gesprähe auf mehr als 750 km Entfernung hat zur Zeit noch keine nennen6werte praktishe Bedeutung, weil erst eine verschwindend kleine Zahl derartiger Sprechbeziehungen besteht. Da die geltende Gebühr die Selbstkosten der Verwaltung niht deckt, hat dem Drängen der beteiligten Kreise auf Herstellung von leistungsfähigen Sprechver- bindungen zwishen weit von einander entfernt liegenden Orten bisher die Rücksicht auf die fehlende Rentabilität entgegengestanden. Dies Bedenken würde nach der vorgesehenen Erhöhung der Gebühr wegfallen.

IIT,

Andere Fragen.

1) Von verschtedenen Seiten ist die Einführung des Sprechverkehrs egen Pauschgebühr im weitern Umkreise der Vermittlungsstellen, z. B. nnerhalb des Kreises, des Negierungsbezirks u. dgl., also die Schaffung neuer Dez Buenos angeregt worden. Gegen eine solche E r \sprehen in verstärktem Maße alle die' Gründe, die für die Aufhebung des Pavschgebührensystems im Ortsverkehr geltend gemaht worden sind. Es wäre eine Ueberlastung der Verbindungsleitungen zu er- warten, sodaß die Erledigung wichtiger Gespräche durch den Andrang a os tigen und überflüssigen Unterhaltungen zurückgedrängt werden würde.

Im Reichspostgeblete waren vor dem Jahre 1892 mehrere Y zirklsneze geschaffen worden. Seit dem genannten Jahre sind mit Rücksicht auf die gemahten ungünstigen Erfahrungen die bestehenden Bezirksneßze niht weiter ausgedehnt und neue nicht zugelassen worden Ein Teil der damals bestchenden Neße ift inzwischen bescitigt und nur in fünf besonders wichtigen geschlossenen Verkehrsgebieten find solhe noh im Betriebe, weil ihre Aufhebung nah jahrelangem Bz, stehen und eingewurzellter Gewöhnung nicht ohne Verleßung be, rechtigter Inter: sen hätte erfolgen können.

2) Aus ländlihen Kreisen ist mehrfach dem Wunsche Ausdruck gegeben worden, auch für Anschlüsse außerhalb des Fünfkilometerkreisez lediglich die Paush- oder Grundgebühr ohne Gntfernungszuschläge zu erheben. Hiergegen spricht Lenden, Wie oben ausgeführt wurde kommt Deutschland in der Gewährung zuschlagsfreier Anschluß- leitungen den Teilnehmern bereits jeßt viel weiter entgegen, als dag Ausland. Die Selbstkosten der Verwaltung wachsen bei Ü-bershreitung der Fünffkilometergrenze bedeutend; für die Leitung auf dem flachen Lande sind meist besondere Gestänge herzustellen. Mit der Entfernung von der Vermittlungsstelle nimmt außerdem die Schwierigkeit und Kostspieligkeit der laufenden Unterhaltung zu. Die Herstellung noch längerer Anschlußleitungen würde in der Grundgebühr au nit an- nähernd Deckung finden. Dem Wunsche der Interessenten, möglichst überall Fernsprehanshluß ohne Entrichtung von Entfernungszusch

mittlungsstelle einzuordnen.

3) Die gewünschte Festseßung einer niedrigeren Gebühr für An, schlüsse, die fih in geringerer Entfernung als 5 km von der Ver, mittlungsanstalt befinden, etwa für Anschlüsse innerhalb der Ein. L oder Zweikilometerzone, ist ebenfalls nicht angängig, weil die E Verwaltung dann, um thre Kosten zu decken, die Gebühr für Anschlüsse F auf 2 bis 5 km Entfernung erhöhen müßte. Dies wäre gerade dag F Gegenteil von den zu 2 erörterten Forderungen und würde große F

Unzufriedenheit hervorrufen. N Zusammenfassung. Der neue Tarif würde hiernah folgende Gestalt erhalten :

1) Die Pauschgebühr wird aufgehoben. Es gibt nur noch An- |

{chlüfse gegen Grund- und Gesprächsgebühren. 2) Die Grundgebühr beträgt

in Neven von 1 bis 1000 Anschlüsen . . . . 504, |

in Neuen von 1001 bis 5000 Anschlüssen .. . 65 4,

in Neyen von 5001 bis 20 000 Anshlüssen. . . 830 #, Y

in Neßen von 20 001 bis 70 000 Anschlüssen . . 90 4, Ÿ

in Neßen von mehr als 70 000 Anschlüssen für jede an- Ÿ gefangenen weiteren 50 000 Anschlüsse je 10 A mehr,

3) Für jede Mera ene Verbindung wird eine Einzelgesprähs- L en. Wenn in einem Rehnungsjahr von einem Y ns{chluß aus mehr als 2000 Gespräche geführt werden, ermäßigt \ich # die Gebühr für die Gespräche von 2001 bis 6000 um je & 4 und für Ÿ

ebühr von 5 - erho

die weiteren Gespräche um je 1 s.

4) Der Teilnehmer darf sich von Dritten für das Gespräch im Ÿ Ortsverkehr einen Betrag bis zur Höhe von 10 - erstatten lassen. ÿ

5) Die Ferngebühren betragen

bis 20 km 20 A

ü 50 O

¿ 400 60

¿_ BoO (O 2

._DOO 1 M

¿00 L 00

1.000 N über 1 000 für jede weiteren 250 km 50 4 mehr.

Berlin, im Dezember 1907.

gering

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Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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Am vorigen Markttage

preis b

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[ À erhalten zu können, läßt fich nur dadur entgegenkommen, da O Ÿ Verwaltung fortfährt, das Ney der Vermittlungsanstalten immer 2 dichter auszubauen, und daß sie dabei das Ziel im Auge behält, mit der Zeit tunlihst jeden Ort in den Fünfkilometerumkreis einer Ver, L

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20,10 19,60 19,80 19,60 19,50

19,50 19,73 18,90 18,70 18,90 18,50 19,38

20,40

15,00 16,10 16,30 16,10 15,20 14,80 15,40 17,50 17,30 17,30 18,30 17,00 17,25

17,30 17,50 18,25 18,00 18,00 17,00

19,20 19,20 18 00

Noch: Roggen.

19,40 19,80 19,40 19,90 19,80 20.50

19,60 20/10

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17,40 18,50 18,25 18,50 18,50 17,00

19,40 19/20 18/00

19,50 19,90 20,00 20,00 20,00 21,00 20,00 19,85 20,40 20,30 20,50 19,90 20,25 19,80 20,00 19,35 20,50 20,00

19,06 19/70

19,70 19,00 19,50 20,60 19,50

Gerste.

16 00 16,50

15,60 15,80 18,00 18,00 17,60 18,80 17,50 17,75 18.50 17,00 18,30 18,50 19,00 19,00 18,50 17,50 17,34 19,50

19,60 20,50 20,00 20,40 20,20 21,50 20,00 20,10 20,40 20,30 20,60 20,10 20,50

- 20,00

20.50 19,35 20,80 20,00

19,06 19,70

19,70 19,20 19,50 20,60 19,50

16,00 16,50

16,00 16,00 18,50 18,00 18,00 19,00 18,00 18,00 18,50 17,00 18,40 19,40 20,00 20,00 20,00 17,50 17,34 19,50

19,80

20,45 20,00

19,00 19/96

18,98 19,25 18,90 19,00 19,50

19,34 19,79

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16,00 15,25

17,25 |

17,00 17,30

19,40 19,00 19/68

20. 12.

19. 12. 17. 12.

20. 12. 21. 12.

17. 12, 23. 12. 18, 12, 1 Le 18, 12. 21. 12.

17.12,

90. 12,

21. 12. 91, 12,

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Doppelzentner (Preis unbekannt)

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Verichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität 2 GERW Dur@&schnitts- E gering ; mittel gut Verkaufte Verkaufs- preis Markitage

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Vtinds s für Durh-

1 Doppel- \chnitts- niedrigster | höhster | niedrigster | höhfter | niedrigfter | höhster [9 ppelzentner| As preis T M M d M M M M M

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17,60 17,60 17,80 l 8,20 18,40 18/60 E E R O U pes ‘00 i gn a. 6 103 17,10 17,60 | 18.12 Kaufbeuren . 18,40 18,40 19,20 19,20 19,60 19,60 6 114 i i 12 ShwabmünÇen . 17,60 17,60 18,00 18,00 18,20 18,20 40 716 1790 18:40 I. 12, Bideras) . C 16,80 17,80 18,00 18,20 18,40 18,40 176 3162 18/01 18,06 | 18. 12.

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Waldsee iv C E 17,60 17,94 17,94 18,10 18,10 2 458 1794 1794 | 17 12. C9 wt eis | ( t pa 1977 18/14 17,95 | 17. 12. L 18,00 18,00 18,49 18,49 18,60 18,60 55 1026 ¿ j 1% Schwerin E és s Ls his 16,00 16,25 | Ly 1 N Olo L T O e 17,00 17,00 18,00 18,00 1 300 23 100 17,77 18,71 | 10.12. ;

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnitts j : preis wird aus d Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nit vorgekommen ist, ein Punkt (. ) in den leßten se{s Spalten, Ul GbaEae Bera i Berlin, den 27. Dezember 1907.

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Dinkelsbühl .

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Altenburg . Saargemünd

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Kaiserlihes Statistishes Amt. van der Borght.