1865 / 269 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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lie Hoheit der Prinz Friedriß Karl erschien nach 10 Uhr bei Sr. Majestäät und wurde von Allerhöchsidemselben zur hohen Wöchnerin begleitet. Jm Palais fanden Vorträge des Poli- zei-Präsidenten, des Militair-Kabinets und des Ministers deë Jnnern ftatt, auch nahmen Se. Majestät im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg und des Gouverneurs eine Anzahl militairischer Meldungen entgegen, darunter die des K. K. General Baron von Holyhausen und mehrerer zu Königlichen Mili- tair - Bildungsanstalten fommandirter Großherzoglich mecklenburgischer Offiziere.

"Stettin, 13. November. Aus Stralsund wird der »Osts Ztg.« mitgetheilt: »Am 10. d. is hier ein Comité zur Begründung eines Vereins zur Rettung Schiffsbrüchiger zusammen- getreten, bestehend aus den Herren: Regierungöpräsident Graf Krassow, Landrath von Platen aus Bergen, Konsul Grädener aus Greifswald, Kaufleute C. Wallis aus Wolgast, J. N. Rodbertus aus Barth, Spalding, Pfeiffer und Jérael aus Stralsund, Prof. Zober, Senator Bötticher und Kapitain Kasten (lehtere drei gieich- falls aus Stralsund). Der Anschluß an Bremen wurde vorläufig abgelehnt, indem man versuchen will, zunächst für Neuvorpommern einen besonderen Verein ins Leben zu rufen, von dem man mit Bestimmtheit erwartet, daß er auf eigenen Füßen wird stehen können. Der Aufruf zum Beitritt wird in nächster Zeit veröffent- licht werden. «

Meeklenburg. Schwerin, 13. November. Der Antrag des Herrn Mane de auf Duggenkoppel, betreffend Anschluß Mecklen- burgs an den deutschen Zollverein, wurde in der Landtagsjizung am 19. November vorigen Jahres auf Vorschlag des vorsigenden Landraths, Herrn Grafen von Bassewiy auf Schiiessel, ohne vor- gängige Verlesung des betreffenden Schriftstücks abgelehnt. Herr Manecke sah sich wie die »Rost. Y.- reibt hicrdurch veran- laßt, diesen Vorgang zur Kenntniß Sr. Königlicven Hoheit des Großherzogs zu bringen und sich über eine Behand- lung zu beshweren, welche, wie ec annahm, der Intention bei Einberufung des Landtages nicht entsprehen und den Zweck der Landtagsverhandlungen leicht illusorisch machen fönne. Die Ein- gabe {loß mit den Worten : »Obgleih nie Freund von Denun- ciation, so halte ih ‘es doch hon meinem Lehneide gemäß für meine Pflicht , Ew. Königlichen Hoheit von solchem Verfahren , welches gewiß über die geseymäßige Autonomie der Stände hinausgebt, allerunterthänigst in Kenntniß zu seyen , indem ich alles Weitere dem Allerhöchsten Ermessen Ero. Königlichen Hoheit vertrauensvoll anheimstellen muß.« Hierauf is unter dem 4. d. M. das nach- stehende Allerhöchste Reskript an Herrn Manecke ergangen:

» Friedrich Franz 2c. Unseren gnädigsten Gruß zuvor. Bester lieber Getreuer! Auf eure Uns heute überreichte Borstellung, betreffend das Ver- fahren des vorsizenden Landratbs, Grafen von Basjewig auf Schwiessel, in der Sigzung der Landtagsversammlung am 19. November 1864 zu Malchin, erwidern Wir euch, daß, da kein Grund ersichtlich ist, weshalb es der versammelten Ritter- und Landschaft nicht freistehen sollte, Über einen nicht von landesherrlicher Seite proponirten intimirten Gegenstand auch ohne Verlesung des betreffenden Schriftstückes zu beschließen, Wir Uns nicht veranlaßt finden, in dieser Angelegenheit einzuschreiten. Mir verbleiben Euch mit Gnaden gewogen. Gegeben Schwerin, am 4. November 1865. Ad mandatum Serenissimi proprium. Großherzoglich mecklenburgisches Staats- Ministerium. J. von Oergyen.«

Sachsen. Weimar, 13. November. (Weim. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat mit der Prinzey Elisabeth am 11. d. M. das Residenzschloß hier bezogen.

Anhalt. Dessau, 11. November. (L. Ztg.) Die Wahlen zu dem neuen Landtag sind, soweit die Nachrichten reihen , Über- wiegend konservativ ausgefallen. Die Ritterschast hat ihre Wahlen gestern hier vollzogen. Vorläufig is bestimmt, daß die diesjährige Landtagsdiät mit dem 27. d. M. beginnt.

Oesterreich. Wien, 12. November. An die ungarischen Magnaten is} folgendes Kaiserliche Handschreiben ergangen:

yFranz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oefter- reich u. st. w.

Wohl- und Hochgeborner Graf, Unser lieber Getreuer !

Bewogen von dem aufrichtigen Wunsche Unseres väterlichen Herzen®, . Unsere Völker zu beglücen, auf daß durch Unsere im Sinne der bestehenden Gesege zu erwirkende feierliche Jnaugurirung , Krönung und durch die Ausstellung Unseres Königlichen Diplomes jenes Band der Liebe, mit wel- chem Wir an Unser geliebtes Ungarn geknüpft sind, mehr und mehr befestigt werde, eröffnen Wir neuerdings den Play, auf welchem vor Allem die gegen- seitigen Beziehungen der zur Krone Unseres glorreichen Vorgängers, des hei- ligen Stephans gehörigen Länder, die nach Rccht und Billigkeit und eben deshalb auch dauerhaft zu geschehende Lösung der schwebenden staatsrecht- lichen Fragen gemäß der neuerlich in wesentlichen Dingen geänderten Ver- hältnisse und damit Wir mit den Ständen und Vertretern des Reiches Uns berathen und heilsame Geseye bringen können, über die Art, wie die ver- fassungsmäßigen Rechte Unseres geliebten Ungarns in Einklang können ge- bracht werden mit dem Bestande der Monarchie und den unabweisbaren Anforderungen ihrer Machtstellung.

Qu diesem Zwecke und nach glülicher Lösung der obigen vorläufigen Fragen, die Wir dur Unsere gnädige Einberufungsschreiben de dato 1áten Febuuar 1861 bezeichneten, und damit Wir auch über andere die Vermch- xung des Glües des Landes, die Beförderung der geistigen und materiellen Interessen desselben, und die Vermehrung des allgemeinen Besten bezwek-

fende, zablreihe, hohwichtige und keinen Aufschub leidende, geseßliche An- ordnungen Uns mit den getreuen Ständen und Vertretern Unseres geliebten Ungarns und der zu demselben gehörigen Theile, nah dem Wunsche Unseres väterlichen Herzens verständigen fönnen , haben Wir den 10. Dezember des Jahres 1865, des Adventes zweiten Sonntag, bestimmt zu einem in Unserer Königlichen Freistadt Pesth mit Gottes Gnade in eigener Person zu eröffnenden und zu leitenden allgemeinen Landtage.

Darum baben wir es für nöthig gehalten , Dir den Termin des oben- erwähnten Landtages huldvoll fundmadcben zu lassen zu dem ZJZwee, damit Du verpflichtet seies, am bestimmten Orte und zur béstimmten Zeit am erwähnten Landtage zu erscheinen.

Im Uebrigen bleiben Wir Dir in Unserer Kaiserlich-Königlichen Gnade huldvoll gewogen. Gegeben in Unserer Reichshauptstadt Wien in Oesterreich am siebzehnten September des Aahres Eintausend achthundert sechzig und fünf.

Franz Joseph mw. p. Georg Majlath m. p. Johann Barthal m. p.«

Schweiz. Bern, 11. Nov. (Köln.Ztg.) Der Nationalrath hat heute die erste Berathung der Bundes-Verfassungs-Re- vision beendigt. Jhr leßter Gegenstand war das Abstimmungs- Dekret, welches ohne erhebliche Debatte genebmigt ward. Seine Hauptbestimmungen sind:

a) Die Abstimmung erfolgt auf dem ganzen Gebiete der Eidgenossen- schaft an einem und demselben Tage. Dieser Tog wird durch den Bun- deörath festgesezt. Es darf jedoch die Abstimmung nicht fiüher als vier Wochen nach geschehener Bekanntmachung der vorgeschlagenen Abänderungen Statt finden. b) Éine vorgeschlagene Abänderung der Bundesverfassung if als angenommen zu betrachten, wenn die Mehrheit der stimmenden Scbweizer- bürger im Ganzen und zugleich auch die Mebrheit der stimmenden Schweizer- bürger in wenigstens zwölf Kantonen sich für dieselbe ausgesprochen hat. e} Zur Theilnahme an dieser Abstimmung ift jeder Sctweizerbürger berecbtigt, welcher bei den Wahlen in den schweizerischen Nationalrath stimmfähig is. Jn denjenigen Kantonen, in welchen die Bürger son vor ihrem 20, Jahre an den kantonalen Abstimmungen Theil nehmen, sollen dieselben zur UAbstim- mung über die Bundesverfassung ebenfalls zugelasscn werden. d) Jeder Kanton ordnet die Abstimmung auf seinem Gebiete an. Dieselbe ijt ge- meinde- oder kreisweise vorzunehmen. Den Kantonen bleibt es überlassen, zu bestiminen, ob die Abstimmung offen oder geheim erfolgen joll.

Der Ständerath hat gestern bei Fortseyung der Berathung der Verfassungs - Revision gleih dem Nationalrathe den Ausschluß der Geistlihen von der Wahl in diese leytere Behörde beichlossen. Heute hat im Ständerathe Weck von Freiburg für die Zurü- berufung der Jesuiten eine Lanze eingelegt, allein ohne daß noch irgend ein Redner das Wort ergriff \hritt man zur Abstimmung, welche Verwerfung des Antrages mit allen gegen nur drei Stim- men ergab.

Genf, 13, November. Bei den heute stattgehabten Wahlen sind sämmtliche Kandidaten der Jndependentken gewählt worden. IrlanD,

Großbritannien und London, 11. Novem-

ber. Aus Kingston (Jamaika), 16. Oktober,) erhält die »H. B. H.«

folgende Mittheilung über den schon mehrsah erwähnten Aufrubr daselbst: Jn Morant Bay ist die entseylichste und teuflischste Rebel- lion ausgebrochen, von welcher man seit undenfklicben Jahren gehört hat. Es fand eine Spezial - Versammlung in Court - House siatt, welcher die meisten respektabeln Einwohner des Ortes beiwohnten, und diese Gelegenheit hatten die Rebellenführer zur Ausführung ihres mörderishen Vorhabens gewählt. Sie umhttellten mit be- waffneten Pöbelrotten das Court - House und erhoben ein 1wildes Geheul. Baron v. Ketelholt verlas die Aufruhr - Afte, und als der Volkshaufen sich nicht zerstreute, feuerten die Volontair- Truppen eine Salve ab. Dies schien das Signal zu einem allge- meinen Aufstande zu sein. Die Behörden und die Truppen zogen sich in’s Court - House zurück und leßtere schossen durch die Fenster, so lange ihr geringer Munitionsvorrath ausreichte, während welcher Zeit si der Pöbeihaufen etwas zurüczog und einige der im Court- House Befindlichen entkamen. Bald aber kehrten die wilden Banden verstärkt zurück und nun begann ein barbarisches Gemcyhel. Das Court- House wurde in Brand gesteckt und fast Alle, welche aus demselben zu entflichen suchten, wurden niedergemacht und verstümmelt. Baron Ketel- holt wurde buchstäblich in Stücke gehauen, die rechte Hand wurde ibm, Glied für Glied, abgehackt, das Haupt mittendurch gespalten. Der entkleidete Leichnam blieb auf der Straße liegen. Der Prediger Herschel wurde gleichfalls langsam zu Tode gequält, nachdem man ibm die Zunge ausgeschnitten hatte. Einem Schwarzen, Namens Price, der sich mit Weißen associirt hatte, schnitt man den Bauch auf und verstreute die herausgerissenen Eingewcide auf die Straßen. Aehnliche Grausamkeiten sollen überall auf der Jnsel verübt worden scin, wo der Aufstand sein Haupt erhoben hat. Die Weißen sind groktentheils hierher geflüchtet und es hat sih hier ein bewaffnetes Freicorps von 500 Mann gebildet. Auch hierher fürchtet man bald den Aufstand sich ausdehnen zu sehen.

Die »Morning Post« hegt die Ueberzeugung, daß die Neger auf Jamaica sih keineswegs in der Hoffnung erhoben haben, sociale oder politische Vortheile zu erringen, deren sich die Weißen erfreuen, sondern zu dem Zwecke, eine Race auszurotten, auf welche sie mit Eifersucht blicken. An einer baldigen Unterdrückung des Aufstandes sei nicht zu zweifeln; doch stehe zu hoffen, daß die Behörden den

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Insurgenten gegenüber feine übel angebracl;ie Milde zeigen würden | | Schwerte in der Hand dargestellt, wie er die Jndianer zur Erhe-

da diese cine solehe falsch auslegen würden.

Frankreich. Paris), 14. November. Der Kaiser hät, wie der »Moniteur« anzeigt, auf Antrag des Justizministers 90 Galeerensträflingen von Toulon, die sich während der dort berrschen-

zu verbüßende Strafzeit theilweise nachgelassen, theilweise verkürzt. Die Panze1flotte, die vor Ajaccio lag, ist wieder nach Toulon zurücfgefehrt. af j haber dieser Flotte, hat auf dem *Solferino« die Kommandoflagge aufgebißt. »Mogador« und »Eldorados«, die am 11ten von Toulon und zwei Jnfanterie-Bataillone an Bord. Am 11, Morgens rückte bereits erseÿt. / Frosinone herausgezogenen französischen Truppen wurden soldaten beordert.

la France der Benediftiner und langjähriger Mitarbeiter der »Débat®«, ist heute in Paris gestorben. _— 13. November. Die Abendblätter melden übereinstimmend :

Ftalien. Florenz, 9. November. Die meisten Abtheilungen der |

Ministerien müßten am heutigen Tage in ihren neuen Räumen installirt

sein. Nur einige Abtheilungen zweiten Ranges bleiben vorläufig |

noch in Turin. Die allmälige Uebersiedlung is} ohne alle Störung

im Dienste von Statten gegangen ; obwohl die zeitweise Trennung | mancher Büreau's ibre Ungelegenheiten mit fich brachte. Die | Rereinigung der Nationalbank mit der tosfanischen zu einer M | chen Bank ist dur ein Dekret bewerkstelligt worden, welches durch | D Lie À ; «e E lie Genehmigung des Parlaments Gesetzeskraft erhalten soll. | Der Präsident Joh nson hat bestimmt , daß die Abschaffung der Von dem Gesammitkapital von 110 Millionen in 100,000 Actien | fommen auf das ursprüngliche Kapital der Nationalbank 40,000 Ac- | tien , auf die tosfanische 10,000 und auf je 2 Actien dieser Gesell- | Vorbereitungen gegen die Fenier getroffen. Viele Soldaten find zu schaften eine neue, also 25,000; außerdem sind in Neapel 12,500 | ausgegeben rwoorden und eben so viele bleiben für Rom und Venedig | Die Noten der Bänk haben geseglichen Cours, aber fein | ausdrücklich anerfanntes Monopol. Die Stadt Turin will eine große | Anleihe emittiren, um durch geeignete öffentlihe Arbeiten ihre Um-

reservirt.

wandlung in ein Jndustrie-Centrum zu beschleunigen. 10. November. ein die römische Frage betresfendes Schreiben gerichtet habe. Husland nid Polen.

worden :

1) Ueber den Unterricht in der Stenographie für diejenigen, welche an | dirsem Unterrichte Theil zu nehmen wünschen; 2) über die Gratificationen, | welche den Privatdocenten an den Universitäten aus dem Rest der für das | Lehrerpersonal bejtimmten Summen ertheilt werden können, und 3) das | Projekt eines Reglements für die Seminarien, in welchen Lehrer für die |

Elementar- Volksschulen ausgebildet werden sollen.

Außerdem sollen binnen Kurzem noch folgende Vorschläge eingereicht | werden: 1) Ueber die Vorbereitung der Lehrer an den Gymnasien und | Progymnasien; 2) die Projefte zu Reglements: A} für die Akademie der |

Wissenschaften; b) für die öffentliche Bibliothek ce) für das öffentliche und das Rumjanzowsche Museum in Moskau und d) für die weiblichen Schulen im Ressort des Unterrichtsministeriums.

Der Unterrichtäminister hat den Minister des Jnnern gebeten, dem Medizinalrath vorzuschiagen, daß dieser einen Konkurs für die Abfassung eines ausführlichen Handbuches für die Aerzte, welche an Gymnasien und Progymnasien angesiellt find, ausschreibe.

Aus Tuver wird dem »R. J.« gemeldet, daß am 2. November die Verhandlungen in dem dortigen Kriminal-Gerichtshof vor frem- den Zuhörern begonnen haben, Der »N, S. Þ. Z.« wird geschrie- ben, daß in Grodno am 8 November die Thüren des Civil- und Kriminal-Gerichtshofes fremden Zuhörern geöffnet worden sind.

Die dem Moskauer General-Gouverneur attachirten Beam- ten für besondere Aufträge haben den Befehl erhalten, die Arbeiter- wohnungen in Mosfau zu besichtigen. Jeder Stadttheil is einem besonderen Jnspektor zugewiesen, nur der Twerskaja Stadttheil hat wegen seiner Ausdehnung deren zwei. Falls ermittelt würde, daß die Arbeiterwohnungen zu klein wären oder sih unter \{lechten hygienischen Bedingungen befänden, haben die Beamten den Jnha- bern des Etablissements eine Bemerkung darüber zu machen und einen Termin zu seyen, bis zu welchem diese Uebelstände beseitigt werden müssen. Falls ihre Anordnungen unberücksichtigt bleiben, st| darüber dem General-Gouverneur Meldung zu machen.

Nmerika. Der Pariser »Moniteur« vom Uten d. meldet aus Mexico, 10. Oktober, daß die Einweihung des Standbildes des Pfarrers Morel os am 30. September in Gegenwart Ihrer Majestäten

| mit den Waffen in der Hand

Admiral Graf Bouet-Willaumez, der Ober-Befehls- |

Die » Gazzetta, di Firenze « dementirt | die Nachricht , daß der Kaiser Napoleon an Victor Emanuel |

St. Petersburg, 12. November. | Rom Unterrichtsministeriuum sind, wie die »Nord. Post« berichtet, |

folgende Vorschläge dem Reichsrathe zur Begutachtung vorgelegt | Geseye und Verordnungen und ferner unter

stattgefunden hat. Er is im geistlichen Gewande und mit dem bung anfeuert. Nach der Festrede ergriff der Kaiser das Wort, um gleichfalls, wie er sagte, dem aus niederem Stande und ge- mischtem Blute hervorgegangenen Manne seine Huldigung darzu-

j : i : : | bringen. J 1 s Defr : ; ; den Epidemie dur ihre Hingebung ausgezeichnet haben, ihre noch g Jn. Bezug auf das Dekret, welches das summarische

Verfahren gegen alle diejenigen anordnet, welche fernerhin noch en ergriffen werden, giebt der » Moniteur « einige weitere Aufschlüsse. Die Behörden, 0 wie die großen Guts - oder Bergwerks - Besiger, welche die nächste höhere Verwaltungsstelle niht unmittelbar von dem

M / N : E P 2 | Herannahen oder der Bildung von Guerillasshaaren in Kenntniß nah Civita-Vecchia abzogen, nehmen die erste Husaren-Schwadron | seyen verfallen in Gesängniß- und Geldstrafen von 100 bis 9000 ; Í h ck ; Piastern. das 19. Linien-Regiment von Rom ab, wurde jedoch durch das 5Iste | O An die Stelle der aus den Provinzen Velletri und | Papst- f

en b ' ; , L i h | Thätigkeit selbst| im Jnnern großer Städte ausübten. Der Kaise Le Clerc, Mitglied der Akademie der Inschriften, Verfasser der | hatte am 8. Oktober Wie Eiserbabn von Mexiko nach Évalco aus besten Rhetorique française, Fortseger des Histoire littéraire de | eröffnet. Jn Tampico ist eine für Europa bestimmte Silbersen- | dung von 1,100,000 Piastern angelangt. Die Ausbeute der Gruben | rg Guanajuato wird in Mexiko erwartet. | M | i | | die Regenzeit i in wi ie Gr i - e Lari basiiders Ma ise heute ein Dekret unterzeichnet Rat Fegenzeit vorüber sein wird, die Grubenarbeiten und der Metall

durch welches bedeutende Reductionen in der Armee angeordnet roerden.

Das Dekcet wurde Überall, wie der Moniteur-Correspon- dent versichert y zustimmend aufgenommen , denn die Kecheit der Banditen war so groß geworden, daß sie niht allein fleine Dörfer plünderten und Reisende brandschaßten , sondern ihre verbrecherische

Man hofft; daß, wenn

transport viel leichter vor sih gehen werden.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff’ schen Telegraphen - Vüreau.

London, Montag, 13. November, Nachts. Der Dampfer »Hibernian« hat Berichte aus New-York bis zum 4. d. Abends in Londonderry abgegeben. Man versicherte, daß Seward in einer Antwortnote an Russell die Jndemnitätsforderung aufrecht erhält.

Sklaverei in Florida unerläßlih sei ; bevor dieser Staat wieder in die Union zurükkehre. Die Regierung von Kanada hat militairische

Toronto verhaftet worden , weil sie mit den Fenieru syrupatbisirt haben.

Laut Berichten aus Mexiko haben die Kaiserlichen zwei Siege erfochten.

Der Wechselcours auf London war in New-York 1594, Gold- agio 47, Bonds 102%, Baumivolle 56.

Das Centralblatt der Abgaben-,Gewerbe- und Handels- Gesehgebung Nr. 23, ausgegeben am 141. November, enthält : Anzeige der im 49. Stü der Gesey-Sammlung enthaltenen

Nr. 148. Bescheid des Königlichen Ober - Tribunals vom 13. März 1865: Im Falle einer Jolldefraudetrifftdie an die Stelle der Confiscation tretende Verurtheilung zum Werthsersage alle Mitthäter, Gehülfen, und Be- günstiger solidarisch.

Nr. 149. Cirkular - Verfügung des Königlichen Finanzministeriums vom 13. September c., daß auf-Grund des Gefeßes vom 25. Mai 1857, G.-S. S. 517 auch die Agenten von ausländischen wie inländischen Actiengeselischaften gleich den Beamten (ctr, h. 34. d. Stempelgeseyes) angehalten werden können, den Stem- pelfiskalen die Einsicht ihrer Verhandlungen bei den vorzuneh- menden Stempelrevisionen zu gestatten.

Cirkular - Verfügung des Königlichen Finanz - Ministeriumé, die den Chausseegeldpächtern obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf Instandhaltung der ihnen überlassenen fiskalischen Etablissements betressend. Vom 21. September 1869.

514. Verfügung des Königlichen Finanz - Ministeriums, die Erwei- terung dtr Abfertigungsbefugniß des Nebenzollamts Rasselwiy zu Hoyenploh betreffend. Vom 2. Septem- ber 1869.

. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanzministeriums, die Abfer- fertigungs - Befugniß der Großherzoglich hessischen Ortsein- nahmerei in Lorsch betreffend. Vom 25. September 1869.

. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Ertheilung von Freizöllen für Muster und Musterkarten betreffend. Vom 22. August 1869.

. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, den Wegfall der Ursprungszeugnisse und Fakturen bei den nah Belgien bestimmten Waaren des Zollvereins betreffend. Vom 4. September 1869.

Cirkular - Verfügung des Königlichen Finanzministeriums, die Fesistellung des Nettogewichts der in kleinen , von einer größeren Holzkiste umschlossenen Pappkästchen eingehenden Cigaretten betreffend. Vom 29. August 1869.

). Verfügung des Königlichen Finanzministeriums, die Tarifirung von Telegraphen-Kabeln betrefsend. Bom 5. September c. Personalchronik und als Beilage.

. Statistik der Branntweinbrennerei in Preußen und in den übrigen Vereinsländern, welche mit Preußen die Branntiwein-

Steuer theilen, für das Jahr 1864, nebst 2 Beilagen.