1865 / 237 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Konkurs-Eröffnung. Königliche Kreisgerichts-Deputation zu Forst, den 3. Oktober 1865, Mittags 1 Uhr.

Ueber das Vermögen des Tuchmachermeisters Heinrih Wilhelm Ni- colai zu Altforst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Qahlungseinstellung auf den 24. September 1865 festgeseyt worden.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Otto Haupt zu Forst bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 13. Oktober 1865, Vormittags 11 Uhr vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Hartig im Terminszimmer Nr. 11. eine Treppe hoh anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiy der Gegenstände

bis zum 7. November 1865 einschließli ch dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte , ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu- biger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiy befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Qugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang- ten Vorrecht

bis zum 7. November 1865 einschließ lich bei uns sriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals auf den 21. November 1865, Vormittags 11 Uhr, vor dem genannten Kommissar im Termins-Zimmer Nr. Il, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsig hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt- schaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Wolff und Küniy zu Forst, Bohn zu Pförten, Unverricht, sowie die Justizräthe Wenzel und Mattern zu Sorau vorgeschlagen.

[2979]

[2977] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Cottbus. Erste Abtheilung.

Den 6. Oktober 1865, Vormittags 9 Uhr.

Ueber das Vermögen des Handelsmanns Adolph Kaphammel zu Cott- bus is der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet E der Tag der Zahlungseinstelung auf den 5. Oktober 1865 festgeseßt worden.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Melde hier- T bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 17. Oktober 1865, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr, 2, eine Treppe hoch, vor dem Kommissar, dem Königlichen Gerichts - Assessor Korschel , anberaumten Ter- min die Eiklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nihts an denselben zu verab- folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiy der Gegenstände

bis zum 20. Oktober 1865 einschließli ch dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlihen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleih werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs-Gläubiger machen wollen , hierdurch aufgefordert , ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht |

bis zum 6, November 1865 einschließli ch bei uns s\chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü- u der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For- erungen auf den 15. November 1865, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem genannten Kom- missar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung scriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Ieder Gläubiger , welcher niht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat , muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtig- ten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Behm und Hagen, r die Rechtsawalte Kobligk und Struck hierselbst zu Sachwaltern vor- geschlagen.

[2978] Kontor ELOo7 00g Königliche Kreisgerichts-Deputation zu Forst. Den 4. Oktober 1865, Vormittags 9 Uhr.

Ueber das Vermögen des Tuchmachermeisters Ferdinand August Kirsch zu Altforst ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstellung

auf den 25. September 1865 festgeseßt worden.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse is der Kaufmann Heinrich Senftleben zu Forst bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 14. Oktober 1865, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, dem Gerichts-Dirigenten, Kreisgerichts-Rath Lochmann, im Sitzungszimmer des hiesigen Gerichts 1 Treppe hoch anberaumten Ter- mine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen , vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 7. November 1865 einschließ lich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Kon- fursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech- tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Qugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 7, November 1865 einschließli ch bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü- fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For: derungen auf den 21. November 1865, Vormittags 10 Uhr, vor dem genannten Kommissarius im Sißungszimmer zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden die Rechtsanwalte Wolff und Küniß zu Forst Bohn zu Pförten, Unverricht, sowie die Justizräthe Wenzel und Mattern zu Sorau vorgeschlagen.

[2980]

In dem Konkurse über das Vermögen des Handelsmanns Julius David in Gollub werden alle diejenigen , welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurh aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang ten Vorrecht bis zum Z. November er. einschließ lich bei uns scriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü- fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals

auf den 16, November ecr., Vormittags 11 Uhr) vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Sperl, im Verhandlungszimmer Nr. 3 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Ter mne wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Ieder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Ort: wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten BevoUmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwaltt von Ziehlberg und Justizrath Niemann hierselbst zu Sachwaltern vor geschlagen. |

Strasburg W.-Pr., den 27. September 1865.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

BeranarmaGung Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns J. S. Neumann zu Bromberg ist durch Vertheilung der Masse beendigt.

Bromberg, den 5. Oktober 1865. Königliches Kreisgericht.

[2991]

I. Abtheiluna.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgerichts-Kommission l. Charlottenburg, den 27. Mai 1865.

[1751]

Das dem früheren Gutsbesißer August Martin Schulz gehörige, an den | Charlottenburger Ufer des Schifffahrts-Kanals gegenüber dem Salzmagas?| Vol. AIV.| Nr. 854 pag. 7286 verzeichnete Hausgrundstück mit Baustellen, abgeschäht| auf 14,452 Thlr. 3 Sgr. 7 Pf. zufolge der nebst Hypothekenscheinen in un]

belegene, im Hypothekenbuche von der Stadt Charlottenburg

serm B-Büreau einzusehenden Taxe soll “am 4. Januar 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersih lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren

Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

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Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Marienwerder, den 3. August 1865. -

Das dem Friedrich Nuecklaus und seiner Ehefrau Maria, gebornen Barendt, gehörige Grundstü Gr. Baldram Nr. 7, abgeschäßt auf 9974 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf-/ zufolge der nebs Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 17. Februar 1866, Vor- mittags 11% Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen , haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

[2413]

4‘

[2651] Proclama. L Das zum Nachlasse des Hofbesizers Christoph Schwarzrock gehörige, in Alt-Kußfeld belegene Hufengrundstü, ‘bestehend aus ungefähr 183 Morgen preuß. (Hypothekennummer 3, soll mit dem erforderlichen Jnventarium in freiwilliger Subhastation Í i am 27. März 1866, Vormittags 11 Uhr, i

vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Christ an ordentlicher Gerichtsstätte meist- bietend verkauft werden. Die auf 6600 Tblr. ausgefallene Taxe, der Hypo-

thekenschein und die Verkaufsbedingungen, so wie das Inventarien-Verzeich- |

niß können im Büreau 1. eingesehen werden. Pr. Holland, den 3. September 1865. | | Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Schlochau, den 30, Mai 1865. A

Das den Besißer Martin und Therese Reiske’schen Eheleuten gehörige, zu Förstenau sub Nr. 66 belegene Grundstü, abgeschäßt auf 6688 Thlr. 10 Sagr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re- gistratur einzusehenden Taxe, soll am 19. Dezember 18605, Vormit- ¡ags 11 Ubr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte anzumelden.

[1752]

[1734] Nothwendiger Verkauf. Theilungs halber. :

Die im Kreise Bütow belegene, zum Nachlaß der in Stolp verstor- benen Kommerzienrath Friedrich M \ Mahl- und Schneidemühle Nr. 2 in Morgenstern, gerichtlich abgeschäßt auf 11,652 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., soll zum Qweck der Auseinandersezung der Erben i

am Mittwoch, den 20. Dezember 186d, Vormittags 11 Uhr, | an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen. Gläubiger , welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern

Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem unterzeichneten Sub-

hastations-Gerichte anzumelden. Bütow, den 31. Mai 1869. , Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 2666 Nothwendiger Berraus. ( i Königliches Kreisgericht Wittenberg, I. Abtheilung. : Die dem Ziegeleibesißer und Kaufmann Philipp Langefeldt zu Berlin, jeßt zu dessen Konkursmasse gehörigen Grundstücke, als:

worauf eine Flaschenfabrik sich befindet, taxirt 5302 Thir. j 2) die zu Bülzig unweit der Wittenberg-Jüterboger S j Qiegelei, nebst den dabei befindlichen Thonkeuten von circa 6 Morgen Fläche und 27 Morgen Acerland bei der Ziegelei, nach der Absdorfer Grenze zu belegen, abgeschäßt auf 4544 Thlr; i aht Morgen Aer zwischen der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn und der Jüterboger Chaussee, walzend an der Bülziger Flur, taxirt blr. ; E a 2 und 3 unter Nr. 47 Vol. 11. pag. 305 des Hypothekenbuchs von Bülzig 4 A Á : eingetragen zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur ein- usechenden Taxe, soll N E, 1866, n E an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, jubhalirk werden. E Ce einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations-Gericht anzumelden.

[2667] Nothwendiger Verkauf. | Königliches Kreisgericht Wittenberg. 1. Abtheilung. Die dem Ortörichter Johann Friedrich Lühnsdorf gehörigen Grund- ü : t Y iy Sis sub Litt, A. Ne: 1, Voll Pag. 1 des Hypothekenbuchs von Schmilkendorf eingetragene Schulzengut, taxirt 8689 Thlr. 18 Sgr. 2) e Litt. B. Nr. 1. Vo!. I. pag. 1 ibidem eingetragene Wiese von 2 sächsischen gleich 44 preußischen Morgen im Brämerlug, abgeshägt auf 1100 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzuschenden Taxe, soll : am 11. April 1866, von Vormittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle Zimmer Nr. 2 subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations-Gerichte anzumelden.

Wilhelm Arnoldschen Eheleute gehörige |

| öffentlich meistbietend gegen

[2981] Oeffentliche Bekanntmachung. :

Nachbenannte Gegenstände sind als gefunden und herrenlos zur gericht- lichen Verwahrung abgeliefert worden :

1) vier Stück Dividendenscheine zu den Actien der Magdeburg - Halber- städter Eisenbahn - Gesellschaft Nr. 9377. 9385. 10,395 und 11,286 Ser. IV. Nr. 2 auf das Verwaltungs - Jahr 1864, gefunden am 5. Januar 1865 in einem Omnibus hierselbst.

2) Drei Berliner Stadt-Obligationen

a) Litt. F. Nr. 8791 über 50 Thlr. b) Litt. F. Nr. 14,019 über 50 Thlr,

beide mit Coupons Ler. II. Nr. 4—8; c) Litt, G. Nr. 5074 über 25- Thlr,

lehtere mit Coupons Ser. 11 Nr. 5—8 /

gefunden am 6. Juli 1865 auf dem Boden des Hauses Alte Jacobs-

siraße Nr. 30.

3) Ein \{warzledernes Portemonaie, enthaltend 52 Thlr. 10 Sgr 4 Pf. und 1 Kreuzer, gefunden am 22. April 1865 Unter den Linden, zwischen der Schadow- und Neuen Wilhelmsstraße.

Die unbekannten Eigenthümer der vorstehend spezifizirten Obligationen und Dividendenscheine, so wie des Portemonaies, werden hierdurch auf- gefordert , sih mit ihren Eigenthums - Ansprüchen bei dem unterzeichneten Gericht binnen 2 Monaten , spätestens aber in dem auf

den 29. Dezember d. J., Vormittags 115 Uhr, : vor dem Herrn Stadtgerichts-Rath Dannenberg, im Stadtgerichtsgebäude, Tüdenstraße 58, Portal 111, Zimmer Nr. 12 anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls sie ihrer Eigenthums - Ansprüche für verlustig erklärt, und die gedachten Werthpapiere und Gelder dem Finder , resp. der hiesigen Armenkasse werden zugesprochen werden.

Berlin, den 25. September 1865. n Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Die ehemaligen Militair - Wachtgebäude am Cottbusser- Schönhauser-, Landsberger- und Frankfurter Thore sollen an Ort und Stelle öffentlih an den Meistbietenden auf den Abbruch verkauft werden, zu welchem Qweck folgende Termine anberaumt sind :

1) am Cotibusser Thore auf Donnerstag, den 12 d Mio BOLr*

mittags 9 Uhr; i 2) am Schönhauser Thore auf Freitag, den 13, d. Mt8., Bor-

mittags 9 Uhr; A

3) am Landsberger Thore auf Freitag, den 13. d. Mts., Vor- mittags 10 Uhr; : j

áà) am Frankfurter Thore auf Freitag, den 13. d. M16.) Bo»

Mittags 1 Ur / Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden.

Der Bau-Jnspektor Blankenstein.

Die hölzernen Thorflügel vom Hamburger-, Schönhauser-, Prenzlauer-,

König8-, Landsberger-, Frankfurter-, Stralauer-, Schlesischen- und Kottbusser | Thore nebst dem daran befindlichen Eisenzeug, welche im Baudepot, Louisen- | Ufer und Bukowerstraßen-Eke lagern, sollen daselbst am

Donnerstag, den 12. d. M., Vormittags 10 Uhr, sofortige baare Bezahlung verkauft werden. Kauslustige werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Thore am

1) das sub Nr. 43 Vol. Il. pag. 241 des Hypothekenbuchs von Bülzig | Verkaufstage von 8 Uhr ab besichtigt werden können. eingetragene, im Dorfe Bülzig belegene Wohnhaus nebst dazu gehö- | rigen Stück Landes von 10 Morgen, auf welchem es erbaut is, und |

Straße belegene [2983]

Der Bau-Inspektor. Blankenstein.

Bekanntmachung. i

Das 1 Meile von Creuzburgerhütte und 15 Meile von Constadt im Kreise Oppeln belegene ehemalige Frischhütten - Etablissement Emilienhütte wird, nachdem die von dem Stellcnbesiger Dehn zu Süßenrode auf die Wasse: kraft des Weiks erhobenen Ansprüche durch gerichtliches Erkenntniß beseitigt sind, am Ö O e d. I, von -Voriñittags 11 Ubr bis Nachmitiags

2 Uhr loco Emilienhütte

wiederum alternativ zur Veräußerung und zur Verpachtung auf 18 Jahre ausgeboten werden : | : i

Das Kaufgelder-Minimum für das Etablissement, zu welchem ein Areal von 80 Morgen und eine Wasserkraft von 18 Pferdekräften gehört, ist auf 10,750 Thlr., das Pachtgelder - Minimum auf 383 Thlr., das vom Pächter nachzuweisende Vermögen auf 3500 Thlr. festgeseßt. | 5

Dem Pächter wird dié Umwandlung der Hütte in eine Mühle ge-

atiet. L

l Die Veräußerungs- und Verpachtungs - Bedingungen, sowie die Licita- tionsregeln können in den Domainen - Rent - Aemtern zu Kupp und Creuz- burg, sowie in unserer Domainen- Registratur eingesehen werden j auch wer- den davon gegen Erstattung der Copialien Abschriften ertheilt.

Oppeln , den 3. Oktober 1865. |

Königliche Regierung;

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

BekanntmaGunsg |

Mittwoch, den 18. Oktober cer. Vormittags 10 Uhr, sollen in unserm Magazin am Königsgraben Nr, 16 e‘ne Quantität Roggenkleie, Guttermehl und Kaff / sowie mehrere alte für den Magazindienst unbrauch- hare Geräthe, worunter alte Taue; Säcke und Mehitonnen/ ferner 10 Stü Thierhäute, gegen gleich bacre Bezahblung- meistbietend verkauft werden.

Berlin, den 6. Oktober 1865. :

Königliches Proviant-Amt.