1865 / 257 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Polizei über nicht streitige Forderungen im Betrage von mehr als 500 Rubeln werden dem Civilgerichts8hofe eingereicht.

B. Ueber die Prozesse in streitigen Civilsachen. Klagen über Summen im Betrage von mehr als 500 Rbl. werden in den Cipil- Gerichtshöfen und anderen diesen gleichstehenden Gerichtsstellen anhängig ge- macht. Nach Empfang der Klage ladet das Gericht den Angeklagten, wenn dessen Wohnung in der Klage angegeben, durch eine schriftliche Aufforderung, oder falls dessen Wohnung unbekannt ist, durch einen Aufruf in den Zei- tungen vor Gericht. Der Kläger, welcher die Wohnung des An- geklagten nicht angeben kann, hat 6 Rubel zu entrichten, um die Druckosten für die öffentliche Vorladung zu deken. Den Parteien werden folgende Termine zum Erscheinen vor Gericht be- stimmt: von einem Monat, wenn „der Angeklagte sich in Ruß- land befindet, von 4 Monaten, wenn er sih im Auslande aufhält und von 6 Monaten, wenn sein Aufenthaltsort unbekannt ist. Der Civilprozeß wird nur dann durch Nachfragen, Nachweise und Dokumente ergänzt, wenn die Parteien darum bitten oder sih darauf berufen. Die Berufung wird dem Ge- richt eingereicht, welches das Erkenntniß erlassen hat und von diesem im Laufe einer Woche mit den Original-Akten der höheren Jnstanz übermittelt. Die Appellations- Instanz entscheidet jeden Prozeß, ohne zu einer neuen Verhandlung in der ersten Jnstanz zurückzukehren. Jn allen Prozessen, welche in den Civil- Gerichtshöfen als erster Instanz anhängig gemacht, oder denselben ohne eine Resolution in den Behörden erster Jnstanz Übergeben worden sind, können die Parteien bei der Appellation an den dirigirenden Senat neue Beweis- stüke und Jncidentgesuche einreichen. Bei Klagen, welche Forderungen von 500—600 Rbl. betreffen, und nah den bisher üblichen Vorschrif- ten von den Civil - Gerichtshöfen im Appellation8wege durchgesehen find, isst eine Appellation an den Senat nicht zulässig. Jucident- klagen sind in folgenden Fällen gestattet: Wenn Klagen oder

Appellationen nicht angenommen oder zurügeschickt worden sind; gegen die poans der Gerichtsbarkeit; wenn auf die Ablehnung eines Richters nicht

gangen, oder ein Beweisstük zurückgewiesen worden ist; gegen die Be- ÆMimnungen über die Sicherstellung der Schuldforderung ; Über die Verwal- tung des streitigen Gutes oder über besondere Verordnungen in Betreff desselben; gegen die Anordnungen bei Vollstreckung der Erkenntnisse; über Langsamkeit; über Zurückweisung einer Jncidentklage: über das Verfahren des Gerichts bei Vollziehung und Bescheinigung von Dokumenten, bei Ein- sezung in Besiy oder bei Einsezung eines Schiedsgerichts und überhaupt gegen alle Verfügungen und Anordnungen des Gerichts, welcbe nicht im Appellationswege getroffen sind. Jncidentklagen müssen im Laufe eines Monats nach Bekanntmachung der Bestimmung, gegen welche Beschwerde erhoben wird, wenn keine solche Bekanntmachung erfolgt ist, im Laufe von 2 Monaten nach Durchführung jener Bestimmung eingereicht werden. Die gegenwärtigen Vorschriften werden sofort nach ihrem Eintreffen in den Ge- rihts8behörden in Anwendung gebracht , ohne deshalb die bereits erlassenen E f ae umzustoßen.

Il, Ueber die Geschäftsführung. Es wird dem Justizminister frei- gestellt, alle diejenigen Anordnungen behufs Abänderung der inneren Ge- \chäftsführung in den Gerichtsbehörden zu treffen, welche erfahrungsmäßig als nothwendig erscheinen und weder den Reglements vom 20. November 1864, noch den gegenwärtigen Vorschriften widersprechen. Gegenwärtige Vorschriften werden augenblicklih in allen Gouvernenients, welche nach all- gemeinen Geseßen verwaltet werden, und im Gebiet Bessarabien eingeführt. Ueber die Anwendbarkeit derselben sür die baltischen Gouvernements, Sibi- rien, die Länder der Kosakenheere, Kaukasien und Transkaukasien hat der Justizminister mit den Lokalbehörden in Verbindung zu treten. Die verein- barten Vorschläge sind zugleih mit dem Gutachten des Ober - Dirigirenden der 2. Abtheilung der eigenen Kanzlei des Kaisers auf gesehlichem Wege zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen.

Warschau, 28. Oktober. Jn der Naht vom Donnerstag zum Freitag, um 3 Uhr Morgens, wurde Prälat Rzewusfki, der seit der Verhastung des katholischen Erzbischofs Felinski im Jahre 1863 und dessen Jüternirung im Jnnern Rußlands hier als Ad- ministrator der Erzdiözese fungirte, verhaftet und sofort mit einem Extrazuge nach Rußland abgeführt. Der Verhaftung, schreibt man dem -Dresd. Journ.«, ging eine strenge Revision, niht nur der Wohnung Rzewuski's, sondern auch der Pfarrkirche St. Johann voran, in welcher sogar die Gräber in den Katakomben durchsucht worden sind. Der amtliche »Dziennik« theilt die Abführung des Administrators der Erzdiözese und deren Motivirung in einem langen Artikel mit. Demselben Blatte woird geschrieben: Seit einiger Zeit ist es nicht mehr gebräuchlih, daß Leute, die in den vor- ArIMTICDeILEN. Stunden. obne. Laterne . auf den Straßen angetroffen werden, in Haft geseht werden sollen. Eine jede ohne Laterne angehaltene Person, die in ein Polizeibüreau gebracht wird, hat jeßt nur eine Geldstrafe zu entrihten, die vom Kommissar nach Stand des Angehaltenen bemessen wird, und nur bei Zahlungs- unfähigen tritt der Fall ein, daß sie die Geldstrafe am folgenden Tage abarbeiten müssen. Leßteres sind fast nur Tagelöhner, denen dann noch außerdem für das Fegen der Straßen die für Sträflinge im Allgemeinen festgeseßten Rationen verabreicht werden. Jn dem hiesigen {önen Brübl’shen Palais wird nächstens, wie der amtliche »Dziennik« mittheilt, eine russische Apotheke eingerichtet werden, in welcher nicht nur die Aufschriften russish sein werden, sondern auch der Preis der Medikamente nach den in Rußland ge- \ehlihen Bestimmungen gelten wird.

In dem oben erwähnten Artikel des »Dziennik« heißt es:

» Am 27. d. M. wurde der Administrator der Warschauer Diözese, Rzewuski, auf amtliche Verfügung aus Warschau entfernt und nach der Stadt Astrachan abgeschickt, die ihm fortan zum Aufenthalt bestimmt ist. Diese Maßregel, mit der die Regierung bis zum Aeußersten zögerte, in der Hoffnung, der Bisthumsverweser werde endlich zu besserer Erkenntniß der

Pflichten gelangen, welche seine Stellung ihm auferlegt, wurde hervor- gerufen durch den Trotz, womit derselbe durch die ganze Dauer seiner Diözesan - Verwaltung sich der Ausführung aller Regierungs - Verfügungen widerseßte, einen Troß, der sich bis zur sihtlichen und systematischen, eben so fruchtlosen, als mit den wohlverstandenen Jnteressen der Kirche selbst| unverträglichen Opposition steigerte. Dieses Widerstreben gegen die Regierung zeigte R. schon bei Uebernahme der Diözesan - Verwaltung. « Weiterhin wird dann speziell erwähnt, daß unter R's. Mitwirkung von Warschau aus das Signal für die allgemeine Kirchentrauer gegeben, daß er sich der Ablegung der Trauerkleider, wie dem Wiederbeginn des Kirchen- geläutes beharrlich widerseßt, und troy wiederholter Warnung nicht nur einen intimen Verkehr mit dem römischen Nuntius in Wien unterhalten, sondern auch fkirhliche Anordnungen desselben durch von ihm legalisirte Kopieen ohne Vermittelung der Behörden an die Konsistorien anderer römisch - katholischer Bisthümer im Königreich mitgetheilt habe. Lehteres Verfahren verstoße gegen bestimmte, noch von den sächsischen Königen her- rührende, später oftmals bestätigte Bestimmungen und habe daher nicht unge- ahndet bleiben fönnen. Außerdem aber habe der Bisthumsverweser sich noch dadurch schuldig gemacht, daß er in einem Warschauer Kloster unge- seßliche Wahlen zu Klosterämtern habe vornehmen lassen, anstatt selbst eine vectrauenswürdige Person zu wählen und sie der Regierung zur Bestätigung zu präsentiren, wie es die geseßlichen Vorschristen verlangen. Der »Dziennika {ließt: »Die Regierung hat, indem sie den Bisthumsverweser in ein fernes Land mit mildem Klima sandte, aus Rücksicht auf sein Alter und seine Würde ihm d‘e Mittel zu einem anständigen Auskommen an seinem neuen Wohnorte gesichert, wo er cine jährliche Pension in dem Verhältniß beziehen wird, wie sie nach den gegenwärtig verbindlihen Etats dem Warschauer Weihbbischof bestimmt ist. «

Schweden und Norwegen. Aus der Thronrede, mit welcher der schwedische Reichstag am 24. Oktober eröffnet worden ist, bringt die »Köln. Ztg.« noch einige Einzelstellen. Jn Betreff des Reichstags-Reform-Entwurfes bemerkte darnach der König:

Von einer noch zu Recht bestehenden Vertretung fordern, daß fie frei- willig und gern entschlossen auf ihr Recht verzichten möge, um Anderen die glorreiche Aufgabe der Landesvertretung zu überlassen, seht ein großes Ver- trauen zu ihrer Vaterlandsliebe voraus. Ich habe eine große Zdee von der Vaterlandsliebe, die Sie Alle beseelt, wenn ich die Hoffnung ausspreche, daß Sie das Reformgeseß gutheißen werden, in dessen Annahme ich eine neue Bürgschaft für den sozialen Fortschritt erblicken werde.

In der zweiten Hälfte der Thronrede heißt es dann :

Troÿ bedeutender Herabsezungen im Zolltarif und obschon die Fort- schritte, welche das Land in jeder Hinsicht gemacht hat, neue Kredit-Berwilli- gungen erheischen, werden Sie Sich doch bei der Prüfung der Staatsein- kfommen-Berechnung überzeugen, daß die Mittel reihlich vorhanden sind, die nothwendigen Ausgaben zu decken.

Ich habe zur Organisation der Armee und der Flotte vollständige Pläne ausarbeiten lassen. Dieselben sind nah Maßgabe unserer Mittel und der Forderungen, welche die heutige Zeit stellt, veranschlagt worden, und ih habe fie in ihren Haupttheilen genehmigt. Jhre Mitwirkung, so wie die mit der Annahme dieser Pläne verbundenen Kredit-Bewilligungen sind zur Ausführung unerläßlich.

Auf die von den Ständen aufgestellten Gesichtspunkte gestützt, habe ich der Jndustrie eine fast unbegrenzte Freiheit bewilligt. Der wohlthätige Ein- fluß, den dieselbe in Zukunft ausüben wird, kann um so sicherer vorausge- sagt werden, als ihre Einführung von keiner plößlichen Erschütterung der bestehenden Verhältnisse begleitet gewesen ist. Eben so haben liberale Grund- säße auh in anderen Hinsichten allgemeinere Anwendung gefunden, wie z. B. in der Parzellirung des Grundbesißes, im Geldverkehre und in dex Errichtung von Kreditanstalten.

Unsere Eisenbahnen haben eine Ausdehnung gewonnen, welche in Be- tracht der Bevölkerung und der Finanzquellen Schwedens wohl mit dem in Vergleich gestellt werden kann, was in reicheren und stärker bevölkerten Ländern in dieser Hinsicht geschehen is. Nachdem die beiden Meere mit einander in Verbindung geseht und wir dem europäischen Kontinente näher getreten sind, halte ih es für zweckmäßig, unsere Kräfte auf die Vollendung der Eisenbahnen zu konzentriren, welche die Hauptstädte beider vereinigten Königreiche mit einander zu verbinden und so die Brudervölker noch näher an einander zu schließen bestimmt sind.

Amerika. Die am 29. Oktober in Southampton ange- kommene westindishe Post bringt die Nachricht, daß der spanische Admiral Pareja mit seinem Geschwader an der chilenishen Küste erschienen war, um die Forderungen seiner Regierung energisch zu hetreiben. Mit der Revolution in Peru stand es noch ungefähr auf dem alten Flecke. Montero mit der revolutionairen Flotte lag noch immer bei den Chinchas - Inseln und das Heer der Aufstän- dischen unter Befehl des früheren Präsidenten Canseco stand bei Pisco, südlich von Lima. j

Telegraphishe Depeschen . aus dem Wolff’ schen Telegraphen - Büreau. Hamburg, Montag, 30. Oktober, Abends. Ein Lissaboner Telegramm der »Hamburger Börsenhalle« meldet aus Valparaiso vom 17. September, daß der spanische Gesandte in Chili abberufen ist.

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Die am 28. Oktober ausgegebene Nr. 22. des Central - Blatts der Abgaben, Gewerbe- und Handels-Gesetßgebung und Ver- waltung enthält:

Anzeige der in der Geseßsammlung Stück 45—48 erschienenen Gesetze und Verordnungen

unter Nr. 144. Cirkular-Verfügung des Königl. Finanzministeriums vom 10. Juli c., womit eine anderweit berichtigte und ver-

Station®orten auf den verschiedenen Dampfbootcoursen im preußischen Staat und in benachbarten Staaten behufs FeststellungderFuhrkostenliquidationen den betreffenden Behörden übersandt wird.

unter Nr. 145. Geseh, betr. die Beförderung im Umherziehen | | mer bei. Unter den Anwesenden befanden sich zwei Nachkommen des be-

aufgekaufter Gegenstände und die Aufhebung des

Verbotes, Gewerbescheine zum Suchen von Bestellungen | errichtet, unter welcher die irdishen Ueberreste Watteau's ruhen.

auf Edelsteine u. \#. w. zu ertheilen. Vom 13. Septem- ber 1865, und unter Nr. 146. Cirkular - Verfügung des Königl. Finanz - Ministeriums,

die Ausführung dieses Geseges vom 13. September | | Opfer, und vielleiht 80 Häuser werden noch in diesem Ja i « unter Nr. 147. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums | E e 2 L Ma Zahre _Demoliei-ints

vom 3. September 1865, daß nach Verabredung unter |

den Zollvereins - Regierungen einfach geflochtene, | | ganz neues prächtiges Quartier entstanden ist. wolle, in Enden von höchstens 20 Zoll Länge | eingehend, welche nach dem amtlichen Waarenverzeichnisse |

1865 betreffend. Vom 29. September 1865.

vierdrähtige Dochte aus Baums-

höchstens

u. De M O E Ul O N Sra uervernen

Vereins - Zolltarif wie Posamentierwaaren zu verzollen | find, künftig den ungewebten Dochten gleich | L L die / gestellt, also dem in der Nr. 1. 2. b. 2 des Ta- | 9 der Cholera frei erklärt ist, erhalten die von hier abgehenden Schiffe

rifs aus8geworfenen ZJollsaße von 6 Thlrn. |

für den Centner zugewiesen werden sollen. Personal-Chronik.

Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten.

In der Versammlung des Braunschweiger Kunstclubs am Freitag |

Abend, meldet das »Tagesblatt«, fand eine Debatte über die Größe der neu zu haffenden yQuadriga« Statt, an der sich fast ausschließlich Sachver- ständige betheiligten. Es wurde nun eine Kommission von drei Mitgliedern

um derselben das Resultat der Berathung mitzutheilen. Dieses läßt sich furz in Folgendem zusammenfassen. Es hat sich, darin waren die Sach- verständigen einig, namentlich auf Grund von Ermittelungen , die bei ähnlichen Kunstwerken angestellt sind, entschieden ergeben , daß die Höhe der Gruppe im Allgemeinen, und die der Pferde im Besonderen nicht in richtigem Verhältniß zur Größe des Schlosses steht. Der Erbauer dessélben, Hofbaurath Ottmer, hatte seiner Zeit die Origi- nal-Zeichnung war im Club ausgestellt für die Quadriga im Ganzen

zerstörten Kunstwerke die Pferde z. B. eine Höhe von 155! hatten. Jn

Versammlung dahin aus, daß die von Ottmer angenommene Größe des Viergespanns ihr als die angemessenste erschiene, und soll dieser Beschluß des Kunstclubs der Schloßbaukommission, auf deren Veranlassung die Be-

rathung stattfand, übermittelt werden. [Die Gellertfeier in Hainichen.] Am 26. Oktober wurde

Einige Details hierüber entnehmen wir dem »Dresd. J.« schreibt das genannte Blatt die Stätte, wo Gellert einst wirkte und dichtcte , hat ihm in dankbarer Verehrung ein Denkmal errichtet , und Hai- nichen , die Stadt, wo Gellert's Wiege stand, hat keine Gelegenheit vor- übergehen lassen, das Gedächtniß seines berühmten Sohns zu ehren. Dies zeigte die Feier , welche am 4. Juli 1815 zum Andenken an seinen vor

100 Jahren stattgefundenen Geburtstag veranstaltet worden, an welchem | Festtag der Grund zur »Gellertstistung« , einer milden Stiftung, gelegt |

worden. Außer dem segensreichen Wirken derselben, welche das Andenken

Gellert's in der Bevölkerung Hainichens wach hielt , wurde viele Jahre |

hindurch des frommen Dichters Geburtstag dadurch ausgezeichnet, daß man unter Gesang seiner Lieder die Gellert - Linde mit Kränzen s{chmüdckte. Gellert's Vater nämli, der als Pfarrer in Hainichen lebte und starb, pflanzte am Geburtstag seines fünften Sohnes, unsers Christian Fürchtegott Gellert, im dortigen Pfarrgarten 2 Linden an. Die eine dieser Linden wurde zu Anfang dieses Jahrhunderts umgehauen , die andere stürzte 1833 ein Sturmwind um. Da nach Zerstörung dieser Bäume kein äußeres Zeichen mehr in Hainichen an Gellert erinnerte, kam man auf den Gedanken , ihm ein Denkmal aus Erz zu errichten. Mit der Modellirung des Standbildes Gellert’s wurde der Bildhauer W. Schwenk in Dresden betraut. ‘Der ver- ewigte Rietschel hatte einen meisterhaften Entwourf zu einer Gellertstatue hinterlassen , welher als Grundlage für die Schwenksche Arbeit bestimmt wurde. auf einem ungefähr eben so hohen Postament aus Granit. Die vier Seiten- flächen des Postaments tragen Jnschriften. Auf der vorderen Seite liest man: Christian Fürchtegott Gellert, geb. 4. Juli 1715, gest. 13. Dezember 1769; auf der Rüfseite : Dem deutschen Fabel- und Liederdichter, in Petit- schrift darunter: Errichtet im Jahre 1865; auf der dritten Seite: O Gott, wie muß das Glü erfreu’n, der Retter einer Seele sein! Und auf der vier- ten Seite: Auf Gott und nicht auf meinen Rath will ih mein Glücke bauen. Die Enthüllung fand ganz nah dem Programm statt. Professor Dr. Hettner hielt die Weihrede.

Coburg, 29. Oktober. (L. J.) Der im 78. Lebensjahre stehende Dichter Friedrich Rückert, welcher seit längeren Jahren auf seinem Gute Neuses bei Coburg lebt, ist leider bedenklich erkrankt.

Rom. Die Brüder des heiligen Petrus »in vineulis« zu Rom haben das Bild von Guido Reni, die Hoffnung darstellend, mit päpstlicher Be-

" 1 Watteau. | Die »Débats« berichten hierüber: Am 15, Oktober d. | sur-Marne das auf Subscription dem Andenken Watteau's errichtete Mo- Juli e u | nument inaugurirt. Die Büste ist von dem Bildhauer Louis Auvray. vollständigte Nachweisung dêr Entfernungen zwischen den |

Das Standbild Gellert's ist 7 rheinländische Fuß hoch und steht |

| willigung für den billigen Preis von 3000 Scudi (ungefähr 4200 Thlr.) | an einen Engländer verkauft.

Einer der populärsten französischen Maler des vorigen Jahrhunderts Demselben is gegenwärtig ein Denkmal errichtet worden. J. wurde in Nogent

Sie stellt Watteau in den leßten Jahren seines Lebens dar, aber weniger gebeugt, als er in der That durch die schleichende Krankheit war, die ihn fortnahm. Auf der einen Seite des Piedestals i} zu lesen: yDem Andenken des An-

toine Watteau , Mitglied der K. Maler - Akademie , geb. zu Valenciennes | 1648 , gestorben zu Nogent - sur - Marne , den 18. Juli 1721.« Marschall

Vaillant wohnte der Feierlichkeit, nicht offiziel, nur als einfacher Theilneh- rühmten Malers. Das Denkmal is in der Parochialkirche über der Stelle

_—_— Nach der »B. Z.« soll der Mailänder Dom von den Baraken, die ihn bisher umgaben und dem Totaleindruck schadeten, befreit werden. Vier Straßen, die theilweise zu den belebtesten gehören, fallen dem Projekt zum

den. Jn der Via-S.-Rafale hat das Demolirungswerk bereits begonncn, und die zahlreichen Bewohner jener Quartiere haben sih nah dem östlichen Theile der Stadt gegen die reizenden öffentlichen Gärten hingezogen, wo ein

Gewerbe- und Handels-Nachrichten. Valencia, 22. Oktober. Nachdem unser Plaß nunmehr offiziell für

von heute an wieder reine Gesundheitspässe.

ar (Dampfschifffahrt zwischen Europa und Nordamerika.) Die Beendigung des Bürgerkrieges in den Vereinigten Staaten, bemerkt das »Urchiv f. Seewesen«, scheint der Errichtung neuer Linien zwischen Nordamerika und Europa einen Jmpuls gegeben zu haben. Die bestehen- den oder in der Bildung begriffenen Dampfschifffahrtsgesellshaften sind fol- gende: 1) Die Britisb u. North American Royal Mail Company (Cunard's Linie), 2) Jnmans Linie, 3) die Montreal Linie, 4) die British u. Ameri- can Linie, 5) die National Steam Navigation Company, 6) die Liver- pool - Baltimore Linie, 7) Liverpool - Philadelphia, 8) Liverpool-

| New - Orleans, 9) die Linie na Newfoundland, 10) di ost- ernannt, die eine Eingabe an die Schloßbau-Kommission entwerfen wird, | z i i E oa

dampfer der Vereinigten Staaten, 11) die Anchor Linie von

| Glasgow nah New + York, 12) Bristol-New-York, 13) die British | u. Colonial Linie von London, 14) die Bremer Linie des Norddeutschen

Lloyd, 15} die Hamburg-Amerikan. Paketfahrts-Actien-Gesellschaft, 16) die

| United States' Linie, 17) die British Transatlantic Linie, 18) die franzö- | sishen Postdampfer. Der Aggregat-Tonnengehalt aller Schiffe dieser Linien

übersteigt 200,00U Register-Tonnen. Die Bostoner sehen ihre beabsichtigte Linie nach Liverpool ins Werk ; das Kapital dieser (sogenannten) American

| Steamship Company beträgt 2 Millionen Dollars. Di (l t eine Höhe von 22/, für die Pferde von 14! festgestellt, während bei dem | L i E | nischen Krieg verursachte Nachfrage nach Kriegsschiffen veranlaßte ei Aufs Uebereinstimmung mit dem anwesenden Meister Howaldt sprach sich die | Vas 9 8oswif E | von 3000 Tonnen, 325! Länge, 29/ Tiefe und 43/ Breite. Die Liver- | pool-Baltimore Linie zählt die Dampfer »Somerset«, »Carroll«, | »Worcester« und »Alleghany«. Die Bristol-New-York-Gesellscha ft | prolgice vier Saule von zusammen 8000 Tonnen und 2500 Pferdekraft ; e Ok | sie sollen von Schaufelrädern und Zwillingsschrauben [sirt werd d in Hainichen , der Vaterstadt Gellert's , sein Denkmal feierlih enthüllt. | Z Lf P R O Bp T Leipzig | | der zahlreichen Liste ihrer Schiffe hinzugefügt. Die transatlantische .Dampf- | schifffahrt unter deutscher Flagge is ebenfalls in einem blühenden Zustande. | Die Hamburger Gesellschaft hat jet sech8 Dampfer, welche bekannt- | lih auch Southampton anlaufen , ein siebenter befindet sich im Bau. Der

wurde schon im Jahre 1863 gegründet, allein die durch den nordamerika-

{ub des Unternehmens; gegenwärtig baut die Gesellschaft zwei Dampfer

die Passage in sieben Tagen machen, Die Cunardlinie bat gerade jeßt einen neuen Dampfer, »Java«, von 2700 Tonnen und 600 Pferdekraft

norddeutsche Lloyd beschäftigt vier Dampfer und wird binnen Kurzem noch drei neue Schiffe, »yHerrmann«, »Deutschland« und »Union«, in die Linie einführen. Es heißt, daß sich eine nordamerikanishe Linie von New-York nach Havre via Southampton bilden wird unter dem Titel New - York Mail Steamship Company. Die in Bildung begriffene DTransatlantic Steamship Company. wird alle ‘14 Tage von Southampton Schraubendampfer von 3500 bis 4000 Tonnen abgehen lassen. Sobald alle diese Linien im Gange sind, vermögen sie durchschnittlich

| 90,000 Passagiere und 40,000 Tonnen Güter wöchentlich nach Nordamerika | zu befördern.

Dies erscheint als eine große Zahl im Vergleich mit dem jeßigen, wenn auch starken Verkehr zwischen Amerika und der alten Welt; wenn indessen jede Gesellschaft wöchentlih nur Z00 Passagiere befördert, so macht dies 5400 pr. Woche oder 280 800 pr. Jahr. Kompetente Ame- rikaner halten dafür, daß die Auswanderung nach den Vereinigten Staaten jährlih eine halbe Million der europäischen Bevölkerung abforbiren werde,

| sobald die Zustände in jenem Lande sich wieder festigen.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

Unter dem Vorsiße des Herrn Baron Trüßschler von Falken- stein hat sich in Stettin am 28. d. Mts. ein yPommerscher Verein zur Unterstühung von Landwirthschaftébeamten«, wobei die Statuten des seit einigen Jahren in Schlesien bestehenden ähnlichen Vereins zu Grunde gelegt wurden, gebildet. Der Verein macht es sich zur Aufgabe : 1) brodlos gewordenen Beamten eine andere Stellcng zu verschaffen ; 2) denselben während ihrer Dienst- losigkeit eine Geldunterstühung zu gewähren ; 3) ihnen bei Dienstunfähigkeit eine Pension zu geben und 4) ihre Wittwen und Waisen zu unterstüßen. Die jähr- lichen Beiträge der ordentlichen Mitglieder sind bei einem Alter bis zu 25 Jahren 2 Thlr. , von 25—30 Jahren 3 Thlr. , von 30—35 Jahren 4 Thlr., von 35—40 Jahren 5 Thlr. und von 40—45 Jahren 6 Thlr. Doch kann das Mitglied seinen Beitrag verdreifachen , wonach sih später selbstverständlich