1865 / 266 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3636

Der Einreichung der Obligationen selbst bedarf es nur in dem Falle, wenn die betreffenden Talons abhanden gekommen sind.

Die Sendungen der Talons durch die Post genießen die Porto- freiheit bis zum 1. August 1866, wenn sie mit dem Vermerke :

»Talons zu Niederschlesisch - Märkischen Prioritäts - Obligationen Ser. I., 11. und 111, zum Empfange neuer Coupons, Werth Thaler « verschen sind. Mit diesem Tage hört die Portofreiheit sowohl für die Sendung der Talons, als au für die Rücksendung der neuen Coupons auf.

Für solche Sendungen, welche von Orten eingehen, oder nach Orten bestimmt sind, welche außerhalb des Preußischen Postbezirks, aber innerhalb des deutschen Postvereinsgebiets liegen, fann eine Befreiung vom Porto nah Maßgabe der Vereinsbestimmungen nicht stattfinden.

Berlin, den 7. November 1865.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Com- mandeur der 1. Division, von Griesheim, nah der Provinz Pommern.

Berlin, 10. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Ober-Finanzrath Hasselbach im Finanz-Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Komthurkreuzes zweiter Klasse vom Albrechts-Orden zu ertheilen.

Bekanntma M-un g.

Qur Abwehr der in den Königreichen der Niederlande und Belgien ausgebrochenen Rinderpest sind zur Zeit und vorbehalt- lich weiterer zu treffenden Anordnungen folgende Bestim- mungen Seitens der unterzeichneten Regierungen für ihre Bezirke

getroffen worden : i 1) Aller Jmport und Transit von Hornvieh, Schaafen, Schwei-

nen, Ziegen, . Hunden und Federvieh, frischen Rinder- und anderen Thierhäuten, ungeschmolzenem Talg, ferner Rindfleisch, Rauchfutter und gebrauchtem Stallgeräthe jeder Art is an den Grenzen des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Belgien und des Großherzogthums Luxemburg unbedingt untersagt. ©Oünger wird nicht zugelassen. Ueberseeisher Guano in Ge- stalt eines Pulvers und in Säcken verpackt; darf eingehen. Unbearbeitete Wolle, trockene Häute und thierische Haare (exkl. Borsten) trockene Hörner und Hornspiyen werden nur dann zugelassen, wenn a) sie überseeischen Ursprungs sind oder aus einem nit infizirten Lande direft eingehen, und b) die Einfuhr vermittelst der Eisenbahn oder zu Schiff be- wirkt wird. Gewaschene Wolle bearbeiteten Wolle. zu renen. Der überseeische Ursprung wird durch ein von dem be- treffenden , in den Niederlanden oder Belgien residirenden Preußischen Konsul zu beglaubigendes und mit dessen Siegel zu verschendes Ursprungs - Attest nachgewiesen. Die Herkunft aus einem nicht infizirten Lande wird durch glaubhafte und mit einer amtlichen Bescheinigung der Richtigkeit versehene Certifikate dargethan. England, die Niederlande, Belgien und Luxemburg gelten als infizirt; do ist die Einfuhr erlaubt, sobald in der vorangegebenen Weise nachgewiesen , daß die fraglihen Gegenstände in den Dos vor dem Ausbruch der Seuche bereits gelagert worden und mit verdächtigen Gegen- ständen nahweisbar überhaupt nicht in Berührung gekommen. Die sub Nr. 4 bezeichneten, überseeischen Gegenstände dür- fen zum Jmport nur angenommen werden , wenn die Ori- ginal-Verpackung unversehrt ist und während des Transports feine Umladung stattgefunden hat. Die Eisenbahn-Waggon®s, auf denen der Transport stattfindet, müssen daher am Abgangs- ort unter Verschluß geseyt und unter diesem Verschluß bis zur Ankunsftsstation verbleiben.

Die nicht Überseeishen Gegenstände werden nur als- dann eingelassen, wenn sie keinen infizirten Ort der Nieder- lande oder Belgiens passirt haben, oder wenn fie unter gleichem Verschluß si befinden, wie die überseeischen.

und Kämmlinge gehören zur un- Gesalzene Häute sind zu den trockenen

6) Bis auf weitere Bestimmung sind Viehmärkte jeder Art verboten. Düsseldorf und Aachen, den 31. Oktober 1865. Königliche Regierung, Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern. Abtheilung des Jnnern.

E O E —_—_——————————

Nichtamtliches.

Preußen. Schloß Babelsberg, 9. November. Se Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegs- Ministers und des Militair-Kabinets entgegen und empfingen alsdann Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich der Niederlande.

Berlin, 10. November. Se. Majestät der König nahmen heute den Vortrag des Ministers des Junern, Grafen zu Eulenburg entgegen und empfingen den außerordentlichen Gesandten und be- vollmächtigten Minister am hiesigen Hofe , Aristarbi Bey.

Später hatte der Graf von Schaffgotsh die Ehre, die Orden seines verstorbenen Vaters überreichen zu dürfen.

Côslin. Hier starb am 7. d. M. der evangelisch geistliche und Schulrath bei der hiesigen Regierung, Konsistorialrath Neu- mann.

Scbleôwig-Holsteiu. Von der holsteinschen Regierung ist folgendes Umschreiben vom Z. November veröffentlicht :

Nachdem es zur Sprache gekommen, wie es mit der Ver- tretung des Bürgermeisters in denjenigen Städten zu verhalten sei, in wel- chen derselbe das einzige gelehrte Magistratsmitglied bildet , ermangelt die Landesregiernng nicht, nach erstatteten Berichten der in Betracht kommenden Magistrate, dem Magistrat der Stadt zu erwiedern, daß im Ÿ 81 der allgemeinen Städteordnung die Vertrelung des Bürgermeisters in Abwesen- beits- und Verhinderungsfällen lediglih für die dort benannten Obliegen- heiten vorgeschrieben und namentlich nicht beabsichtigt ist, dem ältesten un- gelehrten Rathsverwandten zugleich die dem Bürgermeister obliegenden Justiz- geschäfte zu übertragen. Es wird vielmehr von dem Bürgermeister dafür Sorge zu tragen sein, daß er in Abwesenheits- und Verhinderungsfällen in der Verwaltung der Justizgeschäfte stets durch einen mit der zu Ausübung derselben erforderlichen Qualification versehenen Juristen vertreten is und wird von der getroffenen Wahl , deren Genehmigung der Regierung vor- behalten bleibt, zugleih dem holsteinisct en Ober - Gericht Anzeige zu machen sein.

Der Magistrat der Stadt wird ersucht, cs hiernach in Zukunft ge- fällig zu verhalten.

Lübeck, 7. November. Der »Kieler Ztg.ch« wird berichtigend gemeldet : »Eine unterm 3. November in der »Kieler Zeitung« ent- haltene Mittheilung, daß das hiesige Oberappellationsgericht durch Vereinbarung zwischen den vier freien Städten zum Cassationshof für dieselben bestellt und die betreffende Publikation hierselbst bereits erfolgt sei, muß dahin berichtigt werden, daß der leyte Theil dieser Nachricht jedenfalls verfrüht ist, indem die einshlägigen Verhand- lungen noch s{chweben.«

Schwarzburg. Sondershausen, S November. Der Landtag ist gestern, nachdem er alle Regierungsvorlagen erledigt, verabschiedet worden.

Frauskfurt a. M., 9. November. tagssihung is ausgefallen.

Nassau. Wiesbaden, 8. November. Gestern genehmigte die Ständeversammlung in öffentlicher Sizung zunächst im Budget der Staatseisenbahn nach dem Ausschußantrag sämmt- liche Einnahmen pro 1865 mit 1,526,800 Fl. ohne Diskussion. Die für Eisenbahnbeamte geforderten 1300 Fl. zu Gratificationen zur Verwendung der Direction kann die Majorität des Ausschusses nicht befürworten, und der Strich der 1300 Fl. wurde ohne Diskussion beschlossen. Alle sonstigen Anforderungen in diesem Budget wurden genehmigt; ebenso auch der Antrag des Ausschusses: die hohe Re- gierung zu ersuchen, dem nächsten Landtage ein Geseh über die Ver- waltung der Staatseisenbahn vorzulegen.

Baden. Karlsruhe, 7. November. (Karlsr. Ztg.) Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich von Hessen, geborne Prinzessin von Preußen, traf gestern Nachmittags, von Baden kom- mend, zum Besuch am Großherzoglichen Hofe ein und kehrte heute

Die heutige Bundes-

mit dem Schnellzuge nach Baden zurü.

§, November. Jn den beiden leÿtcn Tagen hat Se. König- liche Hoheit der Großherzog die sämmtlichen Vorstände der Mi- nisterien einzeln zum Vortrag geschäftlicher Gegenstände zu empfan- gen geruht. Wie die »Karlsr. Ztg.« hört, galten die eingehenden Berathungen insbesondere den auf den nahe bevorstehenden Lan d- tag sih beziehenden Angelegenheiten, welche vor der Abreise Sk. Königlichen Hoheit des Großherzogs noch ciner Besprechung bedurf- ten. Uebrigens sind während der Abwesenheit des Durchlauchtigsten Fürsten die Anordnungen #o getroffen daß die der Allerhöchsten Entschließung bedürfenden wichtigern V egenstände, wenn nötbig unter persönlichem Vortrag des betreffenden Ministers ihre möglichst rasche Erledigung finden können.

Bayern. München, 9. November. Das Entlassungsgesuch des Ministers des Jnnern v. Neumayr is von dem Könige unter den gnädigsten Ausdrücken für die geleisteten Dienste angenommen

3637

worden. Herr v. Neumayr wurde zum Staatsrath in außerordent-

lichem Dienst ernannt. Das erledigte Portefeuille des Jnnern wird provisorish der Kultusminister v. Ko ch mit dem seinigen verbinden.

Wien, 9. November. (W. T. B.) Die heu- tige »General-Correspondenz« theilt mit: Der Kaiser habe gestattet, daß die Vorzeigung und die Visirung von Reisepässen an sämmt- sihen Landesgrenzen aufhöre; diese Anordnung wird in nächster Zeit in Kraft treten.

Der Staatsminister Graf B elcredi hat an die Statthalter und Landeschefs ein zweites Rundschreiben in Betreff der Besorgung des administrativen Dienstes gerichtet , worin diese angewiesen wer- den, auf möglichste Geschäftsvereinfahung und Herabminderung des Beamtenpersonals hinzuwirken. Es heißt in dieser Beziehung in dem von der -W. Ab. P.« mitgetheilten Schreiben :

Es sind hier die Jnteressen des Staats und Staatsschaßes, welche, namentli in der Gegenwart, ein ernstes Einschreiten gebieterisch fordern. ITch muß Ew. daher angelegentlichs ersuchen, diese Personalfrage einer gründlichen Erwägung zu unterziehen und mir im Hinblick auf die un- abweisliche Nothwendigkeit der äußersten und schleunigst zu erzielenden Er- sparnisse Jhre Anträge mit vollster Freiheit und zwar zunächst für die Lan- desbehörde, sofort aber auch bezüglich der andern mit der Administration betrauten Organe zu erstatten. Es fleht diese Frage mit jener der Geschäftsvereinfahung im innigsten Qusammenhang, denn nichts hat zu der Masse der vorkommenden Geschäfte so sehr beigetragen, als die große Anzahl der amtlichen Functionaire. So lange diese nicht herabgemindert und die Beamten selbst nicht genöthigt werden , an Zeit und Kraft zu sparen , bleiben alle beabsichtigten Geschäftsvereinfachun- gen eitle Wünsche. Jch muß daher nochmals darauf zurückommen , daß der Personalfrage das größte Gewicht beizulegen is. Nach den Erfahrun- gen, die ich selbst reichlich gewonnen habe, geschieht gegenwärtig wenig oder nichts , ohne die Feder in die Hand zu nehmen und ein gewöhnlich auch noch recht weitläufiges Schriftstück zu verfassen, welches dann noch alle Sta- dien der Manipulation zu durchlaufen hat und daher viele Hände beschäf- tig. E muß als Grundsay festgehalten werden , daß nament- lid bei den Unterbehörden Alles was sich nur immer münd- lich abthun oder doch bis zur Schlußerledigung mündlich ver- handeln läßt, auch in dieser Weise behandelt werde. Die Gelegenheit, welche die sogenannten Amtstage, so wie auch die außerhalb des Amtsortes vor- fommenden Kommissionsverhandlungen zum mündlichen Verkehre und zur Erledigung so vieler Geschäfte bieten, wird nur sehr selten zum Besten des Dienstes benußt. Bei den Amtstagen beschränkt man sich in der Regel dar- auf, den versammelten Gemeindevorstehern amtliche Verlautbarungen allge- meinen Jnhalts vorzulesen in eine Verhandlung spezieller Fragen wird fast nie ein- gegangen, und doch is gerade hier die günstige Gelegenheit geboten, Zeit und Kraft des Amtes und des Gemeindevorstandes in einer dem Dienste entsprechenden, praf- tisch erfolgreichen Weise zu verwerthen, die Aeußerungen und Aufklärungen der Ge- meindevorsteher in einzelnen Geschäftssachen im kurzen Wege entgegenzu- nehmen, wenn es erforderlich ist, auch Parteicn hierzu vorzuladen und auf diese Art Geschäfte in wenigen Stunden abzuthun, die auf dem gewöhn- lichen Wege sich oft monatelang hinschleppen. Ist eine schriftliche Aufzeich- nung nothwendig, so kann dies auf dem betreffenden Aktenstücke selbst durch eine kurze Anmerkung geschehen und diese erforderlichen Falls auch mit der Unterschrift des Gemeindevorstehers verschen werden. In wichtigeren Fällen wird eine kurze Protokoll - Aufnahme genügen. Die in vielen Gegenden

Hesterreich.

ih äußernde Abneigung der Gemeindevorstände, sih an Amtstagsverhand- | wohl begründet, indem man |

lungen zu betheiligen, is leider nur zu wie bemerkt, die Amtstage nicht zur Erleichterung der an sich s{chweren Bürde eines Gemeindeamtes zu benügen versteht, diese vielmehr durch den büreaufkratishen Formalismus nur erhöht. Es liegt flar vor, daß ein mündliches Verfahren dem Verständnisse der meisten Gemeindevorsieher weit mehr zusagt, als der schriftliche Verkehr, und daß hiebei nebst dem Zeit- gewinn auch noch die Gründlichkeit der Geschäftsbehandlung, welche ja eben ein Verständniß der Sache vorausiezt, ins Gewicht fällt.

zwischen Amt und Gemeindevorstand hin- und hergeschrieben, bis ein halb- wegs befriedigendes Resultat erzielt wird.

Es werden hiedurh die Geschäftönummern und das Manipulations- geschäft in der Regel ganz unnüger Weife vermehrt und die wahre Ge- \chäftserledigung zum Nachtheil der Sache oft Wochen und Monate hinaus- geschoben.

Cw. Excellenz werden mih zum Danke verpflichten, wenn Sie die Frage der Geschäftsvereinfachung und möglichsten finanziellen Ersparniß einer eindringlihhen und vor allen anderen Rüfsichten freien Erwägung unterziehen, und auch in Beziehung auf die durch bestehende Vorschriften veranlaßten überflüssigen Geschäfte sich frei und unumwunden aussprechen. Es dürste in dieser Beziehung geeignet sein, die Frage commissionell durch Beiziehung der tüchtigsten Kräste der Landesbehörde und allenfalls auch erfahrener Beamten der Unterbehörden zu behandeln und auf Grund des Berathungs- resultates Jhre Anträge zu stellen. Zum Schlusse will. ih nur noch er- wähnen: Die Aufnahme neuer Arbeitökräfte in den dienstlichen Verband ift gegenwärtig durch das diensiliche Interesse nicht geboten , hat daher bis auf Weiteres zu unterbleiben. Dies gilt sowohl bezüglich der Konzeptskandidaten (mit Ausnahme besonderer Fälle welche vorher anzuzeigen sind), als auch der Kanzleibeamten. Bei Erledigung von Kanzlisten- oder Accessistenstellen ist sich zunächst durch eine angemessene Geschäftseintheilung unter die nocl

vorhandenen Kräfte zu behelfen , und im Falle unausweichlichen Bedarfes,

wenn keine verwendbaren disponiblen Beamten vorhanden sind , zur Auf- nahme von Diurnisten zu schreiten. Es giebt ferner nicht wenige Behörden,

insbesondere Bezirksämter, bei welchen {hon jeyt das Auslangen mit einem geringeren als dem gegenwärtig systemisirten Personal gefunden werden fann. Wird diesem Umstande die gebührende Aufmerksamkeit zugewendet, wie ich dies unbedingt fordern muß , so wird sih bei eintretenden Erledi- gungen von Dienstesstellen bei anderen Behörden feine Nothwendigkeit neuer Erneunungen ergeben sondern die Abhülfe durch Versezungen (wenn au die Diensteskategorie nicht immer dieselbe ist) erzielt werden können. Gleichzeitig meldet die »(Heneral-Correspondenz« :

__ Wie wir aus verläßlicher Quelle erfahren, hat das Polizeiministe- rium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, zum Zwecke von Ersparungen im Staatöhaushalte, beschlossen, die in mehreren größeren Kurorten des österreichischen Kaiserstaates, als Karlsbad , Franzensbad, Marienbad, Tepliz-Schönau, Jschl, Wildbad-Gastein, Szawnica und Recoaro bisher bestandenen eigenen polizeilihen Kurinspectionen von der

nächsten Badesaison angefangen aufzulassen. Zur Wahrung der Juteressen des Dienstes und des Badepublikums wird in anderer entsprechender Weise

vorgesorgt werden.

Karl Freiherr von Czörnig, der Präsisident der statistischen Central - Kommission, schreibt die »Austria« , ist von Sr. Majestät auf eigenes Ansuchen in den bleibenden Ruhe- stand verseßt und in Anerkennung seiner vieljährigen, mit Treue und Auszeichnung geleisteten Dienste mit dem Commandeurkreuze des Leopold - Ordens geehrt worden. Freiherr von Czörnig, der Schöpfer der amtlichen Statistik in Oesterreich, zu welcher erst einige vom Freiherrn von Mehburg begonnene Anfänge vorlagen, war auch der Begründer und erste Redacteur der »Ausiria« und daher ziemt es sich wohl, an dieser Stelle der großen Verdienste zu gedenken, welche sich Baron Czörnig um Statistik und Volkswirthschaft im Kaiser- staate Oesterreich erworben. Als Sectionschef des vorbestandenen Handelsministerium® hatte er auch vielfah Gelegenheit, sein ausge- zeichnetes Administrations- und Organisationstalent in den verschie- densten Fächern zu bewähren, und wenn er nun, um seine ange- griffene Gesundheit zu \{honen, aus dem aftiven Staatsdienste scheidet, so begleitet ihn die Anerkennung seines Monarchen, die Ach- tung der gesammten 1vissenschaftlihen Welt, die ungeheuchelte Liebe seiner Untergebenen und endlich die Hoffnung seiner zahlreichen Ver- ehrer, daß diese eminente Kraft noch recht lange und nun in freier Thätigkeit jener Wissenschaft erhalten bleiben werde, welcher der r Theil seines so vielbeschäftigten Lebens bisher zugewandt ge- wesen.

(Pr.) Durch den Rücktritt des Herrn von Hasner i}, wie wir vernehmen, der Fortbestand des Unterricht8rathes nicht absolut in Frage gestellt, und soll dem Wirkungskreise desselben eine födera-

/ | Gegenwärtig | wird bekanntlich wegen der geringfügigsten Sache oft drei und mehr Mal |

listische Basis zu Grunde gelegt werden. Hiermit glaubt das Staats- ministerium den Anforderungen der einzelnen Nationalitäten am leichtesten entsprehen zu können. Die Frage der Glaubens- einheit in Tirol ist durch einen Erlaß des Staatsministeriums definitiv entschieden worden, indem der protestantischen Gemeinde von Meran die Bildung einer eigenen Kirchengemeinde untersagt wurde. Die Jnnöbruer Statthalterei zeigte sih der Würdigung dieses An- sinnens nicht abgeneigt, man hört jedo, daß die Entscheidung des Staatêeministeriums durh die Verwendung der Bischöfe von Brixen und Trient wesentlich bestimmt wurde,

Belgien. Brüssel, 8. November. (Köln. Ztg.) Der König geht nah seinem Privatschlosse Ardenne auf die Jagd, und die Eröffnung der Kammern, wie aus dem unter heutigem Datum erlassenen Berufungsschreiben hervorgeht, wird am künftigen Dienstag ohne Thronrede erfolgen.

Großbritannien und Jrland. London, 8. November.

| Der österreichische Botschafter, Graf App onyi, welcher sich gegen-

wärtig auf Urlaub in Rom befindet, wird gegen Ende dieses Monats auf seinen Posten zurückehren.

Gegen den Vorschlag, das Refktoramt der Universität Edinburgh Thomas Carlyle anzubieten, hat sih eine Opposition aufgethan, welche als den Nachfolger Gladstone's im Rektorat Disraeli durhsezen will. Sie hat es hon zur Abhaltung einer Versammlung von 200 bis 300 Studenten gebraht. Ob Carlyle das Amt des Rektors annehmen würde, ist übrigens fraglih ¡ die Kandidatur um die gleiche Ehre, welche ihm vor einigen Jahren von der Universität Aberdeen angeboten wurde, hatte er aus- geschlagen.

Die gestern Über den » Shenandoah-e hierher gelangten Nath- richten waren in einem wichtigen Punkt ungenau. Man meldete nämlich aus Liverpool, daß Capitain Waddell, nachdem er das Kaperschiff übergeben hatte, mit mehreren seiner Offiziere ans Land gegangen und »verschwunden sei.« Er ist aber nicht verschwunden. Der Commandeur Fisher vom britishen Kriegsschiff »Eagles« hatte von ihm das Ehrenwort, daß er sih wieder stellen würde, empfan- gen, und ihm erlaubt, ans Land zu gehen. Hier besuchte Capitain Waddell ein »südliches Hau®s«, worauf er sich wieder an Bord seines