Was den Siebenbürger Landtag betrifft, so is derselbe ausdrüdlich nur zur »Revision« des 184der Unions - Artikels einberufen. Unter dem
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Großbritannien und Jrland. London, 10. No-
sprechende Unterhandlungen bereits eingeleitet, und wird eine betreffende
ntmachung nachfolgen. « A es: 9. November. Der Entwurf des neuen Steuer-
: | geseyzes oder vielmehr derjenige Umstand, daß der Senat in seiner |
Erwiederung auf die bisherigen bürgerschaftlichen Beschlüsse Über diesen Geseyentwurf beantragt, das zur direkten Steuer heranzuzie- hende Einkommen in seinem Minimalsaye von 500 Mk., wie er jeyt bestebt, auf 700 Mk. zu erhöhen, ist, wie man der »Wes. Ztg.ch schreibt, seit dem Vollzug der allgemeinen Neuwahlen der Gegtn- stand erbittertsten Streites in der Bürgerschaft geworden. Bis Mitte Dezember tagt noch die Bürgerschaft in ihrer alten Zusammen- sezung, erst dann treten die neugewählten Abgeordneten ein. Das Bestreben der gegenwärtigen Majorität geht nun dahin, die von ihr ausgearbeitete Steuerreform noch in der alten Bürgerschast mit dem Senat endgültig zu vereinbaren und ijt zu diesem Zwee denn auch von dem bürgerschaftlichen Steuerauss{huß ein Eingehen auf die gedachte Erhöhung des a des zur direkten Besteuerung iehenden Einkommens empsohten. N Sen Darmstadt, 11. November. Se. Hoheit der Herzog von Nassau traf gestern Morgen hier ein. Abends reiste der Herzog wieder ab. Wie die »Darmst. Ztg. « höchster Entschließung die Stände auf erden. L G cit r B Karlsruhe, 11. November. (Karlsr. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist heute Nachmittag mit dem Schnellzug abgereist, um die nächsten Wochen zu einem Aufenthalt am Genfer See zu benuyen und, vor Eintritt des sirengen Winters, durch Luftverändecung und äußere Ruhe die völlige Wiedergenesung
G
den 4. Dezember d. J. ein-
von den Nachwirkungen rheumatischer und neuralgischer Afffectionen |
ördern. E tee Ms Se. Königliche Hoheit ist von dem Legationsrath écreiherrn von Ungern-Sternberg, dem Flügel-Adjutanten Major von Greydorf und dem Leibarzte Geheimen Rath Dr. Scriel begleitet, wird heute Nachtquartier in Basel nehmen und zunächst in Vevey Wohnung
iehen. a i Ea Großberzog gedenkt an Weihnachten in der Residenz wieder inzutreffen. uud iy e ai Jhre Königliche Hoheit die Fürstin von Hohenzollern- Sigmaringen, geb. Prinzessin von Baden, reiste heute Vor-
mittag, mit dein Courierzug von Baden kommend, hier durch nach |
isseldorf zurück. : j : D aticee Hoheit die Großherzogin hatte sich zur Be- grüßung Höchstderselben auf dem Bahnhof eingefunden. S
Bayern. München, 9, November. (N. C.) Der Geseßy- gebungs-Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat in sciner vorleyten Sihung noch den weitern Artikel, der vom beschleunigten Verfahren handelt, erledigt und demselben mit einigen Abänderungen des Entwurfes beigestimmt j in der gestrigen Sigung stimmte der- selbe alsdann einem Antrage bei, welcher zur Vermeidung von Ver- tagungen eine frühere Mittheilung des Schlußantrages des Beklagten an den Kläger bezielt. Derselbe lautet : »Die Zustellung und Hinter- legung motivirter Anträge findet auch im beschleunigten Verfahren statt. Der Anwalt des Beklagten hat die Zustellung inner- halb 12 Tagen vom Ablauf der Erscheinungsfrist, der Ambvalt des Klägers spätestens drei Tage vor der Siyung, in welcher die Sache zum Aufruf kommt, zu bewerkstelligen. Jst die Vorladung auf einen bestimmten Tag gestattet worden, 10 ind nur bei der Ver- handlung schriftliche Anträge zu stellen und zu hinterlegen. « Neben diesem Antrage erachtete der Herr Ministerial-Commissair einen Zu- say zu Art. 234 für nöthig für den Fall, daß der Beklagte lediglich prozeßhindernde Einreden ohne Einlassung in der Hauptsache Vor» {ügen werde. Dieser Zusaß, dem der Auss{uß beitrat, lautet : » Der Beklagte, welcher blos Einreden der im Hauptstü 5, Artikel 38 und 39 bezeichneten Art vorshüyen will, muß dies jedoch inner- halb 5 Tagen nach Ablauf der ihm — beziehungsweise, falls er eine Gewährschaftsklage erhoben hat, dem Gewährschaftsbeklagten — ge- statteten Erscheinungsfrist dem Anwalte des Klägers unter Bezeich» nung der Einrede, welche er vorshügen will, mittheilen, widrigen- falls er des Rechtes, solche Einreden ohne gleichzeitige Einlassung in der Hauptsache vorzubringen, verlustig würde.« Hierauf wurde zum 10. Hauptstück »von den Urtheilen« übergegangen.
— 10. November. Jn der gestrigen Sigung des Gesehgebungs- Ausschusses der Kammer der Abgeordneten wurde der Berathung des Art. 244 des Entwurfs, welcher von der provisorischen Voll- streckbarkeit des Urtheils handelt, die engere Fassung des Art. 948 Ziffer 5 des preußischen Entwurfs zu Grunde gelegt und dem Artikel \{chließlich in folgender Fassung beigestin:mt: |
»Die obsiegende Partei kann die einstweilige Vollstreckbarkeits-Erklärung des Urtheils ohne Rücksicht auf Einspruch oder Berufung verlangen, wenn das Urtheil die Pflicht zur Erfüllung der in einer Urkunde übernommenen Verbindlichkeit ausspricht und diese Urkunde eine inländische öffentliche oder eine in dem Prozesse von dem erschienenen Schuldner anerkannte Privat- Urkunde is. Ein Urtheil kann außerdem in gleicher Weise für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wenn die Aussezung der Vollstreckung dem Gläubiger einen unersehlichen oder unverhältnißmäßigen Nachtheil zu brin-
ernimmt, werden in Folge Aler- | tadt : er C de r d. | Larisch hat an die ihm untergebeneu Organe ein Rundschreiben
| d. Vits, zusammen. i eber ] ndtag vier Tage später, am 23sten, werden die Landtage in sämmtlichen A | thanischen Ländern (mit Ausnahme Venetiens) eröffnet und am 10. R
zember endlich öffnen sih in Pest h die Thüren des neuen Landhauses. Die |
robt. In den Fällen des Abs. 2 darf die Vollstrekung nur nach er- pen L S RdanA stattfinden; auch in den Fällen des Abs. 1 fann der Richter verordnen, daß diese Volistiekung nur nach erfolgter Sicherheits- leistung stattfinden solle. « : :
Hesterreich. Wien, 11. November. Die gesirige »Wiener Abendpost« berichtet: »Die von der »Presse« wiederholt gebrachte Nachricht von einer bevorstehenden Umwandlung der bestehenden Linien-Jnfanterie-Regimenter auf 100, so wie von der Aufhebung der Unter-Lieutenantsstellen 2. Klasse entbehrt nach kompetentester tittheilung jeder Begründung. « j cut V L Erzieluil 8 durchgreifenden Ersparungen 1m Miilitär- Pensionsetat wurde, der »Ostd. Post« zufolge, die Einleitung ge- troffen, daß jene beim Krieg8ministertum erledigten Dienstesstellen, welche früher mit Civilbeamten besegt waren, von nun an nUxr den bereits in den Pensionsstand übernommenen Offizieren verliehen werdeir dürfen, welch lehtere dann wieder die ihrer Charge ange- messene Aftivitätösgage erhalten. Auch bei Monturskommissionen und anderen ähnlichen Branchen werden in Erledigung gekommene Dienstesposten mit Offizieren aus dem Pensionssiaude beseht. Von dieser Maßregel sind bereits die betreffenden Militärbehörden zur Danachachtung in Kenntniß gesegt worden. e
— Oie » Vorstadt-Zeitung« meldet: Der Finanzminister Graf erlassen , das eine gleiche Richtung verfolgt wie jenes des Staats- ministers. Graf Larish dringt auf Vereinfachung der Geschäftê- führung, auf Ersparnisse in den einzelnen Aemtern soll den Amts- vorstehern ein erweiterter Wirkungskreis , respektive größere intensive Thätigkeit und Verantwortlichkeit zufallen. i
In Bezug auf die bevorstehenden Verhandlungen der Landtage der Kronländer stellt die »Bohemia« nachfolgende Betrachtungen an:
In Agram tritt der kroatish-slavonische Landtag am 12ten (t } Am 19ten folgt ihm der Siebenbürger Landtag;
diesmaligen Landtags-Sessionen haben eine ganz besondere Wichtigkeit. Na-
mentlich sind die Landtage jenseits der Leitha zunächst zur Diskusfion der | Diese Fragen gehen nah | Zuvörderst handelt es sich um das Verhältniß dex unga- |
e
wichtigsten staatsrechtlichen ¿zragen zwei Richtungen. m das 2 b | risch:n Länder zu einander ; sodann um deren Verhältniß zum Gesammtreiche.
Die Ungarn stcllen für ihr Eintreten in die Berathung der staatsrect- liheu Fragen die Bedingung, daß der Pesther Landtag durch das Erschei- nen der Siebenbürger Deputirten und durch die Einberufung der Vertreter Kroatiens fompletirt werde. Der Agramer und der Klausenburger Landtag gehen darum dem Pesther um einige Wochen voran. Es ist ihnen Zei? gewährt , sich über ihr Verhältniß zu Ungarn auszusprechen. Was den
einberufen.
Agramer Landtag betrifft, so dürfte es nicht ohne Interesse sein, daran zu | erinnern, daß derselbe in seiner lehten Session, in der Sißung vom 13. April
beschlossen hat, »daß zufolge der Ereignisse des Jahres 1848 jeder Verband, dem dreieinigen Königreich und zivischen Ungarn rechtlich gänzlich auf- gehört habe, mit Ausnahme dessen, daß Se. Majestät ihr gemeinscha|- licher König nach ihren bis zum Jahre 1848 gemeinschaftlichen Gesetzen und nach dem verabredeten Krönungsdiplome mit derselben Krone und dem-
selben Krönungsakte nach dem freien Willen dex Nation auch als dalmati- | nisch - kroatisch - slavonischer König gekrönt werde, und daß den drei König- |
reichen außer ihren besonderen constitutionellen Staats- und Grundrechten
auch alle bis Ende des Jahres 1847 in das allgemeine ungarisch - kroatische | Gescybuch eingetragene constitutionelle Staats- und. Giuundrechte zustehen,
Erwägend jedoch ihre gemeinjame | Vergangenheit und ihre ausgesprochenen Sympathien erklären die Königreiche | Dalmatien, Kroatien und Slavonien, daß sie jederzeit bereit sind, nah gemein- | samem Vortheil in einen noch nähern staatérechtlichen Verband zu treten, sobald | von Ungarn die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des dreieinigen Königreichs |
wie sie dem Königreich Ungarn zustehen. « und dessen Territorial-Umfang (Fiume und das Littorale mit inbegrissen) unbe- dingt rechtskräftig anerkannt werden wird.
i schluß i | 8 0 i 1rmi gier Dieser Beschluß des Agramer Landtags erfolgte in stürmisch erreg Siyung. Die magyaronische Partei, Herrn von Jankovic an der Spiÿe
‘ließ unter lärmendem Proteste und vom Rufe »Vaterlandsverräther« | L : E Mitglieder, 42 an der | Qahl, legten noch an demselben Tage ihre Mandate zurück. — Im Hin- |
verfolgt, den Landtagssaal, und ihre sämmtlichen
blie auf diese Vorgänge darf man wohl gespannt darauf sein , wie der Agramer Landtag nunmehr dieser Frage gegenüber sich verhalten wird/ ob er bei seinem 1864er Beschlusse beharren, oder A rischen Wünschen sich gefügiger zeigen wird, Bon Interesse ist diesfalls die Vereinbarung, welche zwischen Anhängern der nationalen und politischen Selbstständigkeit Kroatiens und awischen den Freunden eines Verbandes mit Ungarn geschlossen worden ist. Dieser A einbarung zufolge wären zuerst die staatsrechtlichen Verhältnisse Kroatiens ua Gesammtmonarchie zu regeln, und erst dann die Frage des Verbandes Da Ungarn in Berathung zu ziehen. Diese Regelung der staatsrechtlichen Be l hältnisse zur Gesammtmonarchie hätte von Kroatien und Ungarn gemein \chaftlih, und zwar auf Grund vollkommener Parität zu geschehen. x diese Vereinbarung am bevorstehenden Agramer Landtage wirklich h faktischen Beschlusse werden sollte, dann stünde also zu erwarten, daß fkroati
lavoni Deputirte in der That in Pesth erscheinen und gemeinschaftliŸ | | A Un Y Die Unionsfrage würde T vorderhand vertagt werden; die gemeinsame Berathung über das staats- f
mit den Ungarn tagen und verhandeln.
rechtliche Verhältniß zum Gesammtreiche hätte in keiner Weise dem speziellen Verhältnisse der beiden Ländergruppen zu einander zu prâjudiziren.
sei er in geseßgebender, administrativer oder gerichtlicher Beziehung, zwischen |
Den Vertrag über diesen nähe- | ren staatsrechtlichen Verband sollen beide Landtage durch Deputationen fest- | stellen, welche in gleicher Zahl auf neutralem Boden zusammentreten. — |
den magya- }
Menn
magyarischen Terroriëmus des Jahres 1848 war vom siebenbürgischen Land- tag befanntlich die vollständige Union des Großfürstenthums mit Ungarn Der betreffende Gesezartikel ist indeß niemals geseßlich publizirt worden, und der Hermannstädter Landtag von 1861, auf welchem die Romanen und die Sachsen das Wort führten, während die magyarischen Mitglieder sih fern hielten, erklärte jenen Unions-Artikel für nicht wei- Zufolge des Kaiserlichen Patentes vom 1. September d. J. hat indeß der siebenbürgische Landtag sih noch einmal mit dex Unions- Die Verhältnisse sind diesmal von jenen des Jahres 1861 total verschieden. Schon der Umstand, daß der Landtag diesmal nicht mehr in Hermannstadt im Sachsenbezirke, sondern in Klausenburg, dem Central-
beschlossen worden.
ter zu Recht bestehend.
frage zu beschäftigen.
punkte des siebenbürgischen Magyarenthums zusammentritt, deutet den ver- änderten Charakter an. Die Magyaren haben auf dem bevorstehenden Klausenburger Landtag das entschiedene Uebergewicht. Das siebenbürgische Gubernium hat von seinem Rechte der Regalisten - Ernennung diesmal in umfassendster Weise Gebrau gemacht und die Zahl der nihtmagyari- schen Mitglieder unter diesen Regalisten i| verschwindend klein. Ueber das Votum des Klausenburger Landtages dürfte darum von vorn- berein faum ein Zweifel walten. Nichtsdestoweniger fordert die »Neue freie Presse« die Sachsen und Romanen auf, sich nicht mit gebundenen Händen an die Magyaren zu überliefern. Die Stimmenzahl allein ent- scheide die Sache nicht; weder moralisch noch gescßlih. Artikel X]1, vom Jahre 1791 enthalte viele Klauseln, um zu verhindern, daß nicht cine ganze Nation majorisirt werde. Die sächsische Rations-Universität habe in ihrer jüngsten Refolution das Minimum bezeichnet, worauf die Sachsen und Ro- manen beharren müssen, wenn sie nicht im Magyarenthum aufgehen wollen. Sachsen und Romanen dürfen nicht die Händ? in den Schooß legen ; denn beute stehe ibnen nicht, wie 1848, die rohe Gewalt gegenüber. sih Deaks Wort furchtbar an ihnen erfüllen: »Was die Uebermacht uns nimmt, kann das Glück uns wiederbringen; was wir aber freiwillig auf- geben, if für alle Ewigkeit dahin. «
Die »-General - Correspondenz« dementirt die Mittheilung eines Wiener Blattes, daß im Kaiserlißh Königlichen Kriegsministerium neuestens Verhandlungen gepflogen werden, welche eine Herab- minderung ber Berpslegobosteir der in Volftein stati nirten österreichishen Truppen zum Gegenstande haben. »Diese Nachricht« , sagt das offizióse Blatt, »ist vollkommen unbe- gründet , und ist sür cine solhe Verhandlung um so weniger Ver- anlassung vorhanden, als die BeitragLquote der holsteinischen Staats- fassen zu den Verpflegskosten der in Holstein stationirten Kaiserlich Königlichen Brigade , wie wir schon bei cinem früheren Anlasse be- merkt hatten, in dem streng begrenzten Auëmaße der sih für Oester- reich wirklich ergebenden Mehrauslagen genau festgestellt und nor- mirt ist. «
Pesth, 11. November. (Telegramm der »Wiener Zeitung«).
Heute. vat eine große Konferenz der Deakschen Partei: bei |
dem Freiherrn von Eötvös stattgefunden. Es erfolgte eine Einigung Über folgenden Jnhalt der ersten Antwoortadresse auf die Thronrede: Forderung der thatsächlihen Anerkennung der Rechtscontinuität ; Wiederherstellung der ÄAntegrität des Landes; Ernennung einer ver- antivortlichen Regierung Restaurirung der Komitate provisorisch auf Grundlage der 1848er Gesche... Mittel für die Staatsbedürfniss
A
sollen nur einer verantwortlichen Regierung bewilligt werden.
Schweiz. Bern, 9. November. (Köln. Qtg.) Jn der heu- tigen Sizung des Nationalrathes handelte es sich um die Auf- hebung der in vielen Cantonen der Schweiz noch üblichen Strafe der Cantonsverweisung, welche eine Petition der Helvetia ver- langt und welches Verlangen von der Kommission des National- rathes unterstüßt wurde. Dr, A. Escher als Berichterstatter der Kom- mission verwies darauf, daß auch hier die Regulirung eines inter- nationalen Verhältnisses in Frage stehe, welche die Cantonal-Sou- verainetät in keiner Beziehung involpire, wie dies bei dem Antrage auf Aufhebung der Prügelstrafe der Fall gewesen sei. VBundes- rath Dubs sprach sih für die Beibehaltung der Strafe der Cantons- verweisung aus, namentlich bei politischen Vergeben und Streithän- deln, in welche die achtbarsten jungen Leute verwickelt werden könn- ten. Die Mehrheit der Versammlung hielt aber auch heute ihren Standpunkt fest, nur das, wa? durchaus nothwendig is, d. h. was im Connex mit den Verträgen mit Frankreich stehe, der Revision zu unterwerfen. Mit 47 gegen 37 Stimmen ward nah dem Antrage des Bundesraths Dubs »Nichteintreten« beschlossen.
Belgien. Brüssel, 10. November. Der König is gestern nach seinem Jagdschlosse Ardenne abgereist, wo er bis Ende fkünf- tiger Woche sich aufzuhalten gedenkt.
— 11. November. Das Abgeordnetenhaus wird am nächsten Dienstag seine Arbeiten mit der Ernennung seines Büreaus unter dem Vorsiße des Alterspräsidenten Lange beginnen. Die Bud- gets für künftiges Jahr werden die Thätigkeit der Kammer zunächst in Anspruch nehmen, und außerdem werden der Van Humbeeksce Bericht Über die Verwaltung der Kirchengüter und der Bericht des Kriegsministers über die Zustände und Bedürfnisse der Armee (des- sen Konklusionen jede erhebliche Ersparniß auss\ch{ließen) hinreichenden Diskussionsstoff liefern. Der Senat wird sich zuvörderst mit dem in leßter Session vom Unterhause votirten Gesege über die Wahl-
Sonst würde |
vember. Jn den telegraphisch von der Regierung empfangenen Jn- structionen soll der Capitain des Kriegs\chiffes »Donegal«, in dessen Bewachung der »Shenandoah-« gegeben war, angewiesen worden sein, alle diejenigen zu entlassen, welche nicht britische Unter- thanen wären. Der Capitain (Paynter) begab sich an Bord des Kaperschisses und theilte - den Offizieren den Zweck seines Besuches mit. Die Mannschaft wurde aufs Deck gerufen und die Namen- liste verlesen. Wie ein jeder mit Hier! antwortete, wurde er ge- fragt, weß Landes er sei. Kein einziger wollte ein Unterthan Jbrer Majestät sein. Viel Volk von allerlei Nation, aber kein Brite, obwohl die große Mehrheit der Mannschaft notorisch in England zusammengebracht worden war. Die meisten behaupteten in den
| südlichen Staaten von Amerika heimisch oder südstaatlihe Bürger Um seinen Heimathsschein wurde niemand gefragt, und so die der Mehrzahl ohne Zuveifel
zu sein. wanderten alle als Ausländer an woblbefannte englische Küste.
4E, Auf dem gestrigen Lord - Mayors - Bankeit bemerkte Earl Russell in seiner Antwort auf den ihm zu Ehren ausgebrachten Toast, es sei ihm von Seiten seiner Kollegen alle Unterstüzung zu Theil geworden, die ihm angedeihen zu lassen in ihren Kräften gesianden habe. Sodann wünschte er dem Lande Glück zu den zwischen Frankreih und England bestehenden freundschaftlichen Be- ziehungen und sprach es als seinen lebhaften Wunsch aus, daß die- selben immer inniger werden möchten. Mit Bezug auf die Politik seines Ministeriums äußerte er die Hoffnung, daß das englishe Volk sich dur sein Gerechtigkeitsgefühl und seinen Edelmuth davon ab- halien lassen werde, ein voreiliges Urtheil über die ersten Schritte der Regierung zu fällen. Ec seinerseits werde unter keinen Umständen den von ihm seit 20 Jahren verfochtenen Grundsägen untreu werden. Die Regierung werde die Wünsche der großen Mehrheit des Volkes berüsichtigen und sehr gern das Urtheil des Landes über ihre Hands lungóweisc abwarten. Gladstone sagte in seiner Rede, das Haus der Gemeinen werde sich von den freisinnigen Ueberlieferungen der aufgeflärten öffentlichen Meinung leiten lassen und rüstig auf der Bahn des allgerneinen Fortschritts weiterwandeln,
E 11. November. Der Brief , welchen der Befehlshaber des »Shenandoah«, Capitain Waddell, an Lord Russell gerichtet, lautet wie folgt:
An Bord des Dampfers »yShenandoah«, 5. November.
An den sehr ehrenwerthen Earl Russell, Jhrer britannischen Majestät
__ Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
_ Mylord! Jch habe die Ehre, Ew. Herrlichkeit anzuzeigen , daß ih mit diejem Schiffe — einem früher von mir befehligten, den konföderirten Staa- ten Amerikas gehörigen Kriegsschiffe — in den Gewässern des Mersey an- gekommen bin. Die eigentbümliche Lage , in welcher ich mich befinde und die Abwesenheit jedes Präcedenzfalles werden hoffentlich Ew. Herrlichkeit veranlassen , eine kurze Bezugnahme auf einige Thatsachen , die mit der neulichen Kreuzfahrt des Schiffes zusammenhangen, zu verzeihen. Ich bemannte das Schiff im Oktober 1864 auf Befehl des Marine- Departements der konföde- rirten Staaten und begann, in Gemäßheit des gleichen Befehles, aktiv gegen die Kauffahrteischiffe des Feindes zu kreuzen. Jh hatte den Auftrag, bei meinen Besuchen gewissen Gewässern den Vorzug vor anderen zu geben. Dieser Weisung Folge leistend, befand ih mich in den Monaten Mai, Juni und Juli dieses Jahres im ochotskischen Meere und im nördlichen Eismeere. Beide Meere sind, wenn auch nicht vollkommen isolirt, do so weit von der allgemeinen Handelsstraße entfernt, daß Monate verstreichen mußten, che Nachrichten von dem Fortgange oder der Beendigung des amerikanischen Krieges daselbsi eintreffen konnten, Jn Folge dieses eigenthümlichen Umstandes war ich bis zum 28. Juni mit kriegerischen Handlungen beschäftigt, da ich weder von der Reihe von Niederlagen, welche unsere Waffen im Felde er- litten hatten, noch von dem Erlöschen der Regierung, unter deren Autorität ich gehandelt hatte, etwas wußte Diese Kunde erhielt ich zuerst, als ih am 2, August mit der britischen Barke »Barraconda« aus Liverpool sprach, die San ¿Francisco vor vierzehn Tagen verlassen hatte. Ew. Herrlichkeit kann sich mein Erstaunen bei Empfang einer solchen Nachricht denken, und ih würde wenig Gewicht auf dieselbe gelegt haben, wenn nicht die Meinung eines Engländers, obgleich derselbe aus einem feindlichen Hafen kam, die Kunde in Betreff des Krieges bestätigt hätte. Jch ließ sofort von weiteren
kriegerischen Handlungen ab und beschloß, meine Thätigkeit so lange einzu-
stellen, bis ich mit cinem europäischen Hafen kommunizirt hätte, wo ich er-
fahren fönnte, ob die Nachricht wahr sei. Es wäre nicht rathsam für mich
gewesen, das Schiff auf die bloße Aussage des Capitains der yBarraconda«
hin, daß der Krieg zu Ende sei, nah einem amerikanischen Hafen zu brin-
gen. Jch befand mich in einer mißlichen Lage. So prüfte ich denn sorgfältig
alle mir zur Verfügung stehenden juristischen Schriftsteller und suchte nah
einem Präzedenzfalle, der mir als Richtschnur bei meiner zukünftigen Füh-
rung und Leitung des Schiffes, so wie bei der schließlichen Verfügung über
dasselbe dienen könnte. Jch konnte keinen finden. Jch glaube, die Geschichte
hat feinen ähnlichen Fall aufzuweisen, Da mir die Autorität, kraft welcher
ih mein Schiff als Kriegsschiff betrachte, zweifelhaft erschien , so stellte ich
meine Kreuzfahrten sofort ein und nahm meinen Kurs nach dem atlantischen
Ocean Was die Verfügung über das Schiff angeht, so glaube ich, nicht
das Recht zu haben, es zu zerstören oder noch länger zu befehligen. Im
Gegentheile , ih glaube , daß alles Eigenthum der konföderirten Regierung
durch das Kriegsglück wieder an die Regierung der Vereinigten Staaten
Nordamerika's zurückgefallen ist, und daß daher dieses Schiff, da es Eigen-
thum der kfonföderirten Staaten war, das Schicksal des bereits zurückerstatte-
ten Eigenthums theilen muß. Jch habe daher den hiesigen Hafen als einen
mißbräuche beschäftigen.
passenden aufgesucht, um mich über die Nachricht zu vergewissern und, wenn