3498
dürfnisse der im Felde stehenden Truppen, deren Angehörigen, sowie der Hinterbliedenen der im Felde Gefallenen, Hervorragendes gethan, oder bei besonderen Unglücksfällen, Nothständen, bei Epide- mien und anderen Landes-Kalamitäten sich vorzugsweise und erfolg- rei ausgezeichnet und ihren patriotischen Sinn bewährt haben.
Die Decoration dieser zweiten Abtheilung zerfällt in zwei Klassen.
Die erste Klasse besteht in einem, dem bisherigen Luisen- Orben Vin Kreuze, jedoch mit Ausschmückung in Silber anstatt in Gold.
Auch behalten Wir Uns vor, zur außerordentlichen persönlichen Auszeichnung unter damit zu verbindender Bevorzugung im Range das Kreuz der ersten Klasse mit einer goldenen oder silbernen Krone zu verleihen.
Die zweite Klasse besteht in einem Kreuze in Silber mit dem Emaille-Medaillon des bisherigen Luisen-Ordens.
Die Kreuze beider Klassen werden an einer Schleife des Bandes Unseres Hausordens von Hohenzollern getragen und führen im Revers-Schilde die Jahreszabl der gegenwärtigen Urkunde j im Falle der Verleihung für verdienstvolle Handlungen in Kriegszeiten aber die Jahreszahl des Krieges, in welchem der Orden erworben worden ijt. :
Der §. 8 der Urkunde vom 3. August 1814 findet auch auf die zweite Abtheilung des Luisen-Ordens Anwendung.
Das Ordens-Kapitel für die zweite Abtheilung soll aus Ordens- Damen dieser Abtheilung bestehen.
Gegeben Berlin, deu 30. Oktober 1865.
(La 5.) IV ilhelm.
Graf von Jhenplig.
von Bodelschwingh. von Noon. von Selchow.
von Mühler. Bra! zur Lippe. Graf zu Eulenburg.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche |
Arbeiten.
Dem Mechanikus A. H. Gossow zu Berlin ist unter dem
26. Oktober 1855 ein Patent auf eine als neu und eigenthümlich erkannte Einrichtung
an Pantographen zur Anfertigung einer Mehrzabl gleich großer Copien, in der durch ein Modell und Zeichnung nachgewiesenen Zusammenseßung auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Das 49ste Stük der Gesez- Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter
Nr. 6201. die Urkunde, betreffend die Erweiterung des durch Ur- funde vom 3. August 1814 gestifteten Louisen-Ordens. Vom 30. Oktober 1865, und unter
die Bekanntmachung der Ministerial - Erklärung vom 25. September 1865, betreffend den zwischen der König- lih preußischen und der Königlich sächsischen Regierung am 1. September 1864 vollzogenen Rezeß über die Aufbringung der Parochiallasten in den Oberlausiher gemischten Grenzparochicen Nieda und Königswartha. Vom 8. Oktober 1865.
Berlin, den 31. Oktober 1565.
» 6202.
Debits-Comtoir der Geseg-Sammlung.
Justiz - Ministerium.
Der bisherige Kreisrichter von Vahl in Greifswald ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht daselbst und zugleih zum Notar im Departement des dortigen Appellationsgerichté, mit Anweisung seines Wohnsißes in Greifswald, ernannt worden.
Finanz: Ministerium.
Bei der heute fortgeschten Ziehung der Aten Klasse 132ster Königlicher Klassen - Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 25,000 Thlr. auf Nr. 44,645.
1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 12,508.
2 Gewinne zu
21,313. 43
2000 Thlr.
fielen auf Nr. 7085 Gewinne zu 1000 Tblr. auf Nr. 1627. 1931. 2640. 4971.
und
9723. 9899. 15,926. 16,936. 17,056. 17,607. 20,398. 22,276. 30,481. 35,185. 36,021. 40,133. 40,405. 47,060. 47,212. 47,577. 48,473. 51,274.
61,725. 62,791. 64,278. 65,197. 69,994
81,644. 82,155. 85,332. 87,238. 87,815.
60 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr 8417. 8539. 9546. 10,797. 11,945. 12,045. 14,046. 14 25,241. 25,355. 28,667. 35,505, 40/611. 41/509. 46,502. 46,879. 49,197. 57,919. 59,016. 60,549. 63,037. 69,360. 70,693. 71,046. §8,806. 88,847 und 90,055. auf Nr: 977. 3439. 3989-74109. 15525. 19,839. 24,888. 29,914. 42,590. 59,922. 67,861. 76,053. 9, 88,565 und
22,264. 31,362. 42,613. 52,138, 63,477. 72,670.
17,042. 22,013. 925,407. 36,354. 46,504. 60,813. 69,608. 78,131. 89,792.
22,523 31,987. 43,83
65,275 78,975, c
76 Gewinne zu 200 Thlr. 8271. 9242: 12,720. 12,769.
17,095: 29,274. 40,7 19. 36,7 (4. 54,458. 60,855. 71,383. 79,383.
. 24,183. 32,310. . 44,448. 52,304. 53,228. . 68,999.
9, 322.
17,339. 22,584. 27,421. 39,425. 55,594. 61,854. 72,108.
82,787.
24,212. 34,344. 44,693. 53,716. 69,034. 79,831.
18,716. 23,36. 27,880. 40,634. 57,240. 66,032. 73,338.
13,187. 18,971. 24,098. 28,459. 41,248. 58,089. 66,133.
74,264
Berlin, den 30. Oktober 1865. /
11,034. 42,817. 43,399. 53,278. 54,306. 57,875.
: 76,140. 78,390. 79,240.
88,654 und 89,173.
15,144.
75,822
86,100. 87,31
19,408. 24,543. 28,990. 42/565. 58,881. 67,324.
Königlihe General-Lotterie-Direction.
P 1
a n zur: Einhundert Drei und Dreißigsten Königlich Preußischen Klassen-Lotterie,
3005, 4141 D400 6152, 393, 20,611.
2MS(1. 42,069. 50,591.
72,531.
17,001. 21,883. 30,924. 42,829. 60,706. 69,472. 76,161.
bestehend aus 95000 Loosen zu 52 Thaler Courani Einsaß, mit 43000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15000 Freiloosen.
Erste Klasse zu 12 Nthlr. Einfaß.
1 Gew. zu 5000 2
3500 — 4000 Freiloose zu 12
3000 1200 500 100 70 60 90 40 30 20
A A A U 0D
u
Nthlr.
L T 1444
Betrag. Rtblr.
5000 6000 3600 2000 500 700 1500 2500 4000 9000 70000 48000
Aweite Klasse zu 12 Rthlr. Einsat.
1 Gew. zu 10000Ntetlr. 5 24000 2000
d l e: o l o . 2 c pi Ne
4d L12104
G. 6. 4 U
600 200 100 80 60 90 40 30
bas
A4 T E
Betrag. Ntblr.
10000 8000 6000 2400 1000 1000 9000 5000
12000
135000
60000
4000 Gew.u.4000 Freiloose
152800
5000 Gew. u. 5000 Freil.
245400
Dritte Klasse zu 12 Ntblr. Einsaz.
1 Gew. zu 15000 Nthlr.
T L
D A. T. V
5900
mten
- 95000 2000 1000 600 300 100 80 60 90
- 49
6000 Freiloose zu 16
13% pCt. vom Betrage sämmtlicher Freiloose.
6000 Gew. u. 6000 Freil.
L EFF1I
Vetrag. Rthble.
247500
440100
15000 10000 6000 4000 3000 2700 3000 3680 6000 15000
96000 28220
Vierte Kla se zu 16 Nthlr. Einsaß.
1 Gew. z
u
1
m L T. V
F Li
n T. RT Lu
u 150000 Ntl.
00000 — 50000 — 40000 — 30000 — 25000-— 20000 — 15000 — 10000 — 5000 — 2000 — 1000 — 900 — 200 — 100 —
Betrag. Nthlr. 150000
1654100 3705700
3499
Einnahme. Ausgabe.
ggen
Anzahl der Loose.
95000 91000 86000
Betrag. Anzahl DEE
Nthlr.
1140000 1092000 1032000
Betrag. Nthlr.
152800 245400 440100
Klasse. | Einsaß. Klafse.
Gewinne, FFreiloose. 4000 | 4000 5000 | 5000
Zte 6000 | 6000
Ate 116 - 80000 | 1280000} áte | 28000 — 3705700
Zus. 52 Ntblr.| Ueberh. 4544000 Zus. 43000 | 15000 | 4544000
Vorstehender Plan der 133sten Königlichen Klassen - Lotterie, von welchem vollständige, mit den näheren Erläuterungen versehenc
Oruck-Exemplare bei sämmtlichen Lotterie-Einnehmern zu haben sind,
wird zur Ausführung gebracht, und mit der Ziehung der 1. Klasse
dieser Lotterie am 3. Januar k. J. der Anfang gemacht werden. Die Ausgabe der Loose 1. Klasse dieser Lotterie wird Seitens der Lotterie-Einnechmer nicht vor dem 1sten Tage nach beendigter
Ziehung der 4. Klasse 132. Klassen-Lotterie erfolgen.
Berlin, den 28. Oktober 1865. Königliche General-Lotterie-Direction.
12Rthlr. 12 Ste 112.5
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Ute 1 2te
P
m
Angekommen: Se. Excellenz der Kanzler des Königreichs Preußen, Chef-Präsident des Ostpreußischen Tribunals Dr. von Zan- der, aus Königsberg in Preußen.
Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath und Ministerial- Dircktor Delbrü ck von Cöln.
Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Präses im Marine - Ministerium, von Ricben, nah Mecklenburg.
Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 16. Division, von Etzel, nah Trier.
Berlin, 30. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Oberst-Licutenant von Ruville, à la suite des 1. Garde-Regiments zu Fuß und kommandirt nah Streliß, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg- Streliy Königliche Hoheit ihm verliehenen Comthurkreuzes des Ordens der Wendischen Krone zu ertheilen.
I ichtamtliches.
Preußen. Königsberg, 29. Oktober. Durch den Ober Präsidenten, Wirkl. Geh. Rath Eichmann, isst folgende Allerhöchste Ordre d. d. Münster, den 18. Oktober, an den Minister des Jnnern veröffentlicht worden :
*»Tch habe aus den Mir zugegangenen Berichten der Gene- ral-Kommandos mit Wohlgefallen erschen, daß die Truppen wäh- rend der diesjährigen Herbstübungen überall cine gute Aufnabme gefunden haben und daß durchgehends das freundlichste Verhält- niß zwischen Ortseimvohnern und Soldaten bestanden hat.
Ich beauftrage Sie, den betreffenden Kreisen und Ortschaften Meine Zufriedenheit über dieses vom wahren Patriotismus zeugende Verhalten auszusprehen und dies unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.
Schleswig-Holstein. Das am 27. d. Mts. ausgegebene 8. Stü des Verordnungsblattes für das Herzogthum Schleswig enthält: Erste Abtheilung. Nr: 28. Bekanntmachung, betressend die Gleicbstellung des Real-Gymnasiums zu Rendsburg mit den preußishen Gymnasien. Nr. 29. Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Einfubr von Rindvieb; Schafen, Ziegen, Schwei- nen 2c. zur Verhinderung der Einschleppung der Rinderpest. Nr. 30. Bekanntmachung, betreffend Wegesachen. Nr. 31. Verfügung für das Herzogthum Schleswig, daß für die Bekanntmachung der Pro- flame und anderer öffentliher Erlasse die »Flensb. Nordd. Ztg. « oder der -Alton. Merkur« oder die »Hamb. Börsenh.« zu wählen sei. Nr. 33. Zollintraden der Herzogthümer Schleswig - Holstein einschließlich der mit Holstein zollvereinten anderen Gebietstheile in den ersten sechs8 Monaten des Finanzjahres 1865 — 1866 verglichen mit dem entsprechenden Zeitraum des Finanzjahres 1864—65.
Das -»Eiderst. u. Stapelh. Wochenbl.« enthält folgende Er- klärung des Landvogts Tiedemann, vom 20. Oktober:
»In einer Korrespondenz aus Stapelholm vom 14. Oktober in Nr. 42 Ihres Blattes wird gesagt, die von mir verfügte Auflösung der hiesigen \{leswig-holsteinischen Vereine müsse um so mehr Wunder nehmen, als ich selb| früher Mitglied des Vereins gewesen sei, wo gerade dieselben Statuten bestanden, die nunmehr niht nach meinem Sinne seien. Diese Behauptung beruht auf einem positiven Jrrthum. J habe die Statuten, welche mich zur Auflösung der biesigen Vereine veranlaßten, niemals früher gesehen. Als ih im Dezember vorigen Jahres in den Süderstapler \chleswig- holsteinischen Verein eintrat, hatte ih mir die Statuten dessel- ben zeigen lassen; diese aber lauteten damals wörtlich fol- gendermaßen: »yF 1. Der Zweck des Vereins ist sowohl die volfsthümliche
Entwickelung und Hebung des patriotischen, geistigen und geselligen Lebens seiner Mitglieder, als auch und vor allen Dingen die Verwirklihung und Durchführung des s{le8wig-holsteinischen Verfassungslebens auf Grund der \{leswig-holsteinischen Landes- und der legitimen Erbfolgerehte. — Jedoch kann die Thätigkeit des Bereins sich nur so weit erstrecken, als sie mit den bestehenden Geseyen zu vereinbaren is. »Einem auf solcher Grundlage errichteten Verein könnte ich auch heutenocy angehörcn. Jn den von mir neuerdings cingeforderten Statuten der schleswig - holsteinischen Vereine war dagegen zu meiner Ueberraschung ein wesentlich anderer Zweck angegeben. Es hieß nämlich dort wörtlih im F. 1: »Zweck des Vereins ist die Durchführung des Rechtes der Herzog- thúmer auf die Regierung Herzogs Friedrich des Achten und auf das Staats- grundgesey vom 15. April 1848.« Hätte ih gewußt, daß der Stapelbolmer Verein doppelte Statuten gehabt, hätte ih insbesondere von der Existenz der zulegt angeführten gewußt, so würde ich selbstverständlih dem Süderstapeler Verein micht beigetreten sein, denn der Zweck meines Beitrittes war eben lediglich die Bekämpfung so einseitiger und nach meiner innersten Veberzeugung unheilvoller Tendenzen, wie sie in dem §. 1 der lehtgedachten Statuten offen enthalten sind. Jn der einzigen Vereinsversammlung, wel- cher ih beiwohnte (es war lange vor der Konstituiruuá dex nationalen Partei), habe icy gerade darzuthun versucht, daß die Errichtung eines souveränen Kleinstaates Schlebwig - Holstein, abgeschen von der Schädigung der nationalen Jnteressen Deutschlands, den finanziellen Ruin der Herzog- thümer und den Wiederverlust mindestens des nördlichen Schle8wigs an Dänemark zur unmittelbaren Folge baben würde. Gegen das abstrakte
Augustenburgerthum aber habe ih mich damals, wie immer, ausdrücklich und auf das Entschiedenste erklärt. «
Kiel, 27. Oktober. (Kiel. Ztg.) Die Königlich preußische Korvette »UArconas« verlicß gestern Nachmittag ihren bisherigen Anker- play vor der Badeanstalt und ging, bugsirt durch das Kanonenboot » Cyclop «j der Königlich preußischen Admiralitätswohnung gegen- über zu Anker. — 80 Handwerker sind für die Königlich preußische Flottenstation aus Preupzen eingetroffen und auf dem »Barbarossa« untergebracht worden.
SDannover, 27. Oktober. (H. B. H.) Die Paß-Con- vention, welche kürzlih zwischen Baiern, Hannover, Sachsen, Württemberg, Baden und Oldenburg abgeschlossen ist, wird heute in der Gesezjammlung publizirt und tritt mit dem 1. November in Kraft. Das Hauptprinzip ist, daß die Angebörigen dieser Vereins- staaten bei Reisen aus und nach denselben Reisepapiere nicht mehr bedürfen , sondern nur verpflichtet sind, auf Anfordern der betreffen- den Behörden sich über Person, Heimath, eventuell auch Geldmittel auszu- weisen. Reisepapiere bedürfen noch Gesellen, die, welche Arbeit suchen, Per- sonen, die im Umherzichen ihr Gewerbe treiben (wie Seiltänzer, Musikan- ten 2c.), wovon aber wieder Handels- und Gewerberciscnde, Schifss- und Frachtführer ausgenommen sind. Die Entwürfe zu den Reg u- lativen für die zu errichtenden Handelskammern sind jeßt von den Oberbehörden den Magistraten mitgethcilt. Die Bestim- mung der Handelskammern ist dabin festgestellt, daß sie die Verhält- nisse des Handels und der Gewerbe, sowie die für dieselben bestehenden Einrichtungen zu beachten, und den Behörden auf Verlangen ihre des- fallsigen Wahrnehmungen mitzutheilen, insbesondere über Alles, was Handel und Gewerbe zu fördern geeignet ist, sich zu äußern haben. Jedesmal im Januar hat die Handelskammer einen Bericht über den Gang und die Lage des Handels an das Ministerium zu erstatten, sowie sie ferner verpflichtet is, den Gewerbtreibendcn ihres Bezirks über ihre Thätigkeit, sowie von den industriellen Verhältnissen Kenntniß zu geben. Die Handel- und Gewerbtreibenden des Bezirks sind ver- pflichtet, der Handelskammer alle nörhige Auskunft zu ertheilen, wie sie andererseits auch berechtigt sind, sich mit Wünscken und Anträgen an sie zu wenden. Gemeinsame Berathungen der Deputirten meh- rerer Handelskammern können auf Anordnung oder mindestens unter Zustimmung der Regierung stattfinden. Aktiv und passiv wahl- berechtigt sind diejenigen, welche als persönlich haftende Gewerbtrei- bende in die Handelsregister ihres Bezirks eingetragen sind. Die Zahl der Mitglieder der Handelskammern soll nit unter 6 und nicht über 12 betragen, die auf 6 Jahr gewählt werden und von denen alle 3 Jahre die Hälfte ausscheidet. Jede Handelskammer fann einen Secretair , beziebungsweise Kassirer und Rechnungsführer anstellen, sie hat cinen von der Behörde zu genehmigenden Etat aufzustellen der Betrag des etatmäßigen Kostenaufwandes wird auf die Wahlberechtigten nah dem Fuße ihrer Gewerbesteuer vertheilt.
Bremen, 27. Oktober. Den »Hamb. Nachr.« {reibt man, daß die Bemübung, das Defizit des allgemeinen Schütenfestes durch Privatsubscriptionen zu decken, noch kein besonders erfreuliches Resultat geliefert habe. Erfreulicher sei cs, daß sich die Privatthä- tigkeit augenblicklich nicht ohne Aussicht auf Erfolg bemübe, auf der Stätte, wo das zweite deutsche Bundesschießen abgehalten wurde, d. i. auf dem größeren Theile der sogenannten Vürgerweide, die ein sehr großes Areal dicht .an der Stadt umfasse, einen großen Wald anzulegen, woran cs Bremen in unmittelbarer Nähe fehle, so daß der bremischen Bevölkerung in der That durch dieses Unter- nehmen ein großer patriotisher Dienst geleistet werden würde.
Nassau. Wiesbaden, 27. Oktober. (Fr. J.) Jn der heutigen öffentlihen Sigung der Ersten Kammer übergab die Herzogliche Regierungs-Kommission außer dem bereits in der Zwei- ten Kammer eingebracten Gesegentwurfe über die Einschreibung Herzogli nassauischer Partial - Obligationen auf den Namen der Inhaber, einen weiteren Gesegentwurf über ein Anlehen von