1865 / 264 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zu gestatten sei. Gleichzeitig soll eine Verständigung mit dem Gou- vernement von Schleswig über die Wiederherstellung des Viehverkehrs mit Dänemark, welches sich bereits vor längerer Zeit gegen Eng- land und Holland genügend abgesperrt hat, angestrebt werden und dürfen wir eine bezügliche Verfügung in Bälde erwarten.

Seit einigen Tagen sind reihlich 400 Civil-Arbeiter unter Lei- tung von Pionieren mit dem Bau dreier großer Schanzen oder Forts bei FriedrichsLort beschäftigt. Die Arbeiten sollen; wenn die Witterung es nur irgend gestattet, bis zum 1. Januar fortgeseßt werden.

Sachsen. Eisenach, 5. November. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat beute die Wartburg verlassen und das Hof- lager wieder nah Weimar verlegt.

Frankfurt a. M., 7. November. Die offizielle Mitthei- lung über die Bundestagssißung vom 4. November lautet: Die Bundesversammlung empfing die Benachrichtigung von dem Ableben des Jnfanten Don Francisco de Paula Autonio von Spa- nien, des Prinzen Georg Bernhard von Anhalt und der Frau Prin- zessin Mathilde von Schwarzburg - Rudolstadt, gebornen Prinzessin von Solms-Braünfels. Ebenso wurden derselben die Anzeigen er- stattet von der Entbindung der Frau Prinzessin Sophie von Schwe- den, gebornen Prinzessin von Nassau, von einem Prinzen, und der regierenden Fürstin von Schaumburg-Lippe, gebornen Prinzessin von Walde, von einer Prinzessin. Die Abberufungsschreiben des früheren spanischen Gesandten Marques de Alhama und des seit- herigen mexikanischen Gesandten Don Tomas Murphy wurden von der Versammlung entgegengenommen. Von den Regierungen von Bayern, Königreich Sachsen und Großherzogthum Hessen ward der, nach einem früheren ähnlichen modisizirte Antrag auf Einberufung der holsteinischen Stände und Aufnahme Schle8wigs in den deut- hen Bund eingebracht und beschlossen, nah 14 Tagen über die ge- \häftliche Behandlung des Antrages abzustimmen. Von Württem- berg ward angezeigt, daß der dortseitige Militairbevollmächtigte, General-Lieutenant v. Hardegg pensionirt und der General-Quartier- meister Oberst Kalléa provisorish mit dieser Function betraut worden sei. Dieselbe Regierung machte die Mittheilung, daß das deutsche Handelsgesey mit Einführungsgesey vom 13. August publizirt wor- den n Und am 192 Dezenper in Wirlsamkeit“ treten - wérde. Von Kösnigreih Sachsen geschah die Anzeige, daß bei der am 7. d. M. sich versammelnden Kommission für Einführung gleihen Maßes und Gewichtes der Geheime Rath Weinlig an die Stelle des verhinderten Geheimen Regierungs-Raths Hülsse eintreten werde. Eine ähnlihe Anzeige ward von Hannover erstattet, indem bei der Kommission für Ausarbeitung eines allgemeinen deutschen Civilprozesses der zum Justizminister ernannte Ober-Justizrath Dr. Leonhardt durch den Obergerichtsrath Peterßen erseyt worden. Die Großherzoglich hessische Regierung meldete die Publication der sogenannten Nürnberger Zusähe zu der allgemeinen deutschen Wechsel- Ordnung. Die Herzoglich sachsen -koburg- gothaishe Regierung trat derjenigen Erklärung bei, welche von der Großherzoglich sachsen- weimarischen und der Herzoglich sachsen - meiningischen Negierung hinsichtlich Lauenburgs in der Sißung vom 31. August abgege- ben worden war. Von der Großherzoglih mecklenburg-schrverin- hen Regierung ward eine Liquidation derjenigen Kosten eingereiht, welche für den Schuß der Küsten während des Krieges im Jahre 1864 aufgewendet worden waren. Von der freien Stadt Frank- furt ward angezeigt, daß der Rechtsstreit mit den Regierungen der deutschen Rheinuferstaaten Über den Ertrag des Rheinschifffahrts- Octroi durch Vergleich seine vollständige Erledigung gefunden habe. Auf Vortrag der betreffenden Ausschüsse ward eine Matrikular- umlage bewilligt, und der Miethkontrakt wegen Benußung der be- deckten städtischen Neitbahn von Seiten der hiesigen Garnison für das nächste Jahr verlängert. Ein Antrag der Reclamations- kommission über die Beschwerde verschiedener Einwohner von Nostock ward zur Abstimmung in einer späteren Siyung ausgeseßt. Schließlich beschäftigte sich die Bundesversammlung mit verschiedenen Privateingaben, worunter eine solche von zur holsteinishen Stände- versammlung gewählten Abgeordneten, d. d. 6, September d. J.

Baden. Karlsruhe, 5. November. Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind heute Mittags mit den Großherzoglichen Kindern wieder in der Residenz eingetroffen. Bereits gestern waren Se. Hoheit der Prinz und Jhre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm zu bleibendem Aufent- halt wieder hier angekommen.

Bayern. München, 6. November. (Bayer. Ztg.) Se. Majestät der König hat in Anwendung der Bestimmungen im Anhange 11. zum Religions - Edikt die Abhaltung der ordentlichen General - Synoden für die Konsistorialbezirke diesseits des Rheins in einer ungetrennten Versammlung und zwar am Sigze des protestan- tischen Konsistoriums Bayreuth genehmigt und als Termin der Fesgestte Eröffnung dieser Versammlung den 15. November d. J.

estgeseht.

Hohenschwangau, 5. November. Se. Majestät der König, begleitet von dem Glügel-Adjutanten Fürsten Paul von Thurn und

Taxis, hat kürzlich nebst cinem Ausflug nach Tyrol und Vorarlberg von da aus einen furzen Absteher nah dem Vierwaldstädter See gemacht und ist am 2. d. M. in Hohenschwangau eingetroffen.

Desterreichh. Wien, 6. November. Das Justizministerium hat, der »Ostd. Post« zufolge, an fämmtiliche Gerichte nachstehendes Cirfular erlassen:

Um die Arbeiten zu vermindern, welhe den Gerichten aus der Erstattung und Prüfung von Auêëweisen erwachsen, wird verordnet : 1) Die Erstattung der im §. 36 der Jnstruction über die innere Amtswirksamfkeit und die Geschäftsordyung der Gerichtsbehörden in strafgerichtlichen Angelegen. heiten vom 16. Juni 1861 bezeichneten Geschäftstabellen hat sofort zu unter- bleiben. Dagegen hat jeder Gerichtshof 1. Jnstanz in einem am 31. Dezem- ber eines jeden Jahres zu erstattenden Berichte diejenigen Strafsachen wegen Verbrechen und Vergehen, welche bei ihm selbst und bei den ihm untergeordneten Unterjuchungsgerichten an diesem Tage seit mehr als ses Monaten anhängig und noch unbeendet sind, dem Oberlandesgerichte an- zuzeigen und dabei in Ansehung jeder solchen Strafsache die Hindernisse an- zuführen , welche ihrer Beendung entgegensiehen. Das Aufsichtsrecht der Ober-Lande®8gerichte bleibt hierdurch unberührt. 2) Die von den zur Unter- suchung berufenen Bezirksgerichten zu Ende eines jeden Monats dem Gerichts. hofe vorzulegenden Uebersichten über den Stand aller bei ihnen wegen Ver- brechen und Vergehen anhängigen Untersuchungen sind von nun an nicht weiter an das Ober-Landesgericht vorzulegen. 3) Jn den zu erstattenden besonderen Ausweisen über die rückständig gebliebenen Verclassenschafts- Abhandlungen sind von nun an nur diejenigen Verlassenschafts-Æbhandlun- gen auf lur, Weide. Vvéreits vor dean 1. Januar delselben Jahres anhängig geworden waren, wie solhes in Ansehung der Konkurse verordnet worden is, 4) Jn den Ausweisen über die bei dem Ober - Landesgerichte selbst am Schlusse des Jahres rück- ständigen Prozesse sind, ohne nähere Bezeihnung der Parteien und des Gegenstandes, nur die Geschäftszahl, der Monat des Einlangens und der Name des Referenten in Ansehung eines jeden Prozesses aufzuführen. 9) Das Verzeichniß über die im Laufe des Jahres an Advokaten und No- tare ertheilten Belobungen und Rügen is von nun an nicht weiter an das Justizminifterium vorzulegen. 6) Die Erstattung des im Erlasse des Justiz Ministeriums vom 18. Februar 1858 bezeichneten Ausweises über die Ver- wendung der Notare als Gerichtskommissäre hat sofort zu unterbleiben.

Dasselbe Blatt vernimmt, daß zur Erzielung von Ersparungen und Geschäfts - Vereinfachung die K. K. Münz- und Bergwesens- Hofbuchhaltung mit der K. K. Kameral - Hauptbuchhaltung in eine einzige Hofbuchhaltung, und zwar schon binnen kurzer Zeit, vereinigt werden soll.

Schweiz. Bern, 6. November. Der Nationalrath beschloß mit 63 gegen 8 Stimmen, die Lotterieen und Spielhäuser in der ganzen Schweiz zu verbieten.

Großbritannien und Jrland. London, 6. November. Ihre Königlichèn Hoheiten der Kronprinz und die Kronbhrin- zessin von Preußen verließen Windsor vorgestern früh, um dem Prinzen und der Prinzessin von Wales einen Besuh zu San- dringhamßhall in Norfolk abzustatten.

Das Schiff »Shenandoah-, das frühere bekannte Kaperschiff der Konföderirten, ist, wie telegraphisch {hon gemeldet wurde, heute Mittag bei Liverpool angekommen. Sein Befehlshaber, Capitain Waddell, begab sich an Bord des britishen Dampfers »Donegal« in den Mersey. Als der britische Lootse auf dem außerhalb des Hafens liegenden amerikanischen Fahrzeuge erschien, empfing man ibn mit der Frage, ob der amerikanische Krieg beendigt sei. Die Mannschaft des »Shenandoah« is 133 Köpfe stark; die Zahl der von ihm zerstörten Schiffe wird im Ganzen auf 37 angegeben.

Die Seemacht des Königreichs Jtalien hat gestern einen Qu- wachs erhalten, indem eine {öne doppelthürmige Fregatte, der » Affeondatore«, auf den Werften der Millwall Company gebaut, von Stapel gelaufen ist. Sie ift nah dem System des Capitain Coles konstruirt, hat 2300 Tonnen, Schraubenmaschinen von 700 Pferde- fraft, und trägt einen Panzer von 4—5 Yoll Dicke. Jeder der bci- den Thürme wird einen 300 pfünder enthalten. Einen Tag zuvor war auf den Thames Jron Works ein für Spanien gebautes Panzerschiff, die »Victoria«, von 4562 Tonnen, vom Stapel gelau- fen; es wird dreißig Geschütze tragen.

Frankrei. Paris, 6. November. Der -Moniteur« meldet aus Yokuhama, daß die japanische Regierung die erste Rate, # Mill. Piaster, an die vier Unterzeichner des Vertrages von Simono- saki ausgezahl! hat Die Ausfuhr von Seidenraupen-Eiern ist er- leihtert und das Geschäft wird den Japanern in diesem Jahre eine halbe Mill. Piaster einbuingen. “Die Nachrichten aus dem Jnnern des Landes lauten wenig trösilich, der Bürgerkrieg dauert fort; in Yeddo berrsht Angst und Elend.

Der »Moniteur« bemerkt in seinem Bülletin, daß zwei Fregatten der Kaiserlichen Marine gestern von Marseille abgegangen sind, um sich nah Civita Vecchia zu begeben, wo sie cinen Theil der zur d nah Frankrei bestimmten Truppen an Bord nehmen ollen.

Man meldet, demselben Blatte zufolge, aus Algerien, daß bei der Annäherung der französischen Kolonnen Si-Lala und die feind- V Haufen in großer Hast ihren Marsh nach Süden angetreten

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Îtalien. Die Einschiffung der französishen Truppen in Rom sollte am 5. November beginnen ; ob es wirklich dazu gekommen, wird nicht gemeldet, dagegen wird in römischen Briefen, die in Florenz einliefen, versichert, daß im Ganzen nur 3000 Franzosen abziehen, dagegen noch 15,000 Mann bleiben. General Montebello is noch in Florenz.

Nufßland und Polen. Von der polnischen Grenze, 6. November. (Ofis. Ztg.) Durch Vermittelung des Emigranten Joseph Smolinsfki ist in Texas eine polnische Emigranten-Kolonie gegründet worden, welche bereits über 200 Mitglieder zählt. Die

galizischen Polizeibehörden sind von der Statthalterei in Lemberg |

E N G E E A E : | angewiesen worden, auf die immer häufiger von der Emigration | |örung wurde nur durch einige wenige Anführer aufrecht erhalten , deren

ausgesendeten Emissäre ein wachsames Auge zu richten und jeden

Fremden, dessen Erscheinung oder Paß begründeten Verdacht erregt, | | politische Prinzipien zu begreifen; und durch eine geseßlose Soldateska, wie

sofort zur Haft zu bringen. Die galizishen Behörden wollen näm- lih ermittelt haben, daß ein Theil der Emigration bei den noch im- mer nicht nachlassenden Bränden ihre Hand mit im hat und dieselbe theils zur Befriedigung ihrer Rache diejenigen, welche den leßten Aufstand nicht unterstüyt, oder ihm wohl gar entgegengewirkt haben, theils als Mittel zur Erpressung von Geld benußen. Außerdem wollen die galizischen Behörden sihere Spuren entdeckt haben, welche es unziveifelhaft

machen, daß die polnische Emigration im Einverständnisse mit der |

revolutionären ungarischen und italienischen Partei Alles aufbiete, um der immer größere Dimensionen annehmenden autonomistischen Agitation in Galizien eine revolutionäre Richtung zu geben. Den russischen Truppen, welche in den Aahren 1563 Und 1864 zur Unterdrückung des Aufstandes in Polen, Litthauen und Reußen mit- gewirkt haben, ist ein Kaiserlicher Befehl publizirt worden, wonach

die kriegerischen Operationen zur Bekämpfung des polnischen Auf-

standes als Feldzug betrachtet und die genannten beiden Jahre hin- sichtlich der Dienstzeit als doppelt gerechnet werden sollen.

Dánenmark. Kopenhagen, 7. November. (W. T. B.). In der heutigen Sißung des Folkething gab der Ministerpräsident Graf Frijs8-Frijsenborg vor der Abstimmung eine Erklärung ab, nach welcher das Kabinet den Verfassungsentwurf des gemein- samen Ausschusses adoptire und die möglichste Beschleunigung der Verfassungsfrage wünsche, da dieselbe für Dänemarks innere und äußere Stellung gleich bedeutungsvoll sei. Der Gesezentwurf wurde alsdann im Folfkething mit 74 gegen 24, im Landsthin g mit Á4 gegen 10 Stimmen angenommen. Die Dissentirenden gehören in beiden Thingen der äußersten Fraction der Bauernfreunde an. Das Geseß wird jet der Sanction des Königs unterbreitet und geht alsdann an den Reichstag.

Die bereits gestern erwähnte Staatsrehnungs - Ablage für das Finanzjahr vom 1. April 1864 bis 31, März 1865 enthält folgende nähere Angaben:

Nach den Bewilligungen des Reichsrathes haben die Einnahmen be- |

tragen 29,493,918 Thlr., nämlich: 1) Ueberschuß der Domainen-Ein- nahmen 465,932 Thlr., 3) Zinsen und Abtrag von Staatsaktiven 432,272 Tblr., 4) Zinsen vom Oeresundsfond 1,048,319 Thlr., 5) Ueberschuß vom Zoll, Brennerei-Jntraden u, w. 5,607,866 Thlr., 6) Ueberschuß von den Post- und Telegraphen-Jntraden 37,915 Thlr., 7) Klafsenlotterie - Fntraden 39,332 Thlr, 8) verschiedene

Einnahmen 1,340,843 Thlr, 9) Einnahmen zufolge Gesey vom 12ten

September 1864: a) Restbetrag der zufolge Geseß vom 21. Dezember 1863 |

fontrabirten Staatsanleihe 7,500,000 Thlr., b) Ertrag von der s{webenden Schuld zufolge Geseß vom 4. Juni v. I. 2,981,749 Thlir., e) Ertrag zu- folge Gesetz betr. Zuwegebringung extraordinairer Mittel 5,962,173 Thlr, und d) Ertrag der infolge besonderer Geseße ausgestellten Kreditbeweise 4,000,000 Thlr. Die Ausgaben haben betragen 30,702,724 Thlr., näm- lich: 1) Civilliste des Königs zufolge Geseg vom 17. Dezember 1863, 500,000 Thlr., 2) Apanagen des Königlichen Hauses 209,860 Thlr., 3) der Ge- heime Staatsrath 43,588 Thlr., 4) der Reichsrath 177,507 Thlr., 5) Verzinsung und Abbezahlung der Staatsschuld 7,786,118 Tblr , 6) das Pensionswesen 1,185,973 Thlz., 7) das Ministerium des Auswärtigen 255,080 Thlr., 8) das Kriegswministerium 414,339,680 Thlr, 9) das Marineministerium 3,208,403 Thlr., 10) das Finanzministerium 489,371 Thlr, 11) Verschiedene Aus- gaben 1,332,400 Thlr., 12) Unvorhergesehene Ausgaben 46,661 Thlr, 13) Außerordentliche Ausgaben in Anlaß der Occupation Jütlands 1,126,084 Thlr. Nach den Vewilligungen des Reichstags haben die Ein- nahmen betragen 8,291,986 Thlr., nämlich: 1) direkte Steuern 4,056,711 Thlr., 2) Kriegssteuer zufolge Geseh vom 21. März 1864 1,839,593 Thlr.,

3) indirekte Abgaben 1,099,111 Thlr., 4) isländische und färbische Jntraden-

65,463 Thlr., 5) verschiedene Einnabmen 1,231,108 Thlr. Die Ausgaben haben betragen 4,721,916 Thlr., nämlih 1) der Reichstag 85,000 Thlr., 2) das Ministerium des Jnnern 1,857,546 Thlr., 3) das Justizministeriuum 914,695 Thlr, 4) das Ministerium für Kirchen- und Unterrichtswesen 363,286 Thlr. , 5) verschiedene und außerordentliche Ausgaben 1,501,419 Thlr. Nach beiden Bewilligungen haben im Finanzjahr 1864—65 also im Ganzen betragen , die Einnahmen: 37,785,905 Thlt. , die Ausgaben : 35,424,671 Thlr. Es verbleibt also ein Ueberschuß von 2,361,234 Thlr., welche mit dem Rechnungsbehalt am 31. März 1864 zum Betrage von 3/668,719 Thblr., zusammen einen Rechnungsbehalt am 31. März 1865 von 6,029,954 Thlr. ergiebt.

Anmnerika. Aus Mexico wird berichtet: Die Proclama- tion, durch welche der Kaiser Maximilian die republikanischen Truppen als Räuber in die Acht erklärt, lautet nah dem amtlichen Blatte »El Diario del Jmperio« :

Spiele | H A | Banden von Verbrechern und Straßenräubern sein.

gegen |

2) von den westindischen Jnseln 77,517 Thlr., |

| | | j \ | | | | | | |

j | l

»Mexikaner! Die Sache, welche Don Benito Juarez so tapfer und

| standhaft vertheidigte, isi schon seit einiger Zeit nicht nur dem Willen der

Nation, sondern dem Geseße selbst , welches sener Führer zur Unterstühung

‘seiner Ansprüche anrief, unterlegen ; und heute sind auch die Banditen, in

welche die Anhänger der Sache entartet sind, durch die Abreise ibres Hauptes von seinem heimischen Boden allein gelassen worden. Die nationale Regierung ist cine lange Zeit hindurch nachsichtig gewesen, indem sie die Milde so weit aus- dehnte, daß den irregeleiteten Männern, die mit den Thatsachen unbekannt waren , eine Gelegenhcit gegeben wurde, fich der großen Mehrheit der Na- tion anzuschließen und wiederum auf den Pfaden der Pflicht zu wandeln. Hierin war die Regierung eifolgreih, und ehrenwerthe Männer schaarten sich unter ihre Fahne mit Vertrauen in die gerechten und freisinnigen Grund- sähe, welche die Gestaltung ihrer Politik bestimmen. Die Sache der Friedens-

Leidenschasten ihre Liebe zum Vaterlande erstickten, durch die gatz entsittlichten Leute der niederen Klassen , welche zu unwissend waren, um

sie stets als legte traurige Spur eines Bürgerkriegs zurückbleibt. Von jet ab wird der Kampf nur zwischen den achtbaren Männern der Nation und j l Von Langmuth kann leine Rede mehr sein , da sie nur solchen Banden zu Gute kommen würde, die Dörfer niederbrennen und friedliche Bürger, entnervte Greise und \chugtz- lose Weiber berauben und ermorden. Die Regierung, stark in ihrer Macht, wird von diesem Tage an mit unbeugsamer Strenge Strafe ausmessen, wie

| die Gesege der Civilisation die Rechte der Humanität und die Erfordernisse

der Sittlichkeit sie erheischen.

Mexiko, 2. Oktober 1865. Maximilian, «

Die in der Proclamation aufgestellte Behauptung, daß Juarez den Boden Meyxikos verlassen habe, stimmt nicht zu einer in Washing- ton eingetroffenen Nachricht, welcher zufolge der mexikanische Präsi- dent noch in El Paso verweilte. Einen Tag später, den 3. Oktober, hat Max imilian einen ferneren Erlaß publizirt, dessen erster Paragraph den Grundton zu den folgenden angiebt.

Art, 1. Alle Personen, welche zu bewaffneten Banden oder zu nicht

geseßlich autorisirten Gesellshasten, ob politischer Natur ober nicht, und wie

zahlreich die Bande auch sei, und was für Organisation, Charakter oder Namen sie auch habe, gehören, sind vor ein Kriegsgericht zu stellen und wenn schuldig befunden, sei es auch nur des Aktes, einer solchen Bande anzugehören, zur Todesstrafe zu verurtheilen, und das Urtheil ist binnen vierundzwanzig Stunden nach seiner Fällung zu vollziehen.

Es folgen Bestimmungen Über den Modus der Aburtheilung. Gleiche Behandlung haben diejenigen zu gewärtigen, welche Guerille- ros freiwillig mil Geld unterstüßen oder ihnen sonst materiellen Beistand leisten, ihnen Rath oder Benachrichtigung geben oder Pferde, Waffen, Lebensmittel und dergleichen verkaufen. Gcld- und Freiheits- strafen werden auf die Verbreitung falscher oder beunruhigender

| Berichte, welche den öffentlichen Frieden ören könnten, geseht. Jn

Art. 12 werden auf »Räuber« die Bestimmungen des 1. Artikels anwendbar gemacht, und Art. 13 seht fest, daß Begnadigungsgesuche im Falle eines Todesurtheils nicht angenommen werden sollen. Im 14. Artikel wird allen denjenigen, welche sich bis zum 15. Novem- ber den Behörden stellen werden, volle Amnestie zugesichert.

Aus den La Plata» Staaten ist zu berichten: Der Einmarsch der Paraguiten in Rio Grande hat durch den Fall Uru- guayana's ein Ende genommen. Am 16. September e. hatten die Allürten alle Vorbereitungen zu dem Angriffe auf die in der Stadt eingeschlossenen paraguitischen Truppen getroffen und \hickten eine leßte Aufforderung zur Uebergabe an den Kommandanten Esti- garribia. Sie wurde angenommen: die Bedingungen lauteten,

| daß die Unteroffiziere und Gemeinen Kriegsgefangene werden, die

Offiziere ihre Waffen abgeben sollten. Die Belagerten zählten 6000 Mann, zum Theil kampfunfähig ; sie waren halb verhungert und außer dem Fleische ihrer magern und fkränklichen Pferde fehlten ihnen alle Le- bensmittel., Die Stadt war in einem schrecklichen Qustande, dic Straßen voller Leichen, die Atmosphäre eine verpestete. Von Uruguayana wandten sich die Alliirten zurÜck über den Uruguay, um gegen das von den Paraguiten beseßte Corrientes vorzurücken, und dem General Robles, welcher mit 17,000 Mann bei Bella Vista stand, den Rückzug abzuschneiden. Das brasilianische Geschwader lag noch immer unthätig bci Rincon del Soto, angeblich weil der Parana seinen niedrigen Wasserstand noch nicht verändert hatte. Die Ge- \sammtstärke der Paraguiten wird auf 35,000 Mann geschäßt, die der Alliirten auf 52,000. Urquiza soll wieder eine Armee von 5000 Mann zusammengebracht haben, doch ist es zweifelhaft, ob Mitre scinen Beistand annehmen wird. Der Kaiser von Bra- filien, welcher bei der Einnahme Uruguayana's zugegen war, ver- läßt den Kriegsshauplay wieder und kehrt über Borja nach Rio de Janeiro zurück, dagegen sollten der Graf von Eu und der Herzog von Sachsen bei den Truppen bleiben.

National Dn Se. Königl. Hoheit der Kronprinz haben im Namen Sr. Majestät des Königs, des Allerdurchlauchtigsten Protektors des National - Danks für Veteranen, folgende Personen zu Verwaltungs-, _beziehungsweise zu Ehren-Mitgliedern der Stiftung zu ernennen und die Patente für dieselben de dato Coblenz, den 24. Oktober 1865, Höchsteigenhändig zu voll- ziehen geruhet. I. Reg. - Bezirks - Kommissariat Königsberg i. Pr.