1865 / 256 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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3,200,000 Fl. zur Oecfung des Kostenaufwandes für den Staats-

Eisenbahnbau. Die beiden Vorlagen gehen an den Aus\chuß. Jn der gesirigen Sihung der zweiten Kammer wurde der Bericht auf Wiederherstellung der 1849er Verfassung von der über-

wiegenden Majorität angenommen. “@

atis R Gen 27. Oktober. (N. C.) Se. Majesiät der König wird in den ersten Tagen der nächsten Woche wieder in Hohenschwangau eintreffen und jedenfalls noch mehrere Wochen daselbst verweilen. König Ludwig 1, bat die Abreise nach Nizza

auf den 6ten k. M. festgeseßt. : | | In der gestrigen Sizung des Geseÿgebungs- Aus- usses der Abgeordneten-Kammer i r Be

5 ms der K. Staatsregierung neu formulirten Artikel über den

Termin zur Sh mündlichen Verhandlungen weiter fort.

Hesterreich. Wien, 29. Oktober.

eitungs« bringt 2 , S ontale Uit Staatsschuld; gültig für das ganze Reich.

Mit Berufung auf Mein Patent vom 20. September 1865 und da es Mein Wille ist, daß eine von der Finanzverwaltung unabhängige Kom- mission ohne Unterbrechung und zwar bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem die Reaktivirung einer aus der Wahl der Reichsvertretung hervorgegange- nen Staatsschulden-Kontrolskommission ermögliGt L bnen: die Gebahrung i esen überwache , finde Jh zu A M S Alutibung E tek der Staatsschuld wird eine Mir unmittelbar unterstehende Kommission zur Kontrolle der Staatsschuld, welche mindestens aus sieben Mitgliedern zu bestehen hat, von Mir be- rufen und aus ihrer Mitte der Vorsigende und dessen Stellvertreter ernannt. Toch behalte Mir vor , über Antrag der Kommission die Anzahl der Mit- glieder mit Rücksicht auf die Bestimmung des §. 1 des Gesehes vom 13. Dezember 1862, bis auf zehn zu erhöhen. Z. 2. Die Mitglieder dieser Kom- misfion können wegen der in der Ausübung dieses ihres Berufs geschehenen Abstimmungen und gemachten Aeußerungen niemals zur Verantwor- tung gezogen werden. F. 3. Sämmtliche Mitglieder der Kommission üben ihr Amt unentgeltlich aus. Diejenigen, deren Wohnsiß außerhalb Wien

elegen is, haben für die nöthigen Qu- und Rücreisen Anspruch auf die 1m : 3 des Gesezes vom 13. Dezember 1862 bezeichnete Reisevergütung. 4, Die Kommission beginnt ihre Wirksamkeit, indem sie die Geschäfte, insbesondere die Kontrole über die Erfüllung der aus dem mit Meiner Ent- \chließung vom 6. Januar 1863 genehmigten Uebereinkommen mit der privilegirten österreichischen Nationalbank vom 3, Januar 1863 derselben und der Finanzverwaltung obliegenden Verpflichtungen und ämmtliche

Die heutige »Wiener

Amtssc{risten von der nah dem Gesehe vom 13. Dezember 1862 |

berufenen Staatsschulden - Kontrols - Kommission des Reichsörathes Uber- nimmt. Die der leßteren nach dem Gesehe vom 17. Novem- ber 1863 noch obgelegene Kontrasignirung der Partial-Hypothekar-Anmwei- sungen wie au jener Staatsschuldverschreibungen/ welche auf Grund des mittelst Gesehes vom 30. Juni 1869 bewilligten Kredits von 13 Millionen Gulden werden hinausgegeben werden, hat an deren Stelle die neu ernannte Kommission vorzunehmen. YŸ. 5. Zur Beschlußsähigkeit der Kommission ist die Anwesenheit von fünf Mitgliedern erforderlich. Z- 6, Für den Fall des Ausscheidens eines Mitgliedes behalte Jch Mir die Ergänzung der Kommijjion vor. F. 7. Den Gegenstand der an die Kommission übertragenen Kontrole bilden die gesammte (fundirte und s{webende) allgemeine Staatsschuld, die Schuld des lombardisch-venetianischen Königreichs und die Grundentlastungs|chulden in der bisherigen Weise. §. 8. Die Kommission hat: a) darüber zu wachen, daß mit der bestehenden Staatsschuld gesezmäßig gebahit werde, daß also genau im Sinne der geseßlichen Bestimmung die Verzinsung, sowie die baare Rückzahlung oder die börsemäßige Einlösung stattfinde und daß die für Qwecke der Verzinsung und Kapitalsrückzahlung gewidmeten Mittel ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden; b) bei einem neu aufgenommenen Anlehen die Einhaltung der kundgemachten Ausnahmsbestimmungen, die Eintragung in das Hauptbuch der Staatsschuld, sowie die Erzeugung und Ausfertigung der Staatsschuldverschreibungen zu überwachen und lehtere zum Qeichen ihrer in diesen Beziehungen ausgeübten Kontrole mit der Na- mensstampiglie des Vorsizenden und eines der Kommissionsmitglieder zu unterfertigen , ebenso c) die gehörige Vorschreibung und Evidenzhaltung der auf kurze Zeit abgeschlossenen Vorschußgeschäfte und deren vertragsmäßige Abwickelung zu überwachen und die darúber ausgefertigten Urkunden zu contrasigniren. §. 9. Zur Ausübung ihrer Obliegenheiten werden der mit diesem Gesehe berufenen Kommission alle Rechte und Befugnisse eingeräumt, welche der Staatsschulden-Kontrolskommission des Reichsrathes in dem Ge- see vom 13. Dezember 1862 eingeräumt worden sind. Jnsbesondere wird das Finanzministerium verpflichtet, die Kommission rechtzeitig von allen Ver- änderungen im Stande der fundirten und schwebenden Schulden und der Verzinsung, ebenso rücksichtlih aller abgeschlossenen Vorschußgeschäfte in Kenntniß zu sehen, ihr die bezüglih der lehteren ausgefertig- ten Urkunden zur Ccntrasignirung vorzulegen, eine genaue übersichtliche in cinem besonderen Creditsjournale vollständig concentrirte Rechnungseinstellung bezüglih aller die consolidirte und hwebende Schuld betreffenden Opera- tionen bei der Staatscentralkasse zu veranlassen und hiervon wochenweise genaue Abschrift ihr zu Übergeben. H. 10, Die Kommission zur Kontrole der Staatsschuld hat Mir unmittelbar, so oft sie es angemessen erachtet, je- doch alljährlih mindestens einmal üker ihre Wahrnehmungen einen Vortrag zu erstatten, welcher zur allgemeinen Kenntniß zu bringen is. Außerdem hat die Kommission mit Schluß eines jeden Semesters einen Ausweis über den Stand der gesammten Staatsschuld zu verfassen und im amtlichen Theile der »Wiener KZeilung« zu veröffentlichen. Uebrigens bleibt es der Kommission unbenommen, der nächsten Versammlung der Reichsvertretung über ihre Wirksamkeit Bericht zu erstatten. Der sonstige Geschäftsverkehr der Kommission ist auf jenen mit dem Finanzministerium , der Direktion der Staatsschuld, den Creditsbuchhaltungen und Kassen beschränkt. Y. 11. Mein Finanzminister is mit dem Vollzuge dieses Gesehes beauftragt.

fuhr derselbe in der Berathung | | sie troy vorhergegangener Ermahnungen, Warnungen und Strafe

Hinterlegung der Schlußanträge und der Fixirung der

folgendes Gesey vom 27. Oktober 1565 über die |

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Der ehemalige Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Gu Buol-Schauenstein is gestern am Schlagfluß gestorben. E Wie die »General-Correspondenz« vernimmt, is der Erzherzoz [F Karl Ludwig zum Protektor für die Betheiligung Oesterreichs an E der 1867 zu Paris stattfindenden Ausstellung, so wie überhaupt q, künftigen größeren Weltausstellungen bestimmt. Graf Wicken burg ist zum Präsidenten der österreichishen Centralkommissson für di, Pariser Ausstellung ernannt worden. In Folge Kaiserlicher Entschließung is der » Triester Ztg. « zu,| ; folge eine Vorschrift über die Behandlung unverbesserliche Offiziere und Kadetten der Kriegsmarine erlassen worden," Als unverbesserlich werden Offiziere und Kadetten angesehen, wenn

einen der folgenden Fehler hartnäcig beibehalten: Anhaltende Lauig, keit oder Saumseligkeit in Erfüllung der Dienstes-Obliegenheit, Han

| zur Trunkenheit, liederlicher oder unsittliher Lebenswandel, herab,

würdigendes Benehmen, besonders an öffentlichen oder Anstan) gebietenden Orten, Umgang mit Personen von üblem Ruf, gemi ner Sinnesart oder von notorisch politish ansiößigen Gesinnungen, leichtsinniges Schuldenmachen, besonders bei Abgang von Zahlunzi:| mitteln. Solche Fälle sind, wenn sie sich niht zur gerichtlihq Untersuchung und Besirafung eignen, einer kommissionellen Behand. lung und Ahndung zu unterziehen, und es muß die Bewilligun| hierzu vom Marine-Truppen- und Flotten - Jnspektor eingeholt wer den, weil nur dieser das zur Ausübung der Gerichtsherrlichkeit be rufene Organ isst. Ueber den Kommissions - Antrag entscheide bei Offizieren das Kriegsministerium , bei Kadetten der Marine truppen- oder Flotten-IJnspektor, und von dieser Entscheidung hänz es sodann ab, oh bei Offizieren das kriegsrechtliche Verfahren anzu wenden, demnach die Entlassung mit oder ohne Gnadengehalt, eben so bei den Kadetten der Verlust der Kadettenbegünstigung , das is Verseßung in den Stand der Gemeinen , oder die Entlassung im * Disziplinarwege einzutreten habe. Die als unverbesserlich entlassenen See - Kadetten sind , so lange sie im militairpflihtigen Alter stehen nah Maßgabe der bei der nächstfolgenden Heeresergänzung eintre tenden Behandlung ihrer Altersklasse und nah dem Ausschlage dei Looses stellungspflichtig , wobei ihnen jedoch jene Jahre , die sie vo! ihrer O aus der Kriegsmarine gedient haben, zugute gere net werden.

Schweiz. Bern, 26. Oktober. (Köln. Ztg.) Der Na- tionalrath hat bei seiner heutigen Berathung über die Bundes Verfassungs-Revision die von seiner Kommission vorgeschlagene Re daction des die Glaubensfreiheit betreffenden Bestimmungen enthaltenen Artikels 44 mit einer an Einstimmigkeit grenzender Mehrheit angenommen. Dieser Artikel lautet jetzt :

Art. 44. Die Glaubensfreißeit is unverleßlih. 2!m des Glaubens bekenntnisses willen darf Niemand in den bürgerlichen oder politischen Rech ten beschränkt werden. Die freie Ausübung des Gottesdienstes ist den an erkannten christlichen Konfessionen, so wie innerhalb der Schranken der Sit jichkeit und öffentlichen Ordnung auch jeder anderen Religionsgeuossenschaf im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewährleistet. Den Kantonen wie dem Bunde bleibt vorbebalten, für Handhabung der öffentlichen Ord uung und des Friedens unter den Konfessionen und Religionsgenossenschaf atn die geeigneten Maßnahmen zu treffen. /

Großbritannien und Ärland. London, 27. Oktober Ihre Majestät die Königin bat ihre Abreise von Balmoral, un dem Begräbnißtage Lord Palmerston's ihre Rücksicht zu bezeugen von heute auf morgen verschoben. |

Die Bestattung der irdishen Reste Lord Palmerstons hat! bald nach 1 Uhr Nachmittags, wie schon telegr. gemeldet wurd! stattgefunden. Eine ungeheure Volksmenge bat sich an der Ceremoni! betheiligt. Alle nach Cambridge - House führenden Straßen wart! einige Stunden vor dem Beginn der Feierlichkeit von Tausenden" angesüllt , deren wenige ohne ein Abzeichen der Trauer erschienen Auf der ganzen Strecke, die der Leichenzug nah der Abtei zurü} legte, waren alle Geschäftslokale geschlossen. war imposant , und wie die Abendblätter nicht zu bemerken (l

mangeln, wirkte dabei auch der Himmel mit; denn im ergreifende |* legten Moment vor der Versenkung des Sarges sammelt" sich draußen plößlih die Wolken , warfen ihre dunklen Schatten in F das Jnnere des Domes und hüllten die Gruppe der Leidtragenden in tiefe Finsterniß. Unter den Klängen eines Croft'schen Chorales ward de E Der Dekan las dann die legten O

Sarg in die Gruft gesenkt. bete und als die Abschiedsworte: »Staub zu Staube, Asche zl Asche« ausgesprochen wurde, warf Lord Palmerstons Neffe goldenl Ringe zu dem Sarge hinab. Händel's Hymne »Sein Leib ist in Frieden begraben« erklang nun dur die weiten Hallen und de Todtenmarsh in Saul geleitete die große Masse der Anwesende! aus der Abtei hinaus.

28, Oktober. Heute Nachmittag war Ministerrath i auswärtigen Amte. G. Elliot und C, J. Barrington sind " Earl Russell’s Privatsecretaird ernannt j der erstere hat dieselbt Stellung im auswärtigen Amt und der lehtere im Schagamt (b Lord Palmerston) seit einigen Jahren eingenommen.

Die Feier in der Abtei

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Frankreich. Paris, 27. Oktober. Graf Bismark traf gestern in Paris ein und tritt laut der »France« am Sonntage die Rückreise nach Berlin an. Von Lord Cowley's Rütritt und der Ernennung des Lord Granville zum englischen Gesandten in Paris ist auch hier jegt stark die Rede.

Der » Abend - Moniteur« berichtet; daß die Kaiserin in einem eigenhändigen Schreiben der Wittwe Palmerston's ihr Beileid be- zeigt hat.

O General Jussuf is mit Gefolge in Marseille eingetroffen.

In Frankreich werden auf allen Punkten des Gebietes, beson- ders aber in den großen Städten, Untersuchungen über Ursachen, Auftreten und Verlauf der Cholera angestellt j die auf diesen Unter- suchungen fußenden Berichte sollen von dem Ausschusse für öffent- liche Gesundheitspflege geprüft und zu einem Generalberichte benußt werden. Der Kaiser beabsichtigt, dur die jeßige Noth veranlaßt, umfassende prophylaktische Maßregeln für das ganze Reich einzufüh- ren, so daß die jehige Cholera-Epoche für die Sanitäts-Verhältnisse des Landes epochemachend werden dürfte. Auch Baron James von Rothschild hat dem Minister des Jnnern 20,000 Fr. für die Hinter- bliebenen der Choleraopfer , Jean Louis Groffulhe hat 50,000 Fr. zu diesem Zwecke eingesandt. Auch die Liste der »France« enthält nicht unbedeutende Posten. Die »-Patrie« glaubt heute die Ver- sicherung geben zu können, daß sich der Gesundheitsstand in Paris in den legten Tagen wesentlih gebessert habe. Der »Moniteur« meldet, daß die Berichte von den Lyceen, Kollegien und Normal- \chulen der Pariser Akademie bis zum 2östen Abends ganz vortref}f-

lich lauten.

Ftalien. Rom, 28. Oktober. Das »Giornale di Romas« meldet, daß der Brigade - General Kanzler zum Prominister der Waffen an Stelle Merode’ s, der seines Amtes aus Gesundheits- rüsihten enthoben, ernannt worden ist.

Griechenland. Athen, 26. Oktober. Das Ministerium hat der Kammer einen auf Ersparnisse (etwa 2 Millionen Drachmen)

im Staatshaushalt abzielenden Gesehentwurf vorgelegt , ist aber da- |

mit von der Majorität (75 gegen 69) abgewiesen worden , worauf es dem Könige das Gesuch einreichte, entlassen zu werden. Man glaubt, daß Bulgaris nun den Auftrag erhalten werde, ein neues

Kabinet zu bilden.

Túrkei. Konstantinopel, 18. Oktober. Daud Pascha ist vorgestern endlich nach Syrien zurückgereist. Wie dem franzöd- sischen »Moniteur« von hier geschrieben wird, hat die Pforte ibm als Libanon-Gouverneur folgende Konzessionen gemacht. Die bereits verkündigte Amnestie für die an dem Gemeygel von Damaskus \chul- digen und verurtheilten Drusen bleibt zwar in Kraft , doch sollen

die Begnadigten in den Libanon nur mit der ausdrüdlichen |

Erlaubniß Daud Paschas zurückehren dürfen. Ferner wird dem Gouverneur ein jährliher Zushuß von 3 Millionen Piaster be- willigt, so daß der ganze Libanon-Etat auf 65 Millionen Piaster (12 Millionen Francs) zu stehen kommt. Für den gewöhnlichen Sicherheitsdiens im Gebirge reiht die Gendarmerie in der Stärke von 1500 Mann aus, do sollen für Nothfälle zwei Schwadronen türkischer und zwei Schwadronen ausschließlich aus Christen bestehen- der Kavallerie dem Pascha zur Verfügung stehen. Die Nachrich- ten von Dscheddah lauten, dem »Moniteur« zufolge, sehr exnst.. Die aufständischen Beduinen von Assyr haben den Pascha von Yemen mehrere Tage in Hodeida belagert gehalten und vor den Thoren ODscheddah's wird geraubt und geplündert. Der Groß - Scherif von Mekka hat \sich an die Spitze der türkischen Armee gestellt und sein Hauptquartier in Confonda aufgeschlagen , um von dort gegen die Aufständischen zu operiren,

Nufßland und Polen. Die Geseßsammlung Nr. 89 veröffentlicht ein am 23. Oktober Aller-

Höchst beftätigtes Gutachten des Reichsraths, nach welchem diejenigen | | zwischen weißen und farbigen Truppen.

Artikel des Allg. Gesehbuches, die sih auf das Gerichtsverfahren und die Geschäftsführung in den jeßigen Gerichtssiätten beziehen; umzu- ändern und zu ergänzen sind.

Von der polnishen Grenze, 27. Oktober wird der »Osis.-Ztg.« geschrieben: Die durch die Kalamitäten des lehten Jahres und die diesjährige s{lechte Ernte in große Geldnoth gerathenen Gutsbesizer- in Litthauen geben sich alle Mühe, die Errichtung einer Filiale der Petersburger land\schaftlichen Bank in Wilna zu erlangen. Die Regierung hat auch bereits ihre Genehmigung dazu ertheilt; aber es fehlt dem Petersburger Bankverein noch immer an binreihenden Geldmitteln, um allen an ihn gestellten Anforde- rungen zu genügen, und so werden die {wer geprüften litthauischen Gutsbesißer wohl noch einige Zeit auf die Erfüllung ihrer sehnlich- sten Wünsche warten müssen. Nach den leyten Nachrichten haben die in London gemachten Anstrengungen, Kapitalien für die Petersburger landschaftlihe Bank zu gewinnen y sichere Aus- sichten auf Erfolg. Die englischen Kapitalisten stellen aber harte Bedingungen: sie verlangen wesentlihe Aenderungen des Bank- statuts zu ihrem Vortheil und zur Bewirkung, einer größeren Sicher-

St. Petersbur g, 27. Oktober. | | ist zusammengetreten, um den

‘aus Süd - Carolina mit den

heit der Geschäfte des Vereins; sie versprehen aber {ließlich , die Summe von 500,000 Pfd. St. als Stamm-Kapital für die Bank herzugeben. Jnzwischen hai Wilna in einer unlängsl dort erricbte- ten Filiale der Staatsbank ein anderes Kredit-Jnstitut erhal- ten, das aber lediglich zur Unterstüßung des Handels und der Jn- dustrie bestimmt is, die von den Folgen des leßten Aufstandes niht minder \{chwer betroffen sind, als die Landwirth- chaft. A Die ländlihen Gemeinden des Kreises Sandomir haben beschlossen , zur dankbaren Erinnerung an ihre Befreiung von der Abhängigkeit der Gutsbesizer vier große Kreuze in dem ge- nannten Kreise zu errichten und haben zu diesem Zweek durch frei- willige Beiträge die Sunime von 1461 SR. zusammengebracht. Das eine dieser Kreuze is bereits am 11. v. M. in der. Stadt Sandomir errichtet und vom dortigen Bischof feierlih eingeweiht worden. Der Kaiser hat jenen bäuerlichen Gemeinden seine Befrie- digung und seinen Dank dafür aussprechen lassen. Seit voriger Woche weilt in Warschau der um das öffentliche Unterrichts- und Erziehungswesen in Rußland hoh verdiente Professor der Moskauer Universität, Michael Pogodiîin, wie man hört, zu dem Zwecke, das öffentliche Unterrichtswesen im Königreih Polen und namentlich den Stand der polnischen Bildung näher kennen zu lernen und nebenbei mit polnischen Ge- lehrten wissenschaftlihe Verbindungen anzuknüpfen. Er wird vom Statthalter Grafen Berg mit großer Auszeichnung behandelt. Bei einem ihm zu Ehren von lehterem gegebenen Diner, bei welchem auch die wissenschaftlichen Celebritäten Warschaus zugegen waren, brachte der russische Gelehrte einen mit großem Beifall aufgenomme- nen Toast auf die brüderlihe Vereinigung der beiden bisher ent- zweiten slawishen Hauptstämme, des russischen und polnischen, aus, die allein ihre gemeinsame Wohlfahrt sichern könne. Am 22. d. M. starb in Warschau der Basilianer-Mönch , frühere Provinzial dieses Ordens, Basilius Kalinowski, in dem hohen Alter von 108 Jah- ren. Er war 1758 geboren und 1790 zum Priester geweiht wor- den. Seit 1806 lebte er im Basilianer-Kloster in Warschau.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 25. Oktober. In dem Budget-Entwurf, der dem kürzlich zusammengetretenen n or- wegishen Storthing vorgelegt wurde, is vorgeschlagen, die Civilliste des Königs auf 84,000 Species (126,000 Thaler preuß. Cour.) zu erhöhen. Seit 1815 betrug dieselbe nur 61,000 Species die veränderten Zeitverhältnisse machen die vorgeschlagene Erhöhung um 20,000 Species nothwendig. (Der dänische König hat eine Civilliste von 250,000 Species.)

Dánemark. Kopenhagen, 28. Oktober. (W. T. B.) Der Präsident des gemeinsamen Grundgeseß-Ausschusses, Krieger, hat gestern eine längere Verhandlung mit dem Conseil-Präsidenten Bluhme geführt. Das Resultat dieser Verhandlung hat Krieger in heutiger Sizung des Ausschusses dahin mitgetheilt, daß die Re- gierung erkläre, - auf deu von der Majorität des Ausschusses ange- nommenen Entrwourf des Grundgeseyes nicht eingehen zu können, vielmehr an dem eigenen Verfassungs-Entwurfe festhalten zu müssen. Die nächste Sißung des Ausschusses is auf Dienstag, den 31. d. anberaumt.

Amerika. New-York, 18. Oktober. Die gesehzgebende Ver- sammlung des Staates Mississippi ist am 16. in Jackson zusam- mengetreten und der erwählte Gouverneur Humphreys wurde in sein Amt eingeführt. Vor die Convention von Nordkarolina ist eine Resolution betresss Annahme der konföderirten Staatsschuld ge- bracht, aber zurückgewiesen oder vielmehr ad acta gelegt worden, wodurch ausgedrückt is, daß in dieser Session die Frage schon nicht mehr vorgebracht werden fann. Entlang der Küste von Süd- farolina fallen häufige Streitigkeiten zwischen den Weißen und den Negern vor. Legttere sollen wohlbewaffnet sein. Ein Militairconseil Ruhestörungen vorzubeugen. Auch in Baltimore isst es zu tumultuösen Austritten gekommen Aus Kentucky sollen die Negertruppen zurückgezogen werden. General R. L. Lee hat am 2. d. den vorgeschriebenen Amnestieeid abgelegt. Der frühere \üd- staatlihe Vicepräsident hat ausgesprochen, daß er des Präsidenten Johnson 's Reconstructionspolitik nach Kräften unterstüßen werde. Während solchermaßen {on mehrere Größen der weiland fkonföde- rirten Regierung sich auf Seite Johnson's gestellt haben, scheint der Widerstand, welcher dem Präsidenten von derjenigen Partei entgegen- geseht wird, deren Zähigkeit die energische Durchführung und der \chließliche glücklihe Ausgang des Krieges zu verdanken ist, sich immer entschiedener auszusprechen. So hat der Aholitio- nistenredner Wendell Phillips in einer Rede erklärt, daß der Präsident sich in seiner Ansprache an die Deputation reuigen Rebellen identifizirt, sich wenigstens selbst zu einem Dreiviertel-Rebellen gemacht habe, damit der Süden ein Viertel \ ünionistisch werde. Phillipps tadelt diejenigen republikanischen Conventionen, welche die Politik des Prä- sidenten gut heißen. Der von dem Centralrathe einberufene Kongreß der Fenier ist am 16. d. in Philadelphia zusammengetreten j etwa

pit A E N E R r Ea S T t A

s L L B en S E C A Ie C BEMLE S R S R E U I d E E E É L E L L R E G N, A E B A R E l R E E R ais

Bi M R I T A L L E L A E Be Da E Ves N A E T R L r E DA R T L vam R Tr ci T i ei L E E R C E L E Bde A

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