1865 / 258 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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für die nächstfolgenden Einlösungen ausgeloost, gelten sollen. Die in Folge der Bestimmung dieses Paragraphen fälligen Obligationen werden gegen deren Auslieferung unter Anwendung der im §. 4 wegen der Zins-Coupons enthaltenen Vorschrift an den Vorzeiger zum Nenzawerthe in einer der Städte, in welchen die Zinszahlung erfolgt, spätestens an dem ersten auf die Ausloosung folgenden 31. März oder 30. September baar in Courant gezahlt. Es erfolgt darüber unter Angabe der ausgeloosten Nummern eine Bekannt- machung der Direction in den für die statutmäßigen Publicationen der Gesellschaft bestimmten öffentlichen Blättern. Indessen kann die Gesellschaft, wenn die in einem Jahre einzulösenden Obligationen mehr als 100,000 Thlr. betragen , durch Bekanntmachung bestim- men , daß die Jnhaber einen Monat vor dem Verfalle von jenen Städten diejenigen bezeihnen , in welchen sie die Zahlung erheben wollen ; erfolgt dann eine solhe Bezeihnung nicht, so wird ange- nommen, daß sie die Zahlung in Côln zu empfangen haben. êacig

Die fällig erklärten und eingelösten Obligationen werden unter

Beobachtung der hier oben, wegen der Verloosung vorgeschriebenen |

Formen verbrannt. Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem

betreffenden Eisenbahn - Kommissariate alljährlih ein Nachweis vor-

gelegt. Q M

Gehen Obligationen oder Anweisungen zur Erhebung weiterer Coupons verloren oder werden sie vernichtet, so kann deren Morti- |

fication beantragt und ausgesprochen werden.

Die Direction der Gesellschaft erläßt des Endes auf Antrag der Betheiligten drei Mal, in Zwischenräumen von wenigstens vier und höchstens sechs Monaten , eine öffentlihe Aufforberung, jene Doku- mente einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen. Sind vier Monate nach der legten Aufforderung vergan- gen, ohne daß die Dokumente eingeliefert oder etwaige Rechte auf dieselben angemeldet worden und hat außerdem seit der ersten Auf- forderung ein Termin zur Empfangnahme einer neuen Serie Zins- Coupons stattgefunden, ohne daß hierbei innerhalb mindestens sechs Monaten nach dessen Ablauf die betreffenden Obligationen bezie- hungsweise die, der früheren Serie beigegebene Anweisung (F. 2) zum Vorscheine gekommen sind, so spricht das Landgericht zu Côln auf Grund jenes Ausgebots die Mortification aus , die Direction bringt dieselbe zur öffentlichen Kenntniß und fertigt an Stelle der mortifizirten Dokumente neue unter denselben Nummern aus , auf welchen bemerkt wird, daß sie als Ersay für amortisirte dienen. Die Kosten dieses Verfahrens fallen nicht der Gesellschaft , sondern den Betheiligten zur Last.

Zins - Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer- den; jedoch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (F. 3) bei der Direction der Gesell- haft anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zins-Coupons durch Vorzeigen der Obligationen oder sons in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons gegen Quittung aus- gezahlt werden.

K. «A ,

Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Ein- lôsung vorgezeigten Obligationen werden jährlich während zehn Jahre von der Direction der Gesellschaft behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlih aufgerufen.

Die Obligationen , .welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem leyten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind werthlos , was von der Direction unter Angabe der werthlos gewordenen Nummern alsdann öffentlich zu erklären ist, Die Gesell- haft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflichtung mehr doch fann sie deren gänzliche oder theilweise Bezablung vermittelst eines Beschlusses der General-Versammlung aus Billigkeitsrücksichten gewähren.

g. 8,

Außer den im §. 5 gedachten Fällen sind die Jnhaber der Obligationen berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesellschaft in Cöln zurückzufordern :

a) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn mit Dampf- wagen oder anderen, dieselben ersegenden Maschinen, länger als sechs Monate ganz aufhört ;

b) wenn gegen die Gesellschaft in Folge rechtskräftig gewordener Erkenntnisse Schulden halber Executionen im Betrage von mehr als 10,000 Thlrn. vollstreckt worden sind ;

c) wenn die im §. 5 festgesezte Tilgung der Obligationen nicht innegehalten worden is, und die Gesellschaft niht innerhalb thunlichst kurzer, spätestens dreimonatlicher Frist nah geschehener Aufforderung die Fehler redressirt hat.

Im Falle a, kann das Kapital an dem Tage, wo derselbe ein-

tritt, in den Fällen b. und c. nach Kündigungsfrist von 3 Mona- ten zurückgefordert werden. Das Recht zur Zurltckforderung dauert im Falle a. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Trans. portsbetriebs, in den Fällen b, und c. sech8 Monate, nachdem der

Fall eingetreten, jedo bei c. immer nur noch 2 Monate, nachdem | die planmäßige Tilgung der Obligationen inzwischen wieder e inge- |

treten is. Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmungen dieses Paragraphen eingelöst worden, kann, die Gesellschaft wieder ausgeben.

g. Y,

Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgeseyt und verordnet : a) Die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Actio- naire der Gesellschaft vor.

b) Bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine |

zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlihen Grund- stücke verkaufen.

Niederlagen abgetreten werden möchten. G. 10, Zur Geltendmachung der im §. 8 festgeseßten Rückforderungs-

| rechte ist den Jnhabern der Obligationen der Bahnkörper von Cleve nach der niederländischen Grenze bei Zevenaer und bei Cranenburg, so wie von Osterath nach Essen in erster Linie, nebst den sämmt- | lihen für den Eisenbahnbetrieb darauf errihteten Gebäuden und |

darauf zu diesem Zwecke gemachten Anlagen, so wie dem sämmt- lichen für den Betrieb dieser Strecke beschafften fahrenden Zeuge, Mobilien , Geräthschaften , Materialien verhaftet, in zweiter Linie haften die Bahnen von Cöln nach Bingen und von Cöln nah Cleve, sodann von Cöln nach Herbstthal, insoweit diese Bahnen nicht {hon auf Grund früherer Privilegien für frühere Anleihen ver. pfändet sind.

Rid

Nur diejenigen Obligationen, welche mit Unserer Genehmigung

zu dem Zwecke, die der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft concessio- |

nirten Bahnen von Cleve nah der Niederländishen Grenze bei Nymwegen und Zevenaer, sowie von Osterrath nah Essen und für die Strecke Kempen - Venlo fertig zu stellen, sowie die erforderlichen Betriebsmittel dafür anzuschaffen, noch bis zur Höhe von 3 Millio- nen Thalern ferner emittirt werden möchten, knen den nah

egenwärtigem Privilegium zu emittirenden Obligationen in dem | g

durch dasselbe festgesezten Vorzugsrechte gleichgesteUt werden.

L L

Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekanntmachungen

müssen in eine Zeitung jeder Stadt, in welcher nah §. 2. die Zins- |

zahlung erfolgt, eingerückt werden,

6:18,

Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zins-Coupons, fann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.

Zur Urkunde Dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen-

händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jnsiegel ausferti- | gen lassén, ohne jedoch den Jnhabern der Obligationen in Ansehung | ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu | geben, oder den Rechten Dritter und insbesondere der Jnhaber der | nach den Privilegien vom 12, Oktober 1840 und vom 8. Septem- | ber 1843 emittirten resp. 2,500,000 Thlr. vierprozentiger und 1,250,000 | Thlr. Z¿prozentiger Rheinischer Eisenbahn-Obligationen, der nach dem | Privilegium vom 4. August 1854 emittirten 750,000 Thlr. 45pro- |

zentiger Bonn-Cölner Eisenbahn-Obligationen, der nah dem Privi-

legium vom 30, Mai 1855 emittirten 700,000 Thlr. Cöln-Crefelder | vom |

2. August 1858 26. November 1860, 30. Dezember 1861 undf

Eisenbahn - Obligationen, sowie der nach den Privilegien

Dies bezieht sich jedoch nicht auf die außer- | halb der Bahn und der Bahnhöfe befindlihen Grundstüce, | auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an | den Staat oder an Gemeinden zu postalischen, polizeilichen | oder steuerlichen Einrichtungen, oder zu Packhöfen und Waaren- |

verzinsbar zu 42 Procent.

.…… 1865 autori-

in Côln. Der Special - Direktor.

en as Binsen sind gegen die ausgegebenen

(Unterschrift. ) . « - nebst Talon beigefügt.

Emission Ne

- Gesellschaft

Thalern. Die

ch Königliches Privilegium vom des Registers.

Eisenbahn «Obligation T onen

Zweihundert Thaler Preußisch Courant Côln, am

zu fordern als Antheil an dem dur (Unterschrift dreier Direktoren.)

Rheinische bestätigt von Seiner Majestät dem Könige von Preußen am 21. August 1837.

Privilegirte, zu vier und einem halben Prozent verzinsbare

Prioritatls Der Jnhaber hat an die Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft

Dieser Obligation sind Zins-Coupons pro …...... Eingetragen sub Folio …….…...

Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft.

sirte Darlehn von Drei Milli

Zins - Coupons zahlbar.

u014vV1196G 241418211a1a(

NUäseite der Obligation. Hier folgt ein wörtliher Abdruck des Privilegiums.

Schema zum ZJZins-Coupon, Vorderseite.

QSQins- Coupon u

zur privilegirten vierundein halbprozentigen Obligation.

“mv 1vq1/v?

Vier Thaler fünfzehn Silbergroschen

April

: i : : Oktober

in Berlin , Cöln und in den außerdem von uns zu de- signirenden Städten bei den bekannt gemachten Zahl- stellen zu erheben.

hat der Jnhaber dieses Zins-Coupons am 1.

Cóôln, am . ten Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. (Facfimile dreier Direktoren und des Special-Direktors.)

Vier Thaler fünfzehn Silbergroschen

Controle Vol .…….….

Rückseite.

29. Februar 1864 emittirten resp. 5,000,000 Thlr., 3,000,000 Thlr, |

3/000,000 Tblr. und 2,000,000 Thlr. 45prozentiger Rheinischen |

CEisenbahn-Obligationen zu präjudiziren. Gegeben Baden-Baden, den 3. Oktober 1865. (L. S.) gez. Wilhelm.

agez. von Bodelschwingh, Graf von Jhenplißg.

2

Meni whe Etsenbahn Seftll\Gaft,

April Oktober | und werthlos und ebenso , wenn derselbe durchstrichen , durchlocht oder | dessen Nummer nicht mehr erkennbar ist.

4 Thlr. 15 Sgr. zahlbar am 1sten

Dieser Zins - Coupon is nah dem 1sten ungültig

Schema zum Talon. Vorderseite.

Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft.

Anweisung

zur privilegirten vier und ein halb procentigen Obligation [I, Emission.

Eingetragen sub- Fol,

Rückseite.

Inhaber dieses hat vom ten ab die te Serie Zinscoupons für fünf Jahre

zur vorbezeichneten Obligation, welche auf Verlangen zur Abstempelung vorzulegen ift, in Cöln in unserem Central - Büreau zu empfangen.

Cöln, am ten

Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.

(Facsimile dreier Direktoren und des Special - Direktors.)

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - Angeleacuteiten,

4 „e Wai Die chirurgische Klinik in dem Königlichen Klinikum, Ziegel- straße Nr. 6, wird für das bevorstehende Winter-Semester Anfangs f. Mts. eröffnet. Kranke, zu deren Heilung chirurgische Hülfe noth- wendig ist, fönnen sih daselbst täglich Mittags von 1—3 Ubr melden. Bedürftige Kranke erhalten außer freier Behandlung auch freie Arzenei. Die Anmeldung zur Aufnahme dringender Krank- heitsfälle wird von den in der Anstalt wohnenden Assistenzärzten zu jeder Zeit entgegengenommen. Diejenigen Kranken, welche eine unentgeltliche Aufnahme nachsuchen wollen, haben \ich zuvor bei dem Unterzeichneten \cchriftlich zu melden. Privatkranke können gegen Bezahlung der reglementsmäßigen Kurkosten aufgenommen werden, soweit die Räumlichkeit es gestattet. Berlin, den 27. Oktober 1865. Dr, D. v. Lang enbed, Geheimer Medizinal-Rath und Professor, Direktor des Königlichen Klinikums.

Finanz-Ministerium.

__ Bei der beute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 132. Königlichen Klassen-Lotterie siel ein Gewinn von 2000 Thlr. auf Nr. 69,500. 29 Gewinne zu 1000 Thlr. fielen auf Nr. 4455. 5099. 8996. 10,151. 14,594. 16,606. 17,998. 21,791. 28,738. 36,991. 48,743. 91,611. 51,930. 53,050. 56,185. 59,528. 63,199. 63,395. 66,360. 67,0929. 72/207. 78,234. 80,222. 81,387. 81,425. 86,650. 88,631. Bd und 94,455.

5 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 704. 3380. 3657. 4990. 9394. 9385. 9883. 10,975. 11,507. 11,636. 13,443. 15,081. 16,237. 17,116, 18,818. 18,858. 21,209. 22,928. 23,958. 24,905. 34,033. 39/891. 36,077. 36,119. 37,851. 37,855. 41,063. 42,958. 45,506.

45/944. 47,314. 48,586. 49,840. 50,956. 51,070. 51,465. 53,116.